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Luftqualitätsdaten (Datenstrom B) - Beurteilungsgebiete (INSPIRE View/WMS)

Datenstrom B umfasst alle Informationen zu den Beurteilungsgebieten – wie Name, Gebietscode, Abgrenzung, Einwohnerzahl, Historie, Schadstoffe und Schutzziele, Fristverlängerung.

Urbaner Umweltschutz

Der urbane Umweltschutz am Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) untersucht die Entwicklung von Städten und urbanen Siedlungsräumen aus Umweltperspektive. Bereits die strategische Forschungsagenda „Urbaner Umweltschutz“ aus dem Jahr 2018 hat den Querschnittscharakter des Themas herausgestellt und für die fachübergreifende Zusammenarbeit am UBA und darüber hinaus Forschungsfragen an der Schnittstelle von Umweltschutz und Stadtentwicklung formuliert. Mit der nun vorgelegten Aktualisierung wird die Forschungsagenda weiterentwickelt, an veränderte Fragestellungen und Rahmenbedingungen angepasst und um neue Themen erweitert. Ziel ist, eine Zwischenbilanz zu den Aktivitäten und Ergebnissen zum urbanen Umweltschutz am UBA zu ziehen. Hierfür werden die gegenwärtig drängendsten Herausforderungen im umwelt- und stadtentwicklungspolitischen Diskurs identifiziert, zentrale Fragestellungen abgeleitet und herausgestellt, welchen Fokus die Forschung zur umweltorientierten Stadtentwicklung am UBA in den kommenden Jahren einnehmen sollte. Veröffentlicht in Broschüren.

Urbane Umweltziele: Handlungsfelder, Zielgrößen und Maßnahmenvorschläge für einen umfassenden urbanen Umweltschutz

Das Vorhaben „Urbane Umweltziele“ entwickelte einen Vorschlag für ein Set an Kenn- und Zielgrößen für eine umweltschonende Siedlungsentwicklung. Für ausgewählte Kenngrößen wurden Zielgrößen bestimmt, die statistisch und qualitativ geprüft sowie anhand von drei Beispielstädten validiert wurden. Diese Zielgrößen bilden die Grundlage, um geeignete Maßnahmen für einen umfassenden urbanen Umweltschutz zu ermitteln und den Akteur*innen sowie politischen Entscheidungsträger*innen in Kommunen, aber auch in Bund und Länder vorzuschlagen. Das entwickelte Set von Zielgrößen reflektiert die Gesamtheit von qualitativ formulierten Zielsetzungen, quantitativen Kenn- und Zielgrößen, potenziellen Zielkonflikten in und zwischen Handlungsfeldern sowie Maßnahmenvorschlägen zu ihrer Umsetzung. Damit setzen die vorgeschlagenen Zielgrößen Orientierungsmarken für Akteur*innen in Politik und Verwaltung auf den verschiedenen föderalen und räumlichen Ebenen sowie in Wirtschaft und Zivilgesellschaft und sollen zur Bestimmung eigener, orts- und bedarfsspezifischer Zielgrößen anregen. Veröffentlicht in Texte | 60/2024.

Urbaner Umweltschutz

Der urbane Umweltschutz am Umweltbundesamt (UBA) untersucht die Entwicklung von Städten und urbanen Siedlungsräumen aus Umweltperspektive. Bereits die strategische Forschungsagenda „Urbaner Umweltschutz“ aus dem Jahr 2018 hat den Querschnittscharakter des Themas herausgestellt und für die fachübergreifende Zusammenarbeit am UBA und darüber hinaus Forschungsfragen an der Schnittstelle von Umweltschutz und Stadtentwicklung formuliert. Mit der nun vorgelegten Aktualisierung wird die Forschungsagenda weiterentwickelt, an veränderte Fragestellungen und Rahmenbedingungen angepasst und um neue Themen erweitert. Ziel ist, eine Zwischenbilanz zu den Aktivitäten und Ergebnissen zum urbanen Umweltschutz am UBA zu ziehen. Hierfür werden die gegenwärtig drängendsten Herausforderungen im umwelt- und stadtentwicklungspolitischen Diskurs identifiziert, zentrale Fragestellungen abgeleitet und herausgestellt, welchen Fokus die Forschung zur umweltorientierten Stadtentwicklung am UBA in den kommenden Jahren einnehmen sollte.

