Schutz der Meere: Wie kann er gelingen? Meeresumweltsymposium Das Meeresumweltsymposium (MUS) wird jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) unter Mitwirkung vom Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz organisiert. Die hybride Veranstaltung informiert Wissenschaftler*innen und Behördenvertreter*innen über ak… weiterlesen Meeresumweltsymposium Das Meeresumweltsymposium (MUS) wird jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) unter Mitwirkung vom Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz organisiert. Die hybride Veranstaltung informiert Wissenschaftler*innen und Behördenvertreter*innen über ak… weiterlesen Das UBA setzt sich für intakte Meere ein; sie sind heute wichtiger denn je. Sie wirken global als "Puffer" für Klimaveränderungen, beherbergen eine faszinierende Artenvielfalt, sind Nahrungs- und Rohstoffquellen, Siedlungs- und Erholungsräume sowie Transportwege. Gleichzeitig ist die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee zu vielen menschlichen Aktivitäten ausgesetzt und daher in keinem guten Zustand. Die Meere und Ozeane sind für alles Leben auf der Erde entscheidend. Sie produzieren die Hälfte des globalen Sauerstoffs, beheimaten etwa 80 Prozent aller Tierarten und bedecken fast Dreiviertel der Erdoberfläche. Die Meere spielen eine Schlüsselrolle im Klimasystem , da sie über den natürlichen Gasaustausch etwa ein Drittel des vom Menschen verursachten Kohlendioxids ( CO2 ) aus der Atmosphäre aufnehmen. Gleichzeitig sind sie wichtige Komponenten des weltweiten Wasserkreislaufs und verteilen Wärme über ihre Strömungen. Aus der Ferne erscheinen die Meere endlos und unberührt. Doch bei näherer Betrachtung wird klar, dass gerade in Küstennähe Pflanzen und Tiere und ihre Lebensräume durch menschliche Nutzungen erheblich beeinträchtigt sind. Viele Schadstoffe und zu viele Nährstoffe aus Kommunen, Industrie und der Landwirtschaft gelangen über die Flüsse, direkte Einleitungen und den Luftweg in die Meere und haben schädliche Auswirkungen auf das Meeresökosystem. Aber auch auf der hohen See wirken sich menschliche Aktivitäten, wie der globale Schiffsverkehr , die industrielle Aquakultur, der Tiefseebergbau oder der Ausbau der Offshore-Energiegewinnung negativ auf die Meeresumwelt aus. Abfälle, vor allem aus Kunststoffen einschließlich Mikroplastik, sind allgegenwärtig. Unterwasserlärm stört und schädigt insbesondere Wale, Delfine und Fische. In der Vergangenheit wurden unsere heimischen Meere auch als Halde für Altmunition genutzt, deren giftige Sprengstoffe und chemischen Kampfstoffe inzwischen im Meerwasser, Sediment und in den Lebewesen nachweisbar sind. Hinzu kommt der fortschreitende Klimawandel und die damit einhergehende zunehmende Erwärmung und Versauerung , die als zusätzliche globale Effekte auf die Meeresökosysteme wirken, genauso wie technologische Eingriffe durch marines Geo-Engineering mit ungewissen Folgen für die Meeresumwelt. Seit Jahrzehnten werden Veränderungen regelmäßig dokumentiert , was zu einem umfassenden Wissen über menschliche Aktivitäten und deren Auswirkungen auf die Meere geführt hat. Auf Basis der erhobenen Daten wird der biologische , chemische und physikalische Zustand der Meeresumwelt auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene bewertet. Es hat sich dabei gezeigt, dass ein schlechter Zustand der Meere und Küsten auch negative Auswirkungen auf deren Produktivität und andere, für die Menschheit wichtige, Funktionen hat. Dabei können intakte Meeres- und Küstenökosysteme eine wichtige Rolle sowohl beim Klimaschutz als auch für die Klimaanpassung spielen und wichtige Beiträge zum Wohlergehen der Menschen leisten, unter anderem im Sinne der Nahrungsversorgung, des Transports und der Erholung. Das trifft auch auf die Polarmeere zu, denen eine besondere Rolle im Klimasystem zukommt und die für die globale Meeresströmungen ein wichtiger „Motor“ sind. Das Umweltbundesamt arbeitet seit