Als Umweltzone wird das Gebiet innerhalb des S-Bahn-Ringes bezeichnet, in dem nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Die Umweltzone gilt ab 1. Januar 2008.
Die Umweltzonen Hannover und Osnabrück wurden in ihrer Lage und Ausdehnung von den Städten in einem Luftreinhalteplan festgelegt. In eine Umweltzone dürfen je nach Stufe nur Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren. Die Schadstoffgruppen unterscheiden sich in der Höhe des Partikelausstoßes und werden mit verschiedenfarbigen Plaketten kenntlich gemacht. Rot für die Schadstoffgruppe 2, gelb für die Schadstoffgruppe 3 und grün für die Schadstoffgruppe 4. Die Umweltzone in Hannover ist seit dem 22.02.2024 aufgehoben. Dieser Datensatz beschreibt die Umweltzonen in Hannover und Osnabrück in ihrer räumlichen Lage und Ausdehnung, die jeweiligen Einschränkungen für den Kfz-Verkehr sind unterschiedlich terminiert.
<p>Dieser Datensatz beinhaltet den Umriss der städtischen Umweltzone Münster in verschiedenen maschinenlesbarem Formaten.</p> <p>Nur Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette dürfen in der Umweltzone fahren.</p> <p>Die Umweltzone existiert seit 1. Januar 2010 und umfasst Münsters Stadtkern: Sie wird unter anderem im Norden von der Münzstraße, im Osten von der Eisenbahnstraße, im Süden von der Moltkestraße und im Westen vom Schlossplatz begrenzt.</p> <p>Basis für die Einrichtung der Umweltzone ist der von der Bezirksregierung Münster unter Beteiligung des Landesamtes für Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, betroffenen Fachstellen der Stadtverwaltung Münster sowie Interessenverbänden erstellte "Luftqualitätsplan Münster 2009".</p>
<p>Der Datensatz umfasst die Polygone der beiden seit dem 15.02.2009 gültigen Umweltzonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Festlegung der Umweltzonen erfolgte als Maßnahme des Luftreinhalteplans, die Projektleitung lag bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Seit dem 1. Juli 2014 dürfen die Wuppertaler Umweltzonen nur noch mit Kfz der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) oder mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden. Die Umringe der Umweltzonen wurden auf der Grundlage der Amtlichen Stadtkarte Wuppertal digitalisiert, einer leicht generalisierten Karte im Maßstab 1:15.000. Bei der Nutzung der Daten mit grundrisstreuen Hintergrundkarten entstehen daher Lageabweichungen in der Größenordnung 10 Meter. Änderungen in der Abgrenzung der Wuppertaler Umweltzonen sind langfristig nicht zu erwarten. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.</p> <div> </div>
<p>Der Datensatz umfasst die Polygone der beiden seit dem 15.02.2009 gültigen Umweltzonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Festlegung der Umweltzonen erfolgte als Maßnahme des Luftreinhalteplans, die Projektleitung lag bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Seit dem 1. Juli 2014 dürfen die Wuppertaler Umweltzonen nur noch mit Kfz der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) oder mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden. Die Umringe der Umweltzonen wurden auf der Grundlage der Amtlichen Stadtkarte Wuppertal digitalisiert, einer leicht generalisierten Karte im Maßstab 1:15.000. Bei der Nutzung der Daten mit grundrisstreuen Hintergrundkarten entstehen daher Lageabweichungen in der Größenordnung 10 Meter. Änderungen in der Abgrenzung der Wuppertaler Umweltzonen sind langfristig nicht zu erwarten. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.</p> <div> </div>
