Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.
Grafische Darstellung der Grundschulbezirke einschließlich der Straßennamen und Hausnummern für Einwohner*Innen und Politik Grafische Darstellung der Grundschulbezirke einschließlich der Straßennamen und Hausnummern für Einwohner*Innen und Politik. Die Grundschulbezirke sind räumlich abgegrenzte Gebiete, die die Einzugsbereiche von Grundschulen der Stadt Laatzen darstellen. Die Daten zu den Grundschulbezirken umfassen die geografische Ausdehnung und sind flächendeckend für das Gebiet der Stadt Laatzen. Sie dienen der Übersicht und Verwaltungszwecken im Bildungsbereich. Die Daten sind als Vektordaten mit Flächengeometrie verfügbar. Der Zugang zu den Daten erfolgt über den gemeinsamen Geodatenkatalog der des Landkreis Hildesheim und der Region Hannover, der sowohl Informationen zur Nutzung als auch zur technischen Bereitstellung enthält. Bereitgestellt werden die Daten per WFS-Dienst und WMTS-Dienst.
Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.
Die Forstgrundkarte gibt einen Überblick über die Lage und räumliche Ausdehnung der Waldflächen. Sie stellt die grundlegende Waldeinteilung des Gesamtwaldes (Wald aller Eigentumsarten) im Land Brandenburg dar. Die graphische Darstellung enthält neben den Waldflächen nach §2 LWaldG (Holzboden, Nichtholzboden, Nicht eingerichtete Flächen) auch Sonstige Betriebsflächen (kein Wald im Sinne §2 LWaldG). Es handelt sich dabei um eine zusammengefasste Gruppierung aller Vektordaten der Forstgrundkarte. Diese umfasst die Flächen, Linien, Gestaltungslinien, Punkte und Texte. Maßstab: 1:5000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Die Vektordaten / Geometrien enthalten wissenschaftlichen Weiterbildungseinrichtungen sowie Weiterbildungseinrichtungen gemäß WBG des Landes Bremen. In den Attributdaten sind Informationen zur Art der Weiterbildungseinrichtung hinterlegt (wie Adressdaten, Profile der Einrichtungen, Träger der Einrichtungen sowie ISCED-2011 Level).
Auf Blatt Mannheim ist der nördliche Oberrheingraben mit seinen mesozoischen Flanken dargestellt. Die dominierende Baueinheit im Kartenausschnitt ist der Oberrheingraben. Er durchzieht von Südsüdwest nach Nordnordost das Kartenblatt und lässt sich durch seine Randverwerfungen klar abgrenzen. Die tertiäre Sedimentfüllung der Grabenstruktur tritt nur vereinzelt unter der quartären Deckschicht aus fluviatilen Ablagerungen, Löss- und Flugsanden zu Tage. Geomorphologisch lässt sich der Oberrheingraben in zwei Gebiete unterteilen: das Vorderpfälzer Tiefland und die Rheinaue. Das Vorderpfälzer Tiefland ist eine altpleistozäne Flussterrasse, die in West-Ost-Richtung von den Schwemmfächern der Pfälzerwalder Bäche zerschnitten wird. Die jüngere Rheinaue ist in diese altpleistozäne Flussterasse eingetieft und mit holozänen Auesedimenten verfüllt. Im westlichen Teil des Kartenausschnitts ist das linksrheinische Mesozoikum angeschnitten, das sich zwischen den Grundgebirgsaufbrüchen des Rheinischen Schiefergebirges und der Vogesen erstreckt. Aufgeschlossen sind Ausläufer der Saar-Nahe-Senke, die Westricher Hochfläche, der Pfälzer Wald und die Zaberner Senke. Östlich des Oberrheingrabens sind die mesozoischen Schichten (hauptsächlich Trias) der Kraichgau-Senke erfasst. Sie reichen südlich bis zu den Ausläufern des Nordschwarzwaldes (Oberrotliegend). Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologisches Profil zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Die West-Ost-verlaufende Schnittlinie kreuzt die Westricher Hochfläche, den Pfälzer Wald und den Oberrheingraben.
