Zeichentrenner ist Komma, Zeichensatz ist UTF-8. *seit dem Jagdjahr 2014/15 sind gemäß oben genannter LVO nur noch Hähne jagdbar. Hennen sind ganzjährig geschont. **Nonnengänse: Jagdzeit 01.10.-15.01. Mit der Maßgabe, dass die Jagd nur zur Vergrämung und lediglich in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg außerhalb von Europäischen Vogelschutzge-bieten und nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Grünlandkulturen durchgeführt werden darf. Die Notwendigkeit zur Abwehr erheblicher Schäden auf Grünlandkulturen muss zuvor durch einen anerkannten Sachverständigen festgestellt worden sein. Die erlegten Nonnengänse sind in den Wildnachweisungen gesondert zu erfassen. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Downloads/Jahresbericht_zur_biologischen_Vielfalt_2021.pdf
Zeichentrenner ist Komma, Zeichensatz ist UTF-8. *seit dem Jagdjahr 2014/15 sind gemäß oben genannter LVO nur noch Hähne jagdbar. Hennen sind ganzjährig geschont. **Nonnengänse: Jagdzeit 01.10.-15.01. Mit der Maßgabe, dass die Jagd nur zur Vergrämung und lediglich in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg außerhalb von Europäischen Vogelschutzge-bieten und nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Grünlandkulturen durchgeführt werden darf. Die Notwendigkeit zur Abwehr erheblicher Schäden auf Grünlandkulturen muss zuvor durch einen anerkannten Sachverständigen festgestellt worden sein. Die erlegten Nonnengänse sind in den Wildnachweisungen gesondert zu erfassen. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Downloads/Jahresbericht_zur_biologischen_Vielfalt_2021.pdf
Kommunen und Tierschutzvereine können für die Reduzierung der Stadttaubenbestände in diesem Jahr eine Landes-Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderung, die ab jetzt beim LANUV beantragt werden kann, unterstützt den Betrieb sog. Taubentürme, Taubenhäuser und Taubenschläge. Kern des Konzepts ist die räumliche Bindung der Tauben-Brut an diese Einrichtungen. Dort können die Taubeneier gezielt gegen Attrappen, sog. Gipseier, ausgetauscht werden. Damit wird die Zahl der jährlichen Nachkommen effektiv verringert. Hintergrund: Aus (tierschutz-)rechtlichen und ethischen Gründen ist das Töten von Stadttauben in größerem Stil in den Innenstädten problematisch, eine erfolgreiche „Vergrämung“, die dauerhaft wirkt, schwer zu realisieren. Auch die von vielen Kommunen ausgesprochenen Fütterungsverbote greifen häufig nicht in ausreichendem Maße. Taubentürme, Taubenhäuser und Taubenschläge können hingegen ein geeignetes Mittel sein, die Taubenbestände auf längere Sicht zu reduzieren. Durch artgerechte Nahrung und geeignete Nistplätze werden die Tiere zunächst an diese Einrichtungen gelockt und gebunden. Die dort abgelegten Taubeneier werden gezielt gegen Gipseier ausgetauscht. Die Tiere bebrüten dann erfolglos die Gipseier und legen in der Regel keine neuen Eier nach. Damit ist das „Stadttaubenproblem“ zwar nicht sofort zu lösen aber über mehrere Jahre hinweg verringert sich die Nachkommenschaft der Stadttauben deutlich. Gefördert werden bis zu einer Höhe von 10.000 Euro pro Antragsteller. Ziel der Förderung ist es, die Gelder direkt vor Ort einzusetzen. Anträge können ab sofort von eingetragenen und gemeinnützigen Tierschutzvereinen aus NRW, von Kommunen, von Kreisen oder von kreisfreien Städten beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ( www.lanuv.nrw.de ) eingereicht werden. Antragsformulare und mehr: https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/taubentuerme/ Downloads: Foto: Taubenfüttern in Fußgängerzonen kann „Taubenprobleme“ verschärfen. © LANUV/P.Schütz. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei. Pressemitteilung
