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Ortsdosisleistung (ODL): 17406 Usedom (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Usedom.

Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen im Hotspot 30, Teilvorhaben: Wild & Wichtig: Schilf!

Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen im Hotspot 30, Teilvorhaben: MeerMoor - Lebendige Kohlenstoffspeicher und Filterzonen um den Greifswalder Bodden

Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen im Hotspot 30, Teilvorhaben: Gesamtkoordination, Umsetzung und Evaluation

Ziel- und Massnahmenkonzept einer umweltgerechten Raumnutzung fuer die Insel Usedom

marine Kiessandgewinnung aus den Lagerstätten Usedom, Vineta Bank und Zempin

Für das marine Vorhaben, Kiessandgewinnung aus den Lagerstätten Usedom, Vineta Bank und Zempin, hat die Kiese und Sande Ostsee GmbH, Rostock als Unternehmer i.S.d. BBergG die bergrechtliche Planfeststellung nach § 52 Abs. 2a, §§ 57a bis 57c BBergG beantragt. Der Rahmenbetriebsplan sieht die Gewinnung von marinen Kiesen und Sanden mittels eines geeigneten Gewinnungsschiffes vor. Die Lagerstätten befinden sich innerhalb der 12-sm-Zone der Ostsee nordöstlich vor der Insel Usedom. Die Laufzeit der Planfeststellung ist für das Bewilligungsfeld „Usedom“ bis zum 31.12.2042, für das Bewilligungsfeld „Vineta Bank“ bis zum 31.12.2037 sowie für das Bewilligungsfeld „Zempin“ bis zum 31.12.2032 beantragt worden. Die Gesamtgröße des Rahmenbetriebsplanfeldes beträgt 16.455.200 m², wovon 13.420.300 m² auf die Lagerstätte Usedom, 2.749.800 m² auf die Lagerstätte Vineta Bank und 285.100 m² auf die Lagerstätte Zempin entfallen.

Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen - Hotspot 30

Trotz der großen Zahl an Schutzgebieten mit hohem Schutzstatus hat sich die einstmals heterogene Küstenlandschaft der Ostvorpommerschen Küste zu einem anthropogen stark genutzten Lebensraum entwickelt, dies gilt besonders für die Insel Usedom. Das Projekt „Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen“ entwickelt hier Maßnahmen zu Besucherlenkung und Transformation der Landnutzung und leistet einen Beitrag zum Natürlichen Klimaschutz.

Revierkartierung der Biber in MV (Punktdaten)

- Die landesweite Erfassung der Biberreviere findet seit 2001 im dreijährigen Turnus zwischen Oktober und April statt, nach 2014 wurde der dreijährige Turnus in den Nationalen Naturlandschaften beibehalten, landesweit wird seither im sechsjährigen Turnus erfasst. Bisher stehen die Daten für 2001/2002, 2004/2005, 2007/2008, 2010/2011, 2013/2014, 2016/2017 und 2019/2022 zur Verfügung. - Ziel ist die genaue Ermittlung der Zahl der Reviere und des Biberbestandes im Land. - Das Kartierungsverfahren ist im Methodenhandbuch für das Artenmonitoring beschrieben und basiert auf der Anleitung von Heidecke 1992. Vom Bearbeiter wurde ein Kartierungsbogen gemäß den Vorgaben des Artenmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern ausgefüllt. Einige Kategorien des Kartierungsbogens sind in die Attributtabelle übernommen worden. - Im Untersuchungszeitraum 2001/2002 wurden alle Reviere in vorgegebenen Referenzgebieten (mit bekannter Biberbesiedlung) kartiert, d.h. es handelt sich nicht um eine landesweit vollständige Übersicht. Im folgenden Untersuchungszeitraum 2004/2005 wurde eine weitgehend vollständige Kartierung angestrebt, allerdings fehlen Daten von der Insel Usedom und aus dem Elbetal. Seit 2007/2008 sind alle bekannten und vermuteten Biber-Vorkommensgebiete in die landesweite Revierkartierung einbezogen. - Während in den ersten beiden Untersuchungszeiträumen für mindestens die Hälfte der Reviere der exakte Besatz (Anzahl der Tiere) durch Ansitz ermittelt wurde, ist dies seit 2007/2008 nur noch für eine ausgewählte Zahl von Revieren möglich. Trotzdem lässt sich nach Heidecke 1997 eine verlässliche Bestands-Hochrechnung durchführen. - Die vorliegenden Daten wurden ab dem Jahr 2014 auf ein anderes Datenbanksystem umgestellt (von DbMonArt zu MultiBaseCS).

