Seit 2005 führt Duene e.V. im Auftrag des Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M.-V., im Rahmen der Förderung ökologischer Umweltbeobachtung durch Vereine und Verbände ein botanisches Artenmonitoring durch, bei dem für raumbedeutsame Rote-Liste-Arten Dauerbeobachtungsflächen angelegt und kontrolliert werden. Die so gewonnenen Daten über Vegetation, Standort, Nutzung und Populationsentwicklung sollen zu Schutzkonzepte führen, um die wenigen Wuchsorte zu erhalten. Zu den Zielarten gehören Radiola linoides, Rhinanthus halophilus, Scorzonera humilis und Potentilla wismariensis an den Küsten, Bromus racemosus und Carex pulicaris in Mooren sowie die in MV besonders seltenen Dianthus arenarius und Stipa borystheniac.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Foto: Landesforsten.RLP.de / Jonathan Fieber
FÖRDERUNG
DES HOLZBAUS
in Rheinland-Pfalz
Unser Holz
– ein nachhaltiges Multitalent
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Sie habe
Mehr Klimaschutz durch HolznutzungIHR ANSPRECHPARTNER:
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie
und Mobilität unterstützt im Rahmen der Umsetzung
des „Klimabündnis Bauen in Rheinland-Pfalz – nach-
wachsende und kreislaufeffiziente Rohstoffe s tärken“
das Bauen und Sanieren mit nachwachsenden Roh-
stoffen als Anreiz zum Klimaschutz. Die Förderung
umfasst technisch und innovative anspruchsvolle
Projekte in den Bereichen Neubau, Sanierung,
Modernisierung und Aufstockung.Hannsjörg Pohlmeyer
Holzbau-Cluster Rheinland-Pfalz
Bitzenweg 12a, 56077 Koblenz
Tel. 0261 97324535
hannsjoerg.pohlmeyer@wald-rlp.de
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.klimabuendnis-bauen.rlp.de
Titelotos v. o. n. u.: Landesforsten.RLP.de/Jonathan Fieber(3), Hochschule Trier
Der nachwachsende Rohstoff Holz leistet einen
großen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz.
Innovationen in der stofflichen Nutzung von Holz
bieten großes Potenzial, weitere Impulse zur Energie
und Materialwende und einer an den Grundsätzen
der Nachhaltigkeit ausgerichteten Wirtschaft zu
setzen. Als einer der wenigen heimischen Rohstoffe
bietet Holz die Möglichkeit für regionale Produktions-
ketten mit hohen Wertschöpfungspotenzialen.
Was wird gefördert?
• Pilot-, Modell- und Demonstrationsvorhaben für
gemeinnützigen Wohnungsbau, Nichtwohngebäude
(z. B. Büro- und Verwaltungsgebäude, Produktions-
und Werkstattgebäude, Handels- und Lagergebäude)
unter Einsatz überwiegend nachwachsender Roh-
stoffe, neuer (Laubholz-) Produkte, auch im Bereich
Holzhybridbau
• Projekte, die exemplarisch den Einsatz von wieder-
verwendeten nachwachsenden Baumaterialien aus
Rückbau aufzeigen
Fotos: Hannsjörg Pohlmeyer
Wer kann gefördert werden?Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:
Juristische Personen des öffentlichen und privaten
Rechts (z. B. Kommunen, Unternehmen und Verbände)• Zuwendungen werden im Rahmen der Projekt-
förderung als Anteilfinanzierung in Form eines
Zuschusses gewährt.
Voraussetzungen für eine Förderung:
Welche Kriterien sind für die Förderung
maßgebend?
Die mögliche Förderung eines Holzbaus und deren
Höhe orientiert sich maßgeblich an qualitativ an-
spruchsvollen Kriterien in folgenden Bereichen (Auf-
zählung nicht abschließend):
• „Klimaschutz“
Substitution und Einlagerung von CO₂
• „Ökobilanz“
Flächenverbrauch, Einsatz von Recyclingprodukten,
Ressourcenverbrauch, Transportwege der Baustoffe
• „Technische Qualität“
Brand-, Schall- und Immissionsschutz
• Eine Zuwendung kann nur für Maßnahmen gewährt
werden, deren Gegenstand die Bereitstellung, die
Be- und Verarbeitung sowie die Verwendung von
Holz ist.
• Die zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vor-
gesehenen Ausgaben einer Baumaßnahme sollen
mindestens 500.000 Euro betragen.
• Die Zuwendungen werden ausschließlich in Rhein-
land-Pfalz eingesetzt.
• Zuwendungsfähige Ausgaben sind Investitions
kosten, die durch Rechnungen nachgewiesen
werden müssen. Die Förderfähigkeit umfasst aus-
schließlich die Bereiche Baukonstruktionen und
Baunebenkosten.
