<p> <p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p> </p><p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p><p> <p>Ziel der Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind.</p> <p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202400825">„EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) </a>ändert und ergänzt die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Mit zwei Gesetzen hat Deutschland im Februar 2026 die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt: Mit dem <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/43/VO.html">„Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“</a> setzte Deutschland Artikel 1 der EU-Richtlinie um. Im <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/28/VO">„Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“</a> erfolgte die Umsetzung des Artikels 2 der EU-Richtlinie.</p> <p>Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind <strong>Textaussagen</strong> in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an<strong> Siegel,</strong> wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist.</p> <p>Herausgehoben werden zudem „anerkannt hervorragende Umweltleistungen“ wie das „<a href="https://eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>“ und offiziell anerkannte, nationale oder regionale Umweltzeichen nach ISO 14024, wie der „<a href="https://www.blauer-engel.de/">Blaue Engel“</a> oder auch Produkte aus der höchsten Effizienzklasse des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">Energielabels</a>. Für so gekennzeichnete Produkte oder Dienstleistungen gibt es Erleichterungen bei den Kommunikationsanforderungen.</p> <p>Die wichtigsten Änderungen in Kürze:</p> Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) <p>Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen.</p> Generelle Verbote bestimmter Geschäftspraktiken (Änderung in der Liste der unlauteren Geschäftspraktiken / Anhang I) <ul> <li>Allgemeine Umweltaussagen (z.B. „grün“, „öko“) als geschriebener oder gesprochener Text werden bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aber mit einer klaren Spezifizierung und Begründung sind solche Umweltaussagen weiterhin zulässig.</li> <li>Die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln wird verbessert. So sind Kennzeichnungen mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das weder von staatlichen Stellen stammt, noch auf einem Dritt-Zertifizierungssystem beruhen, in Zukunft verboten. Zudem müssen Siegel allen Unternehmen zugänglich sein und ihre Bewertungsmaßstäbe veröffentlichen.</li> <li>Umweltaussagen über das gesamte Produkt, obwohl diese nur einen Teil betreffen, werden verboten.</li> <li>Produktbezogene Klimaaussagen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden in die Liste unlauterer Praktiken aufgenommen und damit stark eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Hersteller und Händler nicht mehr damit werben können, dass ein solches Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht. Unternehmensbezogene Aussagen sind von der neuen Regel nicht erfasst.</li> <li>Auch die Bewerbung von gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen als Besonderheit zu kommunizieren, ist verboten.</li> <li>Um die Haltbarkeit und Reparierbarkeit als Kriterium für die Kaufentscheidung transparenter zu gestalten, sind die folgenden Dinge verboten:</li> </ul> <ol> <li>Informationen zurückzuhalten, dass sich Softwareaktualisierungen negativ auf das Funktionieren der Waren auswirken können.</li> <li>eine Softwareaktualisierung als notwendig darzustellen, wenn sie lediglich der Verbesserung der Funktionalitätsmerkmale dient.</li> <li>kommerzielle Kommunikation über eine Ware zu tätigen, die ein zur Begrenzung ihrer Haltbarkeit eingeführtes Merkmal enthält, obwohl dem Gewerbetreibenden Informationen über das Merkmal und seine Auswirkungen auf die Haltbarkeit der Ware zur Verfügung stehen.</li> <li>eine falsche Behauptung zu tätigen, dass eine Ware unter normalen Nutzungsbedingungen eine bestimmte Haltbarkeit hinsichtlich der Nutzungszeit oder -intensität hat.</li> <li>Produkte als reparierbar zu präsentieren, wenn eine solche Reparatur nicht möglich ist.</li> <li>Verbraucher*innen zu veranlassen, Betriebsstoffe einer Ware früher zu ersetzen oder aufzufüllen, als dies aus technischen Gründen notwendig ist.</li> <li>Informationen darüber zurückzuhalten, dass die Funktionalität von Waren beeinträchtigt wird, wenn Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Zubehör verwendet werden, die nicht vom ursprünglichen Hersteller bereitgestellt werden, oder die falsche Behauptung, dass eine solche Beeinträchtigung eintreten wird.</li> </ol> Folgende Tatbestände wurden in den Artikeln 6 (irreführende Handlungen) und 7 (irreführende Unterlassungen) ergänzt: <ul> <li>Explizite Klarstellung, dass ökologische und soziale Merkmale sowie Zirkularitätsaspekte, wie etwa Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, nicht irreführend dargestellt werden dürfen.</li> <li>Behauptungen in Bezug auf eine künftige Umweltleistung (wie z.B. ein zukünftig klimaneutrales Unternehmen) müssen transparent und überprüfbar sein.</li> <li>Bei vergleichenden Umweltaussagen müssen die Vergleiche objektiv sein und unter Anwendung einer einheitlichen Methode und einheitlicher Annahmen erfolgen.</li> <li>Irrelevante Merkmale oder Merkmale, die nicht unmittelbar mit einem Merkmal des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Geschäftstätigkeit zusammenhängen, dürfen nicht beworben werden.</li> </ul> Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) <p>Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen.</p> <p>Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen.</p> <ul> <li>Verbraucher*innen sollen Informationen über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien in Form einer harmonisierten Kennzeichnung zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen über das Bestehen und die Dauer einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie informiert werden, wenn sie vom Hersteller ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren gewährt wird. Um zu verhindern, dass Verbraucher*innen ggf. eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie und das gesetzliche Gewährleistungsrecht verwechseln, sollen Verbraucher*innen zudem auf der harmonisierten Kennzeichnung darauf hingewiesen werden, dass sie auch das gesetzliche Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen können. Der EU-Kommission werden zudem die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Kennzeichnung übertragen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen über den Mindestzeitraum informiert werden, für den sich der Hersteller verpflichtet, Softwareaktualisierungen zur Verfügung zu stellen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen vor Vertragsschluss Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienstleistungen, einschließlich Reparaturdienstleistungen, erhalten.</li> <li>Ist ein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmen diesen Verbraucher*innen zur Verfügung stellen. Ist kein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmer andere relevante Reparaturinformationen zur Verfügung stellen (Informationen über die Verfügbarkeit, die geschätzten Kosten und das Verfahren für die Bestellung von Ersatzteilen, Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen und über Reparatureinschränkungen).</li> <li>Zudem sollen die Verbraucher*innen über die Verfügbarkeit umweltfreundlicher Lieferoptionen informiert werden. </li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
<p> Wie Sie Blumen- und Gartenerde nachhaltig verwenden <ul> <li>Kaufen Sie nur Blumenerde ohne Torf.</li> <li>Nutzen Sie Komposterde als Blumenerde.</li> </ul> <p>Torf wird durch die Trockenlegung und den Abbau von Mooren gewonnen. Moore sind wichtige Biotope mit teilweise hoch spezialisierten Arten sowie große Kohlenstoffspeicher. Durch ihren Rückgang durch Torfabbau werden Lebensräume zerstört und große Mengen an Treibhausgasen freigesetzt. Um der Zerstörung entgegenzuwirken, müssen Moore geschützt werden.</p> <p><strong>Torffreie Blumenerde kaufen:</strong> Handelsübliche Garten- und Blumenerden bestehen bis zu 90 Prozent aus Torf. Umweltfreundliche Alternativen sind torffreie Erden aus Holzfasern, Rinde oder aus Kompost. Prüfen Sie anhand der Liste der Inhaltsstoffe, dass kein Torf enthalten ist. Die auf Produkten verwendeten Bezeichnungen "torfreduziert" oder "torfarm" sind irreführend. Derartige Produkte enthalten oft noch bis zu 70 Prozent Torf. Der BUND hat einen <a href="https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-einkaufsfuehrer-fuer-torffreie-erden/">Einkaufsführer mit Bezugsquellen</a> erstellt.</p> <strong>Galerie: Warum torffreie Blumenerde gut für das Klima ist</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-1.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-3.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-4.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-5.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-6.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-7.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption <p><strong>Eigener Kompost als Blumenerde: </strong>Nutzen Sie Komposterde aus Ihrem Garten als Blumenerde. Der BUND Hannover hat hierzu <a href="http://archiv-hannover.bund.net/themen_und_projekte/naturgarten/torffreie_erden/rezept_torffreie_erde/">Hinweise für die "richtige Mischung"</a> zusammengetragen. Diese Komposte sind auch hygienisch unbedenklich.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Kompostieren: Beachten Sie unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470">Tipps zum Kompostieren</a>.</li> <li>Bioabfälle getrennt sammeln: Beachten Sie unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12614">Tipps zu Bioabfällen</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Gruenstempel-mit-Bio-ohne-Code-Nr.png"> </a> <strong> Grünstempel </strong> <br><p>Das Siegel "Grünstempel" kennzeichnet Komposte und Erden mit besonders hohen Qualitätsstandards und garantiert Torffreiheit.</p> Quelle: Grünstempel Ökoprüfstelle e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Gruenstempel-mit-Bio-ohne-Code-Nr.png">Bild herunterladen</a> (361,14 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Logo_Blauer_Engel_02.svg.png"> </a> <strong> Blauer Engel </strong> <br><p>Für Blumenerden wurden Kriterien für das Umweltzeichen "Blauer Engel" definiert; derzeit sind jedoch noch keine entsprechend zertifizierten Produkte am Markt verfügbar (Stand März 2026).</p> Quelle: Blauer Engel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Logo_Blauer_Engel_02.svg.png">Bild herunterladen</a> (196,99 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p>Moore binden etwa 700 Tonnen Kohlenstoff pro Hektar – sechsmal so viel wie Wald. Trotz ihres geringen weltweiten Flächenanteils von nur drei Prozent speichern Moore etwa ein Drittel des gesamten im Boden gebundenen Kohlenstoffs. Für die landwirtschaftliche Nutzung ebenso wie für den Abbau von Torf werden Moore, deren Entstehung Jahrhunderte bis Jahrtausende gedauert hat, entwässert. Dabei wird nicht nur der Lebensraum seltener Tiere und Pflanzen zerstört, es entweicht auch CO2. Entwässerte und vor allem landwirtschaftlich genutzte Moore sind für ca. fünf Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. In Deutschland sind rund 95 Prozent der Moore degradiert und emittieren daher CO2. Aufgrund dieser Tatsache und nicht angepasster Bewirtschaftung von Moorböden emittierten diese im Jahr 2023 circa 6,9 Prozent der Treibhausgasemissionen Deutschlands.