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Durchstarten beim Klimaschutz

Neue Broschüre des UBA zeigt: Klimabewusste Menschen können im Alltag der Politik vorausgehen Jeder und jede Deutsche verursacht im Durchschnitt rund elf Tonnen Treibhausgase im Jahr. Dies ist um ein Vielfaches zu hoch. Deutschland muss seine Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent und bis 2050 um mindestens 80-95 Prozent gegenüber 1990 senken. Dies ist nur möglich, wenn klimabewusste Verbraucherinnen und Verbrauchern vorangehen und somit eine anspruchsvolle Klimaschutzpolitik unterstützen. Beim klimafreundlichen Konsum geht es nicht nur um „ein bisschen weniger“ Treibhausgase, sondern um anspruchsvollere Klimaschutzziele. Die neue Broschüre des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) „Klimaneutral leben: Verbraucher starten durch beim Klimaschutz“ setzt hier in der Debatte um klimafreundlichen Konsum neue Akzente. Sie nennt für den Alltag die zentralen Stellschrauben mit großem Einsparpotenzial: Die so genannten „Big Points“ eines klimafreundlichen Konsums. UBA-Präsident Jochen Flasbarth betont: „Wir können schon heute wesentliche Bausteine eines klimaneutralen Lebens in unserem privaten Bereich umsetzen. Die neue Broschüre motiviert Bürgerinnen und Bürger, der Politik vorauszugehen. Sie gibt Anregungen und zeigt Möglichkeiten, immer mehr Menschen an ein klimabewusstes Verhalten heranzuführen.“ Fünf Personen befinden sich in der Broschüre auf dem Weg zu einem klimaneutralen Leben. Ob Sabine T., für die „Verzicht“ ein Fremdwort ist, oder Linus L., der für alltägliche Dinge keinen Kopf frei hat: Beide nutzen ihre Möglichkeiten für effektive Treibhausgasminderungen im Alltag auf die zu ihrem Lebensstil passende Art und Weise. Die Broschüre zeigt darüber hinaus, dass klimafreundlicher Konsum keine Privatangelegenheit, sondern Teil einer öffentlichen Auseinandersetzung ist. Es gibt vielfältige Wege und Möglichkeiten, neben den eigenen CO 2 -Einsparungen, auch CO 2 -Einsparungen bei Anderen anzustoßen: Von der Beteiligung an erneuerbaren Energien über die Kompensationszahlung für den persönlichen CO 2 -Ausstoß bis hin zur Mitgliedschaft in einem Umweltverband. Der Erfolg im ⁠ Klimaschutz ⁠ wächst mit zunehmender Zahl der  Menschen, die sich für ein klimafreundliches Leben in Deutschland engagieren.

Evaluation der Öffentlichkeitsbeteiligung – Bessere Planung und Zulassung umweltrelevanter Vorhaben durch die Beteiligung von Bürger*innen und Umweltvereinigungen

Das Factsheet fasst die Erkenntnisse der  gleichnamigen Studie zusammen, welche sich im Schwerpunkt mit der Frage beschäfitgt, welchen Nutzen die Beteiligung von Bürger*innen und Umweltverbänden bei der Planung und Zulassung umweltrelevanter Vorhaben für die Umwelt hat. Ein interdisziplinäres Forschungsteam aus den Rechts-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften führte dazu Wissen aus der Literatur mit neuen empirischen Erkenntnissen im Rahmen eines Wirkungsmodells zusammen. Zahlreiche der bisher eher theoretischen Thesen zu einer positiven Wirkung der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Umweltschutz können nun auf eine umfassendere empirische Grundlage gestützt werden. Veröffentlicht in Texte | 32/2023.

Endlagerkommission ist komplett

Die Kommission „Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ ist der Suche nach einem Standort für ein Endlager vorgeschaltet. Medienberichten zufolge ist der zweite für die Umweltverbände reservierte Platz vergeben. Nachdem die Umweltverbände zunächst geschlossen eine Beteiligung an der Kommission ablehnten, hatte der BUND im April entschlossen sich zu beteiligen. Anfang Mai bewarben sich die Umweltstiftung und die regionale Bürgerinitiative AufpASSEn. Den Zuschlag bekam die Umweltstiftung erteilt.