Vor 40 Jahren war die Luftqualität über dem Ruhrgebiet alarmierend schlecht: An den Messstellen in den Städten des Ruhrgebiets wurden in der Zeit vom 17. bis 19. Januar 1985 Werte von über 770 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³ Luft) bei Schwefeldioxid und rund 460 µg/m³ Luft an Schwebstaub gemessen. Diese Werte und die damalige Wetterlage führten dazu, dass zum ersten Mal in Deutschland die höchste Stufe Smog-Alarm ausgerufen wurde. Kurzfristig wurden Schulen geschlossen, Autos durften nicht fahren und Fabriken mussten ihre Produktion drosseln. Die damalige Schadstoffkonzentration lag zum Teil im Jahresmittel um mehr als das Zehnfache über den heutigen Werten und je nach Wetterlage an einzelnen Tagen extrem viel höher. Das bedeutete eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit der Menschen. „Durch eine ambitionierte Umweltpolitik hat sich die Luftqualität seitdem kontinuierlich verbessert, das zeigen unsere Messdaten der vergangenen 40 Jahre. Jedes Mikrogramm Luftschadstoffe weniger in der Atemluft ist ein Gewinn für die Gesundheit der Menschen“, betont Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer. Langfristige Messdaten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zeigen den positiven Verlauf und auch die vorläufigen Messdaten für das Jahr 2024, die nun vorliegen, zeigen für die heute relevanten Luftschadstoffe ein gutes Ergebnis: Stickstoffdioxid (NO 2 ) wurde 2024 an 134 Standorten in Nordrhein-Westfalen gemessen. An den 57 Stationen mit automatischer Messung lag die NO 2 -Belastung auf einem mit dem Vorjahr vergleichbaren Niveau. Im Vergleich zu 2023 blieben die Messwerte an 33 Stationen unverändert. An 15 Stationen sanken die Werte leicht. An neun Standorten lag der Messwert ein Mikrogramm pro Kubikmeter über dem Vorjahreswert. An den Standorten mit kontinuierlicher Messung wurde der gesetzlich festgelegte Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt zum Schutz der menschlichen Gesundheit sicher eingehalten. Für die 77 Standorte mit Passivsammlermessungen liegt die Auswertung der Daten wegen der aufwändigen Laboruntersuchungen immer erst Ende März vor. Die bereits vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass auch an nahezu allen Passivsammler-Messorten der Grenzwert voraussichtlich eingehalten wird. Einzig an der Kruppstraße in Essen ist noch keine Trendaussage möglich. Dort war im Jahr 2023 der einzige Überschreitungsfall in Nordrhein-Westfalen aufgetreten. Feinstaub wurde 2024 in Nordrhein-Westfalen an 70 Messorten in den Partikelklassen PM 10 (Partikel bis zu einem maximalen aerodynamischen Durchmesser von zehn Mikrometern) und PM 2,5 (bis maximal 2,5 Mikrometer) kontinuierlich gemessen. An diesen Probenahmestellen in Nordrhein-Westfalen wurde der Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter für PM 10 , wie bereits in den Jahren zuvor, deutlich unterschritten. Auch für die kleinere Größenklasse der Feinstaubfraktion PM 2,5 wurde der Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr 2024 an allen kontinuierlichen Messstationen sicher eingehalten auf einem vergleichbaren Niveau wie im Vorjahr. Schwefeldioxid (SO 2 ) ist ein giftiges Gas, das 1985 wesentlich für den Smog-Alarm verantwortlich war und von dem heute keine gesundheitliche Gefahr mehr ausgeht. Anfang der 1980er Jahre wurde Schwefeldioxid noch in großen Mengen aus Schornsteinen der Kraftwerke, aus Industrieanlagen und Autos, die mit schwefelhaltigen Kraftstoffen fuhren, ausgestoßen. 1985 setzte allein die Industrie im Ruhrgebiet 513.450 Tonnen Schwefeldioxid frei. Das ist etwa 10.000 Mal mehr als 2024 in ganz Nordrhein-Westfalen aus allen Quellen ausgestoßen wurde. Bereits seit dem Ende der 1980er Jahre wurden die Schwefeldioxid-Grenzwerte flächendeckend eingehalten. Zahlreiche Maßnahmen wie die Rauchgasentschwefelung, aber auch der Strukturwandel im Ruhrgebiet haben dazu beigetragen. „An unseren Luftmessstellen im Land lässt sich erfolgreiche deutsche Umweltpolitik ablesen“, betont Elke Reichert, Präsidentin des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. „Smog, wie im Jahr 1985, werden wir hier in Nordrhein-Westfalen nicht mehr erleben. Heute ist es unsere Aufgabe, mit neuen Messtechniken immer kleinere Partikel nachzuweisen, so klein, dass wir sie weder sehen noch riechen können. Aber gerade diese Partikel können schädliche Folgen für unsere Gesundheit haben.