</p> <p>Der Anteil von Torf in Hobbyerden ist in den letzten Jahren deutlich gesunken und liegt aktuell bei etwa einem Drittel. Diese Entwicklung wird vor allem durch den verstärkten Einsatz von Grüngutkompost als Ersatzstoff unterstützt.</p> <p><strong>Quelle:</strong></p> <ul> <li>Treibhausgasemissionen von Mooren in Deutschland (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/emissionen-der-landnutzung-aenderung#moore-organische-boden">Daten zur Umwelt</a>)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_thg-emissionen-moore_2025-05-26.png"> </a> <strong> Treibhausgas-Emissionen aus Mooren </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_thg-emissionen-moore_2025-05-26.pdf">Diagramm als PDF (148,20 kB)</a></li> </ul> </p><p> Wie Sie Blumen- und Gartenerde nachhaltig verwenden <ul> <li>Kaufen Sie nur Blumenerde ohne Torf.</li> <li>Nutzen Sie Komposterde als Blumenerde.</li> </ul> </p><p> <p>Torf wird durch die Trockenlegung und den Abbau von Mooren gewonnen. Moore sind wichtige Biotope mit teilweise hoch spezialisierten Arten sowie große Kohlenstoffspeicher. Durch ihren Rückgang durch Torfabbau werden Lebensräume zerstört und große Mengen an Treibhausgasen freigesetzt. Um der Zerstörung entgegenzuwirken, müssen Moore geschützt werden.</p> <p><strong>Torffreie Blumenerde kaufen:</strong> Handelsübliche Garten- und Blumenerden bestehen bis zu 90 Prozent aus Torf. Umweltfreundliche Alternativen sind torffreie Erden aus Holzfasern, Rinde oder aus Kompost. Prüfen Sie anhand der Liste der Inhaltsstoffe, dass kein Torf enthalten ist. Die auf Produkten verwendeten Bezeichnungen "torfreduziert" oder "torfarm" sind irreführend. Derartige Produkte enthalten oft noch bis zu 70 Prozent Torf. Der BUND hat einen <a href="https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-einkaufsfuehrer-fuer-torffreie-erden/">Einkaufsführer mit Bezugsquellen</a> erstellt.</p> <strong>Galerie: Warum torffreie Blumenerde gut für das Klima ist</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-1.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-3.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-4.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-5.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-6.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-7.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> <p><strong>Eigener Kompost als Blumenerde: </strong>Nutzen Sie Komposterde aus Ihrem Garten als Blumenerde. Der BUND Hannover hat hierzu <a href="http://archiv-hannover.bund.net/themen_und_projekte/naturgarten/torffreie_erden/rezept_torffreie_erde/">Hinweise für die "richtige Mischung"</a> zusammengetragen. Diese Komposte sind auch hygienisch unbedenklich.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Kompostieren: Beachten Sie unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470">Tipps zum Kompostieren</a>.</li> <li>Bioabfälle getrennt sammeln: Beachten Sie unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12614">Tipps zu Bioabfällen</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Gruenstempel-mit-Bio-ohne-Code-Nr.png"> </a> <strong> Grünstempel </strong> <br><p>Das Siegel "Grünstempel" kennzeichnet Komposte und Erden mit besonders hohen Qualitätsstandards und garantiert Torffreiheit.</p> Quelle: Grünstempel Ökoprüfstelle e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Gruenstempel-mit-Bio-ohne-Code-Nr.png">Bild herunterladen</a> (361,14 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Logo_Blauer_Engel_02.svg.png"> </a> <strong> Blauer Engel </strong> <br><p>Für Blumenerden wurden Kriterien für das Umweltzeichen "Blauer Engel" definiert; derzeit sind jedoch noch keine entsprechend zertifizierten Produkte am Markt verfügbar (Stand März 2026).</p> Quelle: Blauer Engel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Logo_Blauer_Engel_02.svg.png">Bild herunterladen</a> (196,99 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p>Moore binden etwa 700 Tonnen Kohlenstoff pro Hektar – sechsmal so viel wie Wald. Trotz ihres geringen weltweiten Flächenanteils von nur drei Prozent speichern Moore etwa ein Drittel des gesamten im Boden gebundenen Kohlenstoffs. Für die landwirtschaftliche Nutzung ebenso wie für den Abbau von Torf werden Moore, deren Entstehung Jahrhunderte bis Jahrtausende gedauert hat, entwässert. Dabei wird nicht nur der Lebensraum seltener Tiere und Pflanzen zerstört, es entweicht auch CO2. Entwässerte und vor allem landwirtschaftlich genutzte Moore sind für ca. fünf Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. In Deutschland sind rund 95 Prozent der Moore degradiert und emittieren daher CO2. Aufgrund dieser Tatsache und nicht angepasster Bewirtschaftung von Moorböden emittierten diese im Jahr 2023 circa 6,9 Prozent der Treibhausgasemissionen Deutschlands.</p> <p>Der Anteil von Torf in Hobbyerden ist in den letzten Jahren deutlich gesunken und liegt aktuell bei etwa einem Drittel. Diese Entwicklung wird vor allem durch den verstärkten Einsatz von Grüngutkompost als Ersatzstoff unterstützt.