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Formulare im Bereich Mobilität und Verkehr

Vereinfachtes Verfahren Wechselsammelbehälter nach § 46 StVO i.V.m. § 13 BerlStrG Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands Ausführungsvorschriften (AV) zu § 127 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) – geringfügige bauliche Maßnahmen (AV 100/120) Verkehrsrechtliche Anordnungen (Verkehrsmanagement) Umweltzone – Stufe 2 Parkraumbewirtschaftung (Handwerkerparkausweis) Luftverkehr: Bauvorhaben / Kräne Kampfmittel Online-Formular Vereinfachtes Verfahren Wechselsammelbehälter nach § 46 StVO i.V.m. § 13 BerlStrG Online-Formulare Antrag auf Baustelleneinrichtungsflächen nach § 11 (3) Berliner Straßengesetz Erläuterung: Mit diesem Formular können Sie Sondernutzungserlaubnisse für Flächen zur Einrichtung von Baustellen beantragen. Es muss sich dabei um Flächen des öffentlichen Straßenlandes handeln, auf die Sie zur Durchführung Ihrer baulichen Maßnahme angewiesen sind. Bitte beachten Sie, dass nur der Bauherr den Antrag stellen darf! (§ 11 Abs. 11 des Berliner Straßengesetzes). Die ausführende Firma kann unter Vorlage einer Vollmacht des Bauherrn die Erlaubnis beantragen. Sie erhält den Bescheid übersandt, wenn sie vom Bauherrn entsprechend zum Empfang der Sondernutzungserlaubnis legitimiert worden ist. Andernfalls wird der Bescheid ausschließlich an den Sondernutzer (Bauherrn) übersandt. Weitere Informationen Antrag auf Sondernutzungen oder Provisorische Gehwegüberfahrt nach § 11 bzw. § 9 (4) des Berliner Straßengesetzes Erläuterung: Mit diesem Formular können Sie temporäre oder dauerhafte Sondernutzungserlaubnisse für solche Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlands beantragen, die keine Inanspruchnahmen von Verkehrsflächen zur Einrichtung von Baustellen betreffen. (z.B. Apotheken- und Fahnenmaste, Fundamente, Betonsockel, Großflächenwerbeanlagen, Erker, Balkone, etc. oder Baugerüste, Kranschwenkbereiche, temporäre Freileitungen, Lichterketten, Ausschmückungen oder Beflaggungen etc.) Weitere Informationen Antrag auf Ausnahmegenehmigungen nach § 46 (1) StVO / § 13 BerlStrG für das Aufstellen von Infoständen, das Aufstellen von Großwerbetafeln für Wahlen, das Herausstellen von Stehtischen, Tischen und Stühlen, Waren oder sonstigen Gegenständen, für die Materiallagerung und für den Straßenhandel Mit diesem online ausfüllbaren Formular können Sie Ausnahmegenehmigungen beantragen, für die Sie öffentliches Straßenland in Anspruch nehmen möchten. Weitere Informationen Online-Formulare Anzeige zum Verlegen und Ändern von Telekommunikationslinien Aufgrabemeldung/Baubeginnanzeige Fertigstellungsanzeige Weitere Informationen Online-Formular Antrag auf Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen Mit diesem Formular können Unternehmen für Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, bei den Berliner Straßenverkehrsbehörden die Anordnung einer Arbeitsstelle nach § 45 Abs. 6) StVO beantragen. Weitere Informationen Informationen zur Umweltzone Berlin Online-Formular Feinstaubplakette Online-Formular Handwerkerparkausweis Weitere Informationen Weitere Informationen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln Technische Hinweise Hilfe und Tipps zum Ausfüllen und Speichern der Formulare Hinweise zum Datenschutz Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten

Fahrzeuge aus dem Ausland

Auch Besucher aus dem Ausland, die mit ihrem Fahrzeug nach Berlin kommen, brauchen für ihr Fahrzeug eine Umweltplakette. Die Umweltplakette kann z.B. auf der Website der Kfz-Zulassungsbehörde in Berlin unter folgendem Link Online-application environmental zone sticker (Englisch) Online-Antrag Feinstaubplakette bestellt werden, sofern die für die Zuteilung der Plakette notwenigen Angaben aus den Fahrzeugpapieren, z.B. durch eine Herstellerbescheinigung für die Zulassungsbehörde erkennbar hervorgehen. Die erforderlichen Fahrzeugpapiere oder der Fahrzeugschein sind eingescannt als Anhang zur E-Mail beizufügen oder als Kopie per Post zu senden. Weitere Informationen in mehreren Sprachen Der Nachweis der Schadstoffgruppe für ausländische Fahrzeuge und damit die Zuordnung zu einer Plakette ist in der Kennzeichnungsverordnung (35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz) in § 6 geregelt. Ist aus den Fahrzeugpapieren erkennbar, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug im europäischen Ausland zugelassen wurde, kann die Einstufung gemäß Anhang 2 der Kennzeichnungsverordnung erfolgen. Andernfalls erfolgt die Zuordnung anhand des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeuges. Einen Überblick über die Einstufung ausländischer Fahrzeuge anhand des Datums der Erstzulassung gibt folgende Tabelle (in Einzelfällen können sich Abweichungen ergeben). Elektrofahrzeuge ohne Verbrennungsmotor erhalten eine grüne Plakette. Alternativ können diese Fahrzeuge mit einer blauen E-Plakette nach Anlage 3a Fahrzeugzulassungsverordnung gekennzeichnet werden und damit in der Umweltzone Berlin fahren. Formulare Rechtsvorschriften