Jahrzehnten daran mit, den Zustand der Meere zu bestimmen und die Belastungen der Meere zu reduzieren und ist unter anderem auch Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für wissenschaftliche Projekte des marinen Geo-Engineerings. Besonders relevant sind Konzepte und Maßnahmen für den Schutz der Meere im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen für die Ostsee ( HELCOM ) und den Nordostatlantik einschließlich der Nordsee ( OSPAR ). Auf europäischer Ebene zielt zudem die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) auf die Erreichung eines guten Umweltzustands ab. Dafür stellen sich die Behörden des Bundes und der Küstenbundesländer gemeinsam den unterschiedlichen Herausforderungen und Regelungen („ Meeresgovernance “), um den Schutz der Meere zu verbessern und Nutzungen nachhaltiger zu gestalten. Eine besondere Herausforderung wird es zukünftig sein, die stetig wachsende "blaue Wirtschaft" mit dem Schutz der Meere in Einklang zu bringen, um das Gleichgewicht zwischen Nutzung und Schutz unter dem Einfluss des fortschreitenden Klimawandels zu wahren oder wiederherzustellen. Nachhaltigkeit , Vorsorgeprinzip und ein ganzheitlicher, ökosystemarer Ansatz müssen die Grundlage unseres Handelns sein, und die verschiedenen Nutzungen müssen kumulativ, also gesamtheitlich, bewertet und reguliert werden. Der Schutz der Meeresumwelt ist nicht zuletzt auch für die Menschheit lebensnotwendig und jede Anstrengung wert.
Anthropogenic noise can molest, injure or even lead to the death of marine mammals. Therefore, activities in the Antarctic that lead to the emission of underwater noise are often categorised to have at least a minor or temporary impact on marine mammal species or their populations. Two panels of experts with varying backgrounds in behavioural response studies or auditory injury for a range of marine mammal species were invited to participate in an Expert Elicitation (EE) process. Short studies were provided to the experts to assist with summarising the information on the noise sources, Antarctic marine mammal species abundances and distributions, and a review of the current state of knowledge of behavioural responses of marine mammals to anthropogenic noise. The result are new developed thresholds to support improved impact assessments for molest and injury following exposure to specific noise stressors. Veröffentlicht in Texte | 115/2024.
The project studied the hearing ability of Humboldt penguins. The hearing ability of the penguins was determined psychoacoustically and by auditory evoked potentials (AEP). The results show that penguins hear best between 1 and 4 kHz in air. In addition, an animal audiogram database was created to facilitate comparison between the published audiograms of different aquatic animals. Penguins responded with a surprisingly low response threshold to sound stimuli in underwater playback experiments. This project has laid the foundation for future studies on the hearing capacity of diving birds, contributing to a greater understanding of how marine birds are affected by underwater noise. Veröffentlicht in Texte | 101/2024.
Das Projekt untersuchte das Hörvermögen von Humboldt-Pinguine. Das Hörvermögen der Pinguine wurde psychoakustisch und durch Methode der Auditorisch Evozierten Potentialen (AEP) ermittelt. Die Ergebnisse zeigen, dass Pinguine in der Luft zwischen 1 und 4 kHz am besten hören. Darüber hinaus wurde eine Tieraudiogramm-Datenbank entwickelt, die den Vergleich zwischen den veröffentlichten Hörkurven verschiedener mariner Tiere erlaubt. Pinguine reagierten mit einer erstaunlich niedrigen Reaktionsschwelle in Unterwasser-Playback-Experimente auf Geräuschimpulsen. Mit diesem Vorhaben wurde der Grundstein für zukünftige Studien über das Hörvermögen von tauchenden Vögeln gelegt hat und so zu einem größeren Verständnis beigetragen, inwiefern Meeresvögel von Unterwasserlärm betroffen sind. Veröffentlicht in Texte | 100/2024.
