Umfasst Daten zu aktiven, stillgelegten und in der Nachsorge befindlichen Deponien der Deponieklassen 0, I, II oder III sowie Deponieklasse IV (Untertagedeponie).
Das Thema Abfalldeponie umfasst Daten zu aktiven und stillgelegten Deponien der Deponieklassen 0, I, II oder III sowie Deponieklasse IV (Untertagedeponie). | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung
Hier erhalten sie Informationen zum Aufkommen und zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten in Sachsen-Anhalt. Neben der Abfallbilanz werden spezielle Wertstoffarten detaillierter betrachtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen jährlich Daten und Informationen über die ihnen überlassenen Siedlungsabfälle zur Verfügung. Das Landesamt für Umweltschutz in Sachsen-Anhalt wertet diese Informationen aus und veröffentlicht eine Gesamtbilanz. Die jährlichen Abfallbilanzen ermöglichen sowohl einen Überblick als auch detaillierte Auskünfte über Aufkommen, Verwertung oder Beseitigung von Siedlungsabfällen und nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Zudem lassen sich im Jahresvergleich Tendenzen und Trends erkennen. Unter dem Begriff feste kommunale Siedlungsabfälle (FKA) werden hier die nachfolgend genannten Abfallarten zusammengefasst: gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten (Hausmüll) gemischte Siedlungsabfälle aus Gewerbebetrieben, die den örE überlassen werden (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) Sperrmüll Straßenkehricht andere Siedlungsabfälle. Das spezifische Aufkommen an festen kommunalen Abfällen ist im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr auf demselben Niveau. Aufkommen insgesamt: 426.596 Mg einwohnerspezifisches Aufkommen: 196 kg/Einwohner Die durchschnittliche Aufkommensmenge an Hausmüll pro Einwohner für Sachsen-Anhalt lag im Jahr 2023 bei rund 142 kg. Hier gab es große Unterschiede zwischen den einzelnen Entsorgungsgebieten, wie die nachfolgende Abbildung zeigt. Zu den Wertstoffen zählen die Materialfraktionen: Papier, Pappe, Karton (PPK), Glas und Leichtverpackungen (LVP), Kunststoffe, Metalle und Holz, die keine Verpackungen sind, Bekleidung und Textilien und grundsätzlich auch Bioabfälle, welche in der Abfallbilanz in einem eigenen Kapitel ausführlicher betrachtet werden. Die Menge der erfassten Wertstoffe ohne Bioabfälle sank im Vergleich zu 2022 um rund 2 Kilogramm pro Einwohner. Aufkommen insgesamt (ohne Bioabfälle): 289.609 Mg einwohnerspezifisches Aufkommen (ohne Bioabfälle): 132,8 kg/Einwohner Bei der Fraktion PPK setzt sich der abnehmende Trend in den Aufkommensmengen seit 2021 fort. Unter dem Begriff Bioabfälle werden in der Bilanz das über die Biotonnen gesammelte Biogut, Grüngut aus privaten Haushalten sowie Grüngut aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen zusammengefasst. Das spezifische Aufkommen an Bioabfällen insgesamt ist nach der erheblichen Abnahme im Jahr 2022 im Jahr 2023 wieder um rund 4 kg/Einwohner angestiegen. Aufkommen Bioabfälle insgesamt: 257.000 Mg spezifisches Aufkommen Bioabfälle: 118 kg/Einwohner Neben den Siedlungsabfällen enthält die Abfallbilanz auch Angaben über Aufkommen und Verbleib nachweispflichtiger gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. Die Entsorgung der nachweispflichtigen Abfälle konzentriert sich hauptsächlich auf die Verwertung im Untertageversatz in chemisch-physikalischen und sonstigen Behandlungsanlagen sowie die Beseitigung auf ober- und untertägigen Deponien. Rund 80 % der 2023 in Sachsen-Anhalt entsorgten 1.998.602 Mg gefährlichen Abfälle wurden einer Verwertung zugeführt. Von den aus dem Ausland importierten gefährlichen Abfällen wurden rund 55 % verwertet. Eine detaillierte Zusammenstellung der Informationen zu Aufkommen, Verwertung und Beseitigung von Siedlungsabfällen und nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2023 bietet die Abfallbilanz 2023, welche in Kürze auf dieser Seite zum Download bereitsteht. Weiterleitung zur Abfallbilanz 2022 (PDF, barrierefrei) Weiterleitung zu den Abfallbilanzen der Vorjahre Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz . Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 10 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Hier können Sie eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme als PDF-Datei öffnen . Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann über diesen Link geöffnet werden . Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Klärschlamm ist der bei der Reinigung von kommunalem Abwasser insbesondere aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen anfallende Schlamm. Er besteht aus Wasser und Feststoffen. In der Kläranlage erfolgt die Behandlung des Schlammes in verschiedenen Verfahrensschritten solange, bis die Beschaffenheit für den jeweiligen Entsorgungsweg erreicht ist. In Sachsen-Anhalt werden 220 öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen (Stand 2020) betrieben und es fallen pro Jahr ca. 53.000 t Trockenmasse (TM) Klärschlamm an. Die Größenklassen (GK) ergeben sich aus den angeschlossenen Einwohnerwerten (EW). An die Abwasserbehandlungsanlagen GK 4b und GK 5 sind mehr als 50.000 EW angeschlossen. Somit sind diese Anlagen von der Änderung der AbfKlärV betroffen. Im Jahr 2020 wurde 26.857 t TM Klärschlamm, der auf öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt angefallen ist, thermisch entsorgt. Dem folgt die Kompostierung des Klärschlamms mit 14.300 t TM Klärschlamm und die direkte Ausbringung in der Landwirtschaft mit 10.057 t TM Klärschlamm. Mit der Novellierung der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 wird die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen in Deutschland in zwei Schritten ab dem 1. Januar 2029 Pflicht. Die Phosphorrückgewinnung geht mit einer umfangreichen Einschränkung der Klärschlammausbringung zu Düngezwecken einher. Im Land Sachsen-Anhalt – wie auch in anderen Bundesländern – werden sich daraus neue Strukturen für die Verwertungswege von Klärschlämmen ergeben. Das Landesamt für Umweltschutz ließ in den Jahren 2021/2022 den aktuellen Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung innerhalb eines Projektes erfassen sowie die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt prognostizieren. Die Ergebnisse werden in dem Bericht „Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt – Stand und Prognose 2022“ vorgestellt. Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) Bei Bioabfällen handelt es sich gemäß der Begriffsbestimmung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) um biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungsmittel- und Küchenabfälle aus privaten Haushaltungen, aus dem Gasstätten-, Kantinen- und Cateringgewerbe, aus Büros und aus dem Groß- und Einzelhandel, mit den genannten Abfällen vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben und vergleichbare Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen. Auch die Bioabfallverordnung (BioAbfV) liefert in § 2 Abs. 1 eine Definition. Danach handelt es sich um Abfälle tierischer und pflanzlicher Herkunft oder aus Pilzmaterialien zur Verwertung, die durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen und Enzyme abgebaut werden können. In Anhang 1 der BioAbfV sind die Abfälle, welche unter die o.g. Definition fallen detailliert aufgelistet. Seit 2015 sind überlassungspflichtige Bioabfälle getrennt zu sammeln. Die Umsetzung dieser Pflicht erfolgt durch die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in den entsprechenden Abfallsatzungen. In Sachsen-Anhalt hat sich bereits die Pflicht-Biotonne weitestgehend etabliert. Eine ausführliche Darstellung der Mengen für Biogut aus der Biotonne, Grüngut aus privaten Haushalten sowie Grüngut aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen findet sich in der Abfallbilanz des Landes Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2022 wurden rund 135.000 t an Biogut über die Biotonne gesammelt, daraus ergibt sich ein durchschnittliches Aufkommen von 62 kg Biotonnenabfälle pro Einwohner. Die Verwertung der Bioabfälle erfolgt weitestgehend innerhalb von Sachsen-Anhalt. Bisher werden etwa 64 % der Bioabfälle kompostiert und nur 29 % in Vergärungsanlagen behandelt. Daraus lässt sich rückschließen, dass in Sachsen-Anhalt noch erhebliche Potenziale zur Stärkung der höherwertigen Verwertung (Vergärung mit anschließender Kompostierung der Gärreste) von Bioabfällen bestehen. Durch eine gesteigerte Getrenntsammlung in Kombination mit einer höherwertigen Verwertung von Bioabfällen würde eine konsistente Ausschöpfung der erschließbaren Potenziale zur nachhaltigen Energieerzeugung bewirken. Die höherwertige Verwertung von Bioabfällen durch Vergärung mit anschließender Kompostierung der Gärreste kombiniert die Stärken