Zielsetzung: Jedes Jahr werden bei der Mahd von Dauergrünland und Feldgras Rehkitze und Junghasen getötet sowie die Gelege von Bodenbrütern ausgemäht. Für die Landwirtschaft stellt dies ein hohes Risiko für die Nutztiere dar, denn durch Kadaver verunreinigte Silagen enthalten Clostridium botulinum, was insbesondere bei Wiederkäuern zu Botulismus führt. Des Weiteren ist der Landwirt dazu verpflichtet, die zu mähende Fläche abzusuchen, was bei Unterlassen zu hohen Strafen führen kann, sollte ein Jungtier zu Schaden kommen. Aus diesen Gründen wird in der Landwirtschaft darauf geachtet, Jungwild aus Flächen zu vergrämen. Trotz intensiver Bemühungen zur Vergrämung durch das Absuchen der Flächen mit brauchbaren Jagdhunden, dem Aufstellen von Wildscheuchen, akustischen Warnern und dem Verteilen von Duftstoffen hat sich die Situation in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Auch im Ackerbau gibt es innovative Technologien wie die Saat von Mais in eine unmittelbar vorher gewalzte Zwischenfrucht, die für Wildtiere ein hohes Risiko darstellen. Mit dem vorliegenden Projekt soll ein Beitrag zur Anwendung innovativer Technologien zur naturschutzgerechten Optimierung in landwirtschaftlichen Produktionsprozessen während der Grünlandmahd sowie im Ackerbau während der Maissaat in Zwischenfrüchte geleistet werden. Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Vergrämungsmaßnahmen unterschiedlich schnell eine Wirkung entfalten und einen abweichenden Wirkungskreis haben. Ziel des Projekts ist die Evaluierung dieser Unterschiede. Aus diesem Grund wird innerhalb des Projekts unter Berücksichtigung der jeweiligen Umgebungsstruktur einer Fläche mit verschiedenen Vergrämungsmitteln gearbeitet. Da eine geordnete Kommunikation der gemachten Erfahrungen von ehrenamtlichen Wildrettern meist nicht stattfindet, können andere Wildtierretter davon nicht profitieren. Daher ist eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit mit Vorträgen in unterschiedlichen Personenkreisen, Beiträgen in Tageszeitungen, einschlägigen Fachzeitschriften und auf Tagungen sowie die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zu verschiedenen Methoden der Vergrämung und Risikoeinstufungen von Grünlandflächen mit einer Übersicht zu rechtlichen Grundlagen ebenso Ziel des Projekts.
Zielsetzung: Seit 15-20 Jahren wird in Fachkreisen an freibewitterten Baudenkmalen und Skulpturen eine intensivere biogene Besiedelung beobachtet. Grund ist einerseits die seit dem Beginn der 1990er Jahre extrem reduzierte SO2-Belastung der Luft. Dadurch hat sich der pH-Wert des Niederschlags in Richtung neutrales Milieu verschoben, was sich offensichtlich günstig auf Mikroorganismen und den Lebensraum Gesteinsoberfläche auswirkt. Die anthropogen verursachte Belastung der Luft mit Stickstoff befördert die Entwicklung der Mikroorgansimen wiederum deutlich. Biogene Besiedelungen können, neben der optischen Beeinträchtigung, sowohl physikalische als auch chemische Verwitterungsprozesse auslösen und damit zum Informationsverlust am Denkmal führen. Die Erfahrung zeigt, dass einmalig durchgeführte Reinigungsmaßnahmen bezogen auf die Wiederbesiedelungsneigung langfristig meistens wenig erfolgsversprechend sind. Zum Teil ist sogar eine massive Entwicklung biogener Besiedlungen an zuvor gereinigten Oberflächen zu beobachten. Eine Wiederbesiedlung kann in der Regel nur durch ein implementiertes Pflegekonzept begrenzt werden, die jedoch aufgrund damit verbundener regelmäßiger Kosten nur selten anzutreffen sind. Ein Anreiz, solche Pflegekonzepte zu etablieren, könnte beispielsweise eine Verlängerung des Zeitraums zwischen notwendigen Pflegeintervallen sein, die mit einer Steigerung der nachhaltigen Wirksamkeit von Reinigungsmaßnahmen einhergehen würde. Hauptsächlicher Fokus der Untersuchungen im Rahmen des Forschungsprojekts liegt auf Ökobioziden auf Basis verschiedener Phytochemikalien und darauf, inwieweit sie praxistauglich als biozide Wirkstoffdepots auf gereinigten Oberflächen und als Desinfektions- und Reinigungsmittel auf besiedelten Flächen eingesetzt werden können. Die Untersuchungen verfolgen auch den ökologischen Aspekt, praxistaugliche Alternativen zum Einsatz von synthetischen Bioziden herauszuarbeiten. Neben der Wirksamkeit werden auch mögliche Auswirkungen auf das Gestein mitbetrachtet. Es soll geprüft werden, inwieweit es durch den Einsatz von Ökobioziden praxistauglich gelingen kann, Oberflächen von biogener Besiedelung zu reinigen und diese nachhaltig zu vergrämen. Dadurch könnte es gelingen, Intervalle zwischen erforderlichen Reinigungsmaßnahmen deutlich zu verlängern, wodurch demzufolge weniger Eingriffe am Kulturgut erforderlich wären. Der Erhalt der historischen Substanz sowie die Schonung von Umwelt und finanzieller Ressourcen wären die Vorteile.
