Teile der AGB waren für Verbraucher unverständlich formuliert Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) hat unter der Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) eine verbraucherfreundliche Anpassung der Geschäftsbedingungen des Online-Bezahldienstes PayPal bewirkt. Teile der AGB sind bislang intransparent und für die Verbraucher nicht verständlich. UBA-Präsident Dirk Messner sagte: „Europäisches Verbraucherschutzrecht hat für alle Verbraucher in der EU alltägliche Bedeutung. Auch Weltkonzerne wie PayPal können sich dem nicht entziehen. Das CPC-Netzwerk hat mit seiner engagierten Arbeit einen großen Erfolg für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger erzielt.“ Eine im vergangenen Jahr zu PayPal veröffentlichte Warnmeldung innerhalb des europäischen Behördennetzwerks CPC hatte Verstöße gegen die EU-Klausel-Richtlinie in mehreren Mitgliedstaaten bestätigt. Im Rahmen einer koordinierten Aktion nahm das UBA für das CPC-Netzwerk Kontakt zu PayPal auf. Dadurch sollte eine Überarbeitung der Nutzungsvereinbarung des Unternehmens erzielt werden. Infolge des Einschreitens des CPC-Netzwerks hat PayPal nun zugesagt, die europaweit verwendeten Geschäftsbedingungen so anzupassen, dass alle Verbraucher sie besser verstehen können. Insbesondere muss der Bezahldienst künftig auf Klauseln verzichten, die den Verbrauchern eine Auslegung komplizierter Rechtsbegriffe wie etwa „Marktgängigkeit“ oder „stillschweigende Gewährleistungen“ zumuten. Die Änderungen in PayPals Nutzungsvereinbarung treten nach Unternehmensangaben am 28. Mai 2024 in Kraft. Auch wenn die ausgehandelten Verbesserungen umgesetzt werden, bedeutet das keinen Freibrief für das Unternehmen. Betroffene und Verbände können die Geschäftsbedingungen weiterhin gerichtlich überprüfen lassen. Das UBA setzt sich grenzüberschreitend für die kollektiven Verbraucherinteressen ein. Dabei werden jedoch keine individuellen Ansprüche von einzelnen Verbrauchern durchgesetzt. Diese profitieren vielmehr als Allgemeinheit davon, dass Missstände und Verstöße von europaweit tätigen Unternehmen aufgedeckt und behoben werden.
Werbung oft nicht ausreichend gekennzeichnet Nach europäischem Recht müssen kommerzielle Inhalte in den sozialen Medien als Werbung gekennzeichnet werden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich hierzu an einer EU-weiten Untersuchung beteiligt. Ergebnis: Nur bei etwa 20 Prozent der untersuchten Influencer-Profile wurde Werbung konsequent als solche gekennzeichnet. UBA -Präsident Dirk Messner: „In den letzten Jahren hat sich das Influencermarketing zu einer der lukrativsten Methoden der Werbebranche entwickelt. Reichweitenstarke Influencer*innen haben die Macht, das Konsumverhalten ihrer Followerschaft durch Produktplatzierungen zu beeinflussen. Wird die Kennzeichnungspflicht von Werbung nicht eingehalten, birgt dies erhebliche Risiken für den Verbraucherschutz. Umso wichtiger ist es, dass die Behörden die Relevanz dieser Problematik erkannt haben und sich aktiv für ein höheres Verbraucherschutzniveau in den sozialen Medien einsetzen.“ In der EU-weit abgestimmten Untersuchung, einem sogenannten Sweep, hat das Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation Network) Social-Media-Profile von Influencer*innen überprüft. Die beteiligten Behörden und Verbände wollten wissen, ob Influencer-Werbung in sozialen Medien ausreichend als solche gekennzeichnet wird. Insgesamt hat das Verbraucherschutz-Netzwerk 576 Influencer*innen untersucht. Die Prüfung umfasste dabei Profile auf den großen Plattformen Instagram, TikTok, YouTube, Facebook, X (ehemals Twitter), Snapchat und Twitch. Von den untersuchten Influencer*innen hatten 82 über eine Million Follower, 301 