Versiegelungsdaten werden in den für Umweltschutz, Stadt- und Landschaftsplanung zuständigen Stellen der Berliner Verwaltung regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z.B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Erfolg umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art und unbebaut versiegelte Flächen also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw. trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z.B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen wurden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Auswirkung der Versiegelung auf den Naturhaushalt Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden und asphaltierten Straßen verursacht eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas . Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb.1). Gleichzeitig wird auch die relative Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch tiefgreifende Veränderungen im Wasserhaushalt einher. Das u. a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Karte 02.09 Entsorgung von Regen und Abwasser ). Durch Versiegelung und Verdichtung werden außerdem die Funktionen des Bodens stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und in die Oberflächengewässer gespült. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelung und Flächeninanspruchnahme in Deutschland Versiegelte Flächen nehmen in Deutschland einen Flächenanteil von ca. 6 % (Gunreben et al. 2007, ohne Sachsen-Anhalt 6,4 % UBA 2007) ein. Das entspricht bei einer Gesamtfläche von 35,7 Mio. ha (Baratta 2003) einer versiegelten Fläche von 2,14 Mio. ha. In der politischen Debatte wird allerdings vorwiegend der Umweltindikator „Flächeninanspruchnahme“ erörtert, der auch in die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Eingang gefunden hat. Seit 2002 ist dort das Ziel formuliert bis 2020 den Flächenverbrauch auf 30 ha pro Tag zu reduzieren. Die tägliche Flächeninanspruchnahme in Deutschland beträgt 115 ha (2004) (Umweltbundesamt 2008). Diese Zahl hat sich in den letzten Jahren durch die wirtschaftliche Lage, den Rückgang von Straßenneubauten und die Versiegelungsvorschriften bei Neubauten verringert (2000: 129 ha/Tag), stagniert aber seit den letzten fünf Jahren. Die Flächeninanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV). Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.) (Gunreben et al. 2007). Die mit der Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauches soll durch flächensparendes Bauen, Verdichtung der Städte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden. (Die Bundesregierung 2007). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Auch mit gesetzlichen Verpflichtungen wird versucht Versiegelung zu reduzieren. Mit der Entsiegelungspflicht nach §5 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) von 1998 soll ein Ausgleich zum Flächenverbrauch geschaffen werden, indem nicht mehr genutzte Flächen entsiegelt und so für die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurück gewonnen werden (Oerder 1999, 90ff). Da hierbei Kosten und Zumutbarkeit berücksichtigt werden, hat sich diese Regelung aber in der Praxis nicht bewährt. Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen.. So gibt es z.B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin, eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 12.06.1972) und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß dem Anteil der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der neuen Niederschlagswasserfreistellungsverordnung von August 2001 (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch Maßnahmen zur Entlastung der Regenwasserkanalisation durch die Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück, eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001).