beider Verfahren und bietet gegenüber der Erfassung der Bioabfälle im Restabfall und der damit (in den meisten Fällen) einhergehenden thermischen Verwertung sowie der reinen Kompostierung, insbesondere in ökologischer Hinsicht, entscheidende Vorteile. Im Vergleich zur herkömmlichen Strategie der Bioabfallbehandlung reduziert sie Treibhausgasemissionen, ermöglicht die Nutzung erneuerbarer Energien, erhält Nährstoffe effizient, fördert den Humusaufbau nachhaltig und schont natürliche Ressourcen. Weiterhin kann eine Steigerung der getrennt gesammelten Bioabfälle in Kombination mit einer höherwertigen Verwertung einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Bioökonomie darstellen. Das Landesamt für Umweltschutz ließ im Jahr 2024 innerhalb des Projektes „Klimaschutz und Ressourcenschonung durch die Steigerung der Verwertung biogener Abfälle in Sachsen-Anhalt –Bioökonomie-“ das Potenzial der getrennt gesammelten Bioabfälle sowie die zukünftige Entwicklung des Aufkommens, der Entsorgung und die ökologischen Aspekte ermitteln. Die Ergebnisse werden in dem Abschlussbericht „Potenziale biogener Abfälle – Steigerung der Verwertung in Sachsen-Anhalt – Bioökonomie“ vorgestellt. Der Bericht dient als Erkenntnisquelle für die zuständigen Institutionen bei der zukünftigen Planung der Bioabfallbehandlung. Hier können Sie den Abschlussbericht „Potenziale biogener Abfälle – Steigerung der Verwertung in Sachsen-Anhalt – Bioökonomie“(pdf-Dokument) öffnen. Letzte Aktualisierung: 19.06.2025
Pieper, Resele, Skrzyppek, Wilke Vergleich Untertagedeponie - Endlager; Vergleichende Untersuchungen zu Gefährdungspotential, Deponiesicherheit und regulatorischen Anforderungen bei der Endlagerung radioaktiver und chemischer Abfälle Schriftenreihe Reaktorsicherheit und Strahlenschutz, Nr. BMU-2002-599
Die Südwestdeutsche Salzwerke AG (SWS) plant auf dem eigenen Betriebsgelände in Heilbronn die bestehende Annahme der Abfallgebinde für die Untertagedeponie(UTD) abzureißen, neu zu errichten und zu betreiben. Die übertägigen Flächen der UTD erstrecken sich im nördlichen Teil der Tagesanlagen des Steinsalzbergwerks Heilbronn und somit im „Industriegebiet am Neckar” im Norden der Stadt Heilbronn. Für die Untertagedeponie einschließlich Annahme besteht ein abfallrechtlicher Planfeststellungsbeschluss vom 11. August 1998 einschließlich mehrerer zugelassener Änderungen.
Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftspläne geben Auskunft über Abfallaufkommen und Entsorgungskapazitäten und prognostizieren abfallwirtschaftliche Entwicklungen. Die Abfallbilanz für das Land Sachsen-Anhalt vermittelt einen Überblick über Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsgebieten. Sie liefert Daten und Informationen zum Siedlungsabfallaufkommen und zum Aufkommen an nachweispflichtigen (gefährlichen und nicht gefährlichen) Abfällen der Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts des vergangenen Jahres. Es werden abfallartenspezifisch die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sowie die Aufkommensentwicklung seit 1992 aufgezeigt. Bilanzen früherer Jahre können auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz ebenfalls eingesehen werden. Der Abfallwirtschaftsplan bilanziert abfallwirtschaftliche Entwicklungen die in Hinblick auf das Abfallaufkommen für eine Zeitraum von 10 Jahren. Er stellt die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen dar. Der aktuell gültige Abfallwirtschaftsplan wurde am 14.11.2025 von der zuständigen Planungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, öffentlich bekannt gegeben . Der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2024, gliedert sich in zwei sachliche Teilpläne: den Teilplan " Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle " (TP SiA LSA) den Teilplan " Gefährliche Abfälle " (TP gefA LSA). Beide Teilpläne sind auch über die Internet-Seiten des Landesverwaltungsamts, Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft/Bodenschutz aufrufbar. Hauptinhalt des Abfallwirtschaftsplans ist der Nachweis, dass die Entsorgungssicherheit für die in Sachsen-Anhalt anfallenden Abfälle gewährleistet werden kann. Mit seiner Bekanntgabe ist der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2024, bei allen behördlichen Planungen und Entscheidungen zur Abfallentsorgung angemessen zu berücksichtigen. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte auf territorialer Ebene obliegt dabei wesentlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern im Rahmen ihrer Eigenverantwortung. Auswirkungen auf die Umwelt relevanter Anlagen sind nach der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-Emissionen (IE-RL) durch ein System von Umweltinspektionen zu prüfen. Für die von der Richtlinie erfassten Deponien besteht nach § 47 Abs. 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Deponieverordnung die Verpflichtung zur Überwachung. Es ist ein anlagenübergreifender Überwachungsplan aufzustellen. Dieser Überwachungsplan ist Bestandteil des Überwachungsplans des Landes Sachsen-Anhalt für Industrie-Emissions-Anlagen (IE-ÜPl). Weitere Informationen zum Überwachungsplan Der Überwachungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung der anlagenbezogenen Überwachungsprogramme der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde. Die Überwachungsprogramme der Deponien in Zuständigkeit der oberen Abfallbehörde sind auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes verfügbar. Deponien sind Beseitigungsanlagen für die unbefristete Ablagerung von Abfällen. In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt werden die Abfälle verschiedenen Deponieklassen zugeordnet, die einen unterschiedlichen Grad an Sicherheitsvorkehrungen erfordern. Zuordnungswerte für den Schadstoffgehalt bestimmen, welcher Abfall auf welcher Deponieklasse abgelagert werden darf. Deponien der Klassen 0, I, II und III sind oberirdische, Deponien der Klasse IV sind untertägige Anlagen. In Sachsen-Anhalt existiert eine Untertagedeponie im Salzgestein. Bei den oberirdischen Deponien gibt es mehrere Anlagen unterschiedlicher Deponieklasse, auf denen aktuell Abfälle beseitigt werden. Darüber hinaus verfügt Sachsen-Anhalt über mehrere stillgelegte Deponien. Auf denen werden Abfälle in Form von Deponie-Ersatzbaustoffen im Rahmen von deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen eingesetzt. Weiterführende allgemeine Informationen zu Rechtsgrundlagen, Genehmigung, Überwachung und Zuständigkeiten für Deponien finden Sie hier auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
Die grenzüberschreitende Abfallverbringung wird seit dem 12.7.2007 die EG-Verordnung Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung) geregelt. Am 30.04.2024 wurde die neue Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen im Amtsblatt der EU verkündet. Diese trat am 20.05.2024 in Kraft. Aufgrund der umfangreichen Änderungen gegenüber der bestehenden Abfallverbringungsverordnung 1013/2006 sind große Teile der Verordnung erst ab dem 21.05.2026 anzuwenden. Dadurch wird allen betroffenen Behörden, Verbringern, Empfängern Transporteuren und anderen Akteuren Zeit eingeräumt, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Die wichtigsten Neuerungen der Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 betreffen folgende Aspekte: Umstellung von papiergebundenem auf elektronischen Datenaustausch zwischen Behörden sowie Behörden und Wirtschaftsteilnehmenden Anpassung und Konkretisierung der Regelungen zum Notifizierungsverfahren und zu den allgemeinen Informationspflichten für grün gelistete Abfälle an den elektronischen Datenaustausch Erschwerte Verbringung von Abfällen zur Beseitigung zwecks Förderung der Verwertung von Abfällen in den Erzeugerstaaten Verbesserung der Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen durch eine stärkere Zusammenarbeit der EU-Staaten und strengere Regelungen u.a. zur Prüfung von Verwertungsanlagen in Drittstaaten durch Notifizierende in der EU Strengere Anforderungen an den Export von Abfällen aus der EU zur Vermeidung der Verlagerung europäischer Abfallprobleme in Drittstaaten, u.a. Verbot des Exports von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Staaten Weiterführende Informationen und Ressourcen zu folgenden Themen finden Sie auf den Themenseiten des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes : rechtliche und fachliche Grundlagen sowie Statistiken zur Abfallverbringung, ergänzenden Vorschriften der EG-Verordnung Nr. 1418/2007 über die Ausfuhr grün gelisteter Abfälle in Nicht-OECD-Staaten, Änderungen und Ergänzungen der EG-Verordnung Nr. 1013/2006 (Formulare, Ausfüllanleitungen), von der LAGA verabschiedeten Vollzugshilfen zur Abfallverbringungsverordnung bzw. eine Handlungsanleitung für die Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Überwachungsbehörden. Im Zusammenhang mit der Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 sind für neue und bestehende Verbringungen und Notifizierungen folgende Übergangsvorschriften zu beachten: Anwendung der Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 ab 21.05.2026, Ausfuhr von Abfällen der grünen Liste in Nicht-OECD-Staaten bis 21.05.2027 nach alter Staatenliste , danach nach einer neuen Staatenliste der EU-Kommission, Generelles Verbot des Exports von Kunststoffabfällen (Abfallcode B3011 bzw. EU3011) in Nicht-OECD-Staaten ab 21.11.2026, Anwendung der Abfallverbringungsverordnung (EG) 1013/2006 auf notifizierte Verbringungen mit Empfangsbestätigung der Empfängerbehörde vor 21.5.2026 mit Abschluss der Verbringung bis 21.05.2027, Abschluss von Verbringungen mit bestehenden Vorabzustimmung bis 21.05.2029. Die europäischen Rechtsgrundlagen werden durch das am 28.07.2007 in Kraft getretene Abfallverbringungsgesetz ergänzt und konkretisiert. Die Regelungen des Abfallverbringungsgesetzes und seiner untergesetzlichen Regelungen (Abfallverbringungsbußgeldverordnung, Abfallverbringungsgebührenverordnung, Zollstellen, bilaterale Vereinbarungen) können ebenfalls auf den Seiten des BMU eingesehen werden. Zur Erläuterung der Vorschriften des Abfallverbringungsgesetzes und der EG-Verordnung Nr. 1013/2006 wurde in Sachsen-Anhalt die "Vollzugshilfe zur Abfallverbringung", veröffentlicht als LAGA-Mitteilung 25 (Stand Mai 2017), verbindlich eingeführt. Aktuell befindet sich die LAGA M25 in Überarbeitung, um an die novellierte Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 angepasst zu werden. Notifizierungen oder Anzeigen für die Verbringung von Abfällen der grünen Liste von und nach Sachsen-Anhalt obliegen - dem Landesverwaltungsamt (LVwA) für alle Entsorgungsarten außer Untertagedeponien und Bergversatz und - dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) für Untertagedeponien und Bergversatz. Für den Transit von Abfällen durch Deutschland ist das Umweltbundesamt zuständig. Seit dem 01.09.2001 gilt der Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abfallverbringungsgesetz. Damit wird der Ländervollzug zur Rückführung verbrachter Abfälle in bestimmten Fällen (z.B. bei Zuständigkeit mehrerer Landesbehörden) vereinfacht, indem die Vollzugszuständigkeit beim Land Baden-Württemberg gebündelt wird. Dort zuständig ist derzeit die SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH . Nach § 11a des Abfallverbringungsgesetzes in Verbindung mit Art. 50 Abs. 2a der Abfallverbringungsverordnung (EG) 1013/2006 haben die Mitgliedsstaaten für ihren Zuständigkeitsbereich Kontrollpläne für Kontrollen gemäß § 11 Abs. 1 und 2 des Abfallverbringungsgesetzes zu erstellen. In Sachsen-Anhalt ist hierfür das LVwA zuständig. Der aktuelle Kontrollplan des Landes Sachsen-Anhalt (Stand März 2024) ist auf der Webseite des Landesverwaltungsamtes zu finden. Die Informationen dieser Seite werden hier in die englischer Sprache veröffentlicht. Information about Transboundary shipments of waste in english you can find here .
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut Arnd Schneider im Artikel "Endlager - Giftig bis in alle Ewigkeit" in der WELT vom 06.07.2018 gibt es zu der Untertagedeponie Herfa-Neurode einen Langzeitsicherheitsnachweis. Bitte senden Sie mir diesen zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
ich bin Journalistin und habe bereits über das Thema Vieles von Ihnen zitiert. Mir ist jedoch auch aufgefallen, dass es für Straßenlaternen andere Regeln gibt, als für Haushaltsglühbirnen. Ich zitiere gleich die offiziellen Quellen von Ihnen, von einer bayerischen Behörde und Deutschlandfunk und bitte Sie freundlich um Informationen, wieso es für Straßenlaternen andere Regeln gibt als für Haushaltsglühbirnen, denn eindeutig sind Erkrankungen dann ein Unfall, ein von außen einwirkendes Ereignis. Das heißt es ist in Wahrheit keine GKV Leistung, sondern etwaig Unfallversicherung, die gesetzliche. Welche Regeln gibt es da? Außerdem bitte ich um Zusendung von Listen für Meldestelle für Quecksilberopfer oder Infos an wen man sich wenden kann. Auch benötige ich für meinen Artikel auf Achtung Intelligence genaue Sicherheitsanleitung, wie man wirklich zerbrochene Birnen dann entsorgt, Schutzkleidung, Atemschutz, Schadstoffmobil, etc. Bitte