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Sind Biozideinträge in die Umwelt von besorgniserregendem Ausmaß? Empfehlungen des Umweltbundesamtes für eine Vorgehensweise zur Untersuchung der Umweltbelastung durch Biozide

Über 43.000 Biozidprodukte sind derzeit auf dem deutschen Markt gemeldet, unter anderem Mittel zur Desinfektion, zum Holz- und Fassadenschutz, zur Nagetier- und Insektenbekämpfung oder Antifoulings. Alle Biozide wirken bestimmungsgemäß auf Lebewesen und können in die Umwelt gelangen. Obwohl manche Biozide schon in relevanten Konzentrationen in der Umwelt gefunden wurden, sind sie noch immer unzureichend in Monitoringstudien oder Routineüberwachungsprogrammen berücksichtigt. Das ⁠ UBA ⁠ hat deshalb Empfehlungen für künftige, konkrete Erhebungen der Umweltbelastung mit Bioziden entwickelt und zusätzlich Listen von priorisierten Biozidwirkstoffen und relevanten Transformationsprodukten generiert. Das Umweltbundesamt hat die Stofflisten des im Jahr 2017 erschienenen Berichts aktualisiert, da neue Biozidwirkstoffe genehmigt, weitere Bewertungsberichte vorgelegt und neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen wurden. Zusätzlich wurden zwei neue Stofflisten zur Bodenbelastung in urbanen Gebieten und die Aufnahme in terrestrische Biota beziehungsweise zur Belastung von Grundwasser in urbanen Gebieten erarbeitet, die im Bericht 2017 noch keine Berücksichtigung fanden. Siehe "Addendum". Veröffentlicht in Texte | 15/2017.

Bessere Nutzung von Entsiegelungspotenzialen zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen und zur Klimaanpassung

Entsiegelungsmaßnahmen können wichtige Beiträge für die Klimaanpassung leisten, insbesondere in verdichteten urbanen Gebieten, und dienen insofern multifunktionalen Zwecken wie Gesundheitsschutz, Natur- und Umweltschutz. Sie erlauben insgesamt die Gestaltung lebenswerter Räume. Das Vorhaben untersucht die Entsiegelungspotentiale, analysiert die rechtlichen Bestimmungen und die aktuellen Förderinstrumente. Auf dieser Grundlage werden Vorschläge zur Fortschreibung des Rechts und der Förderinstrumente sowie in Bezug auf weitere hilfreichen Maßnahmen unterbreitet. Veröffentlicht in Texte | 141/2021.

Auswirkungen dezentraler Energieversorgung durch Blockheizkraftwerke auf die Luftqualität in Ballungsräumen

Das Vorhaben untersuchte Auswirkungen auf die Luftqualität durch eine verstärkte Nutzung von Blockheizkraftwerken (hier Mini-BHKW) und fokussierte dabei auf Ballungsräume. Dazu wurden aus Emissionsfaktoren und Aktivitätsdaten die Emissionsänderungen für verschiedene Luftschadstoffe für das Jahr 2020 errechnet. Dies geschah auf nationaler und lokaler Ebene für drei urbane Gebiete. Das Vorhaben arbeitete mit verschiedenen Szenarien: So wurden unterschiedliche Substitutionsgrade (Einsatzrate von BHKW) mit unterschiedlichen Emissionsfaktoren (Wirkungsgrad der Anlagen/Qualität des Verbrennungsprozesses) angenommen. Aus diesen Emissionsszenarien, deren Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet wurden, modellierte man die nationale und lokale Immissionsänderung. Veröffentlicht in Texte | 38/2019.