Der Steinmarder ( Martes foina ) gehört zur Gruppe der „Marderartigen“. Er ist etwa so lang wie eine Katze, aber schlanker, flacher und leichtfüßiger. Mit Schwanz (Rute) misst er etwa 65 bis 70 cm und wiegt ca. 1,5 kg. Auffälligstes Merkmal ist sein weißer Kehlfleck, der bis auf die Vorderläufe hinab gegabelt ist. Das Fell des Steinmarders schimmert kakaofarben, die Rute ist lang und struppig. Der Steinmarder ist vor allem in Süd- und Mitteleuropa, auf den meisten Mittelmeerinseln und in Teilen Südasiens verbreitet. Bevorzugte Lebensräume sind neben Wald und Feld vor allem Dörfer und Städte. Da in besiedelten Gebieten Unterschlupfe wie Ställe, alte Gemäuer, Holzstöße und Steinhaufen kaum noch zu finden sind, sucht er bevorzugt auch Wohnhäuser auf. Bis zum zweiten Weltkrieg war der Steinmarder auf Grund des hohen Fellpreises fast ausgerottet. In den Nachtstunden, wenn er auf Nahrungssuche geht, wird der Steinmarder aktiv. Die nächtlichen Erkundungszüge sind sehr ausgedehnt. Der Steinmarder legt dabei im Durchschnitt mehr als 8 km zurück. Nur während der Paarungszeit (Ranz) und in der Zeit der Jungenaufzucht kann er auch am Tag außerhalb seines Unterschlupfes angetroffen werden. Bei seinen Streifgängen meidet er freies Gelände. Bei der Nahrungswahl ist der Steinmarder nicht wählerisch und anpassungsfähig. Neben Kleinsäugern, wie Wühlmausarten, Wald- und Gelbhalsmaus, Wanderratten, Hausmäusen und gelegentlich auch Spitzmäusen liebt er Früchte, wie Äpfel, Birnen, Pflaumen, Kirschen und Beeren. Allerdings sind auch Vögel und deren Gelege nicht vor ihm sicher. Verschiedene Singvogelarten wie Drossel, Amsel und Haussperling aber auch Tauben und vereinzelt Haushühner konnten als Nahrung nachgewiesen werden. Weitere Nahrungsbestandteile sind Regenwürmer, Insekten, Aas und menschliche Hausabfälle. Die Paarungszeit des Steinmarders fällt in den Zeitraum von Ende Juni bis Mitte August. Erst im März, seltener im April, werden zwei bis vier sehr unterentwickelte Junge geboren. Steinmarderwelpen sind Nesthocker, die nach ca. 5 Wochen die Augen öffnen und bis zu 8 Wochen gesäugt werden müssen. Das Nest verlassen sie frühestens nach 8 Wochen, um unter Anleitung der Mutter, die Umgebung zu erkunden und zu spielen. Erst im Spätsommer werden die Jungen selbstständig und teilen dann oft noch bis zum folgenden Frühjahr das Streifgebiet der Mutter. Ist zu vermuten, dass sich ein Steinmarder als Untermieter in ein Haus eingeschlichen hat, sollte zunächst einmal feststellt werden, ob es sich wirklich um einen Marder oder um andere Tiere, wie Mäuse, Waschbären oder Katzen handelt. Dabei können die verschiedenen Spuren verglichen werden. Der Marder hinterlässt wurstartigen Kot (Losung), der etwa 8–10 cm lang, und 1–2 cm dick ist und in einer gedrehten Spitze endet. Oft ist er mit Beuteresten versetzt und besteht aus dicht zusammengedrehten Haaren, Federn oder Obstkernen. Findige Fährtenleser können bisweilen in trockenem Sand oder Staub auch Pfotenabdrücke des Steinmarders finden. Diese haben in etwa die Größe von Katzenpfoten, unterscheiden sich jedoch sehr deutlich darin, dass im Pfotenabdruck des Steinmarders 5 Zehen und Nägel zu erkennen sind. Etwas ausgestreutes Mehl auf dem Dachboden erleichtert dabei die Spurenerkennung. Gab es früher vor allem das Problem mit Einbrüchen des Marders in Hühnerställe, sind heute nächtlich polternde „Dachmarder“ oder kabelbeißende „Automarder“ ein Ärgernis. Der Steinmarder richtet sich gerne direkt über unseren Köpfen auf den Dachböden von Wohnhäusern ein. Meistens bleibt die Anwesenheit des Steinmarders unbemerkt, es sei denn, er macht mit Geräuschen auf sich aufmerksam. Besonders während der Aufzucht des Nachwuchses und später zur Paarungszeit, im Zeitraum von April bis September, können Lärmstörungen durch die nachtaktiven Tiere auftreten. Auch kann der von Kot, Urin oder Beuteresten ausgehende Geruch stören. Richtet der Steinmarder keine Schäden