benennen Sie auch weitere Behörden, die ebenso zuständig sind oder sein könnten und auch zuständige oder ergänzende gesetzgebende Stellen, die noch weitere Informationen haben könnten. Falls Sie nicht zuständig sind, geben Sie bitte Bescheid, wer denn alles zuständig und wer für den "Schmuh" mit dem Quecksilber bzw. Amalgam verantwortlich ist. Viele haben kein Amalgam mehr im Mund. Verdampfen sozusagen Tote in den Glühbirnen oder unsere alten entfernten Amalgamfüllungen? Hier worauf ich mich beziehe: http://www.swd-energieeffizienz.de/mehr-sicherheit-fuer-energiesparlampen-1424/ Mehr Sicherheit für Energiesparlampen Montag, 26. September 2011 Das Umweltbundesamt (UBA) hat neuwertige Energiesparlampen auf ihre Bruchsicherheit getestet. Danach ist bisher keine Lampe vollständig bruchsicher; die handelsüblichen Schutzhüllen verhindern nicht, dass Quecksilber austreten kann. Energiesparlampen mit Splitterschutz, die etwa einen Silikonüberzug besitzen, brechen allerdings nicht so schnell. Außerdem sind sie besser gegen Zerbersten geschützt, so dass sich der Scherbenbruch bei diesen Lampen einfacher beseitigen lässt. Allerdings ist das Angebot splittergeschützter Lampen noch sehr begrenzt. In der Untersuchung wurden auch die gesundheitlichen Risiken des Quecksilberdampfes nach Zerbrechen der Energiesparlampe gemessen. Die untersuchten Produkte enthielten Quecksilber mit jeweils unterschiedlichen Anteilen von 1,5 bis 2 Milligramm (mg), dosiert als Flüssigquecksilber, Quecksilber-Eisen-Pille oder als Amalgam gebunden. Neuwertige Energiesparlampen mit Amalgam dampften bei den Versuchen des UBA deutlich weniger Quecksilber aus als Lampentypen mit anderer Quecksilbertechnik. Die Versuche in einem Büroraum bestätigten eindeutig, dass schnelles und gründliches Lüften von 15 Minuten im Falle eines Bruches ausreichenden Schutz bietet. Danach können die Bruchreste bei weiter geöffnetem Fenster sachgerecht entsorgt werden. Ohne Lüften jedoch können gesundheitlich relevante Konzentrationen im Innenraum über mehrere Stunden auftreten und im ungünstigsten Falle bis zu zwei Tage andauern. Auf längere Sicht empfiehlt das UBA, Lampen zu kaufen, die ganz ohne Quecksilber auskommen; etwa die bereits im Handel erhältliche LED-Technik. Die nächstgelegene Sammelstelle für alte Energiesparlampen finden Sie hier. Langversion: https://www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/energiesparlampen-bei-bruch-ist-lueften-ao https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/abfallwirtschaft/abfallarten/gefaehrliche-abfaelle/quecksilberhaltige-abfaelle 27.05.2013 67 mal als hilfreich bewertet Verwendung von Quecksilber Quecksilber wurde und wird als Metall und in Form von Verbindungen bei zahlreichen industriellen und haushaltsnahen Anwendungen genutzt. Beispiele für Verwendungen von flüssigem Quecksilber sind: Elektrode in Chlor-Alkali-Anlagen, elektrische Schalter, Thermometer, Baro- und Manometer. Weitere Anwendungen sind Leuchtstofflampen (an das Leuchtpulver adsorbiertes elementares Quecksilber) und Zahnamalgam, das zu etwa 50 Prozent Quecksilber enthält. In vielen Staaten wird elementares Quecksilber beim kleintechnischen Goldbergbau eingesetzt. Beispiele für die Verwendung von Quecksilberverbindungen sind: Katalysatoren in der chemischen Industrie, Knopfzellen, Farbpigmente, Saatgutbeizen, Konservierungsmittel für Medizinprodukte. Entsprechend vielfältig sind die zu entsorgenden Abfälle. Anfallendes Quecksilber Bei mehreren industriellen Prozessen fällt Quecksilber an, das abgeschieden und beseitigt werden muss. Beispiele sind die Verbrennung von Kohle, die Reinigung von Erdgas und metallurgische Verfahren. Quecksilberhaltige Abfälle (..) Beseitigung quecksilberhaltiger Abfälle Quecksilberhaltige Abfälle müssen dauerhaft in geeigneter Form von der Umwelt ferngehalten und in tauglichen Behältern abgelagert werden. In Deutschland bieten die Untertagedeponien dafür die besten Voraussetzungen. Oberirdisch dürfen nur geringe Mengen Quecksilber enthaltende Abfälle abgelagert werden, wenn sie die Zuordnungswerte nach Anhang 3 der Deponieverordnung einhalten. Die Zuordnungswerte für Quecksilber sind zum Beispiel nach Deponieklassen gestaffelte Grenzwerte für die in einem genormten Schüttelversuch in Wasser gelöste Quecksilbermenge. Auszug-Ende https://www.umweltbundesamt.de/themen/wie-kommt-quecksilber-in-die-umwelt Nur noch wenige Alltagsprodukte enthalten Quecksilber. 