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Ökologische Finanzreform: Produktbezogene Anreize als Treiber umweltfreundlicher Produktions- und Konsumweisen

In diesem Bericht werden Vorschläge für Verbrauchsteuern entwickelt, die das Ziel haben, den Konsum knapper Ressourcen zu verringern, Emissionen und Abfälle zu reduzieren und ökonomische Anreize zu geben für das Recycling von Produkten zur Rückgewinnung von Rohstoffen. Die folgenden Instrumente werden vorgeschlagen und auf ihre Wirkungen hin analysiert: eine Verbrauchsteuer auf Zement, gekoppelt mit Klimaschutzverträgen für weitgehend klimaneutralen Zement, die Befreiung nachhaltigen Kaffees von der Kaffeesteuer, eine Steuer auf Einkaufstragetaschen, die Bepreisung von Flugfracht, die Kostenübertragung auf Hersteller von Einwegkunststoffprodukten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung und ein Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus. Veröffentlicht in Texte | 100/2022.

Ökologische Finanzreform: Produktbezogene Anreize als Treiber umweltfreundlicher Produktions- und Konsumweisen

Im Rahmen des Forschungsvorhabens, das diesem Bericht zugrunde liegt, wurden Optionen für eine ökologische Finanzreform ausgearbeitet, die am Endverbrauch ansetzt. Gegenstände der Betrachtungen sind erstens eine umweltorientierte Mehrwertsteuer und zweitens Verbrauchsteuern sowie weitere produktbezogene ökonomische Instrumente. Im Fokus des vorliegenden Berichts stehen die im Projekt identifizierten Ansätze einer ökologisch orientierten Mehrwertsteuerreform sowohl innerhalb des derzeit gültigen europäischen Rechtsrahmens wie auch Überlegungen zu Reformen nach der Überarbeitung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie (EU-MwStSystRL). Die verbrauchsteuerlichen Ansätze sind in einem separaten Bericht veröffentlicht. Die Mehrwertsteuer bietet bereits im gegenwärtigen Rahmen eine Reihe umsetzbarer Ansatzpunkte, um ökologischen Aspekten Rechnung zu tragen. Die größte ökologische und auch gesundheitliche Wirkung könnte durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer für Fleisch und andere Lebensmittel tierischen Ursprungs auf den Regelsteuersatz von 19 % erreicht werden. Daneben wären erhebliche CO2-Einsparungen zu erreichen, wenn der reduzierte Satz von 7 % für energetische Sanierungen gewährt würde, um Klimaschutz im Gebäudebereich zu forcieren. Weitere ökologisch besonders sinnvolle Ansätze böte ein reduzierter Satz auf kleine Reparaturen sowie eine Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für Sachspenden. Durch eine Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf 5 % könnte ein Ausgleich für negative soziale Effekte geschaffen werden. Auch weitere mehrwertsteuerliche Ansätze wurden geprüft, jedoch nicht vertieft (wie bspw. die mehrwertsteuerliche Behandlung von Dienstwagen oder des Luftverkehrs). Der laufende Reformprozess der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die den Rahmen für die Zulässigkeit reduzierter Sätze vorgibt, sollte genutzt werden, um weitere Handlungsspielräume für eine Ökologisierung der Mehrwertsteuer zu schaffen. Denkbar wäre es, die umweltfreundlichsten Produkte und Dienstleistungen in verschiedenen Marktsegmenten mit einem reduzierten Satz temporär zu fördern. Dazu sollte auf eine Öffnungsklausel für europäische Umweltsiegel in der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie hingewirkt werden. Darüber könnten ökologisch deutlich vorteilhaftere Güter und Dienstleistungen durch reduzierte Sätze gefördert werden. Außerdem sollte der reduzierte Satz für Reparaturen weiter gefasst werden als bisher möglich. Besonders für energieverbrauchsrelevante Produkte wie Elektro- und Elektronikgeräte sowie für Möbel (und zugehörige Textilien) wäre dieser ökologisch sinnvoll. Quelle: Forschungsbericht

Ökologische Finanzreform: Produktbezogene Anreize als Treiber umweltfreundlicher Produktions- und Konsumweisen

