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Wesentliche Änderung einer Rückgewinnungsanlage für metallische Ab-fälle einschl. Lagerung von Abfällen - CRONIMET Envirotec GmbH

Die Firma Cronimet Envirotec GmbH betreibt am Standort Bitterfeld-Wolfen eine Anlage zur Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen einschließlich eines Input- und Outputlagers sowie eine Anlage zur sonstigen Behandlung gefährlicher Abfälle (Brikettierungsanlage). Die genehmigte Bearbeitungsleistung zur Behandlung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle beträgt max. 25.000 t/a an Input-Stoffen zzgl. Betriebstankstelle und Waschplatz. Die maximale genehmigte Bearbeitungsleistung der Brikettierungsanlage beträgt 60.000 t/a bezogen auf die Input-Stoffe. Die genehmigte zeitweilige Lagerkapazität von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen liegt bei einem maximalen Lagervolumen von 2.182 t. Im Zuge der wesentlichen Änderung beabsichtigt Cronimet Envirotec GmbH in Bitterfeld-Wolfen den Aufbau einer Recyclinganlage für rund 28.000 t/a Batteriematerialien. Dort sollen Batterien sicher demontiert, entladen und ihre Wertstoffe, vor allem die Anteile die Aktivmaterialien enthalten, zurückgewonnen werden. Die so enthaltenen einzelnen Fraktionen können wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Für den Standort ist der Aufbau und Betrieb von Lager , Entlade- und mechanischen Aufbereitungsanlagen für die Rückgewinnung von Schwarzmasse und anderen Materialien geplant. Für die Batteriemateriealienrecyclinganlage ist die Erweiterung des Input-/Outpuportfolios um fünf weitere Abfallschlüsselnummern (ASNAVV) geplant. Die Neuerung in dieser Anlage wird sein, dass die Trocknung der geschredderten Batterien derart betrieben wird, dass durch die Verfahrensparameter die Entstehung gefährlicher Emissionen verhindert wird. Dies bedingt, dass auf bestimmte energieintensive Schritte verzichtet werden kann, was neben der Energieeffizienz auch die CO2-Bilanz des Recyclingprozesses weiter verbessert. Zusätzlich wird die geplante Anlage auch in der Lage sein, trockene Produktionsschrotte so zu behandeln, dass ein direktes Recycling der Kathoden- und Anodenmaterialien möglich ist. Gleichzeitig ist die Reduzierung der maximal zulässigen Verarbeitungskapazität der am Standort vorhandenen Brikettierungsanlage von derzeit 60.000 t/a auf künftig 30.000 t/a geplant. Weiterhin ist im Zuge der wesentlichen Änderung die Erweiterung des Input-Portfolios der bestehenden Vakuumtrocknungsanlagen um neun weitere Abfallschlüsselnummern (ASNAVV), bzw. Abfällen aus der Batterieproduktion geplant

Microsoft Word - 44_2024_Stellenausschreibung SG 5.3.3 WB_Chemielaborant_Verlängerung.docx

Stellenausschreibung Nr. 44/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Wittenberg einen Chemielaborant / Biologielaborant (m/w/d) Sachgruppe Laborbiologie Diese Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Die Beobachtung des Zustandes der Umwelt ist eine unerlässliche Voraussetzung für sinnvol- les Handeln im Umweltschutz. Die genaue Kenntnis und Bewertung des Zustandes der Ge- wässer in Sachsen-Anhalt ist die Grundvoraussetzung für Entscheidungen, ob und welche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt erforderlich sind. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft unterhält aus diesen Gründen leistungsfähige Laboratorien, die chemische und laborbiologische Untersuchungen in ver- schiedenen Umweltmatrices durchführen. Diese Untersuchungen beinhalten die Entnahme von Proben, die Bestimmung von physikalischen, anorganischen, organischen, ökotoxikologi- schen und mikrobiologischen Kenngrößen in den Medien Oberflächen- und Grundwasser, Ab- wasser, Sedimente und Schwebstoffe sowohl in hohen Belastungsniveaus als auch im Bereich der Spurenkonzentration sowie die Auswertung und Erfassung der Daten. Hierfür stehen mo- derne Labore und Analysentechnik sowie ein kompetentes Mitarbeiterteam zur Verfügung. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte: Organisation und Durchführung von Untersuchungsverfahren zur Bestimmung von laborbio- logischen Parametern und anorganischen Stoffgruppen im Rahmen der Abwassereinleiter- kontrolle und der Gewässerüberwachung im Land Sachsen-Anhalt: Dies beinhaltet u.a. folgende Aufgaben:  Toxizitätsuntersuchungen mittels Bioindikatoren gemäß Abwasserverordnung im Rah- men der behördlichen Abwassereinleitkontrolle  Hälterung der Indikatororganismen (Fische, Daphnien, Algen) für die Toxizitätsuntersu- chungen  Mikrobiologische Untersuchungen zur hygienischen Bewertung der Gewässerqualität so- wie des Schadstoffabbaus durch Bakterien  Chlorophyllbestimmung als Indikator für die Algenbiomasse infolge von Nährstoffeinträ- gen  Mikroskopieren von Organismen und Zellen  Untersuchungen von anorganischen Güteparametern in Gewässern und im Grundwasser  Untersuchung weiterer anorganischer Schadstoffe  Arbeiten mit dem Laborinformations- und Managementsystem (LIMS)  Durchführung von Maßnahmen zur Analytische Qualitätssicherung  Überprüfung der Gerätetechnik Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:    abgeschlossene Berufsausbildung als Chemielaborant (m/w/d), Chemisch-technischer Assistent (m/w/d), Biologielaborant (m/w/d), Biologisch-technischer Assistent (m/w/d) Grundkenntnisse und praktische Erfahrungen in den Bereichen Laborbiologie und Anor- ganische Analytik sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware Folgende Kenntnisse sind wünschenswert:      praktische Erfahrung auf den Gebieten Laborbiologie und/oder Anorganische Analytik Erfahrungen in den Bereichen Mikrobiologie, Mikroskopie sowie chemischer, laborbiologi- scher und toxikologischer Verfahren in der Wasseranalytik Erfahrungen im Umgang mit LIMS-Systemen Erfahrungen im Arbeiten unter einem Qualitätsmanagementsystem Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Außerdem setzen wir voraus, dass Sie:     eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können:        betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 6. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden bzw. den beam- tenrechtlichen Regelungen 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) 28.10.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 44/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder an Herrn Rau (Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de

