Fachtagung blickt auf den aktuellen Stand der Lärmsituation und der Lärmwirkungsforschung Dauerhafter Lärm ist eine Belastung für Körper und Psyche, kann krank machen und im schlimmsten Fall sogar zu Herzinfarkten und Schlaganfällen führen. Jeder vierte Mensch in Deutschland lebt in einer Region, in der die Belastung durch Verkehrslärm zu hoch ist. Allein durch den Straßenverkehr sind 16 Millionen Menschen regelmäßig einem Geräuschpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt. Dies mindert nicht nur die Lebensqualität vieler Menschen, sondern erhöht auch das Krankheitsrisiko, insbesondere für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Damit ist Lärm ein gravierendes Umweltproblem. Das Umweltbundesamt (UBA) befasst sich seit seiner Gründung 1974 mit dem Schutz vor Lärm. Die Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“ am 30.01.2024 in Dessau beleuchtet aktuelle Fragen zum Thema Lärmschutz. Zunehmender Verkehr, immer dichtere Besiedlung und neue Lärmquellen: Trotz zahlreicher Erfolge in den vergangenen Jahrzehnten im Bereich des Lärmschutzes sind noch immer viele Menschen in Deutschland von Lärm betroffen. UBA -Präsident Dirk Messner: „Es besteht ein erheblicher Handlungsbedarf auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene, um das Erkrankungsrisiko der Bevölkerung durch Lärm deutlich zu verringern. Wir müssen unsere Städte ruhiger machen.“ Mit welchen Maßnahmen der Schutz der Bevölkerung vor Lärm verbessert werden kann, wird auf der Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“ vorgestellt und diskutiert. Die aktuellen Ergebnisse der bundesweiten Lärmkartierung des UBA zeigen, dass allein durch den Straßenverkehr rund 16 Millionen Menschen einem Geräuschpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt sind. Auch der Schienenverkehr (rund 3,6 Millionen Betroffene) und der Luftverkehr (rund 800.000 Betroffene) tragen dazu bei, dass etwa 25 Prozent der Menschen in Deutschland in Gebieten leben, in denen die Belastung durch Verkehrslärm zu hoch ist. Deshalb müssen die bestehenden Instrumente und Maßnahmen zum Schutz vor Lärm noch effizienter und zielgerichteter eingesetzt werden. Eine deutliche Minderung der Beeinträchtigungen durch den Verkehrs- und Anlagenlärm lässt sich nur durch eine Kombination verschiedener Einzelinstrumente erreichen – von der Fahrzeug- und Anlagentechnik über das Steuerrecht bis hin zur Verkehrs- und Stadtplanung. In einem umfassenden Konzept zur Lärmminderung sind neben der Verkehrsvermeidung und der Verlagerung von Verkehr auf umweltschonendere Verkehrsmittel Maßnahmen zur Begrenzung der Geräuschemissionen wichtig. Instrumente zur Minderung der Geräuschemissionen zielen auf leisere Fahrzeuge und Anlagen, Betriebsweisen und Fahrwege. Im Hinblick darauf müssen vor allem die Emissionsgrenzwerte konsequent an den fortschreitenden Stand der Technik angepasst werden. Die Entwicklung lärmarmer Technologien muss wiederum durch marktwirtschaftliche Anreize gefördert werden. Das UBA hat seit seiner Gründung 1974 die wissenschaftlichen Grundlagen für zahlreiche Rechtsvorschriften zum Lärmschutz erarbeitet und damit einen wichtigen Beitrag zum Lärmschutz geleistet. So beruht die Verkehrslärmschutzverordnung, die 1990 erlassen wurde und Lärmschutzmaßnahmen an neuen oder wesentlich geänderten Straßen und Schienenwegen vorschreibt, auf der wissenschaftlicher Arbeit der UBA-Fachleute. Auch an der Novellierung der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, dem wichtigsten Regelwerk zum Schutz vor Industrie- und Gewerbelärm, hat das UBA maßgeblich mitgewirkt. Um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Lärm weiter zu reduzieren, sind nach wie vor erhebliche Anstrengungen erforderlich. Das UBA unterstützt diesen Prozess mit Aufklärung, wissenschaftlichen Analysen und fundierten Bewertungen. Die Fachtagung findet am 30.01.2024 im Hörsaal des UBA in Dessau-Roßlau statt. Nähere Informationen zum Programm finden Sie unter folgendem Link: Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“
Neue Broschüre für Dritt- und Viertklässler erschienen Ob Schlafstörungen, erhöhter Blutdruck oder sogar Ohrgeräusche (Tinnitus) – Lärm kann Menschen krank machen und das schon im Kindesalter. Untersuchungen des Umweltbundesamtes hatten in der Vergangenheit gezeigt: Von rund 1.000 untersuchten Kindern wies jedes Achte eine Einschränkung der Hörfähigkeit auf. „Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass Kinder ihre akustische Umwelt weniger beeinflussen können als Erwachsene“, so Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). „Deshalb sind sie teilweise Lärm ausgesetzt, ohne dagegen etwas unternehmen zu können.“, sagt die UBA-Präsidentin. In einer neuen Mitmach-Broschüre des UBA können sich Schülerinnen und Schüler der Klassen drei bis vier spielerisch mit dem Thema „Akustik und Lärm“ beschäftigen. Auf diese Weise werden sie für das Lärmproblem sensibilisiert. Die Broschüre kann kostenlos auf der Website des UBA heruntergeladen werden. In der neuen Broschüre für die dritten und vierten Schulklassen lernen die Kinder unter anderem, wie das menschliche Ohr aufgebaut ist, welche Funktionen es hat oder wie man sich gegenüber Gehörlosen richtig verhält. Zudem enthält das Arbeitsheft auch Bastelanleitungen, beispielsweise für ein Schnurtelefon oder ein Hör-Memory. Untersuchungen des UBA zeigen, dass Lärmbelastung oft bereits im Kindesalter beginnt. So wurden bei 1.048 untersuchten Kindern deutlich, dass von den Acht- bis Vierzehnjährigen jedes Achte eine auffällige Minderung der Hörfähigkeit aufweist. Ursachen können lautes Musikhören oder lautes Spielzeug sein. Zudem wohnt jedes sechste Kind an stark befahrenen Straßen. Bei fast zwei Dritteln von ihnen ist das Kinderzimmer zur Straße ausgerichtet. Bei diesen Kindern wurde im Mittel ein leicht erhöhter Blutdruck gemessen. Neben der notwendigen Minderung des Verkehrslärms kann auch jeder selbst zur Lärmminderung im Alltag beitragen. Doch was kann jeder Einzelne konkret tun? So hilft es, auf besonders lautes Spielzeug, wie Spielzeugpistolen ganz zu verzichten. Ebenso spannende, aber lärmarme Alternativen gibt es ja durchaus. „Jedem ist klar, dass man bei der Verwendung von Kopfhörern die Musik nicht mit voller Lautstärke hören sollte. Dezente Hinweise von Eltern und Erziehern können das aber durchaus regelmäßig in Erinnerung rufen.“, sagte Maria Krautzberger.
Kunststoffbremsen für leisere Güterzüge sind ein erster Schritt, weitere müssen folgen Das Umweltbundesamt (UBA) macht sich für Lärmschutz bei Güterzügen stark. Beispielsweise sollten die Räder und Bremsen der Züge künftig verkleidet werden, um Lärm direkt an der Quelle zu mindern. Leise Züge sollten zudem auch stärker als bisher finanziell belohnt werden, etwa über niedrigere Trassenpreise. UBA-Präsidentin Krautzberger: „Für den Klimaschutz ist wichtig, dass mehr Personen und Güter die Bahn nutzen. Eine stärkere Verlagerung auf die Bahn muss aber Hand in Hand gehen mit leiseren Zügen und Bahnstrecken. Der Lärm ist und bleibt die Achillesferse des Schienenverkehrs. Schienenverkehrslärm mindert die Lebensqualität von einem Fünftel der Deutschen. Das muss sich ändern.“ Der Koalitionsvertrag sieht eine Halbierung der Lärmbelastung durch den Schienenverkehr bis 2020 vor. Alle Güterzüge werden hierzu von den Grauguss- auf leisere Kunststoffbremsen umgerüstet. Der Lärm wird so um bis zu 10 dB(A) reduziert. Gerade an hochbelasteten Bahnstrecken wird dies aber nicht ausreichen. Im Gegensatz zum Straßenverkehrslärm, der flächendeckend auftritt, ist der Schienenverkehrslärm stärker auf einzelne Korridore konzentriert. Dort können je nach Zugart und -dichte sehr hohe, gesundheitsschädliche Lärmpegel vorkommen. Hinzu kommt, dass der besonders laute Schienengüterverkehr vor allem in der lärmsensiblen Nacht stattfindet. Eine neue Studie des UBA zum Schienengüterverkehrslärm zeigt, dass viele lärmmindernde Maßnahmen an Waggons, Loks und Schieneninfrastruktur noch nicht genutzt sind. So sollten bei neuen Waggons statt der Klotzbremsen Scheibenbremsen verbaut werden. Scheibenbremsen führen zu geringen Verschleiß der Radoberfläche und verhindern so die Entstehung von Flachstellen an den Rädern, die viel Lärm verursachen. Zusammen mit lärmgeminderten Rädern verursachen neue Güterwaggons mit Scheibenbremsen bis zu 6 dB(A) weniger Lärm als mit Kunststoffsohlen umgerüstete Wagen. Der Schienenverkehrslärm entsteht hauptsächlich durch den Kontakt von Rädern und Schiene. Deshalb sollten die bisher freilaufenden Räder mit Schallschutzschürzen verkleidet und niedrige Schallschutzwände unmittelbar neben den Gleisen errichtet werden. Diese Kombination dämmt die Ausbreitung des Lärms ein und ermöglicht eine Lärmminderung von bis zu 10 dB (A). Neben technischen Maßnahmen sind aber auch ökonomische Anreize nötig. Die Wirksamkeit des lärmabhängigen Trassenpreissystems ist bisher durch die geringe Spreizung begrenzt. Zukünftig wäre eine größere Spreizung des Zu- und Abschlages zwischen den lauten und leisen Güterzügen nötig, um Lärmminderungstechnologien stärker zu fördern. Das würde weitere Anreize schaffen, leise Züge zu kaufen und zu betreiben. Bisher ist der Einsatz des lärmabhängigen Trassenpreissystems nur bis 2020 möglich. Eine Verlängerung über 2020 ist aus Lärmschutzgründen aber zwingend notwendig. Die vom UBA veröffentlichte repräsentative Umfrage „Umweltbewusstsein in Deutschland 2014“ zeigt, dass sich in Deutschland rund 54 % der Befragten in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehr, 21 % durch den Luftverkehr und 17 % der Befragten durch Schienenverkehrslärm gestört oder belästigt fühlen. Für eine wirksame Minderung des Verkehrslärms sind daher die bestehenden Instrumente noch effizienter und zielgerichteter einzusetzen. Eine deutliche Minderung der Beeinträchtigungen durch den Lärm des Straßen-, Schienen- und Luftverkehrs lässt sich nur durch die abgestimmte Anwendung einer Vielzahl von Einzelinstrumenten erreichen.
