Das Projekt "Koordinierungstreffen 'Rolle der Landschaftspflegeverbaende in der Bundesrepublik Deutschland' (Vilm)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V..
Das Projekt "Erfahrungsaustausch und Arbeitskoordinierung zum Thema Umwelt unter den Landschaftspflegeverbaenden" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V..
Das Projekt "Ressortforschungsplan 2024, Allianzen für den Umweltschutz II: Transdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Umwelt-/Sozialverbänden und Wissenschaft zu Fragen einer sozial gerechten Ressourcenwende" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V..Das Vorhaben knüpft an das Projekt 'Analyse der Möglichkeiten einer besseren Beteiligung von Umweltverbänden an Debatten und transdisziplinären Forschungen am Beispiel Ressourcenpolitik' (FKZ 3718 11 109 0) an. Ziel ist es, die Arbeit des erfolgreichen Netzwerks „Ressourcenwende“ weiter auszubauen und die Erfahrungen dieser Kooperationsform zwischen Zivilgesellschaft und Wissenschaft für andere Prozesse aufzubereiten und nutzbar zu machen. Am Beispiel des Netzwerks Ressourcenwende soll eine Roadmap zur Verstetigung der Zusammenarbeit entwickelt werden, die anderen Netzwerken als Vorlage dienen kann. Die bestehenden strategischen Allianzen sollen ausgeweitet werden, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Abbildung sozialer Perspektiven zu legen ist. Darüber hinaus sollen aus dem Netzwerk heraus transformative Projekte in Forschung und Zivilgesellschaft entwickelt und angestoßen sowie neue Methoden und Ansätze erprobt und kommuniziert werden.
Zurzeit laufen Verfahren für die Unterschutzstellung weiterer Gebiete. Die Verfahren befinden sich noch in der Behörden- oder in der Verbandsbeteiligung. Sobald die Öffentlichkeit an diesen Verfahren zu beteiligen ist, finden Sie hier weitere Informationen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird mindestens eine Woche vorher in der Tagespresse, im Amtsblatt für Berlin und im Internet bekannt gegeben.
Prof. Dr. Aletta Bonn Als Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege führt sie den Vorsitz des Sachverständigenbeirats. Seit 2012 war sie an der FU Berlin tätig. 2014 übernahm Aletta Bonn die Professur für Ökosystemleistungen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Leitung des Departments Ökosystemleistungen am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ im Rahmen des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig. Mit 10 Jahren Erfahrung im Naturschutz im Nationalpark Peak District, UK, und bei der Weltnaturschutzorganisation IUCN (2002-2012), arbeitet sie nun an der Schnittstelle von Forschung – Politik – Gesellschaft. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen auf der Verbindung von Mensch und Natur mit Fokus auf Biodiversitätswandel, Stadtökologie, partizipativem Naturschutz und Citizen Science, sowie Biodiversität und Gesundheit. E-Mail: LandesbeauftragterfuerNaturschutz@senmvku.berlin.de Dr. Carlo W. Becker Als freischaffender Landschaftsarchitekt ist er bundesweit und international tätig und setzt sich mit aktuellen Fragen der städtischen und ländlichen Entwicklung auseinander. Aufgrund seines Erfahrungshintergrundes werden vor allem konzeptionelle Beiträge zur Zukunft und zur Wechselbeziehung von Stadt, Natur und Landschaft im fachinterdisziplinären Zusammenhang geleistet. E-Mail: becker@bgmr.de www.bgmr.de Dipl. Ing. Christa Böhme Landschaftsplanerin; Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin; freiberufliche Tätigkeit in Planungsbüro; seit 1991 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektleiterin im Difu (Bereich Stadtentwicklung, Recht und Soziales) mit folgenden Arbeitsschwerpunkten: integrierte Stadt(teil)entwicklung, gesundheitsfördernde Stadtentwicklung, Umweltgerechtigkeit, urbanes