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Naturfasern

Faserpflanzen gehören zu den ältesten nachwachsenden Rohstoffen. Eine große Anzahl von Pflanzenarten enthalten vor allem aus Zellulose bestehende Fasern mit unterschiedlichen Eigenschaften. Die größte wirtschaftliche Bedeutung hat die Baumwolle erlangt, aber auch Jute, Sisal, Flachs, Hanf und Kokosfasern spielen eine wichtige Rolle. Im Freistaat Sachsen ist in den Regionen Erzgebirge, Oberlausitz und Vogtland der Flachs (Faserlein), außerhalb der höheren Mittelgebirgslagen auch der Hanf anbauwürdig. Flachs und Hanf sind botanisch und bezüglich ihrer Wuchsform sehr unterschiedliche Pflanzen. Verwendung finden Kurz- und Langfasern in Mischgarnen, Verbundwerkstoffen, Geotextilien, Dämmstoffen, Verpackungsmaterialien, technischen Textilien, Asbestersatz.

GTS Bulletin: PAAM24 EDZW - Pictorial information (Binary coded) (details are described in the abstract)

The PAAM24 TTAAii Data Designators decode as: T1 (P): Pictorial information (Binary coded) T1T2 (PA): Radar data (P24): 240 hPa (Remarks from Volume-C: POLARA_COMPOSITE_VOL_PQ RADAR DATA for bilateral exchange available from EDZW )

GTS Bulletin: PAAM22 EDZW - Pictorial information (Binary coded) (details are described in the abstract)

The PAAM22 TTAAii Data Designators decode as: T1 (P): Pictorial information (Binary coded) T1T2 (PA): Radar data (Remarks from Volume-C: POLARA_COMPOSITE_VOL_PI RADAR DATA for bilateral exchange available from EDZW)

FSRU Wilhelmshaven GmbH

Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26382 Wilhelmshaven, hat mit Antrag vom 21.2.2023 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen (LNG-Lagerung und Energieerzeugung) auf einer Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) sowie die Errichtung und den Betrieb von see- und landseitigen Anlagenteilen, die den genehmigungsbedürftigen Anlagen zuzuordnen sind, insbesondere das Gas-Transfersystem, in 26382 Wilhelmshaven, Voslapper Groden, beantragt. Das Vorhaben ist Bestandteil eines Gesamtprojekts zur Schaffung einer LNG-Importstruktur zur Anlandung von Flüssigerdgas in Wilhelmshaven. Über das LNG-Terminal sollen zukünftig LNG-Mengen zur Erzeugung von jährlich rd. 5 Mrd. Nm3 Erdgas importiert werden. Das beantragte Vorhaben nach dem BImSchG umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: Betrieb einer Anlage zur Lagerung von tiefkaltem, verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas — LNG —) mit einem Fassungsvermögen von 58.675 t entsprechend einem Füll-volumen von rd. 137.000 m³ und der Betrieb von Dampfkesselanlagen mit einer Feuerungs-wärmeleistung von maximal 102 MW auf einer FSRU sowie die Errichtung und der Betrieb von see- und landseitseitigen Anlagenteilen, die den genehmigungsbedürftigen Anlagen zuzuordnen sind, insbesondere das Gas-Transfersystem, bestehend aus: — einem Gas-Balkon (Stahlkonstruktion mit verschiedenen Ausrüstungen und Armaturen, die auf das Oberdeck der FSRU montiert werden), — zwei Steigleitungen (Riser), — zwei Unterwasser-Rohrverteiler (Pipeline End Manifold [PLEMs]), — sechs Gashochdruckleitungen aus thermoplastischen Verbundstoffen (TCPs), — einer Deichquerung bis zur Einbindung in die LNG-Anbindungsleitung Wilhelms-haven-Anbindungsleitung 2 (WAL 2) der Open Grid Europe GmbH (OGE). Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre beantragt. Das Vorhaben bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß der §§ 4 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie der Nrn. 9.1.1.1 und 1.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungs-bedürftige Anlagen - 4. BImSchV). Bei der Anlage nach Nr. 1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV handelt es sich zudem um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - sogenannte Industrieemissions-Richtlinie – für – für die das BVT-Merkblatt mit Schlussfolgerungen „Großfeuerungsanlagen“ (ABl. EU Nr. L 212 S.1) maßgeblich ist. In dem Genehmigungsverfahren war wegen der besonderen Reglungen im Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz LNGG) keine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG erforderlich. Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Nach § 5 LNGG - Gesetz fand eine verkürzte Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens wurden Gutachten insbesondere zu den Themen Luftschadstoffe, Lärm, Licht, Sicherheitstechnik, Brandschutz, landschaftspflege-rische Begleitplanung, Artenschutz, Wasserrahmenrichtlinie, Meeresstrategie-Rahmenricht-linie und Marine Studien erstellt.

Recyclinganlage für Verbundmaterialien - Wesentliche Änderung durch Substitution der regenerativen Nachverbrennung (RNV) gegen ein Blockheizkraftwerk (BHKW) mitsamt Errichtung und Betrieb zweier Gaskessel und eines Gaswäschers (saperatec GmbH)

Die saperatec GmbH betreibt am Standort in der Randelstr. 5 in Dessau-Roßlau eine Anlage zum Recycling von Verpackungsmaterialien. Diese ist geeignet verschiedene, als nicht-gefährliche Abfälle anfallende, mehrschichtige Verbundwerkstoffe mittels eines eigenen Behandlungsverfahrens in einzelne sortenreine Fraktionen wie Kunststoffe, Metalle und Papier-fasern zu trennen, um diese als Recyclingmaterial mit dem Ziel der Rohstoffeinsparung zur Wiederverwendung als Ausgangsstoff für unterschiedliche Produkte in den Stoffkreislauf zu-rückzuführen. Im Zuge der beantragten wesentlichen Änderung soll die bestehende regenerative Nachverbrennung gegen ein Blockheizkraftwerk und einen Gaswäscher substituiert so-wie zwei Gaskessel zur Bereitstellung von Wärmeenergie errichtet und betrieben werden. Damit verbunden sind anlagentechnische Änderungen im Verarbeitungsprozess, am Kühlkreislauf, der Abgas- und Abluftführung einschließlich der Änderung des Kamins sowie der örtlichen Verlegung der Abluftreinigungsanlage am Standort. Des Weiteren ist die Nutzung vorhandener Räumlichkeiten für die Einrichtung eines Technikums sowie eines Rückstelllagers und Änderungen im Bereich des Chemikalien- bzw. Stofflagers mitsamt der Errichtung eines Lagerbehälters zum Vorhalten eines notwendigen Hilfsstoffes geplant. Sonstige Änderungen der Abläufe des grundlegenden Verarbeitungsprozesses und der genehmigten Anlagenkapazität sind nicht vorgesehen.