Versiegelungsdaten werden in den für Umweltschutz, Stadt- und Landschaftsplanung zuständigen Stellen der Berliner Verwaltung regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z.B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Erfolg umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art und unbebaut versiegelte Flächen also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw. trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z.B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen wurden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Auswirkung der Versiegelung auf den Naturhaushalt Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden und asphaltierten Straßen verursacht eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas . Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb. 1). Gleichzeitig wird auch die relative Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch tiefgreifende Veränderungen im Wasserhaushalt einher. Das u. a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Karte 02.09 Entsorgung von Regen und Abwasser ). Durch Versiegelung und Verdichtung werden außerdem die Funktionen des Bodens stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und in die Oberflächengewässer gespült. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelung und Flächeninanspruchnahme in Deutschland Versiegelte Flächen nehmen in Deutschland 2010 einen Flächenanteil von ca. 6 % ein. Das entspricht einer versiegelten Fläche von 2,16 Mio. ha (Statistische Ämter der Länder 2011). In der politischen Debatte wird allerdings vorwiegend der Umweltindikator “Flächeninanspruchnahme” erörtert, der auch in die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Eingang gefunden hat. Seit 2002 ist dort das Ziel formuliert bis 2020 den Flächenverbrauch auf 30 ha pro Tag zu reduzieren. Die tägliche Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Deutschland beträgt 78 ha (2009) (UBA 2011). Bundesweit ist dabei vor allem die Zunahme der Gebäude- und Freiflächen deutlich rückläufig. Die Zunahme der Verkehrsflächen liegt zwar niedriger als die Zunahme der Siedlungsflächen. Sie bleibt jedoch mit rund 23 ha pro Tag seit fast 20 Jahren konstant. Die Flächeninanspruchnahme hat sich in den letzten Jahren durch die wirtschaftliche Lage, den Rückgang von Straßenneubauten und die Versiegelungsvorschriften bei Neubauten verringert, ist aber noch weit entfernt vom Ziel 2020. Die Flächeninanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) . Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.). Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern eingesetzt, um ein geeignetes Schätzverfahren zur Ermittlung der Bodenversiegelung auf Bundesländerebene zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitsindikator “Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsfläche” um die Komponente Versiegelung erweitern sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe fließen in die Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder (UGRdL) ein und wurden im Bericht “Indikator Versiegelung” dokumentiert (Frie & Hensel 2007). Siehe dazu auch den Exkurs “Versiegelungsdaten 2011 und 2005 im Vergleich zum Indikator Versiegelung der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder (UGRdL)”. Die mit der Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch flächensparendes Bauen, Verdichtung der Städte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden. (Die Bundesregierung 2007). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Auch mit gesetzlichen Verpflichtungen wird versucht Versiegelung zu reduzieren. Mit der Entsiegelungspflicht nach § 5 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) von 1998 soll ein Ausgleich zum Flächenverbrauch geschaffen werden, indem nicht mehr genutzte Flächen entsiegelt und so für die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurück gewonnen werden (Oerder 1999, 90ff). Da hierbei Kosten und Zumutbarkeit berücksichtigt werden, hat sich diese Regelung aber in der Praxis nicht bewährt. Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen. So gibt es z.B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin, eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 12.06.1972) und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß dem Anteil der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der neuen Niederschlagswasserfreistellungsverordnung von August 2001 (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch Maßnahmen zur Entlastung der Regenwasserkanalisation durch die Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück, eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001).
Das Projekt "Beurteilung und Minderung der Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Möhler + Partner Ingenieure AG durchgeführt. Lärm durch Freizeitaktivitäten ist in vielen Städten und Gemeinden ein erhebliches Problem. Das Spektrum an Outdoor-Freizeitaktivitäten wird immer vielfältiger. So gibt es z. B. diverse Open-Air-Veranstaltungen, Gaststätten mit Musik, Festplätze, Märkte. Es wird Skatebord gefahren, Fußball auf Bolzplätzen gespielt und vieles mehr. Damit verbunden ist jedoch Lärm, der wiederum das Ruhebürfnis anderer Menschen stört. Auch die aktuelle Entwicklung der zunehmenden Verdichtung des Wohnraums, insbesondere in Ballungsräumen, führt zu geringeren Abständen zwischen Wohnen und Freizeitnutzung. Wohnungsnahe Erholungsgebiete, in denen man 'zur Ruhe kommt', sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal von dicht besiedelten Städten. Bund, Städte und Gemeinden sind daher bestrebt, die negativen Begleiterscheinungen von Freizeitaktivitäten, wie z. B. Lärm, möglichst zu vermeiden. Den Städten und Gemeinden sowie Planungsbehörden und Gewerbetreibenden fehlt jedoch häufig das Know-How, wie Lärmkonflikte dauerhaft vermieden und ein verträgliches Nebeneinander zwischen der Ausübung von Freizeitaktivitäten und dem Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohnern Rechnung tragen werden kann. Das Forschungsvorhaben identifiziert und bewertet die Lärmkonflikte durch Freizeitaktivitäten in Städten und fasst in Form eines Leitfadens für die genannten Akteure die Erfahrungen und Möglichkeiten zur Lärmminderung adressatengerecht zusammen.