Urbane Umweltziele: Handlungsfelder, Zielgrößen und Maßnahmenvorschläge für einen umfassenden urbanen Umweltschutz

Das Vorhaben „Urbane Umweltziele“ entwickelte einen Vorschlag für ein Set an Kenn- und Zielgrößen für eine umweltschonende Siedlungsentwicklung. Für ausgewählte Kenngrößen wurden Zielgrößen bestimmt, die statistisch und qualitativ geprüft sowie anhand von drei Beispielstädten validiert wurden. Diese Zielgrößen bilden die Grundlage, um geeignete Maßnahmen für einen umfassenden urbanen Umweltschutz zu ermitteln und den Akteur*innen sowie politischen Entscheidungsträger*innen in Kommunen, aber auch in Bund und Länder vorzuschlagen. Das entwickelte Set von Zielgrößen reflektiert die Gesamtheit von qualitativ formulierten Zielsetzungen, quantitativen Kenn- und Zielgrößen, potenziellen Zielkonflikten in und zwischen Handlungsfeldern sowie Maßnahmenvorschlägen zu ihrer Umsetzung. Damit setzen die vorgeschlagenen Zielgrößen Orientierungsmarken für Akteur*innen in Politik und Verwaltung auf den verschiedenen föderalen und räumlichen Ebenen sowie in Wirtschaft und Zivilgesellschaft und sollen zur Bestimmung eigener, orts- und bedarfsspezifischer Zielgrößen anregen.

Landkreis Wolfenbüttel 4.0

Mit dem Projekt "Umweltbezogene Chancen und Risiken einer digitalisierten Daseinsvorsorge in suburbanisierten Räumen" wurden Potenziale für den Umweltschutz durch eine auf Informa tions- und Kommunikationstechniken gestützten Daseinsvorsorge untersucht. Das Projekt wurde im Landkreis Wolfenbüttel pilothaft durchgeführt und liefert beispielhaft Erfahrungen und Anregungen für andere ländlich geprägte Regionen. Die Analyse zeigt ein breites Spektrum an Optionen von Nahversorgung und Re-Use von Gebrauchtprodukten über Co-Working und Mobilität bis hin zu Gesundheit und Open Government. Dabei macht die Untersuchung mehrere Dinge deutlich: Erstens, die Digitalisierung bietet erhebliche Potenziale für Umweltentlastungen. Umweltentlastungspotenziale ergeben sich vor allem im Bereich des Verkehrs und durch Möglichkeiten der Ressourceneinsparung und Abfallvermeidung. Zweitens, die Umsetzung vieler Ansätze stößt auf vielfältige Herausforderungen. Diese ergeben sich aus finanziellen und damit ver bundenen personellen Engpässen, wie auch dem Fehlen von umfassenden Kompetenzen im Be reich der Digitalisierung sowie dem Fehlen einer ganzheitlichen Digitalstrategie. Ein Problem liegt auch in der Schwierigkeit, die Projekte im Anschluss an eine Projektfinanzierung langfristig zu verstetigen und hierfür die nötigen Finanzierungsrahmen sicherzustellen. Drittens erfordert die Erschließung von Umweltentlastungspotenzialen eine Verbesserung der Rahmenbedingun gen für eine umfassende Digitalstrategie, die auf einer Nachhaltigkeitsstrategie aufsetzt und mit ihr verknüpft ist. Quelle: Forschungsbericht

