Mäuse- und Rattengift sicher und wirksam anwenden Die Bekämpfung von Ratten und Mäusen mit giftigen Ködern kann zu unabsichtlichen Vergiftungen von Haus- und Wildtieren führen. Zudem verbleiben die meisten Nagetierbekämpfungsmittel lange in der Umwelt und reichern sich in Tieren an. Um dies möglichst zu verhindern, müssen zahlreiche Maßnahmen zur Risikominderung eingehalten werden, wie beispielsweise die Verwendung von Köderstationen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat diese Maßnahmen in praxisnahen Handbüchern für Profis und Laien zusammengestellt und beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema Nagetierbekämpfung. Nagetierbekämpfungsmittel (Rodentizide) enthalten in der Regel blutgerinnungshemmende Wirkstoffe, sogenannte Antikoagulanzien. Sie werden häufig als Fraßköder in und um Gebäuden, in der Kanalisation oder in Rattenbauen in der Erde eingesetzt. Dabei kann es zu unabsichtlichen Vergiftungen von Haus- und Wildtieren kommen. Zudem verbleiben die meisten Antikoagulanzien lange in der Umwelt und reichern sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette an. Rückstände dieser Chemikalien wurden unter anderem in Füchsen, Wieseln, Eulen, Greif- und Singvögeln sowie in Fischen gefunden. Wenn diese Mittel eingesetzt werden, müssen Profis wie Laien zahlreiche Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier befolgen. Diese wurden im Rahmen der Biozidproduktzulassung verbindlich festgelegt und stehen in der Gebrauchsanweisung der Produkte. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Für verschiedene Anwendergruppen gelten unterschiedliche Bestimmungen. Entsprechend hat das UBA für die breite Öffentlichkeit, für berufsmäßige Verwender (ohne Sachkunde) sowie für geschulte berufsmäßige Verwender jeweils eine eigene „Gute fachliche Anwendung“ (kurz: GfA) zusammengestellt und veröffentlicht. Die darin enthaltenen Bestimmungen stellen praxistauglich und übersichtlich dar, wie Mäuse- und Rattengifte rechtskonform, sicher und wirksam angewendet werden. Zudem hat das UBA eine Sammlung häufig gestellter Fragen (FAQ) zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien aktualisiert. Darin sind zahlreiche Hintergrundinformationen zu der Zulassung von Rodentiziden, zu bestehenden Umweltrisiken und Risikominderungsmaßnahmen sowie zu nicht-chemischen Maßnahmen der Nagetierbekämpfung zusammengefasst. Die aktualisierte 4. Auflage der FAQ enthält erstmals auch Informationen zum Nachweis von Rodentizid-Rückständen in Fischen und widmet der Rattenbekämpfung in der Kanalisation ein eigenes Kapitel.
Neuer UBA-Flyer gibt Tipps zu umweltbewusstem Reinigen Ätzende und reizende Reinigungsmittel verursachen in Deutschland nach wie vor eine große Anzahl an gesundheitlichen Schäden. Allein im Jahr 2009 wurden 665 Vergiftungen durch Reinigungsmittel gemeldet. Zudem belasten die Reiniger die Umwelt mit Chemikalien. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Das UBA rät dazu, auf ätzende Reinigungsmittel mit der orangenen Gefahrenstoffkennzeichnung zu verzichten. Für den Hausgebrauch sind solche Mittel völlig übertrieben.“ Der neue UBA-Flyer „Umweltbewusst reinigen - nachhaltig und hygienisch“ gibt Tipps zum sparsamen Umgang mit Wasch- und Reinigungsmitteln und zu umweltfreundlichen Produkten. Grundsätzlich sind alle Reinigungsmittel potenziell gefährlich. Sie enthalten Tenside, welche beim Verschlucken z.B. Vergiftungen verursachen können. Seit dem Inkrafttreten der Meldepflicht für Vergiftungen am 01.08.1990 wurden fast 10.000 Fälle gemeldet, die von Reinigungsmitteln ausgingen. Diese stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeiten - etwa 90 Prozent. Bei etwa 10 Prozent handelt es sich um Vergiftungen in Privathaushalten, wobei davon nur ein kleiner Anteil - rund ein Zehntel der privaten Meldungen - mittelschwere oder schwere Gesundheitsbeeinträchtigung betrifft. Allerdings sind von Vergiftungen im Privatbereich