Auf Straßen und Wegen stellt Laub bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Bei der Beseitigung von Laub greifen viele Städte und Gemeinden häufig zu motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern. Auch in privaten Gärten werden diese Geräte gerne als Hilfe zum Laub sammeln und entsorgen genutzt. Laubbläser mit Verbrennungsmotoren erzeugen am Ohr der betreibenden Person einen Schalldruckpegel zwischen 83 und 90 Dezibel (dB(A)). Das ist in etwa so laut wie ein Presslufthammer. Dabei gilt nach Meinung von Fachleuten eine Dauerbelastung ab 80 dB(A) als schädigend für das menschliche Ohr. Deshalb wundert es nicht, dass der Lärm von Laubbläsern und Laubsaugern mit klassischen Benzin- Verbrennungsmotoren häufig als besonders belästigend empfunden wird. Lärm und Emissionen sind heutzutage in vielen Einsatzbereichen vermeidbar, denn wesentlich leisere und emissionsärmere Laubbläser und Laubsauger mit elektrischen Antrieben haben sich am Markt bewährt. Je nach Einsatzbedingungen und Leistung halten die Akkus nach Herstellerangaben bis zu elf Stunden – damit ist auch ein professioneller Einsatz gewährleistet. Bei vergleichbarer Leistung liegt der Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers heute bis zu 10 dB(A) unter dem Schallleistungspegel eines Laubbläsers mit Benzinmotor. Sollen nur kleine Flächen vom Laub befreit werden, können Akku-Laubsauger verwendet werden, deren Schallleistungspegel nochmals geringer ist. Diese deutliche Lärmminderung schont nicht nur die Nerven in der Nachbarschaft, auch Nasen und Lungen profitieren von den Akkulösungen und Elektroantrieben, da keine Verbrennungsabgase mehr entstehen. In der Lärmschutzverordnung für Geräte und Maschinen ist die Kennzeichnungspflicht für Laubbläser und Laubsauger geregelt. Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten werden darf. Die Verordnung regelt aber auch, welche Geräte zu welcher Zeit und an welchem Ort eingesetzt werden dürfen. Demnach dürfen besonders laute Geräte in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr genutzt werden. Das gilt sowohl für die private als auch für die professionelle Nutzung. Örtliche Bestimmungen können die Betriebszeiten weiter einschränken. Weitere Informationen zum Thema „Lärm im Alltag sind zu finden beim Aktionsbündnis „NRW wird leiser“: www.nrw-wird-leiser.nrw.de Vor allem für private und kleinere Flächen sollte geprüft werden, ob ein Laubbläser oder Laubsauger wirklich benötigt wird, oder ob das Laub nicht ebenso schnell und einfach mit einem Laubrechen beseitigt werden kann. Damit werden nicht nur Umwelt und Gesundheit geschont, sondern auch kleine Lebewesen. Denn vor allem durch Laubsauger werden viele wertvolle Kleintiere wie Regenwürmer oder Käfer mit eingesaugt und vernichtet, die für die Bodenverbesserung wichtig sind. Zudem hilft es, Energie zu sparen, wenn auf den Einsatz einen Laubbläsers oder Laubsaugers verzichtet wird. zurück
Für die wesentliche Änderung der bestehenden Anlage zum Schmelzen von Nichteisenmetallen der Fa. Magna BDW technologies GmbH durch die Errichtung und den Betrieb eines neuen Aluminium-Schmelzofens Jasper 5 (als Ersatz für den bestehenden Jasper 1-Ofen) mit Kamin in der Halle 7 und die Erhöhung der Schmelzleistung wurde für den Standort Im Wiegenfeld 10, 85570 Markt Schwaben, Fl.Nr. 927 der Gemarkung Markt Schwaben, am 13.12.2021 beim Landratsamt Ebersberg die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Das Änderungsvorhaben ist im Geltungsbereich des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ am südwestlichen Ortsrand des Marktes Markt Schwaben situiert. Gegenstand des Änderungsvorhabens