<b>Öffentliche Bekanntmachung Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes Bek. d. MU v. 28. 3. 2022 — PT-KKE-40311/09/93/30 —</b> Gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.7.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3530), — im Folgenden: AtG — und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 22.12.2016, den Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) gemäß § 7 Abs. 3 AtG gestellt. Der Standort des KKE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Der Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage beinhaltet Folgendes: a) Beantragt wird die Stilllegung der atomrechtlich genehmigten Anlage KKE. b) Beantragt wird die Ergänzung der Regelungen und Gestattungen der Betriebsgenehmigung für das KKE durch eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, wobei die erforderlichen Regelungen und Gestattungen für den Weiterbetrieb von Systemen und Komponenten im Restbetrieb der Anlage unberührt und wirksam bleiben sollen, soweit diese nicht durch Regelungen der beantragten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ersetzt oder geändert werden. c) Beantragt wird die Aufhebung bzw. die Feststellung der Erledigung aller Nebenbestimmungen/Auflagen aus den gültigen atomrechtlichen Genehmigungen, mit Ausnahme der in einer Antragsunterlage einzeln aufgelisteten Nebenbestimmungen/Auflagen, die für Stilllegung und Abbau erforderlich sind. d) Beantragt werden der Restbetrieb und die fortschreitende Veränderung des Restbetriebs. Vor Beginn von Stilllegung und Abbau werden die dafür notwendigen Regelungen in das für das KKE maßgebliche Betriebshandbuch (BHB) integriert. e) Beantragt werden neue Genehmigungswerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe über die Fortluft. f) Beantragt wird der Abbau der zur atomrechtlich genehmigten Anlage KKE gehörenden Anlagenteile (z. B. Systeme, Systembereiche, Komponenten, Hilfseinrichtungen und Gebäude/-strukturen). Dies umfasst sämtliche Maßnahmen einschließlich technischer Veränderungen der Anlage, die erforderlich sind, um die Anlage KKE abzubauen oder ihren Restbetrieb anzupassen sowie sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um Anlagenteile und Gelände aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen zu können. g) Beantragt wird der im Rahmen von Stilllegung und Abbau nach § 7 StrlSchV genehmigungsbedürftige Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die Stilllegung des KKE sowie der Abbau der atomrechtlich genehmigten Anlagenteile bedürfen gemäß § 7 Abs. 3 AtG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Es handelt sich um ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben. Gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — der Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 22.12.2016, — die Kurzbeschreibung „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — der UVP-Bericht „Kernkraftwerk Emsland, Stilllegung und Abbau der Anlage KKE“, ERM GmbH (Stand: 21.3.2022). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i. d. F. vom 20.5.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstraße 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Antrag und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Weg auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines anderen Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Errichtung und den Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) separate Anträge für Baugenehmigungen sowie eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.
Der Bausektor stellt eine bedeutende CO 2 Emissionsquelle dar, die im Zuge der Energiewende oft übersehen wird. Beton stellt den weltweit größten industriellen Materialstrom überhaupt dar und generiert jährlich globale CO 2 Emissionen von rund 2,5 Milliarden Tonnen – mehr als doppelt so viel wie der globale Flugverkehr. In Berlin und Brandenburg wurden allein im Jahr 2019 durch den Wohnungsbau betonbedingt schätzungsweise rund 250.000 Tonnen CO 2 emittiert. Gleichzeitig trägt die Bauwirtschaft wesentlich zur Ressourcenbeanspruchung bei. Mineralische Bauabfälle stellen den mit Abstand größten Abfallmassenstrom dar, der entsprechend aufbereitet als wichtige Rohstoffquelle zur Baustoffproduktion dienen könnte. Um die hohen Treibhausgas-Emissionen und Ressourcenverbräuche im Bausektor zu reduzieren, setzt das Land Berlin auf den Einsatz von nachhaltigen Baustoffen sowie auf zirkuläres Bauen. In diesem Rahmen hat sich die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt das Ziel gesetzt, die Klimabilanz von ressourcenschonendem Recycling-Beton („RC-Beton“) weiter zu verbessern und über zwei Projektphasen hinweg das Projektkonsortium „CORE – CO 2 -reduzierter R-Beton“ bestehend aus den Unternehmen neustark AG, Heim Recycling und Berger Beton sowie dem wissenschaftlichen Partner ifeu Institut Heidelberg nennenswert finanziell unterstützt und mit öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen begleitet. Kern des Vorhabens war die von der