<p> <p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p> </p><p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p><p> <p>Ziel der Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind.</p> <p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202400825">„EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) </a>ändert und ergänzt die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Mit zwei Gesetzen hat Deutschland im Februar 2026 die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt: Mit dem <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/43/VO.html">„Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“</a> setzte Deutschland Artikel 1 der EU-Richtlinie um. Im <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/28/VO">„Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“</a> erfolgte die Umsetzung des Artikels 2 der EU-Richtlinie.</p> <p>Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind <strong>Textaussagen</strong> in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an<strong> Siegel,</strong> wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist.</p> <p>Herausgehoben werden zudem „anerkannt hervorragende Umweltleistungen“ wie das „<a href="https://eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>“ und offiziell anerkannte, nationale oder regionale Umweltzeichen nach ISO 14024, wie der „<a href="https://www.blauer-engel.de/">Blaue Engel“</a> oder auch Produkte aus der höchsten Effizienzklasse des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">Energielabels</a>. Für so gekennzeichnete Produkte oder Dienstleistungen gibt es Erleichterungen bei den Kommunikationsanforderungen.</p> <p>Die wichtigsten Änderungen in Kürze:</p> Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) <p>Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen.</p> Generelle Verbote bestimmter Geschäftspraktiken (Änderung in der Liste der unlauteren Geschäftspraktiken / Anhang I) <ul> <li>Allgemeine Umweltaussagen (z.B. „grün“, „öko“) als geschriebener oder gesprochener Text werden bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aber mit einer klaren Spezifizierung und Begründung sind solche Umweltaussagen weiterhin zulässig.</li> <li>Die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln wird verbessert. So sind Kennzeichnungen mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das weder von staatlichen Stellen stammt, noch auf einem Dritt-Zertifizierungssystem beruhen, in Zukunft verboten. Zudem müssen Siegel allen Unternehmen zugänglich sein und ihre Bewertungsmaßstäbe veröffentlichen.</li> <li>Umweltaussagen über das gesamte Produkt, obwohl diese nur einen Teil betreffen, werden verboten.</li> <li>Produktbezogene Klimaaussagen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden in die Liste unlauterer Praktiken aufgenommen und damit stark eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Hersteller und Händler nicht mehr damit werben können, dass ein solches Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht. Unternehmensbezogene Aussagen sind von der neuen Regel nicht erfasst.</li> <li>Auch die Bewerbung von gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen als Besonderheit zu kommunizieren, ist verboten.</li> <li>Um die Haltbarkeit und Reparierbarkeit als Kriterium für die Kaufentscheidung transparenter zu gestalten, sind die folgenden Dinge verboten:</li> </ul> <ol> <li>Informationen zurückzuhalten, dass sich Softwareaktualisierungen negativ auf das Funktionieren der Waren auswirken können.</li> <li>eine Softwareaktualisierung als notwendig darzustellen, wenn sie lediglich der Verbesserung der Funktionalitätsmerkmale dient.</li> <li>kommerzielle Kommunikation über eine Ware zu tätigen, die ein zur Begrenzung ihrer Haltbarkeit eingeführtes Merkmal enthält, obwohl dem Gewerbetreibenden Informationen über das Merkmal und seine Auswirkungen auf die Haltbarkeit der Ware zur Verfügung stehen.</li> <li>eine falsche Behauptung zu tätigen, dass eine Ware unter normalen Nutzungsbedingungen eine bestimmte Haltbarkeit hinsichtlich der Nutzungszeit oder -intensität hat.</li> <li>Produkte als reparierbar zu präsentieren, wenn eine solche Reparatur nicht möglich ist.</li> <li>Verbraucher*innen zu veranlassen, Betriebsstoffe einer Ware früher zu ersetzen oder aufzufüllen, als dies aus technischen Gründen notwendig ist.</li> <li>Informationen darüber zurückzuhalten, dass die Funktionalität von Waren beeinträchtigt wird, wenn Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Zubehör verwendet werden, die nicht vom ursprünglichen Hersteller bereitgestellt werden, oder die falsche Behauptung, dass eine solche Beeinträchtigung eintreten wird.