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s/vsg/NSG/gi

Naturschutzgebiet (NSG)

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

TWS_HQS_ALK

Abgrenzung der hessischen Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete zur Darstellung auf der amtlichen Liegenschaftskarte (ALK). Es wird darauf hingewiesen, dass die hier vorgelegten Abgrenzungen keine rechtsverbindliche Aussage darstellen und daher nur der Orientierung dienen können. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien, Abteilung Umwelt (Dezernate 41.1 bzw. 31.1). Weitere Informationen zu Wasserschutzgebieten finden Sie im Fachinformationssystem Grundwasserschutz / Wasserschutzgebiete unter gruschu.hessen.de.

Indikator: Vermiedene THG-Emissionen durch erneuerbare Energien

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>In den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr werden fossile Energieträger zunehmend durch erneuerbare Energien ersetzt.</li><li>Etwa vier Fünftel der vermiedenen Emissionen wurden 2024 durch erneuerbaren Strom vermieden.</li><li>Die Bundesregierung will den Anteil erneuerbarer Energien deutlich ausbauen und die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen damit weiter senken.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Jeder Wirtschaftsprozess ist mit dem Einsatz von Energie verbunden. Derzeit sind sowohl in Deutschland als auch weltweit fossile Energieträger wie Kohle, Erdöl oder Erdgas die wichtigsten Energiequellen. Bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe werden Treibhausgase ausgestoßen. Dies ist der wichtigste Treiber des globalen Klimawandels.</p><p>Ein wesentlicher Ansatz für den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ ist deshalb, die Volkswirtschaft auf saubere Energieformen umzustellen, insbesondere auf erneuerbare Energien. Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ zeigt den Beitrag der erneuerbaren Energien zur Vermeidung von ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele an.</p><p>Auch der effizientere Einsatz von Energie (Energieeffizienz) spielt eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaziele. Jedoch kann Energieeffizienz nur schwer direkt gemessen werden. Mit dem Indikator <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-endenergieproduktivitaet">"Energieproduktivität"</a> liegt ein allgemeines Maß für die Energieeffizienz einer Volkswirtschaft vor.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>In den letzten Jahrzehnten wurden die erneuerbaren Energien in Deutschland stark ausgebaut. Im Jahr 2024 konnten durch ihre Nutzung 259 Millionen Tonnen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Kohlendioxid-quivalente#alphabar">Kohlendioxid-Äquivalente</a>⁠ vermieden werden, welche sonst zusätzlich durch die Nutzung fossiler Energieträger entstanden wären. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien trug im Jahr 2024 ungefähr 80 % zu der durch erneuerbare Energien insgesamt vermiedenen Menge an Treibhausgasen bei. Der Wärmebereich war für 15 % verantwortlich und die Nutzung von Biokraftstoffen und Strom im Verkehr für etwa 5 %.</p><p>Die Bundesregierung strebt mit dem „<a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/massnahmenprogramm-klima-1679498">Klimaschutzprogramm 2030</a>“ von 2019 an, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 55 % unter den Wert von 1990 zu senken. Bis 2045 soll der Ausstoß laut dem <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz-2021-1913672">Klimaschutzgesetz 2021</a> von 2021 auf Null sinken. Zur Erreichung dieser Ziele sollen insbesondere die erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag leisten. Eine Bewertung des deutschen Erneuerbaren-Anteils und der Erneuerbaren-Ziele finden sich in den Indikatoren „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-erneuerbare-energien">Anteil Erneuerbare am Bruttoendenergieverbrauch</a>“ und „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/indikator-anteil-erneuerbare-am">Anteil Erneuerbare am Bruttostromverbrauch</a>“. Mit dem Ausbau der Erneuerbaren werden auch die durch sie vermiedenen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen weiter deutlich zunehmen.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Für die Berechnung des Indikators wird angenommen, dass Energie, die heute aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird, nicht mehr durch einen fossilen Energiemix bereitgestellt werden muss. Die für diese Energiemenge eingesparten Emissionen werden im ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ veranschaulicht. Dabei deckt der Indikator auch die Emissionen erneuerbarer Energieträger ab, welche während Produktion, Installation oder Wartung anfallen (sogenannte Vorkettenemissionen). Die detaillierte Methodik zur Berechnung des Indikators wird in der Publikation „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/emissionsbilanz-erneuerbarer-energietraeger-2023">Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2023"</a> beschrieben .</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase">"Erneuerbare Energien - Vermiedene Treibhausgase"</a>.</strong></p>

Landschaftsschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Naturschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Naturschutzgebiet § 23 BNatSchG und § 16 NAGBNatSchG. Schutzintensität: hoch. Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. Verordnete Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Göttingen sind: NSG "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 143; NSG "Butterberg und Hopfenbusch bei Bartolfelde" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 405 "Butterberg/Hopfenbusch"; NSG "Ballertasche" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 141; NSG "Finnenbruch, Großes Butterloch und Schwimmende Insel"; NSG "Gipskarstgebiet bei Bad Sachsa "; NSG "Gipskarstlandschaft bei Ührde"; NSG "Gipskarstlandschaft Hainholz" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 133 "Gipskartsgebiet bei Osterode"; NSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138; NSG "Großer Leinebusch"; NSG Oderaue"; NSG "Ossenberg-Fehrenbusch"; NSG "Rhumeaue, Ellerniederung, Schmalau und Thiershäuser Teiche" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 134 "Sieber, Oder, Rhume"; NSG "Seeanger, Retlake, Suhletal" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 139 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Seeburger See" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebietes Nr. 140 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Siebertal"; NSG "Staufenberg"; NSG "Steinberg bei Scharzfeld"; NSG "Teufelsbäder"; NSG "Totenberg"; NSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 132; NSG "Bratental" (Stadt GÖ nachrichtlich); NSG "Stadtwald Göttinger u. Kerstlingeröder Feld" (Stadt GÖ nachrichtlich). Für die NSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Flächenstatistik zu Wasserschutzgebieten und deren Landnutzungsanteile in Deutschland (Datensatz)

Die Tabelle gibt eine Übersicht über die Gesamtfläche von Wasserschutzgebieten und deren Landnutzungsanteilen für Deutschland und für jedes Bundesland. Diese Ergebnisse werden für Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete sowie die Landnutzungsarten Landwirtschaft, Ortslage, Wald und Gewässer aufgeschlüsselt. Bei den prozentualen Landnutzungsanteilen wird die jeweilige Landnutzungsteilfläche mit der Gesamtfläche des Wasserschutzgebiets ins Verhältnis gesetzt. Grundlage ist die überlappungsfreie Fläche der festgesetzten Wasserschutzgebiete (WasserBLIcK), das Digitale Basis-Landschaftsmodell (BKG) und die Verwaltungsgebiete 1:25000 (BKG).

Spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/Ziegen (AUKM-Förderkulisse)

Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/ Ziegen“ (NatGlMad) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz

Landschaftsschutzgebiet (LSG)

Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung der Allgemeinheit gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden zuständig. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert

TWS_HQS_TK25

Abgrenzung der hessischen Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete zur Darstellung auf der Topografischen Karte (TK) 1:25000 (nicht der Digitalen TK25). Es wird darauf hingewiesen, dass die hier vorgelegten Abgrenzungen keine rechtsverbindliche Aussage darstellen und daher nur der Orientierung dienen können. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien, Abteilung Umwelt (Dezernate 41.1 bzw. 31.1). Weitere Informationen zu Wasserschutzgebieten finden Sie im Fachinformationssystem Grundwasserschutz / Wasserschutzgebiete unter gruschu.hessen.de.

Naturschutz - Naturpark Saar-Hunsrück

Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Der saarländisch-rheinland-pfälzische Naturpark Saar-Hunsrück erstreckt sich auf einer Fläche von 1 976 Quadratkilometer über die beiden Bundesländer. In diesem Feature wird der saarländische Teil dargestellt. Naturparke sind durch den Menschen geformte Landschaften. Sie haben eine langjährige Nutzung erfahren, sind also vom menschlichen Handeln beeinflusst. Ziel der Einrichtung Naturpark ist es, den Schutz und die Nutzung der Landschaft miteinander in Einklang zu bringen („Schutz durch Nutzung“). In dem Gebiet soll gleichsam eine nachhaltige, schonende Landnutzung betrieben und nachhaltiger Erholungstourismus gefördert werden. Zudem sollen sich Naturparke hauptsächlich aus Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten zusammensetzen und eine breit gefächerte Arten- und Biotopvielfalt besitzen.

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