neustark AG entwickelte Technologie, die es erlaubt, zu RC-Gesteinskörnungen aufbereiteten Altbeton mit atmosphärischem CO 2 zu beaufschlagen. Im neustark-Prozess wird gasförmiges CO 2 über ein spezielles Injektionssystem in Kontakt mit gebrochenem Altbeton gebracht. In Verbindung mit dem im Altbeton vorhandenen Calcium wandelt sich das CO 2 dabei zu Kalkstein um, in Form von Kalzit. Das entstehende Material kann anschließend in bestimmten Betonrezepturen verwendet werden und sowohl natürliche Gesteinskörung sowie auch Zement in Teilen ersetzen. Durch die Beaufschlagung durch CO 2 und den Ersatz des CO 2 -intensiven Zements entsteht so ein ressourcenschonender RC-Baustoff, der gleichzeitig als CO 2 -Senke dient. Mit der ersten Projektphase im Dezember 2020 bis April 2021 wurde im Labormaßstab die Grundlage zur Entwicklung des Baustoffes gelegt und die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden aus ökologischer und ökonomischer Sicht bilanziert und bewertet. Dazu wurden durch die Heim-Gruppe gebrochener Altbeton sowie RC-Gesteinskörnungen zur Verfügung gestellt, welche durch die neustark AG mit CO 2 beaufschlagt und karbonatisiert wurden. Anschließend wurden aus diesem Material sowie aus nicht karbonatisiertem Referenzmaterial im Labor der Firma Berger Betonrezepturen mit erhöhten Recyclinggehalten und reduzierten Zementanteilen hergestellt. Dabei wurden sowohl aktuelle als auch zukünftige regulatorische Rahmenbedingungen für den RC-Beton (insbesondere Verwendung von Brechsanden 0-2 mm) beachtet. Ergänzend wurde in dieser Projektphase für die Bereitstellung von verflüssigtem CO 2 aus Berliner Biogasquellen eine Kostenrechnung erstellt und durch das ifeu Institut Heidelberg für die Gesamtlösung eine vereinfachte Ökobilanz erstellt. Die Ergebnisse der ersten Projektphase bestätigten das ökologische Potenzial des Verfahrens. In der zweiten Projektphase im Mai 2021 bis Dezember 2022 erfolgte ein erster Schritt in die praktische Umsetzung und die großmaßstäbliche Anwendung. Dafür wurde in der Aufbereitungsanlage für mineralische Bauabfälle der Firma Heim RC-Gesteinskörnung aus reinem Altbeton (Typ 1) mit Hilfe einer mobilen Anlage der neustark AG mit CO 2 beaufschlagt (siehe Titelbild). Die Anlage wurde aus der Schweiz angeliefert, wo bereits mehrere solcher Maschinen im kommerziellen Betrieb sind. Zudem ist es erstmalig gelungen, für diese karbonatisierte RC-Gesteinskörnung eine Zertifizierung und Zulassung als Zuschlag für die Verwendung im Transportbeton zu bekommen. Hier gilt das gleiche Regelwerk (DIN EN 12620) wie für die Verwendung von Kies oder Splitt. Diese so beaufschlagte Masse an RC-Gesteinskörnung wurde nach erfolgreicher Eignungsprüfung und Zulassung für die Herstellung von ca. 200 m 3 Transportbeton genutzt. Parallel wurde durch die vom Umweltforschungsinstitut ifeu Heidelberg durchgeführte Bilanzierung gezeigt, dass mit den entwickelten Rezepturen eine relevante Umweltentlastung erzielt werden kann und dies über alle betrachteten Umweltwirkungskategorien hinweg. Der Aufwand der Bereitstellung des CO 2 und der Beaufschlagung der RC-Gesteinskörnung steht in einem guten Verhältnis zu den damit verbundenen Umwelteinsparungen. Diese resultieren zum einen aus dem reduzierten Einsatz von Zement und zum anderen aus der über die Karbonatisierung erzielten CO 2 -Bindung. Die Berechnungen zeigen, dass im Vergleich zur Referenzprobe durch die Behandlung der RC-Gesteinskörnung die Klimawirksamkeit des RC-Betons um bis zu 20 Prozent gesenkt werden kann . Die Erfolge hinsichtlich Klima- und Ressourcenschutz sind umso größer, je höher der Anteil an RC-Gesteinskörnung in den Rezepturen und hier auch gerade der feineren Körnungen, die eine höhere Bindungsrate für CO 2 aufweisen. Das Vorhaben konnte ebenfalls zeigen, dass diese Erfolge nicht zu Lasten der Produkteigenschaften des Betons gehen. Die RC-Gesteinskörnungen als Rohstoff wie letztlich auch der Transportbeton selbst erfüllen alle Anforderungen der Regelwerke und weisen die üblichen Eigenschaften auf. Im letzten Schritt wurden die 200 m 3 Transportbeton im Oktober und November 2022 in einem Bauabschnitt der Quartiersentwicklung Friedenauer Höhe in Berlin-Friedenau, die im Joint Venture mit der OFB Projektentwicklung und Instone Real Estate realisiert wurde, eingesetzt. Der Einsatz erfolgte im Bauabschnitt V als Aufbeton auf Geschossdecken, in der Betonierung des Aufzugschachts und von Wänden. Der Einsatz des RC-Betons wurde bei einem Baustellentermin vorort am 07.10.2022 vorgestellt, zu dem u. a. im Rahmen eines gemeinsam von der Architektenkammer Berlin und der Senatsumweltverwaltung des Landes Berlin ausgerichteten Fachdialogs zum zirkulären Bauen breit eingeladen wurde. Den Teilnehmenden wurde dabei die Möglichkeit zur Besichtigung und zum fachlichen Austausch gegeben. Durch den Einsatz im Bauvorhaben in Berlin-Friedenau konnte der Nachweis erbracht werden, dass das angewandte Verfahren auch in der Praxis funktioniert und die entsprechenden