häufig Kinder betroffen. Vor etwa einem Jahr musste das UBA gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) den Handel und Verkauf eines Reinigungsmittels untersagen. Aufgrund seines hohen Anteils an Salpetersäure stellte es eine erhebliche Gefahr für die Verbraucher dar. Das Produkt war aber nur in einzelnen Geschäften zu erhalten. Besonders problematisch sind Produkte, die das Gefahrenstoffsymbol „ätzend“ tragen. Dazu können Rohrreiniger, Backofen- oder Sanitärreiniger zählen. Bei unsachgemäßem Gebrauch können diese Mittel zu Hautreizungen, Verätzungen sowie Schädigungen der Atemwege und der Lunge führen. „Im Haushalt lassen sich solche Produkte ohne Weiteres vermeiden. Häufig sind weniger gefährliche Alternativen im Angebot.“, sagt Jochen Flasbarth. Weitere Tipps gibt der neue UBA-Flyer „Umweltbewusst reinigen - nachhaltig und hygienisch“. Darin rät das UBA, beim Einkauf auf die Euroblume, das europäische Umweltzeichen zu achten. Produkte, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, erfüllen strenge Auflagen zur Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit. Zusätzlich müssen die Hersteller bei diesen Produkten einen Nachweis über die Reinigungsleistung abgeben, sodass ein sauberes Ergebnis garantiert ist. Der Flyer zum umweltbewussten Reinigen ist auch in türkischer Sprache erhältlich. 14.10.2011
Am 28. Januar 2011 zeichneten die unabhängige entwicklungspolitische Organisation „Erklärung von Bern“ und Greenpeace Schweiz parallel zum Jahrestreffen des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos zwei Unternehmen mit dem Public Eye Awards 2011 aus. Mit dem Schmähpreis werden Unternehmen, die exemplarisch für WEF-Mitglieder und Unternehmen stehen, für besonders menschen- und umweltverachtende Geschäftspraktiken prämiert. Der Publikumspreis ging via Internet-Voting an den finnischen Energiekonzern Neste Oil. Die Nichtregierungsorganisationen werfen dem finnischen Unternehmen Neste Oil vor, verantwortlich für Landnahme, Vertreibung von Menschen und die Zerstörung von Regenwald und Mooren vornehmlich in Malaysia und Indonesien ist. Den Jurypreis erhielt der südafrikanische Minenkonzern AngloGold Ashanti. Dem Bergbau-Unternehmen werfen die EvB und Greenpeace die Verschmutzung und Austrocknung von Flüssen sowie Vergiftung von Menschen und Land beim Goldabbau in Ghana und Menschenrechtsverletzungen vor.
Vom 4. bis 9. November 2014 fand in Quito/ Ecuador die 11. Konferenz der Vertragsstaaten der Bonner Konvention statt. Experten aus über 120 Staaten berieten über den besseren Schutz der Zugvögel und über höhere Schutzstandards für andere bedrohte Arten. Ein wichtiges Thema war der Kampf gegen die Vergiftung von Zugvögeln. Die Staaten nahmen eine Resolution an, die sich für ein Verbot von bleihaltiger Munition innerhalb von drei Jahren ausspricht.Verabschiedet wurde auch ein Aktionsplan zum Schutz terrestrischer Vogelarten für die Region Afrika/Eurasien. Ferner beschloss die Konferenz, eine internationale Taskforce zur Bekämpfung der illegalen Zugvogelverfolgung einzusetzen, etwa im Mittelmeerraum. Zu den Gewinnern der Konferenz zählt der Eisbär, der in Zukunft mit größeren Schutzanstrengungen der Staatengemeinschaft rechnen kann – ebenso wie unter den Vögeln die Blauracke, die Großtrappe, der Sandstrandläufer und der Knutt. Auch Haie und Rochen, die durch Überfischung und Beifang zunehmend in ihren Beständen gefährdet sind, werden unter den Schutz der Bonner Konvention gestellt: Verschiedene Arten wie der Sägerochen, der Seiden- und der Hammerhai sowie die Mantas werden nun gelistet. Die "Central Asian Mammals Initiative" soll die in Zentralasien vorkommenden Lebensräume wie Steppen, Gebirge und Wüsten schützen. Gemeinsam mit dieser Resolution wurde ein Arbeitsprogramm zum Schutz der Zugwege von Großsäugern in Zentralasien verabschiedet. Damit soll der Schutz wandernder Tierarten auch beim Bau von großen Trassen berücksichtigt werden.
