Analyse obligatorischer Nachhaltigkeitsberichte zeigt Defizite In der Europäischen Union sind bestimmte große Unternehmen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Dadurch sollen insbesondere Finanzmarktakteure ein umfassenderes Bild erhalten, welchen Nachhaltigkeitsrisiken Unternehmen ausgesetzt sind und welche Auswirkungen sie selbst auf Umwelt und Gesellschaft haben. Eine aktuelle Studie des UBA zeigt anhand hiesiger Unternehmen, dass zwar zunehmend über Klima, Wasser, Ressourcen und Abfall berichtet wird, aber noch große Lücken bestehen. So machen nur etwa 20 Prozent der Unternehmen Angaben zur Luftreinhaltung und Biodiversität. Deutlich wird, dass die identifizierten Lücken in der Berichterstattung oft an den unzureichenden gesetzlichen Vorgaben liegen. Das Umweltbundesamt schlägt daher unter anderem vor, EU-weit Berichtspflichten für einzelne Umweltthemen festzulegen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts: „Wir brauchen in Europa dringend aussagekräftige und standardisierte Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen. Nur mit deutlich mehr Transparenz kann der Finanzmarkt künftig seine Hebelwirkung entfalten und den nötigen Beitrag zur Transformation unserer Wirtschaft leisten. Die jetzt von der Europäischen Kommission angestoßene Reform der CSR-Richtlinie muss genau das erreichen. Aktuell sind die Vorgaben über einzelne Umweltthemen noch viel zu vage, weswegen die Berichtspflicht die Realität in den Unternehmen nur lückenhaft abbildet.“ Der Klimaschutz ist in den Berichten deutscher Unternehmen, die im Zuge der Corporate Social Responsibility (CSR)-Berichtspflicht erstellt wurden, das dominante Umweltthema. Für das Jahr 2019 berichten circa 80 Prozent der Unternehmen über Klima , mehr als die Hälfte davon auch zu Klimazielen. Über Pläne treibhausgasneutral zu werden, berichten 32 der 228 untersuchten Unternehmen. Lediglich etwa ein Drittel der Unternehmen berichtet, inwiefern die Klimaziele in Verbindung mit Maßnahmen und Leistungsindikatoren stehen - nur mit diesem Dreiklang ist nachvollziehbar, wie ernsthaft ein Unternehmen Klimaschutz betreibt. Über Wasser, Ressourcen, Abfall, Luft und Biodiversität und die Unternehmenspolitik in diesen Bereichen wird weitaus weniger als über Klima berichtet. Zu Ressourcen und Abfall machen weniger als 60 Prozent Angaben, zu Wasser nur etwas mehr als die Hälfte und zu Biodiversität und Luft sogar unter 20 Prozent der Unternehmen. Die Großunternehmen aus dem DAX 30 schneiden hier durchweg besser ab. Auch in der Berichterstattung über Lieferketten zeigen sich Lücken. Immerhin gibt knapp die Hälfte der Unternehmen grundlegende Informationen über ihre Lieferkettenstrukturen preis. Aber nur knapp ein Viertel der Unternehmen berichtet über Hochrisiko-Lieferketten, weniger als jedes zehnte geht über direkte Lieferanten hinaus. Umweltthemen in der Lieferkette sprechen nur rund ein Viertel der Unternehmen an. Die Studie zeigt aber auch, dass es bereits Beispiele guter Berichtspraxis gibt. Die betreffenden Unternehmen zeichnen sich oft dadurch aus, dass die Verantwortung für Nachhaltigkeit auf höchster Leitungsebene verankert ist. Besser aufgestellt sind auch Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem betreiben oder sich bei der Berichterstattung an Standards wie die Global Reporting Initiative oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex halten. Die identifizierten Lücken in den verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichten gehen oft nicht auf einen fehlenden Willen der Unternehmen zurück, sondern sind regelmäßig durch die unklaren Anforderungen begründet, die das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz an die Unternehmen stellt. Bislang sind Informationen über Umwelt, Klima und andere Nachhaltigkeitsthemen nur dann zwingend zu berichten, wenn sie auch finanziellen Auswirkungen für die Unternehmen mit sich bringen. Etwa 60 Prozent der Unternehmen folgen diesem Verständnis. Konkrete Vorgaben zur Berichterstattung über Strategien, Ziele und Maßnahmen fehlen bislang. Diese Einschränkungen führen dazu, dass Unternehmen in freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten teils umfangreicher und besser berichten. Die CSR-Richtlinie soll auf EU-Ebene nun novelliert werden. Dafür geben die Autorinnen und Autoren der Studie zehn zentrale Empfehlungen ab. So sollte sich die Berichtspflicht künftig konkret auf die einzelnen Umweltthemen beziehen, alle aus Umweltperspektive wesentlichen Informationen umfassen, und die Offenlegung von Strategien, Zielen, Maßnahmen und Leistungsindikatoren stärken. Der am 21. April vorgestellte Vorschlag der Europäischen Kommission macht wichtige Schritte in diese Richtung. Auch die Bundesregierung möchte mit ihrer kürzlich verabschiedeten Sustainable Finance Strategie auf eine ambitionierte Weiterentwicklung der CSR-Richtlinie hinwirken. Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf einer empirischen Auswertung der nichtfinanziellen Erklärungen und gesonderten nichtfinanziellen Berichte aller deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen, die unter die Regelungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz fallen. Im Fokus der Untersuchung standen Unternehmen der Realwirtschaft. Berichtspflichtige Banken und Versicherungen, die nicht kapitalmarktorientiert sind, waren nicht Teil der Untersuchung. Ausgewertet wurden insgesamt 249 Berichte aus dem Jahr 2018 und 228 Berichte aus dem Jahr 2019. Es wurden nur solche Informationen einbezogen, die explizit als Erfüllung der Berichtspflicht ausgewiesen waren. Zusätzlich zur Auswertung der Berichte wurden 22 Interviews mit ausgewählten Expertinnen und Experten aus Finanzwirtschaft, Unternehmen und Zivilgesellschaft geführt. Eine feste Expertengruppe aus drei Personen hat die Erstellung der Studie begleitet. Die Studie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Arqum und dem Fair Finance Institute verfasst.
Neue Webanwendung gibt umfassend Auskunft Hat sich seit dem Verbot von Bleibenzin die Belastung von Mensch und Umwelt mit Blei verringert? Weshalb ist in Fischen aus dem Unterlauf des Rheins keine nachhaltige Abnahme der PCB-Gehalte zu beobachten? Und wie verhält es sich mit den Quecksilberkonzentrationen in Fichtentrieben, Möweneiern und Brassen? Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB), ein Archiv der Umweltqualität Deutschlands, gibt der Öffentlichkeit umfassend Auskunft. Seit 1981 werden Umwelt- und Humanproben gesammelt, auf umweltrelevante Stoffe analysiert und dauerhaft eingelagert. Inzwischen sichert das Archiv rund 200.000 Human-Einzelproben und etwa 350.000 Teilproben aus dem Umweltbereich. Mit der neuen Webanwendung unter www.umweltprobenbank.de erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger, die wissenschaftliche Fachwelt sowie Politik und Verwaltung einen benutzerfreundlichen und übersichtlichen Zugang zu den Themen und erhobenen Daten der UPB: Die Umweltprobenbank wird seit mehr als 30 Jahren vom Umweltbundesamt ( UBA ) im Auftrag des Bundesumweltministeriums betrieben und bildet ein zentrales Element der Umweltbeobachtung in Deutschland. Hierfür werden in sechs verschiedenen Ökosystemtypen 13 typische Gebiete - von Küstenregionen über Ballungsräume bis hin zur Gebirgsregionen - regelmäßig beprobt. Bei den Umweltproben wird darauf geachtet, Vertreter unterschiedlicher Stufen der Nahrungskette auszuwählen - zum Beispiel Alge - Muschel - Fisch - Möwe. Hinzu kommen Boden- und Schwebstoffproben. Studierende der Universitätsstädten Münster, Halle, Greifswald und Ulm spenden der UPB jedes Jahr Blut- und Urinproben. Die Proben von gestern mit den Methoden von morgen analysieren. Die repräsentativen Umwelt- und Humanproben werden zum Teil seit 1981 veränderungsfrei bei Temperaturen um -150 ºC respektive -85 ºC aufbewahrt. Sie erlauben retrospektive Trendanalysen auch für Stoffe, die bei der Probennahme noch gar nicht bekannt waren, für die es kein Nachweisverfahren gab oder fälschlicherweise als ungefährlich galten. Damit liefert dieses Archiv der ökologischen und toxikologischen Beweissicherung dem Bundesumweltministerium eine wissenschaftliche Grundlage, um Maßnahmen im Umwelt- und Naturschutz ergreifen und ihren Erfolg kontrollieren zu können. Die Ergebnisse der Umweltprobenbank basieren auf der langjährigen Zusammenarbeit des UBA mit seinen Partnern Universitätsklinikum Münster, Fraunhofer Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie, Fachbereich Geowissenschaften der Freien Universität Berlin, Fachbereich VI Biogeographie der Universität Trier und Eurofins GfA GmbH, Hamburg. Eine öffentliche Webanwendung der UPB gibt es bereits seit 2000. Der neue Auftritt setzt diese Tradition in erweiterter Form und zeitgemäßer Umsetzung fort. 19.04.2010