Umweltentlastungen im kommerziellen Betrieb erreicht werden können. Darauf aufbauend soll der Baustoff über das erste Bauvorhaben in Berlin-Friedenau hinaus durch weitere Vorhaben in Berlin allgemein bekannt und eingeführt werden. Bei einem flächendeckenden Einsatz der im CORE-Projekt entwickelten und in der Praxis erprobten Betonrezepturen ließen sich jährlich rund 90.000 Tonnen CO 2 einsparen. Das entspricht in etwa den jährlichen Pro-Kopf Emissionen von 10.000 Deutschen. Die im CORE-Pilotvorhaben demonstrierte Praxistauglichkeit der Technologie hat die am Projekt beteiligten Akteure überzeugt. Es bestehen bereits 10 Anlagen (verschiedener Bauarten) der Firma neustark in der Schweiz, die von deren Kunden betrieben werden und CO 2 speichern. Im Jahr 2023 hat Heim erstmalig auch in Deutschland eine entsprechende Anlageninvestition vorgenommen, so dass RC-Beton, der zusätzlich als CO 2 -Senke fungiert, nun auf dem Berliner Markt zur Verfügung steht. Der feierlichen Eröffnung am 28.09.2023 in Berlin Marzahn wohnten über 100 Gäste vor Ort bei, die an einer Führung und Demonstration der ersten CO 2 -Speicheranlage in Deutschland teilnahmen. Die Eröffnung durch neustark und HEIM wurde begleitet durch Kurzimpulse aus der Politik durch Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt der Senatsverwaltung Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Dr. Anna Hochreuter, Abteilungsleiterin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Neustark AG HEIM – Gruppe Berger Beton ifeu Heidelberg Weitere Informationen Nachhaltiges Bauen in der öffentlichen Beschaffung Nachbericht Fachdialog zirkuläres Bauen am Beispiel ressourcenschonender Beton Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen PM der SenMVKU vom 07.10.2022 zum erstmaligen Einsatz von ressourcenschonendem und klimaverträglicherem Transportbeton in Berliner Bauvorhaben Friedenauer Höhe Berlin fördert ressourcenschonendes, nachhaltiges Bauen über die öffentliche Beschaffung Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung bei der Vergabe von Bauleistungen ab einem geschätztem Auftragswert von 50.000 Euro ökologische Kriterien zu berücksichtigen und umweltfreundlichen und energieeffizienten Produkten, Materialien und Verfahren den Vorzug zu gegeben. Wesentliches Instrument zur Umsetzung dieser Vorgabe ist die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU). Die Federführung für die Entwicklung von Vorschlägen an den Senat zur Fortentwicklung der VwVBU liegt bei der SenMVKU. Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU
Illustration des Forschungsprojektes ReProLa © ReProLa Landwirtschaft, Weinbau oder Fischzucht – die Ernährungswirtschaft in der Metropolregion Nürnberg ist eine ökonomisch hoch relevante Branche, in der über 100.000 Menschen beschäftigt sind. Das sind mehr als fünf Prozent der Gesamtbeschäftigten. Rund 50 Prozent der Fläche der Metropolregion wird landwirtschaftlich genutzt. Die Region hat ein reiches Angebot an regionalen Lebensmitteln und profiliert sich durch eine große Vielfalt an Spezialitäten. Dieses regionale Ernährungssystem steht allerdings unter Druck: Felder, Wiesen und Wälder schrumpfen jährlich um 1.400 Hektar, das entspricht knapp 2.000 Fußballfeldern. Rund 1.000 Landwirte:innen geben pro Jahr ihre Höfe und Felder auf – überwiegend in landschaftlich besonders attraktiven Regionen, haben Wissenschaftler:innen im Bundesforschungsprojekt „Regionalproduktspezifisches Landmanagement in Stadt-Land-Partnerschaften am Beispiel der Metropolregion Nürnberg" (ReProLa) herausgefunden. Damit ist die Ernährungssouveränität gefährdet, also die freie Wahl der Bürger:innen zwischen regionalen und globalen Lebensmitteln. Zudem gewinnt das Thema Ernährungssicherheit an Bedeutung. „Wir müssen uns klarmachen, was der Verlust von Landwirtschaftsfläche bedeutet. Wir brauchen eine Kehrtwende hin zur mehr Wertschätzung für regional erzeugte Produkte und das Bewusstsein, dass wir ohne Flächen keine regionalen Produkte erzeugen können. Dabei zeigt uns doch die aktuelle Situation der gestiegenen Lebensmittelpreise und der Lieferengpässe, wie wichtig eine gesicherte regionale Lebensmittelversorgung ist", sagt Dr. Hermann Ulm, Landrat des Landreises Forchheim und Sprecher des Projekts ReProLa. Wie lässt sich die Wertschöpfung von regional erzeugten Produkten steigern, den damit verbundenen Bestand an landwirtschaftlichen Flächen für die Herstellung von Regionalprodukten dauerhaft sichern und damit einen Beitrag zur Ernährungssouveränität leisten? Im Forschungsprojekt ReProLa erarbeiteten Wissenschaftler:innen gemeinsam mit den regionalen Akteuren:innen das Konzept „Metropolregion Nürnberg als Heimat für Regionalprodukte" mit Maßnahmen und Projektideen im Bereich Wertschöpfung und Flächenerhalt. Der Rat der Metropolregion mit 57 (Ober-)bürgermeister:innen und Landrät:innen hat das Konzept im Juli 2021 einstimmig verabschiedet. Unterstützung erhofft sich die Metropolregion dabei vom Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. „Wir