25. BUVKO „Auf dem Weg zum urbanen Wohlfühlklima“ Der 25. Bundesweite Umwelt- und Verkehrskongress – kurz BUVKO – findet vom 28. bis 30. März 2025 auf der Messe Karlsruhe in Rheinstetten statt. Unter dem Motto „Gemeinsam cool bleiben – Auf dem Weg zum urbanen Wohlfühlklima” geht es in Vorträgen, Workshops und Exkursionen um Schwammstädte, Schulstraßen und mehr Spaß beim Umsetzen von Mobilitätsinitiativen. Seit 1979 gibt es alle zwei Jahre den Bundesweiten Umwelt- und Verkehrskongress in Deutschland. Hier können sich Verbände, Initiativen, aktive Laien und Fachleute aus den Bereichen Umwelt, Verkehr, Verwaltung, Wissenschaft und Politik vernetzen. Der BUVKO wird stets von UMKEHR e. V. und FUSS e. V. organisiert. Mitveranstalter und Partner des 25. BUVKO sind die Hochschule Karlsruhe, das Baden-Württemberg Institut für Nachhaltige Mobilität (BWIM), das Forum Mensch und Verkehr in der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) sowie viele Initiativen und Verbände aus Karlsruhe. Das Programm beinhaltet alles Wissenswerte für den Weg zum urbanen Wohlfühlklima. Aus 10 Workshops und ebenso vielen Exkursionen kann man wählen. Beim Speed-Dating stellen Planende, Studierende und Engagierte ihre Projekte aus den Bereichen Mobilität, Stadt- und Raumplanung vor. Zudem wird der Fußverkehrspreis Deutschland verliehen. Anmeldung und Programm unter www.buvko.de . Das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unterstützen den BUVKO im Rahmen der Verbändeförderung.
Fund eines Weichmachers in Urinproben – Fragen & Antworten Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) berichtete Anfang 2024 und im Februar 2025 zum Fund von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern. Die Substanz wurde ebenfalls in Erwachsenen-Urinproben im Rahmen der sechsten Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) nachgewiesen. Hier gibt das Umweltbundesamt (UBA) Antworten auf die häufigsten Fragen. FAQ vom 06.02.2024, zuletzt aktualisiert am 28.02.2025 1. Was sind Phthalate? Stoffe aus der Gruppe der Phthalate werden als Weichmacher verwendet, um spröden Kunststoff, insbesondere PVC, die gewünschte Elastizität zu verleihen. Weitere Informationen zu Phthalaten haben das UBA das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zusammengestellt. 2. Was ist Mono-n-hexylphthalat? Mono-n-hexylphthalat kann als ein Abbauprodukt im Körper (als sogenannter Metabolit) aus verschiedenen Stoffen, etwa aus Di-n-hexylphthalat, entstehen. Di-n-hexylphthalat wurde 2013 als besonders besorgniserregender Stoff im Rahmen der REACH-Verordnung (REACH-VO) identifiziert , da es die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen gefährden kann. 2020 erfolgte dann die Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-VO . Damit darf der Stoff in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Zulassungsanträge wurden für Di-n-hexylphthalat bislang nicht gestellt. Da es für den Stoff keine Registrierung gemäß REACH-VO gibt, ist davon auszugehen, dass der Stoff wirtschaftlich in der EU keine große Rolle spielt bzw. in der Vergangenheit gespielt hat. Möglich sind Gehalte von Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung in anderen Stoffen, zum Beispiel durch eine Entstehung im Herstellungsprozess, aus Altlasten sowie aus Di-n-hexylphthalat-haltigen Importerzeugnissen. Die SCIP-Datenbank bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) listet eine größere Anzahl von Erzeugnissen, für die Di-n-hexylphthalat als Bestandteil angegeben wird. 3. Wie wurde die Substanz entdeckt? Das LANUV veranlasste im Herbst 2023 eine Untersuchung der Urinproben von Kindern, die es im Rahmen seiner regelmäßigen Human-Biomonitoring-(HBM)-Untersuchungen sammelt ( Info ). Ergebnisse des LANUV zur Belastung von Kindern mit Mono-n-hexylphthalat wurden in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Das UBA und das LANUV stehen zu diesen Ergebnissen in Austausch. Das Umweltbundesamt selbst führte von Mai 2023 bis Juli 2024 die sechste bevölkerungsrepräsentative Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit ( GerES VI ) durch. Deutschlandweit wurden zufällig ausgewählte Erwachsene zwischen 18 und 79 Jahren um ihre Teilnahme gebeten, um unter anderem auf ihre körperliche Belastung mit Umweltschadstoffen hin untersucht zu werden. Unter den im Rahmen dieses Human-Biomonitoring-(HBM)-Programms untersuchten Stoffen befindet sich auch das Mono-n-hexylphthalat. 