Der Waschbär ( Procyon Lotor ) ist ein Vertreter der Familie der Kleinbären und gehört zur Ordnung der Raubtiere. Charakteristische Merkmale des Kleinbären sind seine etwas gedrungene und bucklige Gestalt, die Gesichtsmaske mit einer über der Augenregion verlaufenden braunschwarzen Binde und der grau schwarz quergeringelte Schwanz. Seine Fellfärbung kann sehr unterschiedliche Variationen von Grautönen aufweisen und ist häufig silbergrau untermischt. Die Kopf-Rumpf-Länge inklusive des Schwanzes beträgt 70 bis 85 cm, wovon 20 bis 25 cm auf den Schwanz entfallen. Damit lässt sich die Größe dieses Kleinbären zwischen Katze und Fuchs einordnen. Waschbären haben je nach Jahreszeit ein Gewicht zwischen 5 und 10 kg, wobei die Rüden meist schwerer als die Fähen sind. Ihr Gedächtnis ist ausgezeichnet, so dass Futterplätze immer wieder gefunden werden. Besonders ausgeprägt sind auch der Geruchs- und Hörsinn, was den dämmerungs- und nachtaktiven Tieren beim Beutefang hilft. Sie verfügen in den Vorderpfoten über einen hervorragenden Tastsinn, mit dem sie Fische, Frösche, Krebse u.ä. in flachen und trüben Gewässern ertasten können. Der Name Waschbär beruht auf der Beobachtung von gefangengehaltenen Tieren, die ihre Nahrung an einer Wasserstelle “waschen” und daher als besonders reinlich gelten. Dies kann als eine sog. Ersatzhandlung der Tiere gesehen werden, die ihre Nahrung nicht mehr in freier Natur im Wasser ertasten können und ihre Verhaltensmuster nur noch simulieren. In Nordamerika heißt der Waschbär Raccoon, entstanden aus einem Indianernamen, was so viel heißt wie “der mit den Händen kratzt”. Vorurteile gegen Fakten Ein Waschbär – was tun? Die Waschbär-Vor-Ort-Beratung Berlin Weitere Informationen Video: Die Parkfluencer*innen: ‘Waschechte Neubärliner’ Über den Waschbär kursieren viele Vorurteile. Schnell wird er als alleiniger Verursacher eines Problems vorverurteilt. Dass andere, „heimische“ Tierarten eventuell ebenso oder sogar zu einem größeren Teil daran beteiligt sein könnten, wird oft verdrängt. Wer einen Waschbären auf dem Dachboden hat, hat auch den Schaden. Denn Waschbären nutzen gerne die Dämmung, um sich einen gemütlichen Schlafplatz oder auch eine Wurfhöhle zu bauen. Zudem legen sie an einer anderen Ecke des Dachbodens üblicherweise ihre Latrine an. Schnell wird dann der Ruf nach einer Beseitigung des Tieres und am besten gleich nach einer Bestandsdezimierung bis hin zur Ausrottung dieser Tiere laut. Diesen Wünschen nachzukommen, ist aber in der Realität gar nicht so einfach. Die Fähigkeiten der Waschbären, eine Reduzierung ihres Bestandes auszugleichen, machen es sogar unmöglich. Wir sollten also anfangen zu akzeptieren, dass der Waschbär wie Fuchs und Marder ein in Deutschland wild lebendes Raubtier darstellt und uns um eine friedliche Koexistenz mit diesen durchaus auch spannend zu beobachtenden Tieren bemühen. Ein erster sinnvoller Schritt für ein entspanntes Nebeneinander wäre, den Tieren das Schlaraffenland Stadt ungemütlicher zu machen und somit dafür zu sorgen, dass sich der Bestand von selber reduziert. Waschbären polarisieren. Die einen halten sie für eine Plage, die man bekämpfen muss, die anderen schauen mit einem verklärten Blick, finden sie einfach nur niedlich und fangen an, sie zu füttern. Beides ist falsch! Was also ist die Lösung? Wir empfehlen die Durchführung von Schutzmaßnahmen am Haus und sonstigen Gebäuden sowie im Garten. Damit wird es Waschbären in der Stadt etwas ungemütlicher gemacht und die Anzahl an Waschbären kann sich wieder von selbst reduzieren. Mit diesen Informationen kommen wir der Umsetzung der Managementmaßnahme M7 (PDF, 206 kB) „Öffentlichkeitsarbeit zur Verminderung der direkten und indirekten anthropogenen Förderung der Art” zur Umsetzung der EU-Verordnung zu invasiven Arten von besonderer Bedeutung nach. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung. Plakat: Wildtiere auf dem Grundstück vermeiden Flyer: Füttern – Nein Danke! Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver und gebietsfremder Arten Gesellschaft für Wildökologie und Naturschutz e.V.: Projekt Waschbär