</p> <p><strong>Quelle:</strong></p> <ul> <li>Treibhausgasemissionen von Mooren in Deutschland (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/emissionen-der-landnutzung-aenderung#moore-organische-boden">Daten zur Umwelt</a>)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_thg-emissionen-moore_2025-05-26.png"> </a> <strong> Treibhausgas-Emissionen aus Mooren </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_thg-emissionen-moore_2025-05-26.pdf">Diagramm als PDF (148,20 kB)</a></li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Aus Bauprodukten können flüchtige organische Substanzen (VOC) ausgasen. Diese können, ebenso wie dadurch verursachte Gerüche, dem Wohlbefinden der Raumnutzenden schaden. Unangenehme Gerüche können auch zu vermehrtem Lüften und somit zu höherem Energieverbrauch führen. Der Blaue Engel zeichnet emissions- und geruchsarme Produkte aus. Zu Bodenbelägen gibt es diesbezüglich neue Forschungsergebnisse.</p> </p><p>Aus Bauprodukten können flüchtige organische Substanzen (VOC) ausgasen. Diese können, ebenso wie dadurch verursachte Gerüche, dem Wohlbefinden der Raumnutzenden schaden. Unangenehme Gerüche können auch zu vermehrtem Lüften und somit zu höherem Energieverbrauch führen. Der Blaue Engel zeichnet emissions- und geruchsarme Produkte aus. Zu Bodenbelägen gibt es diesbezüglich neue Forschungsergebnisse.</p><p> <p>Gerüche in Innenräumen können belästigend wirken und das Wohlbefinden sowie die Gesundheit beeinflussen. Hauptziel der Untersuchungen im jetzt abgeschlossenen Forschungsvorhaben war es zu prüfen, ob die Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für die Produktgruppen „Elastische Bodenbeläge“ (DE-UZ 120) und „Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume“ (DE-UZ 176) um geruchsrelevante Aspekte ergänzt werden können. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass es möglich ist, Anforderungen an den Geruch der Produkte zu stellen.</p> <p>Ferner wurde untersucht und gezeigt, dass die bislang vorläufig festgelegte Schwelle einer empfundenen Intensität von 7 pi für die Zulassung von Bauprodukten gemäß Schema des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) und beim Blauen Engel grundsätzlich als Bewertungsmaßstab geeignet ist.</p> <p>Die Einhaltung konstanter Bedingungen für die Temperatur und die relative Feuchte bei den Messungen sind von großer Bedeutung, da diese Einfluss auf die Messergebnisse haben. Es wurden Untersuchungen bei unterschiedlichen Temperaturen und abweichender relativer Luftfeuchte, die mit einer eigens dafür gebauten kleinen raumlufttechnischen Anlage eingestellt werden konnten, durchgeführt. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/117637">Ergebnisse</a> belegen, dass die Einhaltung konstanter Prüfbedingungen wichtig ist und zeigen deren Einfluss auf die Geruchswahrnehmung.</p> <p>Im Vorhaben wurde gezeigt, dass holzbasierte Produkte teilweise trotz hoher Geruchsintensität eine neutrale bis positive Hedonik (Wahrnehmung/Bewertung) zeigen, was für Bauprodukte untypisch ist. Die Zusammenhänge zwischen Intensität, Hedonik und Zumutbarkeit werden in den nächsten drei Jahren in einem Folgeprojekt weiter untersucht.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Mit dem Blauen Engel werden Produkte und Dienstleistungen ausgezeichnet, die in einer ganzheitlichen Betrachtung besonders umweltfreundlich sind und zugleich hohe Ansprüche an den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Das Vorhaben dient der Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für umweltfreundliche, insbesondere im Innenraum eingesetzte Produkte im Bereich der freiwilligen Produktkennzeichnung mit dem Blauen Engel. Weiterentwickelt werden für die innenraumrelevanten Produktgruppen Matratzen und Polstermöbel unter anderem Kriterien zur Bestimmung von Umweltentlastungspotenzialen, zur Verbesserung der Innenraumluftqualität, für geeignete Rücknahme und Wiederverwertungssysteme und für die Verwendung bestimmter Rohstoffe oder Recyclingmaterialien. Eine Konkretisierung der zu bearbeitenden Standards erfolgt entsprechend politisch prioritärer Ziele sowie Schwerpunktsetzungen der Jury Umweltzeichen im Rahmen der Leistungsbeschreibung. Ergänzend wird methodisch die Integration von bilanzierenden Footprint-Indikatoren angestrebt. Für Bauprodukte sind hierzu Informationslücken aus Environmental Product Declarations zu identifizieren und für ausgewählte Produkte zu schließen. Die Ergebnisse der Lebenszyklusanalysen sollen dazu beitragen, hohe ökologische Produktstandards in Instrumenten des produktbezogenen Umweltschutzes, z.B. bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, zu verankern. Zusätzlich zu den nationalen Standards sollen für die oben genannten Produktgruppen Vorschläge zur Ausgestaltung europäischer Regelungen, einschließlich horizontaler Regelungen, erarbeitet werden, die in den europäischen Prozess der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte eingespeist werden können.
