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Projekte in Planung

Ob für den Wirtschaftsverkehr, den privaten oder öffentlichen Personenverkehr oder für den Fahrradfahrer: das Straßennetz bildet die Lebensadern einer Metropole. Es sichert die Mobilität der Bewohner und ermöglicht eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für die Planungsvorgaben für Straßenbauprojekte im Hauptverkehrsstraßennetz Berlins verantwortlich. Die Planungen im Straßennetz reichen von kleinen verkehrstechnischen Maßnahmen wie der nachträgliche Einbau einer Mittelinsel (als Querungshilfe für Fußgänger) über den grundhaften Umbau einer Straße einschließlich Seitenbereichen, Fahrbahn mit Mittelstreifen bis zu Großprojekten wie der Bau neuer Brücken. Bei allen Straßenbauprojekten steht eine nachhaltige, umweltschonende und wirtschaftliche Planung im Vordergrund. Um eine möglichst effiziente Vorgehensweise zu gewährleisten, durchläuft jedes Straßenbauprojekt einen vorgegebenen Planungsablauf. Es ist notwendig, möglichst viele unterschiedliche Interessenslagen zu berücksichtigen. Jedes größere Straßenbauprojekt basiert auf dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) und dem Berliner Flächennutzungsplan (FNP) . Feststellung des Bedarfs Es gibt unterschiedliche Auslöser für Straßenbauprojekte: Analyse der aktuellen Verkehrssituation: Mängel im Straßenzustand, unzureichende Verkehrssicherheit etc. Verkehrspolitische Zielvorgaben: Straßenausbau für Wirtschaftsverkehr, für eine Spreequerung ohne große Umwege Maßnahmen für Umwelt- und Lärmschutz: Bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdrosselung etc. Langfristige Ziele des StEP MoVe und des FNP: Erweiterung von Stadtteilen, Entwicklung von Gewerbegebieten etc. Bewertung der Machbarkeit Wenige Straßenbauprojekte stoßen auf ungeteilte Zustimmung in der Bevölkerung. Sie müssen im Zuge der Planung daher auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Belangen und Interessen geprüft werden. Verkehrssicherheit und Umweltschutz sind ebenso wichtige Kriterien wie Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Jedes Projekt wird auf seine Machbarkeit und mögliche Alternativen geprüft. Erst dann wird über die Fortsetzung des Projekts entschieden. Regelmäßig wird ein fairer Interessenausgleich gesucht. Planverfahren Je nach Straßenbauprojekt können unterschiedliche Planverfahren zur Anwendung kommen. Ausschlaggebend dafür sind Art und Umfang des Projekts. Ein wichtiger Aspekt zur Beurteilung ist, ob durch das Straßenprojekt Anlieger betroffen werden. Bei einem Neubau von Straßen oder bei einer deutlichen Veränderung der Leistungsfähigkeit der Straße (z.B. Ausbau von 2 × 1 auf 2 × 2 Fahrstreifen) ist in der Regel ein Planfeststellungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen zur Planfeststellung Bild: SenMVKU / Kartengrundlagen: Geoportal Berlin Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße Im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete im Berliner Westen wird die Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung geprüft. Weitere Informationen Bild: GRUPPE PLANWERK Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung Breitenbachplatz Am 06.06.2019 hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, untersuchen zu lassen, wie der Bereich um den Breitenbachplatz städtebaulich-verkehrlich neugeordnet und aufgewertet werden kann, um den Stadtraum für die Menschen wieder attraktiver und lebenswerter zu machen. Weitere Informationen Bild: Genow Verkehrskonzept Mahlsdorf Die Veränderung für die Verkehrsführung betrifft den Bereich zwischen Bahnhof und Rahnsdorfer Straße, reicht also weit in den Ortsteil Mahlsdorf Süd hinein. Weitere Informationen Bild: Land Berlin Verkehrslösung Heinersdorf Der verkehrsreiche Ortskern von Heinersdorf im Bezirk Pankow hat seine dörfliche Prägung fast völlig verloren. Eine Umfahrung des Dorfkerns hilft und gibt dem Ortskern in Teilen seinen ursprünglichen Charakter wieder. Weitere Informationen Verkehrs- und Stadtentwicklung im Pankower Osten