4. Wie groß ist das Ausmaß der Belastung? Vorläufige Ergebnisse aus GerES VI zeigen, dass in 29 Prozent der rund 1.600 untersuchten Urinproben Mono-n-hexylphthalat nachweisbar ist. Endergebnisse der Studie werden im Laufe des Jahres 2025 erwartet. Der reine Nachweis von (Einzel-)Substanzen im Körper deutet nicht zwangsläufig auf ein gesundheitliches Risiko hin. Die Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) hat einen toxikologischen Beurteilungswert (HBM-Wert) von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin abgeleitet. Alle Proben aus GerES VI liegen unterhalb dieses Beurteilungswerts. Auch die im Januar 2024 vom LANUV berichteten Daten liegen darunter. Die im Februar 2025 vom LANUV veröffentlichten Daten der Querschnittsstudie 2023/2024 liegen für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder ebenfalls unterhalb dieses Wertes. Zwei der untersuchten 250 Kinder wiesen eine Überschreitung des HBM-I-Wertes auf. Eine Überschreitung des HBM-I-Wertes bedeutet, dass der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden sollten. Darüber hinaus sollte eine Mehrfachbelastung durch ähnlich wirkende Substanzen bei der Bewertung der HBM-Messergebnisse berücksichtigt werden. Zusätzlich hat das Umweltbundesamt Proben aus GerES V von 361 Kindern und Jugendlichen aus den Jahren 2015 bis 2017 nachträglich auf Mono-n-hexylphthalat untersuchen lassen. In 24 Prozent dieser Proben war Mono-n-hexylphthalat nachweisbar. Die Gehalte lagen deutlich unter dem HBM-I-Wert. 5. Worauf sind die Belastungen mit Mono-n-hexylphthalat im menschlichen Körper zurückzuführen? Vorläufige Auswertungen von GerES VI deuteten bereits frühzeitig auf einen möglichen Zusammenhang zwischen der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat und der Nutzung von kosmetischen Mitteln, insbesondere Sonnenschutzmitteln, hin. Im Folgenden geriet ein bestimmter UV-Filter (DHHB, Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate) in den Fokus, da bei dessen Herstellung Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung entstehen kann. Die vorläufigen Ergebnisse zu Mono-n-hexylphthalat aus GerES VI zeigen deutliche saisonale Schwankungen: In den Wintermonaten wurde Mono-n-hexylphthalat in weniger als 10 Prozent der Proben gefunden, im Sommerhalbjahr stieg der Anteil an mit Mono-n-hexylphthalat belasteten Proben dagegen auf teils über 50 Prozent. Dies macht Sonnencreme als Hauptquelle der Belastung plausibel. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe hat in Untersuchungen Di-n-hexylphthalat in DHHB-haltigen Sonnenschutzmitteln nachgewiesen. Gleichzeitig zeigte sich aber auch, dass nicht alle Produkte, die den UV-Filter DHHB enthielten, mit Di-n-hexylphthalat belastet waren. Die im Februar 2025 veröffentlichten Untersuchungen des LANUV der Querschnittsstudie 2023/2024 zeigen einen klaren Zusammenhang zwischen dem Nachweis von DHHB-Abbauprodukten im Urin und der Belastung mit MnHexP. Auch dies konnte durch vorläufige Ergebnisse aus den bevölkerungsrepräsentativen Studien GerES V und VI bestätigt werden. In allen drei HBM-Studien zeigt sich aber auch, dass nicht alle Menschen, in deren Urin DHHB-Abbauprodukte nachgewiesen wurden, ebenfalls mit DnHexP belastet sind. UBA hatte zusammen mit BfR und BVL 2024 eine technische Arbeitsgruppe zur weiteren Ursachenaufklärung eingerichtet, an der auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) beteiligt wurde. Bislang hatten sich aus den Auswertungen – außer für Sonnenschutzmittel – keine weiteren möglichen Zusammenhänge zu anderen Produkten ergeben. 6. Was unternimmt das Umweltressort? Zur Beurteilung der gefundenen Belastung mit Mono-n-hexylphthalat hat das UBA die Kommission Human-Biomonitoring um eine Bewertung gebeten. Dies wurde durch die Ableitung eines toxikologischen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) umgesetzt. Das UBA führt seit den 1980er Jahren die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) durch. Im Rahmen dieser Studien werden unter anderem Urin- und Blutproben der Teilnehmenden auf verschiedene Umweltschadstoffe untersucht und Befragungen durchgeführt. Mithilfe der Daten dieser Studien können Rückschlüsse auf die Belastung der gesamten Bevölkerung in der