Stadt-Land-Plus Statuskonferenz 2023

Statuskonefrenz 2023 (C) Moritz von Schurer Die Statuskonferenz 2023 hat eine besondere Bedeutung für die Vermittlung der Ergebnisse der Arbeit der letzten Jahre in die Fachöffentlichkeit, da die Laufzeit der Vorhaben des ersten Stichtages bereits endet. Die Statuskonferenz wendet sich deshalb an eine breite Fachöffentlichkeit auf Bundes- und Landesebenen sowie aus Regionen und Kommunen und stellt die Präsentation und Würdigung der Ergebnisse der zwölf Verbundvorhaben des ersten Stichtages in den Mittelpunkt. Aber natürlich werden auch die „jüngeren“ Vorhaben vorgestellt und diskutiert und auch der intensiven Vernetzung der Verbundvorhaben untereinander wird wieder ausreichend Raum gegeben. Der Tagungsort in der UNESCO-Weltkulturerbe-Stadt Bamberg bietet einen hervorragenden Rahmen für diese Veranstaltung. So bereiten wir mit Unterstützung der Geschäftsstelle der Europäischen Metropolregion Nürnberg ein sehr interessantes Exkursionsprogramm in Bamberg und in der Region vor. Am ersten Konferenztag stehen die Ergebnisse der Projekte im Mittelpunkt. Diese werden im Plenum vorgestellt und anschließend in kleineren Themeninseln vertieft. Wir freuen uns außerdem auf einen Vortrag von Prof. Dr. Davy zu dem Thema „Gerechtigkeit in Stadt-Land-Beziehungen“. In der anschließenden Diskussion im Unterhausformat haben alle Teilnehmenden die Möglichkeit, Position zu beziehen. Für das abendliche Get-together werden die Bamberger Bierbrauereien ein besonderes Ambiente bieten. Am zweiten Konferenztag werden die Themeninseln fortgesetzt und die Ergebnisse im Plenum diskutiert. Des Weiteren werden die Ergebnisse der Befragung zu rechtlichen Hürden für nachhaltige Stadt-Land-Beziehungen vorgestellt. Unterschiedliche Exkursionen in und um Bamberg mit einem Fokus auf Stadt-Land-Beziehungen, auf denen die vielfältigen Querverweise zu einzelnen Projekten aus Stadt-Land-Plus vertieft werden, runden den zweiten Tag ab. Der Sender TVO hier ein Video von der Konferenz bereit, das Eindrücke einer der Exkursionen bereit hält. Downloads Dokumentation | Statuskonferenz 2023 - PDF Rahmenprogrammpräsentation | Statuskonferenz 2023 erster Tag - PDF Rahmenprogrammpräsentation | Statuskonferenz 2023 zweiter Tag - PDF Begrüßung Katrin Fahrenkrug eröffnet die Konferenz und begrüßt alle Anwesenden. Sie übergibt das Wort an Dr. Vera Grimm, BMBF. Auch Dr. Vera Grimm begrüßt die Anwesenden zur fünften Stadt-Land-Plus-Statuskonferenz. In einem Rückblick kommt Frau Dr. Grimm auf die Auftaktveranstaltung von Stadt-Land-Plus in Berlin 2018 zurück - nun in 2023 ist die Statuskonferenz bereits die Abschlussveranstaltung für die zwölf Verbundvorhaben des ersten Stichtags. In der Bilanz sei die Fördermaßnahme ein Erfolg und wird gut angenommen. Frau Dr. Vera Grimm würdigt die Arbeit Ihrer Vorgängerin Frau Dr. Birgit Metz, die die Fördermaßnahme aufgestellt hat. In Stadt-Land-Plus gehe es darum, Stadt und Land gemeinsam zu denken. Metropolregionen, wie die Metropolregion Nürnberg, zu der auch Bamberg gehört, seien ein Role-Model für Stadt-Land-Partnerschaften. In Stadt-Land-Plus werden die nötigen Aushandlungsprozesse zwischen Stadt und Land durch transdisziplinäre Forschung unterstützt. Das bedeutet, dass Kommunen und Gemeinden nicht nur Forschungsthema seien, sondern auch wichtigeForschungspartner. Die Entwicklungen seit 2018, wie z.B. Corona, Krieg in Europa oder die Energiekrise, haben immer wieder zu neuen Fragestellungen und Nachjustierungen innerhalb der Verbundvorhaben geführt. Frau Grimm lobt, dass diese Neusortierung in den Verbundvorhaben gut gemeistert wurde. Die Auswirkungen der Ereignisse der letzten Jahre sind in den Kommunen enorm und werden noch lange spürbar sein. Jedoch ist zu erwarten, dass die Herausforderungen für die Kommunen und Gemeinden auch in Zukunft eher noch größer werden. So wird beispielsweise die Erarbeitung und Umsetzung kommunaler Wärmeleitpläne eine große Aufgabe sein, die entsprechende Aushandlungsprozesse erfordern. Frau