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s/verdauung/Verbauung/gi

LAPRO2009_Kulturlandschaft_Erholungsvorsorge - LAPRO2009 - Siedlungsbegrenzung aus Sicht des Naturschutzes

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Kulturlandschaft,Erholungsvorsorge,Freiraumentwicklung dar.:Im Landschaftsprogramm wird eine aus Sicht des Naturschutzes erforderliche Siedlungsbegrenzung dann dargestellt, wenn: • Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz, • wichtige Kaltluftabflussbahnen, • Auen und Bachtäler, die im LEP Umwelt nicht als Vorranggebiet für Hochwasserschutz festgelegt sind, sowie • seltene Böden, die vor Überbauung zu schonen sind, an die Siedlung angrenzen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 11.6

Bebauungspläne im Landkreis Leer

Bebauungspläne der Städte und Gemeinden im Landkreis Leer: Stadt Leer, Stadt Weener, Stadt Borkum, Gemeinde Bunde, Gemeinde Jemgum, Gemeinde Moormerland, Gemeinde Uplengen, Gemeinde Westoverledingen, Gemeinde Rhauderfehn, Gemeinde Ostrhauderfehn, Samtgemeinde Jümme, Samtgemeinde Hesel

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz LAPRO2009 - Siedlungsbegrenzung aus Sicht des Naturschutzes

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Im Landschaftsprogramm wird eine aus Sicht des Naturschutzes erforderliche Siedlungsbegrenzung dann dargestellt, wenn: Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz, wichtige Kaltluftabflussbahnen, Auen und Bachtäler, die im LEP Umwelt nicht als Vorranggebiet für Hochwasserschutz festgelegt sind, sowie seltene Böden, die vor Überbauung zu schonen sind, an die Siedlung angrenzen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 11.6. (Stand: Juni 2009) - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Neubau der A33 von der A1 (nördlich Osnabrück) bis zur A33/B51n (OU Belm)

