Im Jahr 2019 wurde eine Erfassung der Segetalflora auf 30 Äckern in Südostniedersachsen durchgeführt. Die Flächen wurden über staatliche Förderprogramme bis zu 30 Jahre lang ackerwildkrautgerecht bewirtschaftet, wobei die Förderung von 2014 bis 2022 auf der Agrarumweltmaßnahme (AUM) BS 3 "Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter" basierte. Es wurden 311 wild wachsende Gefäßpflanzenarten nachgewiesen, darunter 33 landesweit bestandsgefährdete Arten sowie 11 Arten der Vorwarnliste. 4 Segetalarten haben in Südostniedersachsen landesweit ihre einzigen Vorkommen. 33 Arten mit historischen Nachweisen konnten nicht bestätigt werden, sie sind aus dem Untersuchungsgebiet höchstwahrscheinlich überwiegend vor vielen Jahrzehnten oder sogar vor mehr als einem Jahrhundert verschwunden. Seit Beginn der Förderprogramme Ende der 1980er-Jahre ist nur noch eine Art verschollen. Probeflächen von 100 m² Größe auf extensiven Äckern wiesen durchschnittlich 2,8 bestandsgefährdete Segetalarten der Roten Liste Niedersachsen auf, auf konventionell bewirtschafteten Kontrolläckern hingegen 0,2. Eine Erfassung des Blütenreichtums auf 1-m²-Probeflächen ergab eine hohe Vielfalt, auf den Kontrollflächen fehlte dagegen ein Blütenangebot fast vollständig. Eine langjährig kontinuierliche ackerwildkrautschonende Bewirtschaftung hat zu einer erhöhten Diversität gefährdeter Segetalarten geführt. Diese Effekte verdeutlichen, dass zur Förderung der floristischen Diversität, inklusive eines diversen Blütenangebots, Kontinuität der Fördermaßnahmen von entscheidender Bedeutung ist. Insgesamt sind die Förderprogramme zur Erhaltung der Agrophytodiversität als sehr effektiv zu bewerten.
Gefördert wird die Extensivierung von Anbauverfahren auf Ackerland zum Erhalt von vor allem nach der Roten Liste Niedersachsen und Bremen landesweit vom Aussterben bedrohter und stark gefährdeter Pflanzenarten und -gesellschaften.
Bereits seit Ende der 1980er-Jahre gibt es in Niedersachsen Agrarumweltmaßnahmen (AUM) zur Förderung gefährdeter Ackerwildkräuter. In der Förderperiode von 2014 bis 2022 wurde hierzu die AUM BS 3 "Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter" angeboten. Im Landkreis Göttingen wurde mithilfe leitfadengestützter Interviews eine Befragung der an dieser AUM teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte durchgeführt. Ziel war es, ihre Erfahrungen mit der Maßnahme sowie die Motivation für ihre Teilnahme zu evaluieren. Zudem wurde die Wahrnehmung der Befragten zur Entwicklung der lokalen Biodiversität dokumentiert. Für eine Teilnahme der Landwirtinnen und Landwirte am BS-3-Programm waren primär die ausreichende finanzielle Ausstattung und eine individuelle Biodiversitätsberatung ausschlaggebend. Darüber hinaus wurden bestehende Pachtverhältnisse und die Einstellung der Flächeneigentümerinnen und -eigentümer als Faktoren für die Entscheidungsfindung benannt. Die BS-3-Maßnahme und ihre Ausgestaltung wurde von den Landwirtinnen und Landwirten überwiegend positiv wahrgenommen. Konkrete Verbesserungsvorschläge für die Umsetzung in der kommenden Förderperiode waren u.a. eine digital gestützte Ausmessung der Förderflächen durch die Kontrollinstanzen, ein früherer Bewilligungsbescheid und die Möglichkeit der "Blindbestellung" (Bearbeitung ohne Neueinsaat).
Mit § 10 ThürGAPVO werden Ausschlussgebiete definiert, auf deren Flächen eine Förderung wegen Inanspruchnahme von Ökoregelungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GAPDZG aus entgegenstehenden Gründen des Naturschutzes ausgeschlossen ist. Für die Öko-Regelung 1 b Begrünung mit zulässigen Blühmischungen gilt eine Ausschlusskulisse, auf der Blühstreifen und -flächen gemäß Nummer 1.2 der Anlage 5 GAPDZV nicht ausgebracht werden dürfen. Die Ausschlusskulisse dient dem Schutz der in Ackerrändern vorkommenden Arten besonders wertvoller Segetalflora und soll vermeiden, dass ein Eintrag gebietsfremder Ackerwildkräuter mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Segetalflora (Ackerbegleitflora) erfolgt. Grundlage für die Ermittlung dieser Ausschlussgebiete bilden die auf Grund besonderer regionaler Gegebenheiten zu referenzierten Flächendaten umgebildeten Fundpunkte von Arten der Ackerbegleitflora, die in den Rote Listen Thüringens oder Deutschlands der Kategorie 1, 2, 3 oder R vorkommen. Die Verfahrensbeschreibung zur Kulissenerzeugung und die -erstellung wurde vom Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) erstellt. Die Aktualisierung soll jeweils zum 1. Februar eines jeden Jahres erfolgen.