an, kann man sich mit ihm arrangieren. Dabei muss man allerdings die Verhaltensweisen des Marders beachten: Steinmarder sind wie Katzen sehr reinliche Tiere, die neben einem Schlafplatz auch eine separate Speisekammer und Toilette einrichten. Da sie immer wieder die gleiche Stelle als Toilette benutzen, empfiehlt es sich, an den Kotplätzen eine wasserdichte Auflage auszubreiten, die verhindert, dass Urin in den Boden eindringt. Das Auslegen von Zeitungspapier hilft, den Kot rasch zu beseitigen. Hierbei ist zu beachten, dass auf der neuen Zeitungsunterlage etwas Kot zurückgelassen wird, damit der Steinmarder seine Toilette wiederfindet. Auch herumliegende Beutereste können hin und wieder entfernt werden. Probleme können auch auftreten, wenn sich Steinmarder an der Dachisolierung zu schaffen machen. Schäden an Isolationsmaterialien lassen sich durch reißfeste Auflagen oder Abdeckungen vermeiden. Antennenkabel sollten vorsichtshalber an der Wand entlang verlegt oder mit festem Material ummantelt werden, damit der Steinmarder nicht hineinbeißen kann. Um den Steinmarder aus dem Haus zu bekommen, gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Aussperren oder Vergrämen. Der Wegfang des Tieres nützt in der Regel nichts, da das Revier von einem anderen Marder besetzt wird. Auch die Jagd wirkt sich nicht wirklich regulierend auf die Steinmarderpopulation aus. Zuverlässig und dauerhaft lässt sich der Steinmarder vom Dachboden nur fernhalten wenn es gelingt ihn auszusperren. Hierzu müssen alle Einstiegsmöglichkeiten gefunden und z. B. mit einem stabilen Brett, Maschendraht oder ähnlichem verschlossen werden. Als Einschlupfmöglichkeiten dienen Mauerlöcher, Belüftungsschlitze, defekte Dachfenster, lockere Dachziegel oder ähnliches. Um herauszufinden, wie der Marder ins Gebäude kommt, sollten um das Haus und um die in der Nähe stehenden Bäume geharkte Sandflächen angelegt werden. Die nun sichtbaren Spuren zeigen den Weg des Tieres. Klettert das Tier an der Wand hoch, um aufs Dach zu gelangen, kann der Aufstieg mit Verblendungen aus glattem Material verhindert werden. Springt der Steinmarder vom Nachbarhaus oder von einem Baum aus aufs Dach, bleibt nur das Verschließen der Löcher. Mögliche Eingänge sind bereits handgroße Öffnungen oder Dachziegel, die der Marder hochdrücken kann. Um den Marder auf dem Dachboden nicht einzuschließen, darf der Zugang nur nachts, wenn der Marder auf der Jagd ist, versperrt werden. Etwas Lärm vorher sollte dem Tier Gelegenheit zur Flucht geben, denn sperrt man den Marder ein statt aus, kann bei seinen Befreiungsversuchen allerlei zu Bruch gehen. Im Frühjahr, von März bis Juni, dürfen Aussperrungen grundsätzlich nicht erfolgen. In dieser Zeit besteht die Gefahr, dass man eine Mutter von ihren Jungen trennt. Ein qualvoller Hungertod der Jungtiere und unangenehmer Verwesungsgeruch wären die Folge. Beim Vergrämen von Steinmardern wird der Aufenthalt für das Tier so unangenehm wie möglich gestaltet. Da Steinmarder keinen Lärm mögen, kann lautes Herumpoltern oder ein laufendes Radio in den Morgenstunden bewirken, dass er lieber ein ruhigeres Tagesversteck aufsucht. Außerdem fühlt sich der Marder durch Umräumaktionen auf dem Dachboden gestört. Der Erfolg der Vergrämung hängt dabei in erster Linie vom Überraschungseffekt ab. Steinmarder nutzen auf deckungsarmen Straßen Motorräume von Kraftfahrzeugen als Unterschlupf. Die PKW dienen als Rastplatz, als Versteck für Nahrung oder als Spielplatz für Jungtiere. Das bleibt oft unbemerkt, da die meisten Marderbesuche glimpflich verlaufen und keine Schäden zur Folge haben. Das Zerbeißen von Kühlschläuchen, Kabeln und ähnlichem lässt sich auf drei für den Marder typische Verhaltensweisen zurückführen: auf das „Erkundungsverhalten“, das „Spielverhalten“ und das so genannte „aggressive Beißen“. Wie