Das LAU führt keine Emissionsmessungen im Rahmen einer Anlagenüberwachung nach dem BImSchG und seinen Verordnungen aus. Das LAU wird grundsätzlich nur im öffentlichen oder wissenschaftlichen Interesse in seiner Eigenschaft als Obergutachter bzw. sachverständiger Berater der Behörden, Einrichtungen, Gerichte sowie Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Sachsen-Anhalt tätig. Auch können die Überwachungsbehörden das LAU um Amtshilfe ersuchen, wenn es sich um besonders schwierige Feststellungen oder Ermittlungen von überörtlicher oder wissenschaftlicher Bedeutung handelt. Zum Leistungsspektrum gehören z. B. Emissionsermittlungen von: Gesamtstaub einschließlich Staubinhaltsstoffe Partikelfraktionen (Impaktormessungen) Anorganische Gase wie SO 2 , NO x , CO, HCl Organische Stoffe wie Gesamt-Kohlenstoff, PAH, BTX Hochtoxische Stoffe wie Dioxine, PCB Gerüche In der jüngeren Vergangenheit wurden folgende komplexe Untersuchungen durchgeführt (s. a. Fachpublikationen des LAU ): Felduntersuchungen zur Ermittlung des Emissionsverhaltens bei Verbrennung von Getreide zur energetischen Verwertung an einer Kleinfeuerungsanlage (Gemeinsames Projekt mit der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) Beteiligung an Bund-Länder-Messprogrammen zur Ermittlung von Emissionsmesswerten für kristallinen Quarzfeinstaub an ausgewählten Anlagen. Im Rahmen dieses Messprogramms wurde das bisher nicht standardisierte Messverfahren für kristalline Quarzfeinstaubemissionen getestet. Untersuchungen zur Emission von Luftschadstoffen aus Kleinfeuerungsanlagen bei der Verbrennung von Getreide, Stroh und ähnlichen pflanzlichen Stoffen (Gemeinsames Projekt mit der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) Ermittlung der Emissionen von Luftschadstoffen bei Verbrennung von Holzbrennstoffen in einer Kleinfeuerungsanlage, die den derzeitigen Stand der Feuerungstechnik repräsentiert. Untersuchungen bei nicht bestimmungsgemäßem Betrieb (unsachgemäße Bedienung, feuchtes Holz…). letzte Aktualisierung: 11.08.2021
Deutschland ist aufgrund verschiedener Übereinkommen (Genfer Luftreinhaltekonvention, POPs Protokoll und Schwermetallprotokoll) verpflichtet, jährlich Emissionen für rund 25 Schadstoffe an die UNECE zu berichten. Allerdings beschränkt sich die Überwachung der Emissionen in die Luft aus Großfeuerungs-und Gasturbinenanlagen in Deutschland nur auf wenige Luftschadstoffe und teilweise auf die Erhebung von Summenparametern. Die Kenntnisse über typische Reingaskonzentrationen der Einzelparameter und/oder von weiteren Schadstoffen aus diesen Anlagen sind lückenhaft; für sie liegen kaum aktuelle und keine systematisch erhobenen Daten vor. Es wurden abhängig vom Brennstoff (Braunkohle, Steinkohle, Erdgas) und von der Feuerungstechnik, sowie den in den Anlagen vorhandenen Abgasreinigungseinrichtungen, die Reingaskonzentrationen von Schwermetallen (Pb, Cd, As, Cr, Cu, Ni, Se, V, Zn), von persistenten organischen Stoffen, von VOC (NMVOC), PM10, PM2.5 und von dem klimawirksamen Stoff Methan messtechnisch erhoben. Hierzu wurden von mehreren bekanntgegebene Messstellen, die ohnehin mit der Überwachung von Feue-rungs-und Gasturbinenanlagen beauftragt waren, im Rahmen dieses Forschungsvorhabens die zusätzlich notwendigen Probenahmen durchgeführt. Die Probenahme und Analyse dieser weiteren Komponenten imRahmen von ohnehin geplanten Messungen wurden durch den TÜV SÜD koordiniert. Außerdem wurden notwendige weitere Einzelmessungen der entsprechenden Schadstoffe durch den TÜV SÜD durchgeführt. Quelle: Forschungsbericht
Die Verbrennung von Holz, gerade bei Scheitholz in kleinen Holzfeue-rungsanlagen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen auch klima-schädliches Methan, Lachgasund Ruß. Sollte Holz dennoch in Kleinfeuerungsanlagen verbrannt werden, sollte dies möglichst emissionsarm, mit einem möglichst hohen Wirkungsgrad erfolgen. Voraussetzung ist, dass man gut aufbereitetes und getrocknetes Holz aus nachhaltiger regionaler Forstwirtschaft in einer modernen, effizienten und emissionsarmen Feuerstätte verbrennt. Diese Broschüre stellt umfangreiche Hintergrundinformationen zur energetischen Holznutzung bereit und gibt Ihnen Tipps, was Sie beim Umgang mit einer Holzheizung â€Ì im Fachausdruck: Kleinfeuerungsanlage - beachten müssen. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Bekanntgabe gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Änderungsgenehmigungsverfahren für die Änderung des Heizwerkes durch Neubau eines Kesselhauses und der Betrieb zweier Holzkessel am Standort Germersheim der Firma Nolte Möbel GmbH & Co.KG in Germersheim Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd gibt als zuständige Behörde gemäß § 5 Absatz 2 UVPG bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens für die Änderung des Heizwerkes durch Neubau eines Kesselhauses und der Betrieb zweier Holzkessel am Standort Germersheim der Nolte Möbel GmbH & Co.KG eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die allgemeine Vorprüfung gem. § 9 Abs. 3 Ziffer 2 i.V.m. § 7 UVPG ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Somit wird festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung auf Grundlage eines UVP-Berichtes gem. § 16 UVPG erforderlich ist. Wesentliche Gründe der Entscheidung sind: Es entstehen keine zusätzlichen Luftschadstoffemissionen, da die neue Anlage eine geringere Feuerungswärmeleistung aufweist und strengere Grenzwerte gegenüber der Altanlage gelten. Es entstehen keine zusätzlichen Abwässer. Es entstehen keine neuen Abfallströme. Der wesentliche Abfallstrom (Aschen) wird durch den Einsatz moderner Technik (verbesserte Verbrennungstechnik) reduziert und die Energieeffizienz erhöht. Durch den Neubau der Anlage entstehen nur irrelevante zusätzliche Lärmimmissionen. Die Altanlage wird zurückgebaut. Der Neubau betrifft nur bereits versiegelte Flächen. Zusätzliche natürliche Ressourcen müssen nicht genutzt werden. Schützenwerte Bereiche werden nicht beeinträchtigt. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Az.: 8930 GER 025:314 Neustadt an der Weinstraße, den 23.12.2019 In Vertretung Christian Staudt
Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium (BMU) Verordnung schafft Voraussetzungen für eine nachhaltige Staubreduzierung Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten ab dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Holz ist als regenerative Energiequelle aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmeerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in Räumen setzt jedoch verschiedene Luftschadstoffe wie Feinstaub frei und führt zu Geruchsbelästigungen - und dies in zunehmendem Maße. „Mit den neuen Grenzwerten werden Luftschadstoffe an der Quelle reduziert. Sie sorgen für eine bessere Luft, Gesundheit und mehr Lebensqualität. Damit ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Umweltpolitik gelegt“, sagte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen. Mit der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV ) werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst. „Die Novelle der Kleinfeuerungsanlagenverordnung löst die mittlerweile seit 1988 geltenden, völlig veralteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen ab und fordert den aktuellen Stand der Technik“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Die 1. BImSchV sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub vor. Diese können von neuen Feuerungsanlagen, die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von fortschrittlichen Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid führt zum Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbelästigungen in der jeweiligen Nachbarschaft reduzieren. Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern für diese Anlagen mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, kommt zwischen den Jahren 2014 und 2024 ein Sanierungsprogramm zum Tragen. Das Sanierungsprogramm sieht die Nachrüstung oder den Austausch gegen emissionsarme Anlagen vor. So genannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind sogar gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden. Nicht immer ist die Anlage Schuld, wenn der Schornstein qualmt. Vielen Betreibern fehlen das Wissen und die Erfahrung im Umgang mit den Feuerungsanlagen. Aus diesem Grund sieht die 1. BImSchV eine Beratung für die Betreiber zum richtigen Umgang mit der Anlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vor. Außerdem wird der Brennstoff Holz künftig regelmäßig hinsichtlich Qualität im Zusammenhang mit anderen Überwachungsaufgaben überprüft. Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor 20 Jahren.