Stellenausschreibung_SB_55.23.pdf

Externe Stellenausschreibung Im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL) ist am Dienstort Magdeburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Sachbearbeiterin/ eines Sachbearbeiters (m/w/d) Fachverfahrensbetreuung von AUK-Maßnahmen im Referat 55 – IT-Koordinierung in der Zahlstelle/ Zahlstellenumsetzung der Flächenmaßnahmen im ländlichen Raum unbefristet mit 100 % der regelmäßigen Arbeitszeit zu besetzen. Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen die Fachverfahrensbetreuung und Koordinierung der Verfahrensabläufe des Einsatzes, der Durchführung und Weiterentwicklung des Zahlstellenfachanwendungssystems für die Antragsbearbeitung von ein- und mehrjährigen AUK-Maßnahmen sowie Kulissenabgleiche inkl. Tierbestandsnachweise. Hierzu gehört u. a.: - Anforderungsdefinition  Analyse der Verfahrensabläufe und Anforderung, Entwicklung technischer Abläufe, Erarbeitung von Aufgabenstellungen für die Programmierung, Abstimmung der Verfahrensparameter mit Fachreferaten, Erstellung von Bescheidvorlagen - Testung und Abnahme  Durchführung der Programmabnahme und Testung, Koordinierung und Anleitung der Mitwirkenden am Programmtest, Bewertung der Testergebnisse - Freigaben und Begleitung  Erarbeitung von Programmfreigaben, Koordinierung der Umsetzung standardisierter Verfahrensabläufe, Nutzeranleitung, Durchführung von Schulungen für Erstanwender - Fehlerverwaltung/ Fehlermanagement Sie erfüllen folgende zwingende Voraussetzungen: - Laufbahnbefähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Landwirtschaftlicher Dienst einschließlich landwirtschaftlich-technischer Dienst, Forstdienst, Dienst als Informatikerin/ Informatiker (m/w/d) oder Allgemeiner Verwaltungsdienst, letzteres nachgewiesen durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Öffentliche Verwaltung der Hochschule Harz oder diesen vergleichbaren Studiengängen im Sinne des § 14 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b LBG LSA - Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/FH-Diplom) der Fachrichtung Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Informatik, Öffentliche Verwaltung der Hochschule Harz oder diesen vergleichbaren Studiengängen - Fundierte, belegbare Kenntnisse in der Anwendung des Zahlstellenfachanwendungs- systems profil oder ähnlich gelagerter IT-gestützter Fachverfahren - Anwendungsbereite Kenntnisse auf dem Gebiet der Agrarförderung/ Landwirtschaft Sie erfüllen folgende wünschenswerte Voraussetzungen: - Kenntnisse der einschlägigen EU-Verordnungen und weiterer EU-Vorschriften in dem Bereich der Zahlstelle sowie Kenntnisse des Zuwendungs- und Haushaltsrechts -Kenntnisse über Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung IT-gestützter Fachverfahren -Fundierte Kenntnisse in MS-Office sowie digitale Schlüsselkompetenzen Es werden ein ausgeprägtes Denk- und Urteilsvermögen sowie Organisationsvermögen, ein überdurchschnittliches Verhalten in der Zusammenarbeit und eine überdurchschnittliche Kommunikationsfähigkeit erwartet. Was wir bieten:  Interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabenbereiche in einer obersten Landesbehörde  Einen Einsatz auf einem zukunftssicheren und modern ausgestatteten Dienstposten/ Arbeitsplatz im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen, Jahressonderzahlung und eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte  Gute Erreichbarkeit mit ÖPNV Behördliches Gesundheitsmanagement Individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Wenn Sie mehr über uns erfahren möchten, erhalten Sie die gewünschten Informationen auf unserer Internetseite unter: www.mwl.sachsen-anhalt.de. Die Einstellung richtet sich für Beschäftigte (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und bei Beamten nach dem Landesbeamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LBG LSA). Bei Vorliegen aller beamten- und laufbahnrechtlichen sowie haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Verbeamtung bzw. die Übernahme von Beamten (m/w/d) möglich. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 12 LBesG LSA bewertet. Die erstmalige Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt mit dem Einstiegsamt in der Besoldungsgruppe A 9 LBesG LSA bzw. in der Fachrichtung Landwirtschaftlicher Dienst einschließlich landwirtschaftlich-technischer Dienst mit dem Einstiegsamt in der Besoldungsgruppe A 10 LBesG LSA. Soweit sich Bewerberinnen/ Bewerber (m/w/d) bereits in einem Beamtenverhältnis in der Besoldungsgruppe A 9 bis A 12 LBesG LSA befinden, ist eine Versetzung möglich. Bei Erfüllung der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Einstellung in den Landesdienst nach der Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gefördert. Qualifizierte Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich gewünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ein Nachweis ist beizufügen. Sie haben weitergehende Fragen? Gern erteilt Ihnen Frau Krull, Sachbearbeiterin im Referat „Personal“, unter der Telefon-Nr. 0391/567-4215 weitere Informationen. Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Löblich, Referatsleiter 55, unter der Telefon-Nr. 0391/567-3475.

Microsoft Word - 44_2024_Stellenausschreibung SG 5.3.3 WB_Chemielaborant_Nachfolge Hr.Jahn.docx

Stellenausschreibung Nr. 44/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Wittenberg einen Chemielaborant / Biologielaborant (m/w/d) Sachgruppe Laborbiologie Diese Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Die Beobachtung des Zustandes der Umwelt ist eine unerlässliche Voraussetzung für sinnvol- les Handeln im Umweltschutz. Die genaue Kenntnis und Bewertung des Zustandes der Ge- wässer in Sachsen-Anhalt ist die Grundvoraussetzung für Entscheidungen, ob und welche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt erforderlich sind. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft unterhält aus diesen Gründen leistungsfähige Laboratorien, die chemische und laborbiologische Untersuchungen in ver- schiedenen Umweltmatrices durchführen. Diese Untersuchungen beinhalten die Entnahme von Proben, die Bestimmung von physikalischen, anorganischen, organischen, ökotoxikologi- schen und mikrobiologischen Kenngrößen in den Medien Oberflächen- und Grundwasser, Ab- wasser, Sedimente und Schwebstoffe sowohl in hohen Belastungsniveaus als auch im Bereich der Spurenkonzentration sowie die Auswertung und Erfassung der Daten. Hierfür stehen mo- derne Labore und Analysentechnik sowie ein kompetentes Mitarbeiterteam zur Verfügung. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte: Organisation und Durchführung von Untersuchungsverfahren zur Bestimmung von laborbio- logischen Parametern und anorganischen Stoffgruppen im Rahmen der Abwassereinleiter- kontrolle und der Gewässerüberwachung im Land Sachsen-Anhalt: Dies beinhaltet u.a. folgende Aufgaben:  Toxizitätsuntersuchungen mittels Bioindikatoren gemäß Abwasserverordnung im Rah- men der behördlichen Abwassereinleitkontrolle  Hälterung der Indikatororganismen (Fische, Daphnien, Algen) für die Toxizitätsuntersu- chungen  Mikrobiologische Untersuchungen zur hygienischen Bewertung der Gewässerqualität so- wie des Schadstoffabbaus durch Bakterien  Chlorophyllbestimmung als Indikator für die Algenbiomasse infolge von Nährstoffeinträ- gen  Mikroskopieren von Organismen und Zellen  Untersuchungen von anorganischen Güteparametern in Gewässern und im Grundwasser  Untersuchung weiterer anorganischer Schadstoffe  Arbeiten mit dem Laborinformations- und Managementsystem (LIMS)  Durchführung von Maßnahmen zur Analytische Qualitätssicherung  Überprüfung der Gerätetechnik Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:    abgeschlossene Berufsausbildung als Chemielaborant (m/w/d), Chemisch-technischer Assistent (m/w/d), Biologielaborant (m/w/d), Biologisch-technischer Assistent (m/w/d) Grundkenntnisse und praktische Erfahrungen in den Bereichen Laborbiologie und Anor- ganische Analytik sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware Folgende Kenntnisse sind wünschenswert:      praktische Erfahrung auf den Gebieten Laborbiologie und/oder Anorganische Analytik Erfahrungen in den Bereichen Mikrobiologie, Mikroskopie sowie chemischer, laborbiologi- scher und toxikologischer Verfahren in der Wasseranalytik Erfahrungen im Umgang mit LIMS-Systemen Erfahrungen im Arbeiten unter einem Qualitätsmanagementsystem Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Außerdem setzen wir voraus, dass Sie:     eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können:        betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 6. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden bzw. den beam- tenrechtlichen Regelungen 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) 28.09.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 44/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder an Herrn Rau (Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de

Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Strahlenexposition infolge bergbaubedingter Umweltradioaktivität (Berechnungsgrundlagen Bergbau - BglBb)

Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Strahlenexposition infolge bergbaubedingter Umweltradioaktivität (Berechnungsgrundlagen Bergbau - BglBb) Die Berechnungsgrundlagen Bergbau gelten für die Nutzung, Stilllegung, Sanierung und Folgenutzung bergbaulicher Anlagen und Einrichtungen und für die Nutzung, Sanierung und Folgenutzung von Grundstücken, die durch bergbauliche Aktivitäten kontaminiert sind. Sie dienen dazu, die bergbaubedingte Strahlenexposition von Einzelpersonen der Bevölkerung und von Beschäftigten zu ermitteln. Die Berechnungsgrundlagen Bergbau dienen der Ermittlung der bergbaubedingten Strahlenexposition von Einzelpersonen der Bevölkerung und von Beschäftigten und gelten sowohl für die Nutzung, Stilllegung, Sanierung und Folgenutzung bergbaulicher Anlagen und Einrichtungen als auch für die Nutzung, Sanierung und Folgenutzung von Grundstücken, die durch bergbauliche Aktivitäten kontaminiert sind. In den Berechnungsgrundlagen Bergbau werden Verfahren und Parameter zur Berechnung der effektiven Dosis für den Aufenthalt in Gebäuden, an unterirdischen Arbeitsplätzen und im Freien sowie für den Verzehr von Muttermilch und lokal erzeugter Lebensmittel beschrieben. Es werden folgende Expositionspfade berücksichtigt: äußere Exposition durch Gammastrahlung des Bodens, Exposition durch Inhalation von Staub, Exposition durch Inhalation von Radon und seinen kurzlebigen Zerfallsprodukten, Exposition durch Ingestion von Muttermilch und lokal erzeugter Lebensmittel (Trinkwasser, Fisch, Milch und Milchprodukte, Fleisch und Fleischwaren, Blattgemüse, sonstige pflanzliche Produkte) und Exposition durch Direktingestion von Boden. Zur Berücksichtigung der natürlicherweise vorhandenen Umweltradioaktivität bei der Einbeziehung von Messungen enthalten die Berechnungsgrundlagen Bergbau Werte des natürlichen Untergrundes aller relevanten Umweltmedien. Weiterhin wird ein einfaches Verfahren zur radiologischen Bewertung des in die Atmosphäre freigesetzten Radon s beschrieben. Stand: 22.04.2024

Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse spielen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren immer wieder eine Rolle. Mitunter besteht auch bei den Antragstellern Unsicherheit darüber, welche Informationen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind und wie mit diesen umzugehen ist. Dieses Merkblatt dient als Hilfestellung für die Einordnung von Informationen und den Umgang mit Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im Genehmigungsverfahren. Die hier dargestellten Grundsätze werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Rahmen ihrer Tätigkeit als immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und Überwachungsbehörde angewendet. Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind sämtliche auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Betriebsgeheimnisse umfassen vornehmlich technisches Wissen. Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen. Unterlagen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten, sind nach § 10 Absatz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom Antragsteller im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren entsprechend zu kennzeichnen und getrennt vorzulegen. Nach § 4 Absatz 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) ist außerdem ein Verzeichnis der dem Antrag beigefügten Unterlagen vorzulegen, in dem die Unterlagen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten, besonders gekennzeichnet sind. Unterlagen, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten, werden in der Regel nicht öffentlich ausgelegt. In solche Unterlagen wird auch Dritten regelmäßig keine Einsicht gewährt. Der Inhalt von Unterlagen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten, muss – soweit es ohne Preisgabe des Geheimnisses geschehen kann – daher so ausführlich dargestellt werden, dass es Dritten möglich ist, zu beurteilen, ob und in welchem Umfang sie von den Auswirkungen der Anlage betroffen werden können (§ 10 Absatz 2 BImSchG). Bei nicht gekennzeichneten Unterlagen ist davon auszugehen, dass sie nach dem Willen des Antragstellers nicht als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse behandelt werden sollen. In Zweifelsfällen soll die Genehmigungsbehörde mit dem Antragsteller jedoch klären, ob diese Kennzeichnung bewusst oder versehentlich unterblieben ist. Der Anlagenbetreiber hat gegenüber der Genehmigungsbehörde einen Anspruch auf Schutz seiner persönlichen Daten und seiner Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse . Der Schutzanspruch reicht soweit, wie seitens der Behörde keine Befugnis oder Verpflichtung zur Offenbarung der Geheimnisse besteht. Eine Offenbarungsbefugnis besteht, wenn der Anlagenbetreiber der Offenbarung des Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses zustimmt. In seltenen Fällen kann eine Rechtsgüterabwägung ergeben, dass Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse gegen den Willen des Anlagenbetreibers offenbart werden dürfen oder zu offenbaren sind, wenn dem Geheimhaltungsanspruch ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit oder auch eines Dritten an der Auskunftserteilung gegenübersteht. Die Genehmigungsbehörde ist an die Einstufung von Unterlagen bzw. Informationen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse durch den Antragsteller nicht gebunden. Sie ist befugt, Unterlagen auch gegen den Willen des Antragstellers auszulegen bzw. Informationen zu offenbaren, die aus Sicht der Behörde keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten. Hierzu ist der Antragsteller zunächst durch die Behörde anzuhören. Stimmt er der Offenbarung der Informationen bzw. der Auslegung der Unterlagen nicht zu, wird seitens der Behörde durch Verwaltungsakt festgestellt, dass die Unterlagen keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen enthalten. Die Unterlagen werden in dem Verwaltungsakt konkret benannt. Die Auslegung bzw. Offenbarung dieser Unterlagen wird erst dann als Realakt vollzogen, wenn der feststellende Veraltungsakt bestandskräftig ist. Der Antragsteller hat ein voraussetzungsloses Akteneinsichtsrecht aus § 6 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung. Dritte können Einsicht in die Genehmigungsakte nehmen. Der Schutz der Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse ist dabei zu gewährleisten. Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind in der Regel bei den folgenden Unterlagen bzw. Informationen zu bejahen , soweit die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens durch diese Unterlagen maßgeblich bestimmt werden können: technische Angaben, Werte und Parameter zur Investitionsermittlung, Angaben zu Kosten, Kalkulationsunterlagen, insbesondere Kalkulationen der Kosten und Kalkulationsergebnisse, Prozessbeschreibungen und -kosten, Unterlagen der Buchhaltung, Geschäftsbücher, Werte zu Umsätzen, Ertragslagen, Absatzmengen, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Angaben zur Höhe von Bürgschaften, Deckungsbeiträge, Angaben zum Umfang des Exportgeschäfts, Finanzierungsstruktur, Marktaktivitäten, Marktstrategien, Marktanteile, Bezugsquellen und Konditionen, Kundendaten, soweit es sich bei den Daten nicht um solche handelt, die jederzeit ohne großen Aufwand aus allgemein zugänglichen Quellen erstellt werden können, Kundenstruktur, Patentanmeldungen, sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte sowie For-schungsergebnisse, Beschreibung spezieller technischer Verfahren. Nicht geschützt sind in Bezug auf immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen in der Regel folgende Unterlagen: Kapazitäten einer Anlage, z. B. Durchsatzleistung, Aufnahmekapazität, Gesamtlagerkapazität, Bezeichnung einer Anlage, Nummern der Betriebseinrichtungen, Anschrift einer Anlage, Gesamtmenge der zugeteilten Berechtigung nach dem Treibhaus-Emissionshandelsgesetz, Jährliche Ausgabemenge nach dem Treibhaus-Emissionshandelsgesetz, Verfahrens- und Leistungsbeschreibungen, Aufstellungspläne (Maschinen), Grundstückspläne, Brandschutzkonzepte, sämtliche Daten, die außerhalb des Betriebsgrundstücks gemessen werden können (Immissionen), Emissionsdaten, Informationen über Umsatz, Absatz und Marktanteile und ähnliche Angaben, die älter als fünf Jahre sind. Es wird empfohlen, die Abgrenzung offen/geheim vor Antragstellung mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen. Auf jeden Fall ist die Art der geheim zu haltenden Informationen zu bezeichnen (z. B. Stoffmengen, Bestandteile von Rezepturen, Apparategrößen, bestimmte Zusatzinformationen in Fließbildern). Für Rückfragen steht Ihnen Karin R. Thiele zur Verfügung E-Mail: karinr.thiele@senmvku.berlin.de Tel.: (030) 9025-2284