unterstützen die Bemühungen der Metropolregion Nürnberg für mehr Wertschätzung für regional erzeugte Produkte und wir sehen große Anknüpfungspunkte bei den Handlungsfeldern im Konzept ‚Heimat für Regionalprodukte'. Die Umsetzung des Konzepts wird eine große Chance für die Metropolregion sein, sich als Modellregion für eine nachhaltige, resiliente und zukunftsfähige Land- und Ernährungswirtschaft in Position zu bringen", sagt Amtschef Hubert Bittlmayer. Doch wie kommen das Konzept und die Projektideen nun in die Praxis? Dafür sieht die Region einen breiten Beteiligungsprozess der regionalen Akteure vor: „Dabei sind wir auf das Wissen und die Erfahrung derjenigen angewiesen, die schon seit Jahren in Stadt und Land auf diesem Gebiet aktiv sind. In einem breit angelegten Beteiligungsprozess bringen wir nun relevante Akteur:innen – Erzeuger:innen, weiterverarbeitende Betriebe, Handel, Gastronomie, Politik und Verwaltung – zusammen und gestalten damit gemeinsam den notwendigen Wandel in der Metropolregion mit", sagt Joseph Bühler von der Regionalentwicklungsagentur neuland+, die mit der Organisation des Prozesses beauftragt wurde. Bei der Auftaktveranstaltung am 10. November 2022 im Kloster Plankstetten kamen gut 110 Akteure erstmalig zusammen und brachten ihre Leidenschaft, ihre Erfahrungen und ihre Ideen ein. Praktische Umsetzungsprojekte laufen im Übrigen bereits: Gut 700.000 Euro stehen für die Umsetzung aus Fördermitteln des Bundesforschungsministeriums zur Verfügung. Dazu gehört das Projekt Streuobst, in dem sich fünf Vermarktungsinitiativen aus der Region unter dem Label „Streuobstwiesenliebe" zusammengetan haben und gemeinsam neue Märkte erschließen. Eine neue Logistikplattform Regiothek ist im Aufbau zur Bündelung von Transportaktivitäten und CO2-Reduktion beim Transport von Regionalprodukten. Zur Bewusstseinsbildung entstehen begeh- und begreifbare Wertschöpfungsketten wie etwa zur Kirsche sowie zu Roggen und Brot in der Fränkischen Schweiz. Schließlich werden Handlungsempfehlungen zur Außenentwicklung von Kommunen im Bereich Landwirtschaftsflächen erarbeitet und in einer Konferenz mit Kommunen aus der Metropolregion im Sommer nächsten Jahres präsentiert. Durch den Beteiligungsprozess nimmt auch die Bewerbung der Metropolregion als Welt-Agrarkulturerbe weiter Form an: Der Beteiligungsprozess und der entstehende mittelfristige Aktionsplan werden ein Teil der Bewerbung sein. „Mit der Bewerbung werden wir die positive Aufbruchsstimmung, die bereits durch das Konzept ‚Heimat für Regionalprodukte' spürbar ist, noch weiter verstärken. Die Bewerbung wird außerdem das Image der Metropolregion als Region mit hoher Lebensqualität und Ort der Zukunft festigen", sagt Dr. Christa Standecker. Quelle: BMEL
Sachsen-Anhalts Landwirtschaft kämpft mit schwierigen Bedingungen: „Wir sehen heftige Turbulenzen auf den Absatzmärkten und bei Betriebsmitteln. Anhaltende Trockenheit, der enorme Anstieg der Energiepreise und die Störung von Lieferketten setzen heimische Betriebe wirtschaftlich stark unter Druck. Verschärft wird die Situation durch die Corona-Pandemie und die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Dies führte zu einem starken Preisverfall u.a. beim Schweinefleisch. Damit unsere Landwirtinnen und Landwirte diese schwierige Situation meistern können, braucht es Planungssicherheit aus Politik und Gesellschaft“, sagte Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister und Vorsitzender der Agrarministerkonferenz (AMK), Sven Schulze, heute in der Landespressekonferenz. Er legte dem Kabinett den „Bericht zur Lage der Landwirtschaft“ vor. Dieser enthält u. a. Daten aus der Agrarstrukturerhebung 2020 zu Betriebsstruktur, Unternehmensverflechtungen, Flächenausstattung und Arbeitskräfteeinsatz sowie Daten der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau zur Entwicklung des ökologischen Landbaus im Land. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte stehen für eine multifunktionale Landwirtschaft. Sie produzieren nicht nur hochwertige Lebensmittel, sondern auch Energie und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz“, so Minister Sven Schulze. „Es ist an der Zeit, die gute Arbeit unserer heimischen Landwirtschaft stärker wertzuschätzen.“ Der aktuelle Landwirtschaftsbericht ist auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten unter https://lsaurl.de/agrar2020 zu finden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Rechenzentren und Telekommunikationsnetzwerke bilden gemeinsam die digitale Infrastruktur und damit die technische Basis der Informationsgesellschaft. Ihre Auswirkungen auf den Energie- und Ressourcenverbrauch sind nicht vernachlässigbar. Das vorliegende Papier enthält Handlungsempfehlungen für die Politik, aber auch Hintergrundinformationen zu den Umweltwirkungen digitaler Infrastrukturen, zum Ausbau von Breitband- und Mobilfunknetzen, zu Planung, Betrieb und Entsorgung von Rechenzentren sowie zu Einsparmöglichkeiten in Privathaushalten.
