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Koordinierungstreffen 'Rolle der Landschaftspflegeverbaende in der Bundesrepublik Deutschland' (Vilm)

Erfahrungsaustausch und Arbeitskoordinierung zum Thema Umwelt unter den Landschaftspflegeverbaenden

Bildung und Kapazitätsaufbau zu strategischen Planungen und Umweltprüfungen in zivilgesellschaftlichen Organisationen

Hintergrund und Zielsetzung des Vorhabens: Das Projekt zielt darauf ab, die Beteiligung und Mitgestaltung von Umweltverbänden an strategischen und weitreichenden Planungsprozessen und in Strategischen Umweltprüfungen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene zu analysieren und Strategien zu entwickeln, um diese zu stärken. Mit dem Instrument der Strategischen Umweltprüfung (SUP) soll in Planungsprozessen die Berücksichtigung von Umweltbelangen gestärkt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und von (Umwelt-)Verbänden ermöglicht werden. Die Relevanz SUP-pflichtigen strategischen Planungen und Strategien des Bundes und der Länder ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen, insbesondere im Kontext von Themen wie Energiewende (u.a. Carbon-Management-Strategie, Nationales Entsorgungs-programm, Raumordnung zur Ausweisung von Windenergieflächen), Ernährung (z.B. Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, Agrarstrategieplan) und Mobilität (z.B. Bundesverkehrswegeplan). Die verstärkte Nutzung der SUP in strategischen Entscheidungsprozessen und deren veränderte Rolle, insbesondere seit dem Inkrafttreten der geänderten Erneuerbaren Energien Richtlinie der EU (RED III), erfordert eine Anpassung der Planungspraxis und stellt neue Herausforderungen und auch Chancen, insbesondere für Umweltverbände, dar. Während die Umweltverbände lokal oft stark aufgestellt und verankert sind und eine Beteiligung bei Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen zu konkreten Projekten fest verankert ist, ist dies bei entscheidenden Weichenstellungen auf nationalen, landesweiten und regionalen Skalen und in entsprechenden Planungs- und Umweltprüfungsverfahren weniger der Fall. Das Projekt zielt daher darauf ab, Kapazitäten und Kompetenzen bei Umweltverbänden zum Thema SUP zu untersuchen und darauf aufbauend gezielt auszubauen, indem Schulungen und Informationsmaterialien zur SUP gemeinsam mit den Umweltverbänden entwickelt werden. Diese sollen die Umweltverbände in die Lage versetzen, aktiv an SUP-Verfahren teilzunehmen und umweltrelevante Belange in strategischen Entscheidungsprozessen einzubringen. Damit wird das Ziel verfolgt, die Qualität der Entscheidungen zu steigern. Durch die Vernetzung der Umweltverbände und den Austausch von Erfahrungen und Best Practices bei der Beteiligung in SUP-Verfahren sollen Synergien genutzt und die Effektivität der Einbindung der Umweltverbände in SUP-Verfahren verbessert werden.

Ressortforschungsplan 2024, Allianzen für den Umweltschutz II: Transdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Umwelt-/Sozialverbänden und Wissenschaft zu Fragen einer sozial gerechten Ressourcenwende

Das Vorhaben knüpft an das Projekt 'Analyse der Möglichkeiten einer besseren Beteiligung von Umweltverbänden an Debatten und transdisziplinären Forschungen am Beispiel Ressourcenpolitik' (FKZ 3718 11 109 0) an. Ziel ist es, die Arbeit des erfolgreichen Netzwerks „Ressourcenwende“ weiter auszubauen und die Erfahrungen dieser Kooperationsform zwischen Zivilgesellschaft und Wissenschaft für andere Prozesse aufzubereiten und nutzbar zu machen. Am Beispiel des Netzwerks Ressourcenwende soll eine Roadmap zur Verstetigung der Zusammenarbeit entwickelt werden, die anderen Netzwerken als Vorlage dienen kann. Die bestehenden strategischen Allianzen sollen ausgeweitet werden, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Abbildung sozialer Perspektiven zu legen ist. Darüber hinaus sollen aus dem Netzwerk heraus transformative Projekte in Forschung und Zivilgesellschaft entwickelt und angestoßen sowie neue Methoden und Ansätze erprobt und kommuniziert werden.