Dr. Grimm schließt mit einem Verweis auf rechtliche Hürden für die Umsetzung neuer nachhaltiger Lösungen. Das BMBF sei als Forschungsministerium zwar nicht in der Position, Gesetze zu beeinflussen, sie regt aber an, die Statuskonferenz als Chance zu nutzen, die in den Verbundvorhaben identifizierten rechtlichen Hürden insbesondere den Teilnehmer:innen aus den anderen Ressorts nahezubringen, um etwaige Änderungen anzustoßen. Wie befördert Stadt-Land-Plus nachhaltige Stadt Land Beziehungen? Nadine Pannicke-Prochnow, Umweltbundesamt stellt als Leiterin des Querschnittsvorhabens mit Blick auf die zahlreichen Gäste, die nicht einem der Verbundvorhaben zuzuordnen sind, die Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus vor. Die aktuellen Themen, wie Landnutzungswende, Bauwende, Energiewende und Mobilitätswende bieten Chancen und Herausforderungen zugleich. Die Chancen liegen in einer nachhaltigeren Zukunft, die Herausforderungen dafür sind jedoch die Landnutzungsänderungen und die Flächen(neu)inanspruchnahme, die mit den Maßnahmen einhergehen können. Fruchtbare landwirtschaftliche Böden und nutzbare Flächen stehen nur begrenzt zur Verfügung. Gleichzeitig zieht eine hohe Flächeninanspruchnahme negative Folgen für die Umwelt und den Menschen nach sich, z.B. durch den Verlust von Ökosystemleistungen. Die Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus ermöglicht die gemeinsame Entwicklung innovativer Lösungen für den Interessenausgleich im Hinblick auf nachhaltige interkommunale Wohnungsmärkte, regionale Kreislaufwirtschaft und Wertschöpfung. Die Maßnahme ist in 5 Themenclustern unterteilt: Regionale Gerechtigkeit - Interessen zwischen Stadt und Land ausgleichen Regionale Integrierte Siedlungsentwicklung – Effiziente Flächennutzung stärken Dynamische Wohnungsmarktregionen – Strategisches Flächenmanagement entwickeln Regionale Stoffkreisläufe – durch Recycling Wertschöpfung erhöhen Regionale Produkte – nachhaltige Landnutzung etablieren Die Fördermaßnahme umfasst 22 Verbundvorhaben in zwei Stichtagen (2018 und 2020), deren Förderung jeweils eine dreijährige Forschungsphase und eine zweijährige Umsetzungsphase umfasst. Die Anschlussfähigkeit der Verbundvorhaben an die kommunale Praxis ist eine Besonderheit der Fördermaßnahme. Die Erkenntnisse aus Stadt-Land-Plus fließen am Umweltbundesamt unter anderem in Eigenforschungsprojekte, z.B. „UMLANDSTADT umweltschonend“, ein. Nachhaltige Stadt-Land-Beziehungen sind am UBA ein wichtiges Thema, das als Querschnittsthema in der Forschungsagenda „Urbaner Umweltschutz“ integriert ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die Ergebnisse aus Stadt-Land-Plus auch im Umweltressort und anderen Ressorts, z.B. dem Bauressort, aufgenommen werden. Die Präsentationsfolien zum Vortrag finden Sie hier . Das Unterhausformat ist eine Diskussionsmethode, bei der zugespitzte Fragen in den Raum gestellt werden, zu dem sich die Teilnehmenden klar einer von zwei konträren Positionen zuordnen müssen und in deutlichen Statements verteidigen. Das Format ist dem englischen Unterhaus entlehnt. Die Positionierungen dürfen durch Zurufe oder Beifall unmittelbar kommentiert werden. Die hier dargestellten Meinungen dienen in ihrer Ausgestaltung ausschließlich der Verdeutlichung der polarisierenden Positionen im Diskussionsformat. Sie sind nicht als wahre Stellungnahme der Teilnehmenden zu den Diskussionsthemen zu verstehen, sondern sollen die Möglichkeit zur Reflektion des durchaus kontroversen Themas „Gerechtigkeit in der Raumordnung“ bieten. Durch das konfrontative Format können innerhalb kurzer Zeit in einem schnellen Schlagabtausch viele Argumente und Aspekte zusammengetragen werden, die in anderen Formaten zumeist nicht zur Sprache kommen würden. Ziel ist es dabei, neue Denkanstöße und Sichtweisen auf das „Für und Wider“ einer gerechten räumlichen Ordnung zu geben. Die eine Partei wird durch Dr. Michael Melzer, Institut Raum & Energie und die andere Partei durch Dr. Uwe Ferber, StadtLand GmbH, angeführt. Katrin