Das mitteleuropäische Wildschwein ( Sus scrofa scrofa ) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Dieser Farbe verdanken die Tiere die weidmännische Bezeichnung „Schwarzwild“. Die Jungen, „Frischlinge“, haben bis zum 4. Monat charakteristische hellgelbe Längsstreifen. Das Wildschwein hat im Vergleich zum Hausschwein einen kräftigeren, gedrungenen Körper, längere Beine und einen hohen, keilförmig gestreckten Kopf mit kleinen Augen, und dreieckigen Ohren. Die Schnauze endet in einem kräftigen, kurzen Rüssel. Größe und Gewicht der Tiere können stark schwanken und sind von den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig. Die Kopf-Rumpf-Länge kann beim männlichen Schwein, dem „Keiler“, 1,50 bis 1,80 m und die Schulterhöhe bis zu 1,10 m betragen. Keiler können ca. 100 bis 150 kg schwer werden; weibliche Tiere „Bachen“ genannt, erreichen etwa 50-70 % des Keilergewichtes. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt. Das Verbreitungsgebiet des Wildschweins umfasste ursprünglich ganz Europa, Nordafrika und weite Teile Asiens. Heute ist das Wildschwein aber auch in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Australien und Neuseeland beheimatet. Am liebsten halten sich die Tiere in ausgedehnten Laubwäldern mit dichtem Unterwuchs und feuchten Böden auf. Auch gut strukturierte Feldlandschaften sowie Gebiete mit Gewässern und Röhrichtzonen sind bevorzugte Lebensräume. Die Nähe zum Wasser spielt immer eine große Rolle, da sich die Tiere zur Hautpflege gern im Schlamm suhlen. Auch transportieren feuchte Böden Gerüche besser, was die Nahrungssuche erleichtert. Offenes Gelände ohne jegliche Deckung und die Hochlagen der Gebirge werden gemieden. Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Werden sie durch den Menschen tagsüber gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf die Nachtzeit. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichtes und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche. Dabei können sie bis zu 20 km zurücklegen. Als echter Allesfresser ernährt sich das Wildschwein sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern mit ihre hohen Nährwerten sind sehr beliebt. Wenn nicht genügend Waldfrüchte zur Verfügung stehen, werden auch gern Feldfrüchte wie Mais, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln und Getreide angenommen. Neben Fall- und Wildobst sowie Grünfutter in Form von Klee, Gräsern und Kräutern stehen auch Wasserpflanzen und deren junge Sprossen und Wurzeln auf dem Speiseplan. Der Eiweißbedarf wird durch Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Kleinnager, Jungwild, Gelege von Bodenbrütern, Fischreste oder Aas gedeckt. Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste gern gefressen. Die Paarungszeit „Rauschzeit“, dauert von Ende Oktober bis März, mit Schwerpunkt November bis Januar. Der Beginn wird von den Bachen bestimmt, da die Keiler das ganze Jahr über befruchtungsfähig sind. Wildschweine leben generell in Familienverbänden, „Rotten“, in denen eine straffe Rangfolge herrscht. Bei gut gegliederten Familienverbänden mit intakter Sozialordnung synchronisiert die älteste Bache (Leitbache) die Paarungsbereitschaft aller Bachen. Fehlt der steuernde Einfluss älterer Tiere auf das Paarungsgeschehen, können Bachen das ganze Jahr über „rauschig“ sein. Bei guter Nahrungsversorgung kann es dazu kommen, dass sich sogar Einjährige (Überläufer) oder noch jüngere Tiere an der Fortpflanzung beteiligen. Hierdurch entstehen so genannte „Kindergesellschaften“, die dann eine zahlenmäßig völlig unkontrollierte Vermehrung aufweisen. Die Tragzeit dauert beim Wildschwein 4 Monate. Will eine Bache gebären (frischen), sondert sie sich vom Familienverband ab und zieht sich in ein mit Gräsern ausgepolstertes Nest (Kessel) im Gestrüpp zurück. Hier bringt sie bis zu 12 Frischlinge zur Welt. Diese werden 3 Monate lang gesäugt und sind mit ca. 6 Monaten selbstständig. Fühlt eine Bache sich und ihren Nachwuchs bedroht, besteht die Gefahr, dass sie angreift. Im Berliner Raum halten sich Wildschweine bevorzugt in den Randbereichen der Stadt auf. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade und Trittsteine benutzt, um tiefer in die Stadt einzudringen. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit zieht es die Tiere in die Stadt, weil dann in den innerstädtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten viel leichter Nahrung zu finden ist als im Wald. Mit ihren kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung in Komposthaufen, Papierkörben oder Abfalltonnen zu gelangen. Manche Tierliebhaber vermuten zu unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete hinein gelockt. Gartenbesitzer, die aus falsch verstandenem Ordnungssinn ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung abladen, füttern unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Entsprechendes gilt für Parkanlagen, in denen oftmals Essenreste zurückgelassen werden. Für Wildschweine sind Gartenabfälle und liegen gelassene Picknickreste ein gefundenes Fressen. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen die Orte wiederzufinden, wo der Tisch reich gedeckt ist. Einzelne Rotten, die sogenannten „Stadtschweine“, bleiben dadurch ganzjährig in den Siedlungsgebieten. Durch jede Art von Fütterung werden Wildschweine dauerhaft angelockt, sodass damit die Grundlage für die Zerstörung von Gärten und Parkanlagen gelegt wird. Die Verhaltensmuster der Stadtrandbewohner müssen sich dahingehend ändern, dass Komposthafen im umzäunten Garten angelegt werden, Abfalltonnen geschlossen innerhalb der Umzäunung stehen und keine Form von Fütterung erfolgt. Wildschweine verlieren sonst ihre Scheu vor Menschen. Selbst bis zu Spielplätzen dringen Bachen mit Frischlingen vor. Das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wildtier ist die Folge. Für kleine Kinder, die die Lage nicht einschätzen können und nur die niedlichen Frischlinge sehen, könnte die Situation dann gefährlich werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln). Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu unliebsamen Besuchen kommen. Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruch haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen. Gärten müssen deshalb umfriedet sein, damit das Wild vom folgenreichen Spaziergang abgehalten wird. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit einem Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere sehr viel Kraft entfalten, muss der Zaun insbesondere in Sockelnähe sehr solide gebaut werden, um den Rüsseln stand zu halten. Wildschweine können im Bedarfsfall auch springen. Deshalb sollte die Umfriedung des Gartens eine gewisse Höhe (ca. 1,50 m) aufweisen. Will man keinen Sockel errichten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 40 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, sodass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Auch eine stabile Wühlstange am Boden befestigt oder an den Zaunpfosten, tut ein übriges zur Sicherung des Grundstückes. Begegnet man einem Wildschwein, sollte in jedem Falle Ruhe bewahrt werden. Das Tier spürt im ungünstigsten Fall genau so viel Angst und Unsicherheit, wie der Mensch, so dass das Ausstrahlen von Ruhe und Gelassenheit die Situation entschärfen hilft. Wildschweine greifen kaum Menschen an. Wichtig ist es, den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein eingeengt oder in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Langsame Bewegungen und ausreichend Abstand sind wichtige Grundregeln. Durch Hektik, nervöses Wegrennen und Angstbewegungen kann jedem Tier eine Gefahr signalisiert werden, so dass es regelrecht zum Angriff gedrängt wird. Eine Bache mit Frischlingen muss in großem Abstand umgangen werden. Falls dennoch eine unverhoffte Begegnung erfolgt, sollte durch ruhiges Stehen bleiben oder langsames Zurückziehen ihr das Gefühl der Sicherheit und eine Fluchtmöglichkeit gegeben werden. Wildtiere müssen einen entsprechenden Lebensraum in unserer Nähe – aber nicht in unseren Gärten haben. Das Wissen über die Tiere und die Beobachtungen ihrer Verhaltenweisen bereichern unser Leben und legen die Grundlage zum Verständnis für die Natur und deren Schöpfungen. Stiftung Unternehmen Wald: Das Wildschwein Afrikanische Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 22.01.2018: Gegen die Afrikanische Schweinepest vorbeugen
