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Lokaler, nationaler und internationaler umweltschonender Güterverkehr – Datenbericht zum Transformationsdialog und UBA Forum mobil und nachhaltig

Der Bericht enthält Verkehrsstatistiken, Umweltwirkungen und ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen des lokalen, nationalen und internationalen Güterverkehrs. Neben dem See- und Luftverkehr wurden auch einschlägige Eckwerte für den Straßen-, Schienen und Binnenschiffsverkehr zusammengestellt. Die Umweltwirkungen umfassen – soweit möglich – Luftschadstoffe, Lärm und den Flächenverbrauch. In vertiefenden Abschnitten wurden die Trennwirkungen durch Verkehrsnetze und ausgewählte Segmente der urbanen Logistik untersucht. Der Bericht soll Interessierten einen umfassenden Überblick über die Bedeutung des Güterverkehrs und seinen Wirkungen auf Umwelt und ⁠ Klima ⁠ geben. Veröffentlicht in Texte | 89/2024.

Lokaler, nationaler und internationaler umweltschonender Güterverkehr – Datenbericht zum Transformationsdialog und UBA Forum mobil und nachhaltig

Der Bericht enthält Verkehrsstatistiken, Umweltwirkungen und ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen des lokalen, nationalen und internationalen Güterverkehrs. Neben dem See- und Luftverkehr wurden auch einschlägige Eckwerte für den Straßen-, Schienen und Binnenschiffsverkehr zusammengestellt. Die Umweltwirkungen umfassen – soweit möglich – Luftschadstoffe, Lärm und den Flächenverbrauch. In vertiefenden Abschnitten wurden die Trennwirkungen durch Verkehrsnetze und ausgewählte Segmente der urbanen Logistik untersucht. Der Bericht soll Interessierten einen umfassenden Überblick über die Bedeutung des Güterverkehrs und seinen Wirkungen auf Umwelt und ⁠Klima⁠ geben.

Modellintegration des Transport-Visualisierungsmodells (TraViMo) und dem Transport Emission Model (TREMOD)

Der Forschungsbericht erläutert die Umsetzung der Modellintegration des Transport-Visualisierungsmodells TraViMo mit dem Transport ⁠ Emission ⁠ Model TREMOD. Ziel war es, die räumlich und sachlich differenzierten Verkehrsstatistiken aus TraViMo mit den Umweltwirkungen des Güterverkehrs aus TREMOD zu kombinieren. Dafür wurden geeignete Indikatoren für den Straßen- und Schienenverkehr sowie der Binnenschifffahrt analysiert und zusammengeführt. Veröffentlicht in Texte | 49/2022.

Anhang III - Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Waschwasser mit Ladungsrückständen

Anhang III - Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Waschwasser mit Ladungsrückständen (Ausgabe 2018) Bestimmungen zur Anwendung der Tabelle Für die Einleitung von Waschwasser 1) mit Ladungsrückständen aus Laderäumen oder Ladetanks, die den in Teil B Artikel 5.01 der Anwendungsbestimmung definierten Entladungsstandards entsprechen, sind abhängig von dem Ladungsgut und dem Entladungsstandard der Laderäume und Ladetanks in der folgenden Tabelle die Abgabe-/Annahmevorschriften angegeben. Die Spalten der Tabelle haben folgende Bedeutung: Spalte 1: Angabe der Güternummer nach dem einheitlichen Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik ( NST ) mit einer geringfügigen Änderung der Zuordnung der Güter zu den Güternummern aufgrund der chemischen Beschaffenheit und der Umwelt-Risikobewertung. Spalte 2: Güterart, Beschreibung nach NST mit einer geringfügigen Umsortierung aufgrund der chemischen Beschaffenheit und der Umwelt-Risikobewertung. Spalte 3: Einleitung des Waschwassers in das Gewässer erlaubt unter der Bedingung, dass vor dem Waschen der jeweils geforderte Entladungsstandard A: besenrein oder nachgelenzt in den Laderäumen oder Ladetanks oder B: vakuumrein in den Laderäumen eingehalten worden ist. Spalte 4: Abgabe des Waschwassers a. durch Einleitung in eine dafür geeignete Kanalisation (zu einer Kläranlage) oder b. durch Abfuhr zu einer Kläranlage oder c. in eine Wasseraufbereitungsanlage beim Ladungsempfänger oder der Umschlagsanlage oder der Waschwasserannahmestelle über die dafür vorgesehenen Anschlüsse unter der Bedingung, dass vor dem Waschen der jeweils geforderte Entladungsstandard A: besenrein oder nachgelenzt in den Laderäumen oder Ladetanks oder B: vakuumrein in den Laderäumen eingehalten worden ist. Enthält das Waschwasser absetzbare Substanzen (wie z. B. Partikel oder Sand), die die Kanalisation zusetzen können, sind diese Substanzen vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation nach Möglichkeit mittels geeigneter Mittel und Techniken abzuscheiden (z. B. in einem Absetzbecken oder über Koaleszenzabscheider). Die unter den Buchstaben a bis c genannten Annahmestellen (Kläranlage oder Wasseraufbereitungsanlage) müssen, sofern die innerstaatlichen Bestimmungen der Vertragsparteien dies vorsehen, zugelassen sein. Spalte 5: Abgabe des Waschwassers an Annahmestellen zur Sonderbehandlung S. Das Behandlungsverfahren hängt von der Art des Ladungsgutes ab, in der Regel Abfuhr des Waschwassers in eine geeignete Behandlungsanlage zur Aufbereitung (keine Abgabe an eine kommunale Kläranlage). Sofern durch eine entsprechende Bemerkung