Fahrenkrug, Institut Raum & Energie übernimmt den Vorsitz des Unterhauses. Muss räumliche Ordnung gerecht sein? Position Partei Ferber: Ja! Gerechtigkeit ist zentrale Aufgabe des Staates! Das gilt insbesondere für die räumliche Ordnung. Diesen Grundsatz anzuzweifeln unterwirft die Raumentwicklung marktliberalen Kräften und damit dem Risiko einer ungerechten Entwicklung. Über die letzten Jahrzehnte wurde erfolgreich ein System der räumlichen Ordnung aufgebaut. Dieses hat nicht nur den verfassungsmäßigen Auftrag eine gerechte Raumentwicklung zu gewährleisten, sondern hat dies schon vielfach unter Beweis gestellt. Die Raumordnung bildet somit einen wichtigen Stützpfeiler für gleichwertige Lebensbedingungen in einer Zeit des zunehmenden „Laisse faire“. Auch partnerschaftliche Kooperationen zwischen verschiedenen Städten und Landkreisen, wie sie beispielsweise in den Stadt-Land-Plus-Verbudnvorhaben NaTourHuKi, ReGerecht und Interko2 entwickelt wurden, erfordern eine starke und auf Gerechtigkeit achtende Raumordnung. Die Herausforderungen auf dem Weg zu gerechter Raumentwicklung und gleichwertigen Lebensverhältnissen kann kein Grund dafür sein, das Streben nach Gerechtigkeit aufzugeben und eine ungerechte Entwicklung zu akzeptieren. Vielmehr wird die Unerreichbarkeit von Gerechtigkeit oftmals als Vorwand von den Interessengruppen genutzt, die Raumentwicklung der Beliebigkeit überlassen und damit einen Grundsatz unserer Verfassung unterhöhlen wollen. Das dient in der Regel nur einzelnen Interessengruppen und fördert Ungerechtigkeit. Über welche Gerechtigkeit streiten wir? Der Verzicht auf eine gerechte räumliche Ordnung verwehrt den Bewohner:innen ländlicher Räume Entwicklungschancen. Eine beliebige Raumentwicklung verstärkt bestehende Ungleichheiten und Ungerechtigkeit: Strukturstarke Räume werden noch stärker, strukturschwache noch schwächer. Ein Beispiel sind die überproportional hohen Investitionen im wohlhabenden Münchener Raum, während dringend benötigte Investitionen in benachteiligten Regionen Bayerns ausbleiben. Position Partei Melzer: Nein! Räumliche Ordnung kann nicht gerecht sein! Gerechtigkeit und gleichwertige Lebensverhältnisse sind oberste Maxime für einen Rechtsstaat, können aber nicht über die räumliche Ordnung allein sichergestellt werden. Räumliche Ordnung hat es bisher nicht geschafft, Gerechtigkeit und gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und wird es auch in Zukunft nicht schaffen. In einer ungerechten Gesellschaft kann es keine gerechte Raumordnung geben. Vielmehr braucht es die Gesamtheit aller staatlichen Leistungen. Ausgleichsleistungen sind wichtiges und notwendiges Instrument. Statt „Einheitsbrei“ in allen Lebensräumen Deutschlands zu erzeugen, sollte sichergestellt werden, dass alle Raumfunktionen im Gesamtkontext bestmöglich erfüllt werden. Dies führt zwingend bei bestimmten Funktionen zu Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten, z.B. unterschiedliche Gewerbesteuern oder unterschiedlichem Wachstum von Kommunen. Allein um im internationalen Standortwettbewerb mithalten zu können, haben unterschiedliche Räume unterschiedliche Bedürfnisse, die in der räumlichen Ordnung zu berücksichtigen sind. Nicht räumliche Ordnung muss gerecht sein, sondern das für die Menschen verfügbare Angebot. Sollen schwerpunktmäßig strukturpolitische Maßnahmen verfolgt werden oder ist ein monetärer (Finanz-) Ausgleich unverzichtbar und wirksamer? Position Partei Ferber: Nur auf staatlicher Ebene sind die erforderlichen Informationen und Instrumente vorhanden, um die notwendigen Anpassungsprozesse steuern zu können. Diese wichtigen strategischen Weichenstellungen sollten nicht den Kommunen überlassen werden. „Kommunale Wolkenschlösser“ über Sonderprogramme zu finanzieren kann nicht im Interesse einer gerechten, nachhaltigen Raumentwicklung unter der Prämisse eines effizienten Mitteleinsatz sein. Allein die Beschäftigung zahlreicher Rechnungsprüfungsämter mit den zu erwartenden beihilferechtlichen Verstößen kann nicht zielführend