wir Menschen interessieren sich Marder für alles Unbekannte und erkunden interessant erscheinende Gegenstände durch Beschnuppern und Zerbeißen. Auch durch das „Spielverhalten“, das besonders bei Jungtieren sehr ausgeprägt ist, wird der eine oder andere Schaden verursacht. Die Hauptursache für gravierende Schäden im Motorraum stellt jedoch das „aggressive Beißen“ dar, was als Folge der Verteidigung seines Reviers gewertet werden kann. Durch den Geruch eines vermeintlichen Rivalen provoziert, lenkt der Marder sein aggressives Verhalten auf Zündkabel und Kühlschläuche um. Deswegen treten diese Probleme oft dann auf, wenn Fahrzeuge an Reviergrenzen geparkt werden oder bei Parkplatzwechseln zwischen verschiedenen Marderrevieren. Die meisten Marderschäden treten im Frühjahr vor der Paarungszeit auf, weil zu dieser Zeit die Revierkämpfe zwischen den Männchen ausgetragen werden und die Tiere sehr aggressiv auf die Duftspur eines Rivalen reagieren. Als wirksamstes Abwehrmittel von Marderschäden gelten Sicherungssysteme nach dem Weidezaunprinzip. Elektroden können im Motorraum verteilt werden, wobei zu beachten ist, dass der Marder diese bei seinem Besuch auch berührt. Er bekommt dann einen leichten Schlag und flüchtet. Im Handel erhältlich sind auch Geräte, die für den Menschen nicht hörbare Ultraschalltöne erzeugen, um Marder dauerhaft fernzuhalten. Diese Geräte sind jedoch nur bedingt zu empfehlen, da sie sich auch auf Haustiere, wie Hunde und Katzen negativ auswirken. Mechanische Schutzvorrichtungen sind preisgünstiger aber aufwendiger im Einbau. Gefährdete Kabel können dadurch geschützt werden, dass man im Autozubehörhandel erhältliche Wellrohr-Schutzschläuche aus hartem Kunststoff über sie streift. Um den Steinmarder am Eindringen in den Motorraum zu hindern kann man auch ein ca. 1 m² großes Stück Maschendraht auf den Boden unter den Motorraum legen. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass der nächtliche Besucher sich daran gewöhnt und trotz Maschendraht in den Motorraum eindringt. Als weitere Abwehrmethoden gelten Antimardersprays, Mottenkugeln, Hunde- und Menschenhaare oder Urin. Der Steinmarder kann auch Hühner erbeuten. Normalerweise bevorzugt er deutlich kleinere Tiere. Die Eier der Hühner stellen jedoch eine beliebte Beute dar, die sich auch hervorragend zur Vorratshaltung eignet. In Verstecken werden sie oft für „schlechte Zeiten“ aufbewahrt. Geraten Hühner in Panik, löst das aufgeregte Geflatter den Beutetrieb beim Marder aus, so dass dieser so lange reflexartig zubeißt, bis alle Hühner tot sind. Sind die Hühner an den Marder gewöhnt und bleiben ruhig auf ihrer Stange sitzen, passiert ihnen nichts. Vorsichtshalber sollten Hühnerbesitzer darauf achten, dass ihre Hühnerställe marderdicht sind und abends verschlossen werden, denn ein gut gesicherter Hühnerstall bietet den besten Marderschutz. Immer wieder werden Jungtiere in ihren Verstecken entdeckt. Häufig nehmen Unwissende solche anscheinend mutterlosen Findelkinder an sich. Für die betroffenen Jungtiere ist das kein guter Start ins Leben, da sie in der menschlichen Obhut keine natürliche Entwicklung durchlaufen können. Es fehlt ihnen das Vorbild der Mutter. Junge Steinmarder sollen unbedingt an Ort und Stelle bleiben, auch wenn Sie bereits angefasst oder sogar hochgenommen wurden. Das Muttertier hat dann die Möglichkeit, sie abzuholen und umzusiedeln. Am nächsten Morgen sind die Tiere im Allgemeinen verschwunden. Aus ökologischen Erwägungen und aus Sicht des Naturschutzes ist die Aufzucht junger Steinmarder nicht sinnvoll. Die Steinmarder-Dichte in Deutschland ist hoch, alle geeigneten Reviere dürften bereits besetzt sein. Jungtiere haben es da grundsätzlich schwer, Fuß zu fassen. Eine misslungene Aufzucht muss unbedingt vermieden werden. In der Stadt verursacht neben der natürlichen