Qualität des oberflächennahen Grundwassers 2000

Auswahl der Indikatoren Im Rahmen einer umfassenden statistischen Analyse aller Messdaten des Basismessnetzes wurden ca. 150 Parameter berlinweit ausgewertet. Die Nitratgehalte im Grundwasser Berlins sind grundsätzlich unproblematisch. Die organischen Spurenstoffe einschließlich der Pflanzenschutzmittel sowie Schwermetalle sind nur an wenigen Messstellen und lokal sehr begrenzt nachweisbar. Diese Aussage stützt die Einschätzung, dass durch die Punktquellen Berlins nach jetzigem Kenntnisstand keine flächenhafte Beeinträchtigung der Grundwasserkörper verursacht wird. Bei der Auswahl der Parameter für eine umfassendere Bewertung wurden nur die als potenzielle Problemstoffe im Grundwasser Berlins erkannten Parameter näher ausgewertet. Tabelle 1 dokumentiert die für eine flächenhafte chemische Charakterisierung des Berliner Grundwassers relevanten Parameter zusammen mit Angaben zur Anzahl der im Ergebnis der Messstellenauswahl vorhandenen Messwerte, unterschieden nach der Herkunft der Messstellen. h6. *: inkl. des Datenbestandes der “Altdaten” sowie des “Großprojektes” Nachdem die Beschaffenheitsdaten einer Prüfung und Bereinigung unterzogen wurden, konnten die arithmetischen Mittelwerte pro Messstelle gebildet werden. Diese bilden die unmittelbare Datengrundlage für eine regionalisierte Darstellung der Grundwasserbeschaffenheit (Erweiterung der Punktdaten zu Flächendaten). Intervallgrenzen Für eine differenzierte flächenhafte Darstellung der Konzentrationsbereiche wurden sechs Klassen gebildet, die im Zuge einer differenzierten statistischen Auswertung der Messwerte gebildet wurden. Die Tabelle 2 zeigt die Perzentilverteilung und die Schwellenwerte. Bei Bor liegt der Schellenwert von 1 mg/l in Anlehnung an die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) weit oberhalb der im Berliner Grundwasser gemessenen Werte. Der Wert wurde daher dem Datensatz angepasst und der Schwellenwert auf den halben Grenzwert der TrinkwV (500 µg/l) festgelegt. Nach Auswertung der Tabelle 2 wurde für eine erste Beurteilung der flächenhaften Verteilung von potenziellen Belastungsparametern eine Klassenbildung in sechsstufige Intervalle gemäß Tabelle 3 festgelegt. Diese feine Abstufung dient vorrangig der besseren räumlichen Darstellung von konzentrationsähnlichen Bereichen als Grundlage eines differenzierteren Abgleichs mit den Landnutzungsdaten. Des weiteren können Hochlastbereiche so besser abgeschätzt werden. Für eine erste Bewertung der Befunde sind im wesentlichen die Bereiche bis halber Schwellenwert, halber Schwellenwert bis Schwellenwert und größer Schwellenwert von Bedeutung. Die Abstufung in sechs Bereiche wurde folgendermaßen angepasst: h6. fett gedruckt sind die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung Darstellung Für die Regionalisierung wurde als geostatistisches Verfahren das Kriging – Schätzverfahren ausgewählt, das auf der Bildung gewichteter Mittelwerte von Variablenwerten basiert. Für die kontinuierliche, flächenhafte Bestimmung eines im Raum verteilten Parameters stehen Messungen an ausgewählten Orten (Grundwassermessstellen) zur Verfügung. Um “vom Punkt in die Fläche” zu kommen, also Angaben zur flächenhaften Verteilung des Parameters zu erhalten, müssen die Informationen aus den Punktmessungen räumlich interpretiert werden. Eine Variable kann jedoch an jedem Ort im Raum einen anderen Wert annehmen. Diese Variabilität lässt sich oft nicht vollständig beschreiben. Sie ist jedoch meist nicht zufällig, sondern durch eine gewisse räumliche Kontinuität geprägt. Erkennbar ist, dass räumlich näher beieinander liegende Messwerte ähnlicher zueinander sind als weiter entfernte. Aus der Vielzahl der zur Verfügung stehenden Kriging-Schätzverfahren wurde für die Parameter Elektrische Leitfähigkeit, Sulfat, Chlorid, Kalium, Oxidierbarkeit und Bor das “Ordinary Kriging” (im Folgenden “OK”) ausgewählt. Dieses auch als “gewöhnliches” Kriging bezeichnete Verfahren liefert im Ergebnis der räumlichen Analyse für jeden gewählten Schätzpunkt innerhalb eines Gitters (grid) eine Konzentrationsangabe in der jeweils absoluten Maßeinheit des betreffenden hydrochemischen Parameters. Dies war das Ziel der Untersuchungen. Bei den Parametern Ammonium und Ortho-Phosphat wurde das Verfahren des “Indikator-Kriging” angewendet (im Folgenden “IK” genannt), da durch die Variogrammanalyse bei diesen Parametern keine räumliche Abhängigkeit der Messwerte untereinander festgestellt werden konnte. Im Gegensatz zum OK werden bei dem Indikator-Kriging-Ansatz die Messwerte nicht direkt verwendet, sondern durch eine Umwandlung in binäre Codes (0 und 1) in Abhängigkeit von einem festzulegenden Schwellenwert modifiziert. Das Ergebnis des IK liefert Angaben zur Wahrscheinlichkeit der Überschreitung des Schwellenwertes. Ein Wert von 75 % bedeutet z.B., dass in diesem Gebiet mit 75 %iger Wahrscheinlichkeit eine Grenzwertüberschreitung anzutreffen ist. Diese Codes gehen dann auf die gleiche Art in das Kriging-Schätzverfahren ein, wie beim OK, sodass eine flächenhafte Auswertung möglich ist. Der Indikator-Kriging-Ansatz wird dann angewandt, wenn der Anteil der Messwerte unterhalb der jeweiligen Bestimmungsgrenze relativ hoch ist. Der Anteil der Messwerte unterhalb der jeweiligen Bestimmungsgrenze ist bei den Parametern Ammonium, Ortho-Phosphat und Bor relativ hoch. Da der Parameter Bor jedoch in der Variogrammanalyse der Originalmesswerte eine interpretierbare Korrelation in Abhängigkeit von der Entfernung aufwies, wurde hier eine Interpolation nach dem OK-Ansatz bevorzugt.