In dem Bericht wird der Stand der klimabezogenen Berichterstattung der 100 größten deutschen Unternehmen beschrieben. Die durchgeführte empirische Analyse zeigt, dass die meisten DAX-30-Unternehmen weitgehend gemäß den Empfehlungen der Task Force for Climate-related Financial Disclosures (TCFD) berichten. Bemerkenswert ist, dass Unternehmen sich mehr durch Risiken aus Klimaschutzpolitiken betroffen sehen als durch Risiken aufgrund des Klimawandels selbst. Über die Anwendung der nach TCFD geforderten Klimaszenarien wird allerdings selten berichtet. Darüber hinaus zeigt die Studie auf, welche politischen Prozesse sich mit klimabezogenen Risiken in der Wirtschaft befassen. Die Ergebnisse der Studie sind für die Entscheidungsfindung über etwaige gesetzliche Berichtspflichten von Bedeutung. Für das Projekt dienen sie als Grundlage, um für Unternehmen das Informationsangebot zum Management physischer Klimarisiken zu verbessern. Management of Climate Risks in Business: Public Policy Developments, Concepts and Reporting Practices The report describes the status of climate-related reporting by the 100 largest German companies. The empirical analysis carried out shows that most DAX 30 companies report largely in accordance with the recommendations of the Task Force for Climate-related Financial Disclosures (TCFD). It is noteworthy that companies see themselves more affected by risks from climate protection policies (transition risks) than by physical climate risks. However, the use of climate scenarios required under TCFD is rarely reported. In addition, the study gives on overview on the policy processes addressing climate-related disclosure. The results of the study are relevant for decision-making on any statutory reporting requirements. For the project, they serve as a basis for improving the information available to companies for managing physical climate risks. Veröffentlicht in Climate Change | 05/2021.
Rechenzentren und Telekommunikationsnetzwerke bilden gemeinsam die digitale Infrastruktur und damit die technische Basis der Informationsgesellschaft. Ihre Auswirkungen auf den Energie- und Ressourcenverbrauch sind nicht vernachlässigbar. Das vorliegende Papier enthält Handlungsempfehlungen für die Politik, aber auch Hintergrundinformationen zu den Umweltwirkungen digitaler Infrastrukturen, zum Ausbau von Breitband- und Mobilfunknetzen, zu Planung, Betrieb und Entsorgung von Rechenzentren sowie zu Einsparmöglichkeiten in Privathaushalten.
Fachkräftemangel ist mittlerweile ein allgegenwärtiges Problem in vielen Branchen in Deutschland, darunter auch im Tourismus. Prognosen gehen davon aus, dass durch den Mangel an qualifiziertem Personal erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln zeigt auf, dass durch das Fehlen von etwa 440.000 Fachkräften das gesamtwirtschaftliche Wachstum um etwa 0,9 Prozent gebremst wird. Dabei resultiert der Mangel nicht nur aus der allgemeinen demografischen Entwicklung mit einer rückläufigen Zahl an Erwerbstätigen, sondern auch aus den zum Teil wenig attraktiven Arbeitsbedingungen und einer unausgewogenen Work-Life-Balance in der Tourismusbranche. Das Themenpapier beschäftigt sich damit, welche Chancen und Perspektiven eine nachhaltige Ausrichtung mit ihrem Dreiklang aus ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten eröffnet, um dem Fachkräftemangel im Tourismus aktiv zu entgegnen. Einzelne Untersuchungen kommen zu dem Schluss, dass im Vergleich zu einer rein ökonomischen Ausrichtung die nachhaltige Aufstellung eines Unternehmens Vorteile hat und dazu führt, dass Arbeitskräfte im Tourismus gewonnen werden können. Denn sowohl Mitarbeitende als auch Gäste sind zunehmend kritischer. Im Hinblick auf das Engagement für Umwelt und Gesellschaft, soziales Verantwortungsbewusstsein, Qualität der Arbeit und den Umgang mit Mitarbeitenden müssen sich nachhaltig ausgerichtete Unternehmen deutlich von anderen abgrenzen. Die Unternehmen und Destinationen müssen sich darauf einstellen, indem sie neue Wege gehen und eine nachhaltige Unternehmenspolitik implementieren, die diese Werte lebt, nach außen transportiert und damit anziehend wirkt. Die Branche steht vor zahlreichen Herausforderungen, die im Rahmen des Themenpapiers benannt werden. Es zeigt Ansätze und Initiativen zur Minimierung des Fachkräftemangels in verschiedenen Ebenen auf und gibt politikrelevante Empfehlungen. Sowohl bundesweit als auch auf regionaler und betrieblicher Ebene sind die Herausforderungen und die Aufgaben bekannt, die der Fachkräftemangel mit sich bringt und reagiert mit innovativen Ideen und Aktivitäten. Weitere gute Beispiele und Umsetzungsstrategien folgen müssen, um für das Problem schrittweise Lösungen zu finden. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Teil 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umwelttechnik BW GmbH durchgeführt.
