Der Dienst ermöglicht die Recherche nach den von den Bundesländern in den Umweltbereichen Abfall, Boden/Altlasten, Immissionsschutz und Wasser notifizierten Stellen und Sachverständigen. Die Daten zu Stellen und Sachverständigen werden durch die Notifizierungsstellen der einzelnen Länder bereitgestellt und gepflegt.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist für die Zulassung und Überwachung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen für Boden und Altlasten im Saarland (VSU Boden und Altlasten) zuständig. Näheres über die Zulassungsverfahren erfahren Sie hier für Sachverständige nach Bodenschutzgesetz Untersuchungsstellen nach Bodenschutzgesetz
Im Wasserbereich werden Prüflaboratorien und Messstellen, die Untersuchungen nach § 16 c Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) und § 17 a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) durchführen, durch den Bereich Umweltuntersuchungen zugelassen. Das Institut für Hygiene und Umwelt führt weiter Listen zugelassener und benannter Labore nach Klärschlammverordnung, BioAbfallverordnung und Altholzverordnung. Die Freie und Hansestadt Hamburg schließt mit Untersuchungsstellen, die in ihrem Auftrag umweltanalytisch tätig werden wollen, einen Rahmenvertrag ab. Dieser Vertrag verpflichtet die Labors zur Einhaltung bestimmter Maßnahmen zur Qualitätssicherung, so dass ein Mindest - Qualitätsstandard sichergestellt ist. Im Rahmen der analytischen Qualitätssicherung führt das Institut für Hygiene und Umwelt regelmäßig Laborvergleichsuntersuchungen, so genannte Ringversuche, mit öffentlichen und privaten Laboratorien durch. Für diese Untersuchungen stehen Berichte und Kalender zur Verfügung.