Besonders starke und großräumig wirksame Überschreitungen des nach DIN 18005 angestrebten Orientierungswertes von 55 dB(A) treten im Bereich der Avus auf. In diesem Fall erfolgt die Verlärmung im Wesentlichen durch eine Hauptverkehrsachse. Verursacht durch ein Netz von Hauptverkehrsstraßen wird der Tiergarten, besonders in der Umgebung des Großen Sterns, stark mit Lärm belastet. In beiden Fällen liegt eine freie Schallausbreitung ohne wesentliche Pegelminderungen durch Abschirmungen vor. Auch der Treptower Park wird durch Verkehrslärm großflächig belastet, was mit einer erheblichen Minderung des Erholungswertes verbunden ist. Aufgrund der physikalisch bedingten Ausbreitungseigenschaften von Geräuschen können – insbesondere hinter Abschirmanlagen – schwer verständliche Verläufe der Isophonen auftreten. Bei der Betrachtung und Interpretation sind vor allem folgende Punkte zu beachten: Abschirmeinrichtungen (Lärmschutzwände, geschlossene Häuserzeilen etc.) sind besonders im Nahbereich wirksam. In einigen wenigen Bereichen werden die Grün- und Freiflächen durch vorgelagerte Bebauung vor dem Straßenverkehrslärm geschützt. Obwohl eine geschlossene Straßenrandbebauung mit beidseitig hohen Häusern eine starke Lärmbelastung für den Straßenraum bzw. für die Straßenrandbebauung selbst bedeutet, zeigt sich hier der schalltechnische Vorteil einer geschlossenen Straßenrandbebauung gegenüber einer offenen Bebauung für die dahinter liegenden Grün- und Freiflächen. Durch die geschlossene Straßenrandbebauung mit viergeschossigen Wohnhäusern (das entspricht einer Höhe von 15 bis 20 m) kann die Verlärmung der dahinter liegenden Bereiche weiträumig um bis zu 20 dB(A) gemindert werden (z.B. in der Hasenheide). Lärmschutzwände weisen dagegen verhältnismäßig geringe Wandhöhen von bis zu 5 m auf. Trotzdem können mit diesen Lärmschutzeinrichtungen im Abstand bis zu 300 m von der Straßenmitte noch Pegelminderungen von 10 – 15 dB(A) erreicht werden. Die entfernungsbedingte Pegelabnahme im Abstandsbereich von 50 – 1 000 m von der Achse einer langen Straße beträgt etwa 4 dB(A) pro Entfernungsverdoppelung. Entfernt man sich beispielsweise bei einer Wanderung durch den Grunewald von 50 auf 100 m Abstand von der Mitte der Avus, so sinkt der wahrgenommene Lärmpegel um ca. 4 dB(A). Um eine weitere Minderung des Lärmpegels von 4 dB(A) zu erreichen, muss sich der Wanderer um zusätzlich 100 m von der Avus bis zu einem Abstand von 200 m entfernen. Ein Annähern oder Entfernen von der Autobahn um 100 m im Abstandsbereich von 800 m führt dagegen zu einem Anheben bzw. Absenken des Lärmpegels um ca. 1 dB(A), was als Lautstärkeänderung mit dem menschlichen Ohr kaum wahrzunehmen ist. Aufgrund dieser Ausbreitungsbedingungen liegen die berechneten Isophonen in der Nähe von Straßen dichter beieinander, und in größeren Entfernungen überwiegen gleichförmige Lärmbelastungen, die durch eine gleichbleibende Farbe in der Karte gekennzeichnet sind. Insgesamt wird deutlich, dass die Mehrzahl der innerstädtischen Erholungsflächen und große Teile der als Naherholungsgebiete dienenden Wälder im Außenbereich erheblich durch den Kraftfahrzeuglärm beeinträchtigt sind. Vergleicht man die Lärmwerte mit dem Orientierungswert der DIN 18005 von 55 dB(A), zeigt sich, dass dieser Wert in allen Grünanlagen im Bereich des inneren S-Bahnringes z.T. erheblich überschritten wird. Damit wird die dort ohnehin schlechte quantitative Versorgung mit Grün- und Freiflächen zusätzlich in ihrer Qualität deutlich beeinträchtigt.
Liebe Leserin, lieber Leser, am 3. Oktober können wir auf 30 Jahre Deutsche Einheit zurückblicken. Was in dieser Zeit beim Umweltschutz passiert ist, erfahren Sie in dieser Newsletterausgabe. Außerdem haben wir für Sie zusammengetragen, worauf es beim umweltfreundlich Leben ankommt. Interessante neue Zahlen gibt es unter anderem zur sozial-ökologischen Gerechtigkeit unseres heutigen Verkehrssystems, zum Treibhausgasausstoß des Video-Streamings und zum Stand der Energiewende. Zum Thema Coronavirus finden Sie in diesem Newsletter sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse als auch praktische Empfehlungen. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes 30 Jahre Deutsche Einheit: Auch für die Umwelt ein Gewinn Der Brocken im Harz, früher zu Spionagezwecken genutzt, liegt heute im Waldnationalpark Harz. Quelle: ohenze / Fotolia.com Am 3. Oktober jährt sich die Deutsche Wiedervereinigung zum 30. Mal. Im Umweltschutz ist seitdem viel Positives passiert, zieht das UBA Bilanz. UBA-Präsident Dirk Messner: „Wir können mit Recht stolz darauf sein, was die neuen Bundesländer nach 1990 beim Umweltschutz erreicht haben. In viele Flüsse, die damals ökologisch tot waren, ist das Leben zurückgekehrt. Die Luft, die vor 30 Jahren in manchen Regionen beißend war, ist heute wieder fast überall unter den geltenden Grenzwerten.“ Vor allem im Industriegebiet um Leipzig/Halle/Weißenfels/Bitterfeld wurden in den 1980er Jahren extrem hohe Schwefeldioxid-Konzentrationen gemessen. Mit Werten über 400 Mikrogramm pro Kubikmeter (μg/m³) im Jahresdurchschnitt war hier die Belastung in etwa viermal so hoch wie im westdeutschen Ruhrgebiet. Heute liegen die höchsten Werte nur noch um 10 µg/m³ und seit dem Jahr 2000 gibt es keine Unterschiede mehr zwischen den Konzentrationen in ost- und westdeutschen Industriegebieten. Die ostdeutschen Flüsse gehörten vor 1990 zu den am stärksten mit Abwässern belasteten Gewässern Europas – Schaumberge an Stauwerken und von Chemikalien gefärbte Flüsse waren keine Ausnahme, sondern die Regel. Heute hat sich die Wasserqualität vieler Flüsse sichtbar und messbar verbessert. So sank zum Beispiel die Belastung mit Schwermetallen wie Quecksilber und persistenten organischen Chemikalien in vielen größeren ostdeutschen Flüssen seit Anfang der 1990er um mehr als 95 Prozent. Und doch gibt es – in Ost und West – noch viel zu tun. UBA-Präsident Dirk Messner: „Nach der Wende hin zu Marktwirtschaft und Demokratie während der Wiedervereinigung stehen nun erneut anspruchsvolle Veränderungsprozesse an. Wir müssen unsere Wirtschaft zukunftstauglich machen, um Klima- und Umweltwandel so weit wie möglich abzumildern und beherrschbar zu halten: Energiewende, Mobilitätswende, nachhaltigere Städte, zukunftstaugliche Landwirtschaft und zirkuläres Wirtschaften sind die Stichworte.“ Umweltbundesamt fordert Recht auf Reparatur von Elektrogeräten Handys sollten so gebaut sein, dass man sie reparieren kann, sagt UBA-Präsident Dirk Messner im Tagesspiegel. Außerdem fordert er eine längere Garantie. Richtig lüften – Corona stoppen! Das Coronavirus wird vor allem durch die Luft über feinste Tröpfchen und Aerosole übertragen. Richtig Lüften ist also eine wichtige Maßnahme in der kalten Jahreszeit, wenn sich Menschen nun wieder hauptsächlich in geschlossenen Räumen aufhalten. Dr. Heinz-Jörn Moriske, Geschäftsführer der Kommission Innenraumlufthygiene des UBA in der Sendung zibb des RBB-Fernsehen. Güterzüge: Schlaflos an der Schiene Für lärmgeplagte Anwohner von Bahnstrecken muss mehr getan werden. Die durch den Schienenverkehr verursachte Lärmbelastung ist die ökologische 'Achillesferse' der Bahn, sagt UBA-Verkehrslärmexperte René Weinandy. Damit mehr Verkehr auf die Schiene verlagert werden kann, müssten die Möglichkeiten zur Lärmminderung vollständig ausgeschöpft werden. Artikel in der Süddeutschen Zeitung. 1/2 Was landet in der Restmülltonne? Quelle: Umweltbundesamt Deutschlands Restmüll hat sich in 35 Jahren fast halbiert. Das zeigt eine aktuelle Analyse von Siedlungsrestabfällen in Deutschland für das Umweltbundesamt. Viel mehr Wertstoffe wie Glas, Papier und Plastik werden heute getrennt gesammelt. Dennoch enden noch immer viele Wertstoffe in der Restmülltonne, obwohl sie dort nicht hingehören. Bioabfälle machen mit durchschnittlich 39 Prozent den größten Teil davon aus.
Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe, 50 Jahre ist es nun her, dass das Umweltbundesamt gegründet wurde. Grund genug, auf die erreichten Erfolge, aber auch auf die noch bestehenden Herausforderungen zu blicken. In dieser Newsletter-Ausgabe starten wir mit dem Thema „50 Jahre Lärmschutz“. Außerdem geht es unter anderem um unsere Energieversorgung. Erstmals ist über die Hälfte des Stroms in Deutschland erneuerbar! Das ist auch gut für die E-Mobilität: Der Klimavorteil von E-Autos wird immer größer, wie aktuelle Studienergebnisse zeigen. Interessant ist auch die Analyse, welche Auswirkungen der Trend haben wird, dass wohl immer mehr Menschen nicht mehr im Bürogebäude des Arbeitgebers, sondern im Homeoffice oder in Coworking-Räumen arbeiten werden. Und welche Auswirkungen haben Kryptowährungen auf die Umwelt? Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes 50 Jahre Lärmschutz: Erfolge und Herausforderungen Lärm kann die Gesundheit körperlich und psychisch belasten. Quelle: Martin Schmied / UBA Lärm nervt nicht nur – er kann dauerhaft auch krank machen und im schlimmsten Fall sogar zu Herzinfarkten und Schlaganfällen führen. Deshalb hat sich das UBA bereits seit seiner Gründung mit dem Thema Lärm beschäftigt und hat eine Schlüsselrolle in der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm in Deutschland und Europa eingenommen. Anlässlich unseres 50-jährigen Gründungsjubiläums blicken wir im Jahr 2024 zurück. Viel wurde seit 1974 geschafft. Heute wissen wir recht genau, wie Lärmquellen wirken und wieviel Lärm gesundheitlich akzeptabel ist. Und die regelmäßig durchgeführte UBA-Umweltbewusstseinsstudie, spezielle Lärmwirkungsuntersuchungen sowie die Lärmkartierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie zeigen, welche Lärmquellen die Menschen am meisten belasten. Maschinen und Geräte, die 1974 immer wieder zu Beschwerden geführt haben, sind heute durch Bemühungen des UBA deutlich leiser, etwa Rasenmäher, Baumaschinen und Kommunalfahrzeuge. Großen Handlungsbedarf gibt es dagegen noch im Straßenverkehr. Er ist der Hauptgrund dafür, dass etwa jeder vierte Mensch in Deutschland durch mehr Verkehrslärm belastet ist, als gesundheitlich akzeptabel. Zwar sind Pkw-Motoren durch Vorgaben, technischen Fortschritt und bessere Dämmung deutlich leiser geworden, dafür sind jedoch heute deutlich mehr, größere, schwerere, schnellere und leistungsfähigere Autos auf den Straßen unterwegs, als noch vor 50 Jahren. Die Aufgaben des UBA zu Lärmwirkungen und Lärmminderung erstrecken sich vom Verkehr, über Maschinen und Produkte bis hin zu Industrieanlagen. Das UBA erforscht und fördert seit seiner Gründung innovative Technologien und Methoden zur Lärmminderung, um maßgeschneiderte Beratungsdienstleistungen, Richtlinien und Gesetze zu schaffen und weiterzuentwickeln. So gibt es mittlerweile in einigen Städten sogenannte "ruhige Gebiete", die einen besonderen rechtlichen Schutz genießen. Auch beurteilt das UBA die Lärmwirkungen jeder neu festgelegten Flugroute an den Flughäfen in Deutschland, damit so wenig Anwohner*innen wie möglich durch Fluglärm belastet werden. Die vergangenen 50 Jahre waren von bedeutenden Meilensteinen beim Schutz gegen Lärm geprägt. Trotzdem besteht weiterhin „ein erheblicher Handlungsbedarf auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene, um das Erkrankungsrisiko der Bevölkerung durch Lärm deutlich zu verringern.“, wie UBA-Präsident Dirk Messner betont. Das Jubiläum des Umweltbundesamts ist also nicht nur ein Anlass zum Feiern, sondern vor allem auch der Aufruf, die gemeinsamen Anstrengungen fortzusetzen. Auch in Zukunft wird sich das UBA mit seiner Arbeit dafür einsetzen, die Umwelt für kommende Generationen lebenswerter und leiser zu gestalten. Warum die deutschen Landwirte wirklich streiken Artikel im Schweizer Magazin REPUBLIK, u.a. mit UBA-Experte Knut Ehlers. Wäsche waschen, Umwelt und Geldbeutel schonen Wer umweltbewusst waschen will, sollte nicht nur auf das Waschmittel achten. Vor allem auf einen Punkt kommt es an. Und damit lässt sich auch noch Geld sparen. UBA-Experte Marcus Gast gibt Auskunft im ZDF-Ratgeber. Nachhaltig wirtschaften: Wie die neuen EU-Regeln für Unternehmen aussehen Wasserverbrauch, CO2-Ausstoß, Umweltverschmutzung: Seit Jahresbeginn gelten in der EU neue Standards, nach denen Unternehmen über die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten berichten müssen. UBA-Experte Christoph Töpfer erklärt im Deutschlandfunk, was sich ändert.
Berlin verfügt über breit gefächerte Datengrundlagen für die Bereiche Umwelt, Gesundheit, Soziales und Stadt(-entwicklung). In der Regel erfolgt für die einzelnen Bereiche, oft vorgegeben durch gesetzliche Verpflichtungen, eine themenspezifische Beobachtung und Veröffentlichung. Die Berichterstattung zu den Themenfeldern erfolgt damit weitgehend unabhängig voneinander, ohne Verschneidungen. Die Zusammenführung unterschiedlicher Datensätze aufgrund der differierenden methodischen Vorgehensweisen, abweichenden Erhebungszyklen sowie sich unterscheidender Detaillierungsgrade stellt methodisch eine große Herausforderung dar. Der Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz soll gegenüber den fachlichen Einzelbetrachtungen einen übergreifenden Blick auf die Gesamtsituation geben, indem er vorhandene sektorale Daten auswertet und diese Daten auf kleinräumiger Ebene aggregiert. Diese kleinräumige Ebene wird durch die sogenannten Planungsräume (PLR) gebildet, sie stellen mit 542 Gebieten die differenzierteste Stufe im dreistufigen System der Lebensweltlich orientierten Räume (LOR) in Berlin dar (Stand 01.01.2021, vgl. Abb. 1 und SenStadtWohn 2020). Die Planungsräume dienen vor allem gesamtstädtischen Monitorings, etwa zur Entwicklung des Wohnungsmarkts, zur Umweltgerechtigkeit und zur sozialen Stadtentwicklung. Berlinweit ergibt sich ein Einwohnerdurchschnitt von rund 6.970 Einwohnerinnen und Einwohner pro PLR (Einwohnerstand vom 31.12.2018). Neben dieser raumbezogenen Grundlage: Lebensweltlich orientierte Räume, Raumhierarchie Planungsräume (PLR), Stand 01.01.2021 wurden für die 5 betrachteten Kernindikatoren folgende Datengrundlagen herangezogen: Kernindikator Lärmbelastung : Strategische Lärmkarten 2017, einschließlich Neuberechnung der durch die Schließung des Flughafens Tegel zum 04.05.2021 zu berücksichtigenden Lärmminderungen, Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Kernindikator Luftbelastung : Stationsdaten NO 2 2019 und Modellierungsdaten PM 2,5 2018, Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Kernindikator Thermische Belastung : Klimamodell Berlin 2015 (Umweltatlas), Karte Bewertungsindex Physiologisch Äquivalente Temperatur (PET) und Karte Lufttemperatur, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Kernindikator Grünversorgung : „Versorgungsanalyse für die städtische Versorgung mit Grünflächen (VAG)“ 2020, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Kernindikator Soziale Benachteiligung : Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2021 (MSS), Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berliner Umweltgerechtigkeitskarte: ergänzende Informationen zur einfachen Wohnlage : Mietspiegel 2021, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Bevölkerungsdichte zum 31.12.2021, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Für die abschließende Darstellung überlagert eine Ebene „weitgehend unbewohnte Fläche“ den PLR-Raumbezug, so dass die Karten sich auf die bewohnten Siedlungsgebiete konzentrieren. „Als „weitgehend unbewohnte Flächen” sind zusammengefasst: Außenbereichsnutzungen (Wald, Wasser, Landwirtschaft), großflächige Grünanlagen sowie bauliche Nutzungen, die nicht dem Wohnen dienen (Gewerbe und Industrie, Verkehrsanlagen, Technische Infrastruktur)“ (SenSW 2019, S. 78). Es muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei der Abgrenzung der “weitgehend unbewohnten Flächen” um eine generalisierte Darstellung handelt, die keinen exakt bestimmten Grenzen folgt.