Gefördert wird die Extensivierung von Anbauverfahren auf Ackerland zum Erhalt von vor allem nach der Roten Liste Niedersachsen und Bremen landesweit vom Aussterben bedrohter und stark gefährdeter Pflanzenarten und -gesellschaften.
Rechtsgutachten: Zulassungspraxis muss indirekte Folgen von Pflanzenschutzmitteln für Artenvielfalt stärker berücksichtigen Die nationalen Zulassungsbehörden müssen indirekte Effekte von Pflanzenschutzmitteln auf die biologische Vielfalt stärker berücksichtigen. Diese Effekte entstehen etwa, wenn Feldlerchen und andere Vögel keine Nahrung mehr auf Äckern finden, da Pflanzenschutzmittel unbeabsichtigt Insekten und andere Nahrung der Vögel töten. Obwohl dieser Schutz vor indirekten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch EU- und nationales Recht gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt das in der Praxis nur unzureichend. Ein neues Rechtsgutachten für das Umweltbundesamt (UBA) rät daher dazu, den Einsatz besonders biodiversitätsschädigender Mittel stärker unter Vorbehalt zu stellen: „Das bedeutet, dass die Anwendung von Mitteln mit starken indirekten Auswirkungen nur noch erlaubt ist, wenn der Betrieb einen Mindestanteil an Flächen vorweisen kann, auf denen auch Ackerwildkräuter wachsen. Insekten und Vögel können so unbeeinflusst von Pflanzenschutzmitteln leben und fressen. Blühstreifen, Brachflächen oder unbehandelte Dünnsaaten können dafür geeignet sein. Auf diesen ökologischen Ausgleichsflächen müsste jeglicher chemischer Pflanzenschutz unterbleiben“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA. Der großflächige und intensive Einsatz von Breitbandpestiziden führt nicht nur zur Beseitigung unerwünschter Schädlinge. Die Ackergifte töten auch andere Tier- und Pflanzenarten auf den Äckern ab und tragen somit dazu bei, dass es insgesamt zu einem immer größeren Rückgang von Pflanzen-, Insekten- und Vogelarten auf Feldern und Wiesen und in der Agrarlandschaft insgesamt kommt. Feldlerchen und andere Vögel, Schmetterlinge und Wildbienen finden keine Nahrung mehr. Bislang ist die konventionelle Landwirtschaft vom intensiven Pestizideinsatz abhängig. Das UBA ruft dazu auf, vorhandene gesetzliche Spielräume zügig auch in der Anwendungspraxis zu nutzen, um Feldlerchen, Hummeln und andere durch übermäßigen Pflanzenschutzmitteleinsatz bedrohten Tierarten ein weiteres Überleben zu ermöglichen. Ein wirklich nachhaltiger Pflanzenschutz erfordert allerdings vor allem auch eine generelle Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Das UBA hatte dazu Anfang 2017 ein „5-Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz“ vorgelegt. „Chemischer Pflanzenschutz ist ohne Zweifel risikobehaftet, denn wenn die Mittel wirken, dann nicht ohne Nebenwirkungen für die Umwelt. Deshalb können viele der Mittel nur mit hohen Umweltauflagen zugelassen werden. Besonders wichtig ist, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln insgesamt deutlich zu minimieren und stärker auf Alternativen zu setzen. Immerhin werden die Mittel großflächig in erheblichen Mengen ausgebracht – etwa 100.000 Tonnen pro Jahr in Deutschland. Vor allem die konventionelle Landwirtschaft muss hier besser werden“, so Krautzberger.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Julius Kühn-Institut, Freie Universität Berlin und Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst Hochallergene Pflanze breitet sich in Deutschland aus – bundesweite Aktionen zum Ambrosia-Tag am 27. Juni Bereits heute leidet etwa jeder fünfte Europäer an einer Pollenallergie, Tendenz steigend. Studien prognostizieren für Deutschland bis 2050 eine viermal höhere Konzentration von Ambrosiapollen als heute. Die Pollen können schon in geringen Mengen heftige allergische Reaktionen beim Menschen auslösen. Rund um den internationalen Ambrosia-Tag am 27. Juni 2015 sind erstmals auch in Deutschland Aktionen gegen die weitere Ausbreitung der Pflanze geplant. Das Umweltbundesamt (UBA), das Julius Kühn-Institut (JKI), die Freie Universität (FU) Berlin und die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst (PID) klären gemeinsam auf, wie Ambrosia bekämpft werden kann. Beispielhafte Aktionen finden in Berlin, Karlsruhe und Vetschau/Brandenburg statt, zudem sind Veranstaltungen, z.B. in Friedberg/Hessen geplant. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA : „Auch der Klimawandel kann die Ausbreitung der hoch allergenen Ambrosia begünstigen. Das zeigt sich in ganz Europa, auch in Deutschland. Gartenbesitzer sollten gegen die Pflanze vorgehen, etwa indem sie die Pflanze den Behörden melden oder die Ambrosia selber ausrupfen.“ In der Schweiz und Ungarn sind Landbesitzer sogar gesetzlich verpflichtet, das Aufblühen der Pflanze durch rechtzeitiges Ausreißen zu verhindern. In Deutschland wäre eine solche gesetzliche Verpflichtung auf Bundesebene noch zu diskutieren. Die Pollen der aus Nordamerika stammenden Pflanze können schon in kleinsten Mengen heftige gesundheitliche Reaktionen auslösen. Dazu zählen Heuschnupfen, Bindehautentzündung und allergisches Asthma. Mit ihrer langen Blütezeit (Juli bis Oktober) trägt die Pflanze zur Verlängerung der Pollenzeit – und somit der Leidenszeit vieler Allergiker – bei. In wärmeren Ländern, beispielsweise Ungarn, Italien oder Frankreich, ist Ambrosia schon seit längerem verbreitet. Infolge des Klimawandels rechnen Fachleute damit, dass sich die Pflanze auch in Deutschland weiter ausbreitet. Neben ihrer allergenen Wirkung kann Ambrosia als Ackerunkraut in bestimmten landwirtschaftlichen Kulturen (z.B. Sonnenblumen) Probleme bereiten. In Ungarn ist das bereits der Fall. In Deutschland wächst die Pflanze vermehrt in Hausgärten, auf Brachen, Äckern und Schnittblumenfeldern. Auch Baustellen, Straßen- und Feldränder sind betroffen. Ursprünglich wurden die Ambrosiasamen u. a. mit verunreinigtem Vogelfutter oder Bautransportern eingeschleppt. Erfolgreich bekämpft werden kann die Ambrosia dann, wenn die Pflanzen rechtzeitig vor der Blüte ausgerissen werden. Einige Kommunen bekämpfen das Gewächs bereits systematisch. In Berlin beispielsweise sind sogenannte Ambrosia-Scouts unterwegs, um die Pflanze aufzuspüren und auszurupfen. Dauerhaft erfolgreich kann die Ambrosia nur biotopübergreifend bekämpft werden (an Straßenrändern, auf Äckern, Brachen, Baustellen und anderen öffentlichen Flächen). Neben den für den öffentlichen Raum zuständigen behördlichen Verantwortungsbereichen von Bund und Ländern könnten außerdem auch private Grundstückseigentümer verpflichtet werden, Ambrosiapflanzen von ihren Flächen zu entfernen. Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung im Sinne einer Melde- und grundsätzlichen Bekämpfungspflicht ist auch wegen des Ländergrenzen überschreitenden Pollenflugs sinnvoll. Wo kommt die Ambrosia-Pflanze her? Wo ist sie in Deutschland besonders verbreitet? Welche Probleme bereitet sie? Und wie sollte man die Pflanzen entfernen und entsorgen? All dies zeigt unsere Bilderanimation.
Die aus Nordamerika stammende Ambrosia breitet sich in Deutschland immer mehr aus. Sie ist nicht nur ein lästiges Ackerunkraut. Ihr Pollen kann schon in kleinen Mengen heftige Gesundheitseffekte beim Menschen auslösen. Dieses Hintergrundpapier informiert anlässlich des Ambrosia-Tags am 27. Juni 2015 darüber, welche Probleme die Pflanze verursacht, wie man sie bekämpft, wie die Verbreitung mit dem Klimawandel zusammenhängt und wo welche Aktionen zum Ambrosia-Tag geplant sind. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Der Arbeitskreis Wildbienen-Kataster und die Landesanstalt für Bienenkunde sowie die Imkerverbände Badens und Württembergs haben die Zaunrüben-Sandbiene (Andrena florea) zur Wildbiene des Jahres 2015 gewählt. Die Weibchen sammeln den für die Nachkommen überlebenswichtigen Pollen ausschließlich an den Blüten der Zaunrübe (Bryonia). Für das Überleben braucht die Zaunrüben-Sandbiene also ausreichend große Bestände ihrer Nahrungspflanze, die leider allzu häufig als Unkraut beseitigt wird. Die Wildbiene des Jahres 2015 ist in Deutschland mit Ausnahme des äußersten Nordens noch weit verbreitet. Am Beispiel von Baden-Württemberg zeigt sich, dass sie die tieferen Lagen und insbesondere die wärmebegünstigten Flussgebiete bevorzugt.
Der zu den Pflanzenschutzmitteln (PSM) zählende Wirkstoff Bentazon wird als Kontaktherbizid gegen Unkräuter eingesetzt. In der Landwirtschaft wird Bentazon als Bestandteil zugelassener PSM zur Bekämpfung von Unkräutern in Sommerweizen, Sommergerste, Hafer, Kartoffeln, Ackerbohnen, Futtererbse, Sojabohne und Rotklee (Wiesenklee) angewandt. Der Schwellenwert nach GrwV für den PSM- Einzelwirkstoff beträgt 0,1 µg/l. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier .
Origin | Count |
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