Der geplante Streckenabschnitt der A33 befindet sich nordöstlich der kreisfreien Stadt Osnabrück und bildet den Lückenschluss zwischen der A1 im Norden und dem derzeit vorhandenen Streckenende in Höhe der Gemeinde Belm. Der hier beantragte Abschnitt beginnt mit Bau-km 39+990 an der A1 (nördl. Osnabrück) und endet mit Bau-km 49+430 westlich der Gemeinde Belm mit dem Anschluss an die B 51n (OU Belm). Die Gesamtlänge beträgt ohne Anschlussrampen und Überführungs- oder Verteilerfahrbahnen etwa 9,5 km. Der Trassenverlauf führt durch die Gebiete der Stadt Bramsche sowie der Gemeinden Wallenhorst und Belm und tangiert nördlich die Stadt Osnabrück. Die Fernautobahn A33 wird als anbaufreie, zweibahnige Straße mit planfreien und teilplanfreien Knotenpunkten außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete eingestuft. Die Nutzung ist ausschließlich dem schnellen Kfz-Verkehr vorbehalten. Die Trassierung in Lage und Höhe wurde so gewählt, dass außer in den Bereichen der planfreien Knotenpunkte am Bauanfang und -ende in der Regel keine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist. Als maßgebend gilt somit eine Richtgeschwindigkeit von v = 130 km/h. Da es in Teilbereichen zu Unterschreitungen der erforderlichen Haltesichtweiten kommt, wird in den entsprechenden Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe erforderlich. Aufgrund der durch den Neubau der A33 erwarteten Entlastung der B68 wird diese Bundesstraße zwischen der A1 (AS Osnabrück-Nord) und der A30 (AS Osnabrück-Nahne) zur Landesstraße abgestuft. Vier kommunale Verbindungswege, Barenauer Weg und Vor dem Bruch, beides Gemeindestraßen, sowie der Kohkamp und Hinter dem Felde werden über die Neubaustrecke geführt. Die querenden klassifizierten Straßen (Landesstraße Nr. 109 und Kreisstraßen Nr. 342 und Nr. 316) sowie die kommunalen Verbindungswege An der Ruller Flut und Eschkötterweg werden unterführt. Die Antragstrasse quert von Bau-km 40+026 bis Bau-km 42+214 das FFH-Gebiet DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“. Unvermeidliche Zerschneidungswirkungen werden durch zwei Grünbrücken und drei Faunabrücken sowie vier weitere Faunapassagen (zwei Überführungsbauwerke und zwei Unterquerungen) gemindert. Zusätzlich werden entlang der Neubaustrecke abschnittsweise zahlreiche Kollisions- und Irritationsschutzeinrichtungen (Zäune/Wände) angelegt. Für die gewählte Linie, die nach Darstellung in den Planunterlagen ohne zumutbare Alternative ist, kann nach den vorgelegten Untersuchungen eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“ nicht ausgeschlossen werden kann, wobei eine erhebliche Beeinträchtigung des prioritären LRT 91 EO* (Erlen-Eschen-Auwald) in Folge direkter Überbauung, Waldanschnitt sowie Vorhaben bedingter Stickstoffdepositionen entsprechend einer flächenhaften Beeinträchtigung von ca. 14.500 m² für das genannte FFH-Gebiet bilanziert ist. Das Projekt kann somit nur im Rahmen einer Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG zugelassen werden, wofür resultierend aus der Betroffenheit eines prioritären Lebensraumtyps, in dem laufenden Verfahren eine Stellungnahme der EU-Kommission nach § 34 Abs. 4 BNatSchG eingeholt werden wird. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) beansprucht. Die Planung wirkt sich mit Inanspruchnahmen für den Straßenbau und entlang der Trasse in der Gemeinde Belm (Gemarkung Powe), der Gemeinde Wallenhorst (Rulle, Wallenhorst), der Stadt Bramsche (Schleptrup) und der Stadt Osnabrück (Schinkel) aus. Für Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Trassenbereiches werden Flächen in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) in Anspruch genommen. Zusätzlich ist der Plan wegen der Lärmbetroffenheit in der Gemarkung Harderberg in der Stadt Georgsmarienhütte auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Plans erfolgte in der Zeit vom 26.10.2020 bis zum 25.11.2020. Im Rahmen der Anhörung wurden 29 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben und 657 Personen haben Einwendungen gegen den Plan erhoben. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen - Außenstelle Osnabrück, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die im Rahmen der ersten Planauslegung erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden durch die Vorhabenträgerin nach Sachthemen und Argumenten ausgewertet und beantwortet. Die Gesamterwiderungen (anonymisiert) der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen sind hier unter "Weitere Unterlagen" abrufbar. Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin bei der NLStBV (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) die Änderung des Plans beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) aktualisiert und ergänzt. Im Wesentlichen wurden die wassertechnischen und umweltfachlichen Untersuchungen angepasst; neu in das Verfahren eingebracht wurde u. a. ein Fachbeitrag Klimaschutz (Unterlage 21.2). Der geänderte Plan wurde in der Zeit vom 06.11.2024 bis einschließlich zum 05.12.2024 auf der Internetseite der NLStBV elektronisch veröffentlicht. Betroffene konnten bis einschließlich zum 20.01.2025 bei der NLStBV Einwendungen gegen den (geänderten) Plan erheben. Von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden 27 Stellungnahmen abgegeben, 20 Betroffene haben Einwendungen gegen den Plan erhoben und ein Natur-/Umweltverband hat eine Stellungnahme abgegeben. Die Äußerungen wurden der Vorhabenträgerin zur Auswertung/Bearbeitung übergeben.

Keepers of the Coast

Kurzbeschreibung Anwohner und Nutzer aller Surfspots werden darin unterstützt, vor Ort für deren Erhalt einzutreten und gegen Verschmutzungen oder Verbauung vorzugehen. Weisen Netzwerkmitglieder auf solche Missstände hin, erhalten sie Unterstützung in Bereichen wie wissenschaftliche Untersuchungen, Lobbyarbeit oder Kommunikation. Ergebnisse Verringerung von landbasierten Einträgen

Strukturkartierung Fließgewässer der Hansestadt Rostock, Landkreise Bad Doberan, Güstrow

Strukturkartierung Fließgewässer Zusätzliche Informationen Datengewinnung: digital u. analog, liegt vor als: Karte, beziehbar: analog

Gewässerausbau eines namenlosen Gewässers in Zusammenhang mit dem Baugebiet "Winkelhalde" in Sulzberg