Analyse der Möglichkeiten einer besseren Beteiligung von Umweltverbänden an Debatten und transdisziplinären Forschungen am Beispiel Ressourcenpolitik

Ziele des Projektes sind - die Möglichkeiten einer Beteiligung der Umweltverbände an der Ressourcendiskussion zu analysieren und zu erweitern - die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Zivilgesellschaft im Bereich der Ressourcenschonung zu unterstützen Fachliche Begründung und Forschungsfragen: Die Beteiligung von Umweltverbänden an der Ressourcendiskussion beschränkte sich bisher in der Regel auf engagierte, aber sporadische und kurzfristige Beiträge weniger Akteure. In der breiteren zivilgesellschaftlichen Debatte findet das Thema eher über die entwicklungspolitische, menschenrechtliche Dimension Berücksichtigung, jedoch nur punktuell im Kontext des Natur- und Umweltschutzes. Das Vorhaben soll die Situation genauer analysieren. Wie ist der Diskurs zur Ressourceneffizienz in den Umweltverbänden bisher verlaufen, auch unter Berücksichtigung von ReFo-Plan und Verbändeförderungs- Vorhaben des BMU(B)/UBA, und wo steht er heute? Welche Rolle spielt Wissenschaft in diesen Prozessen? Bestehen im Wissenschaftsbereich bereits Diskurse, die zu einer Vertiefung der ressourcenpolitischen Debatte genutzt werden können? Kann beispielsweise die Plattform ''forschungswende.de'' für diese Fragestellungen mit einbezogen werden? Zur Diskussion der Analyseschritte und -ergebnisse und zur Weiterentwicklung und Vertiefung der Debatte soll eine neu konzipierte ''Verbände- Plattform Ressourceneffizienz'' aufgebaut und von dem Vorhaben begleitet werden. Outputs: Schaffung von tragfähigen Vernetzungsstrukturen zwischen den Verbänden und mit Partnern in der Wissenschaft, Empfehlungen für eine transdisziplinäre Kooperation von Verbänden und Wissenschaft im Bereich der Ressourcenschonung im Sinne einer transformativen Umweltpolitik, Impulse für die Verbreiterung und Vertiefung der Ressourcenarbeit der Verbände; Workshops, auch mit weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren.

Neue Beteiligungskonzepte zu den nach § 26 und § 27 Stand AG zu erlassenden Verordnungen bezüglich der Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung und der Anforderungen zur Durchführung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen

Nach dem Standortauswahlgesetz sind zwei Verordnungen (Hinweis: Das BMU hat die beiden Verordnungen bereits im Entwurfsstadium zu EINER Verordnung mit ZWEI Artikeln zusammengefasst, wobei Artikel 1 die Sicherheitsanforderungen und Artikel 2 die Anforderungen an die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen regelt) vom BMU zu erlassen, zum einen die Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung und zum anderen die Anforderungen an die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, die wesentliche Grundlagen für die Auswahl eines Endlagerstandortes sowie für die Genehmigung der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle darstellen. Die Verordnungen ist bis zur ersten Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen zu entwickeln. Diese Untersuchungen werden nach aktuellen Angaben der BGE nicht vor dem Jahr 2020 beginnen. Ziel des Vorhabens ist es, ein Konzept zu entwickeln, um zeitgleich die Öffentlichkeit sowie die notwendigen Verbände bei der Erarbeitung dieser Verordnung zu beteiligen. Die Beteiligung soll auf Grund des engen inhaltlichen Zusammenhangs zeitgleich für beide Artikel der entsprechenden Verordnung jeweils auf Basis eines unter enger Einbeziehung des BfE und der Länder erarbeiteten Entwurfes erfolgen und ein breites Teilnehmerspektrum ansprechen. In dem Vorhaben sollen Methoden entwickelt und implementiert werden, die es interessierten Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, zusammen mit Stakeholdern (Expertinnen und Experten aus Behörden, Forschungseinrichtungen, Verbänden und Wirtschaft, etc.) die Entwürfe zu diskutieren und weiterzuentwickeln. Bei der Umsetzung dieser Methoden sind die Forschungsergebnisse vorangegangener REFOPLAN-Vorhaben (z.B. Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben) zu berücksichtigen. Ziel ist es, ein Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu entwickeln und durchzuführen, das den klassischen Personen- und Teilnehmerkreis einer Verbändebeteiligung so erweitert, dass verstärkt interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen. Der öffentlichkeitswirksame Teil des Vorhabens wird voraussichtlich im Zeitraum Juni bis September; im September wurde dann durch das BMU eine Verlängerung bis zum 20. November 2019 erwirkt. Anschließend an die Veranstaltung soll eine Evaluierung und Auswertung dieser neuen parallelen Beteiligung von Öffentlichkeit und Verbänden stattfinden.

Fachliche Mitwirkung der Umweltverbände am Informationsaustausch zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) und an der Umsetzung der IE-RL

Europäische BVT/Emissionsstandards für Industrieanlagen werden im Rahmen der IE-RL in einem offenen und partizipativen Prozess ermittelt, zu dem Mitgliedsstaaten, betroffene Industrie und Umweltverbände Beiträge liefern. Die Vertreter der Zivilgesellschaft sind dabei meist unterrepräsentiert, da die finanziellen Mittel vielfach nicht ausreichen, um die Erarbeitung der Merkblätter für die besten verfügbaren Techniken fachlich zu begleiten. Mit diesem UFOPLAN-Vorhaben soll mit Umweltverbänden eine Strategie, Trainingsmaterial und ein Expertennetzwerk entwickelt werden, um ihre fachliche Beteiligung am Informationsaustausch zu BVT zu unterstützen. Über einen Zeitraum von 3 Jahren sollen dazu die aktuellen BREF-Revisionen aktiv begleitet werden, Schulungen durchgeführt werden und geeignete Maßnahmen (Vernetzung, Kommunikation, Erweiterung des Expertenpools) entwickelt und in der Praxis erprobt werden. Über Begleitforschung sollen Best-Practice-Beispiele für die erfolgreiche Beteiligung der Zivilgesellschaft am Sevilla-Prozess identifiziert, dokumentiert und vermittelt werden.

Evaluierung des gestuften Planungs- und Genehmigungsverfahrens Stromnetzausbau im Hinblick auf Wirksamkeit des Umweltschutzes (umweltfachlich, planerisch, rechtlich)