Das Massensterben von Grünen Schildkröten (Chelonia mydas) im Nordosten Australiens gibt Forschern Rätsel auf. Mehr als 70 tote Reptilien wurden im Juni 2012 an die Strände gespült, wie die Behörden des Bundesstaates Queensland am 29. Juni 2012 erklärten. Die auch als Grüne Meeresschildkröten bezeichneten Tiere seien gut ernährt gewesen und trügen keine Zeichen einer Krankheit, sagte Marty McLaughlin von der Naturschutzbehörde. Es gebe keinen offensichtlichen Grund für das mysteriöse Massensterben. Laut McLaughlin konnten Forscher auch keine Spuren von Vergiftung oder Chemikalien feststellen. Bisherige Tests wiesen zudem keine Parasiten auf. „Es ist ein völliges Rätsel“, fügte McLaughlin hinzu. Bislang gebe es aber keinen Hinweis darauf, dass die Krebse und Schweine, die von den verendeten Schildkröten gefressen hatten, ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Am 23. Juli 2010 verurteilte ein Amsterdamer Gericht das multinationale Unternehmen Trafigura zu einer Geldstrafe von einer Million Euro wegen Verstoß gegen das Europäische Abfallrecht. Das Unternehmen hatte im Juli 2006 an Bord des Frachtschiffs Probo Koala 500 Tonnen Giftmüll über Amsterdam nach Abidjan transportiert. Das von Trafigura gecharterte Schiff sollte ursprünglich den Schiffsabfall im Amsterdamer Hafen entsorgen. Da die Kosten für eine ordnungsgemäße Entsorgung zu hoch waren, fuhr die Probo Koala an die Elfenbeinküste. Dort wurde der giftige Müll im August 2006 auf offenen Deponien verkippt. Nach Angaben eines UN- Berichtes führte die Lagerung des giftigen Mülls zu 15 Todesfällen und bei tausenden Menschen zu Vergiftungserscheinungen.
schont Umwelt, Gesundheit und Ressourcen Holz wird als Brennstoff immer beliebter. Als nachwachsender Rohstoff spart sein Einsatz fossile Brennstoffe und hilft, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu mindern. Dennoch belasten die Schadstoffe insbesondere aus händisch mit Holz beschickten Öfen und Kaminen die Atemluft in unseren Städten. Das betrifft besonders den Feinstaub. Allein im dicht besiedelten Ruhrgebiet gelangen etwa 332 Tonnen Feinstaub pro Jahr aus Feststoffheizungen und -öfen in die Luft. In Köln sind es etwa 40 Tonnen. Daran haben mit Scheitholz handbeschickte Einzelöfen maßgeblichen Anteil. Insbesondere bei unsachgemäßem Betrieb der Holzöfen entstehen vermehrt unerwünschte Stoffe, wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Krebs erzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe im Ofenabgas. Für moderne Scheitholz befeuerte Einzelöfen, die seit dem 01.01.2015 errichtete wurden, gelten für den Schadstoffausstoß Obergrenzen von 0,125 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas. Auch viele ältere Modelle können nachgerüstet werden, um die Schadstoffobergrenzen wieder einhalten zu können. Mit einem Herstellernachweis oder einer Vor-Ort-Messung kann die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt werden, so dass der Ofen weiter betrieben werden kann. Öfen, die nicht mehr nachgerüstet werden können, müssen zu bestimmten Stichtagen stillgelegt werden. Anlagen, auf deren Typenschild ein Zulassungsdatum vor dem 01.01.1985 verzeichnet ist, dürfen ohne Nachrüstung nicht mehr betrieben werden. Jetzt, zu Beginn der Heizperiode sollte unbedingt geprüft werden, ob der Schornstein und das Rauchrohr des Ofens frei sind. Wenn der Kamin länger nicht benutzt wurde, könnte sich beispielsweise ein Vogelnest darin befinden. Wenn Abgase nicht ungehindert durch den Schornstein abziehen können, dringen sie in den Wohnraum ein und können schwere Vergiftungen verursachen. Auch die Dichtungen des Ofens müssen deshalb überprüft werden. Die Auskleidung des Feuerraums darf nicht beschädigt sein, damit es nicht zu Überhitzungen kommt. Wenn die Feuerstätte sauber und intakt ist, kommt es darauf an, sie korrekt entsprechend der Bedienungsanleitung zu betreiben. Dazu wird ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet. Unter ausreichender Luftzufuhr wird das Holz von oben angezündet. So ist das