In diesem Vorhaben wurden Optionen für die Besteuerung von Produkten ausgearbeitet. Gegenstände der Betrachtungen sind eine umweltorientierte Mehrwertsteuer sowohl innerhalb des gegebenen europäischen Rechtsrahmens als auch möglichen Änderungen des EU-Rechts; sowie Verbrauchsteuern und weitere produktbezogene ökonomische Instrumente. Im Fokus dieses Berichts stehen Verbrauchsteuern, die das Potential haben, den Überkonsum knapper Ressourcen zu verringern, Emissionen und Abfälle zu reduzieren und ökonomische Anreize zu geben für das Recycling von Produkten zur Rückgewinnung von Rohstoffen. Neben Steuern werden im Rahmen der Analysen auch andere produktbezogene ökonomische Instrumente wie Pfandsysteme oder die Ausweitung der Herstellerverantwortung thematisiert. In der deutschen Finanzverfassung sind Verbrauchsteuern eng gefasst. Sie müssen sich regelmäßig auf "Güter des ständigen privaten Bedarfs" beziehen. Hier vorgestellte Optionen für Verbrauchsteuern mit ökologischer Lenkungswirkung sind z. B. eine Verbrauchsteuer auf Zement gekoppelt mit Klimaschutzverträgen für weitgehend klimaneutralen Zement, die Befreiung nachhaltigen Kaffees von der Kaffeesteuer und eine Steuer auf Tragetaschen. Weitere ökonomische Instrumente, die untersucht wurden, sind eine Bepreisung von Flugfracht im Rahmen einer Flugfrachtsteuer, die Kostenübertragung auf Hersteller von Einwegkunststoffprodukten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung oder ein Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus. Zusätzliche Handlungsspielräume, um durch ökonomische Instrumente eine ökologische Steuerungswirkung zu erreichen, könnten durch eine Änderung der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes erschlossen werden - z.B. indem "Umweltabgaben" oder "Abgaben auf Emissionen" ausdrücklich zugelassen werden. Die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern können vor allem ökologische Wirkungen beim privaten Konsum erzielen. Umweltwirkungen der Produktion können nur indirekt und unpräzise adressiert werden. Hersteller sind durch die Konsumveränderung nur mittelbar betroffen, nicht jedoch in ihrer Wettbewerbsposition gegenüber ausländischen Anbietern. Eine nationale Einführung ist eher möglich und kann Impulse für weiterreichende internationale Initiativen geben. Quelle: Forschungsbericht

Umwelt und Ernährung: Folgenabschätzung von ordnungsrechtlichen und fiskalischen Maßnahmen zur Förderung pflanzenbasierter Ernährung und zur Reduzierung des Fleischkonsums

Das Projekt "Umwelt und Ernährung: Folgenabschätzung von ordnungsrechtlichen und fiskalischen Maßnahmen zur Förderung pflanzenbasierter Ernährung und zur Reduzierung des Fleischkonsums" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Der Fleischkonsum liegt in Deutschland derzeit mit ca. 60 kg pro Kopf weit über den Empfehlungen der EAT Lancet Kommission für eine 'Planetary Health Diet', welche die Gesundheit des Menschen und des Planeten gleichermaßen schützen könnte. Neben Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz sprechen zudem auch Tierschutzgründe für Veränderungen in der Nutztierhaltung, der Fleischindustrie und letztlich beim Konsum von Fleischprodukten (siehe hierzu u.a. auch die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung sowie die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zur Tierwohlachtung). Aufbauend auf den Ergebnissen einer ersten rechtswissenschaftlichen Bewertung verschiedener ordnungsrechtlicher und fiskalpolitischer Maßnahmen, die dazu beitragen könnten, den Konsum pflanzenbasierter Lebensmittel zu steigern und den von Fleisch und Fleischprodukten zu reduzieren, soll in diesem Vorhaben eine Folgenabschätzung dieser Maßnahmen erfolgen. Im Fokus stehen sollen dabei die folgenden Maßnahmen, auch im Zusammenspiel: 1. Maßnahmen zur Erhöhung des Fleischpreises (Sonderabgabe, Verbrauchsteuer, Mehrwertsteuer); 2. Reduzierung der Mehrwertsteuer auf pflanzenbasierte Lebensmittel; 3. Werbeverbot für sogenanntes Billigfleisch. Speziell geht es um die mit den Maßnahmen verbundenen Lenkungswirkungen, Lastverteilungseffekte und Transaktionskosten, auch in Kombination miteinander. Die Folgenabschätzung sollte auch die Ergebnisse der Mitte März erschienenen Machbarkeitsstudie zu den Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung und der für Ende April avisierten Folgenabschätzung des Thünen-Instituts mit einbeziehen. Zudem ist die Folgenabschätzung für die nationale Umsetzung der Strategie 'Vom Hof auf den Tisch' der EU-Kommission relevant, die Werbeverbote und veränderte Mehrwertsteuersätze ebenfalls als konkrete Maßnahmenoptionen nennt.