Innovative Techniken: Festlegung von besten verfügbaren Techniken (BVT) im Bereich der Lösemittelanwendung

Die Industrieemissionsrichtlinie der EU (2010/75/EU, kurz: IED) sieht in Artikel 13 einen Informationsaustausch ("Sevilla-Prozess") zur Aktualisierung von Merkblättern zu besten verfügbaren Techniken (BVT) vor. Vor diesem Hintergrund wurde im Zeitraum 2014 bis 2019 das BVT-Merkblatt "Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln" (STS BREF 2007) unter Beteiligung der Vertreter von EU-Mitgliedstaaten, Industrie- und Umweltverbänden aktualisiert. Die BVT-Schlussfolgerungen des aktualisierten BVT-Merkblattes sind die Genehmigungsgrundlage für folgende Tätigkeiten nach Anhang I Nr. 6.7 der Industrieemissionsrichtlinie der EU: "Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr". Ökopol hat im Auftrag des Umweltbundesamtes den Stand der Technik in entsprechenden Anlagen der Oberflächenbehandlung in Deutschland ermittelt. Dabei wurde an ein Vorgängerprojekt angeknüpft, das ebenfalls im Kontext der Aktualisierung des STS BREF von Ökopol im Zeitraum 2014 bis 2015 durchgeführt wurde (FKZ 3714433125). 1 Im Projekt wurden Informationen zu fortschrittlichen Emissionsminderungsmaßnahmen dokumentiert und dem europäischen IPPC-Büro (EIPPCB) in Sevilla in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse sind in das aktualisierte BVT-Merkblatt STS BREF eingeflossen. Weiterhin hat Ökopol die nationale und die erweiterte nationale Expertengruppe des Umweltbundesamtes bei der Kommentierung der Ergebnisse der europaweiten Informationserhebung und der Kommentierung der Entwurfsfassungen des BVT-Merkblattes unterstützt. Quelle: Forschungsbericht

Umweltzeichen Blauer Engel: Entwicklungvon Vergabekriterien für Kaminöfen für Holz

Das Heizen mit Holz verursacht deutlich mehr luftverschmutzende Emissionen als Heizsysteme auf Basis von Erdgas oder Heizöl. In Wohngebieten kann es durch Kaminöfen zu erhöhten Belastungen mit Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) kommen - insbesondere dann, wenn viele Holzöfen und Kamine gleichzeitig betrieben werden und Inversionswetterlagen vorliegen. Im Auftrag der Jury Umweltzeichen hat das Institut Ökopol, Hamburg, gemeinsam mit dem Deutschen Biomasse Forschungszentrum (DBFZ), Leipzig, neue Vergabekriterien für einen Blauen Engel für emissionsarme Kaminöfen für Holz entwickelt. Die Anforderungen wurden im Januar 2020 veröffentlicht (DE-UZ 212). Die Anforderungen für den Blauen Engel basieren auf Kaminofen-Emissionsmessungen im DBFZ und einer Prüfstelle sowie auf Fachgesprächen und Expertenanhörungen unter Beteiligung von Kaminofenherstellern und ihrer Verbände, Herstellern von Staubabscheidern und Partikel-Messgeräten, Umweltverbänden, Forschungsinstituten, zertifizierten Prüfstellen und Behörden. Der Anforderungskatalog beinhaltet eine Prüfmethode, die auch Emissionen während der Anzündphase und im Teillastbetrieb einschließt. Neben Staub, CO, NOx und organischen Verbindungen ist auch die Partikelanzahl zu messen. Gegenüber gesetzlichen Anforderungen müssen deutlich strengere Grenzwerte eingehalten werden. Eine automatische Luftregelung und ausreichende Bedienungsinformationen sorgen dafür, dass Fehlbedienungen minimiert werden. Der Blaue Engel für Kaminöfen für Holz stellt somit die anspruchsvollsten Anforderungen zur Staubminderung an diese Anlagenkategorie verglichen mit freiwilligen Umweltzeichen, aber auch mit gesetzlichen Anforderungen. Quelle: Forschungsbericht

Unterstuetzung der Fruehjahrstagung der Deutschen Physikalischen Gesellschaft e.V. (DPG) vom 21. bis 24. Maerz 2000 in Bremen