Regionales Logistikprojekt für Vorpommern bietet erste Routen an

Übersichtskarte Regio-Logistik-Routen Vorpommern (C) Stephan Busse Nach längerem Vorlauf und Überwindung mancher neuer Herausforderung ist die Erprobungsphase für das Regio-Logistik-Projekt Vorpommern angelaufen: Seit 10. Juli 2023 können Interessierte aus der Region ihre Waren zum Transport auf 4 Routen im nördlichen Teil Vorpommerns zwischen Darss und Anklam bzw. Usedom anmelden. Der Transport auf den Routen bietet tagesaktuelle bzw. Übernacht-Lieferungen und erfolgt zunächst mindestens 1x wöchentlich auf den vier Routen; je nach Bedarf aber auch häufiger. Die Route Rügen-Darss wird von Beginn an schon mehrmals wöchentlich verkehren. Der Transport der Bestellungen regionaler Produkte in Vorpommern wird durch regionale Akteur:innen als preiswerte Beiladung organisiert. Den Start ermöglichen Insellogistik Rügen/Hiddensee GmbH, TAXI-TRANS Stralsund und Kurierdienst Lockenvitz. Ein Vorpommernweiter Ausbau der Strecken ist anvisiert, hängt aber u.a. davon ab, ob sich weitere Gütermitfahrgelegenheiten finden lassen. Ziel ist die direkte Belieferung gewerblicher Kunden:innen in Vorpommern (z.B. Regional-/Hofläden, Markthallen, Lebensmitteleinzelhandel, Hotels). Die regionale Beiladung bietet für Produzierenden wie Kunden:innen eine Entlastung der Unternehmen in Sachen Eigenleistungen in der Logistik, weil eigene Fahrten innerhalb Vorpommern zu Gewerbekunden:innen damit eingeschränkt werden können! Zugleich bietet es die Möglichkeit, per Mitnahme der Produkte anderer, die Ladekapazitäten besser auszulasten und eigene Kosten zu mindern. Die Disponierung wird im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP AGRI) für die Operationeller Gruppe „lOGistische Lösung Vorpommern“ gefördert. - Die Routen sind anpassungs- und ausbaufähig: Je mehr mitmachen, desto vernetzter und rentabler werden die Beiladungen. Näheres zum Regio-Logistikprojekt findet sich auf der Webseite des Landkreises Vorpommern-Rügen .

Sturmflutschutz Nordusedom, Teilvorhaben Ringdeich Peenemünde, Gemeinde Peenemünde, Landkreis Vorpommern-Greifswald

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) mit Sitz in Stralsund, beabsichtigt das Vorhaben Sturmflutschutz Nordusedom mit den Teilvorhaben Ringdeich Peenemünde und Riegeldeich Karlshagen zu errichten und hat hierzu einen ent-sprechenden Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht für das Teilvorhaben Ringdeich Peenemünde an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) gestellt. Nordusedom wird gegenwärtig nur durch die Düne Zinnowitz-Peenemünde sowie die Deiche am Peenestrom und Achterwasser vor Sturmhochwasser geschützt. Mit der Errichtung der Sturmflutschutzanlagen wird zum Schutz der im Zusammenhang bebauten Ortslagen Nordusedoms das Eindringen des Wassers bei schweren und sehr schweren Sturmfluten verhindert. Es ist geplant, den Ort Peenemünde mittels eines Ringdeiches vor sehr schwerem Sturmhochwasser zu schützen. Die Sturmflutschutzanlage des Teilvorhabens Ringdeich Peenemünde besteht im Wesentlichen aus einem Deichkörper, einer Hochwasserschutzwand und Schartenbauwerken. Bereits im Mai 2018 wurde durch das LUNG für beide Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 117 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) zur Feststellung der UVP-Pflicht durchgeführt. Grundlage waren geplante Gewässerausbaumaßnahmen an verschiedenen Gräben, die für die Umsetzung beider Teilvorhaben notwendig sind. Das Ergebnis, dass keine UVP-Pflicht hinsichtlich der Ausbaumaßnahmen an den Gräben besteht, wurde im Amtsblatt M-V/Amtlicher Anzeiger 2018 S. 234 am 04. Juni 2018 sowie im Amtsblatt des Amtes Usedom Nord (Usedomer Norden, Nr. 06) am 20. Juni 2018 veröffentlicht. Bei den Vorhaben Ringdeich Peenemünde und Riegeldeich Karlshagen handelt es sich um Bauten des Küstenschutzes. Diese stehen nach § 67 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408) dem Gewässerausbau gleich. Nach Nr. 13.16 Anlage 1 UVPG in Verbindung mit den landesgesetzlichen Regelungen der Anlage 1 Nummer 18 a) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (Landes-UVP-Gesetz-LUVPG M-V) in der Fassung vom 23. September 2018 (GVOBl. M-V 2018, S. 336), entfällt für beide Deichbauvorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), weil keine durch aperiodische Salzwasserüberflutungen ökologisch geprägte Flächen eingedeicht werden (Höhenlagen bis 0,8 m ü. HN). Die im Anhörungsverfahren bei der Anhörungsbehörde (StALU VP) eingegangenen Stellung-nahmen der Landesforst vom 31.01.2020 und 16.04.2020 sowie die Vorlage der Waldbilanz für das Teilvorhaben Ringdeich Peenemünde (Antrag auf Waldumwandlung, INROS LACKNER SE, Stand: 22.05.2020) haben ergeben, dass eine erneute Vorprüfung für das Teilvorhaben Ringdeich Peenemünde im Sinne des UVPG notwendig wird. Durch den Bau des Deiches Peenemünde ist ein weiteres Vorhaben betroffen, das gemäß § 7 Absatz 2 in Verbindung mit der Anlage 1 Nummer 17.2.3 UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung unterliegt. Hierbei handelt es sich um Rodung von Wald im Sinne des § 9 des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldge-setz) vom 02. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Januar 2017 (BGBl. I S. 75) zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart, die für die Umsetzung des Vorhabens notwendig wird. § 15 des Waldgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landeswaldgesetz-LWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 870), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 219) findet entsprechend Anwendung. Insgesamt müssen im Zuge der Baufeldfreimachung für den Deichbau rd. 1,5 ha Wald gerodet werden. Die Waldflächen befinden sich unmittelbar angrenzend an die Ortslage Peenemünde. Die Vorhabenfläche südlich von Peenemünde, zwischen der Ortschaft und dem Cämmerer See, besteht aus einem Gehölzbestand aus Pappeln, Birken und Weiden (Waldbiotop WVB), die Vorhabenfläche im Norden aus einer Fichtenmonokultur (Waldbiotop WZF). Das LUNG als obere Wasserbehörde hat für das Vorhaben gemäß § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Nummer 17.2.3 Anlage 1 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchgeführt.

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