Messstelle betrieben von STANDORT EMDEN.
Messstelle betrieben von STANDORT TÖNNING.
Messstelle betrieben von STANDORT TÖNNING.
Die Wasserkraftanlage „Hinterschmelz“ am Lambach in der Gemeinde Lam wird aufgrund eines unbefristeten Altrechts betrieben. Demnach ist Herr Dengscherz befugt, eine Wassermenge von bis zu 0,150 m³/s aus dem Lambach aus- und widereinzuleiten sowie den Lambach am Stauwehr auf Kote 17,80, bezogen auf einen Festpunkt (612,87 m ü. NN), aufzustauen. Herr Dengscherz plant nun den Umbau der Wasserkraftanlage und die Erweiterung der mit dem Betrieb der Wasserkraftanlage verbundenen Gewässerbenutzungen. Hierzu hat der Unternehmer beim Landratsamt Cham einen Antrag auf Planfeststellung für die mit dem Umbau der Wasserkraftanlage verbundenen Gewässerausbauten gem. §§ 67, 68 WHG sowie einer Bewilligung für die mit dem Betrieb der Wasserkraftanlage verbundenen Gewässerbenutzungen gem. §§ 10, 14 WHG gestellt. Für die aufgrund des Umbaus der Wasserkraftanlage erforderlichen bauzeitlichen Wasserhaltungsmaßnahmen wurde eine beschränkte Erlaubnis gem. Art. 15 BayWG beantragt. Ca. 480 m bachaufwärts der bisherigen Ausleitungsstelle soll ein neues Ausleitungsbauwerk mit Spaltsiebrechen im in Fließrichtung rechten Ufer des Lambachs errichtet werden. Für die Ableitung des Wassers zum Turbinenhaus ist vorgesehen, eine ca. 640 m lange Druckrohrleitung DN600 über ein Waldgrundstück sowie mehrere Wirtschaftswiesen zu verlegen. Weiterhin ist die Errichtung eines neuen Turbinenhauses sowie eines neuen Unterwasserkanals geplant. Für die Errichtung des Krafthauses und die Anbindung an das Unterwasser sowie für die Errichtung des Ausleitungsbauwerks wird eine bauzeitliche Wasserhaltung erforderlich sein. Die bestehende Wehranlage an der bisherigen Ausleitungsstelle soll rückgebaut werden. Der Stauweiher inklusive Einlaufbauwerk, Fischaufstiegs- und Rechenanlage soll stillgelegt werden. In der Ausleitungsstrecke sind hydromorphologische Maßnahmen vorgesehen. Weiterhin soll im Zuge der Arbeiten eine unterhalb der künftigen Wiedereinleitungsstelle liegende, mittlerweile funktionslose Wehrschwelle rückgebaut werden. Für den Betrieb der Wasserkraftanlage soll der Lambach am neu zu errichtenden Ausleitungsbauwerk auf maximal 630,70 m ü. NN aufgestaut werden. Es soll max. 0,280 m³/s Wasser aus dem Lambach abgeleitet und nach der energetischen Nutzung wieder in den Lambach eingeleitet werden. Der über das Altrecht hinausgehende Aufstau des Lambachs sowie das Ab- und Wiedereinleiten einer das Altrecht übersteigenden Ausbauwassermenge sind Gewässerbenutzungen gemäß § 9 WHG, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung nach § 10 WHG bedürfen. Die oben beschriebenen Baumaßnahmen in und an den Gewässern sind als Gewässerausbau planfeststellungspflichtig nach § 67 Abs. 1 WHG. Die bauzeitliche Wasserhaltungsmaßnahme für den Bau des Turbinenhauses sowie die Anbindung an das Unterwasser bedarf einer beschränkten Erlaubnis gem. Art. 15 BayWG. Das Verfahren hierzu wird separat durchgeführt. Auch das baurechtliche Verfahren zur Errichtung des Turbinenhauses wird separat durchgeführt.
Zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Weißen Elster an der Wasserkraftanlage sind folgende Teilmaßnahmen geplant: Errichtung einer Fischaufstiegsanlage am Turbinenauslauf, Anlegen eines Zuleitungsgrabens vom oberen Ende der Fischaufstiegsanlage bis zum Wehr Wasserentnahme Pappenfabrik (WE12), Errichtung einer Raugerinnes mit Beckenstruktur am Wehr Wasserentnahme Pappenfabrik Rüßdorf (WE12) und Ertüchtigung und Verbreiterung des Freifluters mit Einbau eines Schwemmbalkens zur Ableitung von Treib- und Schwemmgut ins Unterwasser am Wehr Wasserentnahme Pappenfabrik Rüßdorf (WE12). Das Vorhaben dient der Umsetzung der EU-WRRL und ist im aktuellen Bewirtschaftungsplan bzw. Gewässerrahmenplan des Freistaates Thüringen unter der Maßnahmen-Identifikationsnummer 10293 erfasst. Perspektivisch sind jedoch weitere Durchgängigkeitsmaßnahmen am Wasserkraftanlagenstandort Rüßdorf erforderlich.
Die Messstelle Unterwasser der Stufe 22, Fkm 60,2 rechts (Messstellen-Nr: 96041) befindet sich im Gewässer Lech. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.
Die Messstelle Ettringen Wehr Unterwasser (Messstellen-Nr: 3074) befindet sich im Gewässer Wertach. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.
In Sachsen-Anhalt war in den vergangenen 10 Jahren an diversen Wasserkraftanlagen bis 2,3 MW Fischschutz und Fischabstieg sicherzustellen. Dies gelang durch das Leitrechen-Bypass-System EBEL, GLUCH & KEHL (2001) . In gemeinsamer iterativer Berechnung und Planung durch Fischökologen, Ökohydrauliker und Bauingenieur konnten jeweils die fallspezifische Lösung entwickelt und damit die gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung von Fischschutz und Fischabstieg an Wasserkraftanlagen tatsächlich erfüllt werden (EG-WRRL, EG-FFH-RL, EG-AalSchutzVO, WHG § 33 Mindestwasser, WHG § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer, WHG § 35 Wasserkraftnutzung, § 38 FischG LSA Fischschutz und Fischabstieg „Wer Anlagen zur Wasserentnahme oder Triebwerke errichtet oder betreibt, hat auf seine Kosten durch geeignete Vorrichtungen das Eindringen von Fischen zu verhindern und für die schadlose Ableitung der Fische in das Unterwasser zu sorgen“, § 44 FischG LSA Gewährleistung Fischwechsel an Stauanlagen, § 3 NatschG LSA Biotopverbund, § 38 NatschG LSA Gewässervernetzung). In der Regel ergaben sich mit dem System neben der Umweltverträglichkeit der Wasserkraftanlage auch noch erhebliche Betriebs- und Unterhaltungs-Vorteile für den Kraftanlagen-Betreiber. Fischwissenschaftliche Grundlagen, Modellierung und Bemessung finden sich in „Fischschutz und Fischabstieg an Wasserkraftanlagen, Handbuch Rechen- und Bypasssysteme“ (EBEL 2013) . Das Prinzip und wichtige praktische Detailes aus 10 Jahren Planung, Genehmigung und Betrieb des Leitrechen-Bypass-Systems EBEL, GLUCH & KEHL (2001) finden Sie hier .