sein. Eine zentral gelenkte Strukturpolitik berücksichtigt vielfach Aspekte, die von den Kommunen teilweise (noch) ignoriert werden, beispielsweise die demographische Entwicklung oder der Schutz von Natur oder landwirtschaftlichen Flächen. Das oftmals immer noch vom „Kirchturmdenken“ geleitete Handeln der Kommunen birgt das Risiko weiterer irreversibler Landnutzungsänderungen und Flächeninanspruchnahmen, die sich später als ineffizient und unnötig herausstellen werden. Damit wären nicht nur wichtige Ökosystemleistungen, sondern auch die Funktionalität des Raumes in Gefahr. Strukturpolitik bleibt eine zentrale Aufgabe des Staats und darf kein Fass ohne Boden werden! Position Partei Melzer: Strukturpolitische Maßnahmen sind meist Aktionismus und wenig nachhaltig. In planwirtschaftlicher Art und Weise wird dabei Geld in Massen rausgeworfen und doch nicht die gewünschten Ergebnisse erzielt. Ein Beispiel dafür sind ausgebaute und beleuchtete Gewerbegebiete, in denen nichts passiert. Ein monetärer Ausgleich ist unverzichtbar. Monetäre Anreize haben schon immer besser funktioniert. Viel effektiver und effizienter wäre es, die Kommunen vor Ort monetär in die Lage zu versetzen, bottom-up ihre Entwicklung selbst zu bestimmen. Die Menschen vor Ort wissen selbst am besten, was sie benötigen. Den Kommunen wird zu oft unterstellt, dass sie das Geld nicht gut einsetzen und abrechnen können. Jedoch wird viel Geld auf Landesebene abgeschöpft und viele Fehler, die uns teuer zu stehen kommen, entstehen auf Bundesebene. Stattdessen sollte vielmehr den Kommunen ein stärkeres Vertrauen entgegengebracht werden. Bei einer Führung durch die Stadt Bamberg wird den Teilnehmenden die kulturhistorische Bedeutung Bambergs nahegebracht. Bamberg hat den Status einer UNESCO-Weltkulturerbestadt inne und ist Teil der Metropolregion Nürnberg. Die Metropolregion ist mit 23 Landkreisen und 11 kreisfreien Städten, viele davon in der Größenordnung von Bamberg mit 30.000 bis 70.000 Einwohnern, polyzentral aufgestellt und weist ein spannendes Verhältnis von städtischen und ländlichen Räumen auf. Mit ca. 540.000 Einwohnern ist Nürnberg die größte Stadt in der Metropolregion. Die Führung endet in den Haassälen in der Bamberger Altstadt, wo der Abend mit einem Vortrag und einer lokalen musikalischen Darbietung ausklingt, die das Lebensgefühl in der Metropolregion in drei Liedern vorstellt Exkursion 1: Regionalprodukte als hybrider Wanderweg? Das ReProLa-Umsetzungsprojekt „Begehbare Wertschöpfungskette“ illustriert die verschiedenen Wertschöpfungsstufen der Fränkischen Süßkirsche in der Gemeinde Pretzfeld in der Fränkischen Schweiz. Der hybride Wanderweg vermittelt ReProLa-Projekterkenntnisse über die ökonomische Dimension regionaler Produkte. Bei der Exkursion werden einzelne Stationen des hybriden, App-basierten Lehrformats angelaufen und mit einem Besuch bei einem lokalen Produzenten abgerundet. Exkursion 2: Gemüse in der Großstadt Im Städtedreieck Nürnberg-Fürth-Erlangen liegt eines der größten zusammenhängenden Gemüseanbaugebiete in Deutschland: das Knoblauchsland. 91 landwirtschaftliche Betriebe bewirtschaften die rund 1.900 ha Anbaufläche. Bei der Exkursion besuchen wir einen Erzeugerbetrieb und eine Vermarktungsgenossenschaft. Wir erfahren, wie moderne Bio-Gemüsekulturen und Kräuteranbau im Freiland- und Gewächshausanbau und deren Vermarktung funktionieren. Thematisiert werden auch die Energie- und Wasserversorgung. Exkursion 3: Malerische Gärtnerstadt Bamberg Der Status Bambergs als UNESCO Weltkulturerbe ist auch mit der Gärtnerstadt und dem Gärtnerwesen verknüpft. Bei dieser Themenführung wird der Blick auf ein Stück weniger bekanntes Bamberg gelegt und Gepräge, Tradition und Brauchtum der Gärtnerstadt nahegebracht. Neben einer Führung im Gärtnermuseum werden bei einem ausgedehnten Spaziergang durch die Gärtnerstadt deren Straßenzüge mit ursprünglicher Bebauung, weiten, freien Räumen und noch aktiven Gartenbaubetrieben unter die Lupe genommen. Eine städtebauliche Besonderheit.