jeweils untersuchten Altersgruppe (Kinder, Erwachsene) in Deutschland gezogen werden. Aufgrund des Stichprobendesigns und der anschließenden Gewichtung der Daten sind Ergebnisse aus GerES repräsentativ für die in Deutschland lebende Bevölkerung. Die Qualitätssicherung und Gewichtung der Daten für GerES VI (2023-2024, Erwachsene) erfolgt aktuell. Die nachträgliche Untersuchung von Proben aus GerES V (2015-2017, Kinder und Jugendliche) wurde umgehend nach Bekanntwerden der in NRW beobachteten Belastung von Kindern veranlasst. Aktuell wertet das UBA auch weitere Urinproben der Umweltprobenbank des Bundes aus. Die Untersuchungen sollen aufzeigen, ob ein Trend in der zeitlichen Entwicklung der Belastung nachweisbar ist. Um das Ausmaß der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat auch in anderen Ländern Europas abschätzen zu können, tauscht sich das UBA mit der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der europäischen Umweltagentur (EEA) aus. Auch wurde das Thema an die Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien ( Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals; PARC ) kommuniziert und wird im Rahmen des sogenannten „Rapid Response Mechanism“ des Projektes bearbeitet. In Kürze wird damit begonnen, DnHexP in EU-weiten HBM-Studien, den PARC Aligned Studies, zu messen. Für den Nachweis von Chemikalien im Menschen werden sensitive und spezifische Methoden benötigt. Das Umweltbundesamt hatte bereits 2017 im Rahmen eines REFOPLAN-Projektes die Weiterentwicklung einer analytischen Methode beauftragt, mit der auch nicht zugelassene fortpflanzungsschädigende Weichmacher im Urin nachgewiesen werden können (unter anderem die Abbauprodukte von DnHexP). Eine Belastung der Menschen mit diesen Chemikalien ist aufgrund der strengen Regulierung nicht zu erwarten. Um dies überprüfen zu können, werden diese Stoffe dennoch in HBM-Studien untersucht. Die Methodenentwicklung wurde im Auftrag des UBA vom Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) in Bochum durchgeführt. Seit 2020 steht die Methode zur Anwendung bereit und wurde für die HBM-Untersuchungen des LANUV und in GerES eingesetzt. Seit 2010 werden in der Kooperation zur Förderung des Human-Biomonitorings (HBM) zwischen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) neue chemisch-analytische Nachweismethoden entwickelt. Das UBA trägt als Mitglied des Lenkungsausschusses und mit HBM-Expert*innen signifikant zum Gelingen der Kooperation bei. Die Methode zur Bestimmung von Abbauprodukten des UV-Filters DHHB im Urin wurde in der Kooperation durch das Analytisch-Biologisches Forschungslabor GmbH (ABF) bereits 2019 entwickelt und für die HBM-Untersuchungen des LANUV und in GerES eingesetzt. 7. Was wird auf EU-Ebene unternommen? Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission (Scientific Committee on Consumer Safety; SCCS) bewertet auf Bitte des BMUV und im Auftrag der EU-Kommission aktuell die Sicherheit des UV-Filters DHHB hinsichtlich der Verunreinigung mit DnHexP. In einer vorläufigen Bewertung vom 17.02.2025 kommt das SCCS zu dem Schluss, dass eine Verunreinigung von 1 Milligramm DnHexP pro Kilogramm DHHB (entspricht 1 ppm ) als Höchstwert für eine technisch unvermeidbare Verunreinigung anzusetzen ist. Zum Vergleich: das LANUV berichtet in seiner Pressemitteilung vom 25.02.2025 von DnHexP-Gehalten im Rohstoff in Höhe von 9,9 bis über 100 Milligramm pro Kilogramm DHHB. Eine Einhaltung des vom SCCS vorgeschlagenen Zielwerts von 1 ppm sollte somit zu einer signifikanten Reduktion der DnHexP-Belastung in kosmetischen Mitteln und in Folge dessen auch in den Menschen führen.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde das Förderprogramm zur Förderung von Umwelt- und Naturschutzprojekten (Verbändeförderung) im Zeitraum von 2008 bis 2019 evaluiert. Durch quantiative und qualitative Methoden (u. a. Fragebogen, leitfadengestützte Experteninterviews) konnten wichtige Rückschlüsse hinsichtlich der Passfähigkeit des Programms, Zielerreichung und Breitenwirkung gewonnen und konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die Evaluation bestätigt die hohe Relevanz des Programms Verbändeförderung, welche nach wie vor gilt. Die Handlungsempfehlungen sollen die Stärkung und Weiterentwicklung des Programms unterstützen. Veröffentlicht in Texte | 81/2024.
