In Deutschland fallen aufgrund von Bau- und Abbruchmaßnahmen jährlich große Mengen mineralischer Abfälle wie z.B. Bauschutt, Bodenmaterial aus Baugruben sowie mineralische Abfälle aus industriellen Prozessen (Aschen und Schlacken) an. Dieser Abfallstrom macht rund die Hälfte des insgesamt anfallenden Abfalls in Deutschland aus. Dem Recycling und der Verwertung der Materialen kommt eine große Bedeutung zu. Die dann als mineralische Ersatzbaustoffe bezeichneten Materialien leisten einen Beitrag zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft. Umgekehrt können sie bei nicht sachgemäßem Einbau zur Freisetzung von Schadstoffen in der Umwelt beitragen. Bislang existiert keine bundesweit einheitliche Regelung zum Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen. Diese Lücke soll durch die sogenannte Mantelverordnung geschlossen werden, die als dritter Arbeitsentwurf vorliegt. Durch das Forschungsprojekt wurden die Regelungsinhalte der Mantelverordnung im Rahmen eines breit angelegten Dialogprozesses mit den betroffenen Praktikern hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit überprüft. Weiterhin diente das Vorhaben dazu, die zu erwartenden Veränderungen von Entsorgungswegen (Verwertungs- gegenüber Beseitigungswegen) durch eine Stoffstrommodellierung aufzuzeigen. Da durch die Mantelverordnung ein neues Fachkonzept und Untersuchungsverfahren zur Abschätzung der Schadstoffkonzentration im Sickerwasser durch Auslaugung von Feststoffen eingeführt wird, war es für die Folgenabschätzung erforderlich, eine umfassende Analyse der IST-Situation bezüglich geltender Länderregelungen und Umweltqualitäten der betroffenen Materialien durchzuführen. Ebenfalls wurden im Rahmen des Vorhabens der zu erwartende Erfüllungsaufwand für Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerschaft gemäß den Vorgaben des Bundes ermittelt. Quelle: Forschungsbericht