Fachkräftemangel ist mittlerweile ein allgegenwärtiges Problem in vielen Branchen in Deutschland, darunter auch im Tourismus. Prognosen gehen davon aus, dass durch den Mangel an qualifiziertem Personal erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln zeigt auf, dass durch das Fehlen von etwa 440.000 Fachkräften das gesamtwirtschaftliche Wachstum um etwa 0,9 Prozent gebremst wird. Dabei resultiert der Mangel nicht nur aus der allgemeinen demografischen Entwicklung mit einer rückläufigen Zahl an Erwerbstätigen, sondern auch aus den zum Teil wenig attraktiven Arbeitsbedingungen und einer unausgewogenen Work-Life-Balance in der Tourismusbranche. Das Themenpapier beschäftigt sich damit, welche Chancen und Perspektiven eine nachhaltige Ausrichtung mit ihrem Dreiklang aus ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten eröffnet, um dem Fachkräftemangel im Tourismus aktiv zu entgegnen. Einzelne Untersuchungen kommen zu dem Schluss, dass im Vergleich zu einer rein ökonomischen Ausrichtung die nachhaltige Aufstellung eines Unternehmens Vorteile hat und dazu führt, dass Arbeitskräfte im Tourismus gewonnen werden können. Denn sowohl Mitarbeitende als auch Gäste sind zunehmend kritischer. Im Hinblick auf das Engagement für Umwelt und Gesellschaft, soziales Verantwortungsbewusstsein, Qualität der Arbeit und den Umgang mit Mitarbeitenden müssen sich nachhaltig ausgerichtete Unternehmen deutlich von anderen abgrenzen. Die Unternehmen und Destinationen müssen sich darauf einstellen, indem sie neue Wege gehen und eine nachhaltige Unternehmenspolitik implementieren, die diese Werte lebt, nach außen transportiert und damit anziehend wirkt. Die Branche steht vor zahlreichen Herausforderungen, die im Rahmen des Themenpapiers benannt werden. Es zeigt Ansätze und Initiativen zur Minimierung des Fachkräftemangels in verschiedenen Ebenen auf und gibt politikrelevante Empfehlungen. Sowohl bundesweit als auch auf regionaler und betrieblicher Ebene sind die Herausforderungen und die Aufgaben bekannt, die der Fachkräftemangel mit sich bringt und reagiert mit innovativen Ideen und Aktivitäten. Weitere gute Beispiele und Umsetzungsstrategien folgen müssen, um für das Problem schrittweise Lösungen zu finden. Quelle: Forschungsbericht
Rechenzentren und Telekommunikationsnetzwerke bilden gemeinsam die digitale Infrastruktur und damit die technische Basis der Informationsgesellschaft. Ihre Auswirkungen auf den Energie- und Ressourcenverbrauch sind nicht vernachlässigbar. Das vorliegende Papier enthält Handlungsempfehlungen für die Politik, aber auch Hintergrundinformationen zu den Umweltwirkungen digitaler Infrastrukturen, zum Ausbau von Breitband- und Mobilfunknetzen, zu Planung, Betrieb und Entsorgung von Rechenzentren sowie zu Einsparmöglichkeiten in Privathaushalten. Quelle: Umweltbundesamt
Das Führungsteam der NLWKN-Betriebsstelle in Lüneburg. Hintere Reihe v.l.n.r. Klaus Jänsch, Heiko Warneke, Danny Wolff, Heiko Marquardt. Vordere Reihe v.l.n.r. Sabina Breske, Frauke Köhne (Foto: Ute Bösch/NLWKN) Die Betriebsstellenleitung am Standort Lüneburg des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist wieder in allen Führungsfunktionen besetzt und die Verjüngung des Führungsteams damit abgeschlossen. Mit der Ernennung von Danny Wolff zum neuen Betriebsstellenleiter ist die Betriebsstelle Lüneburg der zweite von landesweit elf Standorten des NLWKN, der von einem Naturschutzdezernenten geleitet wird. Wirklich neu ist der heute 54-jährige Diplom-Ingenieur der Landschaftsplanung jedoch nicht. Bereits vor fast drei Jahrzehnten in die Landesnaturschutzverwaltung eingetreten, übernahm er Ende 2014 als Dezernent die Leitung des Geschäftsbereichs „Regionaler Naturschutz" in Lüneburg. „Mit der Koordinierung bei der Landesförderung der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten oder dem Management von Landesnaturschutzflächen haben Sie wiederholt auch überregional Ihre ausgewiesenen Führungsqualitäten und besondere Sensibilität im Umgang mit Ihren Kolleginnen und Kollegen innerhalb des NLWKN, aber auch mit externen Kooperationspartnern bewiesen", lobte Direktorin Anne Rickmeyer bei der Einführung des Betriebsstellenleiters. „Ich freue mich auf die neue Aufgabe", sagte Danny Wolff. „Die aktuelle Berichterstattung in den Medien zum Klimaschutz, zum Grundwasser- und Gewässerschutz, zum Hochwasserschutz und zum alarmierenden Zustand