ist die Modernisierung und Erweiterung des Schmelzbetriebs der bestehenden Gießerei für Nichteisenmetalle durch den Ersatz des Schmelzofens Jasper 1 in Halle 7 durch einen Kurzschacht-Schmelzofen der Fa. Jasper GmbH (Schmelzofen Jasper 5). Dabei soll auch der bestehende Kamin für den Jasper 1 durch einen neuen Kamin für den Jasper 5 ersetzt werden. Der neue Kamin soll eine Höhe von 24,4 m über Erdgleiche erhalten und aus dem 12 m hohen Gebäude über Dach geführt werden. Nach der vorgesehenen Änderung beträgt die Schmelzleistung aller in der Anlage betriebenen Öfen maximal 13,6 t/h (bisher: 11,9 t/h) bzw. bei einem 24-Stunden-Betrieb ca. 329 t/d an Nichteisenmetallen. Im Idealfall sind 240 Schmelztage pro Jahr vorgesehen. Zum Einschmelzen von Aluminium-Legierungen in Form von Neumaterial (Masseln) bzw. Kreislaufmaterial (Angüsse, Stanzreste, Ausschussteile) wird ein Schmelz- und Warmhalteofen mit folgenden technischen Daten errichtet: Hersteller: Jasper GmbH, Geseke Typ: Eco-Melter WSO 80 / 20 Bauart: Kurzschacht-Schmelzofen Fassungsvermögen: max. 20 t Schmelzleistung: 3,3 t/h Feuerungswärmeleistung: 3.000 kW Gasverbrauch max.: 300 Nm³/h Brennstoff: Erdgas Das eingesetzte Kreislaufmaterial stammt dabei ausschließlich aus der Produktion der Antragstellerin am Standort Markt Schwaben. Es werden, wie bisher auch, kein verunreinigtes Material, kein Recycling-Material oder Aluminium-Späne eingeschmolzen. An dem Ofen werden keine Schmelzbehandlungsmaßnahmen (z. B. Verwendung von Abdeck- und Abkrätzsalzen) durchgeführt. Am Schacht des Schmelzofens befinden sich drei Brenner für Erdgas und am Schmelzbad ein Brenner, die das Schmelzgut direkt befeuern. Die Abgase des Schmelzbades und der Feuerung werden über einen Schornstein ins Freie abgeleitet. Der Kurzschacht zur Aufgabe von festem Aluminium und das Schmelzbad des Wannenofens werden direkt über Erdgasbrenner beheizt. Die Abgase aus dem Schmelzofen, die aus Feuerungsabgasen und Abgasen der Schmelze bestehen, werden mittels eines Gebläses in die Abgasleitung transportiert. Die Badreinigungstür und die Chargiertür des Ofens werden mit jeweils einer Abzugshaube versehen. Sobald eine der Türen des Ofens geöffnet wird, wird die Feuerung des Schmelzbades außer Betrieb genommen und die Abgaszuleitung der Hauben zur Abgasleitung geöffnet. Durch den Unterdruck der Absaugung im Ofen und an der Abzugshaube werden Rauch und Dämpfe des Schmelzbades in die Abgasleitung eingesaugt.
Die Wasserschutzpolizei Sachsen-Anhalt beteiligt sich an den „Bundesweiten Aktionstagen Gewässer- und Umweltschutz“ Mit den „Bundesweiten Aktionstagen Gewässer- und Umweltschutz“ (BAGU) werden die Wasserschutzpolizeien der Länder, unter der Federführung der Wasserschutzpolizei Hamburg, erstmalig gemeinsam die Einhaltung umweltrechtlicher Bestimmungen im Bereich der Schifffahrt überprüfen. Der Transport von Gütern und Personen auf den Wasserstraßen erfordert den Einsatz entsprechender Binnen- und Seeschiffe. Einträge durch den Schiffsbetrieb, wie z.B. Rückstände aus Maschinenräumen, Verbrennungsabgase, Grau- und Schwarzabwässer und Abfälle stellen eine hohe Belastung für die Gewässer und die Umwelt dar. Zur Reduzierung dieser Umweltbelastungen wurden auf internationaler und nationaler Ebene Regelungen getroffen. Ein Großteil des Zuständigkeitsbereiches der Wasserschutzpolizei Sachsen-Anhalts erstreckt sich über zahlreiche Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete oder Areale, die der Flora- und Faunahabitatsrichtlinie der EU (Natura 2000) unterliegen. Das Wasserschutzpolizeirevier Sachsen-Anhalts beteiligt sich an den Kontrolltagen bis zum 01.05.2022.