Oberflächenabfluss, Versickerung und Gesamtabfluss aus Niederschlägen 2017

Mitte der 90er Jahre wurde in Kooperation mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde, Außenstelle Berlin, ein Modell entwickelt, programmiert und angewendet, das die wichtigsten Größen des Wasserhaushaltes berechnet. Die etwa 25 erforderlichen Grunddaten bzw. Eingangsparameter konnten für jede der ca. 25.000 Einzelflächen aus dem Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU) zur Verfügung gestellt werden. Dieses Modell wurde verbessert (ABIMO 3.2) und mit aktualisierten Daten erneut angewendet. Das von Glugla entwickelte Abflussbildungsmodell ABIMO ist auf der Grundlage bereits seit den 70er Jahren entwickelter Modelle zur Berechnung des Grundwasserdargebots entstanden, und um Bausteine erweitert worden, die der speziellen Situation in urbanen Gebieten Rechnung tragen. Diese Erweiterung wurde gutachterlich durch das Institut für Ökologie (Bodenkunde) der TU Berlin und durch eine Diplomarbeit am Fachbereich Geographie der FU Berlin unterstützt. Bei der rechentechnischen Realisierung, die durch ein externes Softwarebüro erfolgte, wurde es außerdem an die spezielle Datenlage in Berlin angepasst. Das Berechnungsverfahren ermittelt zunächst die tatsächliche Verdunstung, um den Gesamtabfluss (Niederschlag minus Verdunstung) zu errechnen. Im zweiten Arbeitsschritt wird der Oberflächenabfluss als Teil des Gesamtabflusses bestimmt. Die Differenz aus Gesamtabfluss und Oberflächenabfluss bildet dann den Versickerungsanteil. Einen Eindruck von der Komplexität des Verfahrens vermittelt Abb. 2. Der Gesamtabfluss wird aus der Differenz der langjährigen Jahresmittelwerte des Niederschlags und der realen Verdunstung berechnet. Die reale Verdunstung , wie sie im Mittel tatsächlich an Standorten und in Gebieten auftritt, wird aus den wichtigsten Einflussgrößen Niederschlag und potentielle Verdunstung sowie den mittleren Speichereigenschaften der verdunstenden Flächen berechnet. Bei ausreichender Feuchtezufuhr zur verdunstenden Fläche nähert sich die reale Verdunstung der potentiellen. Die reale Verdunstung wird zusätzlich durch die Speichereigenschaften der verdunstenden Fläche modifiziert. Höhere Speicherwirkung (z. B. größere Bindigkeit des Bodens und größere Durchwurzelungstiefe) bewirkt eine höhere Verdunstung. Dem aufgezeigten Zusammenhang zwischen den mehrjährigen Mittelwerten der realen Verdunstung einerseits sowie des Niederschlags, der potentiellen Verdunstung und der Verdunstungseffektivität des Standorts andererseits genügt die Beziehung nach Bagrov (vgl. Glugla et al. 1971, Glugla et al. 1976, Bamberg et al. 1981 und Abb. 3). Die Bagrov-Beziehung beruht auf der Auswertung langjähriger Lysimeter-Versuche und beschreibt das nichtlineare Verhältnis zwischen Niederschlag und Verdunstung in Abhängigkeit von den Standorteigenschaften. Mit der Bagrov-Beziehung kann bei Kenntnis der Klimagrößen Niederschlag P und potentielle Verdunstung EP (Quotient P/EP) sowie des Effektivitätsparameters n der Quotient reale Verdunstung / potentielle Verdunstung (ER/EP) und somit die reale Verdunstung ER für Standorte und Gebiete ohne Grundwassereinfluss ermittelt werden. Zur Berechnung der grundwasserbeeinflussten Verdunstung wird ebenfalls das Bagrov-Verfahren in modifizierter Form genutzt, indem die mittlere Kapillarwasserzufuhr aus dem Grundwasser dem Niederschlag zugerechnet wird. Mit wachsendem Niederschlag P nähert sich die reale Verdunstung ER der potentiellen Verdunstung EP, d. h. der Quotient ER/EP nähert sich dem Wert 1. Bei abnehmendem Niederschlag P (P/EP geht gegen den Wert 0) nähert sich die reale Verdunstung ER dem Niederschlag P. Die Intensität, mit der diese Randbedingungen erreicht werden, wird durch die Speichereigenschaften der verdunstenden Fläche (Effektivitätsparameter n) verändert. Die Speichereigenschaften des Standorts werden insbesondere durch die Nutzungsform (zunehmende Speicherwirksamkeit in der Reihenfolge versiegelte Fläche, vegetationsloser Boden, landwirtschaftliche, gärtnerische bzw. forstliche Nutzung) sowie die Bodenart (zunehmende Speicherwirksamkeit mit höherer Bindigkeit des Bodens) bestimmt. Maß für die Speicherwirksamkeit des unversiegelten Bodens ist die nutzbare Feldkapazität als Differenz der Feuchtewerte des Bodens für Feldkapazität (Beginn der Wasserversickerung im Boden) und für den permanenten Welkepunkt (bleibende Trockenschäden an den Pflanzen). Weitere Landnutzungsfaktoren, wie Hektarertrag, Baumart und -alter, modifizieren den Parameterwert n. Der Parameter n wurde in Auswertung von Beobachtungsergebnissen zahlreicher in- und ausländischer Lysimeterstationen und von Wasserhaushaltsuntersuchungen in Flusseinzugsgebieten quantifiziert. Für Standorte und Gebiete mit flurnahem Grundwasser tritt infolge Kapillaraufstiegs von Grundwasser in die verdunstungsbeeinflusste Bodenzone je nach Grundwasserflurabstand und Bodeneigenschaften eine gegenüber grundwasserunbeeinflussten Bedingungen erhöhte Verdunstung auf. Die Abflussbildung vermindert sich. Übersteigt die reale Verdunstung den Niederschlag, tritt Wasserzehrung auf, und die Werte für die Abflussbildung werden negativ (z. B. Fluss- und Seeniederungen). Bei Gewässerflächen tritt infolge höheren Wärmeangebots (geringeres Reflexionsvermögen der Einstrahlung) eine gegenüber Landflächen erhöhte potentielle Verdunstung auf. Die tatsächliche Gewässerverdunstung wird näherungsweise dieser erhöhten potentiellen Verdunstung gleichgesetzt. Punktuelle Versickerung, z. B. durch die Grundwasseranreicherungsanlagen der Wasserwerke wurde nicht berücksichtigt. Bei gärtnerischer Nutzung (Kleingärten, Wochenendhäuser, Parks, Friedhöfe, Baumschulen/Gartenbau und z.T. bei Wohn- oder Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen) wurde zum Niederschlag für die Bewässerung ein Näherungswert addiert (50 – 100 mm/Jahr). Nachdem der mittlere Gesamtabfluss als Differenz aus Niederschlag und realer Verdunstung berechnet wurde, wird nun in einem zweiten Arbeitsschritt der Oberflächenabfluss bestimmt. Auf Dachflächen, die in die Kanalisation entwässern, entspricht der Oberflächenabfluss dem