Jungensterblichkeit der Straßenverkehr die meisten Steinmarderverluste. Jungmarder werden auch von Füchsen gefangen. Außerdem verenden in urbanen Bereichen viele Marder durch gezielte Vergiftungsaktionen oder durch die Aufnahme vergifteter Mäuse und Ratten. Bei ernsthaften Problemen, wenn nur noch der Fallenfang in Frage kommt, ist ein Antrag an die Jagdbehörde zu stellen, die für die Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Steinmarder haben Schonzeiten und ihnen darf nur von Jagdscheininhabern nachgestellt werden. Bei eventuellen Schäden durch Wildtiere außerhalb der Jagdbezirke besteht kein Anspruch auf Ersatz. Die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden liegt in der Verantwortung der Eigentümer selbst. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbuße erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdGBln). Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Baum- und Steinmarder
Die Planänderungen betreffen im Wesentlichen gegenüber der bisherigen Planung die Ausführung der ursprünglich geplanten Freileitung als Erdkabel auf einer Länge von 12,8 km. Die ursprünglich geplante Freileitungstrasse von 59 km verkürzt sich auf ca. 44,2 km. Der bisherige nördliche Freileitungsabschnitt endet an der geplanten Kabelübergangsanlage Nord nördlich der Ortschaft Lesse mit Mast A048N. Der neu geplante Erdkabelabschnitt beginnt an der Kabelübergangsanlage Nord, umgeht die Ortschaft Lesse im Westen und verläuft weiter nach Süden. Im Bereich der Ortschaft Burgdorf ist eine Richtungsänderung nach Südosten vorgesehen. Der Nordasselgraben wird gequert und der Erdkabelabschnitt verläuft im Weiteren nördlich der BAB A39 entlang des Wiesenwegs und umgeht nördlich die Ortschaft Westerlinde. Zwischen den Ortschaften Westerlinde und Wartjenstedt verläuft das Erdkabel nach Süden, quert die BAB A39 und umgeht den Bockernberg im Westen. Im weiteren Verlauf westlich der Ortschaft Rhene quert das Erdkabel die Bereiche der B6, DB Strecke 1773 sowie die Innerste mit den anschließenden Überschwemmungsgebieten. Der Verlauf des Erdkabels erfolgt weiter in südlicher Richtung, entlang am Osthang des Dehnbergs westlich der K52 und endet an der geplanten Kabelübergangsanlage Süd, die sich im Landkreis Hildesheim zur Grenze des Landkreises Wolfenbüttel zwischen den Ortschaften Binder und Holle befindet. Die südliche Freileitungstrasse beginnt an der Kabelübergangsanlage Süd mit Mast A085N und geht in die ursprünglich geplanten Verlauf der Freileitung über. Ferner sind auf der Freileitungstrasse Mastverschiebungen geplant, die u.a. durch den Erörterungstermin bedingt anzupassen waren. Die Vorhabensträgerin hat aufgrund der im Rahmen des Anhörungsverfahrens abgegebenen Äußerungen der Einwender und Träger öffentlicher Belange eine 2. Planänderung (Deckblatt GRÜN) in dem Verfahren beantragt. Die Neuplanung stellt sich im Wesentlichen gegenüber der bisherigen Planung wie nachstehend benannt dar: • Im Bereich Lesse wird die Kabelübergangsanlage (KÜA) Nord um ca. 470 m in west-südwestlicher Richtung verschoben. • Um den Anschluss der Freileitung an den neuen KÜA-Standort Nord zu realisieren, wird der Mast A047 in Richtung des neuen KÜA-Standortes verschoben und zwischen diesem und der KÜA ein neuer Mast A048 ergänzt. Außerdem erfolgen kleinere Anpassungen an Mast A046 sowie an mehreren Arbeits- und Seilzugflächen zwischen Mast A046 und dem neuen KÜA-Standort. Durch die Änderungen am Mast A047 und dessen Verschiebung in die Leitungsachse der jetzigen 220-kV-Bestandsleitung LH-10-2027 ist eine statische Ertüchtigung des 220-kV-Mastes 081 nicht mehr erforderlich. • Infolge der Verschiebung der KÜA-Nord wird der Verlauf des Kabelgrabens teilweise an die Flurstücksgrenzen angepasst. • Auf die zum Schutz eines Weidengehölzes ursprünglich geplante Unterquerung