Feuer nach kurzer Zeit rauchfrei. Brennt der Ofen optimal, entstehen weniger Schadstoffe. Auch das Wetter spielt eine Rolle. In den Wintermonaten kommt es häufiger zu austauscharmen Wetterlagen. Bei diesen – so genannten Inversionswetterlagen – befindet sich über der kalten Luft in Bodennähe eine wärmere Luftschicht in der Höhe. Das verhindert eine gute Luftdurchmischung. Die Schadstoffe, die in Bodennähe entstehen, reichern sich an und sorgen für hohe Konzentrationen. Vor allem in Städten tragen verkehrsbedingte Emissionen, aber auch Feuerungsanlagen zur Schadstoffbelastung bei. Das LANUV empfiehlt deshalb, an solchen Tagen auf das zusätzliche Heizen mit Holz ganz zu verzichten. Wenn der Schornsteinfeger ins Haus kommt, bringt er immer wieder Rat und Informationen mit. Es geht um die Sicherheit der Feuerstätten, aber auch um den umweltschonenden Betrieb. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks haben deshalb gemeinsam eine Broschüre herausgegeben, in der alle wichtigen Informationen rund um das Thema Holzfeuerung leicht verständlich dargestellt werden. Verschiedene Ofentypen, ihre unterschiedlichen Funktionsweisen sowie geeignete und nicht zulässige Brennstoffe werden beschrieben, und natürlich geht es um die richtige Handhabung, die letztlich über den sicheren und sauberen Betrieb entscheidet. Hier wird auch erklärt, was Sie tun können, wenn Ihr Kamin oder Ofen nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Downloads: LANUV-Info 29 : Richtig Heizen mit Holz Pressemitteilung
schont Umwelt, Gesundheit und Ressourcen Holz wird als Brennstoff immer beliebter. Als nachwachsender Rohstoff spart sein Einsatz fossile Brennstoffe und hilft, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu mindern. Dennoch belasten die Schadstoffe insbesondere aus händisch mit Holz beschickten Öfen und Kaminen die Atemluft in unseren Städten. Das betrifft besonders den Feinstaub. In NRW gelangen etwa 2000 Tonnen Feinstaub pro Jahr aus Feststoffheizungen und -öfen in die Luft. Daran haben mit Scheitholz handbeschickte Einzelöfen maßgeblichen Anteil. Insbesondere bei unsachgemäßem Betrieb der Holzöfen entstehen auch vermehrt unerwünschte Stoffe wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Krebs erzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe im Ofenabgas. Für moderne Scheitholz befeuerte Einzelöfen, die seit dem 01.01.2015 errichtet wurden, gelten gemäß Typprüfung für den Schadstoffausstoß Obergrenzen von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas, die der Hersteller vor dem Inverkehrbringen entsprechend deklarieren muss. Darüber hinaus können viele ältere Modelle nachgerüstet werden, um die Schadstoffobergrenzen der geltenden Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung wieder einhalten zu können. Mit einem Herstellernachweis oder einer Vor-Ort-Messung kann die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt werden, sodass der Ofen weiter betrieben werden kann. Öfen, die nicht mehr nachgerüstet werden können, müssen zu bestimmten Stichtagen stillgelegt werden. Anlagen, auf deren Typenschild ein Zulassungsdatum vor dem 01.01.1995 verzeichnet ist, dürfen ohne Nachrüstung bereits seit dem 01.01.2021 nicht mehr betrieben werden. Jetzt, zu Beginn der Heizperiode sollte neben der Betriebserlaubnis auch unbedingt geprüft werden, ob der Schornstein und das Rauchrohr des Ofens frei sind. Wenn der Kamin länger nicht benutzt wurde, könnte sich beispielsweise ein Vogelnest darin befinden. Wenn Abgase nicht ungehindert durch den Schornstein abziehen können, dringen sie in den Wohnraum ein und können schwere Vergiftungen verursachen. Auch die Dichtungen des Ofens müssen deshalb überprüft werden. Die Auskleidung des Feuerraums darf nicht beschädigt sein, damit es nicht zu Überhitzungen kommt. Wenn die Feuerstätte sauber und intakt ist, kommt es darauf an, sie korrekt entsprechend der Bedienungsanleitung zu betreiben. Dazu wird ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet. Unter ausreichender Luftzufuhr wird