Die Einwohnerdichte gibt Auskunft darüber, wieviele Einwohner auf einem Hektar Fläche zusammenleben. Verglichen mit anderen deutschen und europäischen Großstädten liegt die Einwohnerdichte Berlins mit 37 Einwohnern pro Hektar (Ew/ha) bezogen auf das gesamte Stadtgebiet im mittleren Bereich. In Hamburg leben durchschnittlich 43 % weniger Einwohner auf einem Hektar Fläche. In Paris leben aber fast dreimal so viele Menschen auf der entsprechenden Fläche (vgl. Abb. 1). Bezogen auf das Innenstadtgebiet liegt die Einwohnerdichte mit 127 Ew/ha überdurchschnittlich hoch. Nur die Pariser Innenstadt ist mit 199 Einwohnern auf gleicher Fläche noch wesentlich dichter bewohnt. Die vorliegende Karte stellt die Einwohnerdichte auf der Ebene eines statistischen Blocks dar (vgl. Methode). Hohe Siedlungsdichte verursacht starke Umweltbelastungen, z.B. Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr oder Luftbelastungen durch Heizungsanlagen. Als Ausgleich sind die Bewohner auf wenige, meist kleinere öffentliche Grünflächen angewiesen, die sehr stark frequentiert, oft übernutzt und dementsprechend laut sind. Private Grünflächen sind nur in eingeschränktem Maß vorhanden. Trotzdem sind einige dicht besiedelte Gebiete Berlins attraktive Wohngegenden, z.B. die gründerzeitliche Blockbebauung, vor allem dann, wenn zu großzügig dimensionierten Wohnungen eine gute Infrastruktur mit Geschäften, Gaststätten, kulturellen Einrichtungen, Dienstleistungsbetrieben und einem gut ausgebauten öffentlichen Verkehrssystem hinzukommt. Hier findet lebhaftes städtisches Leben statt, das viele Menschen in den reinen Wohngebieten am Stadtrand mit relativ niedriger Einwohnerdichte, hohem Freiflächenanteil und geringerer Luft- und Lärmbelastung vermissen. In den Innenstadtbezirken Mitte, Tiergarten, Wedding, Prenzlauer Berg, Friedrichshain und Kreuzberg erreichte die Einwohnerdichte 1910 mit 311 Ew/ha ihren höchsten Wert. Heute hat sich die Zahl der Einwohner mit 114 pro Hektar auf ein Drittel reduziert (vgl. Abb. 2). h6. *Für die Jahre 1871 und 1900 lag die Einwohnerzahl der Innenstadtbezirke nur als Gesamtwert vor. Im Zeitraum zwischen 1949 und 1975 waren für die östlichen Stadtbezirke keine Einwohnerdaten auf Bezirksebene vorhanden. Deshalb konnte für die Innenstadtbezirke für diese Jahre keine Einwohnerdichte berechnet werden. Dagegen stieg in den Außenbezirken die Einwohnerzahl abgesehen vom allgemeinen kriegsbedingten Rückgang 1945 kontinuierlich an. Tempelhof hatte 1993 sogar eine höhere durchschnittliche Einwohnerdichte als Kreuzberg. Bis zum Jahr 2010 wird mit einem weiteren Anstieg der Bevölkerung um bis zu 300 000 Einwohner gerechnet. Der benötigte Wohnraum soll zu 90 % durch Verdichtung der vorhandenen Baustruktur, wie Aufstockung vorhandener Gebäude, Dachgeschoßausbau, Baulückenschließung, Verdichtung von Gebieten der offenen Bauweise, Ergänzung von Nachkriegsbauten etc., geschaffen werden. Niedrige Einwohnerdichtewerte ergeben sich nicht nur durch einen hohen Grün- und Freiflächenanteil und geringen Bebauungsgrad, sondern können auch auf einem hohen Anteil gewerblicher Nutzung, von Handels- und Dienstleistungsbetrieben oder Gemeinbedarfseinrichtungen etc. beruhen, da auch deren Grundstücksfläche in die Berechnung der Einwohnerdichte einfließt. Die detaillierte und aktuelle Verteilung der Einwohnerdichte dient verschiedenen Fachplanungen als Planungsgrundlage, z.B. der Stadtplanung zur Ermittlung der Versorgung mit Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Geschäfte, Spielplätze) oder der Landschaftsplanung für die Analyse der Versorgung mit wohnungsnahen Grünanlagen (vgl. Karte 06.05, SenStadtUmTech 1996a). Ihre Kenntnis erlaubt aber auch Rückschlüsse auf Umweltbelastungen, so z.B. bei der Berechnung von Emissionen von Lösungs- und Reinigungsmitteln der Privathaushalte oder zur Ermittlung der Kohlendioxidbelastung (vgl. Karte 03.08, SenStadtUm 1994b).