Minderung des Gewerbelärms in Städten

Das Forschungsvorhaben richtet den Fokus auf die Frage, welche gesundheitlichen Auswirkungen durch Gewerbelärm in dichten urbanen Strukturen hervorgerufen werden können. Mit der Einführung des Gebietstyps ââą Ìurbanes Gebietââą Ì soll die Innenentwicklung gestärkt werden. Städte können so zum Zwecke der verstärkten Nutzungsmischung Wohnen und Gewerbe mit dem Ziel, mehr Wohnungen auf der gleichen Fläche wie bisher schaffen zu können, (räumlich) enger zusammenbringen. Um diese Nutzungsmischung zu fördern wurde der zulässige Immissionsrichtwert in der TA Lärm auf 63 dB(A) tagsüber und nachts auf 45 dB(A) festgelegt. Der Gesetzgeber hat zur Einführung des urbanen Gebietes betont, dass die Vorteile der Stadt der kurzen Wege für die Anwohnenden eine höhere Immissionssituation aufwiegen würden. Die Arbeiten fußen auf einer Gebietsauswahl in den Städten Dortmund, Duisburg, Hamburg, Leipzig und München. Die berechnete Geräuschbelastung in den Gebieten, insbesondere zu dem urbanen Gewerbelärm, wurde mit einer Befragung zur Lärmwirkung korreliert. Auf dieser Grundlage wurden Expositions-Wirkungsbeziehungen für urbanen Gewerbelärm erstellt. Die Ergebnisse zeigen, dass urbaner Gewerbelärm gesundheitsrelevante Auswirkungen hat und dies bereits bei einer Geräuschbelastung, die unterhalb der Immissionsrichtwerte für das urbane Gebiet liegen. Zwar wissen die Anwohnenden die Vorteile der Stadt der kurzen Wege zu schätzen. Diese Zustimmung zum urbanen Leben führt aber nicht zu einer höheren Duldungshaltung gegenüber der Lärmbelastung. Die aktuellen Immissionsrichtwerte für das urbane Gebiet sind daher kritisch zu würdigen, eine weitere Erhöhung - insbesondere für den Nachtzeitraum - kann vor den im Forschungsvorhaben gewonnenen Erkenntnissen nicht zugestimmt werden. Quelle: Forschungsbericht

Anwendungsgrundsätze für Geringfügigkeitsschwellen zum Schutz des Grundwassers (GFS-Werte) am Beispiel der Niederschlagswasserversickerung

Die ortsnahe Versickerung von Niederschlagswasser, welches von befestigten Oberflächen abfließt, dient der Verbesserung des lokalen Wasserhaushalts, vor allem in urbanen Gebieten und steht zunehmend im Fokus der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung. Durch den Kontakt des Regenwassers mit Dächern und Verkehrsflächen wird das Abflusswasser verschmutzt. Schwermetalle und organische Verbindungen werden in gelöster und partikulärer Form vom Wasser aufgenommen und verlagert. Wir untersuchen die Frage, ob die Praxis der dezentralen Niederschlagswasserversickerung mit dem vorsorgenden Grundwasserschutz vereinbar ist und ob die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) formulierten Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS-Werte) eingehalten werden. Die Bewertung erfolgt auf Basis einer umfangreichen Literaturauswertung und anhand von Beispielrechnungen. Bei Dachflächen ist der Anteil an Metall ausschlaggebend, für Verkehrsflächen deren Nutzungsintensität. Über diese Fallmerkmale ergeben sich in Verbindung mit der Art der Versickerung und gegebenenfalls einer zusätzlichen Behandlung die Anwendungsgrundsätze für die GFS-Werte. Kommen die Anwendungsgrundsätze zum Einsatz, ist es sehr wahrscheinlich, dass die GFS-Werte im Sickerwasser eingehalten werden. Aufgrund von Stoffverlagerungen oder Erschöpfungserscheinungen beim Stoffrückhalt können auch Schadstoffkonzentrationen oberhalb der GFS-Werte das Grundwasser erreichen. Jedoch kann mit der Versickerung über den bewachsenen Oberboden und unter dem Einsatz zusätzlicher Behandlungsmaßnahmen das Risiko einer Grundwasserbelastung durch die Regenwasserversickerung sehr stark minimiert werden. Quelle: Forschungsbericht