Obwohl das Prinzip der ökologischen Produktgestaltung bereits Thema in vielen Unternehmen ist, hat es sich häufig immer noch nicht als immanenter Bestandteil der Produktentwicklung durchgesetzt. Zielsetzung dieses Vorhabens war es auf Basis der Analyse von Erfolgsfaktoren und Hemmnissen ge-zielte Ansatzpunkte zur künftigen Stärkung von ökologischem Design als Qualitätskriterium in Unternehmen zu identifizieren. Die im Rahmen des Projektes durchgeführten Unternehmensinterviews ergaben: In der Praxis verfolgen Unternehmen individuelle Ansätze und legen je nach Zielsetzung, Rahmenbedingungen und vorhandenen Strukturen eigene Schwerpunkte in der Umsetzung. Als besonders erfolgreich erwies sich, wenn bei der Unternehmensführung die Überzeugung greift, dass das bisherige Geschäftsmodell mittel- bis langfristig in Frage stehe, wenn nicht eine Transformation in Richtung Nachhaltigkeit stattfindet, d.h. wenn die Umsetzung von ökologischem Produktdesign als Teil der gesamten Unternehmenskultur in den Markenkern des Unternehmens aufgenommen wird. Diese grundsätzliche Änderung des Blickwinkels führt bei auftretenden Zielkonflikten dazu, dass die ökolo-gischen Ziele nicht so schnell zu Gunsten anderer, v.a. ökonomischer Ziele aufgegeben werden. Zentraler Erfolgsfaktor ist, wenn die Kommerzialisierung gelingt, d.h. ein ąBusiness Case for Sustainabilityĺ entsteht. Ein Schwerpunkt bei den von Unternehmen gewünschten Unterstützungsstrukturen lag bei der Sensibilisierung der Verbraucher durch weitere Informationsmaßnahmen zur Erhöhung der allgemeinen Kaufbereitschaft für ökologische Produkte. Darüber hinaus werden folgende Maßnahmen zur weiteren Verbreitung von ökologischem Produktdesign empfohlen: Stärkung des unternehmerischen Austauschs zu erfolgreichen Management-Praktiken, Verbesserung der gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Frontrunner-Unternehmen, weiterer Ausbau der Stärken von Bundespreis Ecodesign und Blauer Engel sowie Bereitstellung von übergeordneten Kriterien und Metho-den zur einfacheren Beurteilung von neuen Materialien und Prozessen. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "EG-Oeko-Audit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von JV Carbox Carl Bellinger durchgeführt. Unterstuetzung der Teilnahme an der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29.6.1993 ueber die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem fuer das Umweltmanagement und die Umweltbetriebspruefung (kurz Oeko-Audit-Verordnung).
Das Projekt "EG-Oeko-Audit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Danapak Faltschatelsysteme durchgeführt. Unterstuetzung der Teilnahme an der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29.6.1993 ueber die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem fuer das Umweltmanagement und die Umweltbetriebspruefung (kurz Oeko-Audit-Verordnung).
Diese Studie untersucht den möglichen Nutzen, den Umweltbehörden aus den Informationen über Umweltverschmutzung ziehen können, die große europäische Unternehmen im Rahmen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) und des Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standard - ESRS) E2 künftig berichten müssen. Die Studie konzentriert sich insbesondere auf die Schnittstellen zwischen den neuen Berichterstattungsanforderungen im Rahmen des ESRS E2 und der Richtlinie über Industrieemissionen (Industrial Emissions Directive - IED) und dem Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (European Pollution Release and Transfer Register - E-PRTR). Im Rahmen eines Expertendialogs mit Vertreterinnen und Vertretern von Umweltagenturen und -ministerien aus 18 Ländern wurden vier Schlüsselfragen zur Interoperabilität zwischen diesen gesetzlichen Anforderungen ermittelt und diskutiert. Diese umfassen (1) die Nützlichkeit von Informationen über Unternehmenspolitiken, Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung, (2) Aspekte in der Erfassung und Aggregation von Emissionsdaten, (3) Berichtsformate und Ort der Berichterstattung sowie (4) die Überprüfung der berichteten Informationen. Die Diskussionen des Expertendialogs werden im Rahmen dieser Studie zusammengefasst. Quelle: Forschungsbericht
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