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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen §  1 Anwendungsbereich §  2 Begriffsbestimmungen §  3 Grundsätze für Umweltprüfungen Teil 2 Umweltverträglichkeitsprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung §  4 Umweltverträglichkeitsprüfung §  5 Feststellung der UVP-Pflicht §  6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben §  7 Vorprüfung bei Neuvorhaben §  8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko §  9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben § 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist § 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben § 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen § 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 § 14c Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau § 14d Bau von Radwegen an Bundesstraßen Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen § 16 UVP-Bericht § 17 Beteiligung anderer Behörden § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung § 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens § 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum § 24 Zusammenfassende Darstellung § 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung § 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens § 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids § 28 Überwachung Abschnitt 3 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren § 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen § 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde § 32 Verbundene Prüfverfahren Teil 3 Strategische Umweltprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung § 33 Strategische Umweltprüfung § 34 Feststellung der SUP-Pflicht § 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall § 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung § 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung § 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP § 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens § 40 Umweltbericht § 41 Beteiligung anderer Behörden § 42 Beteiligung der Öffentlichkeit § 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung § 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms § 45 Überwachung § 46 Verbundene Prüfverfahren Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen § 48 Raumordnungspläne § 49 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung § 50 Bauleitpläne § 51 Bergrechtliche Verfahren § 52 Landschaftsplanungen § 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene Teil 5 Grenzüberschreitende Umweltprüfungen Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung § 54 Benachrichtigung eines anderen Staates § 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 57 Übermittlung des Bescheids § 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben § 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung § 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen § 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften § 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19) § 65 Planfeststellung; Plangenehmigung § 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung § 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung § 67a Zulassung des vorzeitigen Baubeginns § 68 Überwachung § 69 Bußgeldvorschriften Teil 7 Schlussvorschriften § 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften § 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 72 Vermeidung von Interessenkonflikten § 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission § 74 Übergangsvorschrift Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6

Flächennutzungsplan - Änderungen/Berichtigungen/Ergänzungen (WFS Dienst)

Darstellung der Änderungen, Berichtigungen u. Ergänzungen zum Hauptplan des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Dresden. Der Flächennutzungsplan muss zur Wahrung seiner Aktualität stetig fortgeschrieben werden. Einerseits sind geänderte Rahmenbedingungen, andererseits sind konkrete Planungsvorhaben zu berücksichtigen, die zu geänderten Darstellungen im Flächennutzungsplan führen. Für die Flächennutzungsplan-Änderung und die Flächennutzungsplan-Ergänzung gelten die gleichen Verfahrensvorschriften wie für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes. Die Ergänzung des Flächennutzungsplanes erfolgt für Flächen, die bisher von Darstellungen ausgenommen sind, während die Flächennutzungsplan-Änderung den Wechsel von einer vorhandenen zu einer anderen Darstellung bedeutet. Die Flächennutzungsplan-Berichtigung erfolgt im Nachgang zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung zur Anpassung der Flächennutzungsplan-Darstellungen an die Inhalte des Bebauungsplanes, ohne die Verfahrensschritte wie bei der Flächennutzungsplan-Änderung durchzuführen.

Flächennutzungsplan - Änderungen/Berichtigungen/Ergänzungen (WMS Dienst)

Darstellung der Änderungen, Berichtigungen u. Ergänzungen zum Hauptplan des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Dresden. Der Flächennutzungsplan muss zur Wahrung seiner Aktualität stetig fortgeschrieben werden. Einerseits sind geänderte Rahmenbedingungen, andererseits sind konkrete Planungsvorhaben zu berücksichtigen, die zu geänderten Darstellungen im Flächennutzungsplan führen. Für die Flächennutzungsplan-Änderung und die Flächennutzungsplan-Ergänzung gelten die gleichen Verfahrensvorschriften wie für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes. Die Ergänzung des Flächennutzungsplanes erfolgt für Flächen, die bisher von Darstellungen ausgenommen sind, während die Flächennutzungsplan-Änderung den Wechsel von einer vorhandenen zu einer anderen Darstellung bedeutet. Die Flächennutzungsplan-Berichtigung erfolgt im Nachgang zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung zur Anpassung der Flächennutzungsplan-Darstellungen an die Inhalte des Bebauungsplanes, ohne die Verfahrensschritte wie bei der Flächennutzungsplan-Änderung durchzuführen.

Flächennutzungsplan - Änderungen/Berichtigungen/Ergänzungen

Darstellung der Änderungen, Berichtigungen u. Ergänzungen zum Hauptplan des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Dresden. Der Flächennutzungsplan muss zur Wahrung seiner Aktualität stetig fortgeschrieben werden. Einerseits sind geänderte Rahmenbedingungen, andererseits sind konkrete Planungsvorhaben zu berücksichtigen, die zu geänderten Darstellungen im Flächennutzungsplan führen. Für die Flächennutzungsplan-Änderung und die Flächennutzungsplan-Ergänzung gelten die gleichen Verfahrensvorschriften wie für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes. Die Ergänzung des Flächennutzungsplanes erfolgt für Flächen, die bisher von Darstellungen ausgenommen sind, während die Flächennutzungsplan-Änderung den Wechsel von einer vorhandenen zu einer anderen Darstellung bedeutet. Die Flächennutzungsplan-Berichtigung erfolgt im Nachgang zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung zur Anpassung der Flächennutzungsplan-Darstellungen an die Inhalte des Bebauungsplanes, ohne die Verfahrensschritte wie bei der Flächennutzungsplan-Änderung durchzuführen.