Das landeseigene Schallschutzfensterprogramm als Teil des Lärmaktionsplans Berlin fördert bereits seit zehn Jahren die Verbesserung des Schallschutzes dort, wo aktive Maßnahmen zur Minderung des Verkehrslärms nicht möglich bzw. im ausreichenden Umfang nicht verfügbar sind. Das Programm fördert Anrainer von sehr lauten Straßen in Berlin und Schienen der BVG. Ausgenommen von der Förderung sind Anrainer von Autobahnen und Schienenwegen, für die bereits Bundesprogramme zur Lärmsanierung bestehen. Seit Beginn des Förderprogramms wurden schon mehr als 4,5 Millionen Euro Fördermittel bewilligt und damit rund 5.500 von Verkehrslärm betroffene Einwohner entlastet. Für 2024/2025 wurden die Fördersätze deutlich angehoben. Berechtigte erhalten bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten – maximal jedoch 15.000 Euro je Haus/Wohnung. Gefördert wird mit pauschalen Beträgen je Quadratmeter Einbaufläche der Schallschutzfenster: Schallschutzfenster haben dickere Scheiben in größeren Abständen und sorgen dafür, dass deutlich weniger Lärm in die Wohnungen eindringt. Damit ermöglichen Schallschutzfenster einen ruhigen Schlaf, der für die Gesundheit besonders wichtig ist. Gefördert werden Vorhaben, die in Berlin realisiert werden. Ob ein Gebäude von dem Programm erfasst wird, kann mit der interaktiven Karte zum Schallschutzfensterprogramm des Berliner Umweltatlas ermittelt werden – unter www.berlin.de/schallschutzfenster. Dort finden Interessierte auch detaillierte Informationen und die Antragsunterlagen. Die Förderung erfolgt freiwillig nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel und ist bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – I C 3, Brückenstraße 6, 10179 Berlin zu beantragen.
Die Auswertung der Daten ist in einem umfangreichen Kartenwerk zusammengestellt und in seinen wesentlichen Aussagen im Geoportal als Themenkarten veröffentlicht. Dabei handelt es sich zum einen um die Bearbeitung des fünfteiligen Kernindikatorensatzes, zum anderen um die darauf aufbauenden aggregierenden Mehrfachbelastungskarten, die die unterschiedlichen Themen quantitativ und qualitativ miteinander verschneiden. Die vier integrierten Mehrfachbelastungskarten bilden den Kern des integrierten Berliner Umweltgerechtigkeitsmonitorings. Kernindikatoren Kernindikator 1: Lärmbelastung (Becker; U., Becker, T. 2015) Als Lärm werden Schallereignisse beschrieben, die durch ihre individuelle Ausprägung als störend und/oder belastend für Wohlbefinden und Gesundheit wahrgenommen werden. Lärm kann insbesondere im städtischen Raum als ein zentraler, die Gesundheit beeinträchtigender Faktor benannt werden. Lärmimmissionen können je nach Expositionsumfang, -zeitraum und -dauer direkte und indirekte gesundheitliche Wirkungen nach sich ziehen. Für eine genauere Betrachtung des Umweltfaktors „Umgebungs-“Lärm bedarf es einer Kategorisierung entsprechend seiner Ursprungsquellen, die sich im Wesentlichen in die Hauptkategorien Industrie- und Gewerbelärm, Verkehrslärm (Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Fluglärm), Sport- und Freizeitlärm sowie nachbarschaftsbedingten Lärm untergliedern lassen (Niemann et al. 2005, EEA 2010). Verkehr (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) zählt im Stadtgebiet zu den Hauptverursachern von Lärm. Mit den Strategischen Lärmkarten Berlin liegen für den Stand 2012 aktuelle gesamtstädtische Berechnungen für die Hauptverursacher vor (SenStadtUm 2013b). Als Ansatz zur Ermittlung der unterschiedlichen Belastungsgrade der Berliner Planungsräume wurden eine monetäre Bewertung der Lärmwirkung und die Verknüpfung der Ergebnisse mit der sozio-demografischen Struktur auf Ebene der Planungsräume gewählt. Die Monetarisierung des Lärms erfolgt auf Grundlage des Prinzips der externen Kosten, welches die durch Lärm entstehenden Nutzenverluste finanziell abbildet. Damit wurde der Umstand berücksichtigt, dass nicht die Verursacher des Lärms dessen negative Effekte tragen, sondern diese auf Dritte (oder der Gesellschaft als Ganzes) verlagert werden. Darüber hinaus werden mit der Monetarisierung der in Dezibel gemessenen Lärmbelastung (logarithmische Skala) Vergleiche aus räumlicher oder sozialer Perspektive deutlich vereinfacht und transparenter. Die verwendeten Kostensätze entsprechen dem aktuellen Stand der Wissenschaft und geben den pro Person entstehenden Schaden durch die Belästigungswirkung und die Gesundheitsrisiken als Summe an. Berücksichtigt wurden dabei die Auswirkungen von Lärm unterschiedlicher Quellen (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr) abhängig von deren Schallcharakteristika. Hierbei wurden die Lärmimmissionen für alle Lärmarten separat ermittelt, so dass auch die Kosten der unterschiedlichen Lärmarten getrennt ausgewiesen werden können. So verdeutlicht die mit den verwendeten Kostensätzen ermittelte Höhe der externen Kosten die Dimension des Problems Verkehrslärm. Zur Einordnung in Belastungskategorien wurden die PLR nach der Höhe der externen Lärmkosten je Einwohnerin und Einwohner sortiert und zunächst in 10 Dezile unterteilt. In Anlehnung an die sozialräumliche Einteilung beim Status-Index aus dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung (SenStadtUm 2013) werden die beiden niedrigsten Dezile (20% der PLR) als gering lärmbelastet eingestuft. Die beiden am höchsten belasteten Dezile werden der hohen Kategorie zugeordnet. Analog dazu werden die verbleibenden sechs mittleren Dezile zusammengefasst. Als Ergebnis liegen für alle bewohnten PLR eine Bewertung der gesamten durch Verkehr verursachten Lärmbelastungen in drei Belastungskategorien („hoch“, „mittel“ und „gering“) vor. Die durchschnittliche Lärmbelastung pro Einwohnerin bzw. Einwohner gibt Aufschluss darüber, wie stark die Belastung unabhängig von der Einwohnerdichte der Wohngebiete ist. Jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner Berlins sind mit durchschnittlichen externen Kosten durch Verkehrslärm von knapp 45 € je Jahr belastet. Zwischen den PLR ist die Variation der Lärmbelastung hoch. In der Belastungskategorie „gering“ betragen die externen Kosten bis zu 21 €, die Belastungskategorie „hoch“ beinhaltet die Spannweite von 40 € bis zu 103 € je Einwohnerin und Einwohner. Die räumliche Verteilung der Lärmbelastung zeigt einen tendenziellen Anstieg von Stadtrandlagen in Richtung Stadtzentrum. Niedrig belastete PLR befinden sich mit Ausnahme des S-Bahn-Ringes im gesamten Stadtgebiet, hohe und sehr hohe Belastungen treten vorrangig im erweiterten Stadtzentrum auf mit Spitzenwerten im Wirkungsbereich des Flughafens Berlin-Tegel. (Kindler, A., Franck, U. 2015) Insbesondere in urbanen Gebieten tragen Verkehrs-, Industrie- und Gewerbeemissionen sowie Emissionen privater Haushalte zu einer erhöhten Schadstoffbelastung der Außen- und Innenraumluft bei (z.B. Feinstaub (PM 10 , PM 2,5 , Stickoxide (NO x ), Schwefeldioxid (SO 2 ) oder Ozon (O 3 )). Die Schadstoffe können, nach Kontakt mit den Schleimhäuten (als O 3 ) oder nach Aufnahme über den Respirationstrakt, Folgen für die menschliche Gesundheit haben; Erkrankungen der Atemwege, erhöhtes Lungenkrebsrisiko oder negative Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem sind hier zu nennen. Das Ziel der Untersuchungen bestand darin, in den 447 Planungsräumen die Luftbelastung mit Feinstaub (PM 2,5 ) und Stickstoffdioxid (NO 2 ) zu ermitteln und zu bewerten. Zunächst sollten die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung je PLR bestimmt werden, um Aussagen über unterschiedliche Konzentrationen dieser Luftschadstoffe und deren räumliche Verteilung innerhalb des Landes Berlin treffen zu können. Mit Hilfe dieser Ergebnisse wurde anschließend die Luftbelastung je PLR bewertet. Zur Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs zwischen sozialer Situation der Bevölkerung und Exposition in den PLR wurden Informationen aus dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung mit der Luftbelastung kombiniert und analysiert. Im Kontext von räumlicher Verteilung und Umweltgerechtigkeit sollen damit Grundlagen für Handlungsoptionen zur Reduzierung der Luftbelastung und Minimierung gesundheitlicher Risiken sowie zur Erhöhung der Lebensqualität und des Wohlbefindens der Bevölkerung bereitgestellt werden. Als Ergebnis liegt eine Bewertung der kombinierten Luftbelastung mit PM 2,5 und NO 2 aller Planungsräume in den drei Belastungsklassen „hoch“, „mittel“ und „gering” belastet vor. Sowohl die räumliche Verteilung von PM 2,5 als auch von NO 2 zeigen den vermuteten Konzentrationsanstieg von der Peripherie der Stadt zum Zentrum und der Umweltzone hin, wobei sich eine Tendenz zu etwas höheren Werten insbesondere bei NO 2 im Südwesten der Umweltzone zeigt. Der Anstieg der Belastung zum Zentrum wird ebenfalls deutlich, wenn die PLR nach ihrer Gesamtbelastung durch PM 2,5 und NO 2 beurteilt werden. Im Rahmen dieser umweltgerechtigkeitsorientierten Untersuchung erfolgte die Einordnung der Belastung nicht nach absoluten Werten, sondern relativ in Bezug auf die zur Zeit der Untersuchung in Berlin vorhanden Luftbelastungen (SenStadt 2011a). 