24.06.2014 166 mal als hilfreich bewertet Zum Beispiel Batterien (Knopfzellen) oder bestimmte Energiesparlampen. Die größten Mengen an Quecksilber werden beim Goldbergbau und in Zahnamalgam eingesetzt. In Deutschland liegen die quecksilberhaltigen Zahnfüllungen sogar auf Platz eins. Seit 2013 dürfen Kompaktleuchtstofflampen nur noch bis zu 2,5 Milligramm pro Lampe enthalten. Zudem können sie für ein späteres Recycling gesammelt werden. Dafür gibt es zahlreiche Sammelstellen im Einzelhandel sowie die Rückgabemöglichkeiten auf kommunalen Wertstoffhöfen. Dies gilt auch für Batterien. Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, diese Rückgabemöglichkeiten zu nutzen, damit die Wertstoffe recycelt werden können und kein Quecksilber in die Umwelt gelangt. Der Großteil des weltweit vom Menschen verursachten Quecksilbereintrags in die Umwelt entsteht durch die Produktion von Wärme und Strom aus Kohle, Öl oder Gas sowie durch kleingewerblichen Goldbergbau. Quecksilber wird weltweit in der Chloralkali-Industrie, in Messinstrumenten oder auch in Kosmetika verwendet. Den Abbau von Quecksilber-Erzen hat die EU wegen der hohen Belastungen für die Umwelt seit 2000 eingestellt. Die weltweit letzte offiziell betriebene Quecksilbermine befindet sich in Kirgistan. Natürliche Emissionen von Quecksilber werden durch aktive Vulkane, Waldbrände, Gesteinsverwitterung und Ausgasen von Quecksilber aus der Erdkruste und aus den Ozeanen verursacht. Quecksilber ist ein Metall mit einer besonderen Eigenschaft: Es verdampft bereits bei Zimmertemperatur. Deshalb kann es sich in der Luft verteilen. Ein Grund, warum das Quecksilber-Problem einer weltweiten Lösung bedarf. Mit der Genfer Luftreinhaltekonvention gibt es bereits seit 1998 ein Schwermetallprotokoll, das sogenannte Århus-Protokoll. Es schreibt den Stand der Technik für Industrieprozesse vor und will so die Emissionen in die Luft begrenzen. 2003 richtete das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) ein globales Quecksilberprogramm ein, das 2013 in der Minamata-Konvention mündete. Die Konvention schränkt den Handel ein und legt Regeln fest, die den Quecksilbereinsatz in Produkten verbieten oder begrenzen. Außerdem soll der Quecksilberbergbau eingestellt werden. Das Abkommen muss noch von 49 Staaten ratifiziert werden und soll 2017 in Kraft treten. Mit ihrer Quecksilberstrategie geht die Europäische Union u.a. das Problem von Quecksilber in der Nahrungskette an. Hierzu gehört auch eine sichere Entsorgung von nicht mehr benötigtem Quecksilber innerhalb der EU. Ein Forschungsprojekt des UBA belegt, dass das Schwermetall in den deutschen Untertagedeponien sicher und dauerhaft gelagert werden kann. In Europa nehmen Menschen Quecksilber übrigens hauptsächlich über das Essen von Fisch und Meerestieren auf, wie Ergebnisse einer europaweiten Untersuchung von Menschen auf bestimmte Schadstoffe ergaben. Aufgrund des geringen Fischkonsums sind Deutsche im Vergleich zu Menschen aus dem Mittelmeerraum auch verhältnismäßig gering mit dem Schwermetall belastet. Neben der wichtigen Aufnahmequelle – dem regelmäßigen Konsum von quecksilberhaltigem Fisch und Meerestieren – sind Zahnfüllungen aus Amalgam von Bedeutung für die Höhe der Belastung – und dies ganz besonders bei Kindern. Auszug-Ende Nun stellen Sie sich vor, in Ihrem Haus würde der Müll gesammelt werden, auch Quecksilberlampen und diese gehen kaputt, aus Fahrlässigkeit oder aufgrund von Dieben und Einbrechern ... Hier in nicht chronologischer Reihenfolge des Tests Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit & WHO http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/arbeitsplatz_umwelt/projekte_a_z/ir_quecksilber_energiesparlampen.htm Bewertung Das Auftreten akuter gesundheitlicher Effekte ist beim Zerbrechen einer KLL nicht wahrscheinlich, insbesondere wenn Maßnahmen nach derartigen Ereignissen sofort und konsequent durchgeführt werden (SCHER 2010). So sollten Kinder sofort den Raum verlassen und ein Erwachsener rasch für eine ausreichende Durchlüftung der Räume sorgen. Nach einer Lüftungszeit von mindestens 15 Minuten, während der sich keine Personen in dem Raum aufhalten sollten, wird mit der gezielten Reinigung begonnen, d. h. das Quecksilber und die Lampenreste in einem dicht verschlossenen Glasgefäß gesammelt und sachgerecht entsorgt. In keinem