Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Trockenabbau befinden. Begriff Trockenabbau: Bei dieser Abbaumethode wird bei der Gewinnung der Bodenschätze kein Grundwasser freigelegt. Im Landkreis Nienburg/Weser findet Trockenabbau ausschließlich im Übertagebau statt. Untertagebau zur Gewinnung von tiefer liegenden Rohstoffen, wie z.B. Kohle oder Salz findet im Landkreis derzeit nicht statt. Im Landkreis Nienburg/Weser wird im Trockenabbauverfahren hauptsächlich Sand und Kies sowie Torf in den Hochmooren Lichtenmoor, Borsteler Moor und Siedener Moor sowie im Großen Moor bei Uchte abgebaut. Der einzige Steinbruch des Landkreises befindet sich in der Gemarkung Münchehagen.
Das Projekt "Flussbauliche Untersuchungen im Bergsenkungsbereich am Niederrhein" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Wasserbau.Seit den 1930er-Jahren wurde im Raum Duisburg/Wesel der Steinkohlenbergbau auch unter dem Rheinstrom und seinen Vorländern betrieben. In Duisburg befindet sich das Bergwerk Walsum, dessen regelmäßiger Förderbetrieb im Jahr 1936 aufgenommen wurde. Die maximale Jahresförderung von ca. 3,4 Mio. t Steinkohle erbrachte die Zeche mit knapp 4.600 Beschäftigten im Jahr 1984. Als Folge des Untertagebaus traten im Bereich Walsum (Rhein-km 793 bis 798) Geländesenkungen von bis zu 9 m auf, die durch eine Anpassung der Bauwerke und durch Sohlaufhöhungen im Hauptstrom kompensiert wurden. Im Bereich der Rheinaue ist nun allerdings eine Ausuferung bereits ab mittleren Abflüssen zu beobachten. Diese lokalen Veränderungen der Abflussdynamik und des Sedimenttransportvermögens bergen die Gefahr von Anlandungen im Hauptstrom, welche die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs negativ beeinflussen können. Die Auswertung aktueller Peildaten lässt Anlandungstendenzen im Streckenbereich zwischen Walsum und Stapp erkennen. Mitte 2008 wurde, entgegen der ursprünglichen Planung, der Bergbau im Grubenfeld Walsum eingestellt und die Zeche stillgelegt. Der Beschluss zur Stilllegung war für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Anlass, Prognosen zur Stabilität der Stromsohle in dem betroffenen Rheinabschnitt zu erstellen und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen einzuleiten. Bereits Mitte der 1970er-Jahre hatte die WSV begonnen, die bergsenkungsbedingten Massenverluste der Stromsohle durch die Verklappung von Waschbergematerial zu kompensieren. Insgesamt wurden 13,8 Mio. t dieses Nebenprodukts der Steinkohlengewinnung im Zeitraum von 1976 bis 2008 im Stromabschnitt zwischen Rhein-km 793 und 808 eingebaut. In einigen Bereichen des Streckenabschnitts beträgt die Mächtigkeit dieser Waschbergeschichten mehrere Meter. Laboruntersuchungen belegen, dass Waschbergematerial andere Materialeigenschaften aufweist und sich in seinem Verwitterungsverhalten von natürlichem Rheinkies unterscheidet. Mobilisiertes Waschbergematerial unterliegt auf der Gewässersohle Zerfallsprozessen, mit der Tendenz, relativ schnell zwischen den deutlich härteren Kiesfraktionen zerrieben, in Suspension überführt und schließlich aus der Strecke ausgetragen zu werden. Die Untersuchungen der BAW konzentrierten sich in einem ersten Schritt auf die Ermittlung der durch die Bergsenkungen verursachten Auswirkungen auf die Morphologie der Stromsohle im Bereich von Duisburg bis Wesel. Dabei kam ein zweidimensionales Feststofftransportmodell (2D-FTM) zum Einsatz. Für diese hydromorphologischen Betrachtungen war im Vorfeld der Aufbau eines historischen Geländemodells erforderlich, welches den Vorlandzustand des Untersuchungsgebiets vor Beginn der Bergbautätigkeiten erfasst. Dieses Geländemodell wurde mit Hilfe topografischer Karten der Preußischen Landesaufnahme aus dem Jahr 1892 erstellt.