02.23 Hochwasser und Überschwemmungen

Außergewöhnlich heftige oder langanhaltende Regenfälle sowie Schneeschmelze können zu Hochwasser führen. Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die sich nicht verhindern lassen. Die nachteiligen Auswirkungen von Hochwasserereignissen werden durch die Zunahme von Siedlungsflächen und Vermögenswerten in gefährdeten Bereichen und die Verringerung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit der Landschaft, insbesondere des Bodens infolge einer intensiveren Flächennutzung, verstärkt. Einen absoluten Schutz vor Hochwasser gibt es nicht. Um Hochwasserschäden nachhaltig zu reduzieren oder verhindern zu können, ist ein umfassendes Management des Hochwasserrisikos notwendig. Das Hochwasserrisikomanagement ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe und umfasst verschiedene Aspekte, wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge und Wiederherstellung/Regeneration. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen (§5 (2) Wasserhaushaltsgesetz (WHG)). Nach § 72 WHG ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“ Hochwasser kann jedoch auch durch Starkregen verursacht werden. Fachlich wird daher zwischen Überflutungen (pluvialen Hochwassern) und Überschwemmungen (fluvialen Ereignissen) unterschieden. Überflutungen treten auf, wenn Starkregen in urbanen Gebieten zu einer schnellen Ansammlung von Wasser führt, die das Kanalsystem und die Entwässerungsinfrastruktur überfordert. Diese Art der Überflutung betrifft vor allem städtische Gebiete, in denen ein hoher Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte 01.02 ) eine natürliche Versickerung des Wassers behindert. Überschwemmungen entstehen, wenn Flüsse aufgrund anhaltender Niederschläge, Starkregenereignisse oder Schneeschmelze überlastet sind und über die Ufer treten. Die Gefahren von pluvialen Hochwassern werden flächendeckend in der Starkregenhinweiskarte dargestellt. Diese bieten eine erste Orientierungshilfe für die Gefahrenabschätzung. Zusätzlich existiert eine detaillierte Starkregengefahrenkarte für bestimmte Gebiete. In dieser werden Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten bei verschiedenen Starkregenszenarien genau dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der Starkregen- und Überflutungsgefahren findet sich im Umweltatlas . Die am 23.10.2007 verabschiedete Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken ( HWRM-RL ) ist seit dem 26.11.2007 in Kraft und gibt den Prozess des Hochwasserrisikomanagement. Der 2. Zyklus zur Umsetzung der HWRM-RL wurde Ende 2021 mit Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplans abgeschlossen (HWRM-Plan 2021). Der 3. Zyklus ist bis 2027 umzusetzen. Im ersten Schritt des zyklischen Prozesses erfolgt die Überprüfung der Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin gemäß § 73 WHG und wird mit der Veröffentlichung bis zum 22.12.2024 abgeschlossen (SenMVKU 2024). Die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) stellt den zweiten Umsetzungsschritt der HWRM-RL dar und bildet die Grundlage für die anschließenden Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagementplans bis Ende 2027. Der Hochwasserrisikomanagementplan enthält Maßnahmen, die nicht nur zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes, sondern auch zu einer verbesserten Hochwasservorsorge und zur Vermeidung von Hochwasserrisiken an der Elbe beitragen (HWRM-Plan 2021). HWGK beschreiben die räumliche Ausbreitung von Überschwemmungen sowie die Wassertiefe eines fluvialen Hochwassers bei drei verschiedenen Hochwasserszenarien. In den Gefahrenkarten werden Überschwemmungen dargestellt, die durch ein Hochwasser eines Gewässers selbst entstehen. Überschwemmungen, die durch kapazitative Überforderung der Abwasseranlagen, zu Tage tretendes Grundwasser, Versagen wasserwirtschaftlicher Stauanlagen oder Überflutungen die durch Starkregen entstehen, werden in den HWGK nicht dargestellt. HWRK geben Auskunft über die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen dieser Hochwasserereignisse bezogen auf die in der europäischen HWRM-RL festgelegten Schutzgüter (LAWA 2018). Nach § 74 Absatz 1 WHG erstellt die zuständige Behörde des Landes Berlin HWGK und HWRK. Die Inhalte der Karten müssen gemäß § 74 Absätze 2 bis 4 WHG den Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 5 HWRM-RL entsprechen. Um weitgehend inhaltlich und gestalterisch einheitliche Kartenwerke zu erstellen, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) entsprechende „Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten“ veröffentlicht (LAWA 2018). Sie enthalten Standards für Mindestanforderungen der HWRM-RL an die HWGK und HWRK. Die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der HWGK und HWRK in Berlin folgt den LAWA Empfehlungen für die Kartenerstellung und den Signifikanzkriterien (LAWA 2017, 2018) sowie dem Umsetzungskonzept der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe (FGG 2018). Für eine detailliertere Darstellung der methodischen Ausgestaltung und Arbeitsschritte wird auf diese beiden Dokumente (LAWA 2018, FGG 2018) verwiesen. Aufgrund der Landesgrenze zu Brandenburg erfolgte zudem eine enge bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg. Die Bewertung des Hochwasserrisikos entsprechend der HWRM-RL ergab, dass für die Gebiete Tegeler Fließ, Panke, Erpe, Wuhle, Untere Havel/Untere Spree und Müggelspree inklusive Gosener Gewässer mit Seddinsee ein potentielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Diese wurden als Risikogebiete entsprechend § 73 WHG bestimmt (siehe Abbildung 1). Für diese Gebiete werden HWGK und HWRK erarbeitet bzw. aktualisiert und bis zum 22. Dezember 2025 veröffentlicht. Überschwemmungsgebiete werden in Risikogebieten ausgewiesen, in denen eine bedeutende Hochwassergefahr besteht. Überschwemmungsgebiete (ÜSG) gemäß § 76 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Gebiete, die bei einem Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder für die Hochwasserrückhaltung genutzt werden. Im jursitischen Sinn ist das ÜSG eine Fläche, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren überschwemmt wird. In Berlin basieren die Überschwemmungsgebiete auf den Hochwassergefahrenkarten für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit. Die Überschwemmungsgebiete entlang hochwassergefährdeter Gewässer werden durch behördliche Verordnung rechtsverbindlich festgelegt oder vorläufig gesichert. Hier gilt ein weitreichender Pflichtenkatalog. Er beinhaltet Maßnahmen wie den Erhalt und die Wiederherstellung von Rückhalteflächen, das Verbot der Umwandlung von Grünland zu Ackerland sowie Einschränkungen für Bauvorhaben. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich durch Bauleitpläne oder sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Um die Schadenspotenziale nicht zu erhöhen, sind zusätzlich die Errichtung oder Erweiterung von Bauwerken gemäß den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches verboten. Das Einbringen oder Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden sowie die längerfristige Lagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, ist ebenfalls untersagt. Im ÜSG und in Gebieten mit Hochwassergefahren ist somit die Nutzung anzupassen, um Schäden durch Hochwasser zu minimieren sowie dem Verlust der Wasserrückhaltefähigkeit entgegen zu wirken. Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (WHG §78b) sind die Flächenkulisse der Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit bzw. das Extremszenario abzüglich der Fläche, die als festgesetztes oder vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist. Dies sind somit Gebiete, die von Hochwasser betroffen werden, mit denen seltener als einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Mit den HWGK, HWRK und ÜSG liegen für Berlin Instrumente für den vorbeugenden Hochwasserschutz vor, mit welchem die Ausdehnung von Überschwemmungen und deren Auswirkungen bei bestimmten Hochwasserereignissen beschrieben werden. Des Weiteren soll das Bewusstsein für mögliche Hochwassergefahren durch HWGK und ÜSG gefördert werden.