Altpapier

Altpapier Die Papierindustrie setzte im Jahr 1990 knapp 49 Prozent Altpapier ein, 2015 74 Prozent und im Jahr 2023 rund 83 Prozent. Diese Steigerung senkte den Holz-, Wasser- und Primärenergieverbrauch pro Tonne Papier. Das Mehr an Papierkonsum relativierte jedoch den Effizienzgewinn. Zudem gefährden Verunreinigungen aus Druckfarben, Kleb- und Papierhilfsstoffen inzwischen das Altpapierrecycling. Vom Papier zum Altpapier Im Jahr 2023 wurden rechnerisch in Deutschland 175,6 Kilogramm (kg) Pappe, Papier und Karton pro Kopf verbraucht. Diese Zahl bezieht neben dem Verbrauch in den privaten Haushalten auch den gesamten Verbrauch an Papier in Wirtschaft, Medien und Verwaltungen mit ein. In privaten Haushalten beträgt die jährlich verbrauchte Papiermenge ca. 105 kg pro Kopf ( INTECUS GmbH ). Dies entspricht einem rechnerischen Gesamtverbrauch von 14,9 Millionen Tonnen (Mio. t). Im gleichen Jahr haben private und kommunale Entsorger 12,7 Mio. t Altpapier gesammelt. Dies ergibt eine Altpapierrücklaufquote von 85 % (siehe Tab. „Papiererzeugung, Papierverbrauch und Altpapierverbrauch“). Die deutsche Papierindustrie Die deutsche Papierindustrie stellte im Jahr 2023 rund 18,6 Mio. t Papier, Pappe und Kartonagen her. Sie setzte dafür rund 15,5 Mio. t Altpapier ein. Die Altpapiereinsatzquote – also der Altpapieranteil an der gesamten inländischen Papierproduktion – lag damit bei rund 83 %. Diese Quote stieg seit dem Jahr 2000 um 23 Prozentpunkte (siehe Tab. „Altpapiereinsatzquoten in Prozent“). Der deutschen Papierindustrie gelang es auf diese Weise, ihre spezifischen Umweltbelastungen zu verringern. Die hohe Altpapiereinsatzquote von 83 % lässt sich kaum noch erhöhen. Dennoch ist es technisch etwa möglich, mehr Altpapier bei der Herstellung von Zeitschriften-, Büro- und Administrationspapieren und vor allem bei der Herstellung von Hygienepapieren zu nutzen. Eine Nachfragesteigerung seitens Verbraucherinnen und Verbraucher würde dies befördern. Der Altpapiereinsatz bei der Herstellung von Hygienepapieren fällt erneut auf nunmehr 40 %. Dies liegt an der Abnahme weißer Altpapiere im Markt durch den Rückgang der graphischen Papiere, bedingt durch die fortschreitende Digitalisierung, bei gleichzeitiger Zunahme von Verpackungspapieren. Der Rohstoff Altpapier ist knapp. Der Einsatz von Altpapier ist vorteilhaft, da Fasern aus Hygienepapieren nach der Nutzung nicht für ein weiteres Recycling zur Verfügung stehen. Bei der Herstellung von Zeitungsdruck- und Wellpappenrohpapieren wurde im Jahr 2023 statistisch gesehen mehr als 100 % Altpapier eingesetzt. Der Grund ist, dass bei der Aufbereitung von Altpapier Sortierreste und alle Verunreinigungen, welche die Qualität des Neupapiers beeinträchtigen, abgeschieden werden. Dabei gehen auch in geringem Umfang Papierfasern verloren, deshalb wird in der Produktion bis zu 20 % mehr Rohstoff, der aber auch papierfremde Bestandteile enthält, eingesetzt. Die Altpapierverwertungsquote, also der Altpapierverbrauch im Verhältnis zum gesamten Papierverbrauch, lag 2023 bei über 100 % (siehe Abb. „Altpapierverwertungsquoten“). Es wurde mehr Altpapier für die Herstellung von Recyclingpapier verbraucht als Papier in Deutschland verbraucht wurde. Das liegt daran, dass mehr Papier für den Export produziert wurde und weniger im Inland verbraucht wurde. Tab: Altpapiereinsatzquoten in Prozent Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Altpapierverwertungsquote Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Energieeffiziente Papierherstellung Papier, Pappe und Kartonagen wurden im Jahr 2023 energieeffizienter hergestellt als im Jahr 1990. Der mittlere Energieeinsatz bezogen auf eine Tonne erzeugtes Papier sank in diesem Zeitraum von 3,413 auf 2,789 Megawattstunden (MWh). Diese Effizienzsteigerung wurde durch die erhöhte Produktion im selben Zeitraum überkompensiert. So stellte die deutsche Papierindustrie im Jahr 2023 rund 32 % mehr Papier, Pappe und Kartonagen her als im Jahr 1990. Die Emissionen an fossilem Kohlendioxid pro Tonne Papier konnten trotzdem seit 1990 um etwa ein Drittel gesenkt werden. Sie liegen jetzt bei 526 kg Kohlendioxid pro Tonne produzierten Papiers. Das liegt vor allem am zunehmenden Einsatz von alternativen Brennstoffen und dem steigenden Anteil an erneuerbaren Strom im deutschen Strommix. Die Papierbranche bemüht sich einerseits, den Energieverbrauch weiter zu senken. Gleichzeitig investieren viele Unternehmen in zusätzliche Prozessstufen, um aus dem Rohstoff Altpapier Papiere mit höheren Weißgraden und glatterer Oberfläche herzustellen. Dafür benötigen sie mehr Energie, da mehr Fasern aussortiert und diese stärker gereinigt und gebleicht werden. Der Gesamtenergieeinsatz stieg daher von 157 Petajoule (PJ) im Jahr 1990 um gut 20 % auf 188 PJ im