“ Mit kontinuierlichen Messungen wird die Luftqualität heute vom LANUV überwacht und für alle sichtbar dargestellt. „Mit unseren automatischen Messungen erhalten wir alle fünf Sekunden einen Messwert“, erläutert Elke Reichert. „Wir können so die Belastung mit Schadstoffen in ganz Nordrhein-Westfalen kontinuierlich nachvollziehen und die Überwachung der aktuellen und der zukünftigen Grenzwerte zur Luftreinhaltung sicher gewährleisten.“ Maßnahmen, die seit 1985 nachweislich zu besserer Luft in Nordrhein-Westfalen geführt haben, waren unter anderem der Einbau von Industriefiltern und die Einführung von Katalysatoren für Autos. Außerdem wurden durch Luftreinhaltepläne in den 2000er Jahren ganze Bündel von Maßnahmen festgelegt, darunter die Umweltzonen in größeren Städten, deren Auswirkung auf die Luftqualität durch Messungen belegt sind. Minister Oliver Krischer: „Die Luftreinhaltepolitik ist eine Erfolgsgeschichte. Trotzdem bleibt Luftverschmutzung ein großes Gesundheitsrisiko aus der Umwelt.“ Ab 2030 schreibt die neu gefasste Luftqualitätsrichtlinie der EU neue Grenzwerte vor. Sie bedeuten für alle dicht besiedelten Regionen wie die Rhein-Ruhr-Metropolregion eine besondere Herausforderung. Die Landesregierung ist daher in einen Austausch mit den Kommunen, Bezirksregierungen, dem LANUV und relevanten Stakeholdern getreten, um geeignete Maßnahmen zu entwickeln. „Von besserer Luft profitieren am Ende alle. 1985 mussten Unternehmen deutliche Einschränkungen hinnehmen, heute exportieren sie aus Nordrhein-Westfalen innovative Lösungen zum Umwelt- und Klimaschutz in die ganze Welt. Das gemeinsame Ziel von reinerer Luft ist erreichbar, wenn wir emissionsfreie Entwicklungen wie die Elektromobilität vorantreiben“, sagt Minister Oliver Krischer. Die Tabelle mit den vorläufigen Messwerten für 2024 finden Sie auf der folgenden Internetseite des LANUV unter „Aktuelles“: www.lanuv.nrw.de/themen/luft Weitere Jahresberichte und Daten sind auf dieser Internetseite des LANUV veröffentlicht: luftqualitaet.nrw.de/archiv-jahreskenngroessen.php Download der Verlaufsgrafiken von 1985-2025 finden sie unter: www.umwelt.nrw.de/bildergalerie/verlaufsgrafiken-messdaten-luftschadstoffe Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 4566-0. Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Telefon 0211 4566-172. Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw Datenschutzhinweis betr. Soziale Medien Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück
<p>Daten zu Umweltzone. Eine kartenbasierte Darstellung kann hier aufgerufen werden: <a href="http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/luft-umweltzone/strassensuche/">http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/luft-umweltzone/strassensuche/</a></p>
Die App "Meine Umwelt" ist Ihr persönlicher Umweltassistent Die App liefert Ihnen standortgenau: • Messwerte zu Pegelständen und Luftqualität, • Medungen zu Waldbrandgefahr und Klimadaten, • Umweltdaten aus den Themen Abfall, Boden, Energie, Hochwasser, Landwitschaft, Nachhaltigkeit, Verkehr, Wald und Wirtschaft, • Informationen zu Schutzgebieten, Erlebnisorten und Umweltbeeinträchtigungen Meine Umwelt warnt Sie außerdem per Push-Nachricht vor Umweltgefahren. Sie können mit Meine Umwelt auch selbst aktiv die Umwelt unterstützen, indem Sie Umweltbeeinträchtigungen und Artenfunde mit Ihrem mobilen Endgerät dokumentieren