Umwelt und Ernährung: Rechtswissenschaftliche Bewertung von ordnungsrechtlichen und fiskalischen Maßnahmen zur Förderung pflanzenbasierter Ernährung und zur Reduzierung des Fleischkonsums

Das Projekt "Umwelt und Ernährung: Rechtswissenschaftliche Bewertung von ordnungsrechtlichen und fiskalischen Maßnahmen zur Förderung pflanzenbasierter Ernährung und zur Reduzierung des Fleischkonsums" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten durchgeführt. Der Fleischkonsum liegt in Deutschland derzeit mit ca. 60 kg pro Kopf weit über den Empfehlungen der EAT Lancet Kommission für eine 'Planetary Health Diet', welche die Gesundheit des Menschen und des Planeten gleichermaßen schützen könnte. Neben Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz sprechen zudem auch Tierschutzgründe für Veränderungen in der Nutztierhaltung, der Fleischindustrie und letztlich beim Konsum von Fleischprodukten (siehe hierzu u.a. auch die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltungen sowie die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zur Tierwohlachtung). In dem Vorhaben sollen deshalb verschiedene ordnungsrechtliche und fiskalpolitische Maßnahmen, die dazu beitragen könnten, den Konsum pflanzenbasierter Lebensmittel zu steigern und den von Fleisch und Fleischprodukten zu reduzieren, einer ersten rechtswissenschaftlichen Bewertung unterzogen werden. Im Fokus stehen sollen dabei die folgenden Maßnahmenoptionen: 1. Maßnahmen zur Erhöhung des Fleischpreises (Sonderabgabe, Verbrauchssteuer); 2. Eine Reduzierung oder Streichung der Mehrwertsteuer auf pflanzenbasierte Lebensmittel; 3. Ein mögliches Werbeverbot für sogenanntes Billigfleisch. Dabei sind auch die Ansätze des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung zur Zukunft der deutschen Nutztierhaltung (sog. Borchert Kommission) zu Grunde zu legen. Die Bewertungen der beiden letztgenannten Punkte sind außerdem für die nationale Umsetzung der Strategie 'Vom Hof auf den Tisch' der EU Kommission relevant, die Werbeverbote und veränderte Mehrwertsteuersätze ebenfalls als konkrete Maßnahmenoptionen nennt.

Weiterentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts im Interesse des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der weiteren Umsetzung der Energiewende

Das Projekt "Weiterentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts im Interesse des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der weiteren Umsetzung der Energiewende" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität - Recht, Ökonomie und Politik e.V. durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Analyse und Weiterentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts im Sinne der Förderung Erneuerbarer Energien und weiteren Zielsetzungen der Energiewende. Diese Regelungen wurden im Rahmen der Ökologischen Steuerreform als Musterbeispiel eines Systems von Umweltsteuern gepriesen. Inzwischen wird allerdings in Frage gestellt, ob das Energie- und Stromsteuerrecht noch den hohen Anforderungen der Energiewende gerecht wird. Die bestehenden Regelungen des Energie- Stromsteuerrechts sollen daher in Bezug auf Hemmnisse und Belastungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien und den Umwelt- und Klimaschutz analysiert werden. Darauf aufbauend sollen Konzepte entwickelt werden, die die klimapolitische Funktion der Regelungen optimieren. 2. Arbeitsplanung In Arbeitspaket 1 ist zunächst eine Bestandsaufnahme des Rechtsrahmens vorzunehmen, um anschließend verschiedene Weiterentwicklungsoptionen vertieft zu prüfen, die die Klimaeffekte der besteuerten Strommengen stärker berücksichtigen. Dabei sind jeweils die Steuerungswirkung sowie rechtliche und energiewirtschaftliche Auswirkungen und Hemmnisse zu untersuchen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse soll ein Konzept zur Weiterentwicklung der Strom- und Energiesteuer erarbeitet werden. In Arbeitspaket 2 soll die Weiterentwicklung der Effizienzanforderungen der Energiesteuern untersucht werden. Im Mittelpunkt wird dabei eine mögliche Ausweitung der Pflicht zur Nutzung von Energiemanagementsystemen stehen und zu prüfen sein, wie andere Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sinnvoll in die Effizienzvorgaben des bestehende Rechtsrahmens integriert werden können. Arbeitspaket 3 dient schließlich der kurzfristigen Beantwortung von juristischen und energiewirtschaftlichen Ad-hoc-Fragen.