Maßnahmenempfehlung für Konflikte zwischen Mensch und Saatkrähe [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe Rheinland-Pfalz Maßnahmenempfehlung für Konflikte zwischen Mensch und Saatkrähe Impressum Herausgeber Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Staatliche Vogelschutzwarte Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 • 55116 Mainz Telefon: 06131/6033-0 www.lfu.rlp.de Auftraggeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Ernährung und Mobilität (MKUEM) Bearbeitung: Alexander Neu, Dr. Christian Dietzen, Thomas Isselbächer (alle LfU) 1. Auflage Mai 2024 © Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 2024 Bildnachweis: Wirestock - stock.adobe.com Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers 2 Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe Rheinland-Pfalz INHALTSVERZEICHNIS 1EINFÜHRUNG 7 2ZWECK UND ZIEL 8 3DIE SAATKRÄHE IN RHEINLAND-PFALZ 9 3.1Schutzstatus 9 3.2Historische Brutverbreitung und Brutnachweise 9 3.3Aktuelle Datengrundlage zum Brutbestand 10 3.4Brutverbreitung 2023 11 3.5Aktueller Brutbestand und Trend 12 3.6Aktuelle Datengrundlage zum Rast- und Zugvorkommen 13 3.7Rast- und Zugvorkommen 13 4BIOLOGIE 14 4.1Nahrung 14 4.2Fortpflanzung 14 5HANDLUNGSLEITFADEN ZUR SAATKRÄHE 15 5.1Öffentlichkeitsarbeit 15 5.2Präventivmaßnahmen 15 5.2.1 Sichere Abdeckung von Silage-Lagerflächen und Kompost von Nutztierhaltungen und Biomasse-, Kompostierungs- sowie Abfallverwertungsanlagen 15 5.2.2 Ausweisung von „sensiblen Gebieten“ im besiedelten Bereich 17 5.2.3 Keine Pflanzungen von bestimmten Baumarten in sensiblen Gebieten, die häufig zur Brut genutzt werden 18 5.2.4 Ersatz- und Neupflanzungen von Baumarten in der freien Landschaft, die häufig zur Brut genutzt werden 18 5.2.5 Sicherung und Förderung von Kolonien im in der freien Landschaft 19 5.3Ursachen für Konflikte im besiedelten Bereich 20 5.4Maßnahmen bei bestehenden Konflikten im besiedelten Bereich 5.4.1 Frühzeitiges Entfernen von Nestmaterial in der Nestbauphase 21 22 5.5Ursachen für Konflikte im in der freien Landschaft 22 5.6Präventivmaßnahmen im in der freien Landschaft 24 Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 3 5.6.1 5.6.2 5.6.3 5.6.4 5.6.5 5.6.6 5.6.7 4 Chili-Eukalyptus-Beize für Saatgut zur Vergrämung von Saatkrähen In der Zeit der Aussaat Vergrämungsmaßnahmen in der Landwirtschaft Meldung von Schäden über das Portal von ISIP Letale Vergrämung von Saatkrähen (Vergrämungsabschüsse) Räumlich und zeitlich befristete Allgemeinverfügung I Räumlicher Geltungsbereich II Zeitlicher Geltungsbereich III Ausnahme vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot IV Sofortige Vollziehung V Wirksamwerden VI Nebenbestimmungen aus Sicht des Vogelschutzes VII Bedarfsbezogene Hinweise zur Allgemeinverfügung VIII Sachverhalte in Bezug auf die Begründung der Allgemeinverfügung IX Rechtliche Würdigung Akustische und pyroakustische Vergrämung Wirkung auf Vögel Sachliche Bewertung der Beeinträchtigungen und ihre Folgen Prüfung der Erteilung von Einzelgenehmigungen oder von Allgemeinverfügungen 24 24 25 25 25 26 27 27 27 27 27 27 28 28 29 30 30 31 32 6OFFENE FRAGEN32 6.1Wo finden die größten Kolonien in Rheinland-Pfalz ihre Nahrung?33 6.2Einfluss von bodenbewohnenden Insektenlarven auf die Saatkrähe33 6.3Kommt es nach der der Sicherung von Biomasse-Lagerstätten