Das Projekt "Unterstuetzung der Fruehjahrstagung der Deutschen Physikalischen Gesellschaft e.V. (DPG) vom 21. bis 24. Maerz 2000 in Bremen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen, Fachbereich 1 Physik,Elektrotechnik, Institut für Umweltphysik,Fernerkundung durchgeführt. Die Fruehjahrstagung der Deutschen Physikalischen Gesellschaft e.V. wird vom 21.-24. Maerz 2000 in Bremen stattfinden. Die DPG ist eine renommierte naturwissenschaftliche Vereinigung mit ueber 30000 Mitgliedern. Zur Fruehjahrstagung, die mit Themen wie Ozonloch, Klima, radioaktive Strahlung auch in den Medien bundesweit Beachtung finden wird, werden etwa 300-350 Personen erwartet. Die Veranstaltung traegt dazu bei, Bremen als wichtigen deutschen Standort im Bereich Raumfahrt zu staerken. Industrie und Wissenschaft werden von neuen Programmen der ESA profitieren. Daneben bietet die Tagung ein Forum fuer NachwuchswissenschaftlerInnen.

Lärmorte, Ruheorte

Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit der Bürgerinnen und Bürger vor der Erstellung des Lärmaktionsplans 2018-2023 Anregungen geben konnten, liegt vor: Es sind über 1.550 Hinweise zu lauten Orten eingegangen, an denen sich die Bürgerinnen und Bürger eine Verringerung der Lärmbelastung wünschen. Gefragt wurde aber auch danach, was einen Ruheort in der Stadt ausmacht. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, solche ruhigen Rückzugsorte in der Stadt zu erhalten und zu stärken. Die rund 220 Hinweise geben Aufschluss darüber, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürgern ruhige Orte in der Stadt sind. Zwei Drittel der Hinweise zu Lärmorten beziehen sich primär auf den Straßenlärm. Davon wünschen sich über 60 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mehr Anordnungen von Tempo 30, um den Lärm zu verringern. Beim Thema Straßenlärm wurde oft das Verhalten von Verkehrsteilnehmer*innen kritisiert, insbesondere die Lärmbelästigung, die durch unnötig starkes Beschleunigen, Hupen oder Rasen entsteht. Häufig wurde auch der Wunsch nach einer geänderten Verkehrsführung und eines Umbaus des Straßenraums geäußert. Zu den 51 am häufigsten genannten, lärmbelasteten Orten hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz je eine erste Stellungnahme erarbeitet, in der die Situation vor Ort analysiert und mögliche Maßnahmen gegen Lärm dargestellt werden. Für einige dieser lärmbelasteten Orte wurde auch die Umsetzung von Maßnahmen geprüft, für andere erfolgt die Prüfung in einem nächsten Schritt. Zur Bandbreite der möglichen Maßnahmen gehören Fahrbahnsanierungen mit lärmarmem Asphalt, das Schallschutzfensterprogramm, die Vermeidung von Durchgangsverkehr, die Umgestaltung des Straßenraums sowie Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes. Allen Teilnehmer*innen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind der Erhalt und der Schutz der städtischen Ruheorte ein wichtiges Anliegen: für 94 % der Befragten ist dies „sehr wichtig“, für weitere 6 % „wichtig“. Zudem zeigt sich, dass das Stadtgrün für die meisten Menschen der wichtigste Faktor eines Ruheortes ist: für 90 % liegen städtische Ruheorte im Grünen bzw. bieten Grün. Für gut die Hälfte der Teilnehmer*innen (56 %) zeichnet sich ein städtischer Ruheort durch die Nähe zum Wasser aus. Für knapp jeden Dritten (30 %) liegt der Ruheort im Wald. Für rund die Hälfte der Teilnehmer*innen (46 %) bietet ihr städtischer Ruheort Abgeschiedenheit und ist nur wenig besucht. Auf die Frage, welche Geräusche für die Teilnehmer*innen an ihrem real genutzten städtischen Ruheort akzeptabel sind, gaben 43 % der Teilnehmer*innen an, dass sie Verkehrslärm in ihren städtischen Ruheorten akzeptieren, aber nur in geringem Umfang. Eine knappe Mehrheit der Teilnehmer*innen (60 %) akzeptiert vom Menschen verursachte Geräusche (Kommunikation, Kinderspiel o.ä.) an ihren städtischen Ruheorten. Weitere Erkenntnisse für die Wahrnehmung der akustischen Qualitäten öffentlicher Orte wurden bei zwei Soundwalks (Hörspaziergängen) gewonnen, die in Mitte und Köpenick durchgeführt wurden. Sowohl die Befragungsergebnisse zu leisen Orten als auch die Soundwalks liefern Erkenntnisse, die für die Stadtentwicklung relevant sind. Die Hinweise aus der Bürgerbeteiligung zu lauten und ruhigen Orten fließen in den Lärmaktionsplan 2018-2023 ein, der derzeit von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erarbeitet wird. Darin geht es neben Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung auch um die Aufenthaltsqualität von öffentlichen Flächen. Gerade „städtische Ruheorte“ tragen als kleinteilige Rückzugsorte wesentlich zum Ruheempfinden und zur Erholung in einer dichter werdenden Stadt bei. Die subjektive Bewertung dieser Orte durch die Nutzerinnen und Nutzer hängt dabei nicht nur von der Höhe der Dezibel ab. Eine große Rolle spielen auch die Begrünung, Sitzgelegenheiten, die Lage am Wasser, der Ausblick oder die Erreichbarkeit des Ortes. Der Lärmaktionsplan 2018-2023 wird ein Verfahren zur Identifizierung von kleinräumigen städtischen Ruheorten empfehlen, die stärker in den Fokus der Planung rücken sollten. Stefan Tidow , Staatssekretär für Umwelt und Klimaschutz: „Lärm nervt viele Menschen, daher haben grüne städtische Ruheorte einen hohen Stellenwert für die Berlinerinnen und Berliner. Hier können sie sich entspannen, erholen und bewegen. Das bestärkt uns darin, mit der Charta für das Berliner Stadtgrün das urbane Grün zu schützen und noch mehr grüne Oasen in der Stadt zu schaffen, zum Beispiel durch die Bepflanzung von Dächern und Fassaden.“ Im März wird die Verbändebeteiligung für den Entwurf des Lärmaktionsplans 2018-2023 durchgeführt; die gesetzliche Öffentlichkeitsbeteiligung folgt im zweiten Quartal 2019. Ein Senatsbeschluss ist für Mitte dieses Jahres geplant.

Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität: Entwürfe für zwei neue Abschnitte im Berliner Mobilitätsgesetz liegen vor

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat im Mobilitätsbeirat die Referentenentwürfe für zwei neue Abschnitte des Berliner Mobilitätsgesetzes vorgelegt: für die Themen „Neue Mobilität“ und „Wirtschaftsverkehr“. Das Gesetz, das mit dem planerischen Vorrang für den Umweltverbund aus Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehr deutschlandweit einzigartig ist, soll durch diese beiden Bausteine ergänzt werden. Damit wird eine nochmals erweiterte rechtliche Grundlage für die Mobilitätswende geschaffen, indem nun auch die Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs und die Potenziale Neuer Mobilität im Zusammenspiel mit dem Umweltverbund geregelt werden. Der Referentenentwurf definiert dabei klare Ziele und stärkt die Strukturen für eine moderne, stadtverträgliche Verkehrspolitik – dazu gehören die Einrichtung einer Berliner „Austauschplattform Wirtschaftsverkehr“ inklusive einer koordinierenden Ansprechperson, die Einrichtung einer öffentlichen Datenplattform, verbesserte Grundlagen für Planung und Steuerung sowie eine systematische Bedarfs- und Netzplanung. Die drei übergeordneten Ziele beim Wirtschaftsverkehr sind die Sicherung notwendiger Flächen etwa für den Warenumschlag, die Reduktion von Emissionen durch Verlagerung auf klima- und umweltfreundliche Verkehrsträger oder Antriebe sowie die stadtverträgliche Optimierung von Liefer- und Ladeprozessen durch Bündelung und zeitliche Flexibilisierung. Bestehende Infrastrukturanlagen der Schiene sowie Wasserstraßen sollen erhalten oder reaktiviert, Umschlagplätze für neue Quartiere von vornherein eingeplant werden. Liefer- und Ladezonen erhalten Vorrang vor der Einrichtung sonstiger Parkplätze, für Großraum- und Schwertransporte soll ein Routennetz festgelegt werden. Zu den Zielen beim Thema Neue Mobilität gehören die Verringerung motorisierten Individualverkehrs, etwa durch Flächenumverteilung zugunsten des Umweltverbunds, aber auch mehr Flächeneffizienz bei der Ausgestaltung von Mobilitätsangeboten. Für neue Quartiere ist die Erreichbarkeit mit dem Umweltverbund von Anfang an sicherzustellen. Die Parkraumbewirtschaftung soll nicht nur ausgeweitet, sondern auch digitalisiert werden. Der Referentenentwurf wurde in einem aufwändigen Beteiligungs- und Diskussionsverfahren mit dem Mobilitätsbeirat erarbeitet, dem Mobilitätsverbände, Bezirke, betroffene Senatsverwaltungen und Fraktionsvertreter*innen angehören. Der Mobilitätsbeirat hat nun im Rahmen der Verbändebeteiligung die Gelegenheit, Stellung zu dem Gesetzesentwurf zu nehmen. Danach folgen das offizielle Mitzeichnungsverfahren und die Beschlussfassung im Senat. Im Frühjahr 2021 soll die Gesetzesnovelle im Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Die ersten drei Abschnitte des Mobilitätsgesetzes – Allgemeine Ziele, ÖPNV und Radverkehr – sind bereits im Juli 2018 in Kraft getreten, der vierte Teil zum Fußverkehr wird derzeit noch im Abgeordnetenhaus beraten.