Jahr 2023 (Leistungsbericht Papier 2024). Tipp zum Weiterlesen: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V., Leistungsbericht PAPIER 2024. Der Bericht kann beim Verband DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. unter https://www.papierindustrie.de/papierindustrie/statistik bestellt werden Grafische Papiere Die grafischen Papiere sind nach den Verpackungspapieren das mengenmäßig wichtigste Papiersegment. Darunter fallen alle Papiere, die für Zeitungen, Zeitschriften, Schreib- oder Kopierpapiere verwendet werden. Für diese grafischen Papiere hat das Umweltbundesamt 2020 in einer Ökobilanz erneut überprüfen lassen, welche Umweltwirkungen während des gesamten Lebensweges der Papiere entstehen und welche Umweltentlastungspotenziale der Einsatz von Altpapieren im Produktionsprozess bietet. Demnach besitzt Recyclingpapier deutliche ökologische Vorteile gegenüber Frischfaserpapieren (Primärfaserpapieren). Der Holzverbrauch verringert sich und steht für langlebigere Nutzungen zur Verfügung. Recyclingpapier muss nicht so intensiv gebleicht werden, wie es bei der Herstellung von Frischfaserpapier der Fall ist. Für die Gewinnung von Recyclingpapier wird damit nur die Hälfte an Energie benötigt und zwischen einem Siebtel bis zu einem Drittel der Wassermenge, die bei Frischfaserpapier eingesetzt wird. Auch die ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen sind bei Recyclingpapieren auf dem deutschen Markt durchschnittlich 15 % geringer als bei Frischfaserpapieren, auch wenn integrierte Zellstoff- und Papierfabriken aus Frischfaser bessere Treibhausgasbilanzen aufweisen können. Die Wälder werden durch die Verwendung von Recyclingpapier geschont und damit Verlust an ⁠ Biodiversität ⁠ durch intensive Forst- und Plantagenwirtschaft und deren soziale und ökologische Folgen weltweit verringert. Ein höheres Altpapierrecycling ist für praktisch alle betrachteten Wirkungskategorien günstiger zu bewerten: Dies betrifft die Knappheit fossiler Energieträger, Treibhauspotenzial, Sommersmog, Versauerungspotenzial und Überdüngung von Böden und Gewässern. Das heißt konkret: Wer beim Kauf von einem Paket Papier mit 500 Blatt, das etwa 2,5 Kilogramm (kg) wiegt, zu Recyclingqualität greift, spart 5,5 kg Holz. Mit den 7,5 Kilowattstunden Energie, die man bei Kauf eines Paketes Recyclingkopierpapier zusätzlich spart, kann man 525 Tassen Kaffee kochen. Der Wald wird geschont. Tipp zum Weiterlesen: Broschüre „Papier. Wald und Klima schützen“ Mögliche Schadstoffanreicherung im Papier Das Schließen von globalen Stoffkreisläufen und die hohe Zahl an Recyclingzyklen kann jedoch auch einen negativen Aspekt haben: So treten immer wieder erhöhte Gehalte unerwünschter Stoffe in den Altpapierkreisläufen auf. Es handelt sich dabei um Chemikalien, die an Papierfasern gut haften und wasserlöslich sind. Beispiele hierfür sind bestimmte Mineralölbestandteile in Druckfarben, per- und polyfluorierte Verbindungen (⁠ PFAS ⁠), Bisphenol S aus Kassenzetteln und gewisse Phthalate aus Klebstoffen. Diese Chemikalien können Altpapier verunreinigen, wenn etwa neue Papierprodukte wie Thermopapier oder neue Druckverfahren mit den dazugehörige Druckfarben, Bindungen, oder Verbundmaterialien entwickelt werden, die nicht auf ihre Auswirkungen auf die Recyclingkreisläufe geprüft werden. Dabei kommt erschwerend hinzu, dass auch Stoffe, die in Deutschland schon seit Jahren nicht mehr eingesetzt werden, wie z.B. Phthalate in Klebstoffen, in anderen Ländern noch im Einsatz sind und hier in Deutschland über den Recyclingkreislauf wieder in das Papier eingetragen werden. Diese Verunreinigungen gefährden den Einsatz von Altpapier etwa als Verpackung für Cerealien, Mehl oder Reis und anderen Lebensmittelkontaktpapieren. Denn sowohl die Bedarfsgegenständeverordnung als auch die Empfehlung „XXXVI. Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt“ des Bundesinstitutes für Risikobewertung geben für den Gehalt an Schadstoffen in Papier, Pappe und Kartons Obergrenzen vor. Einige dieser Verunreinigungen gelangen nicht bei der Papierherstellung in den Kreislauf, sondern wenn etwa Wellpappenhersteller, Drucker und Verpacker Papier nutzen und weiter verarbeiten. Diese Unternehmen sind mitunter nicht ausreichend sensibilisiert oder motiviert, nur Stoffe einzusetzen, die für das Recycling unkritisch sind. Hier gilt es, durch ein vernetztes Denken und Handeln bei allen Beteiligten die erforderliche Sensibilität zu schaffen, damit das erreichte hohe Verwertungsniveau bei Altpapier nicht gefährdet wird und durch die Verwertung von Altpapier auch zukünftig ein wichtiger Beitrag zum ressourceneffizienten Umgang mit Rohstoffen geleistet werden kann. Das Umweltbundesamt setzt sich für eine Vermeidung von Verunreinigungen möglichst an der Quelle ein.