2009 waren insgesamt 109 PLR (24 %) einer hohen, 259 PLR (58 %) einer mittleren, und 79 PLR (18 %) einer niedrigen Luftbelastung durch PM 2,5 und NO 2 ausgesetzt. (SRP Gesellschaft für Stadt- und Regionalplanung mbH 2015) Stadtgrün und innerstädtische Gewässer haben vielfältige Wirkungen zum Wohle des Menschen, ihre Leistungen erstrecken sich zum Beispiel auf die Bereiche Senkung des Temperaturniveaus bei gleichzeitiger Erhöhung der Luftfeuchte, Filterung der Luft von Stäuben, (eingeschränkt) Lärmminderung. Besonders aber leistet das Stadtgrün einen erheblichen Beitrag als proaktiv nutzbare Gesundheitsressource. So können die körperliche, geistige, soziale Gesundheit und das individuelle Wohlbefinden durch den Aufenthalt in der Natur durch Erholung, Naturerlebnisse und Bewegung gefördert werden. Öffentliches Stadtgrün bietet zudem Raum für soziale Begegnungen und kann z.B. im gemeinsamen Spiel von Kindern neben der Motorik, des Immunsystems, der allgemeinen körperlichen Entwicklung und Kreativität auch die Entwicklung des Sozialverhaltens und der Persönlichkeit fördern. Öffentliche Grünbereiche können eine große Bedeutung für die lokale Identität der Bevölkerung von Großstädten und überregionale Bekanntheit erlangen. Bei der Betrachtung der vorhandenen Situation in den Planungsräumen wurden wohnungsnahe (Einzugsbereich 500 m, ca. 5-10 min Gehweg) und siedlungsnahe Grünanlagen (Einzugsbereich 1.000- 1.500 m) unterschieden. Die Zuordnung zum jeweiligen Freiraumtyp erfolgte anhand der Flächengröße. Dem unmittelbar dem Wohnumfeld zugeordneten Freiraumtyp „wohnungsnah“ genügen in der Regel schon Grünanlagen geringer Flächengröße (ab 0,5 ha), zum Freiraumtyp siedlungsnah gehören alle Grünanlagen über 10 ha. Bei der Analyse der Versorgung der Bevölkerung mit Freiflächen werden in Berlin für den wohnungsnahen Freiraum 6 m 2 pro Einwohnerin bzw. Einwohner und für den siedlungsnahen Freiraum 7 m 2 /EW in den Einzugsbereichen zugrunde gelegt bzw. ein Einzugsbereich bezogener Versorgungsgrad ermittelt. Bei der Versorgungsanalyse bleibt die Ausstattungsqualität einer Grünanlage unberücksichtigt. Grundlage für die planungsraumbezogene Ermittlung der Grün- und Freiflächenversorgung ist das Fachverfahren „Versorgungsanalyse für die städtische Versorgung mit Grünflächen (VAG)“, mit vier blockbezogenen Versorgungsstufen (I, II, III, IV) sowie der Programmplan „Erholung“ im Landschaftsprogramm Berlin (SenStadtUm 2015f), der die Inhalte der Versorgungsanalyse in planerische Aussagen umsetzt. Eine ausführliche Beschreibung der hier genutzten komplexen Methode ist dem Begleittext zur Umweltatlas-Karte „Versorgung mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen“ zu entnehmen (SenStadtUm 2013a). Die Ergebnisse der Analyseschritte wurden in drei PLR-Versorgungsstufen transformiert: gut, sehr gut mittel schlecht, sehr schlecht, nicht versorgt. Auf dieser Grundlage wurde für die planungsraumbezogene Auswertung ein auf den Einzugsbereich bezogener dreistufiger Versorgungsgrad bestimmt („schlecht/sehr schlecht“, „mittel“ und „gut/sehr gut“). Die Betrachtung der flächenhaften Verteilung zeigt, dass rund die Hälfte der Berliner Bevölkerung (47 %) „gut/sehr gut“ versorgt, ein Viertel (25 %) “mittelmäßig” und ein Viertel (28 %) „schlecht/sehr schlecht“ oder „nicht versorgt“ ist. Nur 5 % der „gut/sehr gut“ versorgten Einwohnerinnen und Einwohner wohnen innerhalb, jedoch 95 % außerhalb des S-Bahn-Ringes. Die schlecht, sehr schlecht oder nicht versorgte Bevölkerung wohnt zwar zum größeren Teil innerhalb des S-Bahn-Ringes (55 %), jedoch auch zu einem erheblichen Teil außerhalb (45 %), wobei sich diese Planungsräume hinsichtlich der Baustruktur der Innenstadt (gründerzeitliche Blockstrukturen) zurechnen lassen. Es gibt einen Zusammenhang zwischen der PLR-Versorgungskategorie und der durchschnittlichen blockbezogenen Einwohnerdichte. Sowohl in der Innenstadt als auch in den Außenbezirken fällt die Versorgungsqualität mit steigender Einwohnerdichte. D.h., dass eine dichte Bebauung tendenziell das Grünflächenangebot reduziert. Hierbei ist zu beachten, dass auch Planungsräume mit höheren Einwohnerdichten teilweise eine gute Grünflächenversorgung haben. So haben 18 Planungsräume in der Innenstadt die „gute“ Versorgungskategorie 1 bei einer Einwohnerdichte von 146 EW/ha, während in den Außenbezirken 48 Planungsräume, deren Einwohnerdichte mit 163 EW/ha nur 12 % höher ist, die „schlechte“ Kategorie 3 besitzen. Die quantitative Auswertung für einen niedrigen Sozialstrukturindex bei gleichzeitig schlechter Grünversorgung zeigt folgendes Bild: Insgesamt 27 Planungsräume mit rund 269.000 Einwohner und Einwohnerinnen befinden sich in dieser Kategorie. Sie liegen überwiegend im Innenstadtbereich, wobei sich Konzentrationen in den Ortsteilen Wedding bzw. Gesundbrunnen und in Nord-Neukölln zeigen. Weiter außerhalb sind einzelne Planungsräume wie die Thermometersiedlung (Lichterfelde Süd), die Marzahner Promenade sowie die Scharnweberstraße und die Klixstraße (Reinickendorf) betroffen. Vielfach handelt es sich um Planungsräume, die weitere Belastungen (3-, 4- und 5-fach Belastung) aufweisen. (Katzschner, L., Burghardt, R. 2015) Der Wärmehaushalt des menschlichen Organismus ist eng mit der atmosphärischen Umwelt verknüpft. Neben der Lufttemperatur spielen auch die Windgeschwindigkeit, der Wasserdampfdruck und die mittlere Strahlungstemperatur eine Rolle. Neben Kleinkindern, die eine noch instabile Thermoregulation aufweisen, sind besonders häufig Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie Herz-Kreislaufschwächen oder Atemwegserkrankungen, sowie ältere Menschen gesundheitlich von Hitzeperioden betroffen. Ältere Menschen weisen teilweise multimorbide Krankheitsbilder auf, die ihre Anpassungsfähigkeit an Hitzewellen zusätzlich erschweren. Starkniederschläge, Hochwasser und Stürme stellen ein Potenzial für akute Verletzungen und psychische Beeinträchtigungen (Traumatisierung) dar. Darüber hinaus haben Temperaturanstieg und Extremwetterereignisse auch indirekte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit – durch erhöhtes Risiko der (Wieder)Verkeimung des Trinkwassers, den Anstieg von allergenen Pollen- und Infektionskrankheiten. Die klimatische Situation in Berlin ist durch den Einfluss eines kontinentalen Klimas mit einem in den Sommermonaten erhöhten Potenzial starker Wärmebelastung geprägt, das zusätzlich durch den urbanen Wärmeinseleffekt verstärkt wird. Hinzu kommt in Zeiten sommerlicher Hochdruckwetterlagen, dass die im Jahresmittel recht hohen Windgeschwindigkeitswerte eine deutliche Ventilationsschwäche erfahren, so dass auch dieser Effekt die Aufheizung und mangelnde Abkühlung der Stadt verstärken. Bei der Entwicklung des Stadtentwicklungsplans Klima (StEP Klima, SenStadtUm 2011) wurde zur Bewertung der bioklimatischen Situation der dimensionslose Bewertungsindex „PMV” zugrunde gelegt. Dabei wurde methodisch zur Bewertung der Tag- und Nachtsituation unterschiedlich vorgegangen. Für die Ermittlung der bioklimatischen Belastung im Sinne des Berliner Umweltgerechtigkeitsansatzes wurde zusätzlich ein abweichender Bewertungsindex, der PET, („Physiologisch Äquivalente Temperatur“; engl.: Physiological Equivalent Temperatur;, Angaben in °C) herangezogen. Die Begründung liegt vor allem in der Ausrichtung dieses Bewertungsansatzes, da hier stärker die umweltmedizinische Komponente in die Berechnungen eingeht. (vgl. Tabelle 2). Bestimmende Grundlage zur Bewertung waren die Werte zur nächtlichen Abkühlung. Darüber hinaus wurde jedoch auch das Potenzial an Wärmestress während des Tages mitberücksichtigt, indem Häufigkeitsauszählungen von wärmebelastenden Sommertagen durchgeführt wurden. Diese wurden definiert als Tage mit einem PMV-Wert von mindestens 1,8 bei gleichzeitig fehlender nächtlicher Abkühlung. Grundlage der Ermittlung waren Flächennutzungsinformationen wie die blockweise Bebauungsdichte. Aus diesen Eingangsdaten wurden die zusammenfassenden PET-Werte bestimmt, auf deren Basis die Zuordnung der Planungsräume zu den drei Stufen der bioklimatischen Belastung stattfand. Um den Faktor Bioklima entsprechend dem Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz bewerten zu können, war eine Aggregation der ermittelten PET-Werte auf eine dreistufige Skala notwendig. Auf der Basis der in Tabelle 2 dargestellten linearen Zuordnung von PMV-Werten zu PET-Werten wurde in einem weiteren Schritt eine dreistufige Einteilung entwickelt, bei der eine Vulnerabilitätsbewertung der betroffenen Bevölkerung im Vordergrund stand. Dazu wurden die Belastungsstufen nach den genannten Kriterien Potenzial für nächtliche Abkühlung sowie möglicher Hitzestress am Tag ermittelt und integriert. Die Analyse zeigt, dass alle Stadtstrukturen mit dichter Bebauung Wärmebelastungen aufweisen, die auch nachts nicht ausreichend kompensiert werden können. Die Hälfte der Planungsräume ist von einer hohen bioklimatischen Belastung betroffen. 