Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer §42-Biotope kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUV und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUV zur Verfügung.
Der Karten-Layer §42-Biotope kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUV und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUV zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer §42-Biotope kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUV und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUV zur Verfügung.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Daten aus dem Bereich Forstwirtschaft dar:Die Kartierung der Potentiell Natürlichen Vegetation (PNV) ist wesentliches Ergebnis der Waldbiotopkartierung im Staatswald (1990-2008) auf Grundlage der Kartieranleitung „Ganzflächige Waldbiotopkartierung im Saarland - Herausgeber: Minister für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes – mit Stand von 1999. Ein differenziertes Spektrum verschiedener Waldgesellschaften wird dabei für den Praxisgebrauch zusammengefasst. Im Vergleich der potentiell natürlichen zur real vorhandenen Vegetation kann die Naturnähe der Vegetationszusammensetzung von Wäldern bewertet werden.
Der interoprable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Biogeographische Region gibt einen Überblick über die Naturraumgliederung Brandenburgs. Diese setzt sich zusammen aus der Naturräumlichen Gliederung nach Scholz (1962) und den Naturrräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms. Die Naturraumgliederung Brandenburgs nach Scholz beinhaltet die Geometrie und textliche Bezeichnung von 76 Naturraumuntereinheiten hinsichtlich Geologie, Klima, Relief, Boden, Hydrologie, Gewässer, Flächennutzung und natürliche Vegetation. Diese Naturräumliche Gliederung wird primär für Aufgaben im Naturschutz eingesetzt. Die Naturräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms (LAPRO) Brandenburg wurden auf Grundlage der Veröffentlichung "Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs" (Eberhard Scholz 1962) erstellt. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Bio-geographical Regions (D2.8.III.17_v3.0) liegen die Inhalte der Naturraumkarte INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet den FeatureType Bio-geographicalRegion. Der WebFeatureService (WFS) wird in den Versionen 1.1.0 und 2.0.0 bereitgestellt.
Der Dienst zur Naturraumgliederung Brandenburgs setzt sich zusammen aus der Naturräumlichen Gliederung nach Scholz (1962) und den Naturrräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms. Die Naturraumgliederung Brandenburgs nach Scholz beinhalt Geometrie und textliche Bezeichnung von 76 Naturraumuntereinheiten hinsichtlich Geologie, Klima, Relief, Boden, Hydrologie, Gewässer, Flächennutzung und natürliche Vegetation. Diese Naturräumliche Gliederung wird primär für Aufgaben im Naturschutz eingesetzt. Die Naturräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms Brandenburg wurden auf Grundlage der Veröffentlichung "Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs" (Eberhard Scholz 1962) erstellt. Hierfür wurden die räumlichen Grenzen an den Maßstab des Landschaftsprogramms angepasst und die Bezeichnungen der Naturräume teilweise verändert. Der WebFeatureService (WFS) wird in den Versionen 1.1.0 und 2.0.0 bereitgestellt.
Zur ökologischen Charakterisierung und Abgrenzung von Landschaften läßt sich Deutschland in naturräumliche Einheiten, d. h. in nach dem Gesamtcharakter ihrer Landesnatur abgegrenzte Regionen gliedern. Berücksichtigt werden die natürlichen Gegebenheiten einer Landschaft wie Oberflächengestalt, Böden, Gesteinsaufbau, Gewässer und Klima. Der menschliche Einfluss auf die Landschaft spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Die einzelnen Einheiten sind durch eine spezifische Ausstattung mit Standort- und biotischen Potentialen (Flora, Fauna, Vegetation) sowie durch den Bestand an Landschaftsstrukturen, Biotopen und Arten gekennzeichnet. Die Abgrenzung der Naturräume wurde auf Grundlage der Haupteinheiten der naturräumlichen Gliederung nach Meynen, Schmidthüsen et al. (1953-1962) und der Landschaftsgliederung des Instituts für angewandte Geodäsie (Karte der BRD 1:1000000 - Landschaften, 1979) erarbeitet. U. a. für die Anwendung im FFH-Bereich wurde dabei die Ebene der Haupteinheiten durch Zusammenfassung einzelner Einheiten zu Naturräumen vereinfacht. Die Einheiten der Naturräme lassen sich zu neun verschiedenen Großlandschaften zusammenfassen. Der Datensatz beinhaltet außerdem die Abgrenzung der atlantischen, kontinentalen und alpinen biogeographischen Regionen in Deutschland.
Zur ökologischen Charakterisierung und Abgrenzung von Landschaften läßt sich Deutschland in naturräumliche Einheiten, d. h. in nach dem Gesamtcharakter ihrer Landesnatur abgegrenzte Regionen gliedern. Berücksichtigt werden die natürlichen Gegebenheiten einer Landschaft wie Oberflächengestalt, Böden, Gesteinsaufbau, Gewässer und Klima. Der menschliche Einfluss auf die Landschaft spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Die einzelnen Einheiten sind durch eine spezifische Ausstattung mit Standort- und biotischen Potentialen (Flora, Fauna, Vegetation) sowie durch den Bestand an Landschaftsstrukturen, Biotopen und Arten gekennzeichnet. Die Abgrenzung der naturräumlichen Haupteinheiten und der naturräumlichen Gruppen der Haupteinheiten basiert auf der naturräumlichen Gliederung nach Meynen, Schmithüsen et al. (1953-1962). Meynen, E., , Schmithüsen, J., Gellert, J., Neef, E. Müller-Miny, H. & Schultze, J. H. (Hrsg.) (1953- 962): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, Bd. 1-9. - Remagen, Bad Godesberg (Bundesanstalt für Landeskunde u. Raumforschung, Selbstverlag).