das Holz von oben angezündet. So ist das Feuer nach kurzer Zeit rauchfrei. Brennt der Ofen optimal, entstehen weniger Schadstoffe. Auch das Wetter spielt eine Rolle. In den Wintermonaten kommt es häufiger zu austauscharmen Wetterlagen. Bei diesen so genannten Inversionswetterlagen befindet sich über der kalten Luft in Bodennähe eine wärmere Luftschicht in der Höhe. Das verhindert eine gute Luftdurchmischung. Die Schadstoffe, die in Bodennähe entstehen, reichern sich an und sorgen für hohe Konzentrationen. Vor allem in Städten tragen verkehrsbedingte Emissionen, aber auch Feuerungsanlagen zur Schadstoffbelastung bei. Das LANUV empfiehlt deshalb, an solchen Tagen auf das zusätzliche Heizen mit Holz ganz zu verzichten. Wenn der Schornsteinfeger ins Haus kommt, bringt er immer wieder Rat und Informationen mit. Es geht um die Sicherheit der Feuerstätten, aber auch um den umweltschonenden Betrieb. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks haben deshalb gemeinsam eine Broschüre herausgegeben, in der alle wichtigen Informationen rund um das Thema Holzfeuerung leicht verständlich dargestellt werden. Verschiedene Ofentypen, ihre unterschiedlichen Funktionsweisen sowie geeignete und nicht zulässige Brennstoffe werden beschrieben, und natürlich geht es um die richtige Handhabung, die letztlich über den sicheren und sauberen Betrieb entscheidet. Hier wird auch erklärt, was Sie tun können, wenn Ihr Kamin oder Ofen nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Download Richtig heizen mit Holz, LANUV-Info 29 Pressemitteilung
Holz wird als Brennstoff immer beliebter. Als nachwachsender Rohstoff spart sein Einsatz fossile Brennstoffe und hilft, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu mindern. Dennoch belasten die Schadstoffe insbesondere aus händisch mit Holz beschickten Öfen und Kaminen die Atemluft in unseren Städten. Das betrifft besonders den Feinstaub. In NRW gelangen mehr als 2500 Tonnen Feinstaub pro Jahr aus Feststoffheizungen und -öfen in die Luft. Daran haben mit Scheitholz handbeschickte Einzelöfen maßgeblichen Anteil. Insbesondere bei unsachgemäßem Betrieb der Holzöfen entstehen auch vermehrt unerwünschte Stoffe, wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Krebs erzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe im Ofenabgas. Für moderne Scheitholz befeuerte Einzelöfen, die seit dem 01.01.2015 errichtete wurden, gelten für den Schadstoffausstoß Obergrenzen von 0,125 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas. Viele ältere Modelle können nachgerüstet werden, um die Schadstoffobergrenzen wieder einhalten zu können. Mit einem Herstellernachweis oder einer Vor-Ort-Messung kann die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt werden, so dass der Ofen weiter betrieben werden kann. Öfen, die nicht mehr nachgerüstet werden können, müssen zu bestimmten Stichtagen stillgelegt werden. Anlagen, auf deren Typenschild ein Zulassungsdatum vor dem 01.01.1985 verzeichnet ist, dürfen ohne Nachrüstung nicht mehr betrieben werden. Jetzt, zu Beginn der Heizperiode sollte unbedingt geprüft werden, ob der Schornstein und das Rauchrohr des Ofens frei sind. Wenn der Kamin länger nicht benutzt wurde, könnte sich beispielsweise ein Vogelnest darin befinden. Wenn Abgase nicht ungehindert durch den Schornstein abziehen können, dringen sie in den Wohnraum ein und können schwere Vergiftungen verursachen. Auch die Dichtungen des Ofens müssen deshalb überprüft werden. Die Auskleidung des Feuerraums darf nicht beschädigt sein, damit es nicht zu Überhitzungen kommt. Wenn die Feuerstätte sauber und intakt ist, kommt es darauf an, sie korrekt entsprechend der Bedienungsanleitung zu betreiben. Dazu wird ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet. Unter ausreichender Luftzufuhr wird das Holz von oben angezündet. So ist das Feuer nach kurzer Zeit rauchfrei. Brennt der Ofen optimal, entstehen weniger Schadstoffe. Auch das Wetter spielt eine Rolle. In den Wintermonaten kommt es häufiger zu austauscharmen