Der INSPIRE Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten der Ergebnisse von Lärmkartierungen im Land Brandenburg. Hierzu gehören a) der Lärmschutzbereich sowie die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen, b) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) und c) Strategische Lärmkarten für Straßen. Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.) Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de a) Fluglärm: 1. Lärmschutzbereich für den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB) gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG). Der Lärmschutzbereich umfasst die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Er wird unabhängig vom Tagschutzgebiet bzw. Nachtschutzgebiet gemäß dem Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschluss in Verantwortung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ermittelt und festgesetzt. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299440.de 2. Umgebungslärmkartierung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (EDDB; zukünftig Flughafen Berlin Brandenburg BER). Die Umgebungslärmkartierung betrachtete in einem ersten Schritt den Ist-Zustand des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld unter Berücksichtigung der Datenbasis 2010. Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zum 26. Januar 2012 die zukünftigen Flugverfahren (Flugrouten) festgelegt hatte und die notwendigen Berechnungsgrundlagen zum 8. November 2012 vollständig vorlagen, erfolgte in einem zweiten Schritt die Kartierung des ausgebauten Zustandes (vorhersehbare Lärmsituation 2015 für BER). Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de b) Ballungsraumlärm: Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam). Die Isophonenkarten werden für die Teilbereiche 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Sachdatenausgabe in Bezug auf a) lärmbelastete Menschen und b) lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude, differenziert nach den drei Teilbereichen, am Gebiet des Ballungsraumes Potsdam hinterlegt. Die der Berechnung zu Grunde liegenden Daten des Straßennetzes und der Gebäude stehen ebenfalls zur Verfügung. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf c) Straßenverkehrslärm: Strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Verkehr dar.:Das Saarland verfügt über mehrere Zählstellen auf Autobahnen, Bundesstraßen und Landstraßen. Die erhobenen Daten dienen der Hochrechnug des durchschnittlichen täglichen Verkehrs (DTV) und bieten daher eine wichtige Grundlage für verkehrs- oder bautechnische Entscheidungen und Maßnahmen. Attribute: DTV_KFZ: Gesamtverkehr DTV (Kfz / 24h) DTV_SV: Schwerverkehr DTV (kfz / 24h)* Nummer: Zählstellennummer * Schwerverkehr = Busse, LKW mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht Zählstellen, von denen Schätzwerte wegen Vollsperrung und nicht repräsentative Werte wegen Baustellen vorliegen, werden im Geoportal nur als Punkt ohne Informationen dargestellt. Maßstabsbeschränkung der Beschriftung Min. 1:75 000.
Kartiert sind nicht-bundeseigene Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. Zusätzlich sind in den Ballungsräumen Straßenbahnstrecken kartiert, wenn diese Strecken maßgeblich zur Lärmbelastung beitragen.
Außerhalb der Ballungsräume sind Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes– und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zu kartieren. Zusätzlich sind in den Ballungsräumen sonstige lärmrelevanten Straßen wie kommunale Straßen oder Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen kartiert.
Lärmbelastung (Lden) in der Umgebung von Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EC.
Lärmbelastung (Lnight) in der Umgebung von Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EC.
Die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) wurden für Sachsen erstmals nach der Methode des von der Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI) entwickelten bundeseinheitlichen Indikators Landschaftszerschneidung (LIKI-/UMK-Indikator 10) berechnet. Die Daten wurden für das Landschaftsprogramm erarbeitet und stellen ein Abwägungsergebnis dar. Daher unterscheiden sie sich von den in Karten dargestellten Ergebnissen der vom LfULG erarbeiteten Studie zur Landschaftszerschneidung (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/13820 ) Dabei werden als anthropogene Zerschneidungselemente mit Relevanz für Sachsen berücksichtigt: Straßen ab einer modellierten Verkehrsstärke von 1000 Kfz/24 h (BAB, Bundes- und Staatsstraßen, Kreisstraßen), zweigleisige Bahnstrecken und eingleisige elektrifizierte, in Betrieb befindlich, Ortslagen und Flughäfen. Bei Straßen und Bahnlinien werden Tunnel ab einer Länge von 1000 m als Unterbrechung ("Entschneidung") gewertet. Enthalten sind alle UZVR ab einer Mindestgröße von 40 km². Die UZVR sind in den Größenklassen: 40 - 70 km², 70 - 100 km² und 100 km² dargestellt. Herausgehoben sind UZVR mit besonders hoher Wertigkeit für den Arten- und Biotopschutz sowie die landschaftsbezogene Erholung. Sie erfüllen mindestens eines der folgenden Kriterien: UZVR-Größe > 100 km², UZVR mit Nationalpark-, Naturpark- oder Biosphärenreservatanteil, FFH-Anteil oder SPA-Anteil > 20 Prozent, NSG-Anteil > 8 Prozent, LSG-Anteil > 70 Prozent oder UZVR sind bezüglich der Erholungseignung beziehungsweise des Landschaftsbildes mit hoch oder sehr hoch bewertet. Diese UZVR sind im LEP 2013 als Ziele festgelegt.
Kartiert sind nicht-bundeseigene Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. Zusätzlich sind in den Ballungsräumen Straßenbahnstrecken kartiert, wenn diese Strecken maßgeblich zur Lärmbelastung beitragen.
Außerhalb der Ballungsräume sind Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes– und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zu kartieren. Zusätzlich sind in den Ballungsräumen sonstige lärmrelevanten Straßen wie kommunale Straßen oder Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen kartiert.
Derzeit werden in Deutschland die überregionalen Verkehrswege nach einem Prinzip geplant und gebaut, das nach dem Zweiten Weltkrieg entstand und zum Ziel hat, steigende Verkehrsmengen abzuwickeln. Dieses System ist in sich schlüssig, die einzelnen Elemente bzw. Interessen stützen sich gegenseitig, aber es führt gewollt und zwingend zu ständig steigenden Verkehrsleistungen und Umweltbelastungen. Deshalb ist dieses System nicht zukunftsfähig und nicht mit einer Nachhaltigen Entwicklung vereinbar. Statt wie bisher Verkehr zu fördern, muss zukünftig als neues gesellschaftliches Planungsprinzip die Sicherung der Mobilität von Menschen eingeführt werden. Aufbauend darauf sind alle diejenigen Maßnahmen zu identifizieren, die dieses gesellschaftliche Mobilitätssicherungsziel mit minimalen Aufwänden und mit minimalem Verkehr sicherstellen. Erst damit kann eine Vereinbarkeit der Planungen auch mit anderen gesellschaftlichen Zielen, etwa im Bereich des Klimaschutzes oder der biologischen Vielfalt, gewährleistet werden. Insgesamt stehen der Verkehrssektor, die Verkehrspolitik und jede Verkehrsplanung vor einem fundamentalen Paradigmenwechsel: Bisher galt es, mehr Verkehr zu ermöglichen, künftig wird es darum gehen, Verkehr zu minimieren und mit anderen Zielen zu vereinbaren.
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