zu einer spürbaren Reduktion der Saatkrähenpopulation?33 6.4Wirkt sich die (pyro-)akustische Vergrämung nachteilig auf a) die Brutbiologie nicht schadensrelevanter Vogelarten und b) Vogelschutzgebiete aus? 33 7ZUSAMMENFASSUNG34 8QUELLEN36 9ABBILDUNGEN39 Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe Rheinland-Pfalz Glossar Aktion GrünAktions- und Förderprogramm der Landesregierung für Projekte zur Förderung der biologischen Vielfalt in Rheinland-Pfalz BNatSchGBundesnaturschutzgesetz bzw.beziehungsweise DDADachverband Deutscher Avifaunisten e. V. DDTDichlordiphenyltrichlorethan, ein Insektizid, das seit den 1940er-Jah- ren als Kontakt- und Fraßgift bis zum Verbot 1977 in Deutschland ein- gesetzt wurde et al.und andere (et alii) EUEuropäische Union FFH-RLFauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) GNORGesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e. V. LANISLandschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung LfULandesamt für Umwelt RLP LKLandkreis LJVOLandesjagdverordnung Mio.Millionen MKUEMMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität RLP MonitoringÜberbegriff für alle Arten von standardisierten und systematischen Er- fassungen, Protokollierungen, Messungen oder Beobachtungen eines Vorgangs oder Prozesses, um dessen Verlauf zu ermitteln. MsBMonitoring seltener Brutvögel des DDA NABUNaturschutzbund Deutschland e. V. Nr.Nummer NSGNaturschutzgebiet RLPRheinland-Pfalz SGD NordStruktur- und Genehmigungsdirektion Nord, die Obere Naturschutzbe- hörde in RLP, zuständig im Gebiet der ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier SGD SüdStruktur- und Genehmigungsdirektion Süd, die Obere Naturschutzbe- hörde in RLP, zuständig im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Rheinhessen-Pfalz sog.Sogenannt(e) VS-RLEU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 5
Zeichentrenner ist Komma, Zeichensatz ist UTF-8. *seit dem Jagdjahr 2014/15 sind gemäß oben genannter LVO nur noch Hähne jagdbar. Hennen sind ganzjährig geschont. **Nonnengänse: Jagdzeit 01.10.-15.01. Mit der Maßgabe, dass die Jagd nur zur Vergrämung und lediglich in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg außerhalb von Europäischen Vogelschutzge-bieten und nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Grünlandkulturen durchgeführt werden darf. Die Notwendigkeit zur Abwehr erheblicher Schäden auf Grünlandkulturen muss zuvor durch einen anerkannten Sachverständigen festgestellt worden sein. Die erlegten Nonnengänse sind in den Wildnachweisungen gesondert zu erfassen. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Downloads/Jahresbericht_zur_biologischen_Vielfalt_2021.pdf
Zeichentrenner ist Komma, Zeichensatz ist UTF-8. *seit dem Jagdjahr 2014/15 sind gemäß oben genannter LVO nur noch Hähne jagdbar. Hennen sind ganzjährig geschont. **Nonnengänse: Jagdzeit 01.10.-15.01. Mit der Maßgabe, dass die Jagd nur zur Vergrämung und lediglich in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg außerhalb von Europäischen Vogelschutzge-bieten und nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Grünlandkulturen durchgeführt werden darf. Die Notwendigkeit zur Abwehr erheblicher Schäden auf Grünlandkulturen muss zuvor durch einen anerkannten Sachverständigen festgestellt worden sein. Die erlegten Nonnengänse sind in den Wildnachweisungen gesondert zu erfassen. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Downloads/Jahresbericht_zur_biologischen_Vielfalt_2021.pdf