Feinstaub-Grenzwert 2012 in Sachsen-Anhalt nicht überschritten

Nr.: 12/2012 Halle (Saale), 27.12.2012 Feinstaub-Grenzwert 2012 in Sachsen-Anhalt nicht überschritten Der Feinstaub-Grenzwert in Sachsen-Anhalt wurde im Jahr 2012 an allen lan- desweit 26 Feinstaub-Messstationen eingehalten. In den verbleibenden Tagen bis Jahresende ist davon auszugehen, dass nirgendwo mehr als die zugelas- senen 35 Tage zusammenkommen, an denen die Tagesbelastung von 50 Mikrogramm Feinstaub je Kubikmeter Luft überschritten wird. Das geht aus den aktuellen Messwerten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen- Anhalt hervor. Noch im vergangenen Jahr war der Grenzwert in vier Städten (Magdeburg, Halle, Wittenberg und Halberstadt) überschritten worden. Im Jahr 2012 gab es relativ wenige Wetterlagen mit ungünstigen Luftaus- tauschbedingungen. Problematisch sind solche Inversionslagen vor allem im Winter, wenn sich Schadstoffe aus Auspuffen und Schornsteinen am Boden wie unter einer Glocke ansammeln. Der Rückgang der Belastung in den Städten Magdeburg und Halle ist auch im Zusammenhang mit der Einführung der Umweltzonen zu betrachten. Ab dem 01. Januar 2013 tritt die nächste Stufe der Umweltzone in Kraft. Es dürfen dann nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette die Innenstädte befah- ren, was mit einem weiteren Rückgang des Schadstoffausstoßes verbunden sein wird. Erwartungsgemäß werden jedoch im Rahmen des traditionellen Feuerwerks zum Jahreswechsel vielerorts nicht nur die Raketen, sondern auch die Fein- staubwerte in die Höhe schießen. In zurück liegenden Jahren wurde in der Silvesternacht in einigen Städten kurzzeitig schon das 20-fache des zulässi- gen Tagesmittelwertes (50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) gemessen. So schön diese Feuerwerkstradition auch sein mag – für Umwelt und Gesund- heit stellt sie eine Belastung dar, unterstreicht Klaus Rehda, Präsident des Landesamtes für Umweltschutz, und wirbt dafür, vielleicht auf den einen oder anderen Silvesterböller zu verzichten. Aktuelle Informationen zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt -Tel. 0391-56 54 50 Messnetzzentrale Luftüberwachungssystem LÜSA -www.lau.sachsen-anhalt.de -mdr Videotext Tafeln 524-526 Der Präsident PRESSEMITTEILUNG - Nur an Silvester wird alljährliche Feinstaubspitze erwartet - E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/2 Anlage: Anzahl der Tage an Messstationen Sachsen-Anhalts mit Tagesmittelwert > 50 µg/m³ Stand: 20.12.2012 (vorläufige Angaben) Messort/StationsnameAnzahl der Tage mit Tages- mittelwert > 50 µg/m³ 35 Überschreitungen pro Jahr erlaubt Halle/Paracelsusstraße Magdeburg/Schleinufer Aschersleben Halberstadt/Friedenstraße Magdeburg/Damaschkeplatz Magdeburg/Reuter-Allee Wittenberg/Dessauer Str. Halle/Merseburger Str. Halle/Nord Magdeburg/West Zeitz Bernburg Leuna Domäne Bobbe Dessau/Albrechtsplatz Halberstadt Bitterfeld/Wolfen Wernigerode/Bahnhof Burg Pouch Weißenfels/Am Krug Hettstedt/Industrie Stendal/Stadtsee29 22 20 19 19 18 17 14 13 11 11 10 9 9 8 8 8 8 7 6 6 6 6 Wittenberg/Bahnstraße Zartau Unterharz/Friedrichsbrunn5 3 2 Die EU-Richtlinie 2008/50/EG erlaubt Überschreitungen an 35 Tagen im Jahr. Feinstaub kann in die Lunge gelangen und Entzündungen, Asthma oder Krebs auslösen. Die feinen Staubpartikel stammen vor allem aus dem Straßenverkehr, aus Heizungen und Industriean- lagen. 2/2

Umweltzone

Als Umweltzone wird das Gebiet innerhalb des S-Bahn-Ringes bezeichnet, in dem nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Die Umweltzone gilt ab 1. Januar 2008.