Grün. E-Mail: boehme@difu.de www.difu.de Andrea Gerbode Seit 2005 ehrenamtlich im Berliner Naturschutz aktiv / 2005 bis 2013 Bürgerinitiative Stadtring Süd / 2011-2016 Kommunalpolitikerin / seit 2016 im Vorstand (Vorsitzende) der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft BLN e.V. / seit 2017 im Vorstand (stellvertretende Vorsitzende) des BUND Berlin e.V. / seit 2017 Vorsitzende Naturschutzbeirat Treptow-Köpenick / Vertretung der Naturschutzverbände in verschiedenen Gremien. E-Mail: gerbode@bund-berlin.de Prof. Dr. Dagmar Haase Seit 2009 Leiterin des Lab für Stadtökologie an der HU Berlin und Gastwissenschaftlerin am Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung UFZ. Arbeitsschwerpunkte: Urbanisierung, komplexe Systeme, sozial-ökologische Forschung, Ökosystemleistungen, Grüne Infrastruktur, urbane Biodiversität, Resilienz, Citizen Science. E-Mail: dagmar.haase@geo.hu-berlin.de www.hu-berlin.de Christian Hiller (*1975) ist Medienwissenschaftler und Kurator. Er realisierte internationale Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Forschungsprojekte und veröffentlichte zahlreiche Publikationen, die die Schnittstellen von Architektur, Urbanismus, Kunst und Medien zu sozialen und politischen Fragestellungen beleuchten. Ausstellungen wie Updating Germany, Klimakapseln und Cohabitation stellten u.a. Bezüge zwischen räumlicher Gestaltungspraxis und Klimawandel, Umweltschutz sowie Artenvielfalt in den Fokus. Bei ARCH+ arbeitet er seit 2016 als Redakteur und Leiter der Forschungs- und Ausstellungsprojekte. Aktuell ist er Teil der kuratorischen Teams von Open for Maintenance / Wegen Umbau geöffnet (Deutscher Beitrag zur 13. Architekturbiennale, Venedig 2023) und The Great Repair (Akademie der Künste, ab Oktober 2023). E-Mail: hiller@archplus.net Prof. Dr. Jonathan Jeschke Forscht und lehrt seit 2014 als Professor für Ecological Novelty am Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) und an der Freien Universität Berlin. Seine fachlichen Schwerpunkte sind invasive Arten, Biodiversität und Stadtökologie sowie interdisziplinäre Integration und Forschungssynthese. E-Mail: jonathan.jeschke@fu-berlin.de www.igb-berlin.de Florian Kliche Seit 2008 am Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. im Fachgebiet „Klimaschutz & Umweltbildung“ als Projektleiter tätig; seit 2016 Fachgebietsleiter „Energieeffizienz & Energiewende“ und seit 2020 Geschäftsführer. Zuvor Ingenieur im Qualitätsmanagement bei Siemens Power Generation und der ENSOLUT GmbH. Arbeitsschwerpunkte sind die Themen Klimaneutralität, Energie und Energieeffizienz, erneuerbare Energien und nachhaltige Stadt. E-Mail: florian.kliche@ufu.de Kerstin Meyer Geboren bei 325ppm, Volkswirtin, Arbeitsschwerpunkte: wachstumsbefreit und mit ökologischer Weitsicht Wirtschaften. Erhalt von naturnahen, inklusiven Freiräumen. Regenerierung von Boden in der Stadt; Volksentscheid zum Erhalt des Tempelhofer Feldes; Offener Nachbarschaftsgarten am Moritzplatz. Beruflich: Wirtschaftspolitische Beraterin in der Entwicklungszusammenarbeit; Gemeinwohlökonomie; Politische Referentin beim BUND e.V. in Berlin. E-Mail: office@kersmeyer.de Dipl.-Ing. Gabriele Pütz Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin. Mitgründerin des Büros gruppe F, Freiraum für alle GmbH, dass sie mit Partner*innen leitet. Lehrtätigkeit an der TU Berlin, der HTW Dresden, der Universität Potsdam und der Universität Hannover. Sie ist forschend im Auftrag des BBSR und des BfN tätig und Preisrichterin bei freiraumbezogenen Wettbewerbsverfahren. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind Grüne Infrastruktur, Landschafts- und Klimaanpassungsplanung, strategische Freiraumentwicklung, Biodiversitätsplanung, Ausgleichskonzeptionen sowie Pflege- und Managementplanungen. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Moderation und Steuerung von Partizipationsprozessen. E-Mail: puetz@gruppef.com www.gruppef.com Ronja Schoenau Studium der Geoökologie an der Universität Potsdam und Masterstudium Umweltplanung an der Technischen Universität Berlin. Wissenschaftliche Mitarbeiterin für Mobilitätspolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (Bundesgeschäftsstelle). Aktuell als Public Affairs Managerin bei der IHK Berlin, Geschäftsfeld Wirtschaft & Politik, im Bereich Umwelt, Energie und Klima. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die Themen Umweltschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Immissionsschutz. E-Mail: ronja.schoenau@berlin.ihk.de www.ihk-berlin.de Dipl.-Biol. Manfred Schubert Diplom-Biologe und als Geschäftsführer der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft (BLN) tätig. Er koordiniert die Verbandsbeteiligung in Berlin. Seine Schwerpunkte sind die Themen Naturschutz auf Friedhöfen und Gewässerschutz. E-Mail: manfred.schubert@bln-berlin.de www.bln-berlin.de Prof. Dr. Heiko Sieker Geschäftsführer der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH in Hoppegarten, Honorarprofessor für Urbane Hydrologie an der TU Berlin, seit über 20 Jahre aktiv in Praxis und Lehre/Weiterbildung in den Bereichen Regenwasserbewirtschaftung, Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz. E-Mail: h.sieker@sieker.de www.sieker.de Dr. Nike Sommerwerk Gewässerökologin; Wissenschaftlerin am Museum für Naturkunde Berlin. Leitung des MfN-Forschungsclusters NaturBerlin zu urbanem Biodiversitätswandel und des MfN-Biodiversity Policy Lab. Arbeitsschwerpunkte: Biodiversitätsforschung, Biodiversitätsmonitoring, Mensch-Ökosystem-Interaktionen und wissenschaftsbasierte Politikberatung. E-Mail: nike.sommerwerk@mfn.berlin Prof. Dr. Susanne Stoll-Kleemann Seit 2007 Lehrstuhlinhaberin und Professorin für Nachhaltigkeitswissenschaft und Angewandte Geographie an der Universität Greifswald, promoviert an der Technischen Universität Berlin und habilitiert an der Humboldt Universität zu Berlin. Mitglied der Beiräte der Biosphärenreservate Spreewald und Südost Rügen. Arbeitsschwerpunkte: sozialwissenschaftliche Aspekte von Naturschutz, Bedingungen einer echten sozial-ökologische Transformation an der Schnittstelle zwischen individuellen Verhalten und politischen Rahmenbedingungen, „Ocean Literacy“, Drittmittelprojekte zu Biodiversität, global und im Ostseeraum. E-Mail: susanne.stoll-kleemann@uni-greifswald.de
Die Unterschutzstellung ausgewählter Landschaftsbereiche ist das klassische Instrument zum Schutz von Natur und Landschaft. Das Naturschutzrecht kennt verschiedene Kategorien von Schutzgebieten und -objekten. Zu diesen zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) – einzelne Bäume und Findlinge, aber auch kleine Flächen –, Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) – zum Beispiel Baumgruppen, Bestände von Ufervegetation oder Hecken – und Naturparks (NP), wie der länderübergreifende Naturpark Barnim. Besondere Bedeutung kommt den zum europäischen Netz NATURA 2000 gehörenden FFH- und Vogelschutzgebieten zu. Um die Schutzgebiete in ihrer Qualität dauerhaft zu sichern, werden spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Bild: SenUMVK Ausweisung von Schutzgebieten In acht Schritten zum Schutzgebiet. Weitere Informationen Bild: Bruno D'Amicis Aktuelle Verfahren zur Unterschutzstellung Änderungsverfahren zum Landschaftsschutzgebiet Schöneberger Südgelände im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin. Die öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes erfolgt vom 28. April bis einschließlich 27. Mai 2025. Darüber hinaus laufen Verfahren für die Unterschutzstellung weiterer Gebiete. Die Verfahren befinden sich noch in der Behörden- oder in der Verbandsbeteiligung. Sobald die Öffentlichkeit an diesen Verfahren zu beteiligen ist, finden Sie hier weitere Informationen. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Naturschutzgebiete (NSG) Besonders schutzwürdige und -bedürftige Gebiete werden als NSG ausgewiesen, um die seltenen und gefährdeten Biotope eines Naturraums erhalten zu können. Alle Handlungen, die diese Gebiete oder auch Teile davon zerstören, beschädigen, verändern können, sind dort verboten. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Landschaftsschutzgebiete (LSG) Bei Landschaftsschutzgebieten handelt es sich überwiegend um großflächige Gebiete, die vorrangig für die Erhaltung eines intakten Naturhaushaltes, aufgrund ihres besonderen Landschaftsbildes oder für die Erholung des Menschen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Weitere Informationen Bild: Ulrike Hörmann Naturdenkmale (ND) Naturdenkmale können flächig wie die Geschützten Landschaftsbestandteile oder sogenannte Einzelschöpfungen der Natur (Bäume und Findlinge) sein. Diese Flächen bzw. einzelnen Schutzobjekte werden auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes gesichert. Weitere Informationen Bild: Konrad Zwingmann Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) Kleinere naturschutzfachlich wertvolle Flächen können auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes als geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Der länderübergreifende Naturpark Barnim Der Naturpark Barnim ist ein gemeinsames Großschutzgebiet von Berlin und Brandenburg. 5,4 Prozent der Fläche befinden sich in den nördlichen Berliner Stadtbezirken Pankow und Reinickendorf. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Behördliche Zulassungen im Bereich Schutzgebiete und Baumschutz Mit den Verordnungen über Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile (hierzu gehört in Berlin auch die Baumschutzverordnung), Naturdenkmale oder einstweilig sichergestellte Flächen wird der Fortbestand wertvoller Teile von Natur und Landschaft gesichert. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete Durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten sollen seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume erhalten werden. Es bedarf gezielter Maßnahmen der Landschaftspflege, um die Schutzwürdigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Weitere Informationen Naturschutz- und NATURA 2000-Gebiete , Faltplan und Flyer zu den Publikationen Karte im Geoportal Berlin Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (inkl. Natura 2000)
Mit Hilfe von Fachgutachten wird geprüft, ob das Gebiet schutzbedürftig ist, welche Schutzzwecke es erfüllen könnte, welche Ge- und Verbote festgelegt werden müssen und welche Pflegemaßnahmen notwendig sind. Eine Rechtsverordnung mit Karte und Begründung wird entworfen. Der Verordnungsentwurf wird den zuständigen Behörden zur Behördenbeteiligung und den anerkannten Naturschutzverbänden zur Verbandsbeteiligung zugeleitet. Für die “Betroffenenbeteiligung” wird der Entwurf einen Monat lang öffentlich ausgelegt, worüber alle Betroffenen vorher im Amtsblatt und in den einschlägigen Tageszeitungen informiert werden. Sehen sie sich durch den Verordnungsentwurf in ihren Rechten eingeschränkt, können sie bei der Obersten Naturschutzbehörde ihre Anregungen und Bedenken vorbringen. Diese wägt die vorgebrachten Rechtspositionen, Interessen und Argumente mit den Anforderungen des Naturschutzes ab und ändert den Entwurf entsprechend. Die abschließende Rechtsprüfung nimmt die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung vor. Erst dann erlässt das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Mitglied des Senats die Verordnung. Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin tritt die Verordnung in der Regel am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Die Untersuchungen aus 2013 bezogen sich auf die grundsätzliche Machbarkeit, die verkehrliche Notwendigkeit und die Finanzierbarkeit der neuen Straßenverbindung. Nach diesen Voruntersuchungen begann das eigentliche Planungsverfahren, in dem fachlich fundierte und rechtssichere Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren erarbeitet und konsensfähige Lösungsansätze weiterentwickelt werden. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Feststellung des verkehrlichen Bedarfes gelegt sowie auf die vertiefte Untersuchung aller in Frage kommenden Streckenvarianten. Fest steht: Jede der noch zu untersuchenden Varianten berücksichtigt oder belastet Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und die Umwelt anders. Bedarfsfeststellung Variantenuntersuchung Umweltverträglichkeitsstudie Planfeststellung Ein großräumiger Bereich wird hinsichtlich Fahrzeugaufkommen, Leistungsfähigkeit (z. B. vorhandene Stausituationen), städtebauliche Weiterentwicklung (z. B. Einwohner, Arbeitsplätze) und Reiseziele überprüft. Das Angebot und die Nachfrage werden miteinander verglichen. Das Ergebnis dieser Untersuchung beziffert die Anzahl von Kraftfahrzeugen/Werktag als ermittelten Bedarf. Es besteht eine hohe Verkehrsnachfrage für die TVO in relevanten Größenordnungen. Das Nutzungspotenzial der TVO wird im Zeitraum bis 2030 auf werktäglich zwischen 22.000 und 33.000 Kfz pro Werktag im Querschnitt abgeschätzt. Die zu erwartenden Verkehrsmengen ergeben den Bedarf eines vierspurigen Querschnitts für die TVO. Für die konkrete Ausgestaltung der TVO sind verschiedene Varianten, z.B. in Bezug auf ihre konkrete Lage (Streckenführung), denkbar. Die Untersuchung aller Varianten erfolgt in Anlehnung an ein formelles und erprobtes Verfahren, das bekannt ist als: F ormalisiertes A bwägungs- und R angordnungsverfahren Im FAR, Stufe 1, werden alle potenziell geeigneten Varianten gesucht und deren Auswirkungen ermittelt. Alle in Frage kommenden Varianten werden nach ihren positiven und negativen Auswirkungen in Bezug auf Verkehr, Straßen- und Brückenbau, Umwelt, Städtebau und Finanzen verbal argumentativ beurteilt. Durch diesen Abwägungsvorgang erfolgt eine Reduzierung der Anzahl der Varianten, die dann einer vertiefenden Untersuchung zugeführt werden (FAR, Stufe 2). Im FAR, Stufe 2, werden die verbliebenen sinnvollen und zumutbaren Varianten planerisch intensiver geprüft, was auch jeweils die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie umfasst. Danach werden die verbliebenen Varianten paarweise mittels gewichteter Kriterien miteinander verglichen. Das Ergebnis aller Abwägungen führt zu einer Varianten-Rangfolge. In einem weiteren Schritt werden die Varianten einer Risikoabschätzung zur Gesamteinschätzung der Konfliktschwere im Bereich des Besonderen Artenschutzes unterzogen. Daraus ergibt sich eine weitere Rangfolge. Die Bewertungen der artenschutzexternen Belange und der Belange des Besonderen Artenschutzes werden in der Planerischen Gesamtentscheidung erläutert und führen damit zur Vorzugsvariante . Bewertung und Abwägung der Varianten Mit Stand März 2018 liegen wesentliche Unterlagen zur Bestimmung der Vorzugsvariante vor, die Bearbeitung soll bis Herbst 2018 abgeschlossen sein. Im Verlauf des bisherigen Prozesses hat es sich bewährt, den Planungsbeirat frühzeitig zu informieren. Eine Sitzung des Beirats fand deshalb Mitte April 2018 statt. Es werden außerdem die Umweltfachbehörden, die Umweltverbände und weitere Fachbehörden beteiligt. Alle Anregungen und Einwände werden geprüft und finden, soweit realisierbar, Eingang in die weiteren Planungen. Entscheidung für eine Vorzugsvariante Nach Auswertung der Kriterien des FAR-Verfahrens und unter Berücksichtigung