Naturschutz und der Schutz der biologischen Vielfalt erfordern als gesellschaftliche Querschnittsaufgaben enorme Anstrengungen, um ihre - auch politisch vereinbarten - Ziele zu erreichen. Auswirkungen der Digitalisierung auf Naturschutz als gesellschaftlich-politisches Handlungsfeld sind im Gegensatz zu den ökologischen Auswirkungen bisher kaum erforscht. Unsere Literaturanalyse zeigt, dass es diverse Wechselwirkungen zwischen den durch die voranschreitende Digitalisierung ausgelösten oder verstärkten gesellschaftlichen Entwicklungen und dem politisch-gesellschaftlichen Handlungsfeld Naturschutz gibt, die sich entlang der Themenfelder 1) Wahrnehmungswandel, 2) gesellschaftliche Ungleichheit, 3) Engagement und 4) technologische Entwicklung systematisieren lassen. Jedoch sind weder Art (positiv oder negativ) noch Ausmaß dieser Wechselwirkungen ausreichend empirisch erforscht. Forschungsbedarf besteht z. B. hinsichtlich der Wirkungen des digitalen Kulturwandels auf gesellschaftliche Aushandlungsprozesse zum Naturschutz. Erste Handlungsempfehlungen für Naturschutzakteure zielen auf Kompetenzaufbau ab, um veränderten Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Verhaltensmustern begegnen bzw. sie selbst anwenden zu können.
Mobilfunkkonflikte aus der Vergangenheit als Lehrbeispiel für Kommunikationsstrategie 5G 5G hat in einigen Teilen der Bevölkerung Ängste und Sorgen und teilweise bereits Proteste gegen die Einführung ausgelöst, da Auswirkungen auf Mensch und Umwelt befürchtet werden. Ziel dieses Vorhabens ist eine Aufbereitung historischer wie aktueller Diskurse um den Mobilfunk über eine Medienresonanzanalyse. Die Ergebnisse werden in der ( Risiko -) Kommunikation zu 5G berücksichtigt werden. Worum geht es? Mit der Einführung der fünften Mobilfunkgeneration (5G) Anfang 2019 in Deutschland ergeben sich für die kommenden Jahre einige Änderungen. Zur Verwirklichung des neuen Standards werden mehr Mobilfunk-Basisstationen benötigt, die zudem neue Antenneneigenschaften, wie Beamforming , aufweisen. Auch wird 5G zukünftig elektromagnetische Felder mit deutlich höherer Frequenz als bisherige Mobilfunkgenerationen nutzen. Wie ist die Ausgangssituation? 5G hat in einigen Teilen der Bevölkerung Ängste und Sorgen und teilweise bereits Proteste gegen die Einführung ausgelöst, da Auswirkungen auf Mensch und Umwelt befürchtet werden. Ähnliche Proteste gab es bereits in der Vergangenheit bei Einführung vorheriger Mobilfunkgenerationen. Auch damals wurden in der Diskussion gesundheitsrelevante Argumente gegen den Mobilfunk aufgeführt. Welche Ziele hat das Forschungsvorhaben des BfS ? Ziel dieses Vorhabens ist eine Aufbereitung historischer wie aktueller Diskurse um den Mobilfunk über eine Medienresonanzanalyse. Sie bieten die sozialwissenschaftliche Grundlage, um die Sorgen der Bevölkerung mit den technisch-wissenschaftlichen Positionen abzugleichen. Das Vorhaben soll klären, inwiefern die derzeitigen Diskussionen bei der Einführung von 5G eine Wiederholung darstellen oder sich durch neue Argumente, andere Akteure und/oder veränderte Diskussionskultur verändert haben. Der Schwerpunkt soll auf gesundheitlichen Wirkungen und wissenschaftlichen Unsicherheiten in der Risikobewertung fokussiert sein, aber auch Begleitfaktoren (Freiwilligkeit der Exposition , Zeitgeist, etc. ) berücksichtigen. Die Bedeutung neuer Kommunikationswege und -mittel (Social Media) im Vergleich zur Einführung des flächendeckenden Mobilfunks in der Vergangenheit ist zu