Gemeinsame Pressemitteilung vom Umweltbundesamt und der Zentralen Stelle Verpackungsregister Wie wir es erreichen, dass Verpackungen hochgradig recyclingfähig sind Immer mehr Verpackungen sind hochgradig recyclingfähig, die gesetzlichen Recyclingziele werden von den dualen Systemen überwiegend erreicht. Im Jahr 2022 kam es aber auch zu gravierenden Verfehlungen der gesetzlichen Quotenvorgaben. Was es noch braucht, welche Herausforderungen bestehen und wie diese zu meistern sind, haben die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und das Umweltbundesamt (UBA) nach fünf Jahren Verpackungsgesetz auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin erläutert. Im Jahr 2022 haben die dualen Systeme im Durchschnitt die sehr anspruchsvollen gesetzlichen Ziele für das Recycling von Verpackungen aus Papier/Pappe/Kartonagen, Weißblech, Aluminium und Kunststoff erreicht und teilweise sogar deutlich überschritten. Damit werden weiterhin erhebliche Mengen dieser Materialien einem Recycling zugeführt. So lag bei Kunststoffverpackungen die tatsächlich erreichte Zuführungsquote zur werkstofflichen Verwertung bei 67,5 Prozent und damit 4,5 Prozentpunkte über dem gesetzlich vorgegebenen Mindestanteil – vier Jahre zuvor waren es noch weit unter 50 Prozent. Im Durchschnitt aller dualer Systeme wurden die gesetzlichen Recyclingvorgaben für Glasverpackungen, Getränkekartons und sonstige Verbundverpackungen teilweise deutlich verfehlt. Dennoch werden weiterhin über 50 Prozent der in der gelben Tonne gesammelten Abfälle einem Recycling zugeführt. Dazu sagt Bettina Rechenberg, Fachbereichsleiterin beim UBA : „Es stimmt weiterhin: Mülltrennung lohnt sich! Wir sind erfreut über die guten Recyclingerfolge der dualen Systeme insbesondere bei Metall- und Kunststoffverpackungen. Große Sorgen bereiten uns aktuell vor allem die sonstigen Verbundverpackungen und die unzureichenden Sammelmengen bei Glasverpackungen. Verbraucherinnen und Verbraucher bringen leider noch zu wenig Altglas in die dafür vorgesehenen Sammelcontainer.“ Laut einer Studie des UBA sind Glasverpackungen in aller Regel hochgradig recyclingfähig, sofern es sich nicht um seltene Sondergestaltungen z. B. mit lichtundurchlässigen Lackierungen handelt. Sie können in der Regel eingeschmolzen und für neue Glasverpackungen verwendet werden – und das immer wieder. Allerdings hilft die beste Verpackungsgestaltung nichts, wenn die leeren Glasverpackungen nach dem Gebrauch im Restmüll entsorgt werden. Nur im Glascontainer können sie – nach Farben sortiert – wieder recycelt werden. Allerdings sinken die Sammelmengen, unter anderem, weil zu wenig auf die Wichtigkeit der Mülltrennung hingewiesen wird und es immer weniger Stellplätze für Glascontainer gibt. In der Folge werden in den Recyclinganlagen geringere Mengen verwertet, das wertvolle Altglas geht verloren. Im Vergleich zum Vorjahr ist die erreichte Recyclingzuführungsquote bei Glas um 3,4 Prozentpunkte gesunken, obwohl das Verpackungsgesetz eine deutliche Steigerung erfordert. Sonstige Verbundverpackungen sind oft nicht gut zu recyceln, wie eine Studie des UBA zeigt. Fast jede zweite Verpackung, deren Recyclingfähigkeit unter 90 Prozent liegt, ist eine Verbundverpackung. Es gibt zugleich Defizite bei der Recyclinginfrastruktur: Bei Getränkekartonverpackungen und sonstigen Verbundverpackungen ist ein größerer Teil der Verwertungskapazitäten im Jahr 2022 wegen der hohen Energiepreise weggefallen. Dies entbindet die Hersteller jedoch nicht von der Produktverantwortung und die dualen Systeme nicht davon, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Gegebenenfalls müssen den vorhandenen Anlagen auskömmliche Preise gezahlt werden oder es müssen Recyclingkapazitäten neu geschaffen werden. Hier besteht akuter Handlungsbedarf. Es gibt aber auch eine positive Entwicklung bei der Recyclingtechnik für die Getränkekartonverpackungen: Neuerdings können nicht nur die Papierfasern, sondern auch die Kunststoff- und Aluminiumschichten aus Getränkekartons einem Recycling zugeführt werden. Getränkekartons können durch diese neuen Technologien