Entwicklung eines Testsystems zur Bestimmung des Bioabbaus von in Wasser schwer loeslichen Substanzen

Obwohl heute bereits eine Reihe erprobter Testverfahren zur Erfassung des Bioabbaus vorliegen, fehlt es jedoch an Arbeitsvorschriften fuer schwerloesliche Substanzen. Am Institut wurde daher mit Vorarbeiten begonnen, nach einem handhabbaren Testsystem zu suchen. Nach diesen Untersuchungen erscheint der Aufbau des folgenden Tests erfolgversprechend: Die unloesliche Substanz wird zur Vergroesserung der Oberflaeche an ein inertes Traegermaterial adsorbiert. Die Bestimmung des Bioabbaus erfolgt sodann in einer Perkolationssaeule ueber geeignete Summenparameter.

Methodik der Hg, Cd und Pb-Bestimmung in Fischen und Fischerzeugnissen

Ueberpruefung der Einflussgroessen der Probenahme des Aufschlusses, der Anreicherung und AAS-Messung (flammenlos) auf die Ergebnisse. Erarbeitung von fuer die amtliche Ueberwachung geeigneten Arbeitsvorschriften.

Loseblattsammlung AKU: Empfehlungen zur Ueberwachung der Umweltradioaktivitaet

Ausarbeitung von praxisbezogenen Empfehlungen und Arbeitsvorschriften fuer Ueberwachung der Umweltradioaktivitaet im Routine- und Stoerfall, speziell fuer kerntechnische Anlagen. Basiert auf gesetzlichen Vorschriften der BRD, jedoch mit methodischen Beitraegen auch aus der Schweiz (EIR, KUER, HSK). Der Arbeitskreis (AKU) dient auch dem Erfahrungsaustausch und der Weiterbildung der ueber 40 aktiven Teilnehmer aus BRD, Schweiz und Oesterreich und beteiligt sich an der Organisation von Fachtagungen des FS. Gruendung des AKU: 1973 Gruendung des FS: 1966.

Die Sozialvertraeglichkeitsbestimmung von gentechnischen Produkten

Risiken bezueglich der Gesundheits- und Umweltvertraeglichkeit muessen in allen Industrielaendern vor der Freisetzung von gentechnisch veraenderten Organismen und dem Inverkehrbringen entsprechender Waren abgeschaetzt werden, Methoden hierfuer sind grossteils etabliert. Nach dem oesterreichischen Gentechnikgesetz duerfen solche Waren darueber hinaus nicht zu einer 'sozialen Unvertraeglichkeit' fuehren. Wege, diese Bestimmung umzusetzen waren zu untersuchen. Die oesterreichische Rechtsordnung ergibt keine einschlaegigen Hinweise, die vage Formulierung fuehrt aber zu einem Spannungsverhaeltnis mit Grundrechten der Verfassung. Da auch keine Verfahrensvorschriften angegeben werden, erscheint die direkte Umsetzung der Bestimmung rechtlich problematisch. Die entsprechende EU-Richtlinie verbietet zwar Pruefungen anderer Aspekte als des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht, allerdings waeren Verbote auf dieser Grundlage als Handelshemmnis wohl unzulaessig. Um die Inhalte der Bestimmung zu konkretisieren, werden mit 'Akzeptanz', 'Akzeptabilitaet' und 'Partizipation' unterschiedliche Konzepte der Sozialvertraeglichkeit untersucht, ebenso wie deren Beziehung zur Risikodiskussion und zu diskursiven Konfliktloesungsstrategien unter Hinweis auf andere Felder der Technikregelung. Hierfuer wurde u.a. ein Symposium zum Thema 'Sozialvertraegliche Technikgestaltung' an der OEAW abgehalten. Verlaessliche Daten ueber die Akzeptanz gentechnischer Anwendungen in Oesterreich liefert eine repraesentative Umfrage mit dem Wortlaut des Eurobarometer von 1993. Neben ersten Erfahrungen mit dem norwegischen Gesetz, das ebenfalls 'transscientifische' Kriterien fuer die Akzeptabilitaet enthaelt, werden drei Beispiele partizipationsorientierter Konfliktloesungsmethoden bei landwirtschaftlichen Anwendungen der Gentechnik aus Deutschland, Grossbritannien und den Niederlanden diskutiert. Schliesslich werden Moeglichkeiten und Grenzen fuer die Stimulierung gesellschaftlicher Diskurse einerseits und fuer die amtliche Bestimmung sozialer Unvertraeglichkeit andererseits eroertert.

Belmont Ocean Sustainability: Globale Schifffahrt: Verknüpfung von Politik und Wirtschaft mit biogeochemischen Kreisläufen und Luft-Ozean-Wechselwirkung, Leitantrag; Vorhaben: Einfluss der Schifffahrt auf Biogeochemie und den Austausch zwischen Ozean und Atmosphäre

Testverfahren zur Bestimmung der Effizienz von PV-Speichersystemen - Vom Leitfaden zum Standard, TESTBENCH - Testverfahren zur Bestimmung der Effizienz von PV-Speichersystemen - Vom Leitfaden zum Standard

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