Verkehrskonzept Mahlsdorf

Mahlsdorf ist ein Ortsteil von Berlin, er liegt im Osten der Stadt und gehört zum Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Die Bundesstraße B 1/5 führt durch den Ortsteil und teilt ihn in Mahlsdorf Süd und Mahlsdorf Nord. Das Ortsteilzentrum Mahlsdorf einschließlich altem Dorfkern befindet sich beidseitig der Hönower Straße zwischen dem S-und Regionalbahnhof Mahlsdorf und der Bundesstraße B1/5. Die Veränderung für die Verkehrsführung betrifft den Bereich zwischen Bahnhof und Rahnsdorfer Straße, reicht also weit in den Ortsteil Mahlsdorf Süd hinein. Weitere Ausführungen zum ÖPNV sind unter Straßenbahnneu- und -ausbaumaßnahme Ortskern Mahlsdorf zu finden. Straßenbahnneu- und -ausbaumaßnahme Ortskern Mahlsdorf Mit der Entwicklung und Neuansiedlung von verschiedenen Einkaufs- und Versorgungseinrichtungen wurden u.a. auch Wohnungen, ein Seniorenheim und demnächst eine neue Schule gebaut. Diese städtebaulichen Entwicklungen sollten durch eine Erneuerung und Verbesserung der Straßenräume und moderne Straßenbahnanlagen begleitet werden. Auch heute weist der Straßenzug Hönower Straße und Hultschiner Damm häufig Überlastungserscheinungen auf und befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Die Verkehrsführung der Straßenbahn ist untypisch, größtenteils eingleisig in wechselnder Seitenlage. Die Begegnung von Fahrzeugen und der Straßenbahn verlaufen oft nicht störungsfrei. Die Umsteigewege von den Haltestellen der Straßenbahn zum Bahnhof sind sehr lang. Sichere Führungen für den Fahrradverkehr fehlen fast durchgängig. Die Kreuzung mit der Bundesstraße Alt Mahlsdorf wird vom Fern- als auch vom regionalen Autoverkehr stark belastet und häufige Stauerscheinungen sind die Folge. Neben den verkehrlichen Problemen weist die Dorflage Mahlsdorf ferner funktionelle und städtebauliche Defizite auf. Weitere städtebauliche Planungen in Randbereichen der alten Ortslage haben das Verkehrsaufkommen in diesem Raum sowie den Handlungsbedarf für eine grundlegende Verkehrslösung noch erhöht. Der Planungsprozess begann gemeinsam mit der Stadtplanung Anfang der 90iger Jahre. Nach und nach wurde die sogenannte „Verkehrslösung Mahlsdorf“ zusammen mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf für die engere Ortslage entwickelt. Der verkehrsreiche Ortskern von Mahlsdorf hat seine dörfliche Prägung zum Teil verloren. Für den öffentlichen Nahverkehr sind die engen und dicht befahrenen Straßen hinderlich. Zudem wächst Berlin und somit wird der Verkehr auch in Mahlsdorf weiter zunehmen. Eine Umfahrung der engen Ortslage südlich der Pestalozzistraße hilft und kann dem Ortskern in Teilen seinen ursprünglichen Charakter wieder geben. Der Straßenraum kann ohne Durchgangsverkehr aufgewertet und durch die Teilnehmer am Umweltverbund sicherer befahren werden. Die Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete nördlich und südlich der Bundesstraße B1/5 sowie die neue Schule sollen durch eine neue gut gestaltete Stadtstraße erschlossen werden. Hier sind dann auch ausreichend breite Geh- und Radwege, Straßenbäume und eine leistungsfähige Kreuzung südlich des EDEKA-Einkaufszentrums mit der Bundesstraße möglich. Die häufigen Stauerscheinungen werden vermieden. Neubau und Umgestaltung des Straßenzuges Hönower Straße – Hultschiner Damm vom S-Bahnhof Mahlsdorf bis Rahnsdorfer Straße Neubau einer Straßenverbindung von der Hönower Straße/Pestalozzistraße über Pestalozzistraße – Straße An der Schule und deren südliche Verlängerung bis zum Gut Mahlsdorf Verlegung der Endstelle der Straßenbahn in der Treskowstraße und Heranführen an den S-Bahnhof zur Herstellung eines kompakten ÖPNV-Umsteigepunktes zwischen. Straßenbahn, S-und Regionalbahn und Bus zweigleisiger Ausbau der Straßenbahn in der Hönower Straße – Hultschiner Damm als Voraussetzung für einen 10 Minuten-Takt Neubau eines Regionalbahnhofs Mahlsdorf Die verkehrlichen und städtebaulichen Ziele für Mahlsdorf sind nur im Zusammenwirken aller geplanten Maßnahmen erreichbar. Sie bauen auf einander auf, ergänzen sich und ihre positiven Effekte verstärken sich gegenseitig. Ein Verzicht auf die einzelne Maßnahme gefährdet die Umsetzung der städtebaulichen und verkehrlichen Ziele. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Sen MVKU) ist für den Neubau einer neuen Straßenverbindung von Hönower Straße/ Pestalozzistraße über Straße An der Schule und deren südlicher Verlängerung bis Hultschiner Damm Höhe Gut Mahlsdorf zuständig. Das Planrechtsverfahren wird voraussichtlich nach Berliner Straßengesetz (BerlStrG) durchgeführt. Die BVG ist für das Vorhaben des Neubaus des Straßenzuges Hönower Straße – Hultschiner Damm einschließlich Herstellung einer zweigleisigen Straßenbahntrasse vom Bahnhof Mahlsdorf bis zur Rahnsdorfer Straße zuständig. Das Planrechtsverfahren wird nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchgeführt. Gemäß der bisherigen Einschätzung der Vorhabenträger und der Planfeststellungsbehörde wird die Verkehrslösung Mahlsdorf durch zwei voneinander unabhängige Vorhaben geplant und realisiert. Die Planfeststellungsverfahren sollen möglichst zeitgleich bzw. in zeitlich miteinander abgestimmten Planungs- und Realisierungsabfolgen durchgeführt werden. Im Flächennutzungsplan (FNP) und im Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) ist die Verkehrslösung Mahlsdorf enthalten. Machbarkeitsstudien und Untersuchungen zur Straßenbahn liegen vor. Wichtige Flächen werden bereits über Bebauungspläne gesichert. Die Vorhabenträger BVG im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) und die Tiefbauabteilung der SenMVKU beginnen mit den Planungsarbeiten und bereiten die Planrechtsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz bzw. nach Berliner Straßengesetz vor. Die Bürgerschaft wird entsprechend des Planungsfortschrittes und der dann im Planrechtsverfahren vorgeschriebenen Beteiligungsformate in den Prozess einbezogen. Ein Baubeginn ist nach aktuellem Verfahrensstand für 2026 angestrebt. ÖPNV: Straßenbahnneu- und -ausbau­maßnahme Ortskern Mahlsdorf Neubau der Straße An der Schule