bewegten sich zwischen 100.000 und einer Million Followern und 73 zwischen 5.000 und 100.000 Followern. Thematisch sind die überprüften Influencer*innen hauptsächlich in den Bereichen Mode, Lifestyle, Schönheit, Ernährung und Lebensmittel, Sport sowie Gaming aktiv. Fast alle (97 Prozent) der im Rahmen des Sweeps untersuchten Influencer*innen veröffentlichen regelmäßig Inhalte mit kommerziellem Hintergrund auf ihren Profilen. Doch nur etwa 20 Prozent von ihnen kennzeichnen diese konsequent als Werbung. Den geschäftlichen Zweck einer Handlung zu verheimlichen, gilt nach der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken als Irreführung. Auch bei der verpflichtenden Angabe von Kontaktdaten gibt es Nachholbedarf: In 173 der überprüften Profile war kein ausreichendes Impressum vorhanden. Für Deutschland koordinierte das UBA die Teilnahme an dem Sweep. Diese erfolgte gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale). Die hierbei festgestellten Verstöße werden nun juristisch weiterverfolgt: Gegenüber inländischen Influencer*innen werden vzbv und Wettbewerbszentrale in Form von Abmahnungen und Unterlassungsklagen tätig. Bei Influencer*innen mit Sitz im EU-Ausland richtet das UBA über das CPC-Netzwerk Amtshilfeersuchen an die zuständigen Mitgliedstaaten. Das UBA setzt sich grenzüberschreitend für die kollektiven Interessen von Verbraucher*innen ein. Dabei werden jedoch keine individuellen Ansprüche einzelner Verbraucher*innen durchgesetzt. Diese profitieren vielmehr als Allgemeinheit davon, dass Missstände und Verstöße von europaweit tätigen Unternehmen aufgedeckt und abgestellt werden. Der Sweep ist keine repräsentative Studie über die gesamte Influencer-Branche. Die abgestimmten Ermittlungen tragen vielmehr dazu bei, die europaweite Einhaltung des Verbraucherrechts zu verbessern und Verstöße gegen kollektive Verbraucherinteressen zu identifizieren.
Die Herstellung von neuen Elektro- und Elektronikgeräten ist mit einem hohen Energie- und Ressourcenverbrauch verbunden. Trotzdem werden sie von Verbraucherinnen und Verbrauchern immer früher weggeschmissen. Aber selbst bei sachgerechter Entsorgung können die wertvollen Ressourcen nicht vollständig zurückgewonnen werden. Deshalb gilt: Nutzen Sie Ihre Produkte so lange wie möglich. Veröffentlicht in Ratgeber.
Koordinierte Aktion mit anderen EU-Ländern wegen unfairer Geschäftspraktiken Der Online-Marktplatz Temu setzt Verbraucher*innen bei ihrer Kaufentscheidung unter Druck, indem er etwa Falschinformationen über die Dauer von Rabattaktionen oder die Anzahl der noch verfügbaren Produkte verbreitet. Solche aggressiven und irreführenden Geschäftspraktiken sind in der Europäischen Union verboten. Deshalb geht das Netzwerk der europäischen Verbraucherschutzbehörden CPC unter Co-Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) gegen das Unternehmen vor. In einem gemeinsamen Schreiben fordern die Verbraucherschutzbehörden Temu auf, seine Verstöße gegen europäisches Recht schnellstmöglich einzustellen. Sollte sich das Unternehmen nicht kooperativ zeigen, können weitere Maßnahmen – wie die Verhängung von Geldbußen – folgen. UBA -Präsident Dirk Messner: „Billigplattformen wie Temu haben mit nachhaltigem Konsum nichts zu tun. Sie versuchen mit unlauteren Mitteln, immer neue Kaufanreize zu erzeugen. Wir setzen uns dafür ein, dass Verbraucher*innen bei ihren Kaufentscheidungen nicht unfair unter Druck gesetzt werden.