und über die App an uns senden. Folgende Bundesländer stellen ihre Umweltdaten kostenlos zur Verfügung: • Baden-Württemberg • Sachsen-Anhalt • Thüringen • Schleswig-Holstein Funktionen der Meine Umwelt-App: • Luft-, Pegel- und Kartendaten zu Ihrem Standort • Standortbestimmung durch GPS, gezielte Adress- oder Postleitzahleingabe • Darstellung auf hochauflösenden Karten • per Fingertipp z.B. Erlebnisorte oder Schutzgebiete abfragen • lokale Beobachtungen standortgenau mit GPS auch offline erfassen und zu einem späteren Zeitpunkt melden • integrierte Umwelt-Suchmaschine • Push-Nachrichten zu Warnthemen (z.B. Feinstaub oder Hochwasser) Themenbereiche der Meine Umwelt-App Informieren Lernen Sie Ihre Umwelt in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein besser kennen. Entdecken Sie die Attraktionen Ihrer Umgebung von zuhause oder unterwegs. Informieren Sie sich über die Luftqualität und Umweltzonen Ihres Wohnorts oder das Hochwasserrisiko Ihres Gebäudes. Erleben Sie Ihre Umwelt hautnah, indem Sie z. B. auf einfachste Art und Weise feststellen, in welchem Schutzgebiet Sie sich gerade befinden. Abhängig vom ausgewählten Bundesland stehen Ihnen viele weitere Daten wie z. B. die Standorte von Windkraftanlagen, Solardacheignung, Lärmkartierung oder Rettungspunkte im Wald zur Verfügung. Melden Melden Sie in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt Umweltbeeinträchtigungen durch Luftverschmutzung, Lärm, Gewässerverunreinigung, Abfallablagerung oder andere Schäden an Natur und Landschaft. Beteiligen Sie sich an der Verbesserung des Hochwasserschutzes und dokumentieren Sie Hochwasserereignisse in Ihrer Umgebung. Helfen Sie mit bei der Identifizierung der stark allergieauslösenden Pflanze Ambrosia. In Sachsen-Anhalt können zusätzlich gesundheitsgefährdende Riesen-Bärenklau-Vorkommen gemeldet werden. Darüber hinaus können Sie den Artenschutz unterstützen, indem Sie Fundorte von seltenen Tier- und Pflanzenarten melden. Zur Identifikation der Arten stehen Bestimmungshilfen zur Verfügung. Warnungen Lassen Sie sich per Push-Nachricht vor Umweltgefahren wie z.B. Feinstaub oder Hochwasser warnen. Somit können Sie schneller reagieren und rechtzeitig nötige Vorkehrungen treffen.
Auch Besucher aus dem Ausland, die mit ihrem Fahrzeug nach Berlin kommen, brauchen für ihr Fahrzeug eine Umweltplakette. Die Umweltplakette kann z.B. auf der Website der Kfz-Zulassungsbehörde in Berlin unter folgendem Link Online-application environmental zone sticker (Englisch) Online-Antrag Feinstaubplakette bestellt werden, sofern die für die Zuteilung der Plakette notwenigen Angaben aus den Fahrzeugpapieren, z.B. durch eine Herstellerbescheinigung für die Zulassungsbehörde erkennbar hervorgehen. Die erforderlichen Fahrzeugpapiere oder der Fahrzeugschein sind eingescannt als Anhang zur E-Mail beizufügen oder als Kopie per Post zu senden. Weitere Informationen in mehreren Sprachen Der Nachweis der Schadstoffgruppe für ausländische Fahrzeuge und damit die Zuordnung zu einer Plakette ist in der Kennzeichnungsverordnung (35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz) in § 6 geregelt. Ist aus den Fahrzeugpapieren erkennbar, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug im europäischen Ausland zugelassen wurde, kann die Einstufung gemäß Anhang 2 der Kennzeichnungsverordnung erfolgen. Andernfalls erfolgt die Zuordnung anhand des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeuges. Einen Überblick über die Einstufung ausländischer Fahrzeuge anhand des Datums der Erstzulassung gibt folgende Tabelle (in Einzelfällen können sich Abweichungen ergeben). Elektrofahrzeuge ohne Verbrennungsmotor erhalten eine grüne Plakette. Alternativ können diese Fahrzeuge mit einer blauen E-Plakette nach Anlage 3a Fahrzeugzulassungsverordnung gekennzeichnet werden und damit in der Umweltzone Berlin fahren. Formulare Rechtsvorschriften