Das Projekt "DAS: Entwicklung einer Hamburger Gründachstrategie, Prozessmanagement und Implementierung eines strategischen Konzepts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie durchgeführt. Kern der Gründachstrategie ist eine Prozessentwicklung und ein Prozessmanagement. Die Gründachstrategie soll ein Instrumentarium auflegen, mit dem in Hamburg verstärkt Gründächer gebaut und für Gründächer geeignete Gebiete und Objekte identifiziert werden. Die Gründachstrategie ist ein Baustein des Maßnahmenpaketes zur Anpassung an den Klimawandel. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist eine wachsende Stadt und entwickelt sich als grüne Stadt weiter. Mit der geplanten Verdichtung der Innenstadt wird neuer Wohnraum geschaffen, gleichzeitig steht die Stadt vor den Auswirkungen des Klimawandels (u.a. zunehmende Starkregenereignisse, erhöhte Überflutungsgefahren). In baulich hochverdichteten Zonen stehen für eine wachsende Bevölkerung immer weniger Freiräume für eine Erholung zur Verfügung. In diesem Kontext haben Grüne Dächer eine Schlüsselrolle: Sie bieten Rückhaltung und Verdunstung für 50 - 90% der Niederschläge, sie verringern die Überlastung der Entwässerungssysteme und mindern die Gefahr der Überflutung in Hamburg. Sie wirken positiv auf das Stadtklima, erschließen bisher ungenutzte sowie neue Freiräume und erhöhen die Biodiversität in der Stadt. Die Realisierung von Grünen Dächern im Gebäudebestand verbindet die Ziele der Gründachstrategie mit der energetischen Gebäudesanierung und damit dem Klimaschutz. So wird ein Lösungsansatz zur nachhaltigen Flächenentwicklung bereit gestellt, der die Flächenressource Hamburger Dachflächen entwickelt. Die Gründachstrategie verbindet in neuer Weise das Ziel der nachhaltigen Flächenentwicklung mit den klimapolitischen Zielsetzungen der Klimafolgenanpassung und enthält 4 Handlungsschwerpunkte 'Fordern', 'Fördern', 'Informieren' und 'Wissenschaftlich Begleiten' (s. anliegende ausführliche Vorhabensbeschreibung).