Wirtschaftsverkehr in Berlin

In Berlin und allen deutschen Städten leistet der Wirtschaftsverkehr als Summe von Güterverkehr und Personenwirtschaftsverkehr einen maßgeblichen und unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region. Der Wirtschaftsverkehr nutzt alle verfügbaren Verkehrsträger unserer Stadt. Güter werden auf den Berliner Wasserstraßen, der Schiene, der Straße, auf dem Luftweg und durch Rohrleitungen bewegt. Die Leistungen des Wirtschaftsverkehrs bilden die Grundlage für Arbeit, Konsum und Freizeitverhalten der Berliner Bevölkerung sowie der Besucherinnen und Besucher Berlins, beispielsweise durch: die Lieferung von Waren und Gütern für Handel und Industrie, dabei allein an mehr als 1.100 Supermärkte in Berlin die Versorgung der rund 800 Berliner Hotels und anderen Beherbergungsstätten sowie der ca. 9.400 gastronomischen Betriebe (Stand Februar 2020) die Zustellung von täglich durchschnittlich mehr als 400.000 Paketen durch geschätzt 2.500 Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP)-Zustellfahrzeuge die Versorgung der Baustellen und der Transport des Bodenaushubs die Entsorgung von Abfällen und Recyclingmaterialien in Berlin, davon im Jahr 2019 rund 798.000 Tonnen Hausmüll und rund 103.000 Tonnen Bioabfall den Personenwirtschaftsverkehr der Beschäftigten, beispielsweise in rund 41.500 Berliner Unternehmen (2018) im Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen” Insbesondere der Wirtschaftsverkehr auf der Straße hat in den letzten Jahren stark an Umfang gewonnen. Lebensmittel, Textilien, Möbel, Maschinenteile, Haushaltsabfälle oder Bauelemente für Häuser – es gibt kaum ein Gut, welches nicht auf den Berliner Straßen transportiert wird. Gerade hier zeigt sich deutlich das Spannungsfeld, in dem sich der Wirtschaftsverkehr bewegt. Denn neben dem unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region, verursacht der Wirtschaftsverkehr auch zahlreiche negative Effekte. So erzeugt einen großen Teil der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen, verursacht einen hohen Instandhaltungsaufwand der Infrastruktur, beansprucht Flächen im fließenden und ruhenden Verkehr und stellt einen Schwerpunkt bei der Verkehrssicherheitsarbeit dar. Vor dem Hintergrund der verkehrsbedingten Umweltbelastungen und dem Klimawandel, der Luftreinhalteplanung und der Lärmaktionsplanung besteht Handlungsdruck im Wirtschaftsverkehr. Es ist die Aufgabe der öffentlichen Hand, die entsprechenden Ziele zu definieren, Rahmenbedingungen zu setzen und unterschiedliche Ansprüche abzuwägen, um einen funktionierenden, aber auch umwelt- und stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr in Berlin zu garantieren. Planerische Grundlage Berlins ist das Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK), welches als nachgeordnetes Planwerk den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr für den kurz- und mittelfristigen Planungshorizont konkretisiert und entsprechende Maßnahmen und Konzepte formuliert. Eine neue Version dieses Planwerks befindet sich in der Finalisierung. Des Weiteren bildet das Zusammenwirken und ein intensiver Informationsaustausch zwischen Verwaltung(en), Kammern, Verbänden, Unternehmen, den Verladern, Entsorgern, den Netzbetreibern usw. eine wichtige Grundlage der Wirtschaftsverkehrsplanung. In Berlin wird dies bereits seit Langem gelebt. Eine besondere Rolle nimmt auch der Dialog mit dem Land Brandenburg ein, da gerade hier vielfältige Verknüpfungen (Infrastrukturplanung, Standorte, Verbände, Kammern, gemeinsame Clusterstrategie usw.) bestehen. Mobilitätsgesetz: Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität Der Wirtschaftsverkehr soll stadtverträglich organisiert werden und gleichzeitig die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner sicherstellen. Um die Verwirklichung beider Ziele auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, hat der Berliner Senat die Erweiterung des Mobilitätsgesetzes vorgelegt. Weitere Informationen