Bei der Herstellung von Zementklinkern werden fossile Brennstoffe unter hoher Flammentemperatur und Luft-Überschuss eingesetzt. Beim Verbrennen entsteht überwiegend Stickstoff-Monoxid (NO). Dieses reagiert beim Abkühlen unter 200 °C mit Sauerstoff zu Stickstoffdioxid (NO 2 ). Für Menschen ist Stickstoffdioxid besonders schädlich, da es die Lungenfunktion beeinträchtigt. Außerdem erzeugen Stickstoffoxide (Sammelbezeichnung NO x ) in Verbindung mit Wasser Salpetersäure. Dies führt zum Versauern und Überdüngungen (Eutrophie) der Böden und Gewässer. In der kalten Jahreszeit reagieren gasförmige Stickoxide und Ammoniak zu partikelförmigen Ammoniumnitrat. Dieses ist mitverantwortlich für die großräumige Belastung durch Feinstaub (PM 10). Anfang der 90er Jahre emittierten Zementwerke mehr als 1,5 Gramm Stickoxide pro Kubikmeter Abgas (bezogen auf 10 Prozent sauerstoffgehalt im Abgas). Innerhalb Deutschlands trug die Zementindustrie somit wesentlich zu den Stickoxidemissionen bei. Um diese Belastung zu verringern, war es Ziel, die Emissionswerte der TA Luft für Zementwerke auf 0,8 Gramm Stickoxid/Kubikmeter zu reduzieren. Erste Maßnahmen, wie etwa eine NOx-arme Feuerungstechnik, reichten nicht, die Emissionen ausreichend zu mindern. Eine weitere Möglichkeit, Abgase zu "entsticken", war die selektive nichtkatalytische Reduktion (SNCR). Sie kam damals bereits in abgetrennten Feuerungsräumen erfolgreich zum Einsatz, etwa in Kraftwerken. Mit diesem Vorhaben und mit einem weiteren Vorhaben (HeidelbergCement AG) sollte an zwei verschiedenen Zementofentypen erstmals großtechnisch demonstriert werden, dass mit Hilfe eines prozessintegrierten SNCR-Verfahrens die NOx-Emissionen von Zementöfen deutlich reduziert werden können. Beim SNCR-Verfahren spritzen Düsen Ammoniak (NH 3 ) in den Feuerungsraum ein. Das Ammoniak reagiert selektiv mit den Stickoxiden zu Stickstoff und Wasser. Um die Stickoxide spürbar zu reduzieren und gleichzeitig das Entstehen von Ammoniakschlupf oder das Verbrennen von Ammoniak zu vermeiden, ist ein Temperaturbereich von 850 bis 1.000°C erforderlich. Mit Hilfe der SNCR-Technik gelang es damals, in Zementwerken die NOx-Emissionen auf unter 0,8 Gramm/Kubikmeter zu senken. Die beiden Fördervorhaben hatten maßgeblichen Anteil daran, dass in der TA Luft die Emissionswerte für Anlagen zur Herstellung von Zementklinker deutlich gesenkt werden konnten. Die SNCR-Technik kommt heute europaweit zum Einsatz, in ca. 100 Drehöfen von Zementwerken sowie in anderen Verbrennungsanlagen. Dadurch sanken die Belastungen der Luft durch Stickstoffoxide merklich. Gleichwohl sind sie in Zementwerken noch immer vergleichsweise hoch. Sie zu mindern, bleibt daher auch in Zukunft eine Herausforderung. Dies gilt vor allem im Hinblick auf das Erreichen der gesetzlichen Luftqualitätsziele. Ein weiteres Verfahren ist die SCR-Technik. Sie hat sich in Müllverbrennungs- und Stromerzeugungsanlagen etabliert. Mittlerweile wird sie auch in der Zementproduktion häufig eingesetzt. Das Besondere: sie nutzt einen Katalysator, um die Stickstoffoxidemissionen zu verringern. Ein Vorteil des Verfahrens sind die im Vergleich zur SNCR-Technik niedrigen Ammoniakemissionen. Nachteile können höherer Strom- und thermischer Energiebedarf sein. Branche: Glas und Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Umweltbereich: Luft Fördernehmer: Dyckerhoff AG Bundesland: Hessen Laufzeit: 1992 - 1995 Status: Abgeschlossen
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