Mitglieder des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege

Prof. Dr. Aletta Bonn Als Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege führt sie den Vorsitz des Sachverständigenbeirats. Seit 2012 war sie an der FU Berlin tätig. 2014 übernahm Aletta Bonn die Professur für Ökosystemleistungen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Leitung des Departments Ökosystemleistungen am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ im Rahmen des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig. Mit 10 Jahren Erfahrung im Naturschutz im Nationalpark Peak District, UK, und bei der Weltnaturschutzorganisation IUCN (2002-2012), arbeitet sie nun an der Schnittstelle von Forschung – Politik – Gesellschaft. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen auf der Verbindung von Mensch und Natur mit Fokus auf Biodiversitätswandel, Stadtökologie, partizipativem Naturschutz und Citizen Science, sowie Biodiversität und Gesundheit. E-Mail: LandesbeauftragterfuerNaturschutz@senmvku.berlin.de Dr. Carlo W. Becker Als freischaffender Landschaftsarchitekt ist er bundesweit und international tätig und setzt sich mit aktuellen Fragen der städtischen und ländlichen Entwicklung auseinander. Aufgrund seines Erfahrungshintergrundes werden vor allem konzeptionelle Beiträge zur Zukunft und zur Wechselbeziehung von Stadt, Natur und Landschaft im fachinterdisziplinären Zusammenhang geleistet. E-Mail: becker@bgmr.de www.bgmr.de Dipl. Ing. Christa Böhme Landschaftsplanerin; Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin; freiberufliche Tätigkeit in Planungsbüro; seit 1991 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektleiterin im Difu (Bereich Stadtentwicklung, Recht und Soziales) mit folgenden Arbeitsschwerpunkten: integrierte Stadt(teil)entwicklung, gesundheitsfördernde Stadtentwicklung, Umweltgerechtigkeit, urbanes Grün. E-Mail: boehme@difu.de www.difu.de Wendy Brandt Public Affairs Managerin in der IHK Berlin, Geschäftsfeld Wirtschaft & Politik, Schwerpunkt Naturschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Immissionsschutz. „Nur gemeinsam schaffen wir ein klimaresilientes, grünes und nachhaltiges Berlin! Eine wachsende Bevölkerung, zunehmende Flächenkonkurrenzen und Extremwetterereignisse sind immens herausfordernd. Wir sollten uns stärker auf integrative Lösungsansätze in den einzelnen Stadtentwicklungsbereichen fokussieren, ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen sowie Kooperationen „über den eigenen Tellerrand“ eingehen. Durch die interdisziplinäre Zusammensetzung des Beirats können verschiedene Blickwinkel in die Beratungsarbeit einfließen. E-Mail: wendy.brandt@berlin.ihk.de www.ihk-berlin.de Andrea Gerbode Seit 2005 ehrenamtlich im Berliner Naturschutz aktiv / 2005 bis 2013 Bürgerinitiative Stadtring Süd / 2011-2016 Kommunalpolitikerin / seit 2016 im Vorstand (Vorsitzende) der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft BLN e.V. / seit 2017 im Vorstand (stellvertretende Vorsitzende) des BUND Berlin e.V. / seit 2017 Vorsitzende Naturschutzbeirat Treptow-Köpenick / Vertretung der Naturschutzverbände in verschiedenen Gremien. E-Mail: gerbode@bund-berlin.de Prof. Dr. Dagmar Haase Seit 2009 Leiterin des Lab für Stadtökologie an der HU Berlin und Gastwissenschaftlerin am Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung UFZ. Arbeitsschwerpunkte: Urbanisierung, komplexe Systeme, sozial-ökologische Forschung, Ökosystemleistungen, Grüne Infrastruktur, urbane Biodiversität, Resilienz, Citizen Science. E-Mail: dagmar.haase@geo.hu-berlin.de www.hu-berlin.de Christian Hiller (*1975) ist Medienwissenschaftler und Kurator. Er realisierte internationale Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Forschungsprojekte und veröffentlichte zahlreiche Publikationen, die die Schnittstellen von Architektur, Urbanismus, Kunst und Medien zu sozialen und politischen Fragestellungen beleuchten. Ausstellungen wie Updating Germany, Klimakapseln und Cohabitation stellten u.a. Bezüge zwischen räumlicher Gestaltungspraxis und Klimawandel, Umweltschutz sowie Artenvielfalt in den Fokus. Bei ARCH+ arbeitet er seit 2016 als Redakteur und Leiter der Forschungs- und