<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>2024 wurden in den Produktbereichen mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln 8,9 % des Umsatzes mit besonders umweltfreundlichen und sozialverträglichen Produkten gemacht.</li> <li>Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte bis 2030 einen Marktanteil von 34 % haben sollen.</li> <li>Insbesondere bei Lebensmitteln, Bekleidung und Pkw sind größere Anstrengungen nötig, um dieses Ziel zu erreichen.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Haushalte können nachhaltigen Konsum direkt und indirekt fördern. Zum einen benötigen energieeffiziente Fahrzeuge oder gedämmte Häuser bei der Nutzung weniger Energie und verursachen einen geringeren Ausstoß von Treibhausgasen. Zum anderen nehmen Verbraucher*innen durch die Bevorzugung entsprechender Produkte indirekt Einfluss auf die Emissionen und die Sozialverträglichkeit der Herstellung.</p> <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> erfasst die Marktanteile von Produkten mit anspruchsvollen Umweltzeichen. Dabei werden bisher ausschließlich staatlich regulierte Nachhaltigkeitssiegel betrachtet: Energieverbrauchskennzeichnung (Pkw, Haushaltsgroßgeräte, Leuchtmittel und Fernseher), Bio-Siegel (Lebensmittel), Grüner Knopf (Bekleidung) sowie Blauer Engel (Hygienepapiere, Wasch- und Reinigungsmittel). Mit Hilfe des Indikators kann festgestellt werden, ob umweltfreundliche und sozialverträgliche Produktvarianten konventionelle Produktvarianten im Markt ersetzen. Denn nachhaltiger Konsum erfordert, nicht-nachhaltige Konsumweisen durch nachhaltige zu ersetzen.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>2024 hatten umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte einen Marktanteil von 8,9 % in den erfassten Produktgruppen. Damit entwickelt sich der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> entgegen der Zielrichtung. Dies hat im Wesentlichen mit dem Marktanteil von energieeffizienten Pkw zu tun. Nach dem Höchststand im Jahr 2021 sank der Marktanteil von A+-Pkw in den Folgejahren. 2024 wurde das neue Pkw-CO2-Label mit neuen Anforderungen eingeführt, das eine direkte Vergleichbarkeit mit den Jahren davor verhindert. Pkw mit dem besten Label (A) hatten 2024 einen Marktanteil von 15,7 %. Bei Biolebensmitteln hat sich in den letzten 5 Jahren wenig getan (6 bis 7 % Marktanteil). Bei den Haushaltsgroßgeräten sind seit der Einführung der neuen Effizienzkategorien wieder teilweise deutliche Verschiebungen hin zu effizienteren Kategorien zu erkennen. Bei den Hygienepapieren sind die Marktanteile bei Privathaushalten in den letzten 10 Jahren um über 10 Prozentpunkte auf nur noch 6,7 % gesunken. </p> <p>Innerhalb der verschiedenen Produktgruppen unterscheiden sich die Marktanteile teilweise deutlich: 79,5 % der verkauften Waschmaschinen waren 2024 bereits mit der höchsten Effizienzkategorie A ausgezeichnet. Kühlschränke, Gefriergeräte und Geschirrspüler kommen an diese Größenordnung nur heran, wenn man die Kategorien A-D zusammenrechnet. Bei Elektroherden und Backöfen oder bei Klimageräten ist hohe Energieeffizienz hingegen weiterhin ein Nischenthema.</p> <p>Um das Ziel der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nachhaltigkeitstrategie</a> von 34 % Marktanteil bis 2030 erreichen zu können, sollte die sehr geringe Nachfrage nach umweltfreundlichen und sozialverträglichen Produkten neu belebt werden.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Für die Berechnung des Indikators wurden für jeden Konsumbereich besonders umwelt- und sozialrelevante Produktgruppen identifiziert, für die Marktdaten verfügbar sind. Da die Märkte der einzelnen Produktgruppen unterschiedlich groß sind, werden die Marktanteile mit dem Umsatzvolumen des jeweiligen Gesamtmarktes gewichtet. Dies garantiert, dass hohe Marktanteile in kleinen Nischenmärkten den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> nicht verzerren.</p> <p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11321"><strong>"Grüne" Produkte: Marktzahlen.</strong></a></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Umweltsenatorin Ute Bonde, BSR-Chefin Stephanie Otto, Berlins Handwerkspräsidentin Carola Zarth und Linn Quante von der gemeinnützigen Stiftung anstiftung haben am 24. Juli im Meistersaal der Handwerkskammer das neue Reparaturnetzwerk „repami“ vorgestellt. Auf der Online-Plattform finden Berlinerinnen und Berliner einen einfachen Zugang zu gewerblichen Reparaturbetrieben und ehrenamtlichen Reparaturcafés. Unter dem Motto „Reparieren statt Wegwerfen“ können sie so die Lebensdauer ihrer Gebrauchsgegenstände verlängern. Damit leisten die Projektbeteiligten Berliner Stadtreinigung (BSR), Handwerkskammer Berlin und Stiftung anstiftung in Zusammenarbeit mit dem BUND Berlin einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung sowie zur Ressourcenschonung. Gefördert wird das Netzwerk Qualitätsreparatur „repami“ vom Land Berlin. In den kommenden Monaten wollen die Projektbeteiligten weitere innovative Konzepte zur Förderung von Reparaturen entwickeln und verschiedene Maßnahmen wie öffentlichkeitswirksame Kampagnen, Veranstaltungen und Vernetzungstreffen umsetzen. Ziel ist es, möglichst viele qualifizierte Mitglieder für das Netzwerk „repami“ zu gewinnen und das positive Image des Themas Reparatur weiter zu steigern. repami: Online-Plattform Die Berliner Fan Zone zur EURO 2024 hat durch ein umfassendes Mehrwegkonzept fast zwei Millionen Einweg-Verpackungen eingespart. Dies führte zu 15-mal weniger Abfall im Vergleich zu ähnlichen Großveranstaltungen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zeichnete dieses umweltfreundliche Engagement im Rahmen des Projekts „Mehrweg. Mach mit!“ aus. Dank des Klimaschutzkonzepts des Berliner Senats wurden Getränke und Speisen ausschließlich in Mehrweggeschirr ausgegeben, wodurch 24 Tonnen Müll und über 100 Tonnen CO 2 vermieden wurden. Die Senatsumweltverwaltung hatte die Senatsverwaltung für Inneres und Sport tatkräftig bei der Entwicklung des Leitbildes und des Konzeptes für integrierten Klimaschutz für die Fan Zonen unterstützt. Das Konzept, das einheitliche Mehrwegsysteme und effektive Logistik umfasste, soll als Vorbild für künftige Großveranstaltungen dienen. DUH: Pressemitteilung Auszeichnung Fan Zonen SenMVKU: VwVBU-Leistungsblatt 24 Großveranstaltungen SenMVKU/BSR: Leitfaden „Abfallarme Großveranstaltungen“ Vom 21. Oktober bis 24. November finden in Berlin die ersten Zero-Waste-Aktionswochen statt. Die Aktionswochen machen Berliner Akteure und deren Angebote sichtbar und schaffen Bewusstsein für die Themen rund um Zero Waste, Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und zirkuläres Wirtschaften. Alle Organisationen, Unternehmen, Initiativen und Projekte, die (Fach-)Veranstaltungen, Aktionen, Workshops, Online-Seminare, Kiezspaziergänge, u.v.m. anbieten, sind aufgerufen mitzumachen. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Zero-Waste-Agentur: Zero-Waste-Aktionswochen Berliner Akteure arbeiten unter Leitung der Zero Waste Agentur (ZWA) gemeinsam an dem Ziel, Berlin zur Zero-Waste-Hauptstadt zu machen. Die ZWA konzentriert sich in diesem Jahr thematisch unter anderem auf die Themen „Abfallarme Veranstaltungen“ und „Zero Waste in den Berliner Bezirken“. In spezifischen Arbeitsgruppen, sogenannten Task Forces. arbeiten hier zum einen Teilnehmende aus Event-Veranstaltern und -Locations als auch Berliner NGOs, Abfallentsorgern und Berliner Initiativen zusammen fokussiert an den Themen Mehrweg auf Veranstaltungen und Kommunikation zur Sensibilisierung zu Ressourcenschonung. Und im Bereich Bezirke sind Vertreterinnen und Vertreter aus den Bezirken aktiv dabei. Zero-Waste-Agentur: Task Forces Die Baubranche ist für ca. 54% des deutschen Abfallaufkommens und ca. 40% der CO 2 -Emissionen verantwortlich. Um die nationalen und europäischen Klimaschutzziele und eine Kreislaufwirtschaft bis 2050 zu realisieren, ist insbesondere die Bauwirtschaft gefordert. Das Seminar bietet einen Einstieg in die Frage “Wie geht zirkuläres Bauen schon heute?” und beschäftigt sich mit den Grundlagen der zirkulären Planung, dem Einsatz von wiederverwendeten Bauteilen und konkreten Ansatzpunkten für die Transformation der Baubranche. Dies wird anhand von Praxisbeispielen beleuchtet und am Pilotprojekt ‚Urban Mining Hub‘ – Berlins erstem Umschlagplatz für gebrauchte Bauteile – illustriert. Das Seminar am 9. Oktober 2024 findet digital von 17-19 Uhr statt und ist auf Grund einer Förderung der Senatsverwaltung MVKU für in Berlin im Bereich Planung und Bau Tätige kostenfrei. Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Concular: Weiterführende Seminar-Informationen Der Bausektor verursacht große Mengen CO 2 -Emissionen mit erheblichen ökologischen Auswirkungen. Daher ist der Gebäuderückbau essenziell, um das Ziel der Ressourcenschonung zu erreichen. Für eine erfolgreiche Rückgewinnung von Wertstoffen im Rückbau hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Dialogprozess mit Expertinnen und Experten aus der Bau-, Abfall- und Entsorgungsbranche einen Leitfaden für den Rückbau entwickelt. Der Leitfaden gibt konkrete Hilfestellungen und Schritt- für Schritt Hinweise für den Zeitplan, Rollen und den rechtlichen Rahmen. Zudem zeigt er Vorteile in Bezug auf Kosten, Planung und Rechtliches auf und enthält Dokumentenvorlagen für konkrete Projekte. Der Leitfaden ist ein unterstützendes Tool und Hilfsmittel zur Umsetzung der Vorgaben von Leistungsblatt 35 VwVBU. Zur Weiterentwicklung werden nun „Testerinnen und Tester“ aus der Praxis gesucht, welche sich hier melden können: Umweltvertr.Beschaffung@senmvku.berlin.de SenMVKU: Pressemitteilung Rückbauleitfaden SenMVKU: Leitfaden – Wiederverwendung und Recycling von Baustoffen und Bauteilen Ein Projekt der GRÜNE LIGA Berlin zur Einführung von Mehrwegalternativen auf Wochenmärkten ist gestartet. Ziel ist es, durch Wissensvermittlung, Beratung und den Einsatz einer mobilen Spülstation die Nutzung von Einwegverpackungen für Lebensmittel zu reduzieren. Marktbetreibende, Caterer und Lebensmittelhändler werden vernetzt, beraten und über ökologische sowie ökonomische Vorteile von Mehrwegsystemen informiert. Eine Infokampagne soll Besucherinnen und Besucher für verpackungsarmen Einkauf sensibilisieren. Zudem werden an speziellen Markttagen Mehrweglösungen erprobt, die später in ein umfassendes Konzept für Wochenmärkte einfließen sollen. Das Projekt wird von der Stiftung Naturschutz Berlin aus Mitteln des Förderfonds Trenntstadt Berlin gefördert und läuft noch bis September 2026. Weitere Informationen über das Projekt und Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie unter dem folgenden Link: GRÜNE LIGA Berlin: Mehrweg auf Wochenmärkten Am 23. August 2024 lud die Organisation Cradle to Cradle (C2C) Akteurinnen und Akteure aus Politik, Umweltorganisationen und der Eventbranche auf den Flughafen Tempelhof ein, um darüber zu sprechen, wie Kulturveranstaltungen hin zu mehr Nachhaltigkeit gestaltet werden können. Der Summit war der Auftakt für drei Konzerte von Die Ärzte. Die Teilnehmenden erlebten interessante Diskussionen und Einblicke in die Umsetzung zirkulärer Lösungen bei Veranstaltungsproduktionen, Mobilität, Catering und Energieversorgung. Bei Führungen über das Konzertgelände konnten die umgesetzten Maßnahmen vor Ort besichtigt werden. So wurde ausschließlich veganer/vegetarischer Imbiss angeboten. Getränke und Speisen wurden pfandfrei in Mehrweg serviert, das Geschirr anschließend an Wertstoffinseln eingesammelt. Die Konzertbesucherinnen und Besucher konnten ein Bier verkosten, das aus Brotresten von Bäckereien hergestellt worden war. C2C: Pressemitteilung C2C: Labor Tempelhof Die Jury Umweltzeichen hat ein neues Umweltzeichen Blauer Engel für Veranstaltungen beschlossen. Das Umweltzeichen soll Ressourcenschonung und die Einsparung von Treibhausgasemissionen fördern. Konferenzen sowie kulturelle Veranstaltungen können das Umweltzeichen erhalten und damit werben, wenn sie