Umweltzonen in Niedersachsen

Die Umweltzonen Hannover und Osnabrück wurden in ihrer Lage und Ausdehnung von den Städten in einem Luftreinhalteplan festgelegt. In eine Umweltzone dürfen je nach Stufe nur Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren. Die Schadstoffgruppen unterscheiden sich in der Höhe des Partikelausstoßes und werden mit verschiedenfarbigen Plaketten kenntlich gemacht. Rot für die Schadstoffgruppe 2, gelb für die Schadstoffgruppe 3 und grün für die Schadstoffgruppe 4. Die Umweltzone in Hannover ist seit dem 22.02.2024 aufgehoben. Dieser Datensatz beschreibt die Umweltzonen in Hannover und Osnabrück in ihrer räumlichen Lage und Ausdehnung, die jeweiligen Einschränkungen für den Kfz-Verkehr sind unterschiedlich terminiert.

Umweltzone

Die Umweltzone der Stadt Aachen als Umringspolygon. Die Umweltzone wurde zum 1. Februar 2016 in Aachen eingeführt. Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren. Die Grenze der Umweltzone orientiert sich weitgehend am Aachener Außenring und erfasst alle Straßen innerhalb dieses Gebiets.

Umweltzonen in Deutschland (Datensatz)

Umweltzonen sind Gebiete, in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Die Fahrzeuge (Pkw und Lkw) müssen mit Plaketten auf der Windschutzscheibe gekennzeichnet sein. Ziel dieser Umweltzonen ist, dass die Schadstoffemissionen, die durch den Straßenverkehr verursacht werden, reduziert werden. Vorrangig geht es momentan darum, die Partikel und NOx-Emissionen zu senken. In dem Datensatz sind die von den Ländern und Kommunen gemeldeten Informationen über Umweltzonen in der nachfolgenden Übersicht für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik zusammengestellt. Der Datensatz stellt die Umringe der Umweltzonen schematisch dar, ohne Ausnahmereglungen abzubilden. Detailangaben zu Ausnahmen sind über die veröffentlichten Luftreinhaltepläne sowie die örtlich zuständigen Behörden zu erlangen. Die Datenerfassung ersetzt nicht die ortsübliche Kennzeichnung durch Verkehrsbeschilderung.

Umweltzonen im Stadtgebiet Regensburg

Liste der Umweltzonen in Regensburg

SEVAS - Daten zur Navigation von LKW ab 3,5 Tonnen

Von den Kommunen in NRW eingepflegte und verwaltete LKW-relevante Navigationsdaten aus dem Projekt SEVAS. Die segmentbezogenen, auf dem Netz von OpenStreetMap referenzierten Daten über LKW-relevante Restriktionen und LKW-Vorrangrouten und die Polygone der Tempo- und Umweltzonen können zur Navigation für den Schwerlastverkehr eingesetzt werden. Die punktbezogenen und auf dem Netz von OpenStreetMap referenzierten Daten über relevante Verkehrsschilder können zur Information für den Schwerlastverkehr eingesetzt werden. Das Projekt ist mit intensiver Unterstützung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW mittlerweile beim NRW.Mobidrom angesiedelt und in ganz Nordrhein-Westfalen verfügbar. Unter der folgenden Website kann das Projekt aufgerufen werden: https://sevas.nrw.de

Umriss der Umweltzone

<p>Dieser Datensatz beinhaltet den Umriss der städtischen Umweltzone Münster in verschiedenen maschinenlesbarem Formaten.</p> <p>Nur Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette dürfen in der Umweltzone fahren.</p> <p>Die Umweltzone existiert seit 1. Januar 2010 und umfasst Münsters Stadtkern: Sie wird unter anderem im Norden von der Münzstraße, im Osten von der Eisenbahnstraße, im Süden von der Moltkestraße und im Westen vom Schlossplatz begrenzt.</p> <p>Basis für die Einrichtung der Umweltzone ist der von der Bezirksregierung Münster unter Beteiligung des Landesamtes für Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, betroffenen Fachstellen der Stadtverwaltung Münster sowie Interessenverbänden erstellte "Luftqualitätsplan Münster 2009".</p>

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