der biologischen Vielfalt zeigen, dass die Gesellschaft von der Politik und öffentlichen Verwaltung aktives Handeln erwartet. Und dem NLWKN kommt als Fachbehörde für Wasserwirtschaft, Naturschutz, als Gewässerkundlicher Landesdienst und mit seinen Kompetenzzentren Hochwasserschutz und Wasserrahmenrichtlinie eine Schlüsselstellung in der Beratung von Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung bei diesen drängenden Zukunftsaufgaben zu", so Wolff weiter. Heiko Warnecke wurde als Vertreter des Betriebsstellenleiters bestätigt. Er leitet den Geschäftsbereich „Planung und Bau wasserwirtschaftlicher Anlagen und Gewässer". Seit diesem Jahr im Führungsteam dabei sind außerdem Klaus Jänsch, Betrieb und Unterhaltung landeseigener Gewässer und Anlagen, Heiko Marquardt leitet die Zentralen Dienste in der Betriebsstelle Lüneburg sowie Sabina Breske und Frauke Köhne, die sich eine Dezernentinnen-Stelle im Geschäftsbereich „Gewässerbewirtschaftung/ Flussgebietsmanagement“ teilen. Die Aufgaben des NLWKN werden nicht nur in der Fachlichkeit, sondern auch in Rechtsfragen, bei finanziellen Aspekten sowie in kommunikativer und partizipativer Hinsicht zunehmend anspruchsvoller und komplexer. Mit fünf Geschäftsbereichen auf Betriebsstellenebene (110 Mitarbeiter) und drei Geschäftsbereichen auf Direktionsebene (14 Personen) gehört Lüneburg zu den am breitesten aufgestellten Standorten des NLWKN in Niedersachsen. Dies spiegelt auch die besondere Bedeutung von Nordost-Niedersachsen beim Hochwasserschutz, beim Fließgewässer- und Grundwasserschutz sowie beim Arten- und Biotopschutz wider. Neben fachbehördlichen und konzeptionellen Aufgaben ist die Arbeit der Betriebsstelle auch durch stark durch „praktische“ Aufgaben geprägt, die vor Ort sichtbar werden und in enger Zusammenarbeit beziehungsweise Abstimmung mit Verbänden, Kommunen und Landbewirtschaftern wahrgenommen werden. Aktuelle „praktische“ Beispiele, die für die enge Verknüpfung von Naturschutz und Wasserwirtschaft in der Arbeit des NLWKN stehen, sind zum Beispiel Schwerpunkt Naturschutz: ein mehrjähriges von der EU gefördertes Projekt zur Optimierung des Moorwasserhaushalts auf landeseigenen Naturschutzflächen in elf Moor-Schutzgebieten, auch mit dem Ziel der Reduzierung von Treibhausgasen sowie Planung und Durchführung von EU-Life-Projekten zur Verbesserung des Schutzes von Feuchtgrünland und Wiesenbrütern, auch unter Optimierung der Grundwasserstände, Schwerpunkt Fließgewässerentwicklung: Beratung und Förderung der Gewässerallianz bei den Unterhaltungsverbänden mit dem Ziel einer verbesserten Umsetzung von Fließgewässerentwicklungsmaßnahmen; Aufstellung des Unterhaltungsrahmenplans für die Jeetzel als landeseigenes Gewässer unter Berücksichtigung der dort lebenden Arten und Lebensgemeinschaften, die Planungen zur Anpassung der Jeetzel-Wehre „Lüggau“ und „Weitsche“ zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit oder der geplante Umbau der landeseigenen Fischteichanlage „Dullborn“ zu einem naturnahen Quell-, Bach- und Auenkomplex, Schwerpunkt Hochwasserschutz: Ermittlung der Bemessungswerte als Grundlage für die Planung und bauliche Anpassung von Deichen und Hochwasserschutzanlagen an der Elbe und ihren Nebenflüssen als Folge von durch den Klimawandel veränderten Bemessungswasserständen unter Berücksichtigung des Schutzes der dort ausgewiesenen Natura 2000- und Naturschutzgebiete. Wie im Bereich der Vitico bei Bleckede werden dabei auch Möglichkeiten zur Schaffung neuer Retentionsräume genutzt, die sich sehr positiv auf die Wasserspiegellagen im Hochwasserabfluss der Elbe auswirken. Betrieb des Hochwassermeldediensts für die Elbe und die Ilmenau, Schwerpunkt Grundwasserschutz: Erfassung und Bewertung von Daten zur Güte und Menge von Grundwasser; Beratung und Förderung einer grundwasserschonenden Landbewirtschaftung. Am Standort Lüneburg werden zudem zwei Direktions-Aufgaben des NLWKN wahrgenommen. Dies beschleunigt und vereinfacht die Abstimmung und fördert die Erarbeitung von Lösungen „aus einer Hand“. Der Geschäftsbereich „Wasserwirtschaftliche Zulassungsverfahren“ etwa ist unter anderem für die rechtliche Genehmigung eines Teils der aufgezählten Projekte sowie für die Bestickfestsetzung der Deiche zuständig. Außerdem werden von der Direktion für die Projektplanung und –umsetzung die benötigten EU- und Landesmittel bewilligt sowie deren sachgerechte Verwendung geprüft.