Gesamtabfluss. Flächen, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, erzeugen keinen Oberflächenabfluss. Unbebaut versiegelte Flächen infiltrieren abhängig von der Art der Oberflächenbeläge (Belagsarten) einen Teil des Abflusses in den Untergrund. Dieser Infiltrationsfaktor ist abhängig von der Breite, dem Alter und der Art der Fugen. Der nicht versickernde Abfluss wird – abhängig von dem Anschlussgrad an die Kanalisation – als Oberflächenabfluss über die Kanalisation abgeleitet oder versickert, sofern er nicht von der Kanalisation erfasst, am Rande der versiegelten Flächen. Ebenso versickern die Anteile der nicht an die Kanalisation angeschlossenen Dachflächen (vgl. Tab. 1). Die Differenz aus Gesamtabfluss und Oberflächenabfluss entspricht somit der Versickerung als Ausgangsgröße für die Grundwasserneubildung. Die Verdunstung der Block(teil)flächen wird dann aus der Differenz von korrigiertem Niederschlag (Korrigierter Niederschlag = Niederschlag multipliziert mit dem Faktor 1,09 pauschal für Berlin) und Gesamtabfluss berechnet. Für die Anwendung des Verfahrens für urbane Gebiete mussten die Parameter n und die Infiltrationsfaktoren für die unterschiedlichen Versiegelungsmaterialien bestimmt werden. Hierzu wurden sowohl Lysimeterversuche mit verschiedenen Versiegelungsmaterialien als auch Berechnungen zum Benetzungsverlust ausgewertet (vgl. Wessolek/Facklam 1997). Die gewählten Größen für die genannten Parameter sind in Tab. 2 aufgeführt. Die mit dem Alterungsprozess durch Verdichtung und Verschlämmung der Fugen einhergehende Veränderung dieser Parameter wurde dabei berücksichtigt. Aufgrund nach wie vor unzureichender wissenschaftlicher Grundlagen sind die Angaben jedoch noch mit gewissen Unsicherheiten verbunden. Darüber hinaus wäre für hydrologische Fragestellungen eine andere Zusammenfassung der Belagsarten zu Belagsklassen wünschenswert. Um einen Eindruck zu vermitteln, wie die unterschiedlichen Flächennutzungen, Versiegelungsparameter und Bedingungen der Kanalisation den Wasserhaushalt beeinflussen wurde für ca. 35 Beispielsflächen mit typischen Nutzungen und ihren unterschiedlichen typischen Eigenschaften das Modell ABIMO angewandt und die Ergebnisse in Tab. 3 dargestellt. Das Verhältnis von Oberflächenabfluss, Versiegelung und Verdunstung ist entscheidend vom Ausmaß der Versiegelung und der Ableitung des Regenwassers in die Kanalisation abhängig. Für die aktuelle Berechnung wird seit der Ausgabe 2012 die Version des Programms ABIMO 3.2 verwendet. Diese Version unterscheidet sich von der alten vor allem durch eine verbesserte Parametersteuerung bei der Zuordnung der Werte für den Anschlussgrad der Dachflächen an die Kanalisation. Berücksichtigung des Einflusses begrünter Dächer auf die Daten zum Wasserhaushalt Durch die mit der Umweltatlaskarte 06.11 Gründächer (Ausgabe 2017) erstmalig vorliegenden flächendeckenden räumlichen Daten zu begrünten Dachflächen konnte für die aktuelle Ausgabe die Effekte der Gründächer auf den Wasserhaushalt erstmalig mit berechnet werden. Da das ursprüngliche Modell die Berücksichtigung grüner Dächer nicht vorsieht, musste ein Verfahren entwickelt werden, das erlaubt, diese Effekte trotzdem zu bilanzieren. Dazu war es zunächst erforderlich, belastbare Werte zum Verdunstungsverhalten aus der Literatur zu ermitteln. Die Literaturrecherche ergab unterschiedliche Jahresabflussbeiwerte für intensiv und extensiv begrünte Dächer (vgl. z. B. Rüngeler 1998, SenStadtWohn 2017). In der für die verwendete Datengrundlage ( Karte 06.11 , Ausgabe 2017) gewählten Methode wird auf Basis der spektralen Reflexionseigenschaften der Fernerkundungsdaten nur zwischen extensiv und intensiv begrünt unterschieden. Weitere wichtige Eigenschaften, wie z. B. Höhe des Bewuchses oder Substrataufbau können auf diese Weise nicht erfasst werden und liegen daher für die Auswertung bzgl. des Wasserhaushaltes auch nicht vor. Für die weitere Berechnung wurde deshalb von einem einheitlichen Jahresabflussbeiwert von 0,5 für alle Gründächer ausgegangen, d. h. sie verdunsten 50 % des Niederschlages. Ein normales, unbegrüntes Dach verdunstet auch einen geringen Teil des Niederschlages. Die Berechnung dieser Verdunstung erfolgt für jede Block- und Blockteilfläche mit ABIMO 3.2. Unbegrünte Gebäudedächer verdunsten demnach zwischen 75,5 mm/a und 83,6 mm/a unabhängig von den Kanalisierungsgraden und den Belagsarten. Das entspricht 12,3 % und 13,4 % des korrigierten Niederschlages. Zunächst wurde die zusätzliche Verdunstung eines begrünten Daches mit der folgenden Formel berechnet: Verdunstung GründachZusätzlich = Verdunstung Gründach – Verdunstung Normaldach Anschließend wurde die zusätzliche Verdunstung aller begrünten Dächer einer Block- bzw. Blockteilfläche summiert und von den Parametern Gesamtabfluss, Oberflächenabfluss sowie Versickerung abgezogen. Die Verdunstung mit Gründach berechnet sich aus der Verdunstung und der zusätzlichen Verdunstung. Diese Berechnungen wurde außerhalb des Programms ABIMO 3.2 im Nachgang durchgeführt (vgl. Goedecke/Gerstenberg 2019). Endergebnis Im Ergebnis der Berechnungen liegen für ca. 25.000 Einzelflächen aktualisierte langjährige Mittelwerte für den Gesamtabfluss, die Verdunstung, den Oberflächenabfluss und die Versickerung inkl. der Berücksichtigung der Gründächer vor. Die Werte wurden klassifiziert in mm/Jahr in den vorliegenden Karten dargestellt; die Gesamtmengen in m³/Jahr wurden ebenfalls errechnet und bilanziert. Es muss beachtet werden, dass die dargestellten Werte Mittelwerte über die als einheitliche Flächen dargestellten Blöcke sind, die in der Realität inhomogene Strukturen aufweisen. Die Abflüsse versiegelter und unversiegelter Flächen werden hier zu einem Durchschnittswert pro Block gemittelt. Außerdem werden die Abflüsse der Straßen den angrenzenden Blöcken zugeschlagen. Aus den Karten kann z. B. nicht abgelesen werden, wie hoch die Versickerungsleistung eines Quadratmeters unversiegelten Bodens ist. Hierzu ist daher eine ebenfalls flächendeckende und blockbezogene Berechnung mit veränderten Randparametern – also unter der Annahme gänzlich unversiegelter Verhältnisse – vorgenommen worden, deren Ergebnisse in der Karte 02.13.4 dargestellt sind.