Straßennetz Nord-Ost-Raum

Der Nord-Ost-Raum (NOR) umfasst Teile der Berliner Stadtbezirke Pankow (maßgeblicher Anteil), Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf. Pankow ist der Bezirk mit den höchsten Wachstumspotenzialen, die sich unter anderem aufgrund des Bevölkerungszuwachses sowie der Wohnungsbauflächen ergeben. Zur Bewältigung der damit einhergehenden Wohnungsnachfrage ist eine Reihe von Wohnungsbaustandorten, insbesondere im Nordosten, vorgesehen. Zahlreiche Entwicklungsflächen befinden sich entlang der heutigen Verkehrsachsen. Bereits jetzt ist der Raum durch hohe Verkehrsbelastungen und verkehrliche Probleme aufgrund der Konfiguration des Straßennetzes und Zäsuren (Bahn) gekennzeichnet. Im Sinne des Mobilitätsgesetzes und zur Förderung der Lebensqualität, aber auch aufgrund der verkehrlichen Problematik sollen die neuen Wohnquartiere mit einem möglichst hohen Anteil des Umweltverbunds aus ÖPNV sowie Rad- und Fußverkehr und einem geringen Anteil des motorisierten Individualverkehrs geplant werden. Für das übergeordnete Straßennetz gibt es eine Reihe von Planungen in diesem Gebiet. Diese sind auch im Flächennutzungsplan (FNP) enthalten. Um zu untersuchen, ob diese Planungen weiterhin sinnvoll sind bzw. dazu ausreichen, die oben genannten Entwicklungsgebiete zu erschließen, wurde eine verkehrliche Untersuchung zum Straßennetz im Nord-Ost-Raum Berlins erstellt. Weitergehende Untersuchungen zum ÖPNV (Straßenbahn) liefen parallel. Die Untersuchung zum Nord-Ost-Raum ist eine strategische Untersuchung zur Entwicklung, Anpassung und ggf. Ergänzung des (übergeordneten) Straßennetzes. Dafür wurden verschiedene Straßenvarianten untersucht und deren verkehrliche Auswirkungen miteinander verglichen. Die Untersuchung ist somit kein integriertes Verkehrs- und Mobilitätskonzept für den Nordostraum, das sämtliche Verkehrsmittel einbezieht. Diese ganzheitliche Betrachtung folgt erst später für die einzelnen Stadtquartiere. Für die Verkehrsuntersuchung wurden die allgemeine Verkehrsprognose 2030, die alle Verkehrsmittel einbezieht, und Standard-Querschnitte verwendet. Die Erkenntnisse fließen in andere strategische Planwerke wie den StEP Mobilität und Verkehr (MoVe) ein und sind Basis für städtebauliche und weitere verkehrliche Untersuchungen im NOR. Die Untersuchung ersetzt somit keine detaillierten Verkehrsprognosen und Planungen, sondern bildet die Grundlage für weitere Detailplanungen, beispielsweise zum Blankenburger Süden, die dann auch die Planungen für die weiteren Verkehrsmittel umfassen. Somit liegt es in der Natur der Sache, dass noch keine Details feststehen. Dies erfolgt erst im nächsten Schritt. Erst die späteren Verkehrskonzepte werden konkretere Informationen zum Modal Split der neuen Wohnquartiere enthalten und damit auch die konkretere Ausgestaltung der Trassen und Dimensionierung der Straßenquerschnitte klären. Die wichtigsten Ergebnisse sind: Vorhandene Planungen und ihre Einordnung in den FNP werden bestätigt. Es ergibt sich kein Erfordernis weiterer Trassenplanungen. Die zeitliche Einstufung der Trassenplanung wurde in vorrangig, nachrangig und zurückgestellt vorgenommen. Es werden weiterführende Untersuchungen, die beispielsweise in Abhängigkeit vom Städtebau ausgelöst werden müssen, definiert. Somit bildet die Untersuchung eine wesentliche Grundlage für die weitere städtebauliche Planung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und die verkehrsplanerische Arbeit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Bezirke Pankow, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf. Vorrangige weiter zu bearbeitende Netzelemente sind die Verkehrserschließung Blankenburg (eine Machbarkeitsuntersuchung dazu ist in Arbeit), die Verkehrslösung Heinersdorf mit den Netzelementen N1, N2 und N4 sowie angepasst an städtebauliche Planungen die Anbindung und Erschließung des „Pankower Tor“ (ehemaliger Güterbahnhof Pankow-Heinersdorf). Das grundsätzliche verkehrliche Ziel bei der Entwicklung der neuen Stadtquartiere ist dabei klar: die Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes aus Rad- und Fußverkehr sowie des Öffentlichen Nahverkehrs und der Bau möglichst weitgehend autofreier Stadtquartiere, um die Lebensqualität zu erhöhen und das gesamte Gebiet mit möglichst wenig zusätzlichem motorisierten Individualverkehr zu belasten.

Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr

Berlin verfügt über ein komplexes und hoch leistungsfähiges Verkehrssystem. Ohne dieses kämen Menschen nicht zur Schule, Arbeit, zum Arzt oder zum Einkauf, Waren und Güter könnten nicht geliefert werden und Besucherinnen und Besucher fänden nicht den Weg zu den Attraktionen der Stadt. Damit der Berliner Verkehr die Ziele der Mobilitätswende erreicht, bedarf es einer langfristigen, strategischen und integrierten Planung. Das Instrument dafür ist der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) . Darin werden Visionen für den Stadtverkehr der Zukunft entwickelt und in konkrete Ziele umgewandelt. Um diese zu erreichen, enthält er thematische oder räumliche Strategien und Maßnahmen. Die Konkretisierung erfolgt über verschiedene Programme und fokussierte Strategien wie z.B. Nahverkehrsplan, Radverkehrsplan, Fußverkehrsplan oder Integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept. Das Vorhaben „Zweite Fortschreibung Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr)“ (Projektlaufzeit: 04/2016 bis 07/2021) wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin (Förderkennzeichen 1070-B5-O). Angesichts der neuen Anforderung an die Berliner Mobilität war ein neuer StEP MoVe notwendig. Denn genauso, wie sich Bevölkerung und Wirtschaft, aber auch Technologien, Gesetze oder finanzielle Rahmenbedingungen ändern, wandeln sich auch die Anforderungen an das Verkehrssystem. Klimaschutz, Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit sowie fahrrad- und fußgängerfreundliche Mobilität nehmen heute einen viel höheren Stellenwert ein als früher. Gleichzeitig nimmt die Dominanz des Pkw ab: Nur noch jede*r Dritte in Berlin verfügt über einen eigenen Pkw, der Anteil der Pkw-Fahrten an allen Wegen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich von 33 Prozent auf 26 Prozent verringert. Auf all das gilt es, in der strategischen Verkehrsplanung zu reagieren. Der StEP MoVe ist Ergebnis eines intensiven Beratungsprozesses . Beim „Runden Tisch Mobilität und Verkehr“ waren neben Vertreter*innen der verschiedenen Verwaltungen und der Wissenschaft auch Mitglieder des Abgeordnetenhauses, sowie verschiedener Verbände/Innungen und Vereine, wie die IHK, der ADAC und ADFC, involviert. Darüber hinaus fanden fachliche Workshops mit weiteren Beteiligten sowie Diskussionen mit Bürgerinnen und Bürgern statt. Am 2. März 2021 hat der Berliner Senat den StEP MoVe als strategischen, verkehrspolitischen Handlungsrahmen für den Zeitraum bis 2030 beschlossen. Pressemitteilung vom 02.03.2021 Schon bei den früheren Stadtentwicklungsplänen Verkehr war es eine zentrale Maßgabe, den Trend zu mehr Kfz-Verkehr zu bremsen. Busse, Bahnen, Fahrräder und auch der Verkehr zu Fuß sollten Berlin stärker prägen und so lebenswerter machen. Heute zeigen die Verkehrskennzahlen, dass Berlin diesem Ziel nähergekommen ist, aber noch nicht erreicht hat. Der StEP Move definiert beispielsweise, wie sich der Verkehr Berlins künftig zusammensetzen soll: Der Anteil des Umweltverbundes (Fuß- und Radverkehr, Busse und Bahnen) an allen zurückgelegten Wegen soll von heute 74 Prozent auf 82 Prozent im Jahr 2030 ansteigen. Dies soll zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs geschehen, weil nur so Berlins verkehrspolitischen Ziele erreichbar sind. So soll es auch weitergehen: Berlin wird den Weg zu einer stadtverträglichen und klimafreundlichen Mobilität von Menschen und Unternehmen noch engagierter beschreiten als bisher – sozial gerecht, ökologisch und ökonomisch sinnvoll. Berlin strebt auch deswegen mittelfristig eine Zero Emission Zone an, um weitere Fortschritte bei Klimaschutz und Luftqualität zu erreichen. In die Zero Emission Zone dürfen nur noch Fahrzeuge mit sauberen Antrieben einfahren. Berlin folgt damit dem Beispiel anderer europäischer Staaten und Kommunen, die so ihre Lebensqualität steigern wollen. Karten zum übergeordneten Straßennetz: Bestand und Planung Stadtentwicklungspläne allgemein