170 Planungsräume sind mittel belastet und nur 49 sind unbelastet. Berlinweit weisen insgesamt 65 Planungsräume eine hohe bioklimatische Belastung und gleichzeitig eine hohe soziale Problemdichte auf. Hiervon sind insgesamt rund 612.000 Einwohnerinnen und Einwohner betroffen. Planungsräume, die gleichzeitig sowohl eine schlechte Sozialstruktur bzw. hohe Problemdichte wie auch eine hohe bioklimatische Belastung aufweisen liegen vor allem in folgenden Ortsteilen: Wedding/Gesundbrunnen, Moabit, Kreuzberg Nord (Askanischer Platz, Mehringplatz, Moritzplatz), Nord-Neukölln (z.B. Rollberge, Schillerkiez, Körnerpark, Rixdorf), Spandau (z.B. Paul-Hertz-Siedlung, Darbystraße, Germersheimer Platz, Kurstraße, Carl-Schurz-Straße), Marzahn-Hellersdorf (z.B. Marzahner Promenade, Wuhletal, Helle Mitte), Hohenschönhausen Nord (z.B. Falkenberg Ost und West), Reinickendorf (z.B. Letteplatz, Klixstraße, Scharnweberstraße, Märkisches Zentrum). Schwerpunkte sind mithin die dichte, überwiegend durch Blockstrukturen geprägte erweiterte Innenstadt und die Großsiedlungen in beiden früheren Stadthälften. (Gabriel, K. et al. 2015) Zählbare Ereignisse wie Sterblichkeit und Krankheitsanfälligkeit sind stark schichtabhängig. Darauf weisen Studien im Bereich der Gesundheitssoziologie und Public-Health-Forschung immer wieder hin. So ist statistisch belegt, dass je geringer das Einkommen von Personen, umso vorzeitiger ist deren Sterblichkeit. Gleichzeitig gilt, je niedriger die soziale Schicht, umso größer ist die Krankheitsanfälligkeit. Soziale Problemlagen weisen demnach auf ein höheres Krankheitsrisiko hin und korrelieren negativ mit einem gesunden Lebensstil – Sozialstress, Fehlernährung, mangelnde Erholungsmöglichkeiten, Arbeitsbedingungen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko beschreiben einige der möglichen Folgen. Und dennoch bedürfen die kausalen Zusammenhänge, die dahinter liegen und den klaren Richtungszusammenhang aufzeigen, noch der weitergehenden Erforschung. Es ist im Rahmen der Umweltgerechtigkeitskonzeption daher notwendig, die sozialen Unterschiede zwischen den einzelnen Quartieren bzw. Planungsräumen so genau wie möglich einzubinden. Das Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS) 2013 liefert kleinräumige Aussagen zur Veränderung der sozialstrukturellen und sozialräumlichen Entwicklung in den 447 Planungsräumen. Das Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2013 stützt sich auf ein Set von sechs Status- und sechs Dynamikindikatoren aus dem Bereich der Sozialberichterstattung, die zur Bildung zusammengefasster Indexwerte herangezogen werden, weil sie die methodische Anforderung (hohe Interkorrelation) erfüllen und gleichzeitig den Sachverhalt „Soziale Ungleichheit“ beschreiben. Die Indexindikatoren werden als „Status-“ und als „Dynamikindikatoren“ abgebildet, wobei die Dynamikindikatoren jeweils die Veränderung eines Statusindikators im Verlauf von zwei Jahren aufzeigen. In Abstimmung mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) wurden zur Erstellung der kleinräumigen Umweltgerechtigkeitsanalysen (Kern- und Ergänzungsindikatoren) sowie für die Mehrfachbelastungskarte – Berliner Umweltgerechtigkeitskarte – nur die Aussagen zum Status-Index aus dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2013 verwandt. Mit Blick auf den methodischen Ansatz der Umweltgerechtigkeitsanalyse wurde darüber hinaus – wie bei den anderen Themenfeldern – die im Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2013 verwendete 4er- Klassifikation (hoch, mittel, niedrig, sehr niedrig) zu einer 3-stufigen Klassifikation zusammengefasst, wobei die Kategorien „niedrig“ und „sehr niedrig“ zu einer Klassifikation zusammengeführt wurden. Die 3er-Klassifikation des Status-Index im Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz wird wie folgt ordinal beschrieben: „hohe/sehr hohe Problemdichte“, „mittlere Problemdichte“ und „niedrige/sehr niedrige Problemdichte“. Die Auswertung zeigt deutliche räumliche Schwerpunkte mit Planungsräumen mit niedrigem/sehr niedrigem Sozialindex. Vor allem sind dies gründerzeitlich geprägte Ortsteile im früheren Westteil der Stadt. Besonders heben sich Kreuzberg, Wedding und Nord-Neukölln sowie die Altbauquartiere im Zentrum Spandaus hervor. Ein anderer Schwerpunkt sind Großsiedlungen des sozialen bzw. des industriellen Wohnungsbaus in beiden Stadthälften. Zu nennen sind hier vor allem Märkisches Viertel und Falkenhagener Feld im Westen und Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf im Osten der Stadt. Auch „kleinere“ Großsiedlungen wie Lichtenrade Ost oder Lichterfelde Süd bilden sich in der Auswertung ab. Ergänzungsindikator 1: Sozialräumliche Verteilung der Baustruktur (Planergemeinschaft Kohlbrenner eG 2015) Die Berücksichtigung „gesunder Lebens- und Arbeitsverhältnisse“ ist ein Grundsatz des allgemeinen Städtebaurechts (§1 (6) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB 2014). Doch nicht erst mit dem Baugesetzbuch stellt die Erhaltung bzw. Schaffung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen ein wichtiges Leitmotiv städtebaulicher und architektonischer Planung dar. Der Reformwohnungsbau des früheren 20. Jahrhunderts und die Forderung nach „Licht, Luft und Sonne“ bei der Bebauung stehen stellvertretend für die (Einforderung der) Beachtung gesundheitlicher Aspekte im Städtebau. Hinsichtlich städtebaulicher Leitbilder und Ziele und ihrer Auswirkung auf Gesundheit und allgemeine Lebensqualität hat es im Prozess der Großstadtwerdung Berlins und des rasanten baulichen Wachstums jedoch unterschiedliche Einschätzungen gegeben. Beispielhaft dafür ist die sich dramatisch ändernde kulturelle Wertung der gründerzeitlichen Blockstruktur, oft als “Mietskaserne” bezeichnet. Eine Ursache dieses Bewertungswandels sind u.a. sich verändernde Umweltbedingungen. Massive Reduktion im Bereich des Hausbrandes und der industriellen Luftverschmutzung durch verbesserte Technologien und veränderte Brennstoffe einerseits, eine erhebliche Zunahme von Schallemissionen, insbesondere durch den Kfz-Verkehr, andererseits haben die Problemlagen bei den Umweltbelastungen in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert. Dabei erfuhr die städtebauliche Situation eine sich verändernde Bewertung, da die unterschiedlichen Bautypologien die verschiedenen Belastungen in unterschiedlichem Maß dämpfen oder verstärken können. In die Beurteilung der Themenfelder der gesundheitsbeeinträchtigenden Umweltbelastungen und ihre planungsraumbezogenen Bewertungen sind die Baustrukturen deshalb mit aufzunehmen. Für die Berücksichtigung der Baustruktur kann auf vorliegende umfangreiche Ausarbeitungen im Rahmen des Umweltatlas (vgl. 06.07 Stadtstruktur, SenStadtUm 2011c, und 06.08 Stadtstruktur differenziert, SenStadtUm 2011d) zurückgegriffen werden. Für die Flächentypen mit überwiegender Wohnnutzung wird dort eine Differenzierung der Flächentypen nach Nutzung, Entstehung sowie Bau- und Freiraumstruktur vorgenommen. Die dort vorgenommene Differenzierung sowohl räumlich wie strukturtypologisch hier wird auf wenige prägnante Strukturtypen reduziert, die jeweils städtebaulich ähnliche Ausprägungen aufweisen (vgl. Abb. 2): Blockrandbebauung : In dieser Kategorie lassen sich Strukturen der Gründerzeit mit denen der Zwischenkriegszeit zusammenfassen. Zeilenbebauung : In dieser Kategorie werden Bauformen der Zwischenkriegs- und Nachkriegszeit (Geschosswohnungsbau in Zeile und mit offenem Blockrand) dargestellt. Großsiedlungen : In Ost und West entstanden in den 1960er bis 1980er Jahren Großsiedlungen des Geschosswohnungsbaus, die an die Traditionen der 1920er und 1930er Jahre anknüpften und durch differenzierte Großstrukturen (Zeile, Block, Punkt) großzügige Freiflächenangebote und geeignete Gebäudestellung den Anspruch formulierten, die Umsetzung des Zieles „Licht, Luft und Sonne“ in noch größerem Maße umzusetzen. Hinweis: Die soziale Ausdifferenzierung, eine teilweise einseitige Belegung und veränderte Wohnansprüche haben diesen Bautyp z.T. zur sozialen Herausforderung werden lassen. In der Bewertung der sozialen Situation schlägt sich dieses nieder. Offene Bebauung : In dieser Kategorie werden unterschiedliche Bauformen der Siedlungs- und Einfamilienhausbebauung zusammengefasst. Baustrukturelle Merkmale haben deutlichen Einfluss auf die Belastungssituation in verschiedenen Stadträumen, allerdings teilweise mit zueinander gegenläufigen Ent- oder Belastungswirkungen (Übersicht vgl. Tabelle 4). 