Höchstspannungserdkabel sind Vorhabentypen, bei denen sich viele Beeinträchtigungen über Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen begrenzen lassen. Allerdings besteht noch erhebliche Unklarheit darüber, wie die technischen und naturschutzfachlichen Maßnahmen im Detail durchzuführen sind, unter welchen Rahmenbedingungen sie ihre Wirksamkeit entfalten können und wie sie sich auf den verschiedenen Planungsebenen verankern lassen. Daher soll im Rahmen des F+E-Vorhabens ein detaillierter Maßnahmenkatalog erarbeitet werden, der alle bei (Höchstspannungs-)Erdkabeln typischer Weise in Frage kommenden bau-, anlagen- und betriebsbezogenen Schadensbegrenzungsmaßnahmen enthalten soll. Dabei sind sowohl technische Maßnahmen (z.B. geschlossene Bauweisen, Tonriegelwände gegen Drainage, die Vermeidung von Eingriffen oder Stoffeinträgen in Gewässer) aber auch die Maßnahmen im Rahmen der Baufeldräumung (z.B. Kontrolle und Sicherung von Höhlenbäumen und Totholz) und Baufeldsicherung vor vorzeitiger Wiederbesiedelung z.B. durch Amphibien, Reptilien oder bodenbrütende Vögel (durch Vermeidung von Anlockeffekten, Vergrämung, Zäunung, Umsiedelung), die Vermeidung störungsbedingter Brutzeitausfälle (durch Bauzeitensteuerung) oder zum Umgang mit speziellen Einzelarten (z.B. Hamster) zu berücksichtigen. Auch Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung spezieller Biotoptypen sind einzubeziehen. Damit die Maßnahmen auch vor dem Hintergrund der hohen Anforderungen des europäischen Gebiets- und Artenschutzes genutzt werden können, bedarf es präziser Definitionen und fachlicher Erläuterungen zur Durchführung, nachweislichen Wirksamkeit und Effizienz. Daher sollen die Maßnahmentypen im F+E-Vorhaben entsprechend des Stands von Wissenschaft und Technik analysiert und bewertet werden.
Das hier beantragte Projekt bezieht sich auf Punkt 2.2.1 der Förderrichtlinie (innovative Maßnahmen zur Verbesserung von Agrar-Ökosystemen oder Ökosystemleistungen) und dient dem Schutz und der Wiederherstellung wichtiger Ökosystemdienstleistungen in eutrophierten Fließgewässern. Einträge von Pflanzennährstoffen aus der Landwirtschaft und kommunalen Kläranlagen führen zur Eutrophierung von Gewässern, was in Deutschland ein flächendeckendes und drängendes Problem darstellt. Daher soll in einem Modellvorhaben in einem 1:1 Experiment gezeigt werden, dass Nahrungsnetzsteuerung die ökologische Funktion von Fließgewässern nachhaltig sichern bzw. wiederherstellen kann. Außerdem wird die Rolle des Kormorans für das Auftreten verstärkter Eutrophierungserscheinungen in Mittelgebirgsgewässern untersucht. Das Experiment zur Nahrungsnetzsteuerung soll aus vor Ort unterstützt sowie durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Dazu gehören Mitarbeit bei der Feldarbeit im Zusammenhang mit der fischereilichen Steuerung sowie die Vergrämung der Kormorane (bes. Strecke mit hohem Fischbesatz). Im zweiten Jahr des Projektes soll mit der Darstellung der Maßnahme und möglicher Erfolge begonnen werden. Dazu werden Publikationen in überregionalen, deutschsprachigen Fachzeitschriften, Vorträge auf Tagungen, eine Ergebnisdarstellung auf der ARGE Nister-Homepage und Exkursionen beitragen.