Preis der Umweltallianz Sachsen-​Anhalt 2024 Innovative Umweltideen aus Sachsen-Anhalt Jury 2024 Preiskategorie „Produkte und Technologien“ Preiskategorie „Konzepte und Projekte“ Preiskategorie "Sonderpreis der Umweltallianz" Galerie zum Preis der Umweltallianz 2024

Die Verleihung des 9. Preises der Umweltallianz stand in diesem Jahr unter dem Motto „25 Jahre Umweltallianz – Innovative Umweltideen aus Sachsen- Anhalt“. Er wurde in den Kategorien „Produkte und Technologien“ und „Konzepte und Projekte“ vergeben. Außerdem wurde erneut der „Sonderpreis der Umweltallianz“ verliehen, der ausschließlich Mitgliedern vorbehalten ist. Insgesamt hat die Umweltallianz Sachsen-Anhalt Preisgelder in Höhe von 24.000 Euro ausgelobt. Eine fünfköpfige Jury hatte in einem ersten Bewertungsschritt aus allen Bewerbern zunächst neun Finalisten ausgewählt. Diese konnten sich im September persönlich der Jury präsentieren und erhielten ein professionell produziertes Video für die eigene Öffentlichkeitsarbeit. Die Preisverleihung fand am 13.11.2024 im Palais am Fürstenwall der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt statt. Vorsitz: Prof. Dr.-Ing. Daniela Thrän Leiterin Department Bioenergie am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, in Kooperation mit dem Deutschen Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH – DBFZ Mitglieder: Gesa Kupferschmidt Abteilungsleiterin Technischer Umweltschutz, Bodenschutz, Klimaschutz am Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Klaus Olbricht Präsident der Industrie- und Handelskammer Magdeburg Fabian Hoppe Geschäftsführer Kommunikation, Bildung und Nachhaltigkeit, Pressesprecher beim Verband der Chemischen Industrie e.V., Landesverband Nordost (VCI Nordost) Robert Gruhne Reporter Landesredaktion Magdeburger Volksstimme bei Volksstimme Investigation GmbH Preisträger: Inflotec GmbH aus Magdeburg Preisgeld: 8000 Euro Würdigung für: Energieeffiziente und ressourcenschonende Wasseraufbereitung Die Inflotec GmbH hat eine innovative, ressourcenschonende und energieeffiziente Technologie entwickelt, mit der sich autark überall jegliches Wasser zu Trink- oder Brauchwasser aufbereiten lässt (Kreislaufsystem). Im Vergleich zu herkömmlichen Umkehrosmose-Aufbereitungssystemen wird nur ein Fünftel an Energie benötigt. Durch die Rückspül- und Selbstreinigungsfunktion der Anlagen müssen zudem keine Filter gewechselt werden. Die modularen, autonomen und mobilen Systeme können praktisch überall eingesetzt werden. Die Innovation hierbei ist die Entwicklung eines einzigartigen neuen Membranprozesses zur ressourceneffizienten Wasseraufbereitung. Eine herkömmliche Keramikmembran (Ultrafiltration) wird durch Post-Modifikation mit Polyelektrolyten zu einer Nanofiltrationsmembran mit einzigartigen Trenn- und Materialeigenschaften. Das System ermöglicht in einem Aufbereitungsschritt die sichere Reinigung selbst von schwer behandelbaren Wasserressourcen (z. B. kontaminierten Abwässern). Neben Partikeln (Mikroplastik, Medikamentenrückstände, Schwermetalle, Uran, Arsen, PFAS etc.), Bakterien und Viren können auch gelöste Wasserinhaltsstoffe (Organik, Salze) sowie Öle und Fette zurückgehalten werden. Finalist: IPT-Pergande Gesellschaft für innovative Particle Technology mbH Würdigung für: Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks in der Wirbelschichtgranulation durch Nutzung von Abwärme IPT-Pergande betreibt am Standort Weißandt-Gölzau mehrere Produktionsanlagen zur Herstellung von Produkten für die chemische Industrie. Eine Schlüsseltechnologie ist hierbei die Wirbelschicht-Granulation. Bei diesem Prozess wird eine wässrige Suspension mit einem erwärmten Prozessgas getrocknet und dabei granuliert. Die signifikante Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks des Gesamtverfahrens wurde durch die Nutzung der Abwärme von Kompressoren für die Erzeugung von Druckluft erreicht, indem das Prozessgas vorgewärmt wird, wodurch sich eine Reduzierung des Heizdampfes ergibt. Der reduzierte Dampfbedarf führt wiederum zu einer Verringerung des Erdgasverbrauches. Die resultierende CO 2 -Einsparung pro Jahr liegt bei 400 bis 500 t. Finalist: POLICYCLE Deutschland GmbH Würdigung für: Energieeffizientes Recycling für echte Härtefälle | Kleberbeschichtete Altfolien werden erstmals wieder zu Folie Kleberbeschichtete Schutzfolien, die fast in jeder Industrie Anwendung finden, sind heute nicht recyclingfähig. Auf Grund ihrer Beschichtung werden sie bis dato thermisch verwertet. Beim Recycling führen sie zu einem Verblocken und Verkleben der Anlagen oder der späteren Folie auf Grund von Klebermigration. Gleichzeitig ist die Folienindustrie dazu angehalten, die Verfügbarkeit von Rezyklaten am Markt zu steigern und Kreisläufe zu etablieren. Daher war das Ziel der Entwicklung seitens der POLICYCLE Deutschland GmbH bisher nicht recyclebare Folien erstmals zu recyclen, in eine neue Folie zurückzuführen und dabei das energieintensive Recycling wirtschaftlicher und automatisierter zu gestalten. Mit dem so entstandenen Fluff-to-Film-Prozess werden durch Auslassen eines gesamten Prozessschritts gegenüber dem klassischen Recycling bis zu 40 % Energie und die damit verbundenen CO 2 -Emissionen in der Produktion eingespart. Gleichzeitig ist das entstehende Folienendprodukt „Müllsack“ bis zu dreimal dünner, aber ebenso belastbar wie ein vergleichbarer Standardmüllsack. Der mit dem „Blauen Engel“ zertifizierte Müllsack besteht aus mehr als 95 % post-consumer-Rezyklat, 70 % davon machen die kleberbeschichteten Altfolien aus. Durch den hohen Polyethylen-Anteil wäre der Müllsack, je nach vorliegendem Entsorgungssystem, selbst wieder recyclingfähig. Preisträger: GMBU e.V. Gesellschaft zur Förderung von Medizin-, Bio- und Umwelttechnologien, Halle Preisgeld: 8000 Euro Würdigung für: Schäumbare Verbundmaterialien auf Pflanzenbasis Die GMBU e. V. bietet innovative Rezepturen für pflanzenbasierte und rezyklierbare Komposite mit natürlichen Füllstoffen an, die sich für den 3D-Druck, den Spritzguss und hydraulisches Pressen eignen. Als Füllstoffe dienen natürliche Reststoffe, wie Hanf- und Hopfenschäben, Kakao- und Kaffeeschalen sowie Kokos- und Papierfasern. Anbauflächen zur Kultivierung werden nicht benötigt, da die Reststoffe prozessgebunden anfallen. Durch die Zugabe der Füllstoffe können 