Waldbestände des SaarForst Landesbetriebes (Staatswald) Die Aussengrenzen (Besitzgrenzen) des Staatswaldes wurden an die ALK angeglichen und sind damit katasterscharf. Die Innengrenzen (Abgrenzungen der Waldbestände eines Eigentümers untereinander) sind anhand der DGK5 und der digitalen Orthofotos mit 40 cm Bodenauflösung digitalisiert. Neben zahlreichen datenbankinternen Attributen ist folgendes Attribut entscheidend: Bestandsname ; landesweit besitzerübergreifend eindeutiger Schlüssel. Felder und ihre Bedeutung: BESTAND: Bestand; ALTSTR: Altersstruktur BALTER: Alter mittel; BALTERMI: Bestandsalter bis; BALTERMA: Bestandsalter von; BEFE: Befundeinheit; BESTLAGE: Lage der Teilfläche; BESTSTR: Bestandesstruktur; ENTWST: Entwicklungsstufe; BESTNAM: Bestandesname; UFLAECHE: Unterfläche; BEFAHRB: Befahrbarkeit in %; DAT: Datum; FLAECHE: Fläche in ha; SEEH: Seehöhe; ARTV_BA: Artenvielfalt der Baumarten; ARTV_BV: Artenvielfalt der Bodenvegetation; BEHVEG1: Behindernde Vegetation 1; BEHVEG2: Behindernde Vegetation 2; BETR_KL: Betriebsklasse; BEST_TYP: Bestandestyp; C: Sonderfeld; D: Driglichkeit; EINZELB: Schützenswerte Einzelbäume; EXPMA: Exposition bis; EXPMI: Exposition von; EXPOS: Exposition; FEINER: Erschließung in %; FORM: Baumform; GATTER: Gatter in %; GELFOMA: Geländeform bis; GELFOMI: Geländeform von; H_PFLZ: Pflegezustand; HOEHLE: Höhlenreichtum; HORIZ: Horizontale Strukturvielfalt; KALK: Kalkung; KONTRNUA: Kontrollnutzungsart; NEIG: Neigung; TOTHOLZ: Totholz stehend; ENTSTEH: Tothol liegend; VERTI: Vertikale Strukturvielfalt; WUCHSB: Wuchsbezirk; WUCHSG: Wuchsgebiet; BESCHRIFT: ; HBA: Dominierende Baumartengruppen; BU: Ateil Buche in %; BL: Anteil Fläche temp. ohne Baumbewuchs in %; DOU: Anteil Douglasie in %; ELB: Anteil Edellaubbäume in %; KI: Anteil Kiefer in %; EI: Anteil Eiche in %; FI: Anteil Fichte in %; LAE: Anteil Lärche in %; SALH: Summe der Laubhölzer in %; SLB: Anteil sonstiger Laubbäume in %; SANH: Summe der Nadelbäume in %; SNB:Anteil sonstiger Nadelbäume in %; UFL: Bestand; SHAPE_Area: Flächengröße ha;
Alle Vegetationsflächen auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) gemäß Basis-DLM (ATKIS), für die dem NLWKN entweder:a) keine,b) keine abschließend verifizierten, standardisierten oderc) keine Biotopkartierungen mit Veröffentlichungsrechten vorliegen.Enthalten sind sowohl anthropogen geprägte Bewirtschaftungen wie Landwirtschaft und Wald, Unland/vegetationslose Flächen, sowie mäßig bis minder beeinträchtigte organische Böden, die gemäß Basis-DLM (ATKIS) noch der Kategorie "Moor" zugewiesen werden.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 5538 |
Kommune | 1 |
Land | 1811 |
Type | Count |
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Ereignis | 8 |
Förderprogramm | 2823 |
Kartendienst | 7 |
Messwerte | 777 |
Taxon | 13 |
Text | 422 |
Umweltprüfung | 24 |
unbekannt | 2663 |
License | Count |
---|---|
closed | 1916 |
open | 4665 |
unknown | 156 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 5568 |
Englisch | 1557 |
andere | 1 |
unbekannt | 1591 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 185 |
Bild | 91 |
Datei | 1176 |
Dokument | 279 |
Keine | 3119 |
Multimedia | 1 |
Unbekannt | 57 |
Webdienst | 160 |
Webseite | 3232 |
Topic | Count |
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Boden | 5116 |
Lebewesen & Lebensräume | 6576 |
Luft | 3753 |
Mensch & Umwelt | 6737 |
Wasser | 4444 |
Weitere | 6217 |