Projektbeginn: 2023 / Projektende: 2024 Projektbeschreibung lt. Geschäftsplan: Im Rahmen dieser DIN SPEC sollen Anforderungen an barrierefreie Ladeinfrastruktur ausgewiesen werden. Der Bedarf existiert aus mehreren Gründen: Teilhabe von Menschen mit Behinderung Elektromobilität für Menschen mit Behinderung (teilweise auch mit temporärer Beeinträchtigung) setzt die Möglichkeit des barrierefreien Ladens eines Elektrofahrzeugs voraus. Dazu muss die barrierefreie Ladeinfrastruktur besonderen Anforderungen entsprechen, wie etwa ein stufenloser Zugang oder im Hinblick auf die Erreichbarkeit von Bedienelementen. Es ist daher wichtig, dass sich Menschen mit Behinderung darauf verlassen können, dass als barrierefrei ausgewiesene Ladeinfrastruktur auch festgelegten Parametern entspricht und diese uneingeschränkt nutzbar ist. Entlastung von Kommunen etc. Aktuell wird eine Vielzahl an Ladeinfrastruktur gebaut, dabei sollte diese auch bedarfsgerecht den Anforderungen von Menschen mit Behinderung geplant werden können. Die DIN SPEC soll alle relevanten Anforderungen darlegen und damit auch eine Vereinfachung bei z.B. Ausschreibungen von zu installierender Ladeinfrastruktur sicherstellen. Die DIN SPEC wird die Anforderungen des aktuellen Entwurfs der DIN 18040-3 (2023-1), bzw. der demnächst erscheinenden Norm übernehmen und spezifizieren. Zudem sollen weitere Anforderungen (Kabelmanagement, Erreichbarkeit) hinzugefügt werden. Somit sind alle relevanten Anforderungen in einem Standard enthalten und ermöglichen so eine einfache Implementierung. Mitwirkende Institution Initiator: Nationale Leitstelle für Ladeinfrastruktur (NOW GmbH), Koordinator: DIN – Deutsches Institut für Normung e.V Beteiligte: Städte, Kommunen, Unternehmen, Verbände, Interessensvertretungen” ELSTA – Förderung der Elektromobilität durch Normung und Standardisierung im Rahmen der Förderbekanntmachung Elektromobil
§ 3 Zusammenarbeit und maritime Sicherheitspartnerschaft (1) In der Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der Bundesverkehrsverwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit den nach § 3 des Schiffssicherheitsgesetzes Verpflichteten oder den für sie Tätigen können, insbesondere in den Bereichen der §§ 2 und 7 dieser Verordnung oder des § 12 des Schiffssicherheitsgesetzes, mit Unternehmen, Verbänden oder zuständigen Stellen in Bezug auf bestimmte Produkte, Systeme, Verfahren, Konzepte, Entwicklungen, Erprobungen, Kontrollen oder Erfahrungen zur Verbesserung der Schiffssicherheit Absprachen getroffen und zur Förderung solcher Absprachen - auch unter Beteiligung geeigneter anderer Stellen - sachdienliche konkrete Modelle ausgearbeitet werden. Soweit solche Absprachen oder Modelle die zur Verbesserung der Schiffssicherheit erforderlichen beruflichen Fortbildungsmaßnahmen, Unterweisungen oder Schulungen für Seeleute betreffen, können auch Einrichtungen einbezogen werden, die hierfür geeignete Maßnahmen anbieten. (2) Die nach dieser Verordnung zuständigen Behörden berücksichtigen möglichst, soweit dies der Sicherheit förderlich ist, die Sicherheitskonzepte, Initiativen und Erklärungen, die ihnen bei der Sicherheitsvorsorge nach § 3 des Schiffssicherheitsgesetzes und § 2 dieser Verordnung unterbreitet werden. (3) Die Behörden der Bundesverkehrsverwaltung sind auch für folgendes zuständig: Ist eine Neuregelung im Bereich der internationalen Regelungen zur Schiffssicherheit oder zur Verhütung der Umweltverschmutzung durch Schiffs beschlossen worden, aber noch nicht in Kraft getreten, so prüft und bescheinigt die Behörde, die für den Sachverhalt nach dem Seeaufgabengesetz grundsätzlich zuständig ist, bei Vorliegen der in der Neuregelung enthaltenen Voraussetzungen auf schriftlichen Antrag, dass ein bestimmtes darin vorgeschriebenes Baumuster, System, Verfahren, Konzept oder Verhalten unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften den Anforderungen der Neuregelung entspricht. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation können nach Maßgabe ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs auf Antrag Vermessungen von Schiffen, Teilen oder Typen und Serien von Schiffen, schiffsbezogene Baumusterprüfungen oder sonstige schiffsbezogene Prüfungen, Untersuchungen, Zulassungen oder Konformitätsbewertungen, auch soweit sie nicht vorgeschrieben sind, durchführen oder bescheinigen, wenn dies für die Anwendung von Rechtsvorschriften sachdienlich ist. Macht eine zuständige Behörde Auslegungen, allgemeine Ausnahmen und Befreiungen im Sinne des § 7, international beschlossene Empfehlungen im Sinne des § 12 des Schiffssicherheitsgesetzes oder international angenommene Standards im Sinne des § 9d des Seeaufgabengesetzes bekannt, so bezeichnet sie die zugehörigen Rechtsvorschriften. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr veröffentlicht im Januar jeden Jahres im Verkehrsblatt eine Liste der Fundstellen der neuen Bekanntmachungen der Muster von Zeugnissen und sonstigen Bescheinigungen nach Teil 1 Nummer 12, Teil 2 Nummer 2.9, Teil 3 Kapitel 12, Teil 5 Nummer 11, Teil 6 Kapitel 7 und Teil 7 Nummer 9 der Anlage 1a und Abschnitt A Nummer 1 bis 3 der Anlage 2. Stand: 30. November 2024
LebensMittelPunkte für zukunftsfähige Ernährung & ländliche Räume „LebensMittelPunkte“ (LMPs) sind eine Konzeptidee aus dem städtischen Raum. Sie sollen zur Ernährungswende beitragen, nachhaltige Ernährung für alle zugänglich machen und Zusammenhalt in der Nachbarschaft fördern. Ein Projekt der Verbändeförderung hat dabei unterstützt, drei LMPs in Brandenburg aufzubauen. Eine Broschüre hilft dabei, LMPs im ländlichen Raum zu etablieren. In LebensMittelPunkten, kurz LMP, werden regionale, hochwertige und fair gehandelte Nahrungsmittel vermarktet, gelagert, verarbeitet und gemeinsam gegessen. Sie bringen Menschen die bunte Vielfalt an Nahrungsmitteln in ihrer unmittelbaren Umgebung näher, sind aber zugleich auch Treffpunkte, um gemeinsam zu kochen und zu gärtnern, zu essen, voneinander zu lernen und sich auszutauschen. Um dieses Konzept auch auf dem Land zu etablieren, haben Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium das Projekt „Die Ernährungswende konkret regional und bundesweit mit den LebensMittelPunkten (LMPs) bewegen!“ im Rahmen der Verbändeförderung gefördert. Mit dem Projekt wurden der Aufbau und die Verstetigung von drei LMPs in Brandenburg sowie der Aufbau eines bundesweiten Netzwerks von LMPs unterstützt. Dadurch entsteht ein Austausch über erfolgreiche Strategien und Beispiele, der die Arbeit in den Regionen unterstützt und einen Wissenspool generiert. Gelingt es, aktuelle Herausforderungen zu meistern, können LebensMittelPunkte zu langfristigen Institutionen eines lebenswerten ländlichen Raums werden und gleichzeitig wichtige Bausteine für eine zukunftsfähige Ernährungswende werden. Für die Verstetigung von LMPs braucht es jedoch vor allem langfristig nutzbare Räumlichkeiten und/oder Gartenflächen sowie ein Finanzierungskonzept für eine Koordinationsstelle. Ohne ein bis zwei Personen, die verantwortlich die Organisation und Koordination für den LMP übernehmen und weitere Aktive aktivieren, kann der Prozess zur kontinuierlichen Entstehung der LMPs nicht aufrechterhalten werden. Eine im Projekt entstandene Broschüre stellt dar, was LebensMittelPunkte genau sind, wie sie im ländlichen Raum etabliert werden können und was dabei die Herausforderungen sind. Die Broschüre richtet sind an Vertreter*innen der lokalen Zivilgesellschaft, der Lokalpolitik und der Verwaltung sowie an alle Interessierten aus der ländlichen Bevölkerung.