Oberflächenabfluss, Versickerung und Gesamtabfluss aus Niederschlägen 1990

In den vergangenen Jahren wurde in Kooperation mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde, Außenstelle Berlin, ein Modell entwickelt, programmiert und angewendet, das die wichtigsten Größen des Wasserhaushaltes berechnet. Die etwa 25 erforderlichen Grunddaten bzw. Eingangsparameter konnten für jede der ca. 25 000 Einzelflächen aus dem Umweltinformationssystem (UIS) zur Verfügung gestellt werden. Das von Glugla entwickelte Abflußbildungsmodell ABIMO ist auf der Grundlage bereits seit den 70er Jahren entwickelter Modelle zur Berechnung des Grundwasserdargebots entstanden, und um Bausteine erweitert worden, die der speziellen Situation in urbanen Gebieten Rechnung tragen. Diese Erweiterung wurde gutachterlich durch das Institut für Ökologie (Bodenkunde) der TU Berlin und durch eine Diplomarbeit am Fachbereich Geographie der FU Berlin unterstützt. Bei der rechentechnischen Realisierung, die durch ein externes Softwarebüro erfolgte, wurde es außerdem an die spezielle Datenlage in Berlin angepaßt. Das Berechnungsverfahren ermittelt zunächst die tatsächliche Verdunstung, um den Gesamtabfluß (Niederschlag minus Verdunstung) zu errechnen. Im zweiten Arbeitsschritt wird der Oberflächenabfluß als Teil des Gesamtabflusses bestimmt. Die Differenz aus Gesamtabfluß und Oberflächenabfluß bildet dann den Versickerungsanteil. Einen Eindruck von der Komplexität des Verfahrens vermittelt Abb. 2. Der Gesamtabfluß wird aus der Differenz der langjährigen Jahresmittelwerte des Niederschlags und der realen Verdunstung berechnet. Die reale Verdunstung , wie sie im Mittel tatsächlich an Standorten und in Gebieten auftritt, wird aus den wichtigsten Einflußgrößen Niederschlag und potentielle Verdunstung sowie den mittleren Speichereigenschaften der verdunstenden Flächen berechnet. Bei ausreichender Feuchtezufuhr zur verdunstenden Fläche nähert sich die reale Verdunstung der potentiellen. Die reale Verdunstung wird zusätzlich durch die Speichereigenschaften der verdunstenden Fläche modifiziert. Höhere Speicherwirkung (z. B. größere Bindigkeit des Bodens und größere Durchwurzelungstiefe) bewirkt eine höhere Verdunstung. Dem aufgezeigten Zusammenhang zwischen den mehrjährigen Mittelwerten der realen Verdunstung einerseits sowie des Niederschlags, der potentiellen Verdunstung und der Verdunstungseffektivität des Standorts andererseits genügt die Beziehung nach Bagrov (vgl. Glugla et al. 1971, Glugla et al. 1976, Bamberg et al. 1981 und Abb. 3). Die Bagrov-Beziehung beruht auf der Auswertung langjähriger Lysimeter-Versuche und beschreibt das nichtlineare Verhältnis zwischen Niederschlag und Verdunstung in Abhängigkeit von den Standorteigenschaften. Mit der Bagrov-Beziehung kann bei Kenntnis der Klimagrößen Niederschlag P und potentielle Verdunstung EP (Quotient P/EP) sowie des Effektivitätsparameters n der Quotient reale Verdunstung / potentielle Verdunstung (ER/EP) und somit die reale Verdunstung ER für Standorte und Gebiete ohne Grundwassereinfluß ermittelt werden. Zur Berechnung der grundwasserbeeinflußten Verdunstung wird ebenfalls das Bagrov-Verfahren in modifizierter Form genutzt, indem die mittlere Kapillarwasserzufuhr aus dem Grundwasser dem Niederschlag zugerechnet wird. Mit wachsendem Niederschlag P nähert sich die reale Verdunstung ER der potentiellen Verdunstung EP, d. h. der Quotient ER/EP nähert sich dem Wert 1. Bei abnehmendem Niederschlag P (P/EP geht gegen den Wert 0) nähert sich die reale Verdunstung ER dem Niederschlag P. Die Intensität, mit der diese Randbedingungen erreicht werden, wird durch die Speichereigenschaften der verdunstenden Fläche (Effektivitätsparameter n) verändert. Die Speichereigenschaften des Standorts werden insbesondere durch die Nutzungsform (zunehmende Speicherwirksamkeit in der Reihenfolge versiegelte Fläche, vegetationsloser Boden, landwirtschaftliche, gärtnerische bzw. forstliche Nutzung) sowie die Bodenart (zunehmende Speicherwirksamkeit mit höherer Bindigkeit des Bodens) bestimmt. Maß für die Speicherwirksamkeit des unversiegelten Bodens ist die nutzbare Feldkapazität als Differenz der Feuchtewerte des Bodens für Feldkapazität (Beginn der Wasserversickerung im Boden) und für den permanenten Welkepunkt (bleibende Trockenschäden an den Pflanzen). Weitere Landnutzungsfaktoren, wie Hektarertrag, Baumart und -alter, modifizieren den Parameterwert n. Der Parameter n wurde in Auswertung von Beobachtungsergebnissen zahlreicher in- und ausländischer Lysimeterstationen und von Wasserhaushaltsuntersuchungen in Flußeinzugsgebieten quantifiziert. Für Standorte und Gebiete mit flurnahem Grundwasser tritt infolge Kapillaraufstiegs von Grundwasser in die verdunstungsbeeinflußte Bodenzone je nach Grundwasser-Flurabstand und Bodeneigenschaften eine gegenüber grundwasserunbeeinflußten Bedingungen erhöhte Verdunstung auf. Die Abflußbildung vermindert sich. Übersteigt die reale Verdunstung den Niederschlag, tritt Wasserzehrung auf, und die Werte für die Abflußbildung werden negativ (z. B. Fluß- und Seeniederungen). Bei Gewässerflächen tritt infolge höheren Wärmeangebots (geringeres Reflexionsvermögen der Einstrahlung) eine gegenüber Landflächen erhöhte potentielle Verdunstung auf. Die tatsächliche Gewässerverdunstung wird näherungsweise dieser erhöhten potentiellen Verdunstung gleichgesetzt. Punktuelle Versickerung, z. B. durch die Grundwasseranreicherunganlagen der Wasserwerke wurde nicht berücksichtigt. Bei gärtnerischer Nutzung (Kleingärten) wurde zum Niederschlag für die Bewässerung ein einheitlicher Näherungswert addiert. Nachdem der mittlere Gesamtabfluß als Differenz aus Niederschlag und realer Verdunstung berechnet wurde, wird nun in einem zweiten Arbeitsschritt der Oberflächenabfluß bestimmt. Auf Dachflächen, die in die Kanalisation entwässern, entspricht der Oberflächenabfluß dem Gesamtabfluß. Flächen, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, erzeugen keinen Oberflächenabfluß. Unbebaut versiegelte Flächen infiltrieren abhängig von der Art der Oberflächenbeläge (Belagsarten) einen Teil des Abflusses in den Untergrund. Dieser Infiltrationsfaktor ist abhängig von der Breite, dem Alter und der Art der Fugen. Der nicht versickernde Abfluß wird – abhängig von dem Anschlußgrad an die Kanalisation – als Oberflächenabfluß über die Kanalisation abgeleitet oder versickert, sofern er nicht von der Kanalisation erfaßt, am Rande der versiegelten Flächen. Ebenso versickern die Anteile der nicht an die Kanalisation angeschlossenen Dachflächen (vgl. Tab. 1). Die Differenz aus Gesamtabfluß und Oberflächenabfluß entspricht somit der Versickerung als Ausgangsgröße für die Grundwasserneubildung. Für die Anwendung des Verfahrens für urbane Gebiete mußten die Parameter n und die Infiltrationsfaktoren für die unterschiedlichen Versiegelungsmaterialien bestimmt werden. Hierzu wurden sowohl Lysimeterversuche mit verschiedenen Versiegelungsmaterialien als auch Berechnungen zum Benetzungsverlust ausgewertet (vgl. Wessolek/Facklam 1997). Die gewählten Größen für die genannten Parameter sind in Tab. 2 aufgeführt. Die mit dem Alterungsprozeß durch Verdichtung und Verschlämmung der Fugen einhergehende Veränderung dieser Parameter wurde dabei berücksichtigt. Aufgrund nach wie vor unzureichender wissenschaftlicher Grundlagen sind die Angaben jedoch noch mit gewissen Unsicherheiten verbunden. Darüber hinaus wäre für hydrologische Fragestellungen eine andere Zusammenfassung der Belagsarten zu Belagsklassen wünschenswert. Im Ergebnis der Berechnungen liegen für die 25 000 Einzelflächen langjährige Mittelwerte für den Gesamtabfluß, den Oberflächenabfluß und die Versickerung vor. Die Werte wurden klassifiziert in mm/Jahr in den vorliegenden Karten dargestellt; die Gesamtmengen in m³/Jahr wurden ebenfalls errechnet und bilanziert. Es muß beachtet werden, daß die dargestellten Werte Mittelwerte über die als einheitliche Flächen dargestellten Blöcke sind, die in der Realität inhomogene Strukturen aufweisen. Die Abflüsse versiegelter und unversiegelter Flächen werden hier zu einem Durchschnittswert pro Block gemittelt. Außerdem werden die Abflüsse der Straßen den angrenzenden Blöcken zugeschlagen. Aus den Karten kann z.B. nicht abgelesen werden, wie hoch die Versickerungsleistung eines m² unversiegelten Bodens ist. Hierzu sind im Rahmen des Umweltinformationssystems spezielle ebenfalls flächendeckende und blockbezogene Auswertungen vorgenommen worden.

Oberflächenabfluss, Versickerung, Gesamtabfluss und Verdunstung aus Niederschlägen 2012