Für den Neubau der K 2 - Äußerer Ring in Worms zwischen der Nievergoltstraße ( K 1) und der Bundesstraße Nr. 47

Darstellung der Baumaßnahme Die Neubaumaßnahme „Äußerer Ring“ (K 2 neu) in Worms stellt einen Lückenschluss zwischen Nievergoltstraße / Winzerstraße (K 1) und der B 47 neu dar. Die Neubaustrecke ist ein Teilstück des Äußeren Ringes in Worms, der die B 47 neu mit der B 9 durch eine Umgehung der Innenstadt miteinander verbindet. Sie verläuft auf einer Länge von ca. 2,0 km zwischen den Ortsteilen Leiselheim und Pfiffligheim. Ausgangspunkt ist der geplante Kreisverkehrsplatz (Kreuzungspunkt mit Winzerstraße (K 1) / Johann-Hinrich-Wilhelm-Straße (K 2) und Nievergoltstraße (K 1)) bei der nördlichen Zufahrt nach Leiselheim. Sie verläuft im Abstand von ca. 30 bis 50 m parallel östlich der Wohnbebauung von Leiselheim. Durch eine Unterführung des „Schlittweges“ wird eine verkehrssichere Geh- und Radwegverbindung von Leiselheim nach Pfiffligheim (Diesterwegschule) gewährleistet. Der vorhandene Sportplatz wird erhalten. Die Trasse verläuft nach Süden durch eine Kleingartenanlage und kreuzt ca. 30 m östlich des vorhandenen Brückenbauwerkes die Pfrimm. Die Landgrafenstraße kreuzt die Trasse und wird in Form eines Kreisverkehrsplatzes angebunden. Im weiteren Verlauf nach Süden in Richtung B 47 neu folgt die Trasse parallel der landwirtschaftlich genutzten Flurstücke. Der schienengleiche Bahnübergang (B 47 alt / DBLinie) wird beseitigt. Die Trasse unterführt die DB-Linie. Die B 47 alt wird in Form eines „Versatzes“ mit je einem Kreisverkehrsplatz an den Äußeren Ring angebunden. Im Bereich des südlichen Anschlusses der B 47 alt verschwenkt die Trasse nach Osten und führt parallel zu einem vorhandenen Hauptwirtschaftsweg bis zur B 47 neu. Der Anschluss an die B 47 neu erfolgt höhenfrei in Form einer linksliegenden Trompete. Der Trassenverlauf der Verbindungsstraße ist im Flächennutzungsplan der Stadt Worms, Stand Juni 1992, in dem geplanten Korridor dargestellt. Die Variantenfindung bzw. Vorplanung basiert auf einem Verkehrskonzept der Stadt Worms, aufgestellt am 13.07.1993. Schon zu diesem Zeitpunkt hat man die Notwendigkeit der Entlastung der Innenstadt speziell vom Durchgangsverkehr gesehen. Baulast- bzw. Kostenträger ist die Stadt Worms.

Hobrechtbrücke in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Die Hobrechtbrücke an der Ohlauer Straße und Friedelstraße verbindet die Stadtteile Kreuzberg und Neukölln über den Landwehrkanal. Das Bezirksamt Neukölln von Berlin plant im Rahmen eines neuen Verkehrskonzeptes die Radwegeverbindung im Zuge der Hobrechtsbrücke zwischen dem Paul-Linke-Ufer und dem Maybachufer zu verbessern. Bevor die Umbauarbeiten für den gesicherten Radweg durch das BA-Neukölln von Berlin erfolgen können, ist die Instandsetzung der Abdichtung und Asphaltbeläge des Brückenbauwerkes erforderlich. Die Arbeiten werden in zwei Bauabschnitten ausgeführt. Während der Instandsetzung ist die Brücke für den motorisierten Verkehr gesperrt. Radfahrende und zu Fuß Gehende können in beiden Bauabschnitten die Brücke passieren. Während der Instandsetzung beider Gehwege im 2. Bauabschnitt nutzen die Radfahrenden und zu Fuß Gehenden die nicht als Baustellen- und Sicherungsbereich abgesperrte Fahrbahn. Instandsetzungsdauer: ab 05.09.2024 bis voraussichtlich 06.12.2024