des Sangebaches mittels Spülbohrung wird verzichtet. Der Sangebach wird nun westlich des Gehölzes in offener Bauweise gequert. • Nordöstlich Westerlinde wird eine Spülbohrung ergänzt, um die Kreisstraße K56 sowie drei Gräben zu unterqueren. • Die ursprünglich im Bereich der vorstehend erwähnten neuen Spülbohrung geplante Cross-Bonding-Muffe wird um ca. 130 m in Richtung Westerlinde verschoben. • Die Erdkabeltrasse wird im östlichen Bereich des Wiesenwegs bei Westerlinde um ca. 70 m nach Norden verschoben. • Darüber hinaus werden Maßnahmenflächen und deren Umfang geändert, gesicherte Kompensationsflächen (u. a. Umsiedlung, Aufforstung) benannt und Vergrämungsmaßnahmen angepasst. Jeder privat Betroffene, die Träger öffentlicher Belange und die Vereinigungen sind über die Änderung gem. § 73 Abs. 8 VwVfG benachrichtigt worden und haben die Gelegenheit, sich innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe zu äußern.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) - Institut für Pflanzenschutz in Gartenbau und Forst - Außenstelle Münster durchgeführt. Einerseits verursachen Vögel hohe Verluste in der Landwirtschaft, indem sie die Aussaat fressen. Andererseits kann es zu unbeabsichtigten Vergiftungen von Vögeln kommen, wenn sie Giftköder fressen, die gegen z.B. Schnecken eingesetzt werden. In beiden Fällen könnte eine Behandlung von Samen bzw. Giftködern mit repellent wirkenden Substanzen unerwünschten Vogelfraß vermeiden. In einem von der BLE geförderten Verbundprojekt wurden Repellenzien aus Pflanzenextrakten entwickelt, die als Schutz gegen Vogelfraß dienen könnten. Es wurde die Pflanzenverfügbarkeit und die Herstellung mit berücksichtigt. Toxische Wirkungen wurden nicht beobachtet. Am Projektende stehen Repellenzien, jedoch mit weiterem Entwicklungsbedarf für die Markteinführung und -erschließung. Im Vorhaben sollen entsprechend drei Ziele durch experimentelle Entwicklungen verfolgt werden. Es sollen i) weitere praxisorientierte Applikationsformen für die Repellenzien in Form von Giftköderzusätzen erschlossen und ii) die Wirksamkeit der Repellenzien mit herkömmlicher Saatgutbeizung bei Krähenbefall statistisch abgesichert werden. Über die Entwicklung von Formulierungen der Repellenzien soll iii) die Persistenz der Saatgutbeize verbessert werden, um vogelartenübergreifend Schutz vor Fraßschäden zu ermöglichen. Am Ende des Vorhabens sollen Produkte stehen, die Vögel im Feld zuverlässig abschrecken können, und, die bei den beteiligten Firmen im Technikumsmaßstab zur Saatgutbeizung hergestellt werden können. Für die Anwendung der Repellenzien als Giftköderzusätze sollen Basisdaten vorliegen, die das weitere Vorgehen bestimmen werden. Um die Ziele zu erreichen werden am JKI Annahmetests mit Zielarten (Schnecken und Nager), Feldversuche unter realen Anwendungsbedingungen auf Flächen mit Krähenbefall und Futterwahlversuche mit Tauben und Fasanen in Volieren und Feldversuche durchgeführt.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IS Insect Services GmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, innovative biotechnische Verfahren zur Überwachung und Bekämpfung der Vektoren (Blattflöhe) von Phytoplasmen an Kernobst zu entwickeln und für die Praxis nutzbar zu machen. Eine umweltschonende Bekämpfung der Blattsauger mittels pflanzenbürtiger Infochemikalien würde somit einerseits dazu beitragen, die Ausbreitung der Krankheiten einzudämmen. Andererseits kann so der Pestizideinsatz zur Bekämpfung der Überträger drastisch reduziert werden. Im Fokus der Untersuchungen stehen die chemischen Interaktionen der Vektorinsekten mit den übertragenen Phytoplasmosen und ihren Wirts- und Überwinterungspflanzen (Obst- und Nadelbäume). Zuerst werden im Labor mögliche verhaltenssteuernde Substanzen von Obst- und Nadelbäumen auf ihre attraktive oder