hohe Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards einhalten. Angesichts der vielfältigen Veranstaltungsbranche sind die möglichen Umweltauswirkungen unterschiedlich, jedoch spielen die Bereiche Mobilität, Gastronomie, Energieverbrauch in den Veranstaltungsorten sowie Aspekte der Kreislaufwirtschaft eine zentrale Rolle für die Vergabe des Umweltzeichens. Zur Förderung von Zero Waste enthalten die Vergabekriterien die Vermeidung von Lebensmittelabfällen sowie die verpflichtende Nutzung von Mehrwegbecher. Blauer Engel: Pressemitteilung Blauer Engel: Umweltzeichen Veranstaltungen Die Transferale ist ein Transfer- und Wissenschaftsfestival, organisiert von fünf Berliner Hochschulen für Angewandte Wissenschaften im Rahmen des Projekts „Zukunft findet Stadt“. Vom 25. bis 27. September 2024 werden im silent green Kulturquartier aktuelle Forschungsergebnisse und Projekte aus den Bereichen Klima, Nachhaltigkeit, Gesundheit und Resilienz vorgestellt. Auch Themen wie Upcycling, zirkuläres Bauen und der Farbeimerkreislauf stehen auf dem Programm. „Zukunft findet statt“: Transferale 2024
Neues Feuerwehrhaus in Holzbauweise in Steinbach (VG Winnweiler) eingeweiht – Klimaschutzministerium förderte den Bau mit 150.000 Euro „Der Bausektor spielt zum Erreichen unserer Klimaschutzziele eine wichtige Rolle, denn er ist für rund 50 Prozent des Rohstoffverbrauchs und für etwa 40 Prozent der CO2-Emissionen weltweit verantwortlich. Hier müssen wir eine Wende hin zu mehr Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz schaffen. Holz ist ein regional verfügbarer und zugleich klimafreundlicher Roh- und Baustoff. Über das Klimabündnis Bauen fördern wir Pilotprojekte im Holzbau – wie das neue Feuerwehrhaus hier in Steinbach, dessen Bau wir mit 150.000 Euro unterstützt haben“, sagte Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz bei der offiziellen Einweihung des Gebäudes. Die Verbandsgemeinde Winnweiler hat sich dazu entschieden, ein neues Feuerwehrhaus in modularer Holzbauweise in Steinbach zu errichten. Der Baustoff Holz bindet CO2, ist langlebig und schafft ein angenehmes Raumklima. Durch die modulare Bauweise kann das Gebäude schnell und flexibel an verschiedenen Orten aufgebaut werden – und das ohne Abstriche bei Sicherheit oder Funktionalität. Neben dem Neubau in Steinbach werden in nächster Zeit auch noch zwei weitere neue Feuerwehrhäuser in Holzbauweise in der Verbandsgemeinde Winnweiler entstehen (eins in Börrstadt und eins in Breunigweiler). „Auch diese beiden Projekte unterstützen wir mit jeweils 150.000 Euro. Die Verbandsgemeinde setzt hier ein vorbildliches Signal für nachhaltiges Bauen auch über die Region hinaus. Ein Signal, dem hoffentlich viele weitere Kommunen folgen werden. Denn viele Kommunen stehen vor der großen Herausforderung, dass ihre Feuerwehrgebäude nicht mehr den aktuellen sanitären und technischen Vorgaben entsprechen und steigenden Flächen- und Raumbedarfen nicht mehr gerecht werden. Mit dem modularen Baukastenprinzip wurde hier eine innovative Lösung entwickelt, die den Komfort für die Feuerwehrleute erhöht und die Bauwende voranbringt“, so Erwin Manz. Rudolf Jacob, Bürgermeister der VG Winnweiler, sagte: „Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mit diesem Konzept des seriellen Holzmodulbaus gerade für kommunale Zweckbauten, nicht nur einen sehr innovativen und nachhaltigen Weg eingeschlagen haben, sondern dass wir hier auch in Sachen Funktionalität und Wirtschaftlichkeit Maßstäbe gesetzt haben.“ Das Feuerwehrhaus besteht aus verschiedenen Funktionsmodulen, die flexibel zusammengeführt werden können. Zudem deckt es seinen Eigenstrombedarf mithilfe einer PV-Anlage. Das für den Bau verwendete Holz stammt aus einer regionalen Lieferkette, die nach den Kriterien des Umweltzeichens „Holz von Hier®“ zertifiziert wurde. „Holz ist nicht gleich Holz. Mit dem Label ‚Holz von Hier®‘ wird die Verwendung regionalen Holzes aus unserem waldreichen Rheinland-Pfalz sichergestellt“, zeigte sich Erwin Manz begeistert. Für den Bau des Feuerwehrhauses in Steinbach wurden etwa 55 Kubikmeter Holz verwendet. Hintergrund zu Projekten des „Klimabündnis Bauen“ Seit der Beschlussfassung durch den Ministerrat am 24. Mai 2022 über das Konzept „Klimabündnis Bauen in Rheinland-Pfalz – nachwachsende und kreislaufeffiziente Rohstoffe stärken“ wurden nachstehende Projekte über dieses Programm durch das Klimaschutzministerium finanziell unterstützt (Stand 18. November 2025): Forschungsprojekte zur Stärkung der Verwendung nachwachsender Rohstoffe Im Bereich der Forschung wurden insgesamt sechs Forschungsprojekte finanziell mit rund zwei Millionen Euro unterstützt: "Erstellung eines Bauwerks mit einem neuartigen Tragsystem aus Eichenschwachholz“ (Hochschule Trier) „HIVE HOME“ (Hochschule Koblenz) „Kreislaufeffizientes Bauen mit Holz/Re-Use-Holzbauelemente“ (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) „Gewachsene Dorfstrukturen stärken – Aufwertung der Bausubstanz mit Methoden der seriellen Sanierung“ (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) „Reversibler Holzmodulbau in einer Bestandshalle“ – Landesgartenschau 2027 (Stadt Neustadt an der Weinstraße) „PV-Parkplatzüberdachung aus acetylierter Buche“ – Landesgartenschau 2027 (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) Machbarkeitsstudien Eine Machbarkeitsstudie ist eine systematische Voruntersuchung, die prüft, ob ein Sanierungsvorhaben technisch, wirtschaftlich, rechtlich und organisatorisch realisierbar ist. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für den Bauherren, bevor detaillierte Planungen beginnen: „Machbarkeitsstudie über die energetische und serielle Sanierung der Skatehalle in Trier“ (Stadt Trier) „Machbarkeitsstudie über die serielle Sanierung des St.