Verkehrspolitik

Bild: Tom Kretschmer Berliner Mobilitätsgesetz Mobilität in Berlin soll klimafreundlicher, sicherer und für alle verfügbar sein. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Berliner Mobilitätsgesetz. Es rückt den Umweltverbund aus Bussen und Bahnen sowie Fuß- und Radverkehr in den Fokus der Verkehrspolitik. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr ist die Roadmap der Berliner Verkehrswende. Der Plan nimmt die Ziele Klimaschutz, barrierefreie Mobilität für alle und Verkehrssicherheit in den Fokus, ist das Dach für andere Planungen und zeigt den Weg in eine noch lebenswertere Stadt auf. Weitere Informationen Bild: 123 Comics Integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK) Das Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK) ist die planerische Grundlage Berlins für den Wirtschaftsverkehr und konkretisiert den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr. Für den kurz- und mittelfristigen Planungshorizont zeigt es Maßnahmen und Ansätze auf. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Verkehrssicherheit Im Mobilitätsgesetz ist die Vision Zero verankert, also das Ziel, dass im Straßenverkehr keine Menschen mehr tödlich oder schwer verletzt werden. Die Vision Zero ist die zentrale Orientierung der Berliner Verkehrspolitik. Weitere Informationen Bild: detailfoto - Fotolia.com Tempobeschränkungen Lärm, Stickoxide und gefährliche Unfälle – der Pkw-Verkehr hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität in der Stadt. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Strecken sind eine von vielen Maßnahmen für einen sicheren und umweltschonenden Verkehr. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Neue Mobilität Zur Mobilitätswende gehören neue Technologien und innovative Verkehrskonzepte, die im Mobilitätsgesetz als „Neue Mobilität“ bezeichnet werden. Das Land Berlin fördert diese mit einer Vielzahl von Projekten, um auszuloten, wie Mobilität sauberer und komfortabler, leiser und sicherer werden kann. Weitere Informationen Bild: Ben Chams - Fotolia.com Forschungs- und Entwicklungsprojekte Für unsere politische Planung und Lenkung nutzen wir die Erkenntnisse aus der internationalen und nationalen Verkehrsforschung und aus Projekten, die wir zum Teil auch selbst in Auftrag geben. Wir beteiligen uns an Projekten zur Erprobung innovativer Antriebe oder neuer Stadtlogistik-Konzepte. Weitere Informationen

Gutachten prognostiziert deutliche Zunahme aller Verkehrsarten durch Industrieansiedlungen am High-Tech Park Sachsen-Anhalt