Bild: SenMVKU Lärmminderungsplanung Berlin Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von Lärmaktionsplänen und der Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung reduziert werden. Strategische Lärmkarten zeigen die Ergebnisse aus jahrelanger Datenerfassung zur Lärmbelastung. Weitere Informationen Bild: Kalle Kolodziej - Fotolia.com Schallschutzfensterprogramm 2024/2025 Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2024/2025. Weitere Informationen Bild: SenStadt Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Lärmschutz Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Fluglärmschutzbereich BER Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Weitere Informationen Bild: jarous - Fotolia.com Baulärmbroschüre Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Weitere Informationen Förderrichtlinie und Gesamtkonzept aktualisiert Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen Für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ist ein Auskunftstelefon und die Möglichkeit eine Online-Beschwerde einzureichen eingerichtet worden. Auskunftstelefon und Online-Beschwerde Baustellen Veranstaltungen Formulare Rechtsvorschriften
Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung, die hohe Anforderungen an die Lösung der Lärmkonflikte in Planverfahren stellt, vor allem wenn verschiedene Lärmquellen gleichzeitig auftreten. Der Leitfaden stellt die Vorgehensweise bei der Bewertung von Lärmsituationen dar und zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen auf. Dabei werden verschiedene Lärmarten, wie Verkehrslärm, Gewerbelärm sowie Freizeit- und Sportlärm unter Beachtung der Anforderungen der einschlägigen Regelwerke berücksichtigt. Ziel ist es, einen klaren und vereinheitlichten Umgang mit der Lärmproblematik in der verbindlichen Bauleitplanung zu schaffen, um Bebauungsplanverfahren zu beschleunigen und ihre Rechtssicherheit zu erhöhen. Der Fokus liegt dabei auf den Gegebenheiten und Besonderheiten des Landes Berlin. Der fortgeschriebene Leitfaden zum Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung trägt aktuellen rechtlichen Entwicklungen und neuen fachlichen Erkenntnissen Rechnung. Berücksichtigt wurden dabei Erfahrungen aus der praktischen Anwendung, um den Leitfaden praxisgerecht weiterzuentwickeln. Dieser Anspruch spiegelt sich auch in der Zusammenarbeit zwischen den Senatsverwaltungen für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie Stadtentwicklung und Wohnen wider, die diesen Leitfaden gemeinsam fortgeführt haben. Unverändert bleibt die Zielsetzung: Der Leitfaden soll einen wichtigen Beitrag leisten zu einem gesunden und gedeihlichen Miteinander in einer lebenswerten und wachsenden Stadt.
Bauen, Planen, Wohnen – Residenzort Rastede Willkommen im Residenzort Rastede Bauen, Planen, Wohnen Residenzort Rastede > Leben in Rastede > Bauen, Planen, Wohnen Leben in Rastede ist ein Stück Lebensqualität. Wenn auch Sie Bürgerin oder Bürger in Rastede werden möchten, finden Sie auf dieser Seite alle Informationen, die Sie benötigen. Wohnungsbauflächen Bei der Gemeinde Rastede sind zurzeit mehrere Baugebiete in Planung. Sobald die Vermarktung der Grundstücke beginnt, finden Sie unter folgenden Links weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren. Es wird jeweils eine Bewerbungsfrist von ca. 4 bis 6 Wochen geben. Um diese Frist nicht zu versäumen, sollten Sie diese Seite regelmäßig besuchen. Bei einer Einzelvermarktung ist der Eingang der Bewerbung ausschlaggebend. Die Grundstücke werden in der entsprechenden Reihenfolge vergeben. Auskünfte zu den Grundstücken und zum Bewerbungsverfahren erteilt Frau Janssen telefonisch unter 04402/920-174 oder per Mail an janssen@rastede.de Bewerbungen können erst eingereicht werden, wenn das jeweilige Anschreiben mit Bewerbungsbogen und die Informationen zum Baugebiet auf dieser Seite veröffentlicht sind. Die Eintragung in eine Bewerberliste ist nicht möglich. Hier finden Sie die Richtlinie der Gemeinde Rastede über die Vergabe von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken Richtlinie