In der Berliner Umweltzone müssen Fahrzeuge mit der grünen Plakette gekennzeichnet sein. Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, benötigen ebenfalls eine grünen Plakette. Die Plakette muss an der Windschutzscheibe angebracht sein und erleichtert die Kontrolle der Umweltzone. Die Plaketten gelten in allen Umweltzonen in Deutschland. Ob Ihr Fahrzeug eine grüne Plakette, ggf. mit Partikelfilternachrüstung, erhält, können Sie für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge der Tabelle unten oder über die Internetdatenbank www.feinstaubplakette.de erfahren. Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen sind in Berlin aufgrund einer Berliner Allgemeinverfügung von der Plakettenpflicht befreit. Im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge können mit einer blauen E-Plakette nach Anlage 3a FZV gekennzeichnet werden und damit in der Umweltzone fahren. Ohne grüne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone zu fahren oder zu parken ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 100 Euro Bußgeld . Rechtliche Grundlage für die Kennzeichnung mit Plaketten ist die 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – Kennzeichnungsverordnung , die im Jahr 2007 erlassen wurde. Das System wurde seitdem nicht weiterentwickelt, so dass auch die neusten Fahrzeuge mit dem Abgasstandard Euro 6 nur eine grüne Plakette erhalten. Mehr Informationen zur Kennzeichnungsverordnung finden Sie weiter unten. Wo bekomme ich die Plakette? Läuft die Gültigkeit der Plakette irgendwann ab? Wieviel kostet die Plakette? Was regelt die Kennzeichnungsverordnung? Wie sind die Schadstoffgruppen definiert? Zu welcher Schadstoffgruppe gehört mein Fahrzeug? Wo finde ich meine Schlüsselnummer in den deutschen Fahrzeugpapieren? Zuordnung der Schlüsselnummern zu den Schadstoffgruppen/Plakette Wie werden ausländische Fahrzeuge den Schadstoffgruppen zugeordnet? Ausgabestellen sind die Kfz-Zulassungsbehörde ( Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – LABO ) und die Abgasuntersuchungsstellen wie TÜV, DEKRA, GTÜ, FSP, KÜS und für Abgasuntersuchungen autorisierte Autowerkstätten. Die Ausgabestelle prüft anhand der Fahrzeugpapiere, zu welcher Schadstoffgruppe das Fahrzeug gehört und welche Plakette es erhält. Daher muss das Fahrzeug selbst nicht vorgeführt werden. Plaketten können beim Feinstaubplaketten-Shop der Berliner Kfz-Zulassungsbehörde über folgenden Link online bestellt werden: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/feinstaubplakette/shop.85047.php Für die Ausstellung und Versand der Plakette wird eine Gebühr von 6 Euro berechnet. Durch Bearbeitungszeit und Versandzeiten kann es 7 bis 14 Tage bis zum Erhalt der Plakette dauern. Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind , benötigen eine Plakette. Sie kann z.B. auf der englischsprachigen Web-Site der Kfz-Zulassungsbehörde in Berlin unter folgendem Link https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/feinstaubplakette/shop.86595.en.php bestellt werden, sofern die für die Zuteilung der Plakette notwenigen Angaben aus den Fahrzeugpapieren, z.B. durch eine Herstellerbescheinigung für die Zulassungsbehörde erkennbar hervorgehen. Die erforderlichen Fahrzeugpapiere oder der Fahrzeugschein sind eingescannt als Anhang zur E-Mail beizufügen oder als Kopie per Post zu senden. Insbesondere Touristen und anderen Berlin-Besuchern aus dem Ausland ist zu empfehlen, die Plakette ca. 3 Wochen vor dem Berlin-Aufenthalt zu beantragen, um eine pünktliche Zustellung an den Heimatort zu gewährleisten. Zusammenfassende Informationen für ausländische Touristen sind in einem Flyer erhältlich. Die Gültigkeit der