Auf Blatt Bad Reichenhall sind Bausteinen des Ostalpins abgebildet: Niedere und Schladminger Tauern, Salzkammergut, Berchtesgadener Alpen sowie Höllengebirge, Totes Gebirge, Hagengebirge, Leoganger Steinberge, Tennengebirge, Dientener Berge und Steinernes Meer. Das subalpine Molassebecken begrenzt die alpinen Einheiten im Norden. Die tertiäre Sedimentfüllung des Molassebeckens ist größtenteils von quartären Deckschichten (z. B. fluviatilen und glazifluviatilen Schottern und Sanden) überlagert. Die sich südlich an die Molasse anschließende helvetische Zone der Alpen (Kreide und Tertiär) tritt ebenfalls nur vereinzelt unter der Quartärbedeckung zu Tage. Die Flysch-Zone ist wesentlich breiter ausgebildet. Die kreidezeitlichen Tiefenwasserbildungen zeichnen sich durch wechsellagernde tonig-mergelige bzw. sandig-kalkige Schichten aus. Den zentralen Teil des Kartenblattes nimmt eine durch Faltung, Verschuppung, Auf- und Überschiebung geprägte Zone ineinander greifender bzw. aneinander grenzender Schollen und Decken ein. Die zur Tirolischen Schubmasse der Kalkalpen zählenden Sedimente der Trias (z. B. Wettersteinkalk, Hauptdolomit, Dachsteinkalk) und des Juras dominieren den Bereich. Zu dem Tirolikum zählen Göllmassiv, Staufen-Höllengebirgs-Decke, Totengebirgsdecke, Warscheneck-Decke, Werfener Schuppenzone und Mandlingschuppe. Ihnen sind andere ostalpine Deckenbausteine eingeschaltet: Bajuvarikum: Allgäu-Decke, Langbath-Scholle, Reichraminger Decke; Berchtesgadener Decke und Dachstein-Decke; Hallstätter Zonen und Deckschollen: Lofer-Reichenhaller Zone, Hallein-Berchtesgadener Zone, Ischl-Ausseer-Zone, Grundlsee-Zone, Lammermasse, Plassen, Mitterndorfer Schollen; Gosau-Becken mit kreidezeitlichen Sand- und Mergelsteinen. Nach Süden schließt sich die Grauwackenzone (paläozoische Grauwacken, Ton- und Kieselschiefer) an. Auch kleinere Einschaltungen von Grünschiefer, Metadiabas, Karbonat und Kieselmarmor treten auf. Am Südrand des Kartenblattes sind metamorphe Gesteine (Schiefer, Phyllite, Gneise, Quarzite) der Zentralalpen erfasst. Von West nach Ost lassen sich die Tauern-Schieferhülle des Penninikums, die Penninisch-Radstädter Mischungszone, der Radstädter Komplex und das Ostalpine Altkristallin abgrenzen. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, verdeutlicht eine tektonische Übersichtskarte die regionalgeologische Gliederung im Kartenausschnitt. Ein geologischer Schnitt gewährt zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das N-S-Profil kreuzt die Molassesedimente, die Flysch-Zone, die Tirolische Schubmasse der Kalkalpen mit eingelagerter Lammermasse, die Penninisch-Radstädter Mischungszone und endet im Penninikum der Zentralalpen.
Die Vektordaten / Geometrien enthalten Schulstandorte der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, sowohl öffentlicher wie auch privater Träger. In den Attributdaten sind Informationen zur Art der Schule hinterlegt (wie z.B. Adressdaten, Schulform, Ganztagsschule und Art, Zusatzangebote, ISCED-2011 Level, etc.).
Ein Bestandteil des Digitalen Feldblockkatasters ist die Förderkulisse der benachteiligten Gebiete. Dabei handelt es sich insbesondere um Flächen, deren Ertragsfähigkeit natürlich stark begrenzt ist, wie das beispielsweise bei Sandböden der Fall sein kann. Die benachteiligten Gebiete wurden nach Vorgaben der Europäischen Union abgegrenzt. Damit derart problematische Landwirtschaftsflächen nicht brach fallen und weiter bewirtschaftet werden, gewährt das Land Brandenburg eine Beihilfe, die sogenannte Ausgleichszulage.
Die Digitale Topographische Karte 1:100 000 (DTK100) ist ein ATKIS®-Produkt und beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche im Rasterformat. Sie wird durch kartographische Gestaltung, Generalisierung, Signatur- und Textzuweisung aus den Vektordaten des ATKIS®-DLM50 abgeleitet. ### Wichtige Information ### Bitte beachten Sie, dass die Aktualisierung der Digitalen Topographischen Karten in Bremen derzeit pausiert. Das bedeutet keinerlei Einschränkung für Sie! Digitale kartographische Produkte, basierend auf den neusten Geobasisdaten, stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung. Besuchen Sie einfach: https://basemap.de für aktuelle Informationen. ### Stand 01.12.2023 ###
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 139 |
| Kommune | 25 |
| Land | 141 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 22 |
| Hochwertiger Datensatz | 9 |
| Kartendienst | 1 |
| Software | 1 |
| Text | 17 |
| unbekannt | 121 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 30 |
| offen | 129 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 163 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 73 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 118 |
| Lebewesen und Lebensräume | 156 |
| Luft | 28 |
| Mensch und Umwelt | 171 |
| Wasser | 60 |
| Weitere | 163 |