The project studied the hearing ability of Humboldt penguins. The hearing ability of the penguins was determined psychoacoustically and by auditory evoked potentials (AEP). The results show that penguins hear best between 1 and 4 kHz in air. In addition, an animal audiogram database was created to facilitate comparison between the published audiograms of different aquatic animals. Penguins responded with a surprisingly low response threshold to sound stimuli in underwater playback experiments. This project has laid the foundation for future studies on the hearing capacity of diving birds, contributing to a greater understanding of how marine birds are affected by underwater noise.
Das Projekt untersuchte das Hörvermögen von Humboldt-Pinguine. Das Hörvermögen der Pinguine wurde psychoakustisch und durch Methode der Auditorisch Evozierten Potentialen (AEP) ermittelt. Die Ergebnisse zeigen, dass Pinguine in der Luft zwischen 1 und 4 kHz am besten hören. Darüber hinaus wurde eine Tieraudiogramm-Datenbank entwickelt, die den Vergleich zwischen den veröffentlichten Hörkurven verschiedener mariner Tiere erlaubt. Pinguine reagierten mit einer erstaunlich niedrigen Reaktionsschwelle in Unterwasser-Playback-Experimente auf Geräuschimpulsen. Mit diesem Vorhaben wurde der Grundstein für zukünftige Studien über das Hörvermögen von tauchenden Vögeln gelegt hat und so zu einem größeren Verständnis beigetragen, inwiefern Meeresvögel von Unterwasserlärm betroffen sind.
Anthropogenic noise can molest, injure or even lead to the death of marine mammals. Therefore, activities in the Antarctic that lead to the emission of underwater noise are often categorised to have at least a minor or temporary impact on marine mammal species or their populations. Two panels of experts with varying backgrounds in behavioural response studies or auditory injury for a range of marine mammal species were invited to participate in an Expert Elicitation (EE) process. Short studies were provided to the experts to assist with summarising the information on the noise sources, Antarctic marine mammal species abundances and distributions, and a review of the current state of knowledge of behavioural responses of marine mammals to anthropogenic noise. The result are new developed thresholds to support improved impact assessments for molest and injury following exposure to specific noise stressors.
Der Bericht behandelt die Ergebnisse des UBA Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Lärmkartierung deutscher Meeresgebiete – Erstellung von interaktiven Lärmkarten für Nord- und Ostsee als Bewertungsgrundlage zur Umsetzung der EU-Meeresstrategierahmenrichtlinie.“ Kernstück des Projektes war die Entwicklung eines Werkszeuges, mit dem die Unterwasserschallbelastung an jedem Punkt der Ausschließlichen Wirtschaftszone der deutschen Nord- und Ostsee bei beliebiger Verteilung anthropogener Schallquellen prognostiziert werden kann. Die dabei entstandene Software SEANAT (Subsea Environmental Acoustic Noise Assessment) erlaubt nicht nur eine Berechnung der Unterwasserschallausbreitung für verschiedene Schallquellen, sondern auch eine Gegenüberstellung zu biologischen Grenzwerten. Die Publikation richtet sich an Experten und politische Entscheidungsträger.