eine Recyclingfähigkeit von über 90 Prozent erreichen. Jetzt müssen noch die Kapazitäten erhöht und auch tatsächlich genutzt werden. Eine gute Recyclingfähigkeit einer Verpackung ist Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling. Die ZSVR veröffentlicht im Einvernehmen mit dem UBA jährlich einen aktualisierten Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Dieser trägt Verpackungstrends und neuen Anlagentechnologien Rechnung. ZSVR-Vorstand Gunda Rachut zeigt sich zufrieden: „Wir haben bereits erhebliche Meilensteine auf dem Weg zum hochwertigen Recycling erreicht. Kreislauffähige Lösungen existieren für den Großteil der Verpackungen auf dem Markt. In einigen Bereichen setzen sich die Beteiligten auch entschieden für die Entwicklung von Anlagentechnologien und -kapazitäten ein. Um Ressourcen zu schonen, sind effiziente Kreisläufe unerlässlich.“ Immer noch am Markt zu sehen sind Verpackungen, deren Material oder Gestaltung ein Recycling nicht ermöglichen. ZSVR-Vorstand Gunda Rachut erklärt: „Auffällig ist die große Lücke zwischen den hochgradig recyclingfähigen Verpackungen und weiteren Verpackungen – diese sind entweder geringgradig oder gar nicht recyclingfähig. Seit 2018 ist transparent erkennbar, welche Verpackungslösungen nicht hochwertig recycelt werden können. Für diese Verpackungen gibt es ausreichend Alternativen. Warum diese nicht genutzt werden, ist unklar.“ Die Gruppe der von den Systemen gesammelten Verpackungen, für die es keine Quotenvorgabe gibt, zum Beispiel Verpackungen aus Bambus, Holz, Jute, Keramik oder Kork, werden in der Praxis nicht recycelt. Sie sind somit besonders problematisch.
Das Projekt "Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2013 und 2014" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH durchgeführt. Nach der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie 2004/12/EG vom 11.02.2004 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich über Verbrauch und Verwertung von Verpackungen zu berichten. Der Bericht hat auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 22.03.2005 zur Festlegung der Tabellenformate zu erfolgen (2005/270/EG). Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Aus der in Verkehr gebrachten Menge von Verpackungen wurde die Menge der in Deutschland abfallrelevanten Verpackungsabfälle berechnet, da z.B. Mehrweg- und langlebige Verpackungen erst in Folgeperioden entsorgt werden. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Im Ergebnis wurden im Jahr 2013 17,13 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Gegenüber dem Bezugsjahr 2012 hat der Verpackungsverbrauch damit um 3,3 % zugenommen. Insgesamt wurden 16,71 Mio. t verwertet, davon 12,30 Mio. t stofflich und 4,41 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 2,05 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben sich mit den privatwirtschaftlichen Betreibern des dualen Systems darauf geeinigt, allen Berlinerinnen und Berlinern künftig eine feste Tonne für die Wertstoffsammlung bereitzustellen („Wertstofftonne“). Der in den Siedlungsgebieten bisher übliche „Gelbe Sack“ für die Sammlung von restentleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen sowie stoffgleichen Nichtverpackungen wird damit abgeschafft. Die Umstellung erfolgt ab Juli 2023 und soll bis Ende Oktober 2023 beendet sein. Damit wird einem Wunsch vieler Berlinerinnen und Berliner Rechnung getragen, denn Erfahrungen zeigen, dass schwere Wertstoffe aus Kunststoff und Metall in festen Tonnen einfacher und sicherer gesammelt und der Verwertung zugeführt werden können als in Säcken, die zudem an vielen Orten durch Wild und Vögel auf der Nahrungssuche aufgerissen werden. Darüber hinaus kann mit einer Steigerung der Wertstoffmenge gerechnet werden, die wiederum das Restabfall-Aufkommen verringert und die Recyclingquoten erhöht. Für die Wertstofftonne wird weiterhin kein Entgelt erhoben (soweit sie mit Wertstoffen befüllt ist). Die bisher bei den gelben Säcken geübte Praxis, die Behälter am Entleerungstag direkt an die Grundstücksgrenze zu stellen, soll beibehalten werden.