bewerten. Die Ergebnisse werden in der ( Risiko -) Kommunikation zu 5G berücksichtigt werden. Welche Ergebnisse lieferte das Forschungsvorhaben? Es wurde die Frage untersucht, inwieweit heutige Konflikte um den Ausbau von 5G eine Wiederholung oder Weiterentwicklung früherer Diskussionen darstellen oder sich neue Argumente, neue Erkenntnisse, veränderte Akteure und neue Diskussionskulturen herausarbeiten lassen. In der Gesamtschau wird der Bedarf nach schnellem, mobilem Internet weitgehend geteilt, allerdings stellt sich bei 5G die Frage, ob der Ausbau wirklich ‚für alle‘ – also besonders für Privatpersonen – notwendig sei. Brechen konkrete Konflikte aus, in denen Gesundheitsaspekte häufig eine besonders machtvolle Position einnehmen, finden dort immer wieder eine Verhärtung gegensätzlicher Einschätzungen und eine Zweiteilung statt, die eine Konfliktregelung erschweren. Vor dem Hintergrund teilweise schwer überschaubarer Gemengelagen und komplexer Konfliktreichweiten nehmen Spannungsintensitäten zu. Grundlegend erweisen sich – damals wie heute – Wissenschafts- und Risikokommunikation in Bezug auf ihr Potenzial, Auslöser von Konflikten aufzugreifen sowie mit Risiken und Unsicherheit umzugehen, als entscheidend. Die Analyse, Auswertung und insbesondere die Handlungsempfehlungen dienen dem BfS als Grundlage zur Entwicklung von Informations- und Kommunikationskonzepten und Strategien. Die in dem Forschungsvorhaben erstellten Handlungsempfehlungen zeigen Kommunikationsstrategien u.a. zum Erhalt und zur Optimierung der Glaubwürdigkeit von Behörden und Institutionen auf. Der Informationsauftrag im Bereich des Strahlenschutzes kann so verbessert werden. Die Ausarbeitung von Charakteristika der Konfliktphasen und -reichweiten, Eigenlogiken, Emotionalisierungen von Gesundheitsaspekten, Verhaltensmuster und Machtniveaus sind unabdingbare Hintergrundinformationen, um in der Praxis mit Konfliktsituationen umzugehen. Die Berücksichtigung von Gefahren und Chancen ist ebenso wichtig, wie beispielsweise die Auswahl geeigneter Bürger*innenbeteiligungsverfahren, um Konflikteskalationen zu vermeiden. Zur Vorbereitung und Bewältigung verschiedener Kommunikationssituationen sind die Aspekte der sachbezogenen Kommunikation auf Augenhöhe zu beachten. Das Erkennen und Verstehen von Argumentationsmustern in der strahlenschutzbezogenen Kommunikation sowie die diskursive Verschiebung von Positionen bilden die Grundlage zielgruppengerechter, gelungener Kommunikation. Stand: 16.11.2023
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 18. Februar 2021 die Beschwerde des Halters des Löwen „Moyo“ zurückgewiesen und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 23. Dezember 2020 bestätigt. Das Verwaltungsgericht hatte in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit eines auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes (§ 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG) vom Landkreis erlassenen Bescheides, mit dem dem Tierhalter das Halten und Betreuen von Löwen auf seinem Grundstück untersagt und die anderweitige tierschutzgerechte Unterbringung des Löwen „Moyo“ verfügt worden ist, als voraussichtlich rechtmäßig angesehen. Auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Landkreis in nicht zu beanstandender Weise angesichts der nicht tierschutzgerechten Unterbringung des Löwen „Moyo“ und der damit verbundenen konkreten Gefahr von erheblichen Leiden das Halten und Betreuen von Löwen habe untersagen und die künftige tierschutzgerechte Unterbringung des Löwen „Moyo“ seitens des Tierhalters habe fordern dürfen. Denn der Löwe sei - nicht tierschutzgerecht - in einem kombinierten Innen- und Außenkäfig untergebracht worden, der insgesamt lediglich ca. 80 qm bemisst. Damit würden die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in einem Gutachten aufgestellten Mindestanforderungen an die Größe von Gehegen für (adulte) Löwen gravierend unterschritten. Ausweislich des Gutachtens seien für das Außengehege eines Löwen