-Willibrord-Gymnasiums in Bitburg“ (Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm) „Machbarkeitsstudie über die serielle Sanierung und evtl. Erweiterung der Kindertagesstätte in der Gemeinde Morscheid (Verbandsgemeinde Ruwer) „Leuchtturmprojekte“ des Holzbaus Ein weiterer Schwerpunkt vom Klimabündnis besteht in der Förderung von hoch innovativen und musterhaften Holzbauten, die Vorbildcharakter für den modernen Holzbau haben. Insgesamt wurden rund 2,4 Millionen Euro an Förderung an folgende Projekte ausgereicht: „Neubau von drei Feuerwehrhäusern als Systembaukasten mit regionalem Holz in den Gemeinden Börrstadt, Breunigweiler und Steinbach“ (Verbandsgemeinde Winnweiler) „Mörs:DORF - Neubau eines generationsübergreifenden Dorfzentrums in Holzbauweise als Begegnungs- und Lernort in der Gemeinde Mörsdorf“ (Verbandsgemeinde Kastellaun) „Bau einer Wetterschutzhütte“ als Ergebnis eines Studierendenwettbewerbs im Forstamt Westrich“ „Nachhaltige Sanierung der Dachlandschaft der Grundschule in der Gemeinde Essenheim” (Verbandsgemeinde Nieder-Olm) „Neubau multifunktionaler Forsthof in Annweiler“ (Trifels Natur GmbH) „Neubau eines Gesundheitszentrums in Holz in Bad Kreuznach“ (Unternehmen Enk Verwaltung GmbH/Langenlonsheim) „Bau von innovativen Fahrzeughallen in Holz-Beton-Hybridbauweise für die Betriebsfahrzeuge der Stadtwerke und der Stadt Trier im Energie- und Technikpark“ (Stadtwerke Trier) „Neubau eines vierstöckigen energieeffizienten Verwaltungsgebäudes aus Holz in Ingelheim“ (Kreisverwaltung Mainz-Bingen) „Neubau einer Interimsschule für das Regino-Gymnasium Prüm in demontierbarer Holz-Modulbauweise“ (Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm) „Neubau eines Aussichtsturms auf dem Idarkopf bei Stipshausen“ (Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen) „Sanierung der Fassade und energetische Komplettsanierung der Grundschulturnhalle in der Gemeinde Körperich“ (Verbandsgemeinde Südeifel) „Neubau von zwei Feuerwehrgerätehäusern in modularer Holzbauweise als Prototyp in den Gemeinden Palzem und Lampaden“ (Verbandsgemeinde Saarburg-Kell) Öffentlichkeitsarbeit Eine weitere wichtige Säule des Klimabündnisses ist die Vermittlung von Wissen an die verschiedenen Zielgruppen zur Steigerung des klimafreundlichen Bauens. Dafür wurde unter anderem eine eigene Homepage aufgebaut und verschiedene Veranstaltungen finanziell unterstützt: „Westerwälder Holztage 2025“ in Oberhonnefeld-Gierend Zweitägiges Fachsymposium zum Thema „Kommunales Bauen, Serielles Sanieren und kostengünstiges Bauen mit Holz“ in Saarburg und Konz Preisverleihung „Holzbaupreis Rheinland-Pfalz 2024“ in Mainz "7. Trierer Waldforum – Auf dem Holzweg!? Mit Holznutzung und verstärktem Holzbau unterwegs zu mehr Klimaschutz und gesunden Wäldern“ Außerdem setzt sich das Klimabündnis für die Umsetzung des eingeführten Umweltlabels „Holz von Hier®“ ein. Weitere Informationen zum Klimabündnis Bauen finden Sie unter https://klimabuendnis-bauen.rlp.de
Der Koalitionsvertrag 2021 - 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) sieht in Zeile 1347 als Maßnahme 'Wir führen ein Recycling-Label ein' vor. Umweltkennzeichen sind grundsätzlich geeignet, nachhaltigere Produktions- und Konsummuster zu fördern. Im Bereich Material-Recycling besteht diesbezüglich noch ein erhebliches Ausbaupotenzial, weswegen das Vorhaben Optionen zur Einführung eines Recycling-Labels darlegen sowie konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeiten soll. Dazu sollen Forschungsfragen beantwortet sowie Empfehlungen gegeben werden bzgl.: a) des Anwendungsbereiches (Rezyklierbarkeit und/oder Rezyklatgehalt des Materials/Produkts; erfasste Materialien (Kunststoffe, Metalle und/oder weitere); Herkunft der zu rezyklierenden Materialien (Pre- oder Post-Consumer-Materialien, industrielle Abfälle/Nebenprodukte); zu labelnde Produktgruppen (Roh-, Zwischen- und/oder Endprodukte; Produkte für Industrie, Gewerbe und/oder Verbraucher*innen)); b) der Adressaten (Industrie, Handel/Gewerbe und/oder Verbraucher*innen); c) der Label-Inhaber; d) des Zertifizierungsprozesses und der beteiligten Institutionen; e) der rechtlichen Möglichkeiten und ggf. Hemmnisse einer freiwilligen oder verbindlichen Label-Einführung (…). Im Ergebnis des Forschungsvorhabens liegen umfassende und detaillierte Daten und Informationen vor zum aktuellen Stand von Recycling-Label-Ansätzen in Deutschland/der EU sowie inhaltliche und prozedurale, technische und organisatorische sowie rechtliche Möglichkeiten und Hemmnisse der Einführung eines Recycling-Labels in Deutschland, auf deren Grundlage kurzfristig mit der tatsächlichen praktischen Einführung des Labels begonnen werden könnte.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 807 |
| Europa | 12 |
| Land | 25 |
| Weitere | 19 |
| Wissenschaft | 34 |
| Zivilgesellschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 3 |
| Ereignis | 22 |
| Förderprogramm | 247 |
| Text | 406 |
| unbekannt | 169 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 456 |
| Offen | 269 |
| Unbekannt | 122 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 818 |
| Englisch | 73 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 36 |
| Bild | 74 |
| Datei | 24 |
| Dokument | 238 |
| Keine | 341 |
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| Webseite | 406 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 482 |
| Lebewesen und Lebensräume | 563 |
| Luft | 413 |
| Mensch und Umwelt | 808 |
| Wasser | 337 |
| Weitere | 847 |