Wesentliche Änderung des Schmelzwerks für Nichteisen-Metalle in der Halle 1 des Werks 1 durch: - Erhöhung des zulässigen Abluftvolumenstroms der Schmelz- und Feuerungsabgase aus den vier Schachtschmelzöfen am Abgaskamin E 268 von 24.000 Nm³/h auf 33.000 m³/h - Änderung des Striko 3 Ofens durch eine energetische Wärme-rückgewinnung und Austausch der Brenner durch leistungs-gleiche neue Brenner des gleichen Herstellers - Änderung der Brennerfrischluftzuführung für Striko 2, Striko 3 und ZPF - Emissionsärmere Reinigung der Al Schmelöfen - Schließen der Shed-Dach-Öffnungen beim Abkrätzen der Öfen und beim Beschicken des ZPF Ofens - Optimierung der Absaugung der Impellerstation (Schlitzabsau-gung) - Aufstellung der Pfannenvorwärmestation und Ableitung der Ofenabgase in die „Banane“ Striko 1 der Sammelleitung - Isolierung der Sammelrohrleitung - Aufnahme der am 29.06.2016 und 17.07.2018 angezeigten Änderungen zur Abluftanlage Schmelzwerk (Anhang 9)
Die Firma Hoffmann Mineral GmbH beantragt mit Schreiben vom 01.07.2019 die Errichtung und den Betrieb einer Trocknungsanlage mit den Abgasen eines Blockheizkraftwerks (BHKW) auf dem bestehenden Werksgelände der Hoffmann Mineral GmbH. Das verfahrensgegenständliche BHKW dient der Wärme- und Stromerzeugung für die Aufbereitungsanlagen bzw. als Heizungsunterstützung. Des Weiteren wird das entstehende Verbrennungsgas dem bestehenden Trockner Nr. 4 zugeführt und somit zur trocknung der Kieselerde verwendet.
Eine bestehende Anlage zur Herstellung von Nahrungsmittelerzeugnissen soll durch die Errichtung und den Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage auf Heizöl-EL-Basis mit einer Feuerungswärmeleistung von 1.652 kW, die als Netzersatzanlage (sog. Batterie-Hybrid-System) dient, wesentlich geändert werden. Der Brennstoff wird in 2 Lagertanks (1.000 ltr. und 4.000 ltr.) vor Ort gelagert. Die Verbrennungsabgase werden über einen Stahlschornstein mit einer Müündungshöhe von 22,5 m über Erdgleiche abgeleitet. Das Batterie-Hybrid-System besteht aus folgenden Hauptkomponenten: • Verbrennungsmotor mit luftgekühltem Synchrongenerator, • Batterieanlage (Lithium-Ionen-Batteriezellen und Wechselrichter), • Steuerungs- und Überwachungseinheit, • Transformatorstation. Die Anlage wird in einem Container auf dem Betriebsgelände, das in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebiet liegt, erstellt. Der Betrieb ist grundätzlich rund um die Uhr an 7 Tagen pro Woche, jedoch mit weniger als 300 Stunden pro Jahr, geplant.
Auf Antrag der Bezirkskliniken Schwaben, Dr.-Mack-Straße 4, 86156 Augsburg führt das Landratsamt Günzburg das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Verbrennungsmotor- und Feuerungsanlage bestehend aus 2 Erdgas-BHKW á 1,263 MW FWL sowie 3 Erdgas-/Heizöl EL-Heizkesseln mit 6,52 MW, 1,64 MW und 3,67 MW FWL im Heizraum der bestehenden Heizzentrale sowie zur Errichtung und zum Betrieb eines Warmwasser-Pufferspeicherbehälters mit 60 m³ im Freien in 89312 Günzburg, Ludwig-Heilmeyer-Straße 2, Fl.-Nr. 1190/10 Gmk. Günzburg, durch. Sämtliche Verbrennungsabgase werden über die bestehende, ca. 30 m hohe Gruppenschornsteinanlage abgeleitet. Die BHKW- und Heizkesselanlagen werden i.d.R. mit Erdgas befeuert und rund um die Uhr betrieben. Die Grundlastabdeckung erfolgt durch die BHKW. Die Heizkessel werden bei Bedarf dazu geschaltet. Nur in Notfällen ist ein Betrieb mit Heizöl EL vorgesehen (weniger als 300 Stunden pro Jahr). Das Erdgas wird über die öffentliche Gasversorgung bezogen. Die Heizöllagerung erfolgt in 2 bestehenden Lagertanks zu je 100 m³.
