Die Messstation Urach befindet sich am Fluss Urach und wird betrieben vom RP Freiburg.
Die Messstation Bad Urach befindet sich am Fluss Erms und wird betrieben vom RP Tübingen.
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Quierschied (Saarland), Ortsteil Quierschied:Bebauungsplan "Auf_der_Brach" der Gemeinde Quierschied, Ortsteil Quierschied
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Quierschied (Saarland), Ortsteil Quierschied:Bebauungsplan "Auf_der_Brach_2_Aenderung" der Gemeinde Quierschied, Ortsteil Quierschied
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Quierschied (Saarland), Ortsteil Quierschied:Bebauungsplan "Auf_der_Brach_4_Aenderung" der Gemeinde Quierschied, Ortsteil Quierschied
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Quierschied (Saarland), Ortsteil Quierschied:Bebauungsplan "Auf_der_Brach_1_Aenderung" der Gemeinde Quierschied, Ortsteil Quierschied
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Quierschied (Saarland), Ortsteil Quierschied:Bebauungsplan "Auf_der_Brach_3_Aenderung" der Gemeinde Quierschied, Ortsteil Quierschied
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Quierschied (Saarland), Ortsteil Quierschied:Bebauungsplan "Auf_der_Brach_5_Aenderung" der Gemeinde Quierschied, Ortsteil Quierschied
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg vom 12.09.2023 für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17 Abs. 1 S. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der Knotenpunkte B 28/Bäderstraße/Hochsträß (Knotenpunkt „Wasserfall“) und B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße (Knotenpunkt „Hochhaus“) in Bad Urach sowie den verkehrsgerechten Ausbau von öffentlichen Wegen für Fußgänger und Radfahrer. Der Straßenabschnitt liegt am westlichen Ortseingang von Bad Urach. Die vorhandene B 28 verläuft im vorliegenden Streckenabschnitt im engen Tal der Erms und wird einerseits begrenzt auf der südlichen Seite durch die parallel verlaufende Bahntrasse der Ermstalbahn und auf der nördlichen Seite von der Erms. Der vorgesehene Ausbau der B 28 soll weitestgehend den vorhandenen Straßenraum in Lage und Höhe nutzen. Am Knotenpunkt „Wasserfall“ wird die Anbindung der Bäderstraße in nordwestlicher Richtung verschoben. Am Knotenpunkt „Hochhaus“ wird die Bundesstraße zukünftig in Richtung des vorhandenen Bahndammes nach Süden verschoben, um die Linienführung der B 28 in Richtung der Burgstraße vorfahrtberechtigt führen zu können. Der geradlinige Verlauf in Richtung Stuttgarter Straße wird zukünftig unterbrochen; die Stuttgarter Straße wird nun untergeordnet an die B 28 angeschlossen. Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation erarbeitet. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen vorrangig der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände insbesondere für die Artengruppen der Fledermäuse, der europäischen Vogelarten und der Zauneidechsen. Zur allgemeinen Vermeidung von Beeinträchtigungen bezüglich des Schutzguts Pflanzen und Tiere tragen bauzeitliche Schutzmaßnahmen für Vegetationsbestände, der ordnungsgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sowie die Wiederbegrünung von temporär in Anspruch genommenen Flächen bei. Die Erms wird auf rund 170 m Länge verlegt. Dabei werden die Gewässersohle und Ufer strukturreich neugestaltet und ökologisch aufgewertet. Während der Bauarbeiten entstehen zeitlich begrenzt Lärmemissionen und Erschütterungen, z.B. durch den Baustellenverkehr, Baumaschinenlärm und mechanische Einwirkungen. Erschütterungen und eine starke Lärmentwicklung sind insbesondere bei Abbrucharbeiten und bei der Einrammung von Spundwänden am Knotenpunkt „Hochhaus“ zu erwarten. Diese Arbeiten sind auf relativ kurze Zeiträume (wenige Tage) begrenzt. Die zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes benötigten Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum des Bundes sowie der Stadt Bad Urach. Soweit privates Eigentum in Anspruch genommen werden muss, kann sich die Inanspruchnahme zum Teil auch auf eine dingliche Sicherung durch Grunddienstbarkeit beschränken. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Während der gesamten Bauzeit ist jeweils einer der Anschlüsse der untergeordneten Straßen (Bäderstraße bzw. Stuttgarter Straße) gesperrt. Dies führt zu geringen Umwegungen für die Erschließung der westlichen Stadtteile von Bad Urach. Es ist mit einer Bauzeit von etwa 1,5 bis 2 Jahren zu rechnen.
Im Rahmen des Programms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ fördert das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen neunzehn Projekte sowie einen neuen Flächenmanager mit rund 941.000 Euro. Verschiedene Themen der Innenentwicklung wurden mit Förderung des Landes in den Kommunen bearbeitet. So stehen die Aufwertung und effizientere Nutzung bestehender Gewerbegebiete im Fokus der vier Kommunen Neckartailfingen, Offenburg, Rottenburg am Neckar und Pfullingen. In der letztgenannten Stadt soll ein kommunaler Flächenmanager die örtlichen Gewerbegebiete in den Blick nehmen. Die Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung im Bestand ist Thema u.a. in Bad Urach, Rietheim-Weilheim, Sindelfingen, Schluchsee und Überlingen, während in Albstadt, Bad Waldsee, Freiburg und Ostfildern effiziente Nutzungskonzepte für Flächen und Gebäude in gemischten Bestandsquartieren entwickelt werden sollen.
Origin | Count |
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