mindestens 200 qm für ein Tier oder ein Paar erforderlich, das lediglich zeitlich begrenzt unterteilbar in verbindbare Einzelgehege sein soll. Vor diesem Hintergrund sei eine sofortige Umsetzung der Maßnahme im Sinne des Tierwohles dringend erforderlich, auch wenn der Löwe derzeit keine Verhaltensauffälligkeiten zeige. Es spreche Überwiegendes dafür, dass das Wohlbefinden des Tieres angesichts eines mehr als halb zu kleinen Außengeheges konkret gefährdet sei und es nur eine Frage der Zeit sein könne, wann die Unterbringungsbedingungen Auswirkungen auf die Verhaltensmuster des Löwen zeitigten und damit insbesondere dessen Wohlbefinden nachhaltig beeinträchtigten. Die vom Tierhalter geschaffene - nicht tierschutzgerechte - Unterbringungssituation stelle im Regelfall eine Einwirkung dar, die der Wesensart des Tieres zuwiderlaufe, instinktwidrig sei und vom Tier gegenüber seinem Selbst- und Arterhaltungstrieb als lebensfeindlich empfunden werde. Hinter dem damit erforderlichen Schutz des Tierwohls, der gemäß Art. 20a des Grundgesetzes mit verfassungsrechtlichem Rang versehen sei, hätten die persönlichen Interessen des Tierhalters zurückzutreten. OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 3 M 3/21 - VG Magdeburg, Beschluss vom 23. Dezember 2020 - 1 B 245/20 MD - § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG: Die zuständige Behörde kann demjenigen, der den Vorschriften des § 2 TierSchG, einer Anordnung nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchG oder einer Rechtsverordnung nach § 2a TierSchG wiederholt oder grob zuwiderhandelt und dadurch den von ihm gehaltenen oder betreuten Tieren erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen oder Leiden oder erhebliche Schäden zugefügt hat, das Halten oder Betreuen von Tieren einer bestimmten oder jeder Art untersagen oder es von der Erlangung eines entsprechenden Sachkundenachweises abhängig machen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er weiterhin derartige Zuwiderhandlungen begehen wird. Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: 0391 606-7089 Fax: 0391 606-7029 Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.ovg.sachsen-anhalt.de
Since the beginning of Antarctic tourism, which focuses mainly on the Antarctic Peninsula, visitor numbers have increased considerably. In order to maintain the unique fauna and flora in its original state despite the growing visitor interest, internationally binding visitor guidelines to the Antarctic apply. Please observe these guidelines during your stay and make a personal contribution to the protection of the Antarctic. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen an Wasserkraftanlagen sind zentrale Maßnahmen zum Schutz von Fischen vor turbinenbedingten Schädigungen sowie zur Gewährleistung eines sicheren Fischabstiegs. Zwar wurde der Kenntnisstand zur Errichtung wirksamer Anlagen in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert, das Verhalten der Fische als wesentliche Grundlage zur Bemessung funktionsfähiger Fischschutz- und Abstiegskonzepte ist bislang allerdings noch wenig erforscht. Das Wissen über Reaktionen und Verhaltensmuster von Fischen bei bestimmten Strömungsbedingungen und Anlagengestaltungen liefert jedoch wichtige Hinweise zur Konstruktion wirksamer Anlagen. Vor diesem Hintergrund wurde das Verhalten verschiedener Fischarten an sog. Flachrechen-Bypassrinnen-Systemen untersucht. Im Fokus dieser gemeinsamen von Biolog*innen und Wasserbauingenieur*innen durchgeführten Laboruntersuchungen stand das Verhalten abwandernder Fische an Wasserkraftanlagen mit flach zur Sohle geneigtem Rechen mit Bypassrinne. Der Bericht fasst den bisherigen Kenntnisstand zu Flachrechen-Bypassrinnen-Systemen zusammen und leitet aus den beobachteten Reaktionen und Verhaltensmustern der detailliert beschriebenen Laborversuche - unter Berücksichtigung der spezifischen hydraulischen Verhältnisse - erste Empfehlungen für die Anordnung, die Konstruktion und den Betrieb des Systems ab.