Das Projekt "Recycling von Bestandteilen von Getraenkekartons" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Strepp Papierfabrik Hochkoppelmühle durchgeführt. The objective of the project is to make the high grade cellulose from beverage cartons available to the paper industry and to avoid remains consisting of Al-PE composites. These remains will be used to produce thermal energy from the polyethylene in a pyrolytic process and aluminium will be separated. Up to now the residual laminate of aluminium (Al) and polyethylene (PE) produced from the recycling of composite packagings has not been able to be economically processed. It is generally dumped at high costs. An economical, environmentally compatible alternative is thermolysis of PE since the present processing capacities for recycling are greatly inadequate. Moreover, the quality of the plastic falls in every recycling process (downcycling). A demonstration plant with a throughput of 36000 tpa composite material is planned. The paper industry could hereby be supplied with approx 25000 tpa of high-quality cellulose. At the same time around 1500 tpa of aluminium would be produced and could be used in Al-processing industries. Around 7500 tpa of polyethylene can be put to direct thermal use, thus easing the burden on the energy balance during paper manufacture. The cooperation with a Spanish partner is desirable since the problems there are similar to those encountered here and an international transport of waste could thus be prevented.
Das Projekt "Ressourcenschonung durch Steigerung der Sortiereffizienz bei der Aufbereitung von Verpackungsabfallgemischen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von MEILO Gesellschaft zur Rückgewinnung sortierter Werkstoffe mbH & Co. KG durchgeführt. Die MEILO wurde im November 2016 gegründet, um eine Sortieranlage für Leichtverpackungen (Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen) zu betreiben. Jährlich werden deutschlandweit etwa 2,5 Mio. Tonnen Leichtverpackungen in haushaltsnahen Behältern oder Säcken über Holsysteme erfasst. Nach dem aktuellen Stand der Technik können derzeit etwa 37,5 Prozent der Kunststofffraktionen zur werkstofflichen Verwertung zurückgewonnen werden. Mit dem am 01.01.2019 in Kraft tretenden neuen Verpackungsgesetz wird für Leichtverpackungen eine Recyclingquote von 50 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Ziel des Vorhabens ist eine Sortieranlage zu errichten, um die Masse der für eine werkstoffliche Verwertung aussortierten Fraktionen auf circa 52,5 Prozent des Anlageninputs zu steigern. Innovativ ist, dass über die üblichen Sortierfraktionen hinaus zwei weitere Sortierfraktionen erzeugt werden, die für ein hochwertiges Recycling eingesetzt werden können. Bei den neuen Sortierfraktionen handelt es sich um kleinformatige PE -Folien und flexible Mischpolyolefine (MPO-flex), die bisher energetisch genutzt werden. Die kleinformatigen PE-Folien werden mittels Nahinfrarot-Spektrometrie von Polypropylen-Anteilen abgereichert und dann der LDPE -Fraktion zugeführt. Ebenfalls mittels Nahinfrarot-Spektrometrie sollen die Polyolefine abgetrennt und zur MPO-flex-Fraktion gebündelt werden. Die Nahinfrarot-Spektrometrie hat sich in der Recyclingbranche bereits bei großformatigen Kunststoffteilen erfolgreich bewährt. Noch nicht mit dem Vorhaben umsetzbar, aber zukünftig geplant ist zudem auch eine werkstoffliche Verwertung von PET -Schalenprodukten. Entsprechende Nachrüstungsoptionen - auch für eine Sortierstufe für schwarze Kunststoffe - sind bereits vorgesehen. Durch die Innovation in der Prozessführung können für eine werkstoffliche Verwertung pro Jahr zusätzlich 3.600 Tonnen Mono-Folien aussortiert und 14.400 Tonnen MPO-flex erzeugt werden. Damit erhöht sich die Recyclingquote von 40 Prozent nach dem Stand der Technik auf 52,5 Prozent. Die CO2-Minderung beträgt bis zu 8.500 Tonnen pro Jahr.
Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der inDeutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Aus der in Verkehr gebrachten Menge von Verpackungen wurde die Menge der in Deutschland abfallrelevanten Verpackungsabfälle berechnet, da z.B. Mehrweg- und langlebige Verpackungen erst in Folgeperioden entsorgt werden. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Im Ergebnis wurden im Jahr 2013 17,13 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Gegenüber dem Bezugsjahr 2012 hat der Verpackungsverbrauch damit um 3,3 % zugenommen. Insgesamt wurden 16,71 Mio. t verwertet, davon 12,30 Mio. t stofflich und 4,41 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 2,05 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet.
Das Projekt "Ermittlung des Anteils hochgradig recyclingfähiger systembeteiligungspflichtiger Verpackungen auf dem deutschen Markt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH durchgeführt. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) sieht in § 21 eine Regelung zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte vor. Diese ist nicht hinreichend wirksam und sollte nach Möglichkeit weiterentwickelt werden. Es gibt daher Überlegungen, ob beispielsweise ein Fonds eingerichtet werden soll, in den Hersteller für Verpackungen einzahlen sollen, die nicht hochgradig recyclingfähig sind. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, den Anteil hochgradig recyclingfähiger Verpackungen an der Marktmenge systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zu erarbeiten. Es ist zu ermitteln, wie hoch der Masseanteil der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ist, deren Recyclingfähigkeit gemäß aktuellem Mindeststandard ? größer oder gleich 90 % bzw. ? größer oder gleich 95 % beträgt. Das Bezugsjahr ist 2021. Die empirischen Ergebnisse der Studie können wie folgt zusammengefasst werden. Über alle Fraktionen sind ? 10,7 % aller systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu weniger als 90 % recyclingfähig, und ? 14,9 % aller systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu weniger als 95 % recyclingfähig. Von den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen der LVP-Fraktion sind ? 32,0 % zu weniger als 90 % recyclingfähig und ? 44,3 % zu weniger als 95 % recyclingfähig. Die Ergebnisse zeigen allerdings auch sehr klar, dass die Trennlinie zwischen hochgradig recyclingfähigen Verpackungen und nicht hochgradig recyclingfähigen Verpackungen wesentlich von dem Anteil der Verbunde gekennzeichnet ist. Von den systembeteiligungspflichtigen Verbundverpackungen sind ? 71,3 % zu weniger als 90 % recyclingfähig und sogar ? 100 % zu weniger als 95 % recyclingfähig. Andersherum machen Verbundverpackungen ? 46,3 % der Verpackungen aus, die zu weniger als 90 % recyclingfähig sind, und ? 46,8 % der Verpackungen aus, die zu weniger als 95 % recyclingfähig sind. Neben den Verbunden gibt es, was die Recyclingfähigkeit von Kunststoffverpackungen angeht, noch drei besonders mengenrelevante Problemgruppen: ? Kunststoffverpackungen, für die (noch) keine Recyclinginfrastruktur aufgebaut wurde, ? Kunststoffverpackungen, die als Kunststoff/Kunststoff-Folien oder Kunststoff-Kunststoff-Kombinationen nicht oder nur zum Teil recyclingfähig sind, ? Kunststoffverpackungen, die als Komponenten von Packmittelkombinationen in andere Materialfraktionen gelangen und dort als Störstoffe gelten.