Die Innwerk AG plant die Errichtung einer Fischwanderhilfe beim Kraftwerk Egglfing-Obernberg am Inn um die Durchgängigkeit für wandernde Fische herzustellen. Zudem soll damit neuer Lebensraum für Flora und Fauna geschaffen werden. Für die beantragte Maßnahme wird ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren nach §§ 68, 70 WHG, Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 72 ff BayVwVfG, sowie eine Umweltverträg-lichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Ziffer 1 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG durchgeführt. Zur Erreichung dieser Ziele wird am linken Ufer ein dynamisch dotiertes Umgehungs-gewässer mit einer Gesamtlänge von 5,8 km errichtet. Das Ausstiegsbauwerk befin-det sich etwa 5 km flussauf des Innkraftwerks Egglfing-Obernberg, der Einstieg im Unterwasser etwa 400 m flussab. Etwa 1,6 km flussab des Ausstiegsbauwerks und somit etwa 3,4 km vor dem Innkraftwerk-Egglfing-Obernberg wird ein Zusatzdotati-onsbauwerk errichtet, in welches auch eine Wasserkraft-/Fischaufstiegsschnecke inte-griert wird, mit der einerseits die permanente Zusatzdotation energetisch genutzt und andererseits ein zusätzlicher Wanderkorridor für Fische angeboten wird. Die Fischaufstiegsanlage wird aus dem Inn gespeist. In Abhängigkeit vom Inn-Abfluss werden über das Ausstiegsbauwerk bei ca. Inn-km 40,600 kontinuierlich 2-4 m³/s in das Umgehungsgewässer im Bereich des Verbin-dungsgerinnes ausgeleitet. Ab ca. Inn-km 38,880 erfolgt eine weiter kontinuierliche Dotation von Q= 2,0 m³/s über die Wasserkraftschnecke und einer dynamischen Do-tation von 4-6 m³/s. Somit ergeben sich Abflüsse im Umgehungsgewässer im Bereich des Auengerinnes von Q30 = 4,0 m³/s und Q330 = 10,0 m³/s. Der max. Abfluss ab Zusatzdotation mit integrierter Wasserkraftschnecke beträgt bei Spüldotation bis ca. Q= 40,0 m³/s. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende neu zu errichtende Anlagenteile: - Fischwanderhilfe von ca. Inn-km 40,600 bis Inn-km 34,800 mit Ein- und Aus-stiegsbauwerk - Zusatzdotationsbauwerk mit integrierter Wasserkraft-/Fischaufstiegsschnecke bei Inn-km 38,880 - Strukturierungsmaßnahmen, wie Uferrückbau von ca. Inn-kn 32,700 bis ca. Inn-km 35,100, Inselvorschüttung bei ca. Innkilometer 34,800, Amphibien-tümpel bei ca. Innkilometer 32,700 und Stillgewässer bei ca. Innkilometer 34,600, Inn-km 34,400 und Inn-km 33,000. - Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen - Vorübergehende Baustromversorgung und Bauabwicklung
Die Wasserkraftanlage „Paulisäge“ am Schwarzen Regen der Firma Max Streicher GmbH & Co. KG aA, Schwaigerbreite 17, 94469 Deggendorf hat Rechtsbestand durch eine mit Bescheid des Landratsamtes Regen vom 01.12.1981 i. d. F des Bescheides vom 14.07.1983 erteilte Bewilligung, die durch Fristablauf erloschen ist. Die Betreiberin der Wasserkraftanlage „Paulisäge“ beantragt für folgende Benutzungen die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung: • Ableiten einer Wassermenge von bis zu 10 m³/s aus dem Schwarzen Regen zur energetischen Nutzung in den Oberwasserkanal zum Krafthaus • Einleiten der energetisch genutzten Wassermenge von bis zu 10 m³/s aus dem Unterwasser in den Schwarzen Regen • Aufstauen des Schwarzen Regens am Wehr auf max. 548,91 m ü. NN Für folgende Baumaßnahme wird eine Plangenehmigung beantragt: • Neubau eines Fischpass in Form eines Schlitzpasses um künftig den Fischaufstieg und Fischabstieg zu ermöglichen. Über den Schlitzpass soll eine Restwassermenge von 0,5 m³/s abgeben werden. Zusätzlich wird eine Restwassermenge von 0,25 m³/s über eine Öffnung in der westlichsten Wehrklappe in die Altbachstrecke abgegeben, um die Lockströmung zu erhöhen.
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