“ Im Juli 2024 hat das EU-Behördennetzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) eine koordinierte Aktion gegen Temu eingeleitet. Vorausgegangen war eine Warnmeldung der Verbraucherschutzbehörde aus Irland, wo das chinesische Unternehmen seinen europäischen Firmensitz hat. Die CPC-Behörden werfen Temu unter anderem vor, seinen Kundinnen und Kunden die Ausübung des Widerrufsrechts unnötig zu erschweren und manipulative Webseitendesigns einzusetzen. Daneben richtet sich die Aktion auch gegen mutmaßlich gefälschte Verbraucherbewertungen (sog. Fake-Bewertungen), aggressives Marketing mit Glücksspielelementen und irreführende Informationen zu Mindestbestellwerten und Preisermäßigungen. Temu ist nun aufgefordert, im Dialog mit den koordinierenden Behörden aus Deutschland, Irland und Belgien, freiwillig Zusagen zur Einstellung der Verstöße gegen europäisches Verbraucherrecht zu unterbreiten. Von diesen Zusagen würden Verbraucher*innen in allen EU-Mitgliedstaaten profitieren. Falls sich die Verkaufsplattform nicht kooperativ zeigt, kann das CPC-Netzwerk die verbraucherschützenden Gesetze auch gegen den Willen des Unternehmens durchsetzen und Verstöße konsequent ahnden, beispielsweise indem es Geldbußen verhängt. Irreführende und aggressive Geschäftspraktiken fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken . Irreführend sind geschäftliche Handlungen insbesondere dann, wenn sie falsche Angaben enthalten, die Verbraucher*innen täuschen können. Wichtige Rechte, auf die sich Verbraucher*innen innerhalb der EU berufen können, sind in der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher geregelt. Hierzu gehören beispielsweise das Widerrufsrecht bei Online-Verträgen oder das Recht, vor Vertragsschluss alle wichtigen Informationen über die Ware und ihren Verkäufer zu erhalten. Das UBA ist für die grenzüberschreitende Durchsetzung der kollektiven Interessen von Verbraucher*innen zuständig. Dabei hat das UBA jedoch keine Befugnisse zur Durchsetzung individueller Ansprüche einzelner Verbraucher*innen. Ziel ist vielmehr, Missstände und Verstöße von europaweit tätigen Unternehmen aufzudecken und abzustellen. Hiervon profitieren dann alle Verbraucher*innen als Allgemeinheit.
Die Verlängerung der Produktnutzungs- und -lebensdauer ist ein zentrales Ziel der Produktpolitik. Zur Umsetzung dieses Zieles bedarf es auch des Wissens und der Mitarbeit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Im Rahmen des Vorhabens wurden verschiedene Formate zur Verbrauchersensibilisierung für das Thema Nutzungs- und Lebensdauer von Produkten erstellt, die u.a über Verbraucherrechte bei auftretenden Mängeln informieren, Hilfestellungen bei der Kaufentscheidung bieten und Möglichkeiten zur Verlängerung der Produktnutzungs- und -lebensdauer sowie deren rechtliche Besonderheiten aufzeigen. Veröffentlicht in Texte | 76/2019.
Am 22. Februar 2016 veröffentlichte der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) seine knapp 60-seitige Stellungnahme über die voraussichtlichen Auswirkungen der geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) auf die Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften und erteilte auch konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung. Nach Auffassung des SRU muss in Bereichen, wo die Schutzvorstellungen der Handelspartner sehr unterschiedlich sind, sichergestellt werden, dass Regelungen zum Schutz der Umwelt nicht verzögert oder Standards gesenkt werden. Die Sachverständigen führen an, dass in der EU und den USA in der Regel anders mit Umweltrisiken umgegangen werde. Das europäische Umweltrecht ist demnach vom Vorsorgeprinzip geprägt, das es erlaubt, dass der Staat regulierend eingreifen darf um Gefahren abzuwehren. Deshalb empfiehlt der SRU, dass Vorsorgeprinzip in den Vertragstexten konkret zu verankern. Der SRU tritt außerdem dafür ein, dass die Verhandlungen zu TTIP so transparent wie möglich verlaufen. Die Verhandlungspositionen der US-amerikanischen Seite werden bislang nicht bekannt gemacht.