Vielfältige Veränderungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft Die Landwirtschaft in Deutschland ist einem immensen Veränderungsdruck ausgesetzt. Klar ist: Wir müssen etwas ändern. Wie diese Änderungen genau aussehen, ist ungewiss. Am 22. November diskutierte die Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) ihre Empfehlungen zu fünf Themen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft mit der Öffentlichkeit. Etwa 140 Personen kamen zur KLU-Dialogtagung „Landwirtschaft quo vadis?“, um die Empfehlungen der KLU kennenzulernen und über eine nachhaltigere Landwirtschaft zu diskutieren. Die Entscheidungstragenden aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, Beschäftigte aus landwirtschaftlichen Betrieben und Fachleute von Gremien und Verbänden widmeten sich den Themen ländliche Entwicklung, Nährstoffüberschüsse, Ernährungsindustrie, internationaler Agrarhandel und Digitalisierung in der Landwirtschaft. Prof. Alois Heißenhuber, Vorsitzender der KLU: „Die KLU hat den Auftrag, den Diskussionsprozess um die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft zu befeuern.“ Der ländliche Raum hat Probleme, weil für die Politik die Wirtschaftlichkeit der Betriebe im Vordergrund steht. Beim Thema Landwirtschaft, Umwelt und nachhaltige ländliche Entwicklung empfiehlt die KLU der Politik deshalb die Gesamtheit des ländlichen Raumes mit ihren naturräumlichen und kulturellen Besonderheiten zu fördern. Ein neues Leitbild „Ländlicher Raum“ ist dringend erforderlich. Darin stimmten große Teile des Publikums mit der KLU überein. In der Diskussion wurde aber auch klar, dass ein konsensuales Leitbildes zu entwickeln, Zeit und zusätzlicher Ressourcen bedarf. Eine Chance dafür bietet die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2020 mit ihrem Fokus auf nationale Verantwortung. In der Präsentation zu Stickstoff- und Phosphorströmen in der Landwirtschaft machte die KLU klar, dass Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft ein seit langem bestehendes Problem sind. EU-Vorgaben und nationale Zielen werden nicht eingehalten. Die KLU empfiehlt deswegen einen Strukturwandel in der Landwirtschaft, der Tierhaltung und Ackerbau zusammenführt. In der Diskussion wurde klar, dass selbst eine gute bundeseinheitliche Düngeverordnung das Problem nur verringern, aber nicht lösen kann. Dazu sind die naturräumlichen Gegebenheiten zu verschieden. Regionen, die gesetzliche Vorgaben einhalten und trotzdem zu hohe Nitratwerte im Grundwasser haben, wären dann nicht erfasst. Auf der anderen Seite ist es teilweise schwierig die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen da eine präzise Düngung extrem komplex ist. Hier ist die Wissenschaft gefragt gute Konzepte zu entwickeln. Die Produktion von Lebensmitteln verursacht Umweltschäden. Diese sind in billigen Lebensmittelpreisen oft nicht enthalten. Das war der Kern des Themas Ernährungsindustrie, Handel und Konsum . Verbraucherinnen und Verbraucher wissen oft nicht, wie die Produkte entstanden sind. Die KLU empfiehlt deswegen ein staatliches und unabhängiges Lebensmittelsiegel. Der dringend notwendige Paradigmenwechsel stand im Fokus der anschließenden Diskussion. Lebensmittel dürfen nicht als eine Ware wie jede andere betrachtet werden, sondern müssen als Produkte wertgeschätzt werden, die Lebensqualität beeinflussen und einen Einfluss auf die Umwelt haben. Verbraucher und Verbraucherinnen müssen Verantwortung übernehmen. Entsprechende Labels müssen es ihnen aber auch ermöglichen dies zu tun. Internationaler Agrarhandel kann den allgemeinen globalen Wohlstand fördern, hat aber auch seine Schattenseiten. Er führt zu Abholzung des Regenwaldes und vertreibt die indigenen Bevölkerung im Exportland. Handel ist auch eine Ursache für die Nährstoffüberschüsse, die bei der Produktion von tierischen Produkten für den Export in Deutschland entstehen. Die KLU empfiehlt deshalb verantwortungsvolle Lebensmittelexporte, Importe von zertifizierten Erzeugnissen und die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in Handelsabkommen. Die Diskussion zeigte, dass internationale Abkommen zum Handel ein wertvolles Instrument zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Bedingungen der Landwirtschaft sein können, auch wenn sie viele Schwächen haben. Gleichzeitig kann die Handelspolitik helfen, der Nachhaltigkeit Nachdruck zu verleihen. Die Verbesserte Umweltwirkung der Landwirtschaft durch digitale Transformation stand im Fokus der letzten Präsentation. Digitalisierung in der Landwirtschaft kann einen schonenderen Umgang mit Ressourcen ermöglichen. Sie kann aber durch eine Steigerung der Effizienz bestehende Probleme, wie ausgeräumte Landschaften, noch verstärken. Die KLU empfiehlt der Politik, hier Verantwortung zu übernehmen, damit die neuen Techniken die Entwicklung einer multifunktionalen Landwirtschaft unterstützen. Digitalisierung hat ein großes Potential, kann