Wetterlagen. Bei diesen – so genannten Inversionswetterlagen – befindet sich über der kalten Luft in Bodennähe eine wärmere Luftschicht in der Höhe. Das verhindert eine gute Luftdurchmischung. Die Schadstoffe, die in Bodennähe entstehen, reichern sich an und sorgen für hohe Konzentrationen. Vor allem in Städten tragen verkehrsbedingte Emissionen, aber auch Feuerungsanlagen zur Schadstoffbelastung bei. Das LANUV empfiehlt deshalb, an solchen Tagen auf das zusätzliche Heizen mit Holz ganz zu verzichten. Wenn der Schornsteinfeger ins Haus kommt, bringt er immer wieder Rat und Informationen mit. Es geht um die Sicherheit der Feuerstätten, aber auch um den umweltschonenden Betrieb. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks haben deshalb gemeinsam eine Broschüre herausgegeben, in der alle wichtigen Informationen rund um das Thema Holzfeuerung leicht verständlich dargestellt werden. Verschiedene Ofentypen, ihre unterschiedlichen Funktionsweisen sowie geeignete und nicht zulässige Brennstoffe werden beschrieben, und natürlich geht es um die richtige Handhabung, die letztlich über den sicheren und sauberen Betrieb entscheidet. Hier wird auch erklärt, was Sie tun können, wenn Ihr Kamin oder Ofen nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Downloads: LANUV-Info 29 : Richtig Heizen mit Holz Pressemitteilung
Holz wird als Brennstoff immer beliebter. Viele entscheiden sich in der aktuellen Knappheit fossiler Brennstoffe bewusst für die Alternative Holz. Mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz können fossile Brennstoffe eingespart und der Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen gemindert werden. Dennoch belasten die Schadstoffe insbesondere aus händisch mit Holz beschickten Öfen und Kaminen die Atemluft in unseren Städten. Das betrifft besonders den Feinstaub. In NRW gelangen etwa 2.300 Tonnen Feinstaub pro Jahr aus Feststoffheizungen und -öfen in die Luft. Daran haben mit Scheitholz handbeschickte Einzelöfen maßgeblichen Anteil. Insbesondere bei unsachgemäßem Betrieb der Holzöfen entstehen auch vermehrt unerwünschte Stoffe wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Krebs erzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe im Ofenabgas. Für moderne Scheitholz befeuerte Einzelöfen, die seit dem 01.01.2015 errichtet wurden, gelten gemäß Typprüfung für den Schadstoffausstoß Obergrenzen von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas, die der Hersteller vor dem Inverkehrbringen entsprechend deklarieren muss. Darüber hinaus können viele ältere Modelle nachgerüstet werden, um die Schadstoffobergrenzen der geltenden Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung wieder einhalten zu können. Mit einem Herstellernachweis oder einer Vor-Ort-Messung kann die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt werden, sodass der Ofen weiter betrieben werden kann. Öfen, die nicht mehr nachgerüstet werden können, müssen zu bestimmten Stichtagen stillgelegt werden. Anlagen, auf deren Typenschild ein Zulassungsdatum vor dem 01.01.1995 verzeichnet ist, dürfen ohne Nachrüstung seit dem 01.01.2021 nicht mehr betrieben werden. Zu Beginn der Heizperiode sollte unbedingt geprüft werden, ob der Schornstein und das Rauchrohr des Ofens frei sind. Wenn der Kamin länger nicht benutzt wurde, könnte sich beispielsweise ein Vogelnest darin befinden. Wenn Abgase nicht ungehindert durch den Schornstein abziehen können, dringen sie in den Wohnraum ein und können schwere Vergiftungen verursachen. Auch die Dichtungen des Ofens müssen deshalb überprüft werden. Die Auskleidung des Feuerraums darf nicht beschädigt sein, damit es nicht zu Überhitzungen kommt. Wenn die Feuerstätte sauber und intakt ist, kommt es darauf an, sie korrekt entsprechend der Bedienungsanleitung zu betreiben. Dazu wird ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet. Unter ausreichender Luftzufuhr wird das Holz von oben angezündet. So ist das Feuer nach kurzer Zeit rauchfrei. Brennt der Ofen optimal, entstehen weniger Schadstoffe. Die