Die Sorgen der Berlinerinnen und Berliner wachsen mit jeder Nachricht zu steigenden Preisen. Doch nicht alles wird derzeit teurer. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher künftig kurzfristig Antworten auf Verbraucherfragen erhalten, die ihnen im Alltag begegnen, gibt es unabhängigen juristischen Rat nun auch telefonisch – kostenfrei und ohne Terminvereinbarung. Das neue Servicetelefon der Verbraucherzentrale bietet schnelle Hilfe bei verbraucherrechtlichen Problemen. Wer auf einen Fake-Shop hereingefallen oder in eine andere Kostenfalle getappt ist, braucht schnellstmöglich einen verlässlichen Rat, wie man sich verhalten sollte, um den Schaden zu begrenzen. Aus diesem Grund hat die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz geförderte Verbraucherzentrale ein neues Angebot geschaffen, damit Berlinerinnen und Berliner schnelle Hilfe erhalten. Die kostenfreie Kurzberatung fungiert als erste Anlaufstelle, an die sich Betroffene telefonisch wenden können, um eine Auskunft zu ihrem Problem zu bekommen. Markus Kamrad, Staatssekretär für Verbraucherschutz : „Ich freue mich sehr darüber, dass wir mit der kostenfreien telefonischen Erstberatung eine Möglichkeit schaffen, schnell und unkompliziert an einen juristischen Rat zu kommen. Die Verbraucherzentrale hat jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich und ist bestens geeignet den Berlinerinnen und Berlinern bei allen Fragen des allgemeinen Verbraucherrechts zur Seite zu stehen.“ Dörte Elß, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin : „Oftmals benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher in einer akuten Problemsituation einfach nur einen kurzen Tipp, wie sie sich am besten verhalten, um diese zu lösen. Unser neues Beratungsangebot soll auch eine Lotsenfunktion erfüllen. Ich wünsche mir, dass die Berlinerinnen und Berliner es nutzen, wenn sie schnell einen unabhängigen Rat brauchen.“ Im Rahmen der kostenpflichtigen Terminberatung werden auch weiterhin komplexere Fälle bearbeitet, Unterlagen gesichtet oder Rechtsvertretungen angenommen. Weitere Informationen Ratsuchende erreichen die Hotline der telefonischen Kurzberatung zum Ortstarif am Montag und Freitag von 10-13 Uhr sowie am Mittwoch von 15-18 Uhr unter Tel.: (030) 214 85 200. Weitere Informationen finden Interessierte bei der Verbraucherzentrale. Für Rückfragen: Dr. Grit Kittelmann Presseportal
Das Projekt "Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung: Schaffung einer Informationsgrundlage und Entwicklung von Strategien gegen 'Obsoleszenz'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Aufgabe des Forschungsvorhabens ist die Schaffung einer Datengrundlage und darauf aufbauend die Beschreibung und Beurteilung des Phänomens 'Obsoleszenz'. Den Schwerpunkt der Untersuchung sollen Elektro- und Elektronikgeräte, die für den Einsatz durch Privatverbraucher (Haushalte) konzipiert sind, bilden. Die recherchierten Daten und Beispiele sind systematisiert nach den Ursachen für die verkürzte Lebens- oder Nutzungsdauer darzustellen. Soweit verfügbar, sind insbesondere statistische Daten zu erheben (z.B. Entwicklung der durchschnittlichen Lebensdauer von Elektro- und Elektronikprodukten in den vergangenen Jahrzehnten) und signifikante Trends zu recherchieren. Fallstudien für drei Produktgruppen sollen die Datenerhebung vertiefen und Maßnahmen zur Erreichung einer möglichst langen oder verlässlichen Lebensdauer identifizieren. Auf dieser Basis sind mögliche Strategien gegen Obsoleszenz zu entwickeln. Dabei sind vor allem überprüf- und messbare Parameter und Maßnahmen zu identifizieren, die auf eine lange Lebensdauer von Produkten oder von wichtigen Produktkomponenten abzielen. Der Ausbau der Gewährleistung und des kollektiven Rechtsschutzes im Verbraucherrecht ist nicht Gegenstand des Vorhabens.