Die zu erwartenden Industrieansiedlungen und der Aufbau des High-Tech Parks (HTP) Sachsen-Anhalt werden zu einem deutlich größeren Verkehrsaufkommen rund um das Areal südwestlich der Landeshauptstadt führen. „Um diesen enormen Zuwachs aufnehmen zu können, muss die Infrastruktur für den motorisierten Individual- und Güterverkehr, den Fuß- und Radverkehr sowie nicht zuletzt für den öffentlichen Personennahverkehr ausgebaut werden“, erklärte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg bei der Vorstellung des „Integrierten Verkehrskonzeptes“. „Die Prognosen der Gutachter bestätigen unsere Erwartungen, dass es bereits während der Bauphase, also vor der eigentlichen Betriebsaufnahme, deutliche Zuwächse durch den Baustellenverkehr geben wird, was die bestehende Infrastruktur schon stärker beansprucht“, erläuterte die Ministerin. „Spätestens dann, wenn die Pendlerströme einsetzen, wäre das jetzt vorhandene Straßennetz überfordert“, fügte sie hinzu. Um einer Überlastung des Straßennetzes im Umfeld des HTP vorzubeugen, empfehlen die Experten konkrete Maßnahmen, wie den vierstreifigen Ausbau der Landesstraße (L) 50 zwischen der A 14-Anschlussstelle Wanzleben und der Kreuzung mit der Kreisstraße (K) 1163 bei Schleibnitz. Sie bestätigen damit die Notwendigkeit der bereits laufenden Arbeiten an der L 50. Darüber hinaus werden neun neue Knotenpunkte (Straßenkreuzungen) an der Bundesstraße (B) 81, der L 50 und der K 1163 gebaut, um den HTP leistungsfähig anzuschließen. An der B 81 wird in Höhe der Bielefelder Straße eine neue Anschlussstelle eingerichtet. Außerdem empfehlen die Gutachter hier ein Verkehrsmanagementsystem , um punktuelle Überlastungen abzufangen. Auch für die A 14 sollte aus Sicht der Experten eine Stauwarnanlage installiert werden. Hinzu kommt ein großer Bedarf an gut ausgebauten und sicheren Radwegen sowie einem erweiterten Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Den Gutachtern zufolge sind insgesamt rund 20 Kilometer neue Radwegstrecken erforderlich, um den HTP mit den umliegenden Kommunen Magdeburg, Sülzetal und Wanzleben zu verbinden. Auch auf dem Areal des HTP selbst sind straßenbegleitende Radwege vorgesehen. Die ÖPNV-Anbindung umfasst Buslinien unter anderem nach Magdeburg, Sülzetal oder Wanzleben sowie On-Demand-Verkehre in den Landkreis Börde und den Salzlandkreis. Langfristig müssen die Pendelverkehre mit der leistungsstarken Eisenbahn von Magdeburg in den HTP befördert werden. Dafür schlagen die Gutachter ein S-Bahnsystem vor, das mit einer Eisenbahnstichstrecke bis direkt in den HTP reichen kann. Eine Direktverbindung zwischen Magdeburg Hauptbahnhof und dem HTP mit der S-Bahn und der Transport von Gütern auf der Schiene ist dann in unmittelbarer Nähe zu den Unternehmen möglich. „Unser Ziel ist ein ÖPNV-Anteil von bis zu 25 Prozent am gesamten Pendelverkehr“, sagte Lydia Hüskens. Dadurch würden weniger Parkplätze gebraucht, die Umwelt entlastet und die Menschen sparten Geld. „Damit aber Pendlerinnen und Pendler den täglichen Weg zur Arbeit mit Bahn und Bus zurücklegen, brauchen wir nun mal ein attraktives Angebot“, betonte die Ministerin. Die Gutachter schätzen, dass die Unternehmen im HTP langfristig mehr als 8.000 Parkplätze auf ihren Grundstücken vorhalten müssten. Dabei wurden auch innovative Konzepte, wie zum Beispiel eine Seil- und Magnetschwebebahn oder autonome Shuttlebusse, mitgedacht. Für die Umsetzung solcher Systeme, um das Stadtgebiet Magdeburgs mit dem HTP zu verbinden, spricht das Konzept keine Empfehlungen aus, da Kosten und baulicher Aufwand als zu hoch eingeschätzt werden. Ein autonomes Busshuttlesystem kann künftig durchaus eine wichtige Rolle für die ÖPNV -Erschließung spielen. Davon ausgehend, dass auf der Fläche eine Fabrik mit rollendem Schichtsystem wächst und punktuell sehr hohe Belastungen für die Infrastruktur entstehen, empfiehlt das Gutachten unter anderem die Einrichtung eines übergeordneten Mobilitätsmanagements um Überlastungen abzufangen. „Mobilität bedeutet Freiheit. Zur Freiheit gehört auch eine echte Auswahl des Verkehrsmittels. Wir wollen, dass die Menschen in unserem Sachsen-Anhalt alle Formen der Mobilität frei wählen können. Dafür braucht es gut ausgebaute Infrastrukturen: sichere Radwege genauso wie gute Angebote des öffentlichen Nahverkehrs und natürlich leistungsfähige Straßenanbindungen. Daran arbeiten wir. Jeden Tag. Der integrierte Ansatz des vorliegenden Verkehrskonzeptes für den HTP ist ein gelebtes Beispiel dafür“, hob Lydia Hüskens abschließend hervor. Zu Ihrer Information: Die Notwendigkeit des „Integrierten Verkehrskonzeptes“ ergab sich aus der beabsichtigten Ansiedlung des Chipherstellers Intel in Magdeburg. Die Dresdner Niederlassung der PTV-Group aus Karlsruhe wurde beauftragt, das Konzept zu erstellen. Zum Download des Mobilitätskonzeptes Die Kosten dafür belaufen sich auf 460.000 Euro. Untersucht wurde die optimale Verkehrsanbindung des HTP unter Berücksichtigung aller Verkehrsmittel. In der Studie wurden verschiedene Planfälle der möglichen Verkehrsanbindung betrachtet, verglichen und bewertet. Es galt nicht nur die Aspekte des unmittelbaren Pendler- und Wirtschaftsverkehrs, sondern auch erwartbare Veränderungen wie Zuzüge, Abwanderungen in das Umland und veränderte Verkehrsströme zu berücksichtigen. Dabei wurden alle Fortbewegungs- bzw. Transportarten (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, PKW und Güterverkehr) gleichberechtigt betrachtet und daraus die erforderlichen Maßnahmen für alle Verkehrsträger abgeleitet. Einen zusätzlichen Baustein für die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes bildet die Demografiestudie, die vom CIMA-Institut für Regionalwirtschaft aus Hannover erarbeitet wurde. Darin wurden die Auswirkungen der Industrieansiedlung im HTP bei Magdeburg auf die Bevölkerungs- und Landesentwicklung untersucht. Die Studie ist im Demografieportal des Landes veröffentlicht www.demografie.sachsen-anhalt.de . Das vorliegende Konzept ist flexibel . Es stellt sicher, dass die zunächst zu schaffenden Grundstrukturen und Maßnahmen zum Zeitpunkt der Umsetzung an die erwarteten Personenzahlen und Schichtsysteme angepasst werden können. Für das Land Sachsen-Anhalt heißt das, die nächsten Schritte, insbesondere die Planung der Stichstrecke für den Schienenverkehr, unmittelbar anzugehen. Die bauliche Realisierung würde dann schrittweise erfolgen, je nach Planungs- und Genehmigungsfortschritten. In das Gutachten flossen die Ergebnisse der vorgelagerten Demografiestudie, allgemeine Trends und bereits bekannte planerische Entwicklungen, wie bereits geplante Baumaßnahmen und der Deutschlandtakt, ein. Im nächsten Schritt werden Untersuchungen zu möglichen S-Bahn-Konzepten in der Region Magdeburg durchgeführt und der Ausbaubedarf der Straßen- und Schieneninfrastruktur ermittelt. Neben der Abstimmung zu den Umsetzungsplanungen laufen parallel die Abstimmungen zu den Zuständigkeiten und der Finanzierung. Kosten: Straße : Mittelfristig fallen Investitionskosten in Höhe von etwa 34 Millionen Euro an; für die langfristigen Maßnahmen noch einmal 11 Millionen Euro. Die vorgeschlagenen ÖPNV-Konzepte werden mittelfristig jährlich rund 8 Millionen Euro kosten; langfristig 21 Millionen Euro. Der ÖPNV-Investitionsbedarf für Fahrzeuge und Haltestellen beläuft sich mittelfristig auf etwa 20 Millionen Euro; langfristig (für ÖPNV und Eisenbahn) auf rund 216 Millionen Euro. Die Kosten der S-Bahn-Stichstrecke werden in einer gesonderten Machbarkeitsstudie erarbeitet. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über Messenger-Dienste . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK)

