Untersucht werden die Auswirkungen von LEBAYCID auf das Atmungs- und Kreislaufsystem bei wirtschaftlich wichtigen Buntbarschen (Tilapia). Neben den letalen Auswirkungen werden subletale Intoxikationen und die Regenerationsmoeglichkeiten untersucht. Statische Vergiftungstests, Stoffwechsel und EKG-Registrierung, Atmungsregulation. Histopathologische Untersuchungen.
Das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG) ist das zentrale Gesetz in Deutschland und vereint verschiedene Ziele des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes. Es enthält insbesondere Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung des EU-Rechtes, insbesondere zur Durchführung der REACH-Verordnung, CLP-Verordnung, Biozid-Verordnung und zur F-Gas-Verordnung. Weitere Schwerpunkte sind: ergänzende Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische Vorschriften bezüglich der Mitteilungen für die Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen Ermächtigung zu Verboten/Beschränkungen sowie Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten Durchführung von Stoffprüfungen nach den Grundsätzen der Guten Laborpraxis (GLP) Konkretisiert werden die Anforderungen des ChemG durch verschiedene Verordnungen des allgemeinen als auch des speziellen Stoffrechts. Auf Grundlage der im Chemikaliengesetz enthaltenen Verordnungsermächtigung wurden insbesondere folgende Verordnungen erlassen: Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV) Die Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV ) regelt: Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können Anforderungen sind, die in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische einzuhalten sind: 1. die Erlaubnis- bzw. Anzeigepflicht 2. die Sachkunde 3. die Informations- und Aufzeichnungspflichten bei der Abgabe an Dritte 4. das Selbstbedienungsverbot für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische 5. die Beschränkungen für den Versandhandel In Anlage 2 Eintrag 1 der ChemVerbotsV sind die Stoffe und Gemische aufgelistet, die auf Grund ihres Gefahrenpotentials den Abgabeanforderungen der Verordnung unterliegen. Wer derartige Stoffe und Gemische abgibt oder für Dritte bereitstellt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 6 Abs. 1 ChemVerbotsV). Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis sind in Sachsen-Anhalt die unteren Chemikaliensicherheitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Für die Abgabe an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten gelten erleichterte Abgabebestimmungen. Wer Stoffe und Gemische an diesen Empfängerkreis abgibt, hat der zuständigen Behörde die erstmalige Abgabe oder Bereitstellung vor Aufnahme dieser Tätigkeit schriftlich anzuzeigen (§ 7 Abs. 1 ChemVerbotsV). Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige ist in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt, SG Chemikaliensicherheit . Zur Übermittlung der Anzeige wird ein entsprechendes Formular bereitgestellt. Zur Abgabe der in Anlage 2 genannten Stoffe und Gemische ist nur berechtigt, wer die Sachkunde nach § 11 Abs. 1 ChemVerbotsV nachgewiesen hat. Gemäß § 11 Abs. 1 ChemVerbotsV kann die erforderliche Sachkunde nachgewiesen werden durch eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung bei der zuständigen Behörde oder einer dafür anerkannten Einrichtung (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 ChemVerbotsV) und die Bescheinigung über die Teilnahme an einer der Sachkunde entsprechenden Fortbildungsveranstaltung der zuständigen Behörde oder einer dafür anerkannten Einrichtung (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV). den Erwerb einer anderweitigen Qualifikation (z.B. Approbation als Apotheker) gemäß § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV und die Bescheinigung über die Teilnahme an einer der Sachkunde entsprechenden Fortbildungsveranstaltung der zuständigen Behörde oder einer dafür anerkannten Einrichtung (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV). Eine Sachkunde benötigt, wer Produkte mit folgender Kennzeichnung abgibt: Weiterführende Informationen finden Sie in der Bekanntmachung zum Sachkundenachweis nach §11 ChemVerbotsV . Zuständig für die Abnahme der Sachkundeprüfung ist in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt, SG Chemikaliensicherheit. Hinweis: Bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und bestimmten Biozidprodukten sind gesonderte Anforderungen an die Sachkunde zu beachten. Zur Abnahme von Sachkundeprüfungen oder der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV berechtigt sind neben den jeweils zuständigen Behörden der Länder auch behördlich anerkannte Einrichtungen. Eine Übersicht der anerkannten Einrichtungen zur Abnahme der Sachkundeprüfungen bzw. zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen finden Sie unter "Thema Chemikalien-Verbotsverordnung" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) . Weiterführende Informationen bezüglich der Anforderungen an die Sachkundeprüfung, die Fortbildungsveranstaltungen sowie deren Durchführung finden Sie in den Hinweisen und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gemäß § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), die im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurden. Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) beinhaltet Regelungen zur Stoffinformation (Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung), Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sowie Beschränkungen für Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Es wurden Ziele, grundsätzliche Anforderungen und Handlungsoptionen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen formuliert. In Sachsen-Anhalt ist gemäß § 5 der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Chemikalienrecht (ChemZustVO) bei Angelegenheiten des Arbeitsschutzes das Landesamt für Verbraucherschutz für Maßnahmen der Überwachung zuständig. Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium
Der Weinbau in Europa hat bereits mit den Auswirkungen des Klimawandels zu kämpfen. Zunehmende Dürreperioden im Sommer, ein hohes Erosionsrisiko durch Starkregenfälle und die Einwanderung neuer Schädlinge erfordern innovative Lösungen. Das internationale Projekt LIFE VineAdapt soll Erkenntnisse für die Praxis liefern, um den Weinbau fit für den Klimawandel zu machen. Die Erhöhung der biologischen Vielfalt und die Anpassung der Weinbergbewirtschaftung sind dafür entscheidend. Acht Praxis- und Forschungspartner aus Deutschland, Frankreich, Österreich und Ungarn haben sich in dem Projekt zusammengeschlossen. Von 2020 bis 2025 widmen sie sich fünf Arbeitspaketen (Innovative Begrünung der Weinberggassen, Alternatives Unterstockmanagement, Ressourceneffiziente Düngung, Ressourcenschonende Bewässerung und Bewertung von Ökosystemleistungen). Abgerundet werden die Arbeiten durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des Wissenstransfers. Das Projekt wird mit Mitteln des europäischen Umweltprogramms LIFE sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt kofinanziert. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.life-vineadapt.eu/aktuelles Das Land Sachsen-Anhalt ist Kofinanzierer des europaweiten Projektes EUROKITE. Ziel des Projektes ist es den Einfluss von menschenverursachter Mortalität auf den streng geschützten Rotmilan und vier andere Greifvogelarten (Kaiseradler, Sakerfalke, Wanderfalke, Seeadler) zu analysieren. Mithilfe von Telemetriedaten wird die Lebensraumnutzung der Vogelarten ermittelt. Mit Festlegung geeigneter Maßnahmen soll das Projekt dazu beitragen, die Sterblichkeit des Rotmilans und der anderen genannten Arten zu verringern. Der Bestandstrend des Rotmilans ist in Deutschland rückläufig. International steht der Rotmilan auf der Vorwarnliste weltweit bedrohter Tierarten. Zu den Gefährdungen der Art zählen unter anderem Verluste durch Kollisionen mit Windkraftanlagen und Vergiftungen. Sachsen-Anhalt trägt für den Erhalt des Rotmilans eine besondere Verantwortung. Zwei von 13 deutschen Projektgebieten für den Rotmilan liegen in Sachsen-Anhalt. Projektträger ist die Mitteleuropäische Gesellschaft zur Erhaltung der Greifvögel (Österreich) in Zusammenarbeit mit zahlreichen internationalen Projektpartnern. Das Rotmilanzentrum am Museum Heineanum ist ein wichtiger Projektpartner. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.life-eurokite.eu/de/projekt/life-eurokite.html
Mit Danone und Nestlé rufen zwei große Lebensmittelhersteller große Mengen an Babynahrung deutschlandweit öffentlich aus dem Handel. Grund: Diese Produkte können ein bakterielles Gift (Toxin) enthalten, das Säuglinge krankmachen kann. Cereulid, das durch den Mikroorganismus Bacillus Cereus produziert wird, kann Übelkeit und Erbrechen hervorrufen. In seltenen Fällen drohen auch schwere lebensbedrohliche Vergiftungen. Eltern, die eines oder mehrere der betroffenen Produkte gekauft haben, werden von den Herstellern gebeten, ihre Kinder nicht mehr damit zu füttern. Weitere Informationen zum Rückruf von Danone und zum Rückruf von Nestlé gibt es auf lebensmittelwarnung.de Dort finden Sie auch die aktualisierte Liste der von Nestlé zurückgerufenen Produkte .
Zusammenstellungen ueber Giftwirkungen von Arzneimitteln und Chemikalien und Untersuchungen ueber Antidote bei Vergiftungen mit organischen Loesungsmitteln zur Information und zur Verbesserung der Therapie bei Vergiftungen.
Aus dem Obduktionsmaterial und dem Untersuchungsmaterial von Lebenden wurden Untersuchungen an Organen mit histologischen und histochemischen Methoden durchgefuehrt. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Toxokologie erfolgt die toxikologische Analytik, quantitativ und qualitativ aus Organen und Koerperfluessigkeiten. Das Organmaterial wird histologisch und histochemisch aufgearbeitet. Untersucht wurden bisher Organschaeden nach Rauschmittelintoxikationen (Alkohol und Rauschdrogen), Schadstoffe aus dem Arbeitsplatzbereich, CO-Konzentration bei Kraftfahrern, Intoxikationen mit verschiedenen Stoffen und verschiedener Konzentration (gewerbliche Gifte, Arzneimittel usw.).
Es werden die ultimaten zyto- und gentoxischen Oxidationsprodukte von Hydrochinonen in menschlichen Zellen charakterisiert. Die Untersuchungen dienen dem Verständnis von Intoxikalionen durch Phenole.
Monochloressigsaeure (MCAA) bzw. das Natriumsalz der Monochloressigsaeure (SMCA) wird in der chemischen Industrie vielfach als Zwischenprodukt fuer chemische Synthesen verwendet. In der Umwelt findet es sich in geringen Konzentrationen durch die Photooxidation chlorierter Kohlenwasserstoffe. Durch das Forschungsvorhaben soll geklaert werden: 1. Organspezifische Toxizitaet (Niere, Leber, Haut). 2. Wirkmechanismus nach Aufnahme (Zellorganellen, Metabolismus). 3. Antidots bei akuten Intoxikationen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 166 |
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