der Gemeinde Rastede zur Förderung des Erwerbs von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken Richtlinie der Gemeinde Rastede zur Förderung klimagerechten Bauens Hier finden Sie die Datenschutzerklärung zur Verarbeitung der Daten von Bewerbern für gemeindeeigene Wohnbaugrundstücke. Vermarktungsstand Wohnbaugrundstücke – Einzelvermarktung: Für Einfamilien- und Doppelhäuser: Vermarktungsstand der Restgrundstücke Residenzort Rastede: Baugebiet „Im Göhlen“ – Bebauungsplan 100 Der III. Bauabschnitt wird voraussichtlich Ende 2024 / Anfang 2025 in die Vermarktung kommen. Hahn-Lehmden: Baugebiet „Am Dorfplatz“ – Bebauungsplan 111 Für Mehrfamilienhäuser: Anschreiben mit Bewerbungsbogen Baugebiet 111 – Mehrfamilienhäuser Informationen zum Baugebiet 111 – Mehrfamilienhäuser Wahnbek/Ipwege: Baugebiet „Nördlich Feldstraße“ – Bebauungsplan 114 II. Bauabschnitt Für Einfamilien- und Doppelhäuser (Einzelvermarktung): Grundstück 7 – Informationen zum Baugebiet 114 Grundstück 7 – Anschreiben mit Bewerbungsbogen Baugebiet 114 Grundstück 8 – Informationen zum Baugebiet 114 Grundstück 8 – Anschreiben mit Bewerbungsbogen Baugebiet 114 Grundstück 40 – Informationen zum Baugebiet 114 Grundstück 40 – Anschreiben mit Bewerbungsbogen Baugebiet 114 Bebauungsplanportal Das digitale Bebauungsplanportal des Landkreises Ammerland umfasst circa 2.236 rechtskräftige Pläne. Hierbei handelt es sich um Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen sowie deren Änderungen. Die Inhalte des Bebauungsplanportals des Landkreises Ammerland sind nach bestem Wissen zusammengestellt und geprüft worden. Es wird jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen erhoben. Sie erhalten durch das Portal keine amtliche Auskunft. Bei Ungenauigkeiten oder Zweifeln gilt immer das bei der jeweiligen Gemeinde vorliegende Originaldokument. Bei Fragen zu Bebauungsplänen innerhalb der Gemeinde Rastede steht Ihnen Herr Wiechering, Tel. 04402/920-163, E-Mail: wiechering@rastede.de, gerne zur Verfügung. » Zum Bebauungsplanportal Neben den Bebauungsplänen ist auch das Konzept zur verträglichen Innenentwicklung (s. u.) zu beachten, welches die Grundlage für die aktuelle Überarbeitung einer Vielzahl an Bebauungsplänen bildet. Konzept zur verträglichen Innenentwicklung Zur Sicherung einer angemessenen Verdichtung, die sich einerseits aus der Bereitstellung von bedarfsgerechtem Wohnraum mit sparsamen Flächenverbrauch ergibt und andererseits dem Ortsbild entsprechend verträgliche Strukturen sichern soll, ist im Juni 2019 für den Hauptort Rastede sowie die Ortslagen Wahnbek und Hahn-Lehmden ein Zielkonzept für die verträgliche Nachverdichtung aufgestellt werden. Dieses Konzept bildet als Zielplanung insbesondere zum Maß der baulichen Nutzung die Grundlage für die Änderung einer Vielzahl an Bebauungsplänen, mit denen Baurechte entweder zurückgenommen oder neu gegeben werden. Insoweit empfiehlt sich, das Konzept bereits frühzeitig bei der Vorhabenplanung zu berücksichtigen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Kahne, Tel. 04402/920-160, E-Mail: kahne@rastede.de. Kurzerläuterung zur Nachverdichtung Karten Rastede Karte Hahn-Lehmden Karte Wahnbek Bauantrag / Bauvoranfrage Sie möchten Sich informieren, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie in Rastede bauen möchten? Vielleicht können Ihnen die nachfolgenden Erläuterungen helfen. Darüber hinaus haben Sie selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit, sich bei uns persönlich zu erkundigen. Ansprechpartner ist Herr Wiechering, Tel.: 04402-920-163. Bei Fragen zur Erschließung des Baugrundstückes wenden Sie sich gerne an Herrn Rabius, Tel. 04402/920-166. Kanalpläne können Sie unter Angabe des Grundstückes per E-Mail unter bauwesen@rastede.de anfordern. Bauantrag/Baugenehmigung » Mehr zum Thema Bauantrag und Baugenehmigung » Bauantragsformular Bauanzeigeverfahren (über Architekten) » Mehr zum Thema Bauanzeigeverfahren » Bauanzeigeformular Bauvoranfrage/Bauvorbescheid » Mehr zum Thema Bauvoranfrage/Bauvorbescheid » Bauvoranfrageformular Weitere Formulare finden