In LebensMittelPunkten, kurz LMP, werden regionale, hochwertige und fair gehandelte Nahrungsmittel vermarktet, gelagert, verarbeitet und gemeinsam gegessen. Sie bringen Menschen die bunte Vielfalt an Nahrungsmitteln in ihrer unmittelbaren Umgebung näher, sind aber zugleich auch Treffpunkte, um gemeinsam zu kochen und zu gärtnern, zu essen, voneinander zu lernen und sich auszutauschen. Um dieses Konzept auch auf dem Land zu etablieren, haben Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium das Projekt „Die Ernährungswende konkret regional und bundesweit mit den LebensMittelPunkten (LMPs) bewegen!“ im Rahmen der Verbändeförderung gefördert. Mit dem Projekt wurden der Aufbau und die Verstetigung von drei LMPs in Brandenburg sowie der Aufbau eines bundesweiten Netzwerks von LMPs unterstützt. Dadurch entsteht ein Austausch über erfolgreiche Strategien und Beispiele, der die Arbeit in den Regionen unterstützt und einen Wissenspool generiert. Gelingt es, aktuelle Herausforderungen zu meistern, können LebensMittelPunkte zu langfristigen Institutionen eines lebenswerten ländlichen Raums werden und gleichzeitig wichtige Bausteine für eine zukunftsfähige Ernährungswende werden. Für die Verstetigung von LMPs braucht es jedoch vor allem langfristig nutzbare Räumlichkeiten und/oder Gartenflächen sowie ein Finanzierungskonzept für eine Koordinationsstelle. Ohne ein bis zwei Personen, die verantwortlich die Organisation und Koordination für den LMP übernehmen und weitere Aktive aktivieren, kann der Prozess zur kontinuierlichen Entstehung der LMPs nicht aufrechterhalten werden. Eine im Projekt entstandene Broschüre stellt dar, was LebensMittelPunkte genau sind, wie sie im ländlichen Raum etabliert werden können und was dabei die Herausforderungen sind. Die Broschüre richtet sind an Vertreter:innen der lokalen Zivilgesellschaft, der Lokalpolitik und der Verwaltung sowie an alle Interessierten aus der ländlichen Bevölkerung. Quelle: UBA
Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde das Förderprogramm zur Förderung von Umwelt- und Naturschutzprojekten (Verbändeförderung) im Zeitraum von 2008 bis 2019 evaluiert. Durch quantiative und qualitative Methoden (u. a. Fragebogen, leitfadengestützte Experteninterviews) konnten wichtige Rückschlüsse hinsichtlich der Passfähigkeit des Programms, Zielerreichung und Breitenwirkung gewonnen und konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die Evaluation bestätigt die hohe Relevanz des Programms Verbändeförderung, welche nach wie vor gilt. Die Handlungsempfehlungen sollen die Stärkung und Weiterentwicklung des Programms unterstützen.
Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle Sachbearbeitung Tierzucht (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Dessau- Roßlau. Die Einstellung von Bewerbern/Bewerbe- rinnen (m/w/d), die derzeit noch nicht beim Land Sachsen-Anhalt beschäftigt sind, kann erst zum 01.06.2024 erfolgen. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt mit Sitz in Dessau- Roßlau gehört als untere Landesbehörde zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirt- schaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL). Für das Sachgebiet „Tierzucht/ Prüfdienste“ suchen wir eine Sachbearbeiterin/ einen Sachbear- beiter vorrangig für die Bearbeitung von Angelegenheiten der Tierzucht, Tierhaltung und Tierfüt- terung. Im Einzelnen sind auf dem zu besetzenden Arbeitsplatz folgende Aufgaben wahrzuneh- men: Bearbeitung von Angelegenheiten der Tierhaltung und Tierfütterung einschließlich der fachlichen Koordinierung der Aufgaben in den ÄLFF Fachprüfungen (Tierhaltung, Tierzuchtrecht) bei Fördermaßnahmen und Beihilfen der Sachgebiete Fachstelle/ Förderung und InVeKoS Fachliche Unterstützung der zugelassenen Stellen bei der Durchführung von Lehrgängen gemäß der Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz Erarbeitung tierzuchtrechtlicher Stellungnahmen zu Anträgen auf Anerkennung von Zucht- verbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen bzw. Zuchtpro- grammen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Landesweite Wahrnehmung von tierzuchtrechtlichen Überwachungs- und Kontrollaufga- ben gemäß § 22 Tierzuchtgesetz (TierZG) für die Tierarten Pferd und Schwein Landesweite Wahrnehmung von Aufgaben als zuständige Behörde für die Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb von Besamungsstation oder Embryo-Entnahmeeinheiten für die Tierarten Pferd und Schwein Landesweite Durchführung und Umsetzung der Fördermaßnahmen/ Erstattungsverfahren im Bereich der Tierzucht