Mitte der 90er Jahre wurde in Kooperation mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde, Außenstelle Berlin, ein Modell entwickelt, programmiert und angewendet, das die wichtigsten Größen des Wasserhaushaltes berechnet. Die etwa 25 erforderlichen Grunddaten bzw. Eingangsparameter konnten für jede der ca. 25.000 Einzelflächen aus dem Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU) zur Verfügung gestellt werden. Dieses Modell wurde verbessert (ABIMO 3) und mit aktualisierten Daten erneut angewendet. Das von Glugla entwickelte Abflussbildungsmodell ABIMO ist auf der Grundlage bereits seit den 70er Jahren entwickelter Modelle zur Berechnung des Grundwasserdargebots entstanden, und um Bausteine erweitert worden, die der speziellen Situation in urbanen Gebieten Rechnung tragen. Diese Erweiterung wurde gutachterlich durch das Institut für Ökologie (Bodenkunde) der TU Berlin und durch eine Diplomarbeit am Fachbereich Geographie der FU Berlin unterstützt. Bei der rechentechnischen Realisierung, die durch ein externes Softwarebüro erfolgte, wurde es außerdem an die spezielle Datenlage in Berlin angepasst. Das Berechnungsverfahren ermittelt zunächst die tatsächliche Verdunstung, um den Gesamtabfluss (Niederschlag minus Verdunstung) zu errechnen. Im zweiten Arbeitsschritt wird der Oberflächenabfluss als Teil des Gesamtabflusses bestimmt. Die Differenz aus Gesamtabfluss und Oberflächenabfluss bildet dann den Versickerungsanteil. Einen Eindruck von der Komplexität des Verfahrens vermittelt Abb. 2. Der Gesamtabfluss wird aus der Differenz der langjährigen Jahresmittelwerte des Niederschlags und der realen Verdunstung berechnet. Die reale Verdunstung , wie sie im Mittel tatsächlich an Standorten und in Gebieten auftritt, wird aus den wichtigsten Einflussgrößen Niederschlag und potentielle Verdunstung sowie den mittleren Speichereigenschaften der verdunstenden Flächen berechnet. Bei ausreichender Feuchtezufuhr zur verdunstenden Fläche nähert sich die reale Verdunstung der potentiellen. Die reale Verdunstung wird zusätzlich durch die Speichereigenschaften der verdunstenden Fläche modifiziert. Höhere Speicherwirkung (z. B. größere Bindigkeit des Bodens und größere Durchwurzelungstiefe) bewirkt eine höhere Verdunstung. Dem aufgezeigten Zusammenhang zwischen den mehrjährigen Mittelwerten der realen Verdunstung einerseits sowie des Niederschlags, der potentiellen Verdunstung und der Verdunstungseffektivität des Standorts andererseits genügt die Beziehung nach Bagrov (vgl. Glugla et al. 1971, Glugla et al. 1976, Bamberg et al. 1981 und Abb. 3). Die Bagrov-Beziehung beruht auf der Auswertung langjähriger Lysimeter-Versuche und beschreibt das nichtlineare Verhältnis zwischen Niederschlag und Verdunstung in Abhängigkeit von den Standorteigenschaften. Mit der Bagrov-Beziehung kann bei Kenntnis der Klimagrößen Niederschlag P und potentielle Verdunstung EP (Quotient P/EP) sowie des Effektivitätsparameters n der Quotient reale Verdunstung / potentielle Verdunstung (ER/EP) und somit die reale Verdunstung ER für Standorte und Gebiete ohne Grundwassereinfluss ermittelt werden. Zur Berechnung der grundwasserbeeinflussten Verdunstung wird ebenfalls das Bagrov-Verfahren in modifizierter Form genutzt, indem die mittlere Kapillarwasserzufuhr aus dem Grundwasser dem Niederschlag zugerechnet wird. Mit wachsendem Niederschlag P nähert sich die reale Verdunstung ER der potentiellen Verdunstung EP, d. h. der Quotient ER/EP nähert sich dem Wert 1. Bei abnehmendem Niederschlag P (P/EP geht gegen den Wert 0) nähert sich die reale Verdunstung ER dem Niederschlag P. Die Intensität, mit der diese Randbedingungen erreicht werden, wird durch die Speichereigenschaften der verdunstenden Fläche (Effektivitätsparameter n) verändert. Die Speichereigenschaften des Standorts werden insbesondere durch die Nutzungsform (zunehmende Speicherwirksamkeit in der Reihenfolge versiegelte Fläche, vegetationsloser Boden, landwirtschaftliche, gärtnerische bzw. forstliche Nutzung) sowie die Bodenart (zunehmende Speicherwirksamkeit mit höherer Bindigkeit des Bodens) bestimmt. Maß für die Speicherwirksamkeit des unversiegelten Bodens ist die nutzbare Feldkapazität als Differenz der Feuchtewerte des Bodens für Feldkapazität (Beginn der Wasserversickerung im Boden) und für den permanenten Welkepunkt (bleibende Trockenschäden an den Pflanzen). Weitere Landnutzungsfaktoren, wie Hektarertrag, Baumart und -alter, modifizieren den Parameterwert n. Der Parameter n wurde in Auswertung von Beobachtungsergebnissen zahlreicher in- und ausländischer Lysimeterstationen und von Wasserhaushaltsuntersuchungen in Flusseinzugsgebieten quantifiziert. Für Standorte und Gebiete mit flurnahem Grundwasser tritt infolge Kapillaraufstiegs von Grundwasser in die verdunstungsbeeinflusste Bodenzone je nach Grundwasser-Flurabstand und Bodeneigenschaften eine gegenüber grundwasserunbeeinflussten Bedingungen erhöhte Verdunstung auf. Die Abflussbildung vermindert sich. Übersteigt die reale Verdunstung den Niederschlag, tritt Wasserzehrung auf, und die Werte für die Abflussbildung werden negativ (z. B. Fluss- und Seeniederungen). Bei Gewässerflächen tritt infolge höheren Wärmeangebots (geringeres Reflexionsvermögen der Einstrahlung) eine gegenüber Landflächen erhöhte potentielle Verdunstung auf. Die tatsächliche Gewässerverdunstung wird näherungsweise dieser erhöhten potentiellen Verdunstung gleichgesetzt. Punktuelle Versickerung, z. B. durch die Grundwasseranreicherungsanlagen der Wasserwerke wurde nicht berücksichtigt. Bei gärtnerischer Nutzung (Kleingärten, Wochenendhäuser, Parks, Friedhöfe, Baumschulen/Gartenbau und z.T. bei Wohn- oder Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen) wurde zum Niederschlag für die Bewässerung ein Näherungswert addiert (50 – 100 mm/Jahr). Nachdem der mittlere Gesamtabfluss als Differenz aus Niederschlag und realer Verdunstung berechnet wurde, wird nun in einem zweiten Arbeitsschritt der Oberflächenabfluss bestimmt. Auf Dachflächen, die in die Kanalisation entwässern, entspricht der Oberflächenabfluss dem Gesamtabfluss. Flächen, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, erzeugen keinen Oberflächenabfluss. Unbebaut versiegelte Flächen infiltrieren abhängig von der Art der Oberflächenbeläge (Belagsarten) einen Teil des Abflusses in den Untergrund. Dieser Infiltrationsfaktor ist abhängig von der Breite, dem Alter und der Art der Fugen. Der nicht versickernde Abfluss wird – abhängig von dem Anschlussgrad an die Kanalisation – als Oberflächenabfluss über die Kanalisation abgeleitet oder versickert, sofern er nicht von der Kanalisation erfasst, am Rande der versiegelten Flächen. Ebenso versickern die Anteile der nicht an die Kanalisation angeschlossenen Dachflächen (vgl. Tab. 1). Die Differenz aus Gesamtabfluss und Oberflächenabfluss entspricht somit der Versickerung als Ausgangsgröße für die Grundwasserneubildung. Für die Anwendung des Verfahrens für urbane Gebiete mussten die Parameter n und die Infiltrationsfaktoren für die unterschiedlichen Versiegelungsmaterialien bestimmt werden. Hierzu wurden sowohl Lysimeterversuche mit verschiedenen Versiegelungsmaterialien als auch Berechnungen zum Benetzungsverlust ausgewertet (vgl. Wessolek/Facklam 1997). Die gewählten Größen für die genannten Parameter sind in Tab. 2 aufgeführt. Die mit dem Alterungsprozess durch Verdichtung und Verschlämmung der Fugen einhergehende Veränderung dieser Parameter wurde dabei berücksichtigt. Aufgrund nach wie vor unzureichender wissenschaftlicher Grundlagen sind die Angaben jedoch noch mit gewissen Unsicherheiten verbunden. Darüber hinaus wäre für hydrologische Fragestellungen eine andere Zusammenfassung der Belagsarten zu Belagsklassen wünschenswert. Um einen Eindruck zu vermitteln, wie die unterschiedlichen Flächennutzungen, Versiegelungsparameter und Bedingungen der Kanalisation den Wasserhaushalt beeinflussen wurde für ca. 35 Beispielsflächen mit unterschiedlichen Eingangsgrößen das Modell ABIMO angewandt und die Ergebnisse in Tabelle 3 dargestellt. Das Verhältnis von Oberflächenabfluss, Versiegelung und Verdunstung ist entscheidend vom Ausmaß der Versiegelung und der Ableitung des Regenwassers in die Kanalisation abhängig. Für die aktuelle Berechnung wurde eine neue Version des Programms ABIMO verwendet. Diese Version unterscheidet sich von der alten vor allem durch eine verbesserte Parametersteuerung bei der Zuordnung der Werte für den Anschlussgrad der Dachflächen an die Kanalisation. Im Ergebnis der Berechnungen liegen für die 25.000 Einzelflächen aktualisierte langjährige Mittelwerte für den Gesamtabfluss, die Verdunstung, den Oberflächenabfluss und die Versickerung vor. Die Werte wurden klassifiziert in mm/Jahr in den vorliegenden Karten dargestellt; die Gesamtmengen in m³/Jahr wurden ebenfalls errechnet und bilanziert. Es muss beachtet werden, dass die dargestellten Werte Mittelwerte über die als einheitliche Flächen dargestellten Blöcke sind, die in der Realität inhomogene Strukturen aufweisen. Die Abflüsse versiegelter und unversiegelter Flächen werden hier zu einem Durchschnittswert pro Block gemittelt. Außerdem werden die Abflüsse der Straßen den angrenzenden Blöcken zugeschlagen. Aus den Karten kann z.B. nicht abgelesen werden, wie hoch die Versickerungsleistung eines m² unversiegelten Bodens ist. Hierzu ist daher eine ebenfalls flächendeckende und blockbezogene Berechnung mit veränderten Randparametern – also unter der Annahme gänzlich unversiegelter Verhältnisse – vorgenommen worden, deren Ergebnisse in der Karte 02.13.4 dargestellt sind.

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