Bekanntmachung nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) Bekanntmachung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung – Planfeststellungsbehörde – Vom 15.09.2021 – VIII-627-00000-2020/004-003 Die Hansestadt Stralsund hat, vertreten durch die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer, mit Schreiben vom 29.03.2021 bei dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Meck-lenburg-Vorpommern als Planfeststellungsbehörde einen Antrag auf Plangeneh-migung für das Teilbauvorhaben Sanierung der Uferkanten und Umgestaltung der Freiflächen Nördliche Hafeninsel Baufeld A mit den Teilbaufeldern A1 und A2 in Stralsund gemäß § 6 Absatz 6 des Gesetzes über die Nutzung der Gewässer für den Verkehr und die Sicherheit in den Häfen (Wasserverkehrs- und Hafensicher-heitsgesetz – WVHaSiG M-V) vom 10. Juli 2008 (GVOBl. M-V 2008, 296), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2018 (GVOBl. M-V S. 274) geändert worden ist, in Verbindung mit § 74 Absatz 6 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwal-tungsverfahrensgesetz – VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 2020 (GVOBl. 2020, 410) gestellt. Gegenstand des Vorhabens ist die Sanierung der Uferkanten sowie die Umgestal-tung der dahinterliegenden Freiflächen der Nördlichen Hafeninsel in Stralsund in dem Bauabschnitt A, welcher räumlich die Liegeplätze 6 (Hansakai), Hafenamt (Lot-senhaus) und Aufschleppe sowie die dahinterliegenden Freiflächen umfasst. Die Sanierung der Uferkanten beinhaltet den Abbruch der brückenähnlichen Überbau-platte nebst ihren Stahlgründungspfählen am Liegeplatz 6 sowie den Abbruch des bestehenden Stahlbetonholms bzw. der bestehenden Stahlbetonkonstruktion an den Liegeplätzen Aufschleppe und Hafenamt. Vor den bestehenden Bestandskon-struktionen wird jeweils eine neue einfach rückverankerte bzw. am Liegeplatz Ha-fenamt eine unverankerte Spundwandkonstruktion errichtet. Im Rahmen der Umge-staltung der Freiflächen werden eine dem Hansakai vorgelagerte Treppenkonstruk-tion, welche wasserseitig auf der neuen Spundwandkonstruktion auflagert, sowie zwei neue Gittermasten inklusive Medienleitungen errichtet. Das vorbezeichnete Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. Sep-tember 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nummer 13.12 der Anlage 1 zum UVPG führt die Plan-feststellungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht durch. Die überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG auf-geführten Kriterien hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das vorbezeichnete Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheb-lichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Folgende Merkmale des Vorhabens und des Standortes sind für diese Einschätzung maßgebend: - Die Größe und Ausgestaltung des Bauvorhabens, der Umfang der Nutzung natürlicher Ressourcen und die weiteren Merkmale des Projektes sind nicht geeignet, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu verursachen. - Die Baumaßnahme erfolgt auf einem Hafengelände östlich der Altstadt der Hansestadt Stralsund im Landkreis Vorpommern-Rügen und somit in einem anthropogen stark vorbelasteten Raum. Auf der Hafeninsel befinden sich gastronomische Einrichtungen und Wohnhäuser. Das Areal wird ganzjährig für touristische Zwecke, Hafen- und Lieferverkehr sowie zur Erholung ge-nutzt. - Das Plangebiet liegt in dem 150 m breiten Küstenschutzstreifen. Vorhaben-bedingt werden durch die Sanierung der Uferkanten Wasserflächen über-baut und versiegelt und sind als dauerhafte negative Auswirkungen zu be-trachten, welche aufgrund der geringen Größenordnung jedoch als gering einzustufen sind. Die unvermeidbaren Beeinträchtigungen werden durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vollständig aus-geglichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder ersetzt (Ersatzmaßnahmen). - Mit dem Vorhaben sind durch die Neugestaltung unwesentliche visuelle Veränderungen des Landschaftsbildes verbunden, welche aufgrund ihrer Geringfügigkeit jedoch als nicht erheblich zu bewerten sind. - Im Rahmen der