für die Tierarten Pferd und Schwein Landesweite Überwachung und Auswertung der Tätigkeiten von Zuchtorganisationen, Prüforganisationen, Besamungsstationen und Embryo-Entnahmestationen Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung von Staatsprämienstuten Planung und Durchführung von Auszeichnungen in der Tierzucht Durchführung der Fachschwerpunktausbildung für den Abschnitt Tierproduktion und tieri- sche Erzeugung Anforderungen an die Bewerber/innen (m/w/d) Sie verfügen über die Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlichen Dienst (einschließlich landwirtschaftlich- technischer Dienst) gemäß Nr. 9.2.2 Abschnitt I der Anlage 1 zu § 2 der Ver- ordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (LVO LSA), Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (nach bisherigem Recht: gehobener landwirt- schaftlich- technischer Dienst) oder einen Bachelorabschluss bzw. entsprechenden Fachhoch- schulabschluss in der Fachrichtung Landwirtschaft. Aufgrund der wahrzunehmenden Aufgaben ist eine Vertiefung im Bereich Nutztierwissenschaften zwingend erforderlich. Die Tätigkeit erfordert vertiefte Kenntnisse im Tierzuchtrecht sowie zu Tierhaltung und Tierfütte- rung. Wünschenswert sind darüber hinaus fundierte Kenntnisse im Satzungs-, Zuwendungs-, Verwaltungs- und Vertragsrecht sowie umfassende Kenntnisse im Ordnungswidrigkeitsrecht. Der sichere Umgang mit Standardsoftware (MS-Office) wird erwartet. Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Fahren mit Dienstkraftfahrzeugen. Erwartet werden ferner Organisations-, Kommunikations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie analytisches Denkvermögen Was bieten wir Ihnen: eine interessante und unbefristete Tätigkeit einen modernen und sicheren Arbeitsplatz in einem fachkompetenten Team, eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase individuelle und umfassende Weiter-und Fortbildungsmöglichkeiten, Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeitszeitregelung; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr bei ei- ner Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen sichere und pünktliche Zahlung des Entgelts; Jahressonderzahlung Betriebliche Zusatzversorgung (VBL) als ergänzende Altersversorgung für Tarifbeschäf- tigte Betriebliches Gesundheitsmanagement Parkmöglichkeiten und Fahrradabstellplätze an der Dienststelle, gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 11 TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist die Einstellung im Beam- tenverhältnis möglich. Der Dienstposten ist diesbezüglich nach Besoldungsgruppe A 11 Lan- desbesoldungsordnung bewertet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Aufgrund der Zentralisierung von Aufgaben der allgemeinen Verwaltung bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden Teile des Auswahlverfahrens durch das ALFF Altmark bearbeitet. Die Entscheidung liegt weiterhin im Bereich des ALFF Anhalt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 12.04.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1112428). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „On- line bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber/innen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzuge- hen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen genügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen: Motivationsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenüber- sicht) Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnach- weise) und sonstige Zertifikate Führerschein ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- dienstete des Öffentlichen Dienstes) Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab. Hinweis: Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
Bild: Christopher Amend auf Pixabay Die zwei Förderaufrufe sind: Interessenbekundungsverfahren: FuE-Projekt zur Klimaanpassung Förderaufruf der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (siehe unten) 1. Interessenbekundungsverfahren: FuE-Projekt zur Klimaanpassung (Projektträger: UBA) Im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) soll ein angewandtes Forschungsprojekt gefördert werden, in dem Methoden und Instrumente zur Abschätzung von Potenzialen und Grenzen von Naturbasierten Lösungen (NbS) für die Klimaanpassung entwickelt werden. Ziel ist insbesondere die Quantifizierung und die Bewertung des Nutzens von NbS mit einem besonderen Augenmerk auf 1) die Klimawirkungen Hitze und Dürre sowie 2) Stadt-Umland-Beziehungen kleiner Großstädte (100.000 – 300.000 Einwohner:innen). Es