Sie auf den Seiten des » Landkreises Ammerland. Aktuelle Bauleitplanung Planungsbeteiligung Gemeinde Rastede Info•Planfälle•Planungsrecht•Download•Datenschutzerklärung•Impressum Übersicht Planfälle Keine aktuellen Planfälle gefunden. par/is in der Bauleitplanung Windenergie Hier finden Sie weitergehende Informationen zum Themenkomplex Windenergie: Im Bürgerinformationssystem finden Sie alle beratungsrelevanten Sitzungsunterlagen aus den Fachausschüssen sowie den Ratssitzungen Photovoltaik-Freiflächenanlagen Hier finden Sie weitergehende Informationen zum Themenkomplex Photovoltaik-Freiflächenanlagen: Standortkonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gebiet der Gemeinde Rastede vom 13.12.2022 Im Bürgerinformationssystem finden Sie alle beratungsrelevanten Sitzungsunterlagen aus den Fachausschüssen sowie den Ratssitzungen Starkregengefahrenkarte Nach den Starkregenereignissen im Juni 2021 und rund ein Jahr zuvor wurde ein Planungsbüro mit der Anfertigung einer Starkregengefahrenkarte beauftragt. Dabei konzentrierte sich die Untersuchung zunächst auf eine Fläche von rund 28 km² im Bereich des Hauptortes Rastede. Hier können Sie die Starkregengefahrenkarte für Rastede aufrufen Aktuell in Rastede Wunschbaumaktion gestartet: Gut 200 Kinderwünsche warten auf Erfüllung DorfFunk startet in der Gemeinde Rastede Rasteder Karnevalisten übernehmen Rathaus Bürgergeld-Bereich am 11. und 12. November geschlossen Informationen zum Glasfaserausbau Bürgerpreis der Gemeinde Rastede verliehen Deckenprogramm wird in diesen Tagen fortgesetzt Live-Übertragung der Ratssitzung aus der “Meyerei” in Kleibrok Impressum | Datenschutzerklärung | Erklärung Barrierefreiheit × Your ticket for: Bauen, Planen, Wohnen Title Bauen, Planen, Wohnen $ Close Print Skip to content Open toolbar Barrierefreie Einstellungen Barrierefreie Einstellungen Text größer Text größer Text kleiner Text kleiner schwarz / weiß schwarz / weiß Kontrast Kontrast Negativ Negativ Heller Hintergrund Heller Hintergrund Links unterstreichen Links unterstreichen Lesbare Schrift Lesbare Schrift Reset Reset Erklärung Barrierefreiheit Erklärung Barrierefreiheit Leichte Sprache Leichte Sprache Rückmeldung Rückmeldung
Wie steht es um den Flächenverbrauch in Deutschland? Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion gibt einen Überblick zum aktuellen Stand. Einige Schlaglichter hierzu: Die einwohnerbezogene Flächeninanspruchnahme liegt in den östlichen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt mit jeweils über 1.000 m² Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Kopf deutlich über dem Bundesdurchschnitt von knapp 660 m² (Stand: 2019). Flächenländer wie Bayern liegen knapp (652 m²) und im Falle Baden-Württembergs deutlich darunter (472 m²). Differenziert nach Stadt- und Gemeindetyp gab es leidglich in Großstädten einen leichten Rückgang auf 259 m² Siedlungs- und Verkehrsfläche je Einwohner. Hingegen nahm die einwohnerbezogene Flächeninanspruchnahme zwischen 2016 und 2018 in kleinen Kleinstädten über 10%, in Landgemeinden sogar über 22% zu. In absoluten Zahlen liegt die SuV-Fläche je Einwohner hier bei 965 m² (kleine Kleinstädte) bzw. 1274 m² (Landgemeinden). Entsprechend liegt die Flächeninanspruchnahme differenziert nach siedlungsstrukturellen Kreistypen in kreisfreien Großstädten bei etwa einem Viertel der Flächen, die in dünn besiedelten ländlichen Kreisen in Anspruch genommen werden. Auch zur Bautätigkeit enthält die Antwort der Bundesregierung Aussagen: Zwar sind die Zahlen in Bezug auf neu errichtete Ein- und Zweifamilienhäuser leicht rückläufig, dies ist jedoch ausschließlich auf einen deutlichen Rückgang dieses Eigenheimtyps in Großstädten und städtischen Kreisen zurückzuführen. In dünn besiedelten Kreisen und ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen steigen die Fertigstellungen in diesem Bausegment weiterhin an. Gleichwohl werden auch zunehmend in ländlichen Kreisen zunehmend verdichtete Wohnformen realisiert, so dass bundesweit die Geschosswohnungsquote mittlerweile deutlich über der Eigenheimquote liegt.