Ausstellungsprojekte. Aktuell ist er Teil der kuratorischen Teams von Open for Maintenance / Wegen Umbau geöffnet (Deutscher Beitrag zur 13. Architekturbiennale, Venedig 2023) und The Great Repair (Akademie der Künste, ab Oktober 2023). E-Mail: hiller@archplus.net Prof. Dr. Jonathan Jeschke Forscht und lehrt seit 2014 als Professor für Ecological Novelty am Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) und an der Freien Universität Berlin. Seine fachlichen Schwerpunkte sind invasive Arten, Biodiversität und Stadtökologie sowie interdisziplinäre Integration und Forschungssynthese. E-Mail: jonathan.jeschke@fu-berlin.de www.igb-berlin.de Florian Kliche Seit 2008 am Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. im Fachgebiet „Klimaschutz & Umweltbildung“ als Projektleiter tätig; seit 2016 Fachgebietsleiter „Energieeffizienz & Energiewende“ und seit 2020 Geschäftsführer. Zuvor Ingenieur im Qualitätsmanagement bei Siemens Power Generation und der ENSOLUT GmbH. Arbeitsschwerpunkte sind die Themen Klimaneutralität, Energie und Energieeffizienz, erneuerbare Energien und nachhaltige Stadt. E-Mail: florian.kliche@ufu.de Kerstin Meyer Geboren bei 325ppm, Volkswirtin, Arbeitsschwerpunkte: wachstumsbefreit und mit ökologischer Weitsicht Wirtschaften. Erhalt von naturnahen, inklusiven Freiräumen. Regenerierung von Boden in der Stadt; Volksentscheid zum Erhalt des Tempelhofer Feldes; Offener Nachbarschaftsgarten am Moritzplatz. Beruflich: Wirtschaftspolitische Beraterin in der Entwicklungszusammenarbeit; Gemeinwohlökonomie; Politische Referentin beim BUND e.V. in Berlin. E-Mail: office@kersmeyer.de Dipl.-Ing. Gabriele Pütz Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin. Mitgründerin des Büros gruppe F, Freiraum für alle GmbH, dass sie mit Partner*innen leitet. Lehrtätigkeit an der TU Berlin, der HTW Dresden, der Universität Potsdam und der Universität Hannover. Sie ist forschend im Auftrag des BBSR und des BfN tätig und Preisrichterin bei freiraumbezogenen Wettbewerbsverfahren. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind Grüne Infrastruktur, Landschafts- und Klimaanpassungsplanung, strategische Freiraumentwicklung, Biodiversitätsplanung, Ausgleichskonzeptionen sowie Pflege- und Managementplanungen. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Moderation und Steuerung von Partizipationsprozessen. E-Mail: puetz@gruppef.com www.gruppef.com Dipl.-Biol. Manfred Schubert Diplom-Biologe und als Geschäftsführer der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft (BLN) tätig. Er koordiniert die Verbandsbeteiligung in Berlin. Seine Schwerpunkte sind die Themen Naturschutz auf Friedhöfen und Gewässerschutz. E-Mail: manfred.schubert@bln-berlin.de www.bln-berlin.de Prof. Dr. Heiko Sieker Geschäftsführer der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH in Hoppegarten, Honorarprofessor für Urbane Hydrologie an der TU Berlin, seit über 20 Jahre aktiv in Praxis und Lehre/Weiterbildung in den Bereichen Regenwasserbewirtschaftung, Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz. E-Mail: h.sieker@sieker.de www.sieker.de Dr. Nike Sommerwerk Gewässerökologin; Wissenschaftlerin am Museum für Naturkunde Berlin. Leitung des MfN-Forschungsclusters NaturBerlin zu urbanem Biodiversitätswandel und des MfN-Biodiversity Policy Lab. Arbeitsschwerpunkte: Biodiversitätsforschung, Biodiversitätsmonitoring, Mensch-Ökosystem-Interaktionen und wissenschaftsbasierte Politikberatung. E-Mail: nike.sommerwerk@mfn.berlin Prof. Dr. Susanne Stoll-Kleemann Seit 2007 Lehrstuhlinhaberin und Professorin für Nachhaltigkeitswissenschaft und Angewandte Geographie an der Universität Greifswald, promoviert an der Technischen Universität Berlin und habilitiert an der Humboldt Universität zu Berlin. Mitglied der Beiräte der Biosphärenreservate Spreewald und Südost Rügen. Arbeitsschwerpunkte: sozialwissenschaftliche Aspekte von Naturschutz, Bedingungen einer echten sozial-ökologische Transformation an der Schnittstelle zwischen individuellen Verhalten und politischen Rahmenbedingungen, „Ocean Literacy“, Drittmittelprojekte zu Biodiversität, global und im Ostseeraum. E-Mail: susanne.stoll-kleemann@uni-greifswald.de