soll systematisch aufgezeigt und möglichst quantifiziert werden, welchen konkreten Beitrag NbS zur Klimaanpassung leisten können und welche Synergieeffekte bzw. Wechselwirkungen mit (Natürlichem) Klimaschutz, Biodiversitätsschutz, dem Landschaftswasserhaushalt und einer resilienten Landnutzung kurz-, mittel- und langfristig zu erwarten sind. Nicht monetarisierbare Potenziale sollen dabei in gleicher Weise berücksichtigt werden wie monetarisierbare. Des Weiteren sollen praxisnahe, partizipative Verfahren zur Bewertung der Potenziale von NbS für die Gestaltung des Nexus Klimawandelanpassung, (Natürlicher) Klimaschutz und Biodiversitätsschutz entwickelt werden (holistische, replizierbare Bewertungsmethode). Die Ergebnisse sollen beispielhaft getestet und evaluiert werden. Schließlich sollen Umsetzungspotenziale und -hemmnisse systematisch analysiert werden. Die Ergebnisse sollen als Handlungs- und Entscheidungshilfe für weitere regionale und kommunale Planungs- und Entscheidungsträger nutzbar gemacht werden. Als Ergebnis des Vorhabens werden letztendlich zuverlässige, methodisch verständliche und belastbare Ansätze zur Ermittlung und Quantifizierung von Potenzialen und Grenzen Naturbasierter Lösungen für die Klimawandelanpassung erwartet. Des Weiteren soll das Vorhaben eine Handlungsanleitung für die Landnutzung und Wasserwirtschaft sowie für regionale und kommunale Planungsträger entwickeln, mit denen diese eigenständig und mit vertretbarem Aufwand räumlich abgegrenzte Bewertungen durchführen können. Ein Projektbeginn wird zu Anfang des zweiten Quartals 2024 vorausgesetzt. Die Förderung ist längstens bis Ende 2027 möglich. Das Verfahren ist zweistufig angelegt. Weitere Informationen finden Sie hier . ( Quelle: UBA ) 2. Förderaufruf der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Projektträger: ZUG gGmbH) Außerdem wurde ein neuer Aufruf zur Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) veröffentlicht. Vom 1. November 2023 bis 31. Januar 2024 können insbesondere Kommunen eine Förderung für die Ausarbeitung von Anpassungskonzepten beantragen, die auf die jeweilige Kommune zugeschnitten sind und einen inhaltlichen Schwerpunkt auf naturbasierte Lösungen legen. Damit sind vor allem Maßnahmen gemeint, die den Schutz, die Erhaltung, die Wiederherstellung, die nachhaltige Nutzung oder die Bewirtschaftung natürlicher Ökosysteme berücksichtigen. Das BMUV stellt dafür insgesamt 65 Millionen Euro aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) zur Verfügung. Mit dem Förderaufruf der DAS geht erstmals auch die Förderung für innovative Modellprojekte an den Start. Im Rahmen des neuen Förderaufrufs können Kommunen eine Förderung für die Entwicklung und Umsetzung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements beantragen. Dieses Management soll möglichst viele Ebenen der lokalen Verwaltung einbeziehen und umweltverträglich und klimafreundlich ausgerichtet sein. Das zu entwickelnde Konzept für das Anpassungsmanagement soll den Fokus auf naturbasierte Lösungen legen. Folglich sollen die Konzepte je nach örtlichen Bedarf Anpassungsmaßnahmen beinhalten, wie zum Beispiel Baumpflanzungen, Fassaden-, Dachbegrünung sowie Retentionsflächen. Über einen weiteren Förderschwerpunkt können Kommunen sowie weitere Akteur:innen, wie zum Beispiel Verbände, Vereine, Stiftungen, Unternehmen und Hochschulen, eine Förderung für innovative Modellprojekte beantragen. Diese Modellprojekte müssen neue Ansätze der kommunalen Anpassung aufgreifen und andere Kommunen zur Nachahmung anregen, um förderfähig zu sein. Für den gesamten Förderaufruf gilt, dass Konzepte und Projekte die positiven Wechselwirkungen von Klimaanpassung, Natürlichem Klimaschutz und Stärkung der Biodiversität bestmöglich ausnutzen müssen. Weitere Informationen und die Anmeldung zu einer Online-Informationsveranstaltung am Donnerstag, 9. November 2023 finden Sie hier . ( Quelle: BMUV )
Origin | Count |
---|---|
Bund | 52 |
Land | 33 |
Type | Count |
---|---|
Bildmaterial | 1 |
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 32 |
Strukturierter Datensatz | 1 |
Text | 26 |
Umweltprüfung | 18 |
unbekannt | 7 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 51 |
offen | 33 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 79 |
Englisch | 7 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 1 |
Datei | 1 |
Dokument | 10 |
Keine | 37 |
Webseite | 45 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 34 |
Lebewesen & Lebensräume | 70 |
Luft | 22 |
Mensch & Umwelt | 85 |
Wasser | 22 |
Weitere | 80 |