Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Trockenabbau befinden. Begriff Trockenabbau: Bei dieser Abbaumethode wird bei der Gewinnung der Bodenschätze kein Grundwasser freigelegt. Im Landkreis Nienburg/Weser findet Trockenabbau ausschließlich im Übertagebau statt. Untertagebau zur Gewinnung von tiefer liegenden Rohstoffen, wie z.B. Kohle oder Salz findet im Landkreis derzeit nicht statt. Im Landkreis Nienburg/Weser wird im Trockenabbauverfahren hauptsächlich Sand und Kies sowie Torf in den Hochmooren Lichtenmoor, Borsteler Moor und Siedener Moor sowie im Großen Moor bei Uchte abgebaut. Der einzige Steinbruch des Landkreises befindet sich in der Gemarkung Münchehagen.
Braunkohlebergbau: - Grundsatzfragen des aktiven Braunkohlenbergbaues und des Sanierungsbergbaues - Zulassung von Betriebsplänen "Folgen des Grundwasserwiederanstiegs" (ZVB GWW) - Zulassung von Betriebsplänen im aktiven Braunkohlenbergbau und in der Braunkohlensanierung - Abfallrechtliche Genehmigungen, genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG Untertagebergbau: - Sanierung im Uranerzbergbau - Untertägiger Bergbau - Besucherbergwerke - Zulassung geothermischer Anlagen - Zulassung von Bohrungen
Die Firma CA-TEX GmbH, Lünen beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb des „Gipsabbaus Oberndorf“ mit einer vorgesehenen jährlichen Fördermenge von 70.000 bis 140.000 t Rohgips (durchschnittlich 100.000 t/a). Der Gipsabbau Oberndorf dient der langfristigen Rohstoffsicherung für das Werk Hartershofen der Etex Building Performance GmbH und für das Werk Sulzheim der CASEA GmbH. Das Gewinnungsfeld liegt im Kreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in den Gemeinden Markt Ipsheim und Stadt Bad Windsheim. Es ist geplant den Rohgips sowohl im Tagebau als auch im Untertagebau (Vortrieb eines Untersuchungsstollens) zu gewinnen. Es ist keine Aufbereitung im Bereich des Gewinnungsfeldes vorgesehen; der gewonnene Rohgips wird vor Ort auf LKW verladen und zur weiteren Verarbeitung in die Aufbereitungsanlagen im Werk Hartershofen und Werk Sulzheim transportiert. Das geplante Vorhaben „Gipsabbau Oberndorf“ beinhaltet die Betriebsfläche mit den Tagesanlagen, den Tagebau Oberndorf (ca. 75 ha unterteilt in Tagebau Oberndorf-West und Tagebau Oberndorf-Ost getrennt durch einen Schutzstreifen für die Bahnstromtrasse), den Tiefbau Oberndorf (UT-Erkundungsstollen).
Stellenausschreibung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Wir suchen Sie als Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Übertagebergbau (A 11 LBesO LSA / E 11 TV-L) für das Dezernat 13 „Übertagebergbau“ vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen. Einstellungsdatum: Stellenbewertung: Entgelt: Besoldung: Anstellung: Stellenumfang: Arbeitsort: Bewerbungsschluss: 01.06.2024 Die Stelle ist nach E 11 TV-L bzw. A 11 LBesO LSA bewertet. E 11 TV-L (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen) A 10 - 11 LBesO LSA (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen) unbefristet Vollzeit (40h/Woche), teilzeitgeeignet Halle (Saale) 12.05.2024 Wer sind wir? Das LAGB ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und deren nachgeordnete Behörden auf den Gebieten der Angewandten Geowissenschaften und Bodenkunde. Für alle öffentlich- rechtlichen Angelegenheiten des Bergbaus, insbesondere in genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Belangen, in Fragen der Sicherheit von Bergbaubetrieben und der Prävention und Abwendung von Gefahren aus bergbaulichen Tätigkeiten für Mensch und Umwelt, ist das LAGB die für Sachsen-Anhalt zuständige Bergbehörde. Das Dezernat 13 Übertagebergbau ist insoweit zuständig für alle