</li> </ol> Folgende Tatbestände wurden in den Artikeln 6 (irreführende Handlungen) und 7 (irreführende Unterlassungen) ergänzt: <ul> <li>Explizite Klarstellung, dass ökologische und soziale Merkmale sowie Zirkularitätsaspekte, wie etwa Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, nicht irreführend dargestellt werden dürfen.</li> <li>Behauptungen in Bezug auf eine künftige Umweltleistung (wie z.B. ein zukünftig klimaneutrales Unternehmen) müssen transparent und überprüfbar sein.</li> <li>Bei vergleichenden Umweltaussagen müssen die Vergleiche objektiv sein und unter Anwendung einer einheitlichen Methode und einheitlicher Annahmen erfolgen.</li> <li>Irrelevante Merkmale oder Merkmale, die nicht unmittelbar mit einem Merkmal des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Geschäftstätigkeit zusammenhängen, dürfen nicht beworben werden.</li> </ul> Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) <p>Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen.</p> <p>Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen.</p> <ul> <li>Verbraucher*innen sollen Informationen über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien in Form einer harmonisierten Kennzeichnung zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen über das Bestehen und die Dauer einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie informiert werden, wenn sie vom Hersteller ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren gewährt wird. Um zu verhindern, dass Verbraucher*innen ggf. eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie und das gesetzliche Gewährleistungsrecht verwechseln, sollen Verbraucher*innen zudem auf der harmonisierten Kennzeichnung darauf hingewiesen werden, dass sie auch das gesetzliche Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen können. Der EU-Kommission werden zudem die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Kennzeichnung übertragen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen über den Mindestzeitraum informiert werden, für den sich der Hersteller verpflichtet, Softwareaktualisierungen zur Verfügung zu stellen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen vor Vertragsschluss Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienstleistungen, einschließlich Reparaturdienstleistungen, erhalten.</li> <li>Ist ein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmen diesen Verbraucher*innen zur Verfügung stellen. Ist kein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmer andere relevante Reparaturinformationen zur Verfügung stellen (Informationen über die Verfügbarkeit, die geschätzten Kosten und das Verfahren für die Bestellung von Ersatzteilen, Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen und über Reparatureinschränkungen).</li> <li>Zudem sollen die Verbraucher*innen über die Verfügbarkeit umweltfreundlicher Lieferoptionen informiert werden. </li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe, Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte - Abfälle unterteilen: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik visualisiert > Regionalatlas. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
Ahrendt, J. (2007): Historische Gründächer: Ihr Entwicklungsgang bis zur Erfindung des Eisenbetons, Teil I. Promotion an der Fakultät VI der TU Berlin. Internet: depositonce.tu-berlin.de/bitstream/11303/1846/1/Dokument_1.PDF (Zugriff am: 15.03.2017) Ansel, W., Zeidler, J., Esch, Th. (2015): Fernerkundliche Identifizierung von Vegetationsflächen auf Dächern zur Entwicklung des für die Bereiche des Stadtklimas, der Stadtentwässerung und des Artenschutzes aktivierbaren Flächenpotenzials in den Städten. Abschlussbericht des Entwicklungsprojekts des Deutschen Dachgärtner Verbands e.V. (DDV) und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU, Az 30299), Nürtingen / Oberpfaffenhofen. Internet: www.dbu.de/OPAC/ab/DBU-Abschlussbericht-AZ-30299.pdf (Zugriff am: 03.02.2017) BauGB (Baugesetzbuch) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. 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SenJust (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) (2016): Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung – NWFreiV). Vom 24. August 2001. Letzte berücksichtigte Änderung: §§ 1 bis 4 geändert durch Verordnung vom 28.04.2016 (GVBl. S. 248). Internet: gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/ys6/page/bsbeprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NiedSchlWasVBEpELS&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint (Zugriff am: 13.01.2017) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (2007): Ökologische Kriterien für Bauwettbewerbe. SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (2010): Konzepte der Regenwasserbewirtschaftung. Gebäudebegrünung, Gebäudekühlung. Leitfaden für Planung, Bau, Betrieb und Wartung. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (2016): Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin – AFOK. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/anpassung-an-den-klimawandel/programm-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/ (Zugriff am: 04.05.2021) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (2016a): StEP Klima KONKRET – Klimaanpassung in der wachsenden Stadt Download: www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/download/klima/step_klima_konkret.pdf (Zugriff am: 04.05.2021) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (o. J.): Liegenschaftskataster, Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Internet: www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/geoportal/liegenschaftskataster/alkis/ (Zugriff am: 23.03.2023) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (2017a): Ökologisches Bauen – Modellvorhaben, Projekte. KURAS „Konzepte für urbane Regenwasserbewirtschaftung und Abwassersysteme“. SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (2017b): Nachhaltiges Bauen. Ökologisches Bauen / Ökologische Gebäudekonzepte. Internet: www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/oekologisches_bauen/index.shtml (Zugriff am: 04.05.2017) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (2017c): Ökologisches Bauen – Ökologische Gesamtkonzepte / Ökologische Bausteine. Baustein Grün. Internet: www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/oekologisches_bauen/de/bausteine/gruen.shtml (Zugriff am: 04.05.2017) SenUVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) (o. J.): Grüne Innenstadt – BFF – Biotopflächenfaktor. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/landschaftsplanung/bff-biotopflaechenfaktor/ (Zugriff am: 13.01.2017) Karten SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2014: Digitaler Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2014, Karte 06.10 Gebäude- und Vegetationshöhen, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/gebaeude-und-vegetationshoehen/2012/karten/artikel.968506.php SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2016b: Digitaler Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2016, Karte 06.08 Stadtstruktur – differenziert, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/stadtstruktur/2015/karten/artikel.1008639.php SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2016c: Geoportal Berlin / Digitale farbige Orthophotos 2016 (DOP20RGB). SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2016d: Geoportal Berlin / Gebäudegeschosse.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 4 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung Im Folgenden werden Beratungsgremien, (Sonder-)Abteilungen, Kommissionen, Räte und Initia- tiven zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz in einzelnen Ressorts der Bundesregierung der vergangenen fünf Jahre aufgelistet. Die nachfolgende Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. 1. Geschäftsbereich Bundeskanzleramt: • Einrichtung Abteilung 6 „Politische Planung, Innovation und Digitalpolitik, Strategische IT-Steuerung“ • Einrichtung des Kabinettsausschusses Digitalisierung zur übergreifenden Koordinierung der gemeinsame Digitalpolitik der Bundesregierung • Digitalrat (22. August 2018) 2. Geschäftsbereich Auswärtiges Amt (AA): • Arbeitsstab Digitalisierung (August 2017) • Monatlich tagender Digitalisierungsausschuss • Sonderbeauftragter für internationale Digitalisierungspolitik und digitale Transformation (August 2018) • Arbeitsstab für Digitale Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft (August 2018) • Technologie-Fellow im Planungsstab (ab November 2018) 3. Geschäftsbereich Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): • Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 • Projektgruppe Reallabore (BMWi-intern) • Beirat zum "Barometer Digitalisierung der Energiewende" • Arbeitsgruppen zum Förderprogramm "Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende" • Plattform Industrie 4.0 • Beirat Digital Hub Initiative • Beirat Junge Digitale Wirtschaft (1. Januar 2013) WD 8 - 3000 - 108/18 (14. November 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung • Beirat zur Dialogplattform Einzelhandel • Expertengremium XGewerbeanzeige • Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes 4. Geschäftsbereich Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI): • Abteilung Digitale Gesellschaft • Datenethikkommission der Bundesregierung • Projektgruppe Digitale Verwaltung 2020 (mittlerweile aufgelöst und in Abteilung DG auf- gegangen) • Projektgruppe Digitalisierung des Asylverfahrens • Projektgruppe IT-Konsolidierung Bund (heute: Stab IT-Konsolidierung Bund) • Kompetenzzentrum beim Amt für Bundesbau in Rheinland-Pfalz (zurzeit im Aufbau) zur sukzessiven Einführung von Elementen der digitalen Unterstützung beim Planen und Bauen im Bundesbau und zur Beratung der in Organleihe für den Bund tätigen Bauver- waltungen in den Ländern • Branchendialog digitaler Hochbau – gemeinsam mit BMWi, zentralen Verbänden und Kammern der Bauwirtschaft, planenden Berufen, Vertretern der Bausoftwarebranche und mit Teilnahme des BMVI, Unterstützung und Flankierung der Digitalisierung im Pla- nungs- und Baubereich • Beteiligung des BMI am nationalen BIM-Kompetenzzentrum des BMVI, das sich zurzeit in der Ausschreibungsphase befindet. 5. Geschäftsbereich Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): • Datenethikkommission • Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (Der SVRV wurde nicht ausdrücklich für den Bereich Digitalisierung geschaffen. In dem Gutachten "Verbraucherrecht 2.0, Datensouve- ränität“ und dem angekündigten Gutachten "Empfehlungen für Faires Verbraucher-Sco- ring" (Arbeitstitel) zeigt sich, dass Fragen der Digitalisierung einen wesentlichen Schwer- punkt der Arbeit bilden.) 6. Geschäftsbereich Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) • Seit 23. März 2018: Abteilung Digitalisierung und Arbeitswelt • Seit 23. März 2018: Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft • Seit September 2018: Digital-Gipfel-Plattform „Digitale Arbeitswelt“ • Seit April 2015: Beraterkreis „Arbeiten 4.0“ • Beraterkreis Digitalisierung, Safety/Security (Konstitution am 3. Dezember 2018) 7. Geschäftsbereich Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): • Zum 01.09.2018: Errichtung einer Unterabteilung "Digitale Innovation", Einrichtung von drei neu geschaffenen Referaten mit Digitalisierungsbezug, Einrichtung von Digitalisie- rungsreferenten in jeder Abteilung, Aufnahme der Aufgaben der Koordinierung von Digi- talisierungsfragen in einem Referat in jeder Abteilung des BMEL. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung • Zum 01.02.2017: Einrichtung eines Digitalisierungsbeauftragten in der „Landwirtschaft 4.0“ • Zum 06.12.2016: Errichtung einer Projektgruppe „IT-Konsolidierung Bund“ im BMEL zur Begleitung der IT-Konsolidierung Bund 8. Geschäftsbereich Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): • Oktober 2016: Abteilung Cyber/Informationstechnik (CIT). Die Abteilung CIT verantwortet die Ausgestaltung der Cyber- und Digitalpolitik des Geschäftsbereiches BMVg. • 6. August 2015: Ernennung des Beauftragten des BMVg zur Umsetzung des Regierungs- programmes Digitale Verwaltung 2020 zum 1. Oktober 2015 sowie Einrichtung der Pro- jektgruppe Digitale Verwaltung (PG DiV) zum 1. November 2015. Die PG DiV ging am 1. Oktober 2016 in das damals neu aufgestellte Referat BMVg CIT I 4 über. • 12. Dezember 2017: Leitungsboard Digitalisierung unter der Leitung der Bundesministerin der Verteidigung. Es verantwortet im Sinne einer ganzheitlichen Ausgestaltung der Digita- len Transformation die strategisch-übergreifende Steuerung des Themenfelds Digitalisie- rung. Unterstützungs- und Koordinierungsaufgaben werden durch das Sekretariat Digitali- sierung in Zuordnung zum Referat BMVg CIT I 1 wahrgenommen. • 13. September 2018: Steuerungspanel Digitalisierung. Es koordiniert und steuert Aktivitä- ten im Themenfeld Digitalisierung. • Für das Thema Künstliche Intelligenz wurden in den vergangenen fünf Jahren keine Bera- tungsgremien, (Sonder-)Abteilungen, Kommissionen, Räte und Initiativen im Geschäftsbe- reich des BMVg geschaffen. 9. Geschäftsbereich Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): • Arbeitsgruppe der Achten Altersberichtskommission: "Ältere Menschen und Digitalisie- rung" • Runder Tisch: Aktives Altern und Fragen der Digitalisierung • Servicestelle "Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" bei der Bundesarbeitsge- meinschaft der Seniorenorganisationen • Fachbeirat zu Fragen der Digitalisierung beim BMFSFJ • Initiative "Gutes Aufwachsen mit Medien" • Projektbeirat "Digitalisierung familienbezogener Leistungen" (im Rahmen des Projekts El- terngeldDigital) 10. Geschäftsbereich Bundesministerium für Gesundheit (BMG): • Einrichtung Abteilung 5 "Digitalisierung und Innovation" durch Überführung bestehender Referate und Einrichtung eines neuen Referates "Cybersicherheit" • Arbeitsgruppe 3 "Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung" im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) 11. Geschäftsbereich Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): • Koordinierungsstab Digitalisierung Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