aber engagierte Landwirtinnen und Landwirte nicht ersetzen. Darin war sich das Publikum einig. Eine vielfältige, standörtlich angepasste Landwirtschaft ist nicht die Kernkompetenz von Robotern und Computern, sondern die von bäuerlichem Wissen. Damit die Digitalisierung ihr Versprechen an eine Ökologisierung der Landwirtschaft einlösen kann, ist, eine gute Ausbildung der Beschäftigten in der Landwirtschaft und sehr viel Forschung nötig. Denn wichtig sind standortangepasste und feldfruchtspezifische technische Lösungen. Im Abschlussstatement betonte der Vorsitzende der KLU noch einmal, welche Verantwortung die Politik trägt. „Sie ist dafür verantwortlich, dass ökologische Mindeststandards in der Landwirtschaft festgelegt, dass sie eingehalten werden, und, dass von der Landwirtschaft erbrachte Gemeinwohlleistungen entsprechend honoriert werden. Nur so kann Landwirtschaft nachhaltig werden.“, so Heißenhuber. Maria Krautzberger, die Präsidentin des Umweltbundesamtes, schloss die Tagung mit einem Blick auf die Rolle des Umweltbundesamtes. Sie betonte die prominente Rolle der Landwirtschaft im Koalitionsvertrag. Diese zeige, dass das Thema nachhaltige Landwirtschaft nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in der Politik angekommen sei. Die Aufgabe des Umweltbundesamtes sei es, das Umweltministerium fachlich zu unterstützen, wobei die Empfehlungen der KLU hierbei eine entscheidende Rolle spielten. Insbesondere sind die im Koalitionsvertrag verankerten Strategien zur Nutztierhaltung und zum Ackerbau entscheidende erste Schritte für die politischen Weichenstellungen in Richtung nachhaltiger Landwirtschaft. In ihrer Rede ging die Präsidentin des Umweltbundesamtes auch auf die GAP ein. Hier sei eine Chance auf eine grundlegende Kurskorrektur vertan. Wichtig sei aber, dass die nationalen Spielräume in der neuen Agrarpolitik genutzt werden. Deutschland könne hier zeigen, wie wichtig ihr das Umsetzen einer nachhaltigen Landwirtschaft sei. Die KLU veröffentlichte zur Tagung ihre Positionen in einem Konferenzpapier, das hier verfügbar ist. Zudem können Sie die Vorträge der Tagung hier nachlesen. Zu den oben vorgestellten Themen wird die KLU ausführliche Positionspapiere erarbeiten, in die Anregungen der Dialogtagung einfließen werden.
Obwohl das Prinzip der ökologischen Produktgestaltung bereits Thema in vielen Unternehmen ist, hat es sich häufig immer noch nicht als immanenter Bestandteil der Produktentwicklung durchgesetzt. Zielsetzung dieses Vorhabens war es auf Basis der Analyse von Erfolgsfaktoren und Hemmnissen ge-zielte Ansatzpunkte zur künftigen Stärkung von ökologischem Design als Qualitätskriterium in Unternehmen zu identifizieren. Die im Rahmen des Projektes durchgeführten Unternehmensinterviews ergaben: In der Praxis verfolgen Unternehmen individuelle Ansätze und legen je nach Zielsetzung, Rahmenbedingungen und vorhandenen Strukturen eigene Schwerpunkte in der Umsetzung. Als besonders erfolgreich erwies sich, wenn bei der Unternehmensführung die Überzeugung greift, dass das bisherige Geschäftsmodell mittel- bis langfristig in Frage stehe, wenn nicht eine Transformation in Richtung Nachhaltigkeit stattfindet, d.h. wenn die Umsetzung von ökologischem Produktdesign als Teil der gesamten Unternehmenskultur in den Markenkern des Unternehmens aufgenommen wird. Diese grundsätzliche Änderung des Blickwinkels führt bei auftretenden Zielkonflikten dazu, dass die ökolo-gischen Ziele nicht so schnell zu Gunsten anderer, v.a. ökonomischer Ziele aufgegeben werden. Zentraler Erfolgsfaktor ist, wenn die Kommerzialisierung gelingt, d.h. ein ąBusiness Case for Sustainabilityĺ entsteht. Ein Schwerpunkt bei den von Unternehmen gewünschten Unterstützungsstrukturen lag bei der Sensibilisierung der Verbraucher durch weitere Informationsmaßnahmen zur Erhöhung der allgemeinen Kaufbereitschaft für ökologische Produkte. Darüber hinaus werden folgende Maßnahmen zur weiteren Verbreitung von ökologischem Produktdesign empfohlen: Stärkung des unternehmerischen Austauschs zu erfolgreichen Management-Praktiken, Verbesserung der gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Frontrunner-Unternehmen, weiterer Ausbau der Stärken von Bundespreis Ecodesign und Blauer Engel sowie Bereitstellung von übergeordneten Kriterien und Metho-den zur einfacheren Beurteilung von neuen Materialien und Prozessen. Quelle: Forschungsbericht
Origin | Count |
---|---|
Bund | 520 |
Land | 21 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 509 |
Text | 18 |
Umweltprüfung | 9 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 32 |
offen | 509 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 506 |
Englisch | 87 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 1 |
Dokument | 8 |
Keine | 363 |
Webseite | 174 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 271 |
Lebewesen & Lebensräume | 262 |
Luft | 209 |
Mensch & Umwelt | 541 |
Wasser | 151 |
Weitere | 532 |