1 vor allem die gründerzeitliche Blockstruktur 2 Zeilenbauweise, komplexer Wohnungsbau, Reihen- und Einfamilienhausgebiete Aufgabe dieser Darstellung und Einbeziehung in die Fragestellungen der Umweltgerechtigkeit ist nicht die Korrektur der vorgenommenen Betrachtung der Themenfelder der Umweltbelastungen; bei deren Bearbeitung ist die Baustruktur bereits berücksichtigt. Die Zuordnungen können vielmehr dazu dienen, einen raschen Abgleich zwischen Umweltsituation und -bewertung mit der vorherrschenden Baustruktur zu ermöglichen und Hinweise auf städtebaulich/planerische Interventionsmöglichkeiten und Prioritätensetzungen zu geben. Da der Bautyp „Block“ hinsichtlich der Faktoren der Gesundheitsgefährdung als eher verstärkend zu bewerten ist, bedarf der Raum der besonderen Beachtung hinsichtlich der Wechselwirkungen städtebaulicher Strukturen und gesundheitlicher Risiken und der Einschätzung, welche Handlungsoption hier zur Beeinflussung der Situation bestehen. 125 Planungsräume, d.h. etwa 30% aller Räume sind nach der vorgenommenen Klassifizierung dem Typ Blockstruktur zuzuordnen. Drei Viertel dieser Planungsräume liegen im Bereich innerhalb der Ringbahn bzw. Umweltzone. Dort ist die Blockstruktur – mit wenigen Ausnahmen (Friedrichstadt, Luisenstadt, Tempelhof, Gebiete östlich des Alexanderplatzes) – die dominierende Baustruktur. Zugleich ist hier die Einwohnerdichte besonders hoch, auch im Vergleich mit der Blockstruktur außerhalb der Ringbahn. Dies gibt einen Hinweis auf die Differenzierung innerhalb dieses Baustrukturtypus. (Planergemeinschaft Kohlbrenner eG 2015) Die unterschiedlichen Baustrukturen haben verschärfende oder abschwächende Einflüsse auf die gesundheitlichen Bedingungen, auf das Wohlbefinden und die Wohnzufriedenheit. Es spielt aber auch die konkrete Lage im Umfeld eine Rolle, denn Baustrukturen gleichartiger Ausprägung können sich in der Wohnqualität u.U. deutlich voneinander unterscheiden. Der “Berliner Mietspiegel” umfasst deshalb nicht nur wohnungs- und gebäudebezogene Aussage sondern bewertet mit der Wohnlage die Umgebung eines Wohnstandortes. In die Differenzierung gehen die folgenden Merkmale ein: umgebende Nutzung, Dichte, Versorgung, ÖPNV-Anbindung, Erreichbarkeit von Naherholungsgebieten, Nachfrage und Image, Innenstadt/Außenbereich. Als zusätzliches Attribut wird eine hohe Verkehrslärmbelastung (Straße, Schiene, Luft) ausgewiesen. Durch die Wohnlage wird eine komplexe Gebietsbeschreibung auf einer dreistufigen Skala abgebildet, die durch andere gebietsbeschreibende Merkmale ergänzt wird und so zu einer differenzierteren kleinräumigen Betrachtung beitragen kann. Der Berliner Mietspiegel unterscheidet zwischen einfacher, mittlerer und guter Wohnlage. Mit den Aussagen des Mietspiegels zur Wohnlage werden die fünf Kernindikatoren und die Baustruktur weiter ergänzt bzw. konkretisiert (vgl. Abb. 3 und 4). Ansätze für die Berücksichtigung gesundheitlich relevanter Faktoren können auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse des Berliner Modellvorhabens zur Umweltgerechtigkeit weiter ausgebaut und systematisiert werden. Wie beschrieben, weist die “einfache Wohnlage” viele gesundheitlich problematische Merkmale wie die starke Verdichtung, sehr wenig Grün- und Freiflächen, überwiegend ungepflegtes Straßenbild, vielfach schlechter Gebäudezustand und teilweise starker Beeinträchtigung durch Industrie und Gewerbe auf. Ihre Bedeutung als Ergänzungsindikator zeigt sich bei der Auswertung der Daten. Im Dezember 2010 lebten in Berlin 42 % der 3,37 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner unter Adressen mit einfacher, 41 % mit mittlerer und 17 % mit guter Wohnlage. Etwa 960.000 Personen (28 %) lebten Ende 2010 an einer verkehrslärmbelasteten Adresse, davon 46 % in einfacher, 37 % in mittlerer und 17 % in guter Wohnlage. (SenStadtUm 2015d) Immer mehr Menschen leiden an Gesundheitsstörungen, deren Ursache sie in der Umwelt sehen. Sie haben große Probleme, in einer komplexen und vernetzten Welt Risiken für Umwelt und Gesundheit in ihrer unmittelbaren Wohnumgebung bzw. in den Quartieren zu bewerten. Die wissenschaftliche Bewertung und die gesellschaftliche Wahrnehmung von Gesundheitsrisiken durch Umwelteinflüsse können auseinanderliegen, so dass die Auswirkungen und die Akzeptanz in Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Bevölkerung teilweise sehr kontrovers diskutiert werden. Zudem sind die Kriterien, nach denen die Fachwelt und die Öffentlichkeit Gesundheitsrisiken beurteilen, vielfach sehr uneinheitlich. Grund hierfür ist die Fülle von unterschiedlich gearteten Risiko- bzw. Einflussfaktoren. Dies kann zur Verunsicherung in der Bevölkerung und zu Vertrauensverlust gegenüber den Behörden führen. Mit Blick auf den gesundheitsorientierten Umweltgerechtigkeitsansatz ist es wichtig, die Prozesse der Risikobewertung transparenter und effizienter zu gestalten. Vor allem in den Quartieren mit einer hohen Mehrfachbelastung sollen die Betroffenen in die Lage versetzt werden, den Sachverhalt des Risikos so weit nachzuvollziehen, dass Konsequenzen erkannt und (individuelle) Bewertungen vorgenommen werden können. Die Betroffenen sollen hierfür kein Expertenwissen benötigen, sie müssen vielmehr in die Lage versetzt werden, die Folgen zu überblicken, soweit sie bekannt sind. Vor dem Hintergrund, die besonderen Risiken rasch erkennbar zu machen, wurde aus den vorliegenden Daten die Karte des Ergänzungsindikators „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (vgl. Abb. 5) entwickelt. Um die Räume mit besonderen Gesundheits- und Umweltrisiken kenntlich zu machen, wurden die Planungsräume untersucht, in denen die beiden Kernindikatoren Lärmbelastung und Luftbelastung – abweichend von der verwandten 3-stufigenKlassifizierung (gut, mittel, schlecht) – eine deutlich über dieser Klassifizierung liegende Belastung aufweisen. In diesen Planungsräumen ist die Luft- sowie die Lärmbelastung besonders hoch; somit sind die Werte aus umweltmedizinischen Gesichtspunkten besonders bedeutsam. Als weiterer Risikoindikator wurde die „Einfache Wohnlage“ gemäß Mietspiegel (vgl. Abb. 4) gewählt. Dies sind vor allem Gebiete im stark verdichteten inneren Stadtbereich mit sehr wenigen Grün- und Freiflächen, mit überwiegend ungepflegtem Straßenbild, vielfach schlechtem Gebäudezustand und teilweise starker Beeinträchtigung durch industriell-gewerbliche Nutzungen. Als vierter Risikoindikator mit Bezug zur Luftbelastung wurde die „vorzeitige Sterblichkeit an Erkrankungen des Atmungssystems“ herangezogen (vgl. hierzu auch die Aussagen zum Ergänzungsindikator 4). Für die Gesamtstadt ergibt sich für die Auswertung einer starken Betroffenheit (hohe Mortalität bei gleichzeitig einfacher Wohnlage (mehr als 66 % der Wohnungen im PLR betroffen) in Kombination mit hoher Luft- und Lärmbelastung folgendes Bild: Von 447 PLR sind insgesamt 19 Planungsräume (PLR) betroffen. Von den insgesamt 19 Planungsräumen liegen 8 PLR im „erweiterten Innenstadtbereich” (Luftreinhaltezone nach FNP), 11 PLR außerhalb. Schwerpunkte im Innenstadtbereich sind: Mitte (Heidestraße, Soldiner Straße, Gesundbrunnen), Friedrichshain-Kreuzberg (Wassertorplatz, Viktoriapark), Tempelhof-Schöneberg (Schöneberger Insel, Germaniagarten) sowie Neukölln (Donaustraße). Ergänzungsindikator 4: Umweltbelastung, soziale Benachteiligung und kleinräumige Sterblichkeit im Land Berlin (AfS (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg), Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Gesundheit 2015)) Der Zusammenhang zwischen Umweltbelastungen, sozialer Benachteiligung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zu erhöhter Mortalität (Sterblichkeit) ist bereits seit längerer Zeit ein wissenschaftlicher Untersuchungsgegenstand in Deutschland. Die Zusammenhänge für das Entstehen von Krankheit und Tod sind jedoch in der Regel wesentlich komplexer und individueller als das sie sich aus den mehr oder weniger großräumigen Messungen und Berechnungen der Umweltsituation ableiten lassen. Daher wird der zunächst plausible gedankliche Ansatz, das bei einer Untersuchung von kleinräumiger Mortalität die Sterblichkeit in den Planungsräumen am höchsten ist, die den stärksten Belastungen ausgesetzt sind, der Wirklichkeit nicht gerecht. Denn für die im Einzelfalle wichtigen weiteren Indikatoren wie genaue Wohnlage und Wohndauer, Arbeitsplatzsituation, Freizeitverhalten, individuelles (gesundheitsschädliches) Verhalten (z.B. durch Rauchen), fehlen in der Regel die notwendigen Informationen. Trotz dieser Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit notwendiger Zusatzinformationen kann davon ausgegangen werden, dass die Kriterien Alter, soziale Lage und die unterschiedlichen Umweltbelastungen einen maßgeblichen Einfluss auf die Verteilung der Sterbefälle haben und für eine planungsraumbezogene Ersteinschätzung herangezogen werden können. Um festzustellen, in welchem Ausmaß die unterschiedlichen Umweltbelastungen zur (zusätzlichen) Mortalität beitragen, muss in der Analyse vor allem der Einfluss der oben genannten „Störvariablen“ Alter und soziale Lage berücksichtigt werden. Eine diesbezügliche kleinräumliche Analyse der Mortalität im Land Berlin war möglich, weil Angaben zur Mortalität, zur