Landesweite Kulisse des FFH-Lebensraumtyps (LRT) 4030 - Trockene Heiden zur Anerkennung als landwirtschaftliche Bruttofläche. Der LRT 4030 befindet sich in Baden-Württemberg in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. Zur Erhaltung dieses wertvollen Lebensraumtyps ist eine Nutzung oder Pflege notwendig, welche i.d.R. in Form einer Beweidung durchgeführt wird. Um die Nutzung auf diesen extensiven Flächen attraktiver zu gestalten werden die Vorkommen des LRT 4030 als landwirtschaftliche Bruttofläche anerkannt. Dadurch kann ihre Nutzung über die Gelder der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarumweltpolitik (GAP) gefördert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings die regelmäßige Erstellung einer landesweit lebensraumtypscharf abgegrenzten Kulisse der Trockenen Heiden alle 3 Jahre, diese wurde im Jahr 2018 erstmals erstellt. Aufgrund der zahlreichen und kleinflächigen Bestände des LRTs und der Vorgabe einer regelmäßigen Wiederholungskartierung hat bei der Zusammenstellung der zu kartierenden Bestände eine Selektion stattgefunden. Die Kulisse umfasst somit die wesentlichen aber nicht alle Bestände des LRTs in Baden-Württemberg. Die erstellte Kulisse wurde dem Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) zur Verfügung gestellt und wird in die landwirtschaftliche Bruttofläche als Dauergrünland unter etablierten lokalen Praktiken eingespeist, sodass für diese Flächen die Beantragung von Fördergeldern über die 1. Säule der GAP möglich ist. Weiterhin werden innerhalb der FFH-Gebiete alle Bestände des LRT 4030 lebensraumtypscharf über die Managementplan-Kartierungen erfasst. Außerdem findet landesweit eine vollständige Erfassung der Bestände als Flächenschätzung der LRTs innerhalb der Biotope im Rahmen der Biotopkartierung statt. Dabei erfolgt jedoch keine lebensraumtypscharfe Abgrenzung des LRTs. Die dazugehörigen Daten sind unter den entsprechenden Objektartklassen 4.1.3. Managementpläne Natura 2000 und 4.1.1 Biotopkartierungen abfragbar.
Das Dezernat Binnenfischerei - Fischereikundlicher Dienst, ist die dem Fischereireferat des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nachgeschaltete Fachbehörde. Die Arbeit des Dezernates steht unter dem Leitziel: Erhaltung und Aufbau standorttypischer, artenreicher und ausgewogener Fischbestände, einschließlich des Schutzes der Lebensgrundlagen für die Fischfauna und Bewahrung bzw. Schaffung optimaler Bedingungen für eine nachhaltige Fischerei. Der Geodatensatz ist intern und wird nicht öffentlich bereitgestellt, Abgabe von Daten erfolgt nur auszugsweise auf Anfrage nach Anonymisierung
Der Erfolg der Energiewende in den Bereichen Wärme, Verkehr und lokale Stromerzeugung entscheidet sich auf lokaler, kleinräumiger Ebene. Damit verbunden sind große und langfristige Ausgabenentscheidungen (Gebäudesanierung, Wahl des Heizsystems, Antrieb des Fahrzeugs, Ladeinfrastruktur, eigene Stromerzeugung), die wesentlich von der Kommune und den lokal bestehenden Versorgungsstrukturen, aber auch von den individuellen Entscheidungen der privaten Haushalte bestimmt sind. Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines Dashboards für kommunale Entscheidungsträger zur Abschätzung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Energiewende und dem aus der damit verbundenen Transformation resultierenden Strukturwandel. Dabei sollen zum einen ein Monitoring des Fortschritts der Energiewende auf kommunaler Ebene und zum anderen die Identifikation von möglichen zukünftigen Chancen und Herausforderungen bei der Betrachtung kommunaler Energiewendeszenarien im Kontext nationaler wie globaler Entwicklungspfade ermöglicht werden. Im Teilvorhaben der GWS 'Entwicklung eines Dashboards zur modellgestützten Analyse kommunaler Energiewendeszenarien' wird ein um Energie- und Umweltaspekte erweitertes makroökonometrisches Input-Output Modell entwickelt und mit einem vom PIK entwickelten Mikrosimulationsmodell der Haushalte kombiniert. Die räumliche Auflösung der Modelle umfasst alle deutschen Kreise und Gemeinden. Auf diese Weise werden kommunale Energiewendeszenarien unter Einbeziehung von demographischem Wandel und wirtschaftlichem Strukturwandel analysiert und kommunalen Akteur:innen Erkenntnisse für die eigene Umsetzung der Energiewende geliefert. Ergebnisse werden Nutzern in Form eines Dashboards präsentiert. Die Entwicklung der Indikatoren und Szenarien sowie des Dashboards erfolgt in enger Abstimmung mit 6 Modellkommunen sowie Vertretern des deutschen Städtetags, des Landkreistags, sowie des Landesamtes für Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