Im Wege der Anteilfinanzierung ist eine Projekt
förderung bis maximal 400.000 Euro möglich.
• Bei Zuwendungsempfängern, die unter das Bei
hilferecht fallen, ist unter Beachtung der jeweils
aktuell gültigen „De-minimis-Beihilfenver
ordnung“ eine zweckgebundene Förderung bis zu
einer Höhe von 300.000 Euro möglich.
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• „Ökonomische Qualität“
Lebenszykluskosten
• „Innovationsqualität“
Umsetzung von Forschungsergebnissen, Einsatz von
Laubholzbauprodukten
Fotos: Landesfosten.RLP.de/Jonathan Fieber
In LebensMittelPunkten, kurz LMP, werden regionale, hochwertige und fair gehandelte Nahrungsmittel vermarktet, gelagert, verarbeitet und gemeinsam gegessen. Sie bringen Menschen die bunte Vielfalt an Nahrungsmitteln in ihrer unmittelbaren Umgebung näher, sind aber zugleich auch Treffpunkte, um gemeinsam zu kochen und zu gärtnern, zu essen, voneinander zu lernen und sich auszutauschen. Um dieses Konzept auch auf dem Land zu etablieren, haben Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium das Projekt „Die Ernährungswende konkret regional und bundesweit mit den LebensMittelPunkten (LMPs) bewegen!“ im Rahmen der Verbändeförderung gefördert. Mit dem Projekt wurden der Aufbau und die Verstetigung von drei LMPs in Brandenburg sowie der Aufbau eines bundesweiten Netzwerks von LMPs unterstützt. Dadurch entsteht ein Austausch über erfolgreiche Strategien und Beispiele, der die Arbeit in den Regionen unterstützt und einen Wissenspool generiert. Gelingt es, aktuelle Herausforderungen zu meistern, können LebensMittelPunkte zu langfristigen Institutionen eines lebenswerten ländlichen Raums werden und gleichzeitig wichtige Bausteine für eine zukunftsfähige Ernährungswende werden. Für die Verstetigung von LMPs braucht es jedoch vor allem langfristig nutzbare Räumlichkeiten und/oder Gartenflächen sowie ein Finanzierungskonzept für eine Koordinationsstelle. Ohne ein bis zwei Personen, die verantwortlich die Organisation und Koordination für den LMP übernehmen und weitere Aktive aktivieren, kann der Prozess zur kontinuierlichen Entstehung der LMPs nicht aufrechterhalten werden. Eine im Projekt entstandene Broschüre stellt dar, was LebensMittelPunkte genau sind, wie sie im ländlichen Raum etabliert werden können und was dabei die Herausforderungen sind. Die Broschüre richtet sind an Vertreter:innen der lokalen Zivilgesellschaft, der Lokalpolitik und der Verwaltung sowie an alle Interessierten aus der ländlichen Bevölkerung. Quelle: UBA
Bild: Christopher Amend auf Pixabay Die zwei Förderaufrufe sind: Interessenbekundungsverfahren: FuE-Projekt zur Klimaanpassung Förderaufruf der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (siehe unten) 1. Interessenbekundungsverfahren: FuE-Projekt zur Klimaanpassung (Projektträger: UBA) Im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) soll ein angewandtes Forschungsprojekt gefördert werden, in dem Methoden und Instrumente zur Abschätzung von Potenzialen und Grenzen von Naturbasierten Lösungen (NbS) für die Klimaanpassung entwickelt werden. Ziel ist insbesondere die Quantifizierung und die Bewertung des Nutzens von NbS mit einem besonderen Augenmerk auf 1) die Klimawirkungen Hitze und Dürre sowie 2) Stadt-Umland-Beziehungen kleiner Großstädte (100.000 – 300.000 Einwohner:innen). Es soll systematisch aufgezeigt und möglichst quantifiziert werden, welchen konkreten Beitrag NbS zur Klimaanpassung leisten können und welche Synergieeffekte bzw. Wechselwirkungen mit (Natürlichem) Klimaschutz, Biodiversitätsschutz, dem Landschaftswasserhaushalt und einer resilienten Landnutzung kurz-, mittel- und langfristig zu erwarten sind. Nicht monetarisierbare Potenziale sollen dabei in gleicher Weise berücksichtigt werden wie monetarisierbare. Des Weiteren sollen praxisnahe, partizipative Verfahren zur Bewertung der Potenziale von NbS für die Gestaltung des Nexus Klimawandelanpassung, (Natürlicher) Klimaschutz und Biodiversitätsschutz entwickelt werden (holistische, replizierbare Bewertungsmethode). Die Ergebnisse sollen beispielhaft getestet und evaluiert werden. Schließlich sollen Umsetzungspotenziale und -hemmnisse systematisch analysiert werden. Die Ergebnisse sollen als Handlungs- und Entscheidungshilfe für weitere