Braunkohle- sowie Steine und Erden-Tagebaue des Landes Sachsen-Anhalt. Was bieten wir? verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem qualifizierten und aufgeschlossenen Team flexible Arbeitszeitregelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, Heimarbeit in begrenztem Umfang und nach Ablauf der Probezeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) zukunftsorientierte und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Fortbildungen (u. a. beim Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt: https://lsaurl.de/afilsa) ergonomischer und mit moderner IT ausgestatteter Arbeitsplatz (u. a. elektr. höhenverstellbarer Schreibtisch, zwei 27-Zoll-Monitore, Laptop, in weiten Teilen papierloses Arbeiten durch den Einsatz innovativer Software) sowie modern ausgestatteter Beratungsräume (u. a. Smartboards, Videokonferenztechnik) einen Arbeitsplatz in einer der ältesten Universitätsstädte Deutschlands sowie der ältesten deutschen wissenschaftlichen Akademie „Leopoldina“ mit attraktiven Angeboten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Freizeit und einer schnellen Anbindung an die benachbarte Metropole Leipzig Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben? Prüfung und Zulassung von bergrechtlichen Betriebsplänen (Haupt-, Sonder-, Abschluss- sowie fakultative Rahmenbetriebspläne) einschließlich Durchführung bergrechtlicher Betriebsplanzulassungsverfahren nach §§ 52 ff. Bundesberggesetz (BBergG) i. V. m. den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und des Landes (VwVfG, VwVfG LSA) unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Bestimmungen (§§ 17, 34, 44 BNatSchG) sowie Erteilung weiterer Genehmigungen im Rahmen der Zuständigkeit des Dezernates (technischer und sozialer Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz usw.) Wahrnehmung der Bergaufsicht gem. § 69 BBergG einschließlich Auflagenüberwachung und ggf. Anordnung von Maßnahmen nach §§ 70 ff. BBergG, hierbei o Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen o Mitwirkung bei der Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren o Untersuchung von strafbaren Handlungen, Unfällen und Betriebsereignissen o Wahrnehmung von Aufgaben als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft o Vollzugskontrolle von bergrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen o Bearbeitung von Bürgeranfragen und Anfragen nach UIG/IZG Was erwarten wir von Ihnen? Unabdingbar: mindestens einen Bachelor- oder gleichwertigen Hochschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing. (FH)) auf dem Gebiet Bergbau, Rohstoffenergiewesen, Umweltingenieurwesen, Geotechnik oder Bauingenieurwesen mit der Vertiefungsrichtung Tiefbau (auch interdisziplinärer Studiengang möglich) sehr gute, verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift einen Führerschein Klasse B (gültige Fahrerlaubnis) sowie die Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz körperliche Eignung für die Außendiensttätigkeit, insbesondere Höhentauglichkeit Verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber müssen neben dem Abschluss in der geforderten Fachrichtung über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 3 LBG LSA in der Laufbahn des Technischen Dienstes nach Ziffer 7.2.3 der Anlage 1, Abschnitt II zu § 2 LVO LSA verfügen. Die Fähigkeit zu selbständiger, verantwortungsvoller und konstruktiver Arbeit, ziel- und lösungsorientierte Zusammenarbeit im Team, Eigeninitiative, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Kommunikationsfähigkeit runden Ihr Bewerberprofil ab. Welche Unterlagen bzw. Angaben benötigen wir? ein aussagekräftiges Anschreiben einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf die Urkunde und das Zeugnis einschließlich Fächerübersicht des Studienabschlusses Zeugnisse und Nachweise zum bisherigen beruflichen Werdegang Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität sind willkommen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Die Kommunikationssprache ist Deutsch. Bitte beachten Sie daher, dass sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache eingereicht werden. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache sowie den Nachweis der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter https://lsaurl.de/kmkzab. Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, fügen ihrer Bewerbung bitte ein Sprachzertifikat auf Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens oder vergleichbar bei. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich mit Ihrer aussagekräftigen Bewerbung bis zum 12. Mai 2024 auf der Onlineplattform Interamt, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst unter: https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1121138 Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie
Die Saxore Bergbau GmbH hat am 10. Oktober 2022 die Allgemeine Vorprüfung im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau i.V.m. Ziffer 17.2.2 der Anlage 1 UVPG für das Vorhaben „Projekt Bergwerk Tellerhäuser im Bewilligungsfeld Rittersgrün – Erschließung der polymetallischen Lagerstätte Hämmerlein und Dreiberg, Waldumwandlung“ beim Sächsischen Oberbergamt beantragt. Die Saxore Bergbau GmbH plant, mit dem Bergwerk „Tellerhäuser“ die Lagerstätten Hämmerlein und Dreiberg im Bewilligungsfeld Rittersgrün durch einen modernen Untertagebergbau abzubauen. Der Aufschluss der Lagerstätten soll mittels einer Rampe (ohne Schachtförderung) im Kunnersbachtal realisiert werden. Vorgesehen ist ein Abbau der Erze durch „Streckenvortrieb mit Versatz“ im Mehrortbetrieb. Die weitestgehend automatisierte Aufbereitung der abgebauten Erze soll in einer untertägigen Anlage am Standort Hämmerlein erfolgen. Aufbereitungsrückstände und ein Teil der anfallenden Berge sollen unmittelbar unter Tage wieder als Versatz eingebaut werden. Über Tage ist eine temporäre Lagerung von Bergen (Nebenprodukt) geplant, wofür ein Umschlags- und Produktdepot angelegt werden soll. Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation wird von einer Betriebsdauer von ca. 18 Jahren ausgegangen. Die Neuerschließung des Bergwerkes Tellerhäuser wird eine übertägige Fläche von insgesamt ca. 8,7 ha beanspruchen. Davon entfallen ca. 7,1 ha auf das Produktdepot mit Zuwegungen und Verkehrsflächen. In einem ersten Schritt werden ca. 0,5 ha für das Rampenportal, nebst Infrastruktur-, Aufstell-, Umschlags-, Lager- und Verkehrsflächen südlich des Kunnersbachweges beansprucht. Weitere ca. 0,3 ha entfallen auf Flächen für Schachtansatz- oder Wetterbohrlochflächen sowie Bewetterungsanlagen oder sonstige Betriebsflächen inkl. Zuwegungen. Die Büro-, Sozial-, Lager- und sonstigen Infrastrukturflächen beanspruchen etwa 0,8 ha. Die übertägig geplanten Flächen befinden sich im Wald, so dass eine Waldumwandlung von 8,7 ha erforderlich ist. Entsprechend gesetzlicher Vorgaben sollen dafür Ausgleichsmaßnahmen (Ersatzaufforstungen) durchgeführt werden. Nach Beendigung des Bergbaus werden die übertägig in Anspruch genommenen Flächen zurückgebaut sowie sukzessive rekultiviert. Das Sächsische Oberbergamt hat gemäß § 51 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) i. V. m. Nr. 17.2.2 der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. November 2019 (BGBl. I S. 1581) geändert worden ist, gemäß § 7 Absatz 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen.
Die Saxore Bergbau GmbH hat am 10. Oktober 2022 die standortbezogene Vorprüfung im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau i.V.m. Ziffer 19.9.3 der Anlage 1 UVPG für das Vorhaben „Projekt Bergwerk Tellerhäuser im Bewilligungsfeld Rittersgrün – Erschließung der polymetallischen Lagerstätte Hämmerlein und Dreiberg, Wasserspeicher“ beim Sächsischen Oberbergamt beantragt. Die Saxore Bergbau GmbH plant, mit dem Bergwerk „Tellerhäuser“ die Lagerstätten Hämmerlein und Dreiberg im Bewilligungsfeld Rittersgrün durch einen modernen Untertagebergbau abzubauen. Der Aufschluss der Lagerstätten soll mittels einer Rampe (ohne Schachtförderung) im Kunnersbachtal realisiert werden. Vorgesehen ist ein Abbau der Erze durch „Streckenvortrieb mit Versatz“ im Mehrortbetrieb. Die weitestgehend automatisierte Aufbereitung der abgebauten Erze soll in einer untertägigen Anlage am Standort Hämmerlein erfolgen. Aufbereitungsrückstände und ein Teil der anfallenden Berge sollen unmittelbar unter Tage wieder als Versatz eingebaut werden. Über Tage ist eine temporäre Lagerung von Bergen (Nebenprodukt) geplant, wofür ein Umschlags- und Produktdepot angelegt werden soll. Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation wird von einer Betriebsdauer von ca. 18 Jahren ausgegangen. Für das Bergwerk Tellerhäuser ist zunächst eine Sümpfung des Altbergbaus „Grube Pöhla“ der Wismut GmbH erforderlich. Im Regelbetrieb erfolgt dann die ständige Sümpfung des eigenen Grubengebäudes und der zusitzenden Wässer aus dem Altbergbau. Das Grubenwasser aus der Sümpfung wird zunächst in einer Grubenwasserreinigungsanlage (GWRA) behandelt und gereinigt. Ein Teil dieses Wassers wird als Prozesswasser für die Aufbereitung verwendet. Für das in der Erzaufbereitung des Bergwerkes Tellerhäuser anfallende Wasser ist deshalb neben der GWRA der Betrieb einer Prozesswasserreinigungsanlage (PWRA) notwendig. Um temporär zusätzliche Wassermengen aufgrund von Starkregenereignissen, Schneeschmelze oder Ausfällen infolge von Störungen oder Wartungsarbeiten bei der Wasseraufbereitung puffern zu können, sollen untertägig zwei Wasserspeicher mit einem Speichervermögen von 10.000 m³ für anfallendes gereinigtes Grubenwasser aus der Grubenwasserreinigungsanlage und 5.000 m³ für Prozesswasser aus der Erzaufbereitung errichtet werden. Beide Becken stehen je nach Ereignis in einem funktionellen Zusammenhang. Beide Wasserspeicher werden untertägig in einer dafür aufgefahrenen Strecke angelegt. Sohle und Stöße werden mit Spritzbeton ausgekleidet und die Strecke mit einer Mauer am Beckenanfang und -ende halbhoch verschlossen. Zulauf und Ablauf sollen über Pumpen erfolgen. Für die Speisung wird kein zusätzliches Wasser in das Bergwerk geleitet oder dem Grundwasser entnommen. Aufgrund des erhöhten Feststoffgehalts der Prozesswässer (ca. 400 mg/L), ist im Wasserreservoir für die Speicherung von Prozesswässern eine Installation von Rührwerken erforderlich. Mit Ende der Gewinnung (voraussichtlich nach 18 Jahren) wird das kleinere Wasserreservoir zurückgebaut. Das größere Speicherbecken wird voraussichtlich 1 bis 3 Jahre länger, bis zur vollständigen Flutung des Bergwerkes Tellerhäuser bzw. der „Grube Pöhla“ bestehen bleiben, um einen eventuell anfallenden Wasserbedarf decken zu können.
Die Saxore Bergbau GmbH hat am 10. Oktober 2022 die Allgemeine Vorprüfung im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau i. V. m. Ziffer 13.3.2 der Anlage 1 UVPG für das Vorhaben „Projekt Bergwerk Tellerhäuser im Bewilligungsfeld Rittersgrün – Erschließung der polymetallischen Lagerstätte Hämmerlein und Dreiberg, Grundwasserentnahme“ beim Sächsischen Oberbergamt beantragt. Die Saxore Bergbau GmbH plant, mit dem Bergwerk „Tellerhäuser“ die Lagerstätten Hämmerlein und Dreiberg im Bewilligungsfeld Rittersgrün durch einen modernen Untertagebergbau abzubauen. Der Aufschluss der Lagerstätten soll mittels einer Rampe (ohne Schachtförderung) im Kunnersbachtal realisiert werden. Vorgesehen ist ein Abbau der Erze durch „Streckenvortrieb mit Versatz“ im Mehrortbetrieb. Die weitestgehend automatisierte Aufbereitung der abgebauten Erze soll in einer untertägigen Anlage am Standort Hämmerlein erfolgen. Aufbereitungsrückstände und ein Teil der anfallenden Berge sollen unmittelbar unter Tage wieder als Versatz eingebaut werden. Über Tage ist eine temporäre Lagerung von Bergen (Nebenprodukt) geplant, wofür ein Umschlags- und Produktdepot angelegt werden soll. Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation wird von einer Betriebsdauer von ca. 18 Jahren ausgegangen. Für das Bergwerk Tellerhäuser ist zunächst eine Sümpfung des Altbergbaus „Grube Pöhla“ der Wismut GmbH erforderlich. Die Sümpfung des Grubengebäudes dient der regulären Trockenhaltung und der Bergbausicherheit des eigenen Grubengebäudes. Im Regelbetrieb erfolgt dann die ständige Sümpfung des eigenen Grubengebäudes und der zusitzenden Wässer aus dem Altbergbau. Die für das Vorhaben erforderliche Entnahme von Grundwasser, welche sich aus Sümpfungswasser des Altbergbaus und der neuen Auffahrungen zusammensetzt, wird sich voraussichtlich in einem Bereich von 1-1,4 Millionen m³ pro Jahr bewegen. Derzeit werden die Grubenwässer des Altbergbaus der Grube Pöhla in einer übertägigen Wasserbehandlungsanlage (WBA) der Wismut GmbH aufbereitet und anschließend gereinigt in die Vorflut abgegeben. In der WBA werden die Elemente Eisen, Arsen und Radium entfernt. Das Grubenwasser aus der Sümpfung wird zunächst in einer Grubenwasserreinigungsanlage behandelt und gereinigt. Ein Teil dieses Wassers wird als Prozesswasser für die Aufbereitung verwendet, der überschüssige Teil wird direkt in das Pöhlwasser eingeleitet. Mit Beendigung der Gewinnung (nach etwa 18 Jahren) im Bergwerk Tellerhäuser werden die Sohlen unterhalb +586 m NHN geflutet (über natürlichen Grundwasserzulauf aus dem Kluftsystem). Vorher werden alle Ausrüstungsgegenstände und Materialien (einschließlich der Grubenwasserreinigungsanlage) beräumt. Etwa ein bis drei Jahre nach Abschaltung der Grundwasserhaltungspumpen wird die vollständige Flutung erreicht.
Die Saxore Bergbau GmbH hat am 10. Oktober 2022 die standortbezogene Vorprüfung im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau i.V.m. Ziffer 13.1.3 der Anlage 1 UVPG für das Vorhaben „Projekt Bergwerk Tellerhäuser im Bewilligungsfeld Rittersgrün – Erschließung der polymetallischen Lagerstätte Hämmerlein und Dreiberg, Prozesswasserbehandlung“ beim Sächsischen Oberbergamt beantragt. Die Saxore Bergbau GmbH plant, mit dem Bergwerk „Tellerhäuser“ die Lagerstätten Hämmerlein und Dreiberg im Bewilligungsfeld Rittersgrün durch einen modernen Untertagebergbau abzubauen. Der Aufschluss der Lagerstätten soll mittels einer Rampe (ohne Schachtförderung) im Kunnersbachtal realisiert werden. Vorgesehen ist ein Abbau der Erze durch „Streckenvortrieb mit Versatz“ im Mehrortbetrieb. Die weitestgehend automatisierte Aufbereitung der abgebauten Erze soll in einer untertägigen Anlage am Standort Hämmerlein erfolgen. Aufbereitungsrückstände und ein Teil der anfallenden Berge sollen unmittelbar unter Tage wieder als Versatz eingebaut werden. Über Tage ist eine temporäre Lagerung von Bergen (Nebenprodukt) geplant, wofür ein Umschlags- und Produktdepot angelegt werden soll. Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation wird von einer Betriebsdauer von ca. 18 Jahren ausgegangen. Für das Bergwerk Tellerhäuser ist zunächst eine Sümpfung des Altbergbaus „Grube Pöhla“ der Wismut GmbH erforderlich. Die Sümpfung des Grubengebäudes dient der regulären Trockenhaltung und der Bergbausicherheit des eigenen Grubengebäudes. Im Regelbetrieb erfolgt dann die ständige Sümpfung des eigenen Grubengebäudes und der zusitzenden Wässer aus dem Altbergbau. Das Grubenwasser aus der Sümpfung wird zunächst in einer Grubenwasserreinigungsanlage (GWRA) behandelt und gereinigt. Ein Teil dieses Wassers wird als Prozesswasser für die Aufbereitung verwendet. Für das in der Erzaufbereitung des Bergwerkes Tellerhäuser anfallende Wasser ist neben der GWRA der Betrieb einer Prozesswasserreinigungsanlage (PWRA) notwendig. Diese wird untertägig errichtet und betrieben. Das Prozesswasser wird größtenteils im Kreislauf gefahren. Die Prozesswasserbehandlung sieht verschiedene Behandlungsvarianten mit verschiedenen Prozesssträngen und Modullösungen vor, so dass sich verändernde Qualitäten des Sümpfungswassers berücksichtigt werden können. Bei dem zu behandelnden Prozesswasser handelt es sich um anorganisch belastetes Abwasser aus der Aufbereitung. Die Behandlung erfolgt hinsichtlich der behandlungsbedürftigen Elemente Uran, Radium, Eisen, Mangan, Sulfat, Hydrogencarbonat und Arsen. Das Prozesswasser soll größtenteils im Kreislauf gefahren werden. Die geplante Anlage wird den Leistungswert der Ziffer 13.1.3 (10 m³ innerhalb von 2 Stunden) der Anlage 1 UVPG erreichen, aber nicht darüber hinausgehen. Mit Ende der Gewinnung (nach ca. 18 Jahren) erfolgt der Rückbau der Erzaufbereitung und somit auch der Prozesswasserreinigungsanlage.
Aktenzeichen: BASE21102/ 14#0030 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 StandAG zum Vorhaben Hauptbetriebsplan Teil Solfeld "Gnetscher Salzsattel Süd" und Teil Flüssiggasspeicher Gnetsch Das Dezernat Untertagebergbau im Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) hat mit Schreiben vom 05.07.2021 (Zeichen: 12.21-34213-6005-15650/2021) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für die Zulassung des Hauptbetriebsplans Teil Solfeld "Gnetscher Salzsattel Süd" und Teil Flüssiggasspeicher Gnetsch um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben beinhaltet den Betrieb von zwei Kavernen als Flüssiggasspeicher Gnetsch und die Fortführung der neun in Solung befindlichen Kavernen in den Bergwerksfeldern Gnetscher Salzsattel Süd 1 und Bernburger Hauptsattel 1 Süd und wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Bau neuer Kavernen ist im Geltungszeitraum des neuen Hauptbetriebsplans nicht vorhergesehen. Der Geologische Dienst im LAGB kommt in seiner dem Schreiben des Dezernates Untertagebergbau im LAGB beigefügten Stellungnahme vom 02.06.2021 zu dem Ergebnis, dass sich alle betroffenen Kavernen außerhalb eines nach der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH ausgewiesenen Teilgebietes befänden. Prognostische Obertagesenkungen an der Tagesoberfläche außerhalb des prognostischen Einwirkungsbereichs für das Jahr 2060 würden jedoch auf eine Überschneidung mit dem Teilgebiet 078_05TG_197_05IG_S_f_z hinweisen. Diese sei jedoch als marginal und bergschadenkundlich ohne Relevanz eingestuft. Weiterhin sei die Möglichkeit einer Zulassung nach § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG gegeben, da das Vorhaben lediglich eine Fortführung der langjährigen vorangegangenen und zugelassenen Nutzung der Kavernen darstelle und die Solung und Speicherung in der gleichen geologischen Formation (Staßfurt Steinsalz) und Teufe mit einem ähnlich starken Eingriff in den Untergrund, wie umliegende Kavernen und vorangegangene Vorhaben in diesem Feld, beinhalte. Auf Grundlage der Ausführungen des Dezernates Untertagebergbau und des Geologischen Dienstes im LAGB sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für oben genanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 16.07.2021 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
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