10 % Basispolymer eingespart werden. Dadurch wird eine Reduktion der CO 2 -Emissionen von 60 % im Vergleich zum Einsatz erdölbasierter Kunststoffe erreicht. Die Filamente und Granulate lassen sich wie herkömmliche Compounds verarbeiten und bieten eine holzähnliche Oberfläche. Durch Einarbeitung von zusätzlichem Treibmittel entsteht ein schäumbares Material für den 3D-Druck, welches beispielsweise als Sandwichmaterial im Leichtbau eingesetzt werden kann. Die Expansion des Treibmittels erfolgt während des Druckprozesses und wird über die Düsentemperatur gesteuert. Dadurch kann eine Gewichtsreduzierung von circa 50 % erzielt werden. Finalist: Agrar Burgscheidungen eG, Laucha an der Unstrut Würdigung für: Wasserrecycling für eine integrierte Symbiose der Algenkultivierung im Weinbau: Wi-Sa-We Die Agrar Burgscheidungen eG hat in Kooperation mit der GMBU e. V. – Gesellschaft zur Förderung von Medizin-, Bio- und Umwelttechnologien ein Verfahren zur symbiotischen Aufzucht von Mikroalgen für den Weinbau entwickelt. Durch die Bewässerung von Wein mit aufbereitetem Kulturmedium der Mikroalgen wird Wasser recycelt, die Biodiversität gestärkt, das Pflanzenwachstum verbessert und ein resilientes Mikrobiom geschaffen. Der Nährstoffeintrag aus dem Medium spart Kosten für Düngemittel, was die ökonomische Ressourceneffizienz unterstreicht. Das Verfahren ist vielfältig übertragbar und weist enormes ökologisches Potenzial mit ökonomischen Erfolgsaussichten auf. Finalist: Synthos Schkopau GmbH, Schkopau Würdigung für: Synthesekautschuk für verbesserten Reifenabrieb – ein Beitrag zur Mikroplastikreduktion Die Synthos Schkopau GmbH baut als größter Anbieter von Synthesekautschuk in Europa die Palette nachhaltiger Produkte kontinuierlich aus. In den letzten 15 Jahren wurden am Standort Schkopau erfolgreich SSBR-Typen (Solution Styrene Butadiene Rubber) für energieeffiziente Reifen entwickelt und vermarktet. Dem Synthos-Forscherteam ist es gelungen, zusätzlich den Reifenabrieb zu verringern und damit auch die Mikroplastikbildung aus Reifen zu minimieren. In Hochleistungsreifen verwendete Synthesekautschuke müssen umfangreiche Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Für den ökologischen Fußabdruck von Reifen sind umweltverträgliche Zusatzstoffe sowie der Einfluss neuer Synthesekautschuke, z.B. SSBR, relevant. Leistungseigenschaften des Reifens, die mit dem Fahrverhalten und der Sicherheit des Fahrzeugs verbunden sind, müssen mit einem geringen Rollwiderstand und einem niedrigen Abrieb korreliert werden. Während ein hoher Rollwiderstand den Energieverbrauch der Fahrzeuge erhöht, verursacht ein hoher Abrieb die verstärkte Bildung von Mikroplastik. Die neue Technologie verbessert den Abrieb um ca. 8 %, ohne die Leistungseigenschaften negativ zu beeinträchtigen. Preisträger: MOL Katalysatortechnik GmbH, Merseburg Preisgeld: 8000 Euro Würdigung für: Kühlwasserbehandlung in der Kernfusion In technischen Kühlkreisläufen wird das Kühlwasser mittels Kreiselpumpen in eine turbulente Strömung versetzt. Übersteigt die in das Wasser eingetragene Pumpenergie die Stabilisierungsenergie des Wassers, dann bilden sich Wasserdampfbläschen. Bläschen mit einem Durchmesser um 1 Mikrometer sorgen selektiv für saubere Oberflächen auch auf Schweißnähten. Größere Bläschen begünstigen Bakterien und Korrosion bis hin zur Kavitation. Durch Installation spezieller, von der MOL Katalysatortechnik GmbH entwickelter Mineral-Metall-Folien auf der Saugseite der Kreiselpumpen im turbulenten Strömungsbereich wird die Bildungsgeschwindigkeit der Wasserdampfbläschen beschleunigt, so dass anstelle weniger großer gefährlicher Wasserdampfbläschen viele sehr kleine nützliche gebildet werden. Dadurch ist es möglich, Kühlwasser mit hoher technischer und hygienischer Sicherheit und ohne Einsatz von Chemikalien und Bioziden dauerhaft sicher und wirtschaftlich vorteilhaft zu behandeln. Finalist: LEUNA-Harze GmbH, Leuna Würdigung für: Großtechnische Synthese von biobasierten Epoxidharzen aus pflanzlichen Altölen Die bisher zur Verfügung stehende Rohstoffbasis für Epoxidharze ist Erdöl. Im Zuge der Rückwärtsintegration der Produktion der LEUNA-Harze GmbH wurde eine eigene Synthesevariante für den zur Herstellung von Epoxiden notwendigen Rohstoff Epichlorhydrin entwickelt und in einer großtechnischen Anlage mit einer Kapazität von 15.000 t/a realisiert. Dabei wird nicht Propylen, sondern Glycerin, ein Nebenprodukt der Biodieselherstellung, als Rohstoff eingesetzt. Als Startpunkt der Wertschöpfungskette dienen gebrauchte Speisefette und -öle, die über Glycerin und Epichlorhydrin in einem Upcyclingprozess zu biobasierten Epoxidharzen umgesetzt werden. Eine neue Produktlinie mit reduziertem CO 2 -Fußabdruck und garantiertem biobasierten Anteil auf Basis von wiederverwerteten, pflanzlichen Altölen konnte vom Unternehmen erfolgreich auf dem Markt eingeführt werden. Dies ermöglicht einen biobasierten Kohlenstoffanteil von bis zu 42 % bei gleichzeitiger, signifikanter Reduktion des CO 2 -Fußabdrucks der so hergestellten Produkte. Diese finden Anwendung in der Wind-, Bau- und Automobilindustrie. Finalist: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH, Lutherstadt Wittenberg Würdigung für: ATMOWELL® – Ammoniakreduzierung im Tierstall Ammoniak (NH 3 ) kann bei übermäßiger Freisetzung negative Effekte auf die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier haben. Deutschland hat sich verpflichtet die nationalen NH 3 -Emissionen bis zum Jahr 2030 um 29 % zu senken (im Vergleich zu 2005). Mit ca. einem Drittel stammt ein Großteil der nationalen NH 3 -Emissionen aus Tierställen. Der Einsatz eines Ureaseinhibitors in Rinder- und Schweineställen ist ein innovativer Ansatz, um diese Emissionen deutlich zu mindern. Damit kann u. a. die Versauerung und Eutrophierung von Böden und Ökosystemen, die Verschiebung des Artenspektrums und Bedrohung der Artenvielfalt sowie die Gesundheitsbelastung (Schleimhautirritationen, sekundärer Feinstaub, Atemwegserkrankungen) gemindert werden. ATMOWELL® ist ein von SKW Piesteritz patentierter Ureaseinhibitor, welcher NH 3 -Emissionen in Rinderställen um 58 % reduziert. Die so verbesserte Luftqualität schützt vor negativen Auswirkungen des Ammoniaks auf Umwelt, Klima, sensible Ökosysteme und vor der Versauerung von Böden.