Die Feldmaus (Microtus arvalis) tritt in der Land- und Forstwirtschaft mehr oder weniger regelmäßig auf. Neben den wichtigen Funktionen im Ökosystem (u.a. Nahrungsnetze) verursacht ihr vergleichsweise regelmäßiges explosionsartiges Massenauftreten erhebliche Schäden. Nach erfolgter Massenvermehrung ist eine Regulierung schwierig. Nicht-chemische Verfahren, wie Eingriffe in Wohn-/Lebensbereiche der Mäuse mit dem Ziel der Reduzierung oder Zerstörung, der Einsatz von Gegenspielern, Antagonisten oder Spezialverfahren, sowie das Fangen (Fallen), die Vergrämung oder der Einsatz von Migrationsbarrieren stehen zwar in Ansätzen zur Verfügung, lassen sich aber häufig nicht großflächig einsetzen, widersprechen landschaftsstrukturellen Zielen (Beseitigung von Randbepflanzungen) oder sind zu kostenintensiv. Daher wird auf den Einsatz von Rodentiziden zurückgegriffen, mit oft zweifelhaftem Erfolg (z.B. aufgrund von attraktiverem Alternativfutter) und mit spürbaren Nebenwirkungen auf Nichtzielorganismen aufgrund der fehlenden Spezifität des Wirkstoffes. Zwar werden und wurden hier spezifische Anwendungsempfehlungen und Ausbringungsvorgaben entwickelt (z.B. Einsatz beim Populationsaufbau, tiefes Platzieren in den Gängen). Dadurch konnten die Risiken etwas gemindert, aber nicht ausgeschlossen werden. Bislang gibt es noch keine ökologisch verträglicheren Verfahren, die einen großflächigen Einsatz zulassen. Genau hier greift das vorliegende Verbundvorhaben ein. Ziel ist es, eine nachhaltige und auch für den Ökolandbau einsetzbare Methodenkombination zu entwickeln und in der Praxis zu implementieren. Der Grundansatz ist es hierbei, die Feldmaus bereits beim Populationsaufbau zu stören. Die entsprechenden Refugien stehen dabei ebenso wie die Schonung von Nichtzielorganismen im Vordergrund des Projektes. Es sollen dabei Verfahren wie das Ziehen einer tiefen Furche kombiniert mit Repellents z.B. aus nicht toxischen Naturstoffen in geeigneten Dispensern sowie Fangwannen/Deckelfallen mit Attraktanzen getestet werden, die auch für den Ökolandbau geeignet sind. Um die Fängigkeit zu erhöhen, sollen für die neue Anwendung von Attraktanzen in Fangwannen bzw. Deckelfallen neue Formulierungen geprüft werden. Die Ergebnisse dieses Vorhabens sollen in die Arbeit der durch die Agrarministerkonferenz eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe Feldmaus-Management einfließen. Dazu wurde im Februar 2013 ein Expertengespräch am Julius Kühn-Institut (JKI) durchgeführt, bei dem vereinbart wurde, ein gezieltes und nachhaltiges Feldmausmanagement zu entwickeln.
Einerseits verursachen Vögel hohe Verluste in der Landwirtschaft, indem sie die Aussaat fressen. Andererseits kann es zu unbeabsichtigten Vergiftungen von Vögeln kommen, wenn sie Giftköder fressen, die gegen z.B. Schnecken eingesetzt werden. In beiden Fällen könnte eine Behandlung von Samen bzw. Giftködern mit repellent wirkenden Substanzen unerwünschten Vogelfraß vermeiden. In einem von der BLE geförderten Verbundprojekt wurden Repellenzien aus Pflanzenextrakten entwickelt, die als Schutz gegen Vogelfraß dienen könnten. Es wurde die Pflanzenverfügbarkeit und die Herstellung mit berücksichtigt. Toxische Wirkungen wurden nicht beobachtet. Am Projektende stehen Repellenzien, jedoch mit weiterem Entwicklungsbedarf für die Markteinführung und -erschließung. Im Vorhaben sollen entsprechend drei Ziele durch experimentelle Entwicklungen verfolgt werden. Es sollen i) weitere praxisorientierte Applikationsformen für die Repellenzien in Form von Giftköderzusätzen erschlossen und ii) die Wirksamkeit der Repellenzien mit herkömmlicher Saatgutbeizung bei Krähenbefall statistisch abgesichert werden. Über die Entwicklung von Formulierungen der Repellenzien soll iii) die Persistenz der Saatgutbeize verbessert werden, um vogelartenübergreifend Schutz vor Fraßschäden zu ermöglichen. Am Ende des Vorhabens sollen Produkte stehen, die Vögel im Feld zuverlässig abschrecken können, und, die bei den beteiligten Firmen im Technikumsmaßstab zur Saatgutbeizung hergestellt werden können. Für die Anwendung der Repellenzien als Giftköderzusätze sollen Basisdaten vorliegen, die das weitere Vorgehen bestimmen werden. Um die Ziele zu erreichen werden am JKI Annahmetests mit Zielarten (Schnecken und Nager), Feldversuche unter realen Anwendungsbedingungen auf Flächen mit Krähenbefall und Futterwahlversuche mit Tauben und Fasanen in Volieren und Feldversuche durchgeführt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 26 |
| Land | 24 |
| Weitere | 12 |
| Wissenschaft | 8 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 22 |
| Taxon | 1 |
| Text | 29 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 34 |
| Offen | 23 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 61 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 6 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 14 |
| Keine | 26 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 25 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 39 |
| Lebewesen und Lebensräume | 60 |
| Luft | 33 |
| Mensch und Umwelt | 61 |
| Wasser | 37 |
| Weitere | 55 |