regionale und kommunale Planungs- und Entscheidungsträger nutzbar gemacht werden. Als Ergebnis des Vorhabens werden letztendlich zuverlässige, methodisch verständliche und belastbare Ansätze zur Ermittlung und Quantifizierung von Potenzialen und Grenzen Naturbasierter Lösungen für die Klimawandelanpassung erwartet. Des Weiteren soll das Vorhaben eine Handlungsanleitung für die Landnutzung und Wasserwirtschaft sowie für regionale und kommunale Planungsträger entwickeln, mit denen diese eigenständig und mit vertretbarem Aufwand räumlich abgegrenzte Bewertungen durchführen können. Ein Projektbeginn wird zu Anfang des zweiten Quartals 2024 vorausgesetzt. Die Förderung ist längstens bis Ende 2027 möglich. Das Verfahren ist zweistufig angelegt. Weitere Informationen finden Sie hier . ( Quelle: UBA ) 2. Förderaufruf der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Projektträger: ZUG gGmbH) Außerdem wurde ein neuer Aufruf zur Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) veröffentlicht. Vom 1. November 2023 bis 31. Januar 2024 können insbesondere Kommunen eine Förderung für die Ausarbeitung von Anpassungskonzepten beantragen, die auf die jeweilige Kommune zugeschnitten sind und einen inhaltlichen Schwerpunkt auf naturbasierte Lösungen legen. Damit sind vor allem Maßnahmen gemeint, die den Schutz, die Erhaltung, die Wiederherstellung, die nachhaltige Nutzung oder die Bewirtschaftung natürlicher Ökosysteme berücksichtigen. Das BMUV stellt dafür insgesamt 65 Millionen Euro aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) zur Verfügung. Mit dem Förderaufruf der DAS geht erstmals auch die Förderung für innovative Modellprojekte an den Start. Im Rahmen des neuen Förderaufrufs können Kommunen eine Förderung für die Entwicklung und Umsetzung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements beantragen. Dieses Management soll möglichst viele Ebenen der lokalen Verwaltung einbeziehen und umweltverträglich und klimafreundlich ausgerichtet sein. Das zu entwickelnde Konzept für das Anpassungsmanagement soll den Fokus auf naturbasierte Lösungen legen. Folglich sollen die Konzepte je nach örtlichen Bedarf Anpassungsmaßnahmen beinhalten, wie zum Beispiel Baumpflanzungen, Fassaden-, Dachbegrünung sowie Retentionsflächen. Über einen weiteren Förderschwerpunkt können Kommunen sowie weitere Akteur:innen, wie zum Beispiel Verbände, Vereine, Stiftungen, Unternehmen und Hochschulen, eine Förderung für innovative Modellprojekte beantragen. Diese Modellprojekte müssen neue Ansätze der kommunalen Anpassung aufgreifen und andere Kommunen zur Nachahmung anregen, um förderfähig zu sein. Für den gesamten Förderaufruf gilt, dass Konzepte und Projekte die positiven Wechselwirkungen von Klimaanpassung, Natürlichem Klimaschutz und Stärkung der Biodiversität bestmöglich ausnutzen müssen. Weitere Informationen und die Anmeldung zu einer Online-Informationsveranstaltung am Donnerstag, 9. November 2023 finden Sie hier . ( Quelle: BMUV )
Die Projektförderung zur Stärkung des Umweltbewusstseins breiter Schichten der Bevölkerung soll umfassend hinsichtlich ihrer Förderziele und Wirkungsentfaltung evaluiert werden. Dabei soll berücksichtigt werden, dass das Programm ursprünglich bewusst niederschwellig für verbandliche Akteure entwickelt wurde, die teilweise nur über geringe finanzielle und personelle Ressourcen verfügen. Gleichwohl soll vor dem Hintergrund der mittlerweile vielfältigen Förderprogramme und der gestiegenen Professionalität bei Nichtregierungsorganisationen im Umweltbereich geprüft werden, wie einerseits die Systematik der Bewertung der Förderanträge bei der Projektauswahl und andererseits die inhaltliche Qualität der Projektideen und letztlich die gesellschaftspolitische Wirkung der Projekte verbessert werden kann. Ein konkretes Ergebnis der Prüfung soll ein Vorschlag für ein neues Bewertungssystem einschließlich eines entsprechenden Kriteriensets als Grundlage für die zukünftige Projektauswahl sein. Es soll ein entsprechend differenziertes Ranking der zur Förderung geeigneten Vorhaben ermöglichen. Darüber hinaus sollen inhaltliche Ansatzpunkte für eine Steigerung der poltischen Wirkung identifiziert werden, die BMU bei einer Weiterentwicklung des Förderprogramms berücksichtigen kann.