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Die Haut der Erde entdecken

Aktueller Reiseführer bietet 70 Ausflugsziele zu den Böden Deutschlands Ab sofort ist der Reiseführer „Die Böden Deutschlands“ beim Umweltbundesamt (UBA) kostenlos erhältlich. Die aktualisierte Auflage bietet Ausflugsziele und Entdeckungstouren in allen 16 Bundesländern. Im Fokus stehen vor allem Natur- und Erlebnispfade, die über die Bedeutung der Böden in den Regionen informieren. „Nehmen Sie sich die Zeit, mit Ihren Familien und Freunden das eine oder andere Reiseziel zu entdecken“ empfiehlt Jochen Flasbarth, Präsident des UBA. Der faktenreiche Reiseplaner bietet sich sowohl für bodenkundliche Wandertouren als auch für erlebnisreiche Ausflüge an. Der taschenbuchgroße Band versammelt die interessantesten Bodenregionen Deutschlands: den nationalen GeoPark „Eiszeitland“ in Brandenburg, den hessischen „Tatort“ Boden oder die bayerische „Boden und Wein“-Route in Unterfranken. Insgesamt enthält der Band 70 Ausflugsziele aus allen 16 Bundesländern. Dazu zählen Museen, Erlebnispfade, Umweltinformationszentren oder Bodenprofilsammlungen. Hinweise zu Anreise, Öffnungszeiten oder behindertengerechter Ausstattung machen den Bodenführer zu einem praktischen Reisebegleiter. Die Begleittexte zu den Reisezielen informieren über die regionalen Bodentypen in Gebirgen, Eiszeitlandschaften oder Flusstälern. Ausführlich thematisiert der Band die unterschiedlichen Funktionen des Bodens als Lebensraum, Wasserspeicher oder Schadstofffilter. Fachlich fundiert, aber dennoch lebendig geschrieben, überzeugt der Reiseführer nicht nur Naturbegeisterte. Mit einfachen Erklärungen richtet er sich genauso an interessierte Erwachsene, Schülerinnen und Schüler wie an Studierende. Farbige Bilder und Grafiken machen die Informationen zur Bodenentwicklung oder zu den Bodentypen leicht verständlich. Das vielfältige Kartenmaterial erleichtert die Orientierung und bietet zusätzliche Informationen über die touristischen und kulturellen Besonderheiten.

Umfrage zeigt 64 Prozent Zustimmung für einen Nationalpark in der Region Spessart

Vom 2. bis 7. März 2017 führte das Meinungsforschungsinstitut Kantar Emnid 1.000 Telefoninterviews in der Region bayerischer Spessart und Unterfranken zur Einrichtung eines Nationalparks Spessart durch. Befragt wurden Bewohner der Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg, Main-Spessart, Würzburg sowie den kreisfreien Städten Aschaffenburg und Würzburg. Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage stellten der BUND Naturschutz in Bayern, Greenpeace, der Landesbund für Vogelschutz und der WWF Deutschland am 14. März 2017 in München vor. Eine deutliche Mehrheit von 64 Prozent der Bewohner in der Region Bayerischer Spessart und Unterfranken befürworten demnach die Einrichtung eines Nationalparks. So sind 29 Prozent der Meinung, dass die Einrichtung eines Nationalparks in der Region „sehr gut“ wäre. 35 Prozent halten dies für „eher gut“. 29 Prozent halten einen Nationalpark für „eher schlecht“ (17 Prozent) oder „sehr schlecht“ (12 Prozent). Sechs Prozent der Befragten machten keine Angabe. Außerdem antworteten fast drei Viertel der Befragten, die dem Nationalpark ablehnend gegenüberstehen, dass sie eher zustimmen würden, wenn Zugang und Nutzung des Waldes für die Bevölkerung nicht eingeschränkt werden.

Digitales Orthophoto 2005

Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2005. Das DOP steht in Echtfarben(RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Digitales Orthophoto 2008

Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2008. Das DOP steht in Echtfarben(RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Digitales Orthophoto 2011

Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2011. Das DOP steht in Echtfarben(RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Digitales Orthophoto 2014

Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2014. Das DOP steht in Echtfarben(RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Digitales Orthophoto 2009

Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2009. Das DOP steht in Echtfarben(RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

110 kV- Leitung Ü 10.0 Dürrbachau - Trennfeld - Ersatzneubau Mast Nr. 65 und 66 und 110 kV - Leitung Ü19.0 Dürrbachau - Trennfeld - Ersatzneubau Mast Nr. 88

