Das Projekt "Analyse der Vor- und Nachteile von Offset-Ansätzen in ausgewählten Sektoren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Das Vorhaben soll anhand der Erfahrungen aus bisherigen Systemen sowie von vorliegenden wissenschaftlichen Analysen die Vorteile und Schwächen der Nutzung von Emissionsgutschriften (Offsetting) für ausgewählte Sektoren bewerten. Offset-Ansätze sind seit dem Kyoto-Protokoll fester Bestandteil der internationalen Klimaschutzpolitik und werden auch im Übereinkommen von Paris (ÜvP) als Möglichkeit für teilnehmende Staaten benannt, ihre jeweiligen national festgelegten Klimaschutzbeiträge zu erreichen. Auch im internationalen Flugverkehr wird ein Offset-Mechanismus, Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA), implementiert, um die Wachstumsemissionen ab dem Jahr 2020 zu kompensieren. Während im europäischen Emissionshandel nach 2020 derzeit keine weitere Offset-Nutzung vorgesehen ist, kennt die europäische und nationale Klimapolitik andere Offset-Ansätze, so etwa in der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV), mit der die europäische Richtlinie (EU) 2015/652 umgesetzt wird.
Ziel der Forschung ist es, die Geeignetheit von Offset-Ansätzen in bestimmten Sektoren für einen erfolgsversprechenden Einsatz in der Zeit nach 2020 herauszuarbeiten. Geeignet ist ein Offset-Ansatz dabei nur dann, wenn er den Anforderungen des Art. 6 ÜvP genügt, also vor allem zur Ambitionssteigerung der national festgelegten Beiträge (NDC) und zu einer allgemeinen Minderung der weltweiten Emissionen unter dem ÜvP beiträgt. Als Erfolgsbedingungen für geeignete Offset-Ansätze werden hier sowohl äußere Rahmenbedingungen wie auch die Konzeption des Ansatzes selbst verstanden. Auszuwerten sind dabei auch die Schwierigkeiten und Erfolgsbedingungen eines Offsetting.
Umweltbundesamt weist Vorwurf der Untätigkeit zurück In einem aktuellen Statement wirft das Unternehmen Landwärme GmbH dem Umweltbundesamt (UBA) vor, bei der Aufklärung möglicher Betrugsfälle bei den Upstream-Emission-Reduction-Projekten (UER) untätig gewesen zu sein. Das Umweltbundesamt weist den Vorwurf entschieden zurück. Die Behauptung von Landwärme, das UBA hätte mögliche UER-Betrugsfälle „weder geprüft, verfolgt noch sanktioniert“ entbehrt jeglicher Grundlage. Tatsächlich hat das UBA die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um möglichen Betrugsfällen zu begegnen: Verwaltungsrechtliches Verfahren : Das UBA hat von verschiedenen Seiten Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei bereits genehmigten UER-Projekten erhalten. Das UBA ist diesen Hinweisen unmittelbar nachgegangen und prüft diese umfassend. Beauftragung einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei : Das UBA hat eine international tätige Rechtsanwaltskanzlei aus Deutschland mit ihrer Partnerkanzlei mit Büros an allen wichtigen Wirtschaftsstandorten in China damit beauftragt, das UBA bei der Aufklärung der Vorwürfe und der Kontrolle der UER-Projekte auch vor Ort sowie bei der Umsetzung daraus resultierender weiterer Maßnahmen zu unterstützen. Änderung der UER-Verordnung (UERV) : Nach Vorliegen erster konkreter Hinweise aus dem UBA hat das Bundesumweltministerium ( BMUV ) bereits zu Beginn 2024 entschieden, die Anrechnung von UERs frühzeitig zu beenden und entsprechende Änderungen an der UERV auf den Weg gebracht. Hintergrund war, dass sich das System der Anrechnung von UER bereits seit Längerem als intransparent und schwer kontrollierbar erwiesen hat. Neue Projekte können seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr beantragt werden. Abgabe an die deutsche Staatsanwaltschaft : Das UBA hat in begründeten Verdachtsfällen Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das UBA unterstützt die Ermittlungen aktiv. Im Juli 2024 fanden im Rahmen der Ermittlungen bereits Durchsuchungen statt. Die Ermittlungen dauern noch an. Das Umweltbundesamt arbeitet weiterhin intensiv an der Aufklärung der Vorfälle.