Sub project O

Das Projekt "Sub project O" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dahlem - Beratende Ingenieure GmbH & Co Wasserwirtschaft KG durchgeführt. Zielsetzung des Teilvorhabens SIGN-PREVENT ist es, ein lokal anwendbares Handlungsschema für eine systematische und zukunftsgerechte Überflutungsvorsorge zu entwickeln (Arbeitspaket O3). Hierzu sollen Methoden entwickelt und erprobt werden, mit denen bestehende und mit dem Klimawandel wachsende Überflutungsrisiken in urbanen Gebieten erkannt und bewertet werden können. Zudem sollen geeignete Vorsorgemaßnahmen technischer, planerischer und administrativer Art aufgezeigt werden. Das Arbeitsprogramm umfasst: (1) exemplarische Anwendung EDV-gestützter Methoden zur Abschätzung und Bewertung von Überflutungsrisiken (Gefährdungs- und Risikoanalyse), (2) Prüfung von Anwendbarkeit und Übertragbarkeit in Deutschland bewährter Methoden, (3) Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen und Maßnahmenbausteinen für eine zukunftsgerechte Überflutungsvorsorge und (4) Erarbeitung eines Leitfadens mit praktischen Handlungsempfehlungen für Fachplaner.

"Raum frei" in Hamburg

Hamburg gilt als grüne Stadt. Damit dies trotz Siedlungsdruck und Nachverdichtung auch so bleibt, entwickelten die Hanseaten den strategischen Planungsansatz "Qualitätsoffensive Freiraum". Mit diesem Instrument sollen Freiräume nicht nur bewahrt, sondern auch anspruchsvoll gestaltet werden. Durch ihr anhaltendes Wachstum steht die Hansestadt vor der Herausforderung, der Nachfrage nach Wohn-, Freizeit-, Natur- und Verkehrsfläche gleichermaßen gerecht zu werden. Um die Landschaftsräume im Umland vor weiterer Zersiedlung zu bewahren, findet Wachstum insbesondere im Innenbereich statt. Dieser Prozess muss aktiv und nachhaltig gestaltet werden, damit Hamburg lebenswert und zugleich zukunftsfähig bleibt. Die Qualität von Grünflächen ist ein entscheidender Standortfaktor. Deshalb setzt die Qualitätsoffensive darauf, neue Wohnungsbauvorhaben gezielt mit einer Aufwertung von Freiräumen im Quartier zu verbinden. Zudem sollen auch Freiräume, die bislang nicht als solche wahrgenommen werden, wie z.B. Straßenräume als Aufenthaltsbereiche in direkter Wohnnähe zurück erobert werden. Die Freiraumentwicklung wird als Gemeinschaftsaufgabe von Wohnungswirtschaft, öffentlicher Hand und Stadtgesellschaft verstanden. Die Quartiersbewohner sollen in den Planungsprozess verstärkt einbezogen werden. Weitere Informationen Lebensqualität für Hamburg: Informationen zur Qualitätsoffensive Freiraum in Hamburg Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar. Die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ erleichtert den Wohnungsbau im Innenbe-reich, führt zu einer größeren Nutzungsmischung und trägt zu einer Stadt der kurzen Wege bei.