Das Projekt "Ökonomische und ökologische Bewertung der getrennten Sammlung von verwertbaren Abfällen privater Haushalte und vergleichbarer Anfallstellen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP), Arbeitsgruppe Infrastrukturökonomie und -management durchgeführt. Schwerpunkt der Studie ist die ökonomische und ökologische Bewertung der getrennten Sammlung von Leichtverpackungen der Dualen Systeme, d.h. Verpackungskunststoffe, Verbunde, und Metalle aus Haushalten und ähnlichen Anfallstellen. Des Weiteren werden solche Wertstoffströme einbezogen, die sich aus den Alternativsystemen ergeben. Für die genannten Stoffströme erfolgt eine quantitative Abschätzung der Kosten und zentraler ökologischer Effekte der unterschiedlichen Sammelsysteme. Die ökonomische Bewertung umfasst neben den Kosten der Sammelsysteme auch die zu erwartenden Effekte in Bezug auf die Wettbewerbssituation auf den Entsorgungsmärkten und mögliche Konsequenzen für Produzenten und Handel. Dabei werden insbesondere auch die Arbeitsteilung zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Entsorgern analysiert und die möglichen Konsequenzen neuer Sammelsysteme abgeschätzt.
Das Projekt "Kostenbetrachtung der Prozesskette 'Recycling aluminiumhaltiger Verpackungen in Deutschland'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Statistik und Empirische Wirtschaftsforschung durchgeführt. Kostenuntersuchung und Kostenvergleich verschiedener Aluminium-Recyclingprozesse. Teilprojekt des Sonderforschungsbereichs 525 'Ressourcenorientierte Gesamtbetrachtung von Stoffströmen metallischer Rohstoffe' beim Forschungszentrum Jülich.
Umweltbundesamt für mehr Mehrweg bei „to go“ und im Versandhandel Verpackungen sollen umweltfreundlicher werden Das Umweltbundesamt (UBA) appelliert an Unternehmen, ihre Verpackungen zu überprüfen und systematisch ökologisch zu optimieren. Auch müssten deutlich mehr Mehrwegangebote eingeführt werden – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie beim Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). „Bei Verpackungsdesign und -entsorgung entscheidet sich in den nächsten Jahren, ob uns die Transformation zu einer echten Kreislaufwirtschaft gelingt. Wir müssen eine Trendumkehr beim weiter steigenden Verpackungsaufkommen schaffen. Die Vermeidung und hochwertige Kreislaufführung von Verpackungsmaterial muss zum Regelfall werden, um Klima und Ressourcen zu schonen“, so UBA-Vizepräsidentin Lilian Busse. Das erfordert insbesondere, Verpackungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen, deutlich mehr Mehrweg zu nutzen sowie die Verpackungen hochgradig recyclingfähig zu gestalten und bei deren Produktion deutlich mehr Rezyklate einzusetzen. Die Verwertungsquoten für Verpackungsabfälle privater Endverbraucher entwickeln sich positiv: 50,5 Prozent der in gelben Tonnen und Säcken gesammelten Abfälle einschließlich der Fehlwürfe wurden im vergangenen Jahr dem Recycling zugeführt. Das Verpackungsgesetz erfordert mindestens 50 Prozent. Auch alle Quotenvorgaben für einzelne Verpackungsmaterialien wurden im Jahr 2020 von den dualen Systemen im Durchschnitt eingehalten und übertroffen. So gingen 93 Prozent der bei den Systemen beteiligten Eisenmetallverpackungen ins Recycling. Bei Kunststoffverpackungen wurden 60,6 Prozent werkstofflich verwertet. „Unsere Verpackungen werden zu sehr großen Anteilen recycelt. Dem Märchen, es werde sowieso alles verbrannt, was in gelber Tonne oder gelbem Sack lande, kann ich in aller Deutlichkeit widersprechen", so Lilian Busse. Dennoch besteht großer Handlungsbedarf, denn die gesetzlichen Anforderungen steigen im nächsten