Die Bundesregierung beabsichtigt einen beschleunigten Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes. 2011 schufen die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und im Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) die gesetzlichen Grundlagen dafür. Der Ausbau des Übertragungsnetzes soll nicht nur rechtssicher und effizient, sondern auch umweltverträglich und transparent erfolgen. Das Vorhaben soll das Spannungsverhältnis zwischen Beschleunigung und Umweltschutz untersuchen auf der Grundlage des geltenden Rechts und der Erfahrungen mit der Umsetzung. Zu berücksichtigen sind Beiträge und Erörterungen bei der öffentlichen und behördlichen Beteiligung, insbesondere die Stellungnahmen der Umweltseite. Untersuchungsgegenstände: Geht der Ansatz des beschleunigten Netzausbaus de facto zu Lasten von Umweltbelangen? Welchen Umwelt-, Ressourcenschutz- und Klimanutzen bringt das neue Planungs- und Genehmigungsverfahren unter weitgehender Konzentration der Entscheidungskompetenzen auf eine Bundesbehörde sowie eine Gerichtsinstanz? Wird Beschleunigung erreicht? Welchen Stellenwert erlangt der Umwelt- und Ressourcenschutz? Wo liegen die verfahrensrechtlichen und faktischen Grenzen bzw. Hemmnisse der 'neuen' Elemente des mehrstufigen Verfahrens (z.B. Auswahl und Prüfung von Alternativen im Rahmen der Umwelt- und der Raumverträglichkeitsprüfung, Einbezug und Berücksichtigung der Länderinteressen, potenzielle Konflikte zwischen Umweltschutzgütern); Verknüpfung formeller und Informelle Beteiligungselemente (Beteiligung / Information der Umweltverbände). Welche Rechtsfragen verzögern den Netzausbau, welche Lösungsansätze sind denkbar, was ist auf mehrstufige (kaskadenförmige) Verfahren übertragbar?

Kooperation und Beteiligungsprozess zur Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Die Bundesregierung hat am 17.12.2008 die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) sowie am 31.08.2011 den Aktionsplan Anpassung (APA) zur Deutschen Anpassungsstrategie beschlossen. Damit wurden die Grundlagen für einen mittelfristigen Prozess zur Stärkung der Anpassungskapazität in Deutschland geschaffen. Der 1. Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Aktivitäten soll 2015 veröffentlicht werden. Er wird die Weiterentwicklung der DAS und die Fortschreibung des APA thematisieren. Die Federführung für diesen Prozess trägt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) im Umweltbundesamt (UBA) arbeitet mit der Wissenschaft, mit Ministerien und Behörden sowie Verbänden und Unternehmen zusammen und unterstützt die Umsetzung der DAS. Die Umsetzungsphase der DAS ist durch verschiedene Aktivitäten in Bundesverantwortung gekennzeichnet. Bisherige Beteiligungsformate, wie Stakeholderdialoge und Kooperationsbörsen, aber auch zahlreiche Kooperationen im Rahmen von Klimzug, KlimaMORO oder den ExWoSt-Initiativen adressieren Akteure auf Länder- und kommunaler Ebene, um deren Wissensbasis zu Risiken und Chancen des Klimawandels zu verbessern, die Bildung von Netzwerken anzuregen sowie die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu stimulieren. Neben den Forschungs- und Modellprojekten, die vor allem die Aktivierung von Akteuren/Stakeholdern zum Ziel haben, ist die direkte Beteiligung von Akteuren/Stakeholdern an der Weiterentwicklung der DAS mehr und mehr in den Fokus gerückt, um Empfehlungen für potentielle zukünftige Schwerpunktsetzungen des Bundes zu generieren. Der breite Kommunikationsprozess zur DAS wird zusätzlich durch das Internetangebot von www.anpassung.net und den KomPass-Newsletter getragen. An die genannten Aktivitäten anknüpfend soll das Vorhaben zur Verstetigung des nationalen Anpassungsprozesses und der besseren Verknüpfung von Aktivitäten im Mehrebenensystem beitragen. Im Mittelpunkt des Vorhabens stehen die Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation von Kooperations- und Beteiligungsformaten mit Umsetzungsakteuren, z.B. Kommunal- und Ländervertreter, Unternehmen und Unternehmensverbände, und weiteren Stakeholdern. Auf Basis einer Evaluation der bisher maßgeblichen Beteiligungsverfahren sollen im Laufe des Vorhabens Formate/Methoden ggf. nachjustiert oder neue konzipiert bzw. genutzt werden. Darüber hinaus soll der KomPass-Newsletter als flankierendes Informationsmedium zum Beteiligungsprozess gestärkt werden.

Wissenschafltliche Begleitung der Erstellung des Klimaschutzplans und des dafür vorgesehenen Beteiligungsprozesses einschließlich sektoraler Modellierung

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