repellente Wirkung auf die Blattflöhe untersucht. Wird in diesen Biotests eine olfaktorische Wirkung auf die Vektoren nachgewiesen, werden die Substanzen im Freiland in verschiedenen, neu entwickelten Lockstofffallen auf ihre Fängigkeit getestet. Zur Optimierung der Fallen werden in Labor-und Freilandtests zeitgleich verschiedene Dispenser bezüglich der optimalen Abgaberate des Lockstoffs untersucht. Durch die Kombination der Ergebnisse von Labor- und Freilanduntersuchungen wird ein Fallenprototyp entwickelt, dessen Wirksamkeit anschließend in einem großflächigen Freilandversuch getestet werden soll.
Das Projekt "Realisierung von Schallschutzmaßnahmen beim Bau von FINO 3 - Teil A: Beiträge der Forschungsinstitute" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz Universität Hannover, Institut für Statik und Dynamik durchgeführt. Bei der Installation des Gründungspfahles der Forschungsplattform FINO3 wurden Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen mariner Säugetiere getroffen. Die Rammarbeiten wurden unter Schallschutz in Form eines Blasenschleiers durchgeführt. Dazu verlegte die Firma Hydrotechnik Lübeck GmbH vor der Rammung des Pfahls in ca. 23 m Wassertiefe ein 420 m langes Düsenrohr ringförmig um die Lokation. Vor Aufnahme der schallintensiven Rammarbeiten wurden zusätzlich Vergrämungsmaßnahmen mit Pingern und Sealscarern vorgenommen. Der Einsatz des Blasenschleiers führte zu einer deutlichen Reduktion der Schallimissionen. Mit einer gemessenen Schalldämpfung von über 10 dB wurde der Richtwert des Umweltbundesamtes von 160 dB in einer Entfernung von 750 m um die Baustelle eingehalten.
Das Projekt "Entwicklung eines Repellents zur Vermeidung von Verbissschäden durch Wild sowie Nageschäden durch Mäuse im Wald auf der Grundlage eines Extraktes aus Kugeldisteln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Waldbau und Forstschutz durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Der Waldumbau ist gekennzeichnet von der Einbringung von Laubbäumen in Wälder der Gemeinen Kiefer (Pinus sylvestris L.) oder der Gemeinen Fichte (Picea abies (L.) Karst.). Gleichzeitig sollen die Wälder naturnah und nachhaltig bewirtschaftet sowie Zertifizierungskriterien eingehalten werden. Die aus Natur- oder Kunstverjüngungen stammenden Laubbäume sind in der Initialphase vor allem biotischen Schadfaktoren in Form von Verbiss durch Schalenwild sowie Nageschäden durch Kurzschwanzmäuse ausgesetzt. Zur Abwehr des Schalenwildes werden vorrangig Zäune gebaut oder Verbissschutzmittel angewendet. Kurzschwanzmäuse werden zumeist mit Pflanzenschutzmitteln bekämpft. Nebenwirkungen dieser Maß-nahmen sind u. a. bei der Zäunung der überproportionale Entzug von Äsungsfläche bzw. bei der Mäusebekämpfung die Vergiftung von Nichtzielorganismen. Die Maßnahmen sind kostenintensiv, befriedigen oft nicht in der Wirkung und sind bei zertifizierter Waldbewirtschaftung nur eingeschränkt anwendbar. Im vorliegenden Projekt wurde ein Repellent aus Extrakten der Samen der Großen Kugeldistel (Echinops spec.) umfassend und anwendungsorientiert untersucht. Die Hauptausrichtung bestand in der Vermeidung von Nageschäden durch Kurzschwanzmäuse im Wald als naturnahe Alternative zur Mäusebekämpfung mit Rodentiziden. Weitere Anwendungsoptionen zur Mäuseabwehr in anderen Wirtschaftsbereichen, zur Wildabwehr und zum Saatgutschutz wurden einbezogen. Fazit: Mit dem Projekt wurde eine echte naturnahe Alternative zu derzeitigen Verfahren der Schadensabwehr bei Kurzschwanzmäusen eröffnet und vertieft. Gleichzeitig wurden weitere aussichtsreiche Anwendungsgebiete recherchiert. Eine tatsächliche Überführung in die Praxis mit entsprechenden Anpassungsuntersuchungen und dem, trotz des naturnahen Ansatzes, offensichtlich unvermeidbaren Zulassungsverfahren als Pflanzenschutzmittel stehen noch aus.