Radio spectrum monitoring at Ny-Ålesund, Spitsbergen

Abstract

Papier, Recyclingpapier

Recyclingpapier ist gut für die Umwelt So gelingt ein klimafreundlicher Umgang mit Papier Kaufen Sie Papierprodukte aus Recyclingpapier (Blauer Engel). Entsorgen Sie benutztes Papier getrennt (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen). Gewusst wie Die Herstellung von Papier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und kann zur Einleitung gefährlicher Chemikalien in Gewässer führen. Durch den Einsatz von Altpapier und beste verfügbare Techniken bei der Produktion von neuem Papier können diese Umweltbelastungen stark reduziert werden. Kauf von Recyclingpapier: Für fast jeden Papierbedarf gibt es ein passendes Recyclingpapier. Ob für Drucker oder Kopierer, für Klopapier oder Küchenrolle, ob weiß oder bunt: Recyclingpapier kann fast überall bedenkenlos eingesetzt werden. Der Blaue Engel garantiert dabei, dass die Papierfasern zu 100 Prozent aus Altpapier gewonnen werden. Andere Produktkennzeichnungen wie FSC- oder PEFC-Label oder die Bezeichnung "Chlorfrei gebleicht" sind bei Papierprodukten aus Umweltsicht weniger hilfreich (siehe Hintergrund). Papier getrennt entsorgen: Benutztes Papier ist ein wertvoller Rohstoff und gehört deshalb getrennt entsorgt. Dabei sind die örtlich unterschiedlichen Sammelsysteme zu berücksichtigen (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen). Ins Altpapier gehören: Zeitungen/Zeitschriften/Broschüren/Bücher, Schulmaterial aus Papier, Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen, Geschenkpapier und –karton, Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton, leere Pizzakartons Eierkartons. Nicht ins Altpapier gehören: Verbundmaterialien – Getränkekartons, Coffee-to-go-Becher (Gelber Sack), Tapeten (Restmüll), Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack), Thermopapier – Kassenzettel, Fahrkarten (Restmüll). Eine Ausnahme hiervon sind Thermopapiere, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese halten die Rezyklierbarkeitsanforderungen des Blauen Engels für Thermopapiere ein. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden. Selbstdurchschreibepapier, Nassfeste und/oder fettdicht imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen – gebrauchte Taschentücher, Plakate, Coffee-to-go-Becher, Hamburger-Verpackungen, Backpapier, Muffinförmchen, Trinkhalme (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack), Verschmutzte, restentleerte Papierverpackungen – Pappschalen für Ofengerichte wie Lasagne oder Fisch (gelber Sack) Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack), Papiere mit Klebstoffanwendungen, die sich nicht leicht abtrennen lassen (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts) (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack). Eine Ausnahme hiervon sind Papierprodukte, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese dürfen nur Klebstoffe enthalten, die nach den anerkannten Prüfmethoden INGEDE 12 & Score Card als ausreichend abtrennbar bewertet werden. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden. Was Sie noch tun können: Bestellen Sie unerwünschte Kataloge, Prospekte und Zeitschriften ab: Per Anruf aus Verteilerlisten streichen lassen oder Werbebrief oder Werbekatalog retour mit dem Vermerk "Unfrei zurück an Absender! Unverlangte Sendung" Digitalisierung von Dokumenten und Scan-to-E-Mail sparen Papier und Archivraum. Informationen im Internet machen manches Archivieren überflüssig. Bringen Sie das Altpapier zu Fuß oder per Fahrrad an seinen Bestimmungsort. Sparen Sie sich damit zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto. Auch bei Recyclingpapier gilt: Sparsam verwenden. Nutzen Sie beim Papier beide Seiten. Nutzen Sie bei Druckern – wenn vorhanden – die Duplex-Funktion (beidseitiges Drucken) und die Verkleinern-Funktion (2 Seiten auf 1 Seite drucken). Green-Printing-Software entfernt leere Seiten und unnötige Informationen aus der zu druckenden Datei. Hintergrund Umweltsituation: Für die Produktion von einem Kilogramm neuem Kopierpapier (200 Blatt - Primärfaserpapier) werden ca. 50 Liter Wasser und circa fünf Kilowattstunden Energie verbraucht. Die Produktion von Recyclingpapier hingegen benötigt nur etwa 50 Prozent an Energie und nur rund 33 Prozent der Wassermenge. Außerdem werden pro Kilogramm Sekundärfaserpapier bis zu 2,2 Kilogramm Holz eingespart. Dem stehen 1,2 Kilogramm Altpapier für die Herstellung von einem Kilogramm Recyclingpapier gegenüber. Vorteile in der Ökobilanz hat Recyclingpapier auch bei: Photooxidantienpotenzial, Eutrophierungspotenzial für Land- und Wasserökosysteme, Giftigkeit für die Umwelt (Ökotoxizität) und Giftigkeit für den Menschen (Humantoxizität). Die Holzentnahme für Frischfaserpapier bedeutet immer einen Eingriff in das Wald-⁠ Ökosystem ⁠ und ist daher mit Risiken für die biologische Vielfalt verbunden. Die Nutzung von Recyclingfasern wirkt diesem Risiko entgegen. In nahezu allen untersuchten Regionen besteht ein Risiko für Landnutzungsänderungen aufgrund der Holzversorgung für die Zellstoff- und Papierproduktion. Einzig in Mittel- und Südeuropa ist das Risiko gering, weil Primärwälder hier bereits fast vollständig verschwunden sind. Der beste Weg, um das Risiko weiterer Landnutzungsänderungen zu vermeiden, ist die Nutzung von Recyclingfasern. Bestimmte Papierfabrikationshilfsstoffe oder Inhaltsstoffe von Druckfarben oder Klebstoffen können sich im Recyclingkreislauf anreichern. Teilweise können diese nicht entfernt werden. Es besteht bei manchen Stoffen die Gefahr, dass sie aus Recyclingpapierverpackungen auf Lebensmittel übergehen. Für besonders gefährdete Lebensmittel ist daher eine wirksame Barriere in der Verpackung zum Schutz des Verbrauchers notwendig. Es ist allerdings auch sehr wichtig, dass alle Akteure in der Wertschöpfungskette ihren Beitrag zur Verringerung