TITEL:
REGIONALPLAN WESTSACHSEN 2008
-Teil 1 Festlegungen mit Begründungen
-Teil 2 Umweltbericht
-Teil 3 Zusammenfassende Erklärung
PLANUNGSSTAND:
Regionalplan genehmigt durch das Sächsiche Staatsministerium des Innern am 30.06.2008, verbindlich seit 25.07.2008
AUFGABEN und INHALTE
Die Regionalpläne sind aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln. In den Regionalplänen werden die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung räumlich und sachlich ausgeformt. Die Regionalpläne übernehmen zugleich auch die Funktion der Landschaftsrahmenpläne.
Der Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum von ca. 10 Jahren ausgerichtet. Durch Fortschreibung ist er der weiteren Entwicklung anzupassen.
Zentrale Orte sind Städte und Gemeinden, die aufgrund ihrer Größe, Lage, Funktion und Komplexität der Ausstattung Schwerpunkte des wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebens sind oder als solche entwickelt werden sollen. Sie übernehmen über die Versorgung ihrer eigenen Bevölkerung hinaus Versorgungsaufgaben für die Bevölkerung ihres Verflechtungsbereiches und werden in folgende Stufen unterschieden: Oberzentren, Mittelzentren, Unterzentren, Kleinzentren.