Jahr erneut. Dann müssen noch mehr Verpackungsabfälle in den Kreislauf zurückgeführt werden. Um die Vermeidung und Kreislaufführung von Verpackungsmaterialien zu unterstützen, empfiehlt das UBA Unternehmen, ihre Verpackungssortimente systematisch zu überprüfen und ökologisch zu optimieren. Verpackungen sollen dazu hochgradig recyclingfähig gestaltet werden und soweit möglich recycelte Materialien enthalten. Das UBA hält es für dringend geboten, die bestehenden Aktivitäten für das Angebot von unverpackten Waren und von Mehrwegangeboten auszuweiten – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie bei Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). Je verbreiteter und selbstverständlicher abfallvermeidende Mehrwegsysteme sind, desto leichter wird es auch für Bürgerinnen und Bürger, auf Einwegverpackungen zu verzichten. „Wir benötigen nicht mehr und nicht weniger als eine grundsätzliche Umkehr, um das Aufkommen an Verpackungsabfall absolut zu reduzieren“, so Lilian Busse. Auch bei der Gesetzgebung sieht das UBA Handlungsbedarf. Wichtige Weichenstellungen müssen auf europäischer und nationaler Ebene vorgenommen werden. Nicht gut recyclingfähige Verpackungen sollten überall dort vom Markt verschwinden, wo es für die enthaltenen Waren andere Verpackungsoptionen gibt oder Verpackungen unnötig sind. Auch solle die Europäische Union für Verpackungen Mindestgehalte an recycelten Kunststoffen aus Abfällen nach Gebrauch EU-weit einführen und überdimensionierten Verpackungen zu Leibe rücken. Weitere Informationen: Alle im Verpackungsgesetz vorgegebenen Verwertungsquoten wurden im Durchschnitt von den dualen Systemen im Jahr 2020 erreicht. Bezogen auf die bei den Systemen beteiligten Mengen wurden dem Recycling zugeführt: Papier/Pappe/Karton: 90,6 Prozent (Vorgabe: 85 Prozent) Glas: 82,4 Prozent (Vorgabe: 80 Prozent) Aluminium: 107,0 Prozent (Vorgabe: 80 Prozent) Eisenmetalle: 93,0 Prozent (Vorgabe: 80 Prozent) Getränkekartonverpackungen: 76,0 Prozent (Vorgabe: 75 Prozent) Sonstige Verbundverpackungen: 62,6 Prozent (Vorgabe: 55 Prozent) Kunststoffverpackungen wurden zu 104,0 Prozent einer Verwertung zugeführt (einschließlich energetischer Verwertung) und zu 60,6 Prozent einer werkstofflichen Verwertung (Vorgabe: 58,5 Prozent). Die Prüfung einzelner Teilmengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist noch nicht abgeschlossen. Quoten von über 100 Prozent können aufgrund der Berechnungsmethode vorkommen, denn zum Teil befinden sich mehr Verpackungen im Markt, als bei den dualen Systemen lizenziert worden sind. Grund ist das pflichtwidrige Verhalten einiger Hersteller, die pflichtwidrig nicht alle ihrer Verpackungen bei den Systemen lizenziert haben – diese Verpackungen landen dann dennoch in der Sammlung. Zu Quoten über 100 Prozent kann es auch kommen, wenn stoffgleiche Nichtverpackungen falsch in der Leichtverpackungssammlung entsorgt werden – wenn also das gelbe Plastikspielzeug, das zwar aus Kunststoff ist, aber keine Verpackung, im gelben Sack landet. In Deutschland fielen 2019 bei privaten und gewerblichen Endverbrauchern insgesamt 18,91 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,2 Prozent mehr als 2018. Seit 2010 ist das Verpackungsaufkommen um 18,1 Prozent gestiegen. Pro Kopf waren es 227,55 kg im Jahr 2019. Auch der Mehrweganteil für Getränkeverpackungen liegt mit zuletzt 41,8 Prozent im Jahr 2019 deutlich unter dem gesetzlich vorgesehenen Ziel von 70 Prozent. Dieses Ziel kann ohne die Einführung zusätzlicher Maßnahmen offenbar nicht erreicht werden. Das Umweltbundesamt forscht dazu gerade an konkreten Maßnahmenvorschlägen.