Der Markt Sulzberg beantragte beim Landratsamt Oberallgäu die wasserrechtliche Genehmigung für den Gewässerausbau an einem namenlosen Bach (Gewässer 3. Ordnung) im Ortsteil Moosbach an der sog. „Winkelhalde“. Mit dem vorgesehenen Gewässerausbau soll auch die Umsetzung des neuen Baugebietes „Winkelhalde“ ermöglicht werden. Zudem dient die Maßnahme auch dem Hochwasserschutz der bestehenden Bebauung an der Dorfstraße (OA 11) und am Grottenweg. Mit der Maßnahme wird auch der bestehende Bachdurchlass unter der Dorfstraße/Grottenweg gänzlich erneuert. Der hier am Ortsrand bisher in den Wiesenflächen größtenteils verrohrte Bachlauf kann damit auch teilweise wieder geöffnet und als offener Wasserlauf in die Gestaltung des neuen Baugebiets eingebunden werden. Bestand: Am nordöstlichen Ortsrand von Moosbach verläuft ein aus Richtung des Ortsteils Winkel kommender kleiner namenloser Bach (Gewässer 3. Ordnung). Beim Ortsteil Winkel durchläuft das Gewässer kurz vor dem vorliegenden Maßnahmenbereich auf einem kurzen Stück in einem steilen tobelartigen Geländeschnitt, bevor es am Ortsrand von Moosbach ein Wiesengelände durchläuft. In diesem Wiesengelände ist das Gewässer bisher im Bestand deutlich verbaut und über weite Strecken gänzlich verrohrt (ca. DN 500/DN 600). Im Ort unterquert der kleine Bach die Dorfstraße (OA 11) und den Grottenweg in einem älteren Rohrdurchlass (ca. DN 600), bevor er dann wieder als offenes Gewässer im steilen Gelände in einem Tobel nach ca. 500 m dem Rottachsee zufließt. Planung: Der Markt Sulzberg beabsichtigt nun im Wiesengelände unmittelbar am nordöstlichen Ortsrand von Moosbach angrenzend ein neues Baugebiet „Winkelhalde“ zu verwirklichen. Hierzu sieht der Antragsteller nun vor, den dort verrohrten Bach teilweise zu öffnen und in die Gestaltung des neu geplanten Baugebiets teilweise wieder als offener Bachlauf einzubeziehen. Zudem sollen durch die geplanten Maßnahmen der Hochwasserschutz sowohl für das neue Baugebiet, als auch für die bestehende Verbauung im Bereich der Dorfstraße und Grottenweg, verbessert werden. Folgende konkrete Maßnahmen sind geplant: - Umgestaltung des bisher verrohrten Gewässerverlauf auf insgesamt rund 150 m Länge in einen offen gestalteten Bachlauf mit einer Sohlbreite von ca. 80 cm und offener naturnaher Sohle, sowie wechselnden Böschungsneigungen, durch das neue Baugebiet - Neubau von zwei Bachdurchlässen für Straßenquerungen der Baugebietserschließung in Form von zwei rechteckigen Stahlbeton-Fertigprofilen mit Breite/Höhe = 1,90 m/1,00 m; dauerhafte Erhaltung einer 15-20 cm dicken Sohlsubstratschicht mittels Sohlriegeln im Bauwerk - Ersatzneubau des Durchlasses unter der Dorfstraße (OA 11) in Form eines neuen Stahlbeton-Fertigprofilteils mit Breite/Höhe = 1,90 m/1,00 m; dauerhafte Erhaltung einer 15-20 cm dicken Sohlsubstratschicht mittels Sohlriegeln im Bauwerk - Errichtung einer „Wassererlebnisfläche“ mit Zugang und Sitzstufen zum Bach - Errichtung eines Grobrechens unmittelbar vor dem Ort bzw. dem neuen Baugebiet; dieser Rechen soll ggf. mitgeschwemmtes Festmaterial rückhalten - Errichtung von konstruktiven Mulden zur Ableitung von Oberflächenwasser in Richtung des Baches (Maßnahme wurde nur zur Vollständigkeit mitaufgenommen; Wildabfließendes Wasser ist wasserrechtlich nicht relevant)

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Heilbronn - Antrag auf Planfeststellung für die Erweiterung der Deponie Schwaigern-Stetten

Der Gegenstand des Vorhabens umfasst insbesondere: - Stilllegung der bestehenden Altdeponie durch Sanierung der Entwässerung im Dammbereich und Aufbringung einer Oberflächenabdichtung bzw. im Bereich der Überbauung mit neuen Deponieabschnitten durch eine „multifunktionale Zwischenabdichtung“, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DKI-Deponie im Bereich der Kuppe als Überbauung der Altdeponie durch Herstellung einer „multifunktionalen Zwischenabdichtung“ sowie der erforderlichen Entsorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK I, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DK0-Deponie: Herstellung der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen und Abdichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK 0, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DKI-Deponie: Herstellung der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen und Abdichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK I, - Errichtung eines Rückhaltebeckens für das anfallende Sickerwasser, Herstellung der Vorflut für die Einleitung des Sickerwassers in das öffentliche Kanalnetz zur kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, - Errichtung eines Rückhaltebeckens für anfallendes Niederschlagswasser, Herstellung der Vorflut für die Einleitung des Oberflächenwassers in den Brühlgraben.