Seit Beginn des Antarktistourismus, der sich vor allem auf die Antarktische Halbinsel konzentriert, haben die Besucherzahlen erheblich zugenommen. Um die einmalige Tier- und Pflanzenwelt trotz des wachsenden Besucherinteresses in seiner Ursprünglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, gelten international verbindliche Verhaltensregeln für die Besucher der Antarktis. Beachten Sie diese Verhaltensregeln bei Ihrem Aufenthalt vor Ort, leisten Sie persönlich einen Beitrag zum Schutz der Antarktis leisten. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Mikrokunststoffe in der Umwelt: Interne UBA-Forschung gestartet Wie gelangt Mikroplastik in Gewässer? Wie können Kunststoffe schneller und umweltfreundlicher abgebaut werden? Und wie können besonders kleine Mikroplastik-Teile (Submikroplastik) zuverlässig analysiert werden? Das Umweltbundesamt ist mit seinen experimentellen Forschungseinheiten am Forschungsschwerpunkt „Mikroplastik in der Umwelt“ des Bundesforschungsministeriums beteiligt. Kunststoffe zu entwickeln, die bei gleicher Stabilität schneller und umweltfreundlicher abgebaut werden können, ist das Ziel des Konsortiums ENSURE. Hintergrund ist, dass viele biologisch abbaubare Werkstoffe nicht die gleichen Materialeigenschaften haben, wie die Standardkunststoffe. Ferner sollen mit Blick auf die Quellen und Senken im terrestrischen Bereich innovative Methoden zur Quantifizierung und Charakterisierung, zum biologischen Abbau der relevanten Kunststoffe und zur Analyse gesellschaftlicher Wahrnehmungs- und Verhaltensmuster entwickelt werden. In der Fließ- und Stillgewässersimulationsanlage ( FSA ) des UBA wird in verschiedenen Uferzonen der naturähnlicher Wellenschlag simuliert, um die Stabilität von Kunststoffen unter naturnahen Bedingungen im Uferbereichen zu untersuchen. Unterschiedliche Einflüsse auf die Degradationsprozesse, wie z. B. die Einwirkung von UV-Licht oder die Beschaffenheit des Ufers werden betrachtet. Im Konsortium RUSEKU wird untersucht, über welche Wege Mikroplastik in Gewässer gelangt. Ziel ist es, die Verfahren für die Entnahme repräsentativer Proben aus Wasser und Abwasser zu optimieren. Nur durch eine repräsentative Probenentnahme können die Quellen von Mikroplastik genauer erfasst und daraus Vermeidungsstrategien abgeleitet werden. Bis Anfang 2021 will das Verbundprojekt Untersuchungsverfahren entwickeln, die den Mikroplastikgehalt über die verschiedenen Bereiche des Wasserkreislaufs besser und schneller messen können. Im Fokus stehen dabei Probeentnahmeverfahren. Neben der Probenahme in Oberflächengewässern, die auch in der Fließ- und Stillgewässersimulationsanlage weiter entwickelt wird, finden auch Untersuchungen in Lysimteren statt, um Transportprozesse vom Boden ins Grundwasser zu untersuchen. Im Konsortium SUBµTRACK sollen Technologien entwickelt werden, die es erlauben, Submikroplastik – also Kunststoffteile kleiner als 1µm - zuverlässig zu analysieren. Dies umfasst die Entwicklung und Überprüfung der Probennahme und -aufbereitung sowie von analytischen Verfahren zu Trennung, Größenbestimmung, Vermessung und Identifizierung. Darüber hinaus will das Projektteam erforschen, ob