der Einträge in den Stoffkreislauf leisten. Durch den Ersatz schadstoffbelasteter Druckfarben, Klebstoffe und Fabrikationshilfsstoffe kann bereits an der Quelle ein großer Schritt für ein sauberes Papierrecycling getan werden. Damit wird sowohl dem Verbraucherschutz wie auch dem Umweltschutz nachhaltig Rechnung getragen. Gesetzeslage: Es gelten die Grundsätze und Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), zum Beispiel die Verwertungshierarchie des Paragraf 6 KrWG und die Verpflichtung zur getrennten Sammlung (§ 14). Die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen sollen spätestens ab dem 1. Januar 2020 mindestens 65 Gewichtsprozent insgesamt betragen. Für Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Entsorgung. Diese sind von privaten Haushalten (und den sogenannten vergleichbaren Anfallstellen nach § 3 Abs. 11 VerpackG wie Hotels, Gastronomie etc.) grundsätzlich in der Altpapiersammlung zu entsorgen. Verpackungen aus Glas gehören in die Altglassammlung, solche aus anderen Materialien (z.B. Kunststoffen, Verbunden, Getränkekartons etc.) in den gelben Sack oder die gelbe Tonne. Für Verpackungen, die in Industrie und Großgewerbe anfallen, müssen die Hersteller eine Rückgabemöglichkeit anbieten. Sie können von den Unternehmen auch gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entsorgt werden. Die 16 führenden Druck- und Gerätehersteller haben sich auf europäischer Ebene u.a. verpflichtet, ihren Kunden die Verwendung von Recyclingpapier in ihren Geräten zu empfehlen. Außerdem wollen sie auf die Umweltvorteile von Recyclingpapier aufmerksam machen. Die EU-Kommission hat im Juni 2015 die Umsetzung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung bestätigt. Marktbeobachtung: Im Jahre 2021 lag der rechnerische Verbrauch von Papier, Pappe und Karton in Deutschland bei 228 Kilogramm pro Einwohner. Dies entspricht einem Gesamtverbrauch von 19 Millionen Tonnen. Die Altpapierrücklaufquote lag bei rund 14,5 Millionen Tonnen (77%). Die inländische Papierproduktion betrug 23,1 Millionen Tonnen mit einem Altpapieranteil von rund 18,3 Millionen Tonnen (77,9%). Die Altpapiereinsatzquote einzelner Papiersorten, beispielsweise bei den Wellpappenrohpapieren oder bei Zeitungsdruckpapier, lag bei über 100 Prozent. Denn bei der Aufbereitung von Altpapier müssen Sortierreste und alle Verunreinigungen, welche die Qualität des Neupapiers beeinträchtigen, abgeschieden werden. Steigerungsmöglichkeiten des Altpapiereinsatzes bestehen noch bei den Zeitschriftenpapieren sowie Büro- und Administrationspapieren, aber auch bei den Hygienepapieren. Der Blaue Engel ist für Papiere der beste Orientierungsmaßstab. Andere Produktkennzeichnungen sind aus Umweltsicht für Papiere weniger hilfreich: FSC und PEFC auf Papier: FSC und PEFC sind Label für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Am Markt findet man überwiegend FSC Mix-Papiere. "Mix" besagt, dass mindestens 70 Prozent der Fasern aus FSC-Holz und /oder Altpapier stammen. Meistens handelt es sich um reine Frischfaserpapiere. Zwar gibt es auch einige Papiere mit dem FSC Recycling-Siegel. Doch dieses erfüllt nicht die strengen Anforderungen des Blauen Engels, beispielsweise zum Mindestanteil niedriger Altpapiersorten, an den Energie- und Wasserverbrauch oder an den Einsatz von Chemikalien bei der Produktion. Papiere mit dem FSC oder dem PEFC Zeichen sind deshalb im Vergleich zu Waren, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, weniger empfehlenswert. Chlorfrei gebleicht: Bedeutet, dass kein Altpapier enthalten ist und trifft keine Aussage über die Art der Waldbewirtschaftung. Es macht lediglich Aussagen über den Chemikalieneinsatz bei der Bleichung. Heutzutage überwiegt die Elementarchlorfreie (ECF) mit 90 Prozent vor der vollständig chlorfreien Bleiche (TCF) mit fünf Prozent. Nur fünf Prozent der weltweiten Produktion wird noch mit reinem Chlor produziert. EU-Ecolabel (EU Blume) und skandinavisches Umweltzeichen Nordic Ecolabel (Nordischer Schwan): Beide Siegel fordern weniger Energieverbrauch und Abwasserbelastung als bei der durchschnittlichen Papierherstellung üblich. Das Nordic Ecolabel verlangt keinen Altpapiereinsatz. Das EU Ecolabel fordert nur beim Zeitungsdruckpapier einen Altpapieranteil von 70 Prozent. Beide Zeichen erfüllen die Anforderungen an eine nachhaltige Forstwirtschaft nicht ausreichend. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Anteil der Hölzer aus Urwäldern stammt. Österreichische Umweltzeichen: Dieses Zeichen setzt Grenzwerte zum Energieverbrauch, zur Abwasserbelastung sowie zum Chemikalieneinsatz. Bei Büropapier verlangt es den Einsatz von 100 Prozent Altpapier. Bei Zeitungsdruckpapier sind nur 50 Prozent, bei hochwertigen gestrichenen und ungestrichenen Druckpapieren sogar nur zehn beziehungsweise 20 Prozent Altpapier vorgeschrieben. Die eingesetzten Primärfasern müssen nur zur Hälfte aus zertifizierter Forstwirtschaft stammen. Die Kriterien für eine umweltverträgliche Rohstoffbeschaffung werden dabei also nicht erfüllt. Weitere Informationen finden Sie hier: FAQs Recyclingpapier - Antworten auf häufig gestellte Fragen (⁠ UBA ⁠-Broschüre) Papier- und Altpapierverbrauch (UBA-Themenseite) Altpapier (BMUV-Themenseite) Papierprodukte (UBA-Themenseite, öffentliche Beschaffung) Quellen: Umweltbundesamt (Hrsg.) (2022): Aktualisierte Ökobilanz von Grafik- und Hygienepapier . Forum Ökologie und Papier (Hrsg.) (2012): Papier. Wald und Klima schützen. DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. (VDP) (2022): Papier 2022: Ein Leistungsbericht . Altpapierverwertungsquote Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Altpapiereinsatzquoten in Prozent Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Papiererzeugung, Papierverbrauch und Altpapierverbrauch Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Tabelle als PDF Tabelle als Excel