Die Arbeitsschwerpunkte der ISS Großenhain im Bereich Landwirtschaft umfassen: 1. Investitionsförderung (Beratungsleistungen, Antragsprüfung, Überwachung der Bewilligungsauflagen, Betriebsübergabe/-aufgabe, landwirtschaftliche Versicherungen, Einkommenskombinationen, Direktvermarktung, erneuerbare Energien, Biogas, tierartgerechter Stallbau, Immissionsschutz, Energieeffizienz, umweltschonender Maschineneinsatz). 2. Umsetzung des Fachrechts im Pflanzenbau (Beratung im Rahmen des Programmes "Umweltgerechte Landwirtschaft", reduzierter Mitteleinsatz im Pflanzenschutz, bedarfsgerechte Düngung, bodenschonende Maßnahmen, Erosionsschutz, Lebensmittelsicherheit, Qualitätserzeugung, Cross Compliance, phytosanitäre Fragen, Sortenwahl, Anbau, ökologischer Landbau). 3. Umsetzung des Fachrechts in der Tierhaltung (artgerechte Nutztierhaltung, Verbraucherschutz, Tierkennzeichnung, Viehverkehrsverordnung, betriebliche Managementsysteme, Cross Compliance, umweltschonene Fütterungsverfahren, Weideverfahren, Landschaftspflege). 4. Aus- und Fortbildung (Beratung zu Ausbildungsberufen in der Agrar- und Hauswirtschaft sowie Fördermöglichkeiten, Berufsausbildung, Anerkennung von Ausbildungsstätten, Mitwirkung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung [Prüfungsausschüsse, Unterricht, Organisation u.a. Meister, externe Lehrgänge]) sowie Erzeuger-Verbraucher-Dialog.
1. Zielsetzung: Verbraucherschutz. Die Proben werden von Fleischbeschautieraerzten eingesandt. Die Ergebnisse werden bei der fleischbeschaurechtlichen Beurteilung beruecksichtigt. Auf folgende Stoffe wird untersucht (in Klammern Methode): a) Hemmstoffe (Agar-Diffusionstest) b) Thyreostatika (Histologie) c) Oestrogene (Radioimmuniassay) d) Schwermetalle (Atomadsorptionsspektrometrie) e) Pestizide (Gaschromatographie) f) sonstige Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (verschiedene) 2. Zielsetzung: Belastung wild lebender Tiere durch Schwermetalle und Pestizide zu erfassen. Die Proben werden von den Veterinaeraemtern oder Forstaemtern eingesandt. a) Schwermetalle (Atomadsorptionsspektrometrie) b) Pestizide (Gaschromatographie).
Das Aktionsprogramm Ambrosia ist ein zentraler Handlungsschwerpunkt im Aktionsplan gegen Allergien, den das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Jahr 2007 aufgestellt hat, um Allergien zurückzudrängen und den Alltag von Allergikern zu erleichtern. Ziel: Wissenslücken über verschiedene Aspekte der Biologie der Ambrosia-Pflanze, ihre Verbreitung, den Flug ihrer Pollen und ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie auf die Landwirtschaft und den Naturschutz im Bezug auf Deutschland sollen geschlossen werden. Methoden: Das Aktionsprogramm Ambrosia beinhaltet ein Monitoring des Vorkommens, Maßnahmen zur Einschleppungsprävention, Aufklärung der Öffentlichkeit über die Gesundheitsgefahren der Pflanze und über mögliche Gegenmaßnahmen. Das Julius Kühn-Institut (JKI) hat dazu einen Web-Atlas für Schadorganismen (WAtSon) angelegt. WAtSon ist ein elektronisches System zur Meldung von Ambrosia-Funden in Deutschland, die in einer kartographischen Darstellung aufbereitet werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1033 |
| Europa | 15 |
| Kommune | 17 |
| Land | 1032 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 280 |
| Wirtschaft | 5 |
| Wissenschaft | 106 |
| Zivilgesellschaft | 16 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 26 |
| Ereignis | 21 |
| Förderprogramm | 436 |
| Gesetzestext | 8 |
| Hochwertiger Datensatz | 8 |
| Kartendienst | 2 |
| Lehrmaterial | 6 |
| Taxon | 1 |
| Text | 1088 |
| Umweltprüfung | 48 |
| unbekannt | 479 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1317 |
| Offen | 719 |
| Unbekannt | 87 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2068 |
| Englisch | 204 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 25 |
| Bild | 130 |
| Datei | 66 |
| Dokument | 669 |
| Keine | 683 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 197 |
| Webdienst | 9 |
| Webseite | 987 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1182 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2050 |
| Luft | 953 |
| Mensch und Umwelt | 2123 |
| Wasser | 1014 |
| Weitere | 2040 |