und in welchem Ausmaß Submikroplastik Schadstoffe anlagert und welchen Einfluss dies auf die Umweltwirkung der Kleinstpartikel hat. Im zweiten Schwerpunkt wird Submikroplastik umfassend toxikologisch bewertet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf sozialen, politischen und rechtlichen Aspekten. Es geht darum, wie die Gesellschaft Plastikeinträge in die Umwelt wahrnimmt und welche Handlungsstrategien sowie Möglichkeiten für neue gesetzliche Maßnahmen es gibt. UBA ist hier aufgrund seiner Kompetenz im regulatorischen Bereich gefragt. Das Bundesforschungsministerium finanziert aktuell einen großen Forschungsschwerpunkt zum Thema „Mikroplastik in der Umwelt“. In insgesamt 18 Konsortien werden verschiedenste Fragestellungen untersucht. Das Umweltbundesamt ist an drei dieser Konsortien mit seinen experimentellen Forschungseinheiten aktiv beteiligt.
Die Wiederherstellung der stromauf- und stromabwärts gerichteten Durchgängigkeit von Fließgewässern für die aquatische Fauna ist ein entscheidender Beitrag zur Verbesserung des ökologischen Zustands dieser Ökosysteme. Infolge der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes sind an Wasserkraftanlagen daher geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulationen zu ergreifen. Nach dem derzeitigen Stand von Wissen und Technik bedeutet dies konkret, dass Fischen sowohl eine auffindbare Passagemöglichkeit zur stromauf- und -abwärts gerichteten Wanderung eingerichtet als auch ein Schutz zur Verhinderung ihrer Schädigung bei Einlaufrechen oder Turbinen gewährleistet werden muss. Angesichts der bis dato geringen Erfahrungen und Erkenntnisse zu wirksamen Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen enthalten die wenigen verfügbaren Publikationen, die sich mit Aspekten der Gestaltung, Dimensionierung, Beaufschlagung und dem Betrieb von Abwanderkorridoren beschäftigen, nur vage Empfehlungen. Vor diesem Hintergrund war es das Ziel einer Forschungsarbeit, das Verhalten abwandernder Fische an Wasserkraftanlagen, mittels ethohydraulischer Methoden in transdisziplinärer Zusammenarbeit von Biologen und Wasserbauingenieuren, zu untersuchen. Der Fokus lag dabei auf der Annäherung von Fischen an Wanderhindernisse unterschiedlichen Typs sowie der Auffindbarkeit und Akzeptanz von Abwanderkorridoren in Abhängigkeit von verschiedenen hydraulischen und geometrischen Bedingungen. Neben der Verbesserung des Verständnisses der Bedürfnisse abwandernder Fische wurden praktisch umsetzbare Regeln und Grenzwerte für die Konstruktion auffindbarer und sicher passierbarer Abwanderkorridore erarbeitet. Im vorliegenden Bericht werden der bisherige Kenntnisstand zu Fischschutz- und -abstiegsanlagen, der gewählte Forschungsansatz und die durchgeführten Labor- und Feldversuche sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse beschrieben. Aus den beobachteten Reaktionen und Verhaltensmustern der Fische werden unter Berücksichtigung der spezifischen hydraulischen Verhältnisse praxisrelevante Regeln und Grenzwerte für die Anordnung, die Konstruktion und den Betrieb nachhaltig wirksamer Abwanderkorridore abgeleitet.
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