Die Bayernwerk AG hatte mit Schreiben vom 15.06.15 der Regierung von Unterfranken o. g. Vorhaben im Sinne des § 43f EnWG angezeigt und um Prüfung der Voraussetzungen für eine Freistellung des Vorhabens von einem förmlichen Genehmigungsverfahren gebeten. Mit Datum 25.07.16 wurden seitens der Vorhabenträgerin endgültige und vollständige Unterlagen für eine entsprechende Anhörung der Behörden zum Vorhaben vorgelegt. Inhaltlich plante die Bayernwerk AG die Versetzung von drei Masten im Rahmen der geplanten Erweiterung des angrenzenden Steinbruchs. Es war im Rahmen der Ausführung des Vorhabens geplant, die Maste 65 und 66 der Ü10.0 in der Leitungsachse versetzt und um 10,7 bzw. 24,2 m erhöht zu errichten. Im Verlauf der Leitungsachse der Ü19.0 war geplant, den Mast Nr. 88 versetzt und um 11,3 m erhöht zu errichten. Die alten Bestandsmaste sollten rückgebaut werden. Ein Fundamentrückbau sollte im Rahmen der Steinbrucherweiterung erfolgen. Abweichend von den Planunterlagen erfolgte ein Rückbau der Mastfundamente Mast Nr.66alt und Mast Nr. 88alt im Bereich des Abbaugebietes des angrenzenden Steinbruchs. Ergänzende zu den Planunterlagen wurden die Berichte ÖKON - Aktenvermerk u. a. – vom 13.10.16 und ÖKON – Abschlussbericht – vom 20.03.17 vorgelegt. Die notwendige Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgte nach dem UVPG in der bis zum 28.07.17 geltenden Fassung, da das Verfahren zur Feststellung der UVP-Pflicht im Einzelfall vor dem 16.05.17 eingeleitet wurde. (§ 74 Abs. 1 UVPG) Für das Vorhaben war die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig, da die Vorprüfung gemäß § 3c UVPG i.V.m. Nr. 19.1.3 der Anlage 1 zum UVPG ergeben hat, dass das Vorhaben aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Bei der Vorprüfung wurde berücksichtigt, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden.

Staatsstraße St 2280 (Stadtlauringen - Saal a.d. Saale): Neubau der Ortsumgehung Sulzfeld

Mit Schreiben vom 11.02.2021 beantragte das Staatliche Bauamt Schweinfurt, Mainberger Straße 14, 97422 Schweinfurt, bei der Regierung von Unterfranken, Würzburg, die Planfeststellung für die Ortsumgehung Sulzfeld im Zuge der Staatsstraße (St) 2280. Vorhabens- und Straßenbaulastträger ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Schweinfurt. Geplant ist, die St 2280 aus den Ortsbereichen von Sulzfeld und Kleinbardorf (Landkreis Rhön-Grabfeld) herauszuverlegen. Die geplante Trasse der Ortsumgehung Sulzfeld im Zuge der St 2280 zweigt ca. 1,4 km südlich von Sulzfeld nach Nordwesten ab, führt westlich des Ortes an Sulzfeld vorbei und endet nach ca. 3,7 km Gesamtlänge westlich von Kleinbardorf im Bereich der bestehenden Abzweigung der Staatsstraße in Richtung Großeibstadt (zwischen Kleinbardorf und Großbardorf). Das Planungsgebiet der Ortsumgehung Sulzfeld ist von mehreren kleineren Gewässerläufen durchzogen. Innerhalb des Untersuchungsgebietes kommen neben dem als Graben einzustufenden Schmuckenbach im Westen der Merzelbach im Süden von Sulzfeld, der Rothseegraben und ein zur Barget führender Graben vor, die von der Straßenbaumaßnahme berührt werden. Die geplante Trasse der Ortsumgehung Sulzfeld im Zuge der St 2280 wird ca. 1 km südlich von Sulzfeld den Merzelbach, ein Gewässer dritter Ordnung (Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 BayWG), mithilfe eines Durchlasses kreuzen. Als Folge der Trassenführung der neuen Staatsstraße soll westlich von Sulzfeld der Schmuckenbach, auch ein Gewässer dritter Ordnung (Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 BayWG), auf ca. 900 m Länge ausgebaut und verlegt werden. Im Bereich des Schmuckenbachs sind außerdem zwei Durchlässe und zwei Brückenbauwerke geplant. Ein Graben, der von Westen in Richtung Barget, beides Gewässer dritter Ordnung (Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 BayWG), verläuft, wird von der Staatsstraße ebenfalls mithilfe eines Rahmendurchlasses gekreuzt. Die allgemeine Vorprüfung der Maßnahmen an den Gewässern hat ergeben, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Anzeigeverfahren nach § 43f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die Masterhöhung und -verstärkung des Mastes Nr. 114 der 380-kV-Leitung Grafenrheinfeld - Würgau; Ltg. Nr B145

Die TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) beabsichtigt Änderungen an den beiden Tragmasten Nrn. 113 und 114 der 380-kV-Leitung Grafenrheinfeld - Würgau, Leitung Nr. B145. Der Mast Nr. 114 liegt im Regierungsbezirk Oberfranken, der Mast Nr. 113 im Regierungsbezirk Unterfranken. Bei o.g. Leitung am Mast Nr. 114 in Oberfranken ist eine Erhöhung von 4,5 m notwendig. Die darunterliegenden Teile des Mastes werden in Rahmen der Maßnahme zusätzlich durch stärkere Stahlprofile oberirdisch verstärkt. Die Masterhöhung und -verstärkung sind reine bauliche Maßnahmen. Die Erhöhung wird durch den Einbau eines Parallelschusses über dem Knickstoß realisiert. Hierfür werden insgesamt zwei Kräne benötigt. Der erste hebt den Mast hoch, der zweite kleinere Kran hebt und montiert den neuen Schuss an den Masten. Der Mast wird von 52 Metern auf 56,5 Metern (Steigerung von 8,65 %) erhöht. Für die Mastverstärkung ist es erforderlich, Stahl-teile mit Unimog und/oder Lastkraftwagen an den Maststandort zu fahren. Die Stahlteile werden bis zu zwei Wochen vor Ort zwischengelagert. Eine Leistungserhöhung findet durch o.g. bauliche Maßnahme nicht statt. Gegenüber dem bereits dinglich gesicherten Leitungsschutzstreifen werden sich durch die Masterhöhung und die Mastverstärkung ebenfalls keine Abweichungen ergeben. Die Maßnahme dient dem Vorsorgeprinzip, den Abstand der Leiterseile zum Erdboden und Objekten zu erhöhen.

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