In Berlin leistet der Wirtschaftsverkehr als Summe von Güterverkehr und Personenwirtschaftsverkehr einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region. Leistungen des Wirtschaftsverkehrs bilden die Grundlage für Arbeit, Konsum und Freizeitverhalten der Berlinerinnen und Berliner. Der Wirtschaftsverkehr nutzt in Berlin alle verfügbaren Verkehrsträger, ob in den Berliner Wasserstraßen, auf der Schiene, auf der Straße, auf dem Luftweg oder durch Rohrleitungen. Dabei hat der Wirtschaftsverkehr insbesondere auf der Straße in den letzten Jahren stark zugenommen. Es gibt kaum ein Gut, welches nicht auf den Berliner Straßen transportiert wird. Gerade hier zeigt sich das Spannungsfeld, in dem sich der Wirtschaftsverkehr bewegt. Denn neben seiner hohen Bedeutung verursacht der Wirtschaftsverkehr auch zahlreiche negative Effekte. Er erzeugt einen großen Teil der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen, verursacht einen hohen Instandhaltungsaufwand der Infrastruktur, beansprucht Flächen im fließenden und ruhenden Verkehr und stellt einen Schwerpunkt bei der Verkehrssicherheitsarbeit dar. Gleichzeitig ist auch hier die Entwicklung sehr dynamisch: Technologische Entwicklungen, angefangen bei neuen Ansätzen und Konzepten von Fahrzeugen und Umschlagtechnik, über die zunehmende Digitalisierung der Prozesse bis hin zu veränderten Beschaffungsprozessen im E-Commerce, beschleunigen Veränderungsprozesse im gesamten Wirtschaftsverkehr. Das IWVK bildet, wie im Berliner Mobilitätsgesetz (§ 18 MobG BE) festgelegt, die planerische Grundlage, um einen funktionierenden umwelt- und stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr in Berlin zu garantieren und definiert hierfür die Qualitäts- und Handlungsziele. Es betrachtet Berlin als Ganzes, liefert aber auch Ansätze für lokale Herausforderungen, die zum Teil ein sehr spezifisches Agieren bei der Maßnahmenumsetzung erfordern. Das Vorhaben „Neuauflage / Fortschreibung des integrierten Wirtschaftsverkehrskonzeptes Berlin (IWVK)“ (Projektlaufzeit: 06/2016 bis 09/2021) wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin (Förderkennzeichen 1136-B5-O). Aufgaben und Schwerpunkte des IWVK sind neben der Sicherung erforderlicher Infrastrukturen auch die Vermeidung und Reduzierung des motorisierten Straßenwirtschaftsverkehrs. Die Berliner Zentren sollen dabei weiterhin funktionsfähig und kontinuierlich aufgewertet werden, die Zugänglichkeit der Zentren gewerblicher Wertschöpfung weiterhin gesichert bleiben. Unter anderem werden folgende kurz- bis mittelfristige Maßnahmen prioritär umgesetzt: Verbesserung der Fernerreichbarkeit Berlins als Schnittpunkt dreier transeuropäischer Kernnetzkorridore, um die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs zu erhöhen und den Güterverkehr verstärkt auf die Schiene zu verlagern. Ertüchtigung und Erhalt der lokalen und regionalen Bundeswasserstraßen, damit der Wirtschaftsverkehr auf dem Wasser (Containertransport, Projektladungen) kurz-, mittel- und langfristig sichergestellt sowie neue und innovative Lösungen / Pilotvorhaben des Wirtschaftsverkehrs auf dem Wasser ermöglicht werden. Erstellung eines Verkehrssicherheitsprogramms, das explizit die Belange des Wirtschaftsverkehrs berücksichtigt. Erarbeitung von Planungsvorgaben für Liefer- und Ladeverkehrsflächen. Erarbeitung eines Leitfadens zur Bedarfsermittlung, Ausgestaltung und zu möglichen und sinnvollen Organisationsstrukturen von Mikrohubs/-depots – dabei sind laufende Projekte und Ansätze (insbesondere der KoMoDo-Ansatz) parallel fortzuführen und privatwirtschaftliche Ansätze zu begleiten. Erarbeitung eines Großraum- und Schwertransport-Routennetzes (Bedarfsstrecken), basierend auf den Standorten von relevanten Unternehmen und genehmigten Routen im Land Berlin. Fortsetzung von Programmen und Projekten zur Emissionsreduzierung, welche u.a. die weitere Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs im Land Berlin vorantreiben und damit die Dekarbonisierung in Berlin unterstützen. Mit dem IWVK greift das Land so einerseits Anforderungen der Wirtschaft auf, bettet diese aber andererseits konsequent in den notwendigen gesamtgesellschaftlichen Wandel hin zu einem verantwortungsvolleren Ressourceneinsatz ein. Das IWVK wurde in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren im konsultativen Verfahren zusammen mit Verwaltung(en), Kammern, Verbänden, Unternehmen, verladende Einheiten, Entsorgungsbetrieben, Netzbetrieben sowie auch im Dialog mit dem Land Brandenburg erarbeitet. Die Erarbeitung des IWVK wurde inhaltlich und zeitlich eng mit dem StEP MoVe verzahnt und baut auf dem vorhergehenden IWVK aus dem Jahr 2006 auf.

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