der Belange des Besonderen Artenschutzes erfolgt die Querung des Berliner Außenringes tendenziell im räumlichen Bereich des Kombinationspunktes 3 (Lauchhammerstraße). FAR, Stufe 2, Besonderer Artenschutz, Planerische Gesamtentscheidung Im Ergebnis der Online-Beteiligung und der Beteiligung durch die Umweltfachbehörden und -verbände konnte im August 2019 die Variantenuntersuchung zur Findung einer Vorzugstrasse abgeschlossen werden. Bei einer Umweltverträglichkeitsstudie handelt es sich um eine Umweltfolgenabschätzung. Untersucht wird, welche Auswirkungen durch ein Bauvorhaben für die Umwelt entstehen. Einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung und Minderung von nachteiligen Umweltauswirkungen leistet die Umweltverträglichkeitsstudie vor allem in der Planungsphase des Variantenvergleichs. Denn zu diesem frühen Zeitpunkt bestehen die größten Möglichkeiten, potenzielle Konfliktschwerpunkte durch die Wahl einer entsprechenden Linienführung zu vermeiden oder zu mindern. Betrachtet werden im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie die sogenannten Schutzgüter Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Scoping Im ersten Bearbeitungsschritt wurde der Untersuchungsrahmen bestimmt. Unter Beteiligung der Umweltfachbehörden und der Umweltverbände wurde im Rahmen des Scoping-Termins am 03. Juli 2014 festgelegt, was in welchem Raum und auf welche Art untersucht wird. Ergebnis Die Ergebnisse des Scopings sind in der entsprechenden Scoping-Unterlage zusammengefasst. Sie bilden den Untersuchungsrahmen für die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie. Bestandserfassung und -bewertung Es wurden alle relevanten vorhandenen Bestandsdaten erfasst, wie z.B. Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan Lichtenberg, Landschaftsplan Unteres Wuhletal und sämtliche relevante Daten des Berliner Umweltatlas. Darüber hinaus hat der Vorhabenträger umfangreiche eigene Erhebungen zu Biotopen und Tierarten im Gelände durchgeführt. Sämtliche erfasste Daten wurden in ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit gutachterlich bewertet. Ergebnis Durch die Erfassung und Bewertung des Bestands ist es möglich, Konfliktschwerpunkte frühzeitig zu erkennen. Die Bestandsunterlage wurde vom Vorhabenträger den Umweltfachbehörden und den Umweltverbänden vorgelegt. Die Bestandsbewertung wurde bei der Festlegung der zu untersuchenden Varianten für die Tangentialverbindung Ost berücksichtigt. Im Anschluss wurden die von den Varianten ausgehenden Wirkungen auf die Schutzgüter prognostiziert und bewertet. Es wurde eine Rangreihung aus Umweltsicht vorgenommen. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie sind in die Variantenuntersuchung 2. Stufe FAR eingegangen. Für den Planfeststellungsantrag wurde für die Vorzugsvariante ein sogenannter UVP-Bericht angefertigt. Für die ermittelte Vorzugsvariante wurden alle notwendigen Unterlagen als Antragsunterlage zur Planfeststellung erarbeitet und bei der Anhörungsbehörde eingereicht. Bedeutsame Verkehrsbauvorhaben greifen regelmäßig in vorhandene tatsächliche Verhältnisse ein und berühren bestehende Rechtsverhältnisse (z. B. Eigentum). Zur umfassenden Problembewältigung aller durch diese Vorhaben betroffenen öffentlich-rechtlichen und privaten Belange sieht der Gesetzgeber die Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens vor. Das Planfeststellungsverfahren umfasst das Anhörungsverfahren, das von der Anhörungsbehörde durchgeführt wird, sowie die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses, der von der Planfeststellungsbehörde verfasst wird. Erläuterungen zum Planfeststellungsverfahren Nach Vorliegen eines rechtsgültigen Planfeststellungsbeschlusses wird die Ausführungs- und Vergabeunterlage erarbeitet und der Baubeginn kann erfolgen.
