Information und Beratung von Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen zu geowissenschaftlichen Fragen des präquartären Untergrundes in Mecklenburg-Vorpommern.
Erarbeitung von Stellungnahmen, Berichten und Karten durch Kompilierung und Neubewertung des geowissenschaftlichen Kenntnisstandes zum Strukturbau, zur Verbreitung, zu den Lagerungsverhältnissen und zur petrographischen Ausprägung stratigraphischer Komplexe unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher Nutzungsaspekte (Trinkwassergewinnung, Geothermie, Untergrundspeicher, Rohstoffe).
Digitale Karten und GIS-Anwendungen für geowissenschaftlichen Problemstellungen sowie Modellierung von Strömung, Stoff- und Wärmetransport in Aquiferen.
Organisatorische und fachliche Betreuung des Geologischen Sammlungsarchives (Bohrkernlager, Probensammlung).
Bei einem Einwirkungsbereich handelt es sich um ein Gebiet an der Tagesoberfläche, in dem es durch bergbauliche Maßnahmen theoretisch zu Bergschäden kommen kann. Ein typisches Beispiel sind mögliche Senkungen.
Näheres zum Einwirkungsbereich ist in § 120 des Bundesberggesetzes (BBergG) aufgeführt und wird durch die Bergverordnung über Einwirkungsbereiche (Einwirkungsbereichs-Bergverordnung - EinwirkungsBergV) geregelt. Sie gilt für alle untertägigen Bergbaubetriebe, für Bergbaubetriebe mit Hilfe von Bohrungen und für Untergrundspeicher mit Ausnahme von Porenspeichern.
Bei einem Einwirkungsbereich handelt es sich um ein Gebiet an der Tagesoberfläche, in dem es durch bergbauliche Maßnahmen theoretisch zu Bergschäden kommen kann. Ein typisches Beispiel sind mögliche Senkungen.
Näheres zum Einwirkungsbereich ist in § 120 des Bundesberggesetzes (BBergG) aufgeführt und wird durch die Bergverordnung über Einwirkungsbereiche (Einwirkungsbereichs-Bergverordnung - EinwirkungsBergV) geregelt. Sie gilt für alle untertägigen Bergbaubetriebe, für Bergbaubetriebe mit Hilfe von Bohrungen und für Untergrundspeicher mit Ausnahme von Porenspeichern.