Das Projekt "Entwicklung von nachhaltigen Verfahren zur Abwehr von Feldmäusen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) - Institut für Pflanzenschutz in Gartenbau und Forst - Außenstelle Münster durchgeführt. Die Feldmaus (Microtus arvalis) tritt in der Land- und Forstwirtschaft mehr oder weniger regelmäßig auf. Neben den wichtigen Funktionen im Ökosystem (u.a. Nahrungsnetze) verursacht ihr vergleichsweise regelmäßiges explosionsartiges Massenauftreten erhebliche Schäden. Nach erfolgter Massenvermehrung ist eine Regulierung schwierig. Nicht-chemische Verfahren, wie Eingriffe in Wohn-/Lebensbereiche der Mäuse mit dem Ziel der Reduzierung oder Zerstörung, der Einsatz von Gegenspielern, Antagonisten oder Spezialverfahren, sowie das Fangen (Fallen), die Vergrämung oder der Einsatz von Migrationsbarrieren stehen zwar in Ansätzen zur Verfügung, lassen sich aber häufig nicht großflächig einsetzen, widersprechen landschaftsstrukturellen Zielen (Beseitigung von Randbepflanzungen) oder sind zu kostenintensiv. Daher wird auf den Einsatz von Rodentiziden zurückgegriffen, mit oft zweifelhaftem Erfolg (z.B. aufgrund von attraktiverem Alternativfutter) und mit spürbaren Nebenwirkungen auf Nichtzielorganismen aufgrund der fehlenden Spezifität des Wirkstoffes. Zwar werden und wurden hier spezifische Anwendungsempfehlungen und Ausbringungsvorgaben entwickelt (z.B. Einsatz beim Populationsaufbau, tiefes Platzieren in den Gängen). Dadurch konnten die Risiken etwas gemindert, aber nicht ausgeschlossen werden. Bislang gibt es noch keine ökologisch verträglicheren Verfahren, die einen großflächigen Einsatz zulassen. Genau hier greift das vorliegende Verbundvorhaben ein. Ziel ist es, eine nachhaltige und auch für den Ökolandbau einsetzbare Methodenkombination zu entwickeln und in der Praxis zu implementieren. Der Grundansatz ist es hierbei, die Feldmaus bereits beim Populationsaufbau zu stören. Die entsprechenden Refugien stehen dabei ebenso wie die Schonung von Nichtzielorganismen im Vordergrund des Projektes. Es sollen dabei Verfahren wie das Ziehen einer tiefen Furche kombiniert mit Repellents z.B. aus nicht toxischen Naturstoffen in geeigneten Dispensern sowie Fangwannen/Deckelfallen mit Attraktanzen getestet werden, die auch für den Ökolandbau geeignet sind. Um die Fängigkeit zu erhöhen, sollen für die neue Anwendung von Attraktanzen in Fangwannen bzw. Deckelfallen neue Formulierungen geprüft werden. Die Ergebnisse dieses Vorhabens sollen in die Arbeit der durch die Agrarministerkonferenz eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe Feldmaus-Management einfließen. Dazu wurde im Februar 2013 ein Expertengespräch am Julius Kühn-Institut (JKI) durchgeführt, bei dem vereinbart wurde, ein gezieltes und nachhaltiges Feldmausmanagement zu entwickeln.
Origin | Count |
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Bund | 26 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 21 |
Taxon | 1 |
Text | 24 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 7 |
License | Count |
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Language | Count |
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Resource type | Count |
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Weitere | 54 |