Bauausführung kann es zu einer temporären Abnahme der Rastplatznutzung und des Vorkommens gebäudebrütender Vogelarten im Vorhabenraum kommen. Im Hinblick auf das großflächige Rastplatzangebot in der Umgebung sind jedoch hinreichende Ausweichmöglichkeiten vorhan-den. Die wenigen Nistmöglichkeiten befinden sich vorwiegend im Westteil der Hafeninsel. Auswirkungen ausgehend von den Baumaßnahmen werden durch Bauzeitenregelungen vermindert bzw. vermieden. Der Baubetrieb wird nur während der Tagesstunden von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgen. In den Zeiträumen März bis April und September bis November werden alle lärmin-tensiven Bauaktivitäten (insbesondere Rammarbeiten) auf ein Mindestmaß beschränkt. - Auswirkungen auf die Artengruppe der Fledermäuse sind aufgrund ihres nur geringen Vorkommens (ein Einzelquartier) nicht zu erwarten. - Hinsichtlich der Artengruppe der Meeressäuger (Schweinswale und Kegel- sowie Ringelrobben) liegt eine (vereinzelte) Nutzung des Strelasundes vor. Dauerhafte Einschränkungen der Aktionsradien der Meeressäuger sind je-doch nicht zu erwarten. Das Vorhabengebiet liegt nicht im Hauptvorkommen-gebiet des Schweinswales und die Hafenanlagen zählen nicht zu dem be-vorzugten Lebensraum. Die Spundwände werden mittels eines kombinierten Vibrations- sowie schlagenden Rammverfahrens eingebracht. Während der Baumaßnahmen (insbesondere der schlagenden Rammarbeiten) wird ein Blasenschleier zum Einsatz kommen, um den Unterwasserschall effektiv zu vermindern. Die Wirksamkeit des Blasenschleiers wird durch Messungen während der Rammarbeiten dokumentiert. Erheblich nachteilige Auswirkun-gen auf die Artengruppe der Meeressäuger können dadurch mit hinreichen-der Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. - Ein dauerhafter Verlust der ökologischen Bedeutung und Funktion für die Fischfauna ist nicht zu erwarten, da durch das gegenständliche Vorhaben nur ein geringer Teil der Wasserfläche des Hafenbeckens neu versiegelt wird. Unmittelbar von den jeweiligen Baumaßnahmen wird immer nur ein kleiner Teil des Hafenareales beansprucht. In der Zeit von September bis No-vember werden die lärmintensiven Baumaßnahmen auf ein Minimum be-schränkt. Bei der Umsetzung des Vorhabens werden ausschließlich gewäs-serverträgliche Baustoffe und biologisch abbaubare Schmierstoffe bei der Gerätetechnik verwendet werden. - Im Plangebiet liegen keine geschützten Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestandteile. Die Vorhabenfläche liegt nicht in einem Natur-schutzgebiet im Sinne von § 23 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Landes-Umweltinformationsgesetzes (LUIG M-V) vom 14. Juli 2006 (GVOBl. M-V 2006, 568), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431), beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, im Referat 210, Schloßstraße 6 – 8, 19053 Schwerin zugänglich.
Animals and plants should be better protected and habitats be restored. Main environmental pressures in the Baltic Sea such as excess nutrients, contaminants, marine litter, underwater noise and the impacts of fishing and other activities at sea are to be further reduced. The ten-year plan, which the environment ministers of the Baltic Sea countries and the European Union adopted in Lübeck (Germany) in 2021 (Baltic Sea Action Plan / BSAP), contains about 200 actions to protect the Baltic Sea. Specific programmes and strategies complement these measures. Goal: a healthy and sustainably used Baltic Sea. This can only succeed through a stronger scientific cooperation in the Baltic Sea region. The HELCOM Science Agenda (2021-2030) invites scientists, funding programmes and HELCOM members to work together on closing knowledge gaps. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Origin | Count |
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Bund | 169 |
Land | 5 |
Type | Count |
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Ereignis | 5 |
Förderprogramm | 115 |
Taxon | 1 |
Text | 31 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 18 |
License | Count |
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