Neubau der 380-kV-Leitung Wahle – Mecklar, Abschnitt B: UW Lamspringe – UW Hardegsen und Anbindungsleitung Pumpspeicherwerk Erzhausen; 11. Planänderung

Gegenüber dem planfestgestellten Sachstand aus der 8. Planänderung ergibt sich Änderungs- bzw. Definitionsbedarf, welcher mit der 11. Planänderung nach Planfeststellungsbeschluss durch die TenneT TSO GmbH beantragt wird. Dadurch, dass die KÜ Erzhausen in einer sog. Stich-Verbindung elektrotechnisch betrachtet eingebaut ist, ergibt sich aus elektrotechnischer Sicht die Notwendigkeit, diese Stichverbindung vom Rest des Netzes abtrennen zu können, um für den Fall von z.B. Reparatur- bzw. Wartungsarbeiten an der KÜA selbst bzw. an den Erdkabeln die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Dies kann ausschließlich innerhalb der KÜA nur durch einen Trenn- und Erdungsschalter inkl. sämtlicher zugehöriger Technik realisiert werden. Diese zusätzlichen Geräte bedeuten zusätzliche Fundamente und somit den Bedarf einer größeren Stellfläche, auf dem bereits erworbenen Grundstück. Der Betriebsweg auf dem KÜA-Gelände wird dementsprechend länger. Gleichwohl hat die Vergrößerung der Stellfläche für die Kabelübergangsanlage zur Folge, dass das KÜA Portal als definierter Endpunkt der Freileitungsanbindung zwischen dem Abzweigmast B027N und der KÜA in seinem Standort verschoben werden muss. Auf den durch das Anlagenlayout definierten Anlagenachsen wird das KÜA-Portal um ca. 6m in südöstliche Richtung verschoben. Der Mast 001 ist bereits errichtet und ändert sich nicht. Aufgrund dieser Standortänderung des KÜA-Portals verschwenkt sich die Leitungsachse und das Spannfeld zwischen Mast 001 und KÜA-Portal verkürzt sich. Die geänderte Leitungsgeometrie erfordert eine geänderte Befestigungsgeometrie der Leiterseile am Portalriegel des KÜA-Portals. Dadurch, dass die Trennschalter elektrisch betrieben und gesteuert sind, wird ein Betriebsgebäude zur Unterbringung der Automatisierungstechnik zwingend erforderlich, was aus dem planfestgestellten KÜ eine aktive KÜA macht. Aus den insgesamt größeren Flächen der KÜA resultieren geringfügig höhere zu versickernde bzw. abzuleitende Niederschlagsmengen. Um die planfestgestellte Trommelfläche, östlich der KÜA in direkter Nähe der Landesstraße L487, herstellen zu können und eine schädliche Verdichtung von Oberboden in diesem Bereich zu verhindern, ist der Abtrag von Oberboden zwingend notwendig. Die Lagerung der Oberbodenmieten ist in direkter örtlicher Nähe zur Trommelfläche, außerhalb von Überschwemmungsflächen, vorgesehen, um weite Transportwege zu vermeiden. Auf Grund der starken Steigung der dauerhaften Zuwegung zur KÜA, welche auch als Baustraße genutzt werden muss, ist es baustellenlogistisch zwingend erforderlich, Baumaterialien, die in großen Transporteinheiten nach Erzhausen geliefert werden, abzuladen, kurzfristig zwischenzulagern und auf kleinere Baustellenfahrzeuge umzuladen. Für diese Vorgänge ist die planfestgestellte Trommelfläche östlich der KÜA in direkter Nähe zur Landesstraße L487 vorgesehen. Dementsprechend wird eine Nutzungserweiterung der Trommelfläche als Umladefläche für Bau- und Bodenmaterialien beantragt. Um, ohne auf die L487 einzubiegen, direkt von der Baustraße-/Zuwegung KÜA auf die Trommel-/Umladefläche zu gelangen, wird eine zusätzliche Zufahrt zu dieser Fläche beantragt. Da sich zwischen Landesstraße und der Trommel-/Umladefläche ein Grünstreifen und ein Graben befindet, dessen temporäre Überbauung mit insgesamt zwei asphaltierten Zufahrten und der erforderlichen Verrohrung des vorhandenen Straßenbegleitgrabens im Bereich dieser Zufahrten der in der 8. Planänderung nicht berücksichtigt wurde, diese aber zwingend als Zu- und Abfahrt von Transport- und Trommelfahrzeugen benötigt werden, wird dies mit der vorliegenden Planänderung nach Planfeststellung nachträglich beantragt. Zusammenfassend ergibt sich somit folgender Änderungs- bzw. Definitionsbedarf: Änderung des passiven Kabelübergangs (KÜ) zur aktiven Kabelübergangsanlage (KÜA) auf Grund der zwingend erforderlichen Hinzunahme einer Trenn- und Erdungsschalterebene; zwei zusätzlich erforderliche Blitzableiter sowie eine zwingend erforderliche Umhausung für Steuerzellen (Betriebsgebäude). Dadurch bedingt ist die Veränderung des Portalstandortes, was wiederum eine Veränderung des Schutzbereichs der durch die Leiterseile überspannten Fläche zur Folge hat. Anpassung des rechnerischen Nachweises der schadfreien Entwässerung des KÜA-Geländes, Feinplanung der Zuwegungsfläche vor der Toranlage der KÜA, Zusätzliche, temporär genutzte Flächen zur Lagerung von Oberbodenmieten im Bereich östlich KÜA in Nähe der L487, Erweiterung der Nutzung der temporären Arbeitsfläche (Trommelfläche) im Bereich L487/Einfahrt Zuwegung KÜA als Umlade-/Baustelleinrichtungsfläche, Temporäre Grabenverrohrungen für die Schaffung einer Zufahrt von der L487 auf die temporär hergestellte und genutzte Arbeits-/Umlade-/Trommelfläche und dementsprechend Nutzung des Straßenseitenraums der L487.