Steuerrechtliche Fragestellungen unter besonderer Berücksichtigung der an der BOKU vertretenen Fächer

Das Projekt "Steuerrechtliche Fragestellungen unter besonderer Berücksichtigung der an der BOKU vertretenen Fächer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Agrar- und Forstökonomie durchgeführt. Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Forschungsfragen erfordern oft auch die Betrachtung aus einem steuerrechtlichen Blickwinkel. Aus der Nahebeziehung zu den an der BOKU vertretenen Fächern ergeben sich dabei vor allem Themenstellungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung sowie der Energie- und Ressourcenbesteuerung. Zur Anwendung gelangt das Methodenspektrum der Steuerrechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

Ressourcenproduktivität, ökologische Steuerreform und nachhaltiges Wachstum in Europa

Das Projekt "Ressourcenproduktivität, ökologische Steuerreform und nachhaltiges Wachstum in Europa" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin, Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft, Bereich Innenpolitik und Systemvergleich, Forschungsstelle für Umweltpolitik durchgeführt. Ziel des Forschungsprojektes ist es, neue Erkenntnisse in Bezug auf die Rahmenbedingungen eines ökologisch wie ökonomisch nachhaltigen Wachstums zu gewinnen. Im Zentrum steht die Frage, wie ein solches Wachstum politisch forciert werden kann. Hierzu sollen die Konzepte der Ressourcenproduktivität und der ökologischen Steuerreform miteinander verknüpft werden. Der Anspruch des Projektes steht damit im Kontext der Lissabon Strategie, mit dem Ziel, neue Impulse für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der EU zu geben sowie der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung. Auswirkungen ökologischer Steuerreformen auf Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung, Umwelt und Lebensqualität bilden den Mittelpunkt der Untersuchungen im Gesamtprojekt. Indem Konzepte zur Ressourcenproduktivität und Ökosteuerreform auch mittels ökonomischer Modelle verknüpft werden, analysiert das Projekt zentrale Faktoren für ein an Nachhaltigkeit orientiertes Wirtschaftswachstum sowie Handlungspotenziale staatlicher Politik. Auch Einflüsse auf die Kopplung von Wachstum und Energieverbrauch lassen sich erklären. Der Schwerpunkt der FFU-Arbeiten liegt dabei in der explorativen Analyse von 'Ecoindustries, ihrer Funktion, Struktur und Dynamik im Hinblick auf ein nachhaltiges Wachstum in Deutschland bzw. implizit auch für Europa. In einem zweiten Schritt sollen geeignete politische Instrumente erörtert werden, die sich positiv auf die Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz auswirken könnten. Leitfragen: Das gesamte Projekt befasst sich darüber hinaus - ausgehend von Deutschland und Großbritannien - mit den Folgen ökonomischer Instrumente für andere EU-Staaten und die Weltwirtschaft. Welche Sektoren profitieren oder verlieren? Welche globalen Effekte bewirken neue europäische Ökosteuern? - Tragen sie zur Verschiebung von Umweltbelastungen in Entwicklungsländer bei? Um diese Fragen zu beantworten, werden mittel- und langfristige Auswirkungen deutscher und britischer Ökosteuerreformen auf die nationalen, europäischen und globalen Märkte modelliert. Die Forschungsergebnisse sollen neue Ideen und politisch relevante Empfehlungen für eine Integration von Lissabonprozess und Europäischer Nachhaltigkeitsstrategie liefern.

Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung von Angaben zu externen Kosten in umweltpolitischen Entscheidungsprozessen beim Vergleich von erneuerbaren und fossilen Energieträgern

Das Projekt "Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung von Angaben zu externen Kosten in umweltpolitischen Entscheidungsprozessen beim Vergleich von erneuerbaren und fossilen Energieträgern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Institut für Technische Thermodynamik, Abteilung Systemanalyse und Technikbewertung durchgeführt. Auf europäischer Ebene werden seit über 15 Jahren Methoden zur Berechnung externe Kosten entwickelt und angewendet. Abschätzungen von externen Kosten wurden von der EU zur Begründung verschiedener umweltpolitischer Maßnahmen verwendet. Die Quantifizierung externer Kosten ist allerdings nach wie vor mit sehr großen Unsicherheiten verbunden, die es erlauben, dass unterschiedliche Akteursgruppen ihre durchaus gegenläufigen Interessen mit unterschiedlichen Angaben zu externen Kosten begründen. Dies steht einer konsistenten Verwendung von Angaben zu externen Kosten in energie- und umweltpolitischen Entscheidungsprozessen im Wege Es fehlt eine systematische Analyse, die darstellt, für welche umweltpolitischen Entscheidungen/Instrumente Angaben zu externen Kosten eine relevante Größe sind, welche Anforderungen im Hinblick auf die methodische Grundlage zur Berechnung externer Kosten und an die Datenqualität aus dem jeweiligen Entscheidungskontext resultieren, und welche systematischen/methodischen Grenzen bei der Verwendung externer Kosten es gibt. Ohne eine solche Analyse ist eine zielorientierte Nutzung externer Kosten in politischen Entscheidungsprozessen kaum möglich. Originäre Arbeiten zur Berechnung externer Kosten sind auf nationaler Ebene zur Zeit nicht erforderlich, da entsprechende Arbeiten auf EU Ebene im 6. EU Rahmenprogramm fortgeführt werden. Dabei sind die externen Kosten insbesondere beim Vergleich der Stromerzeugung zwischen Erneuerbaren Energien und konventioneller, fossiler Art von besonderer Relevanz, wenn umwelt- und klimapolitische Entscheidungen zu treffen sind. In diesem Projekt sollen Handlungsempfehlungen für politische Entscheidungsträger zur Verwendung möglichst konkreter Angaben über externe Kosten in der Stromerzeugung von Erneuerbaren im Vergleich zu Fossilen erarbeitet werden. Unterschieden wird dabei zwischen externen Kosten für klassische Luftschadstoffe und Treibhausgasen. Dies beinhaltet: 1. Eine Charaktersisierung der Anwendungsfelder, in denen Angaben zu externen Kosten für die Ausgestaltung politischer Instrumente herangezogen werden (z.B. Ökosteuer, EEG, Cost-Benefit Analyse, etc.) können. 2. Aus (1) abgeleitet, eine Beschreibung der methodischen und qualitativen Anforderungen an die Berechnung externer Kosten für die jeweiligen Anwendungsfelder. 3. Eine kritische Auswertung der bereits entwickelten Methoden und berechneten Daten im Hinblick auf die verschiedenen Anwendungsfelder. Dabei werden insbesondere die Ergebnisse der europäischen ExternE-Studie, IPCC sowie - soweit veröffentlicht - Ergebnisse aus den entsprechenden Nachfolgestudien (NewExt, ExternE-Pol, NEEDS) herangezogen, wobei der Schwerpunkt bei den externen Kosten von erneuerbarer und konventioneller Stromerzeugung unter besonderer Berücksichtigung von Klimafolgeschäden liegt. 4.) Abgabe konkreter Handlungsempfehlungen zur Verwendung der vorliegenden Daten zu externen Kosten im energiepolitischen Kontext sowie Aufzeigen des weiteren Forschungsbedarfs.

Ökosteuer in Europa - Sachstand und Empfehlungen für Deutschland

Das Projekt "Ökosteuer in Europa - Sachstand und Empfehlungen für Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ecologic wurde mit der Erstellung einer Studie beauftragt, die den aktuellen Stand der Diskussion und der Gesetzgebung im Bereich der Ökologischen Steuerreform darstellt. Auf dieser Grundlage wurden erste Empfehlungen für die Weiterführung der Ökosteuer in Deutschland nach 2003 gegeben. Ergänzend wurde der Zusammenhang zwischen ökologischen Steuern und Emissionshandel betrachtet. Das Projekt wurde in Kooperation mit dem Institute for European Environmental Policy (IEEP) durchgeführt.

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