Altersstruktur und zur sozialen Lage der Bevölkerung für die Planungsräume für die Jahre 2006 bis 2012 verfügbar sind. In Berlin verstarben im benannten Zeitraum jährlich zwischen ca. 31.000 und etwas mehr als 32.000 Personen. Ca. 70 % aller Sterbefälle gingen auf ein Grundleiden aus dem Bereich der Neubildungen (Krebsleiden) bzw. der Krankheiten des Kreislauf- oder des Atmungssystems zurück. Für die Auswertung in dieser Analyse war es nötig, eine Ursache der Mortalität zu finden, bei der sowohl eine ausreichend große Anzahl von Fällen als auch eine nachvollziehbare Verbindung mit Umweltbelastungen vorlagen. Hierfür wurden Atemwegserkrankungen (u.a. Bronchitis, Pneumonie, Asthma) ausgewählt. Es ist hinreichend belegt, dass eine Erkrankung an Neubildungen bzw. an Krankheiten des Kreislaufsystems sehr stark mit der sozialen Lage der Betroffenen korreliert. Hier spielen neben eventuellen Umweltbelastungen vor allem die Lebensbedingungen bzw. das gesundheitsrelevante Verhalten eine große Rolle bei der Sterblichkeit. Lungenkrebs z.B. kann sowohl durch Rauchen als auch durch langjährige Exposition zu Umweltbelastungen entstehen. Die Mortalität durch Atemwegserkrankungen korreliert ebenfalls deutlich mit dem Status-Index auf der PLR-Ebene, jedoch ist hierbei die mögliche Verbindung mit Umweltbelastungen offenkundiger als bei Kreislauferkrankungen und die eventuelle Verfälschung durch Störvariablen (Confounder) wie Lebensstilfaktoren (Rauchen) nicht ganz so stark wie bei Lungenkrebs. Die Analysen mittels Korrelationsberechnungen des Zusammenhangs zwischen der Standardisierten Mortalitätsrate für Atemwegserkrankungen und den Umweltgerechtigkeitsindikatoren weisen zumindest auf relativ starke lineare Zusammenhänge mit dem Status-Index (soziale Lage) in den Planungsräumen hin. Da viele Informationen auf der individuellen Ebene fehlen, ist es anhand der vorliegenden Daten jedoch nicht möglich festzustellen, inwieweit diese eher auf lebenstil- oder umweltbezogenen Faktoren beruhen. Für belastbare Aussagen sind weitere Untersuchungen zu diesem Sachverhalt nötig. (Gabriel, K. et al. 2015) Auch künstliches Licht ist ein potenzieller Belastungsfaktor. So stört künstliches Licht in der Nacht den circadianen Rhythmus („rings um den Tag“, bezieht sich auf den biologischen Rhythmus) des Menschen und führt zu einem Ungleichgewicht in der Produktion verschiedener Hormone, insbesondere des Melatonin, welches mit dem Tag-Nacht-Rhythmus des Menschen verbunden ist. Auch kann die Störung dieses Rhythmus zu einem erhöhten Brust- und Darmkrebsrisiko führen, was besonders für Schichtarbeiter von Bedeutung ist. Dieser Umstand führte zur Einführung des Begriffs der Lichtverschmutzung, der sich auf die negativen Auswirkungen künstlichen Lichts bezieht. Auf der anderen Seite steht Licht als eine soziale Komponente. Die Ausleuchtung von Außenbereichen in der Nacht wird generell als positiv wahrgenommen, beleuchtete Bereiche gelten als freundlicher und sicherer. Diese doppelte Bedeutung des künstlichen Lichts in der Nacht führt zu der Frage, wie die nächtliche Beleuchtung Berlins verteilt ist. Um eine Antwort auf diese Frage zu erhalten, war es notwendig einen zuverlässigen Überblick über die künstliche Beleuchtung bei Nacht zu ermitteln. Dabei wurde nicht, wie bei Untersuchungen zur Helligkeit von Städten üblich, auf Satellitenbilder zurückgegriffen, sondern ein anderer Ansatz gewählt. Aus einem Überflug der Stadt im Jahr 2010, die über zwei Drittel der Stadtfläche abdeckte, entstand ein georeferenziertes Mosaik mit einer Auflösung von 1 m 2 , welches eine flächendeckende Analyse der Stadt ermöglichte. Hierbei ist zu beachten, dass allein himmelwärts emittiertes Licht aufgenommen werden konnte. Seitlich abgestrahltes Licht, wie es aus den Fenstern von Häusern tritt, kann mit dieser Methode nicht erfasst werden. Mithilfe dieser Nachtaufnahme „Berlin bei Nacht“ war es möglich, die nächtliche Beleuchtung Berlins auf LOR-Ebene zu bringen. Um dies umsetzen zu können, wurde der „Brightness Factor“ (Helligkeitswert) ermittelt, welcher ursprünglich auf die Ermittlung der Helligkeit von einzelnen Landnutzungstypen angewendet wurde (Kuechly 2012). Hierbei wird der Mittelwert der Helligkeit eines Landnutzungstyps mit dem Gesamtmittelwert der Stadt verrechnet und der hieraus entstehende Helligkeitswert ergibt einen guten Durchschnittswert für die Beleuchtungssituation in einem Landnutzungstyp an. Es ergaben sich folgende Anteile an Licht für die Stadt: Das gleiche Prinzip wurde im Folgenden auch für die Ermittlung der Lichtverschmutzung in den Planungsräumen (PLR) genutzt. Der Tabelle 5 folgend wurden hierbei die Helligkeitswerte der Straßen für die Ermittlung der Helligkeit vor Ort verwendet, da diese den größten Anteil an der Beleuchtung der Stadt liefern und zudem einen gleichmäßigen, direkten Einfluss auf die Häuser und Umgebung der Menschen haben. Des Weiteren konnte so ein Maskierungseffekt vermieden werden, wie er bei einer Gesamtbetrachtung des PLR eingetreten wäre. Als anschauliches Beispiel hierfür dient der Planungsraum Waldidyll/Flughafensee, in welchem sich der Flughafen Tegel befindet. Auf einer Nachtaufnahme einer der deutlichsten Punkte, verschwindet der Einfluss des Flughafens bei einer Gesamtbetrachtung des PLR aufgrund des wesentlich größeren Anteils an Waldfläche. Die Verwendung der bei den übrigen Indikatoren genutzten 3-stufigen Bewertungsskala führte zu einer gleichförmig anmutenden Verteilung der Lichtbelastung innerhalb der Stadt. Mit Ausnahme des PLR „Unter den Linden Süd“ befinden sich alle anderen PLR im mittleren und niedrigen Belastungsniveau. Dabei ergibt sich eine generelle Tendenz der höheren Lichtverschmutzung zum Stadtzentrum hin. Eine Untersuchung auf einen Zusammenhang mit sozial problematischen Wohnräumen ergab kein eindeutiges Ergebnis. Die Belastung mit einem übermäßigen Anteil künstlichen Lichts bei Nacht kann daher nicht unmittelbar mit sozial schwächeren Schichten in Verbindung gebracht werden, sondern scheint eine Problematik darzustellen, die den gesamten Innenstadtbereich betrifft, in den Randbezirken Berlins jedoch eher von untergeordneter Bedeutung zu sein scheint.
Halle (Saale), 08.10.2010 EU-Lärmkartierung in Sachsen-Anhalt geht in die zweite Stufe Zur Schaffung der Voraussetzungen für den Vollzug der zweiten Stufe der EU- Lärmkartierung in Sachsen-Anhalt fand am 6. Oktober 2010 eine gemeinsame Informationsveranstaltung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt und des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt statt, die sich an die Vertreter der 121 eingeladenen Gemeinde- und Landkreisverwaltungen richte- te. Vor den Gemeinden stehen bei der Bestandsaufnahme der aktuellen Lärmsi- tuation an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und im Einwir- kungsbereich des Großflughafens Leipzig/Halle bis zum 30. Juni 2012 erhebli- che Herausforderungen organisatorischer und finanzieller Art, betonte Klaus Rehda, Präsident des Landesamtes für Umweltschutz. Wie sich bereits während der ersten Stufe der EU-Lärmkartierung gezeigt hat, führte die Übernahme der Lärmkartierung an Autobahnen durch das Lan- desamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt für die betroffenen Gemeinden zu einer spürbaren Entlastung. Deshalb wird auch in der zweiten Stufe die Lärm- kartierung an Autobahnen mit einer Gesamtlänge von 428 km von unserem Landesamt übernommen. Dennoch verbleibt eine große Zahl an Bundes- bzw. Landesstraßen unseres Bundeslandes mit einer Gesamtlänge von nahezu 1.000 Kilometer, die gemäß der im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregel- ter Zuständigkeit von den Gemeinden kartiert werden müssen. Die Lärmkartie- rung an den Haupteisenbahnstrecken erfolgt durch das Eisenbahn- Bundesamt. Die Erfassung des Fluglärms wird gemeinsam durch die Umwelt- verwaltungen der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt vorgenommen. Aus der in den strategischen Lärmkarten dargestellten aktuellen Verkehrs- lärmsituation müssen die betroffenen Gemeinden bis zum 18. Juli 2013 unter Beteiligung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne erstellen, die Maßnahmen zur Lärmminderung aufzeigen. Neben den Mitarbeitern der Landesumweltverwaltung standen den Gemein- devertretern kompetente Vertreter aus dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt, dem Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt und dem Eisenbahn-Bundesamt Rede und Antwort. Abschließend stellte ein Mitarbeiter der Landeshauptstadt Magdeburg beispiel- haft eine konkrete Maßnahme zur Lärmminderung – den geplanten Bau einer gekröpften Schallschutzwand am nördlichen Magdeburger Ring - vor, die im Ergebnis der Lärmaktionsplanung während der ersten Stufe der EU- Lärmkartierung als Lärmschwerpunkt ermittelt worden war. Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Nr.: 09/2010 E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1