Fall darf für die Reinigungsarbeiten ein Staubsauger verwendet werden, da bekannt ist, dass Quecksilber hierdurch fein im Raum verteilt wird, was bei höheren Belastungen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Genauere Informationen zum sachgerechten Umgang finden sich im Internet (siehe Links im rechten Kasten). Kritischer müssen alle Fälle betrachtet werden, bei denen keine sofortige Entfernung des Quecksilbers aus dem Raum erfolgt und somit ein längeres Expositionsrisiko, bei ggf. schlechten Lüftungsbedingungen, insbesondere für Kinder bestehen könnte. (... darüber steht) Nach der Aufnahme wird es aufgrund seiner Fettlöslichkeit (Lipophilie) im Körper verteilt, wobei Nierenrinde, Leber und Nervensystem wichtige Zielorte sind. Intrazellulär (z. B. im Erythrozyten) wird Hg° durch Katalasen zu Hg2 oxidiert und akkumuliert (Counter et al. 2004). Seit Jahrhunderten liegen Berichte über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Quecksilber vor. Eine Vielzahl gut dokumentierter klinischer Fälle und Erfahrung bei hohen Arbeitsplatzbelastungen belegen akute und chronische Effekte. Wirkort ist in erster Linie das Nervensystem mit typischen Symptomen wie z. B. Tremor, Sprachstörungen, Neuropathien und Sensibilitätsstörungen, neurokognitiven Beeinträchtigungen, leichter Erregbarkeit und Reizbarkeit (sog. Erethismus mercurialis) (Carpi & Chen 2001, WHO 2003, Lettmeier et al. 2010). Lokale Wirkungen bei hoher Hg-Exposition sind an der Mundschleimhaut (Speichelfluss, Gingivitis, Stomatitis), in den Atemwegen mit Husten und Dyspnoe sowie an der Haut im Sinne einer sogenannten Acrodynie beschrieben. Als Nierenveränderungen treten insbesondere Schäden an den Nierentubuli und eine Proteinurie auf. Im Rahmen von Arbeitsplatzstudien ergaben sich bei langfristiger Exposition neurotoxische Effekte ab ca. 20.000 ng/m3, während Effekte an anderen Organen erst bei höheren Gehalten beobachtet wurden (WHO 2003). Wegen der Verbreitung von Kompaktleuchtstofflampen auch in Privathaushalten, ist es notwendig, die möglichen gesundheitlichen Risiken, die durch ihre Benutzung entstehen, genauer zu untersuchen. Quecksilber ist im normalen Betrieb hermetisch in der Lampe eingeschlossen und stellt für die Nutzer in dieser Form daher kein gesundheitliches Risiko dar. Auszug-Ende Quecksilberdampf in Straßenlaternen Deutschlandfunk berichtet über Quecksilberdampf in Straßenlaternen. Eine Technologie, die eigentlich ab diesem Jahr verboten ist. Ob bereits alle Laternen umgerüstet sind? Da wird Achtung Intelligence den Staat befragen müssen. http://www.deutschlandfunk.de/neues-licht-fuer-die-strasse.697.de.html?dram:article_id=79128 Umwelt und Verbraucher / Archiv / Beitrag vom 19.04.2012 Neues Licht für die Straße LED-basierte Laternen sparen Energie Von Manfred Kloiber Die Stadtwerke Düsseldorf haben LED-Leuchten zur Straßenbeleuchtung bereits erprobt. Die Stadtwerke Düsseldorf haben LED-Leuchten zur Straßenbeleuchtung bereits erprobt. (swd-ag.de) Die Straßenlaterne von morgen sieht zwar bei Bedarf so aus wie die von heute, innen steckt aber Hochtechnologie: Leuchtdioden lösen nicht nur Glühleuchten und Energiesparlampen im Wohnbereich, sondern auch herkömmliche Straßenlaternen ab. Die Vorteile dieser Entwicklung beim Energieverbrauch liegen auf der Hand. Doch die Finanznot der Kommunen verzögert den Umstieg. (...) Doch trotz aller Vorteile bleibt ein großes Problem: Straßenleuchten mit LED-Technologie sind sehr teuer. Oft rechnen sich der sinkende Energieverbrauch und die geringeren Wartungskosten erst nach Jahren. Doch viele Kommunen haben jetzt kein Geld und können auch keinen Kredit für teure Leuchten aufnehmen. Auf der anderen Seite müssen bis 2015 viele Straßenlampen mit Quecksilber-Dampflampen erneuert werden, weil diese Technologie dann nicht mehr angeboten werden darf. Deshalb, so Bodenhaupt, beschaffen viele Kommunen lieber billigere, aber weniger effiziente Ersatztechnologie: Auszug-Ende Wenn Quecksilber-Dampflampen eigentlich seit diesem Jahr verboten sind, wieso gibt es noch immer Quecksilberglühbirnen im Supermarkt für die normale Lampe zu kaufen? Hier mein Artikel in der aktuellen Version mit allen Zitaten und politischen Ergänzungen. http://www.achtung-intelligence.org/articles.php?art_id=368&start=1 Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
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