SDGs: Herausforderung für die Nachhaltigkeitspolitik

SDGs: Herausforderung für die Nachhaltigkeitspolitik Nach Verabschiedung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) durch die UN-Mitgliedsstaaten im September 2015 setzt sich das Umweltbundesamt für deren Umsetzung auf allen Ebenen ein. Neben der nationalen bzw. kommunalen Umsetzung der SDGs liegt ein Schwerpunkt der Arbeit des Umweltbundesamtes im Bereich Nachhaltigkeit auch auf der Umsetzung der SDGs auf internationaler und EU-Ebene. Am 25. September 2015 haben die Staats- und Regierungschefs auf dem ⁠ UN ⁠-Nachhaltigkeitsgipfel die 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung „ Transforming our world: the 2030-Agenda for Sustainable Development “ einschließlich der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) und ihren 169 Unterzielen (Targets) verabschiedet. Die transformative 2030-Agenda hat sich zum Ziel gesetzt, die weltweite Entwicklung sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltig zu gestalten. Damit gibt es erstmals einen universell gültigen Zielkatalog, der Entwicklungs- und Umweltaspekte zusammenfasst. Neben Armuts- und Hungerbekämpfung sind Gesundheit und Bildung, Schutz der natürlichen Ressourcen und natürlichen Lebensgrundlagen, nachhaltige Produktions- und Konsumweisen, Frieden und Sicherheit, Gerechtigkeit und Bekämpfung von Ungleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie elementare Bestandteile der 2030-Agenda. Eine Umsetzung der SDGs erfolgt primär auf Ebene der UN-Mitgliedsstaaten. Wie von den UN Mitgliedsstaaten gefordert, fasst der globale Nachhaltigkeitsbericht (Global Sustainable Development Report, GSDR) den Fortschritt in der Umsetzung der 2030-Agenda auf internationaler Ebene zusammen. Der Bericht wurde auf dem SDG-Gipfel im September 2019 in New York vorgestellt und zeigt auf, dass es vor allem in den Bereichen ⁠ Klimawandel ⁠, ⁠ Biodiversität ⁠, Abfallpolitik und soziale Ungleichheiten Anlass zu großer Besorgnis gibt. In der politischen Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen wird zu einer „Decade of Action and Delivery“ aufgerufen, um die Dringlichkeit der Umsetzung der SDGs zu verdeutlichen. Auf Wunsch des BMUV und BMZ hat ⁠ UBA ⁠ die Autorinnen und Autoren des GSDR (Independent Group of Scientists, IGS ) unterstützt. Im Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Entwicklungspolitik ( DIE ), der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit ( GIZ ), der Universität Bern ( CDE ) und UN DESA hat das UBA die Autorinnen und Autoren mit der Organisation einer Reihe von Veranstaltungen in verschiedenen UN-Regionen bei der Erarbeitung des GSDR unterstützt. Fortgesetzt wird dies durch eine Reihe von Veranstaltungen zur Vermittlung der GSDR-Ergebnisse, die von Oktober 2019 bis Frühjahr 2020 in verschiedenen Regionen der Welt durchgeführt werden. Um die Ergebnisses des GSDR auch in Deutschland vorzustellen und daraus hergeleitete konkrete Handlungsoptionen für die nationale Umweltpolitik zu diskutieren, veranstalten Bundesumweltministerium und UBA im November 2019 eine GSDR-Konferenz in Berlin. Darüber hinaus wurde ein deutschsprachiges Papier erarbeitet, in dem die Kernbotschaften des GSDR hervorgehoben werden. Neben der nationalen Umsetzung ist die Umsetzung der SDGs auf EU-Ebene von hoher Bedeutung: Viele SDGs sind insbesondere im Umweltbereich eng mit den entsprechenden EU-Politiken verzahnt. Die Erarbeitung, Änderung oder Novellierung der entsprechenden Strategien und Rechtsvorschriften fällt in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission. Das Umweltbundesamt hat bereits 2016 einen Diskussionsbeitrag für einen Neustart der EU-Nachhaltigkeitspolitik erarbeitet. Es wurden zwölf Handlungsfelder im umweltpolitischen Zuständigkeitsbereich des UBA identifiziert, die sich auf nachhaltigen Konsum und seine Voraussetzungen, nachhaltige Produktionsweisen und die Transformation der Wirtschaft sowie auf den Schutz von menschlicher Gesundheit und den Schutz der Umwelt beziehen. Aus der Analyse der Defizite bestehender Regelungen auf europäischer Ebene wurden Zielsetzungen und erforderliche Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung in der EU formuliert. Das Positionspapier ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Darüber hinaus arbeitet und forscht das Umweltbundesamt in einer Reihe weiterer Themenbereiche für mehr Nachhaltige Entwicklung und für eine ambitionierte Umsetzung der SDGs. Beispiele hierfür sind: Chemikalien-Management und Nachhaltige Chemie , Bodenschutz , ressourceneffiziente Landnutzung , nachhaltige Stadtentwicklung . Sehen Sie dazu auch die wichtigsten Inhalte und Ergebnisse der Konferenz zum Urbanen Umweltschutz vom April 2018.