Spezifische Abfallströme Relevanz von neuen persistenten organischen Schadstoffen in Abfällen und deren Auswirkungen auf die Abfalleinstufung und die Entsorgungswege in Sachsen-Anhalt CFK und GFK-Abfälle Gefährliche Abfälle

Persistente organische Schadstoffe (POP) stellen aufgrund ihrer langlebigen, bioakkumulativen und toxischen Eigenschaften sowie der hohen Mobilität eine erhebliche Umweltgefahr dar. Bisher gibt es weder in Sachsen-Anhalt noch in anderen Bundesländern hinreichende Informationen über die Verbreitung der so genannten „neuen POP“ in Abfällen und ihren  Entsorgungswegen. Hierzu zählen jene Stoffe und Stoffgruppen, welche seit 2010 in das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen wurden. Weitergehende Informationen zum Stockholmer Übereinkommen Um Informationen über die Relevanz neuer POP im Abfallbereich zu gewinnen, hat das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt im Jahr 2018 eine Untersuchung zu den folgenden POP in Auftrag gegeben: kurzkettige Chlorparaffine (SCCP) polybromierte Diphenylether (PBDE) Perfluoroctansulfonsäure und ihre Derivate (PFOS) Hexachlorbutadien (HCBD). Durch eine Literaturrecherche war das theoretisch zu erwartende Inventar an POP im Wirtschaftskreislauf zu ergründen und das tatsächliche Vorhandensein bestimmter POP mittels Laboranalyse von Proben aus ausgewählten Anlagen in Sachsen-Anhalt zu untersuchen. Die Ergebnisse wurden hinsichtlich der abfallrechtlichen Einstufung, der Möglichkeiten des Recyclings und der Wiederverwendung von Erzeugnissen und der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Entsorgung nach der EU-Verordnung 2019/1021 und der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung bewertet.  Der anonymisierte Endbericht (PDF-Datei, 816 KB, nicht barrierefrei aufgrund unregelmäßiger Tabellenstruktur) sowie ein Kurzbericht (PDF-Datei, 149 KB) zur Untersuchung sind hier verfügbar. Bei den durchgeführten 72 Beprobungen stellte sich lediglich der Parameter Deca-Brom-Diphenylether (DecaBDE) in Bezug auf die Reglementierungen der EU-Verordnung als relevant heraus. Alle untersuchten Abfälle wurden thermisch behandelt und damit sichergestellt, dass die POP-Gehalte im Abfall den Anforderungen der EU-Verordnung entsprechend zerstört wurden. Verbundwerkstoffe insbesondere unter Verwendung von Glas- und Carbonfasern gewinnen zunehmend an Bedeutung, da sie für  Leichtbaukonstruktionen wirtschaftlich interessant sind. Mit ihrem Einsatz werden durchaus Aspekte der Ressourceneffizienz und des Klimaschutzes erfüllt. Jedoch ist die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Verbundwerkstoffen als Abfälle noch nicht ausreichend sichergestellt. Vor allem carbonfaserhaltige Abfälle führten in Müllverbrennungsanlagen zu Störungen im Anlagenbetrieb und erste Untersuchungsergebnisse ließen auf das Vorhandensein lungengängiger Fasern nach der Verbrennung schließen. Weitere Untersuchungen zu den Auswirkungen faserhaltiger Abfälle auf die Umwelt und Gesundheit und damit zur Eignung bestimmter Entsorgungstechnologien sind deshalb zwingend erforderlich. Auch ist mittelfristig mit einem erhöhten Aufkommen faserhaltiger Abfälle zu rechnen, das mit der bestehenden Entsorgungsinfrastruktur nicht bewältigt werden kann. Die LAGA hat dieses Thema  zum Anlass genommen und den Ad-hoc-Ausschuss „Entsorgung von mineral- und carbonfaserhaltigen Abfällen“ eingerichtet. Dieser hat in seinem Abschlussbericht vom Juli 2019 den aktuellen Stand zum Einsatz und der Entsorgung faserhaltiger Werkstoffe dargestellt und gibt Empfehlungen für den weiteren Umgang mit den daraus resultierenden Abfällen. Der auf der Webseite der LAGA veröffentlichte Bericht Entsorgung faserhaltiger Abfälle ist hier abrufbar. Die Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten des Europäischen Abfallkatalogs bzw. der nationalen Abfallverzeichnisverordnung sowie deren Einstufung als gefährlich oder nicht gefährlich unterliegt der Verantwortung der Abfallerzeuger bzw. der Abfallbesitzer sowie der Transporteure, Makler und der Abfallbehörden. Neben den als absolut gefährlich eingestuften Abfallarten bestehen 198 sogenannte Spiegeleinträge, bei denen die Einstufung als gefährlich oder nicht gefährlich vom Vorliegen einer gefahrenrelevanten Eigenschaft abhängt. Zur sachgerechten Bewertung dieser Abfälle hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit sind grundsätzlich neben abfallrechtlichen Regelungen die Regelungen aus dem Chemikalien- und Gefahrstoffrecht zu beachten. Der nunmehr vorliegende Technische Leitfaden zur Abfalleinstufung (pdf-Datei 9,8 MB) der Europäischen Kommission  soll all jenen, die mit dem Management und der Kontrolle von gefährlichen Abfällen befasst sind, Erläuterungen und Orientierungshilfen zur korrekten Auslegung und Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften in Bezug auf die Einstufung von Abfällen bieten.  Der Leitfaden behandelt  die richtige Zuordnung von Abfällen zu Abfallarten,  die Identifizierung von gefahrenrelevanten Eigenschaften, die Bewertung, ob der Abfall eine gefahrenrelevante Eigenschaft aufweist und letztendlich die Frage der Einstufung des Abfalls als gefährlich oder nicht gefährlich. Als weitere Grundlage für die praxistaugliche Abgrenzung können die Technischen Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA herangezogen werden. Hinweise aus Vollzugserfahrungen oder andere fachliche Erwägungen können an das Landesamt für Umweltschutz gerichtet werden. Letzte Aktualisierung: 25.03.2024

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