Das Factsheet fasst die Erkenntnisse der gleichnamigen Studie zusammen, welche sich im Schwerpunkt mit der Frage beschäfitgt, welchen Nutzen die Beteiligung von Bürger*innen und Umweltverbänden bei der Planung und Zulassung umweltrelevanter Vorhaben für die Umwelt hat. Ein interdisziplinäres Forschungsteam aus den Rechts-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften führte dazu Wissen aus der Literatur mit neuen empirischen Erkenntnissen im Rahmen eines Wirkungsmodells zusammen. Zahlreiche der bisher eher theoretischen Thesen zu einer positiven Wirkung der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Umweltschutz können nun auf eine umfassendere empirische Grundlage gestützt werden. Veröffentlicht in Texte | 32/2023.
Schüler:innen lernen politische Mitgestaltung kennen Das Thema Öffentlichkeitsbeteiligung an der Endlagersuche eignet sich besonders, um Schülern:innen politische Mitgestaltung und demokratische Prozesse näherzubringen. Die Schüler:innen können üben, verschiedene Perspektiven einzunehmen, zu argumentieren und sich zu einem polarisierenden Thema zu verständigen. Vertreter:innen des BASE beraten interessierte Lehrer:innen und Multiplikator:innen dazu am Messestand, gern auch per Mail an dialog@base.bund.de . Lehrer:innen können die Spielmaterialien und eine Handreichung zur Durchführung des Planspiels direkt am Messestand mitnehmen. Darüber hinaus informiert die BASE -Ausstellung suche:x über Hintergründe und den aktuellen Stand der Endlagersuche. Die Mitarbeiter:innen des BASE stehen für Fragen gerne zur Verfügung. Unterrichtsmaterial am Messestand Beim Planspiel stellen Schüler:innen ein fiktives Dialogformat nach: Der Ort „Mitthausen“ liegt in einer Region, die als möglicher Endlagerstandort in Frage kommt. Schüler:innen nehmen die Rollen von Bürger:innen, Vertreter:innen von Kommunen, Umweltverbänden etc. ein und tauschen sich aus, welche Chancen und Herausforderungen eine Beteiligung an der Endlagersuche mit sich bringen. Die Spielmaterialien gibt es in der Version für die 9./10. Klasse und in der Version ab der 11./12. Klasse; spielbar ist das Planspiel für ca. 14 bis 26 Schüler:innen; die Spieldauer beträgt i.d.R. 180 Minuten. Die Spielmaterialien zum Planspiel und eine Handreichung finden Sie hier zum Download. 16.02.2023 Angebote für Schulen Das BASE auf der Bildungsmesse didacta in Stuttgart 07.03.2023 - 11.03.2023 Angebote für Schulen
Origin | Count |
---|---|
Bund | 30 |
Land | 8 |
Wissenschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 20 |
Text | 13 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 17 |
offen | 22 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 37 |
Englisch | 3 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 1 |
Dokument | 3 |
Keine | 26 |
Webseite | 12 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 18 |
Lebewesen & Lebensräume | 27 |
Luft | 15 |
Mensch & Umwelt | 39 |
Wasser | 14 |
Weitere | 35 |