Das Projekt "Verlängerung der Produktnutzungs- und -lebensdauer mittels Durchsetzung von Verbraucherrechten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. durchgeführt. Im Rechtsgutachten 'Stärkung eines nachhaltigen Konsums im Bereich der Produktnutzung durch Zivil- und öffentliches Recht' wurden verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt, die Lebensdauer und Nutzungsdauer von Produkten durch rechtliche Maßnahmen zu verlängern (Schlacke, S.; Alt, M.; Tonner, K.; Gawel, E.; Bretschneider, W. (2015)). Zur Durchsetzung der rechtlichen Regelungen bedarf es in vielen Fällen der Mitwirkung der Verbraucher. Die Studie 'Zugang zum Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen' kommt nach einer repräsentativen Verbraucherbefragung in NRW zu dem Ergebnis, dass im Durchschnitt 60% der Befragten eine schlechte Kenntnis in Bezug auf ihre Verbraucherrechte haben (Thorun, C.; Diels, J. (2016)). Hinzu kommt, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern die durchschnittliche Lebens- und Nutzungsdauer eines Produktes meist nicht bekannt ist. Eine Befragung im Rahmen der Studie 'Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung - Schaffung einer Informati-onsgrundlage und Entwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz' hat außerdem ergeben, dass fast jede/r Dritte unzufrieden mit der Lebensdauer von Elektronikprodukten ist (Prakash, S; Dehoust, G.; Gsell, M.; Schleicher, T.; Stamminger, R. (2016)). Viele Befragte haben eine deutlich längere Lebensdauer erwartet. Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist auch nicht bekannt, dass beim heutigen Stand der Energieeffizienz von neuen Produkten die langlebigen Produkte häufig umweltfreundlicher und ressourcenschonender sind, weil sie den zusätzlichen Herstellungsaufwand für neue Produkte vermeiden. Diese Informationen werden allerdings in der Werbung vielfach nicht oder widersprüchlich dargestellt. Dementsprechend gilt es, das Wissen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern bezüglich ihrer Verbraucherrechte und zu Umweltwirkungen von Produkten zu stärken und sie für ihre Rechte sowie eine längere Produktnutzungs- und -lebensdauer zu sensibilisieren. Auf Basis der vorhandenen Studien, gesetzlichen Regelungen und bereits bestehender Materialien des Umweltbundesamtes sowie von Verbraucher- und Umweltverbänden sollen Materialien zur Verbraucheraufklärung erstellt werden. Dabei sollen neben relevanten Informationen bei der Kaufentscheidung (z.B. Informationspflichten von Herstellern und Händlern, Klagerechten bei irreführender Werbung) und Rechten beim Auftreten von Mängeln (z.B. Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie) auch weitere Strategien der Produktnutzungs- und -lebensdauerverlängerung, wie Gebrauchtwarenmarkt, Repaircafés, Sharingangebote und Tauschringe thematisiert werden. Die Informationen sollen zielgruppengerecht aufbereitet und veröffentlich werden (z.B. als Broschüre und im Verbraucherportal des Umweltbundesamtes).
Das Projekt "Weiterentwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz - Verbraucherbefragung zur Produktlebensdauer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GfK SE durchgeführt. Ausgangslage: Das Vorhaben FKZ 3713 32 315 hat gezeigt, dass Elektrogeräte kürzer genutzt werden als noch vor 10 Jahren. Die Gründe für einen frühzeitigen Neukauf sind dabei vielfältig und umfassen werkstoffliche, funktionale, ökonomische und psychologische Obsoleszenz. Das Vorhaben FKZ 3713 13 308 hat Möglichkeiten der Stärkung eines nachhaltigen Konsum mit speziellem Fokus auf die Produktlebensdauer im Zivil- und Verbraucherschutzrecht identifiziert. Von besonderem Interesse sind immer wieder mögliche Instrumente zur Verbesserung der Verbraucherinformation, um die Herstellung und den Konsum langlebiger Elektrogeräte zu fördern. Bislang liegen kaum sozialwissenschaftliche Erkenntnisse über die Relevanz von Informationen zu Lebensdauer bei Kaufentscheidungen vor. Zielstellung: Durchführung einer experimentellen Laborstudie, welche eine Kaufsituation in einem simulierten Onlineshop realitätsnah nachstellt. Die Teilnehmenden sollen aus einem Angebot realer Produkte mit vollständiger Beschreibung und nicht lediglich zwischen fiktiven Produkten mit wenigen Merkmalen wählen. Somit wird die Informationslage bei einer realen Kaufentscheidung simuliert, bei der die Lebensdauer nur eines von vielen Produktmerkmalen darstellt. Methodik: Die Befragung soll für 3 Produktgruppen durchgeführt werden. Im Rahmen der Laborstudie sollen bei diesen Produkten jeweils folgende Eigenschaften variiert und deren Effekt auf die Kaufwahrscheinlichkeit des Produkts bestimmt werden: 1) Lebensdauerangabe (ohne / freiwillige Minderheit / freiwillige Mehrheit / verpflichtend einfach / verpflichtend umfassend) 2) Länge der Lebensdauer (niedrig / mittel / hoch). Die Produktauswahl besteht pro Kategorie aus jeweils 3 Produkten aus dem unteren dem mittleren und dem oberen Preissegment. Insgesamt stehen somit in einem 3x3 Design 9 unterschiedliche Produkte zur Auswahl.