Plakette ist nicht befristet. Sie brauchen jedoch eine neue Plakette, wenn Sie Ihr Fahrzeug ummelden und sich dabei das Kfz-Kennzeichen ändert, denn auf der Plakette muss das aktuelle Kfz-Kennzeichen eingetragen sein. Eine neue Plakette ist auch erforderlich, wenn das eingetragene Kennzeichen nicht mehr lesbar ist, weil z.B. die Farbe verblasst ist. In der Kennzeichnungsverordnung des Bundes oder anderen Bundesvorschriften wurde keine einheitliche Gebühr für die Plakette festgelegt. Privatwirtschaftliche Ausgabestellen können daher frei kalkulieren. Bei der Zulassungsbehörde Berlin kostet die Plakette 5,- €, bei online-Bestellung mit Versand 6,- €. Die “Kennzeichnungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (35. BImSchV)”: http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/BJNR221810006.htmlregelt die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach Schadstoffgruppen mit Plaketten für die Windschutzscheibe sowie Ausnahmen von Fahrverboten. Sie definiert vier Schadstoffgruppen, die sowohl für Pkw als auch für Lkw gelten. Die Verordnung schafft damit die Voraussetzungen für die Einführung von Umweltzonen mit emissionsabhängigen Fahrverboten. Durch die Kennzeichnungsverordnung selbst werden keine Umweltzonen oder Fahrverbote festgelegt. Dies erfolgt durch die zuständigen Behörden in Ländern und Kommunen auf der Grundlage von Luftreinhalteplänen, wenn die Schadstoffgrenzwerte überschritten werden und der Verkehr eine wichtige Ursache ist. Die vier Schadstoffgruppen orientieren sich an den Euro-Normen von Diesel-Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Erstellung der Verordnung im Jahr 2007. Durch Nachrüstung mit einem Partikelfilter können Diesel-Fahrzeuge höhere Schadstoffgruppen erreichen. Für Fahrzeuge mit Otto-Motor (“Benziner”) gibt nur zwei Einstufungen. Im Detail können sich aufgrund der Komplexität der Abgasnormen Abweichungen ergeben. Die Zuordnung eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs zu einer Schadstoffgruppe erfolgt daher anhand seiner Emissionsschlüsselnummer. Die Zuordnung der Plaketten zu einem Fahrzeug ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist; ggf. zusammen mit der Partikelfilternachrüstung. Sie können die Plakette für Ihr Fahrzeug auch in der Internetdatenbank www.feinstaubplakette.de ermitteln. 1) Im Falle von Gasfahrzeugen nach Richtlinie 2005/55/EG (vormals 88/77/EWG) 2) Pkw mit Schlüsselnummer “27” bzw. “0427” und der Klartextangabe “96/69/ EG I” mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) vom mehr als 2500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzuteilen. Dies dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderungen der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält. Fahrzeuge der Euronorm 5 oder 6 sowie Fahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) gehören zur Schadstoffgruppe 4 und erhalten eine grüne Plakette. Spezielle Plaketten für emissionsarme Fahrzeuge, z.B. für Fahrzeuge mit der Euronorm 6, wurden bisher nicht entwickelt. Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen dürfen ohne Plakette in der Berliner Umweltzone fahren. Erläuterungen zu den Partikelminderungsstufen PM und PMK Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) regelt die technischen Anforderungen für die Nachrüstung mit Partikelminderungssystemen. Sie definiert auch die Einteilung in die Partikelminderungsklassen PM 01 bis PM 4 (für Pkw) und PMK 01 bis PMK 4 (für Lkw). Eingebaute Partikelfilter müssen die vorgegebenen Anforderungen erfüllen, damit das Fahrzeug die entsprechende Plakette führen darf. siehe: Fahrzeuge aus dem Ausland Umweltzone: alle Straßen Kostenlose Android App zum Verlauf der Umweltzone Formulare Rechtsvorschriften
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