Verknappung und Verteuerung von Holz mag dazu verleiten, auf andere brennbare Stoffe zurückzugreifen. Dies stellt jedoch einen Verstoß gegen die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung dar, die nur die Verbrennung der in der Verordnung genannten Brennstoffe in jeweils dafür geeigneten Feuerungsanlagen zulässt. So dürfen z.B. keinesfalls feuchtes oder behandeltes (imprägniertes, lasiertes, lackiertes, beschichtetes) Holz, Holzfaser- oder Pressplatten sowie fossile Brennstoffe in Holzfeuerungsanlagen verbrannt werden. Auch Papierbriketts oder die Verbrennung von Altpapier sind nicht erlaubt. Die Verbrennung von Abfall, wie zum Beispiel Hausmüll, setzt gesundheitsgefährdende Gase frei und ist darüber hinaus verboten. Außerdem können Schäden an den Schamotte- und Metallteilen des Kaminofens sowie am Schornstein entstehen. „Private Müllverbrennung“ ist nicht erlaubt und darüber hinaus gesundheitsschädlich. Sie verursacht eine enorme Geruchsbelästigung, die häufig zu berechtigten Nachbarschaftsbeschwerden führt. Bei der Verbrennung unzulässiger Stoffe handelt es sich um einen Verstoß, der auch als solcher geahndet und mit hohen Bußgeldern mit bis zu 1.500 Euro je Fall bestraft wird. Auch das Wetter spielt eine Rolle. In den Wintermonaten kommt es häufiger zu austauscharmen Wetterlagen. Bei diesen – so genannten Inversionswetterlagen – befindet sich über der kalten Luft in Bodennähe eine wärmere Luftschicht in der Höhe. Das verhindert eine gute Luftdurchmischung. Die Schadstoffe, die in Bodennähe entstehen, reichern sich an und sorgen für hohe Konzentrationen. Vor allem in Städten tragen verkehrsbedingte Emissionen, aber auch Feuerungsanlagen zur Schadstoffbelastung bei. Das LANUV empfiehlt deshalb, an solchen Tagen aus Gründen der Luftreinhaltung wenn möglich auf das zusätzliche Heizen mit Holz ganz zu verzichten. Es ist aufgrund der Energiekrise davon auszugehen, dass im bevorstehenden Winter mehr Einzelraumfeuerungsanlagen betrieben werden als in den vorhergehenden Jahren. Wichtig ist, dass der Kamin, vor der Inbetriebnahme fachkundig überprüft wird. Der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren von Schornsteinbränden hin. Schornsteinbrände sind sehr gefährlich, denn durch Funkenflug und Wärmestrahlung besteht die Gefahr der Brandausbreitung. So können z. B. Funken durch Undichtigkeiten der Dachhaut den Dachstuhl in Brand setzen. Durch die Wärmeentwicklung kann der Schornstein einstürzen und das Rauchrohr durch Ausglühen zerstört werden. Die Wärmestrahlung kann Möbel in der Nähe des Schornsteines entzünden. Eine weitere Gefahr liegt in der Quellfähigkeit: Da Ruß sehr stark aufquellen kann, besteht die Gefahr, dass der Schornstein die heißen Gase und Dämpfe nicht mehr ungehindert abführen kann. Dann können die Abgase durch Reinigungsklappen oder durch die Feuerstätte austreten. Schlimmstenfalls wird der gesamte Schornstein zerstört, wodurch sich das Feuer weiter ausbreiten kann. Ein Rußbrand im Schornstein kann in der Regel nicht gelöscht werden. Deshalb ist es so wichtig, dass eine Fachkraft des Schornsteinfegerhandwerks den Kamin vor der Inbetriebnahmen prüft und freigibt. Wenn der Schornsteinfeger ins Haus kommt, bringt er immer wieder Rat und Informationen mit. Es geht um die Sicherheit der Feuerstätten, aber auch um den umweltschonenden Betrieb. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks haben deshalb gemeinsam eine Broschüre herausgegeben, in der alle wichtigen Informationen rund um das Thema Holzfeuerung leicht verständlich dargestellt werden. Verschiedene Ofentypen, ihre unterschiedlichen Funktionsweisen sowie geeignete und nicht zulässige Brennstoffe werden beschrieben und natürlich geht es um die richtige Handhabung, die letztlich über den sicheren und sauberen Betrieb entscheidet. Hier wird auch erklärt, was Sie tun können, wenn Ihr Kamin oder Ofen nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Zur Online-Broschüre Download: Pressemitteilung
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