Entsiegelungspotenziale 2024

Die Inanspruchnahme von Böden durch Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust der Bodenfunktionen mit dauerhaft negativen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Böden weisen vielfältige und schützenswerte Funktionen auf: Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher und Filter für das Grundwasser, als Puffer gegenüber Schadstoffen, als Basis für die Landwirtschaft und gesundes Wohnen sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 2 BBodSchG). Diese grundlegenden Funktionen des Bodens sind durch eine adäquate Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung für die Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Bodens erlangt zunehmende gesellschaftliche und umweltpolitische Beachtung insbesondere mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Kohlenstoff- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Biodiversität. Dies mündet in bundesweite Maßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung und in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Flächenmanagement in Städten und Gemeinden. „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2019 bis 2022 durchschnittlich um rund 52 Hektar pro Tag gewachsen. Der tägliche Anstieg nahm damit gegenüber dem Vorjahresindikatorwert ab (55 Hektar pro Tag in den Jahren 2018 bis 2021).“ (Destatis, 2024a, 2024b, 2024c, vgl. UBA, 2024). International und national greifen ambitionierte Zielsetzungen und Maßnahmen die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf. Sowohl das globale Nachhaltigkeitsziel 15 der Vereinten Nationen als auch die daran angelehnte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie greifen den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden auf und weisen die Degradationsneutralität als wichtiges Ziel aus (UN, 2015; Bundesregierung, 2021). Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das 30 Hektar-Ziel des Jahres 2020 auf das Jahr 2030 auf „unter 30 Hektar pro Tag“ festgeschrieben (Bundesregierung, 2017; Destatis, 2018). In der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2021 wird ergänzend bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das heißt, es sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden (Bundesregierung, 2021). Der Unterschied zwischen Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung: Unter Flächenneuinanspruchnahme wird die Netto-Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche verstanden. Der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ bezieht sich auf die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche und umfasst damit auch nicht versiegelte Areale wie Stadtparks, Hofflächen, Verkehrsbegleitgrün, Friedhöfe, Kleingärten etc. Insbesondere in urbanen Räumen ist der Indikator oft unzureichend, um den tatsächlichen Zustand der Böden sowie den nachhaltigen Umgang mit dieser Ressource bewerten zu können. Die Flächenversiegelung einer Stadt kann auch bei gleichbleibender Flächenneuinanspruchnahme ansteigen (z. B. durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung). Der Grad der Versiegelung und seine Entwicklung gibt daher i.d.R. den. detaillierteren Aufschluss über die Inanspruchnahme der natürlichen Ressource Boden im urbanen Raum (LABO, 2020). Einer von 16 Kernindikatoren, an denen die nachhaltige Entwicklung im Land Berlin gemessen wird, ist daher die Flächenversiegelung (AfS Berlin-Brandenburg, 2021). Dieser Indikator ermöglicht im Land Berlin, auf der Grundlage gesetzlich verankerter Regelungsmöglichkeiten, die Einbeziehung der begrenzten Ressource Boden in das Spannungsfeld von Bau- und Planungsprozessen und die Stärkung des Schutzes und der Wiederherstellung wertvoller Bodenfunktionen. Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besteht somit darin, Instrumente für ein aktives, praxisorientiertes Flächenmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese erleichtern es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Träger öffentlicher Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung wahrzunehmen sowie im Rahmen von Umweltprüfungen eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vornehmen zu können. Ein regelmäßig in der Planungspraxis auftretendes Problem besteht darin, dass sich die bei einer baulichen Entwicklung eines Gebietes notwendigen Versiegelungen materiell kaum ausgleichen lassen. Der fachlich beste Ausgleich besteht prinzipiell in der Entsiegelung anderer Flächen. Das Auffinden versiegelter Flächen, die tatsächlich entsiegelt werden können, gestaltet sich in Berlin aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der meisten Flächen als schwierig und lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung mangels eines adäquaten Flächenangebots vielfach nicht realisieren. Entsiegelungsvorschläge haben jedoch meist dann eine Realisierungschance, wenn Entsiegelungsflächen bereits bekannt sind und als geeignet geprüft in einem Verzeichnis vorliegen. In einem ersten Schritt wurde mit der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz ein wichtiges planerisches Instrument für die bodenschutzfachliche Bewertung erarbeitet. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung im Rahmen der Bauleitplanung. So wird z. B. für Böden, die aus bodenschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll eingestuft wurden, die Suche von Standortalternativen für bauplanungsrelevante Vorhaben empfohlen (vgl. SenStadt, 2020). Um eine verbesserte Verfügbarkeit von Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde in einem zweiten Schritt das Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ ins Leben gerufen. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und soll dazu dienen, Flächen im Land Berlin aufzufinden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Soweit möglich, sollen die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden. Außerdem soll es gelingen, eine räumliche Entkopplung zwischen den Orten der Beeinträchtigung und der Aufwertung durch eine gesamtstädtische Erfassung und einheitliche Systematik bei der Bewertung der erfassten Flächen zu unterstützen. Hierfür kommt im Einzelfall das Instrument der Eingriffsregelung (nach Baurecht und Naturschutzrecht) in Betracht. Die erfassten Flächen dienen grundsätzlich als Flächenangebot für die Kompensation von Eingriffen in den Boden und bei dauerhaftem Verlust von Bodenfunktionen sowie für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Fördermaßnahmen. Im Rahmen mehrerer Projektphasen werden seit 2010 Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern, in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Zeitraum von Januar 2024 bis November 2024. Die bei diesen Recherchen gewonnenen Daten werden in einer Datenbank zusammengeführt. Im Rahmen des in der Entwicklung befindlichen Berliner Entsiegelungsprogramms wird perspektivisch eine Zusammenführung vorhandener Potenzialerfassungen angestrebt. Hierbei sind partizipative Möglichkeiten zur Einbringung bisher unbekannter Entsiegelungspotenziale durch verschiedenste Akteure in der Stadt denkbar. Um die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zu unterstützen, wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Ableitung vereinfachter Kostenansätze für die zu erwartenden Rückbaukosten erstellt (inklusive Excel-Eingabedatei für vereinfachte Kostenschätzung von Entsiegelungsmaßnahmen). Außerdem wird die Arbeitshilfe zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung online bereitgestellt. Darüber hinaus wird in Form regelmäßiger Newsletter über aktuelle Geschehnisse zum Thema Entsiegelung berichtet. In 2021 wurde eine Dokumentation einer Entsiegelungsmaßnahme veröffentlicht, die überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten aufzeigt. Im Jahr 2025 soll mit einem Bericht über die Entsiegelung der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde eine weitere Dokumentation eines aktuellen Entsiegelungsprojekts veröffentlicht werden. Für den Newsletter, die Dokumentation, sowie die genannten Arbeitshilfen siehe Entsiegelungspotenziale in Berlin – Berlin.de .

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