Teilprojekt 6

Das Projekt "Teilprojekt 6" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Bundesgeschäftsstelle Berlin durchgeführt. Das Ziel des Verbundvorhabens CHARMANT ist die Entwicklung eines Verfahrens für ein integratives Grundwassermanagement und Planung von Grundwassernutzungen in komplexen urbanen Gebieten unter besonderer Berücksichtigung von thermischen Einflüssen auf das Ökosystem Grundwasser. Das Teilvorhaben Umweltkommunikation sensibilisiert die Öffentlichkeit für das Grundwasserökosystem und seine Leistungen, erweitert die örtliche Datenlage zur Grundwasserfauna und fördert die Mitwirkung der Zivilgesellschaft, um die Anwendung der Projektarbeiten zu unterstützen. Es werden 6 Runde Tische und Workshops für Entscheidungsträger*innen, Wissenschaft und Stakeholdern inkl. den Umweltverbänden angeboten, um konkrete lokale Praxis- und Managementfragen des Projektverbundes zu klären (z.B. Beiträge zu Handlungsempfehlungen, Verknüpfung mit AP 1, AP 3, AP 4, AP 5, AP 6). Die Sitzungen sind an 6 Beteiligungswerkstätten gekoppelt, damit auch Bürger*innen Ortswissen und Anregungen zu den Fragestellungen einbringen können. Flankierend finden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 20 Dialogveranstaltungen mit faunistischen Beprobungen an Berliner Brunnenstandorten statt, um lokale Akteure (z.B. Schulen) anschaulich an das Ökosystem und das örtliche Management der Grundwassererwärmung heranzuführen. Gleichzeitig trägt das Angebot zur Umsetzung des Citizen Science Vorhabens an mindestens 25 Schwengelpumpen und Grundwassermessstellen bei, wo z.B. regelmäßig die räumliche Verteilung der Grundwasserfauna ermittelt wird. Die Ergebnisse fließen in ein öffentliches Datenportal ein. Durch Schulungen und die Bereitstellung von Care-Paketen werden Mitwirkende qualifiziert und ausgerüstet. Die Bürgerwissenschaftler*innen tauschen sich bei Vernetzungstreffen über Erfahrungen zu den praktischen Werkzeugen des Projektverbundes und mögliche Weiterentwicklungen aus (z.B. Bewertungskriterien).Die Bearbeitung des Arbeitspaketes erfolgt unter der Leitung des BUND unter Beteiligung von SenUMVK, der MLU und des KIT.

Teilvorhaben: DHL Soultions Fashion GmbH- KV-E-Chain

Das Projekt "Teilvorhaben: DHL Soultions Fashion GmbH- KV-E-Chain" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DHL Solutions Fashion GmbH durchgeführt. Das Vorhaben hat zum Hauptziel, eine geschlossene elektromobile Transportkette vom Zentrallager über Citylogistikknoten bis zum Warenhaus zu entwickeln. Hierfür werden der kombinierte Verkehr sowie der elektromobile Güternahverkehr in den Warenhausverkehr eingebunden. Die Einbeziehung und optimale Verbindung vom System Verkehr und Energie bildet die Grundlage für das Vorhaben. Während des Projekts soll der Einsatz von Elektro-LKW entlang der Transportkette analysiert werden. Dabei sollen innovative Transportlösungen helfen, die entsprechenden Anforderungen an Fahrzeug und Umschlagtechnik zu erfüllen. Mit Hilfe der Verlagerung soll eine umweltfreundliche und effiziente Bedienung der Warenhäuser und Kundenauslieferungen erreicht werden. Die praktische Umsetzung soll beispielhaft für andere urbane Gebiete sein und der Öffentlichkeit erlebbar präsentiert werden. Die umgesetzte Logistiklösung soll im weiteren Projektverlauf auf ihren Nutzen hin überprüft werden. Daraus werden Erkenntnisse u.a. für Ausbildung und Qualifizierung, nötige Standards sowie stadtplanerische Aspekte abgeleitet werden, die letztendlich zur Stärkung des elektromobilen kombinierten Verkehr bis zur Haustür dienen werden. Das Vorhaben wird über die gesamte Laufzeit in 7 Arbeitspakete unterteilt.

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