Die vorhandene Biogasanlage, bestehend aus einer Biogaserzeugungsanlage unter anaeroben Vergärung von Gülle und nachwachsenden Rohstoffen sowie einer Biogas-Verbrennungsmotoranlage (BHKW) zur Erzeugung von Strom und Warmwasser mit einer Feuerungswärmeleistung von 932 kW als Nebeneinrichtung soll um ein zweites Biogas-BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von 1.050 kW, das der bedarfsorientierten Stromerzeugung dient (Flexibilisierung des Anlagenbetriebs) sowie um einen Aktivkohleadsorber zur weitergehenden Entschwefelung des Biogases, der in einem Anbau an das Betriebsgebäude untergebracht wird, erweitert werden. Die Verbrennungsabgase des zweiten BHKW werden über einen separaten, 10 m hohen Abgaskamin, der mit einem Reflexions- und einem Absorptionsschalldämpfer versehen ist, abgeleitet. Das neue BHKW erhält zudem einen kombinierten Not- sowie Ladeluftkühler an der Gebäudeaußenwand. Ferner ist ein Anbau für das Motorenöllager (1.000 ltr. Altöl und 1.000 ltr. Frischöl in zugelassenen Behältern) sowie ein zweiter Trafo geplant. Im Übrigen bleibt die Biogasanlage unverändert.
Auf Antrag des Herrn Josef Jekle, Fürst-Esterhazy-Str. 9, 86476 Neuburg/Ka., führt das Landratsamt Günzburg das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage durch. Die Betriebsweise der Verbrennungsmotoranlage soll auf eine bedarfsorientierte Stromerzeugung (Flexibilisierung) umgestellt werden. Hierzu wird ein zweites BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von 1.299 kW, das in einem neuen, schallgedämmten Container (mit 12 m Länge und 3 m Breite auf einer Fundamentplatte mit 12,2 m Länge und 3,2 m Breite) eingebaut ist, installiert. Die Verbrennungsabgase des neuen BHKW werden über einen neuen, freistehenden Schalldämpferkamin (Höhe: 10 m über Erdgleiche) mit Oxidationskatalysator abgeleitet. Auch das neue BHKW ist mit einem Not- und Ladeluftkühler, der auf dem Containerdach situiert ist, ausgestattet. Ferner wird zur weitergehenden Entschwefelung des Biogases eine Aktivkoh-lereinigungsanlage mit vorgeschalteter Kühlung und Erwärmung des Biogases, die auf einer neuen Betonbodenplatte (4 m x 4,5 m) installiert wird, errichtet. Im Übrigen bleibt die Biogasanlage und deren Betrieb unverändert.
ID: 4569 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben hat den Neubau eines Außenbahnsteigs inkl. Personenaufzug und Bahnsteigdach sowie die Erweiterung der Abstellanlage zum Gegenstand Auch die Oberleitungsanlage wird angepasst. Geplant sind der Neubau eines Außenbahnsteigs mit Personenaufzug sowie die Erweiterung der Abstellanlage um die Gleise 352N und 353N. Baubedingt wird eine Fläche von 7.650 m² in Anspruch genommen, der gesamte Flächenbedarf beträgt 11.150 m². Bauzeitlich werden ca. 4650 m² Fläche befestigt, davon wird insgesamt etwa 1009 m² dauerhaft versiegelt, nach Abzug der Entsiegelung verbleiben dauerhaft 920 m² versiegelt. An Pflanzdecke (Vegetation) werden bauzeitlich ca. 4940 m² und dauerhaft etwa 1243 m² beseitigt. An Emissionen werden Staub- und Verbrennungsgase, Baulärm und Erschütterungen vorkommen. Die Bauzeit beträgt etwa 250 Tage, die Arbeiten werden größtenteils tagsüber stattfinden. Ort des Vorhabens: Minden Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Plangenehmigung UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Essen) Hachestraße 61 45127 Essen Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DB InfraGo AG Am Bahnhof 1b 33602 Bielefeld Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Screening-Entscheidung auf der EBA Internetseite
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Umweltprüfung | 8 |
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