Anfang 2020 veröffentliche der Bezirk Hamburg-Nord sein Wohnungsbauprogramm 2020. In diesem verkündete der Bezirk angesichts der knappen Flächenressourcen und notwendigen Schaffung bezahlbaren Wohnraums, in neuen Bebauungsplänen keine Einfamilienhäuser mehr ausweisen zu wollen. Mit der Umsetzung des Wohnungsbauprogramm erfährt diese aus sozialen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sinnvolle Entscheidung nun ein Jahr später mediale Aufmerksamkeit. Hierbei nimmt eine undifferenzierte Berichterstattung Raum, in der von einem „Verbot“ von Einfamilienhäusern die Rede ist. Laut dem Wohnungsbauprogramm bestehen Potenziale für diese Wohnform im Kontext der Nachverdichtung, etwa durch Flächenteilung oder Bebauung in der zweiten Reihe. Eine im Grundsatz stärkere Verdichtung im Neubau schafft – in einem äußerst angespannten Wohnungsmarkt mit knappem Bauland - den dringend notwendigen (bezahlbaren) Wohnraum und bietet im Sinne der doppelten Innenentwicklung gleichzeitig die Voraussetzung, die ebenso dringend notwendige grüne Infrastruktur zu erhalten und zu stärken. Auch vor dem Hintergrund des enormen Rohstoffaufwands - etwa 200t Kies und Sand sind für den Bau eines Einfamilienhauses notwendig - und einwohnerbezogenen Flächenverbrauchs sind Mehrfamilienhäuser und verdichtete Quartiere ökologisch im Vorteil. Mit hochwertigen und ausreichend vorhandenen Außen- und Grünflächen haben solche Quartiere eine hohe Lebensqualität. Kurze Wege zu Versorgungseinrichtungen reduzieren darüber hinaus das Verkehrsaufkommen und schützen Erholungs- sowie landwirtschaftliche Flächen. Eine daran ausgerichtete Siedlungsentwicklung schafft einen Mehrwert für alle und ist darüber hinaus für die öffentlichen Haushalte finanziell dauerhaft tragfähig. Der Bezirk Hamburg-Nord unterstützt damit planerisch das Ziel der Bundesregierung, die Flächenneuinanspruchnahme deutlich zu reduzieren. Diese Übersetzung des Flächensparziels in die kommunale Bauleitplanung ist dringend notwendig und Bedarf der stärkeren Unterstützung aller politischen Ebenen von Bund und Ländern (Siehe Meldung Umweltministerkonferenz bittet Bund um Vorschläge zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Meldung Flächensparende Siedlungsentwicklung in deutschen Stadtregionen ). Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ist dabei kein Selbstzweck, sondern liefert auch die notwendigen Antworten zur Erreichung des Pariser-Klimaziels. Darauf verweisen die Ministerinnen und Minister für Raumordnung, Raumentwicklung und/ oder territoriale Zusammenarbeit in der „Territorialen Agenda 2030“ der EU (siehe Meldung Publikationen).
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