Integration von Umweltbelangen des Tourismus in die Stadtplanung

Das Ziel der Handreichung ist es, die Integration des Tourismus und seiner Umweltbelange in der Stadtplanung zu unterstützen, um so einen Beitrag zum urbanen Umweltschutz, der diesbezüglichen Umsetzung der Agenda 2030 sowie der Klimaschutzziele zu leisten. Der Tourismus hat in der Stadt unterschiedliche Auswirkungen unter anderem auf die Umwelt, z.B. die Gesundheit der Bevölkerung, das ⁠ Klima ⁠, die Natur und Landschaft sowie die natürlichen Ressourcen. Bisher werden in Planungen und Strategien der Stadtplanung die touristischen Belange oftmals nicht genügend mitberücksichtigt. Durch eine aktive Einbeziehung des Tourismus und seiner Umweltauswirkungen kann die Stadtplanung einen positiven Einfluss auf die umweltverträgliche Entwicklung des Tourismus nehmen. Desgleichen kann der Tourismus bei guter Planung und Steuerung einen positiven Einfluss auf das Stadtbild, das Stadtleben und die Lebensqualität der örtlichen Bevölkerung nehmen. Daher ist eine integrierte Vorgehensweise der Stadtplanung und Tourismusentwicklung unabdingbar, um den umweltfreundlichen Tourismus in den Städten zu fördern. Die Handreichung hilft Akteur*innen der Stadtplanung und Tourismusentwicklung in deutschen Städten dabei, in der Praxis auf einen umweltfreundlichen Städtetourismus hinzuwirken. Veröffentlicht in Texte, Leitfäden und Handbücher | 73/2022.

Direkte und indirekte Umwelteffekte von intelligenten, vernetzten urbanen Infrastrukturen

Kommunen entwickeln zunehmend „smarte“ Konzepte und Lösungen, die auf ⁠ Klima ⁠-, Umwelt- und Ressourcenschutz abzielen. Nicht selten wird dabei eine Vision einer Smart City als Schlüssel zu nachhaltigeren Städten gezeichnet. Ihr Beitrag zum urbanen Umweltschutz ist in der Praxis allerdings noch wenig untersucht. Da Kommunen jedoch eine zentrale Rolle beim Erreichen lokaler sowie globaler Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsziele spielen, sollten Umweltaspekte auch in Smart-City-Ansätzen künftig noch stärker integriert werden. Das Vorhaben hat den Beitrag „smarte Lösungen“ zu bestehenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsstrategien beleutchtet. Ein weiterer Fokus lag auf der internationalen Normung und Standardisierung im Smart City Kontext. Veröffentlicht in Texte | 16/2022.

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