F+E-Vorhaben: Naturschutzfachliche Begleitung der Bundesfachplanung Netz durch den verbandlichen Naturschutz

Das Projekt "F+E-Vorhaben: Naturschutzfachliche Begleitung der Bundesfachplanung Netz durch den verbandlichen Naturschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Naturschutzbund Deutschland e.V., Bundesgeschäftsstelle durchgeführt. Mit der Bewilligung des Bundesbedarfsplangesetzes sind vom Deutschen Bundestag die Stromleitungsübertragungstrassen festgesetzt worden, deren Neu- oder Ausbau zum vordringlichen Bedarf zählen. Hierzu sind feste Fristen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verwaltung im NABEG vorgesehen. Dabei ist auch der verbandliche und behördliche Naturschutz als Träger öffentlicher Belange innerhalb der Verfahren zu beteiligen. Für die erste Trasse (Bertikow- Pasewalk) hat bereits Ende September 2014 die Antragskonferenz stattgefunden. Bei weiteren drei Vorhaben (Emden- Philippsburg; Brunsbüttel- Grafenrheinfeld; Mecklar- Grafenrheinfeld) ist der Antrag auf Bundesfachplanung in Kürze zu erwarten; für ein weiteres Vorhaben (Grafenrheinfeld- Großgartach) ist dies wahrscheinlich. Die Ausbauvorhaben werden aufgrund ihrer Länge von der BNetzA in Abschnitte aufgegliedert. So wird die Trasse Osterrath- Philippsburg, die sog. 'Ultranet'-Trasse, mit einer Länge von 340 km in ca. fünf Abschnitte aufgeteilt, zu denen ca. sechs bis sieben Antragskonferenzen mit vier betroffenen Bundesländern stattfinden werden. Hierzu sind jeweils alle von der Gesamtstrecke betroffenen Naturschutzverbände als Träger öffentlicher Belange in den Scoping-Terminen und Antragskonferenzen einzubinden. Strategisch ist es wichtig, dass die jeweiligen Regional- und Landesverbände bezüglich der Netzausbauvorhaben möglichst mit einer in sich stimmigen Auffassung nach außen auftreten. Die Koordination und Abstimmung hierfür übernimmt der NABU-Bundesverband. Bislang war aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hauptsächlich die Anwendung der Freileitungstechnologie für die Netzbetreiber refinanzierbar. Diese Regelung wurde geändert. Im Rahmen der EEG-Novelle von Juli 2014 wurde gemäß Artikel 11 die Möglichkeit zur Verkabelung von Gleichstromübertragungsleitungen gegenüber vorher erweitert. (Text gekürzt)

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