Das Projekt "Verwertung von Haldenreststoffen in Glasprodukten" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Bergakademie Freiberg, Institut für Glas und Glastechnologie, Juniorprofessur Energie- und Rohstoffeffiziente Glastechnologie.
Das Projekt "Verwertung von Haldenreststoffen in Glasprodukten, TP2: Analytische Voruntersuchung von Reststoffen, Versuche zur physikalischen Abtrennung von Schadmineralen und Modellierung von Ausgangsmaterialien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: ERZLABOR Advanced Solutions GmbH.
Das Projekt "Verwertung von Haldenreststoffen in Glasprodukten, TP1: Entwicklung technologisch relevanter Parameter für die Glasherstellung und Bewertung erzeugter Glasprodukte" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Bergakademie Freiberg, Institut für Glas und Glastechnologie, Juniorprofessur Energie- und Rohstoffeffiziente Glastechnologie.
Braunkohlebergbau: - Grundsatzfragen des aktiven Braunkohlenbergbaues und des Sanierungsbergbaues - Zulassung von Betriebsplänen "Folgen des Grundwasserwiederanstiegs" (ZVB GWW) - Zulassung von Betriebsplänen im aktiven Braunkohlenbergbau und in der Braunkohlensanierung - Abfallrechtliche Genehmigungen, genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG Untertagebergbau: - Sanierung im Uranerzbergbau - Untertägiger Bergbau - Besucherbergwerke - Zulassung geothermischer Anlagen - Zulassung von Bohrungen
Die Firma CA-TEX GmbH, Lünen beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb des „Gipsabbaus Oberndorf“ mit einer vorgesehenen jährlichen Fördermenge von 70.000 bis 140.000 t Rohgips (durchschnittlich 100.000 t/a). Der Gipsabbau Oberndorf dient der langfristigen Rohstoffsicherung für das Werk Hartershofen der Etex Building Performance GmbH und für das Werk Sulzheim der CASEA GmbH. Das Gewinnungsfeld liegt im Kreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in den Gemeinden Markt Ipsheim und Stadt Bad Windsheim. Es ist geplant den Rohgips sowohl im Tagebau als auch im Untertagebau (Vortrieb eines Untersuchungsstollens) zu gewinnen. Es ist keine Aufbereitung im Bereich des Gewinnungsfeldes vorgesehen; der gewonnene Rohgips wird vor Ort auf LKW verladen und zur weiteren Verarbeitung in die Aufbereitungsanlagen im Werk Hartershofen und Werk Sulzheim transportiert. Das geplante Vorhaben „Gipsabbau Oberndorf“ beinhaltet die Betriebsfläche mit den Tagesanlagen, den Tagebau Oberndorf (ca. 75 ha unterteilt in Tagebau Oberndorf-West und Tagebau Oberndorf-Ost getrennt durch einen Schutzstreifen für die Bahnstromtrasse), den Tiefbau Oberndorf (UT-Erkundungsstollen).
Stellenausschreibung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Wir suchen Sie als Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Übertagebergbau (A 11 LBesO LSA / E 11 TV-L) für das Dezernat 13 „Übertagebergbau“ vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen. Einstellungsdatum: Stellenbewertung: Entgelt: Besoldung: Anstellung: Stellenumfang: Arbeitsort: Bewerbungsschluss: 01.06.2024 Die Stelle ist nach E 11 TV-L bzw. A 11 LBesO LSA bewertet. E 11 TV-L (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen) A 10 - 11 LBesO LSA (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen) unbefristet Vollzeit (40h/Woche), teilzeitgeeignet Halle (Saale) 12.05.2024 Wer sind wir? Das LAGB ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und deren nachgeordnete Behörden auf den Gebieten der Angewandten Geowissenschaften und Bodenkunde. Für alle öffentlich- rechtlichen Angelegenheiten des Bergbaus, insbesondere in genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Belangen, in Fragen der Sicherheit von Bergbaubetrieben und der Prävention und Abwendung von Gefahren aus bergbaulichen Tätigkeiten für Mensch und Umwelt, ist das LAGB die für Sachsen-Anhalt zuständige Bergbehörde. Das Dezernat 13 Übertagebergbau ist insoweit zuständig für alle Braunkohle- sowie Steine und Erden-Tagebaue des Landes Sachsen-Anhalt. Was bieten wir? verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem qualifizierten und aufgeschlossenen Team flexible Arbeitszeitregelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, Heimarbeit in begrenztem Umfang und nach Ablauf der Probezeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) zukunftsorientierte und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Fortbildungen (u. a. beim Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt: https://lsaurl.de/afilsa) ergonomischer und mit moderner IT ausgestatteter Arbeitsplatz (u. a. elektr. höhenverstellbarer Schreibtisch, zwei 27-Zoll-Monitore, Laptop, in weiten Teilen papierloses Arbeiten durch den Einsatz innovativer Software) sowie modern ausgestatteter Beratungsräume (u. a. Smartboards, Videokonferenztechnik) einen Arbeitsplatz in einer der ältesten Universitätsstädte Deutschlands sowie der ältesten deutschen wissenschaftlichen Akademie „Leopoldina“ mit attraktiven Angeboten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Freizeit und einer schnellen Anbindung an die benachbarte Metropole Leipzig Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben? Prüfung und Zulassung von bergrechtlichen Betriebsplänen (Haupt-, Sonder-, Abschluss- sowie fakultative Rahmenbetriebspläne) einschließlich Durchführung bergrechtlicher Betriebsplanzulassungsverfahren nach §§ 52 ff. Bundesberggesetz (BBergG) i. V. m. den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und des Landes (VwVfG, VwVfG LSA) unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Bestimmungen (§§ 17, 34, 44 BNatSchG) sowie Erteilung weiterer Genehmigungen im Rahmen der Zuständigkeit des Dezernates (technischer und sozialer Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz usw.) Wahrnehmung der Bergaufsicht gem. § 69 BBergG einschließlich Auflagenüberwachung und ggf. Anordnung von Maßnahmen nach §§ 70 ff. BBergG, hierbei o Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen o Mitwirkung bei der Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren o Untersuchung von strafbaren Handlungen, Unfällen und Betriebsereignissen o Wahrnehmung von Aufgaben als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft o Vollzugskontrolle von bergrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen o Bearbeitung von Bürgeranfragen und Anfragen nach UIG/IZG Was erwarten wir von Ihnen? Unabdingbar: mindestens einen Bachelor- oder gleichwertigen Hochschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing. (FH)) auf dem Gebiet Bergbau, Rohstoffenergiewesen, Umweltingenieurwesen, Geotechnik oder Bauingenieurwesen mit der Vertiefungsrichtung Tiefbau (auch interdisziplinärer Studiengang möglich) sehr gute, verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift einen Führerschein Klasse B (gültige Fahrerlaubnis) sowie die Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz körperliche Eignung für die Außendiensttätigkeit, insbesondere Höhentauglichkeit Verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber müssen neben dem Abschluss in der geforderten Fachrichtung über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 3 LBG LSA in der Laufbahn des Technischen Dienstes nach Ziffer 7.2.3 der Anlage 1, Abschnitt II zu § 2 LVO LSA verfügen. Die Fähigkeit zu selbständiger, verantwortungsvoller und konstruktiver Arbeit, ziel- und lösungsorientierte Zusammenarbeit im Team, Eigeninitiative, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Kommunikationsfähigkeit runden Ihr Bewerberprofil ab. Welche Unterlagen bzw. Angaben benötigen wir? ein aussagekräftiges Anschreiben einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf die Urkunde und das Zeugnis einschließlich Fächerübersicht des Studienabschlusses Zeugnisse und Nachweise zum bisherigen beruflichen Werdegang Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität sind willkommen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Die Kommunikationssprache ist Deutsch. Bitte beachten Sie daher, dass sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache eingereicht werden. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache sowie den Nachweis der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter https://lsaurl.de/kmkzab. Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, fügen ihrer Bewerbung bitte ein Sprachzertifikat auf Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens oder vergleichbar bei. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich mit Ihrer aussagekräftigen Bewerbung bis zum 12. Mai 2024 auf der Onlineplattform Interamt, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst unter: https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1121138 Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie
Die Saxore Bergbau GmbH hat am 10. Oktober 2022 die Allgemeine Vorprüfung im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau i.V.m. Ziffer 17.2.2 der Anlage 1 UVPG für das Vorhaben „Projekt Bergwerk Tellerhäuser im Bewilligungsfeld Rittersgrün – Erschließung der polymetallischen Lagerstätte Hämmerlein und Dreiberg, Waldumwandlung“ beim Sächsischen Oberbergamt beantragt. Die Saxore Bergbau GmbH plant, mit dem Bergwerk „Tellerhäuser“ die Lagerstätten Hämmerlein und Dreiberg im Bewilligungsfeld Rittersgrün durch einen modernen Untertagebergbau abzubauen. Der Aufschluss der Lagerstätten soll mittels einer Rampe (ohne Schachtförderung) im Kunnersbachtal realisiert werden. Vorgesehen ist ein Abbau der Erze durch „Streckenvortrieb mit Versatz“ im Mehrortbetrieb. Die weitestgehend automatisierte Aufbereitung der abgebauten Erze soll in einer untertägigen Anlage am Standort Hämmerlein erfolgen. Aufbereitungsrückstände und ein Teil der anfallenden Berge sollen unmittelbar unter Tage wieder als Versatz eingebaut werden. Über Tage ist eine temporäre Lagerung von Bergen (Nebenprodukt) geplant, wofür ein Umschlags- und Produktdepot angelegt werden soll. Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation wird von einer Betriebsdauer von ca. 18 Jahren ausgegangen. Die Neuerschließung des Bergwerkes Tellerhäuser wird eine übertägige Fläche von insgesamt ca. 8,7 ha beanspruchen. Davon entfallen ca. 7,1 ha auf das Produktdepot mit Zuwegungen und Verkehrsflächen. In einem ersten Schritt werden ca. 0,5 ha für das Rampenportal, nebst Infrastruktur-, Aufstell-, Umschlags-, Lager- und Verkehrsflächen südlich des Kunnersbachweges beansprucht. Weitere ca. 0,3 ha entfallen auf Flächen für Schachtansatz- oder Wetterbohrlochflächen sowie Bewetterungsanlagen oder sonstige Betriebsflächen inkl. Zuwegungen. Die Büro-, Sozial-, Lager- und sonstigen Infrastrukturflächen beanspruchen etwa 0,8 ha. Die übertägig geplanten Flächen befinden sich im Wald, so dass eine Waldumwandlung von 8,7 ha erforderlich ist. Entsprechend gesetzlicher Vorgaben sollen dafür Ausgleichsmaßnahmen (Ersatzaufforstungen) durchgeführt werden. Nach Beendigung des Bergbaus werden die übertägig in Anspruch genommenen Flächen zurückgebaut sowie sukzessive rekultiviert. Das Sächsische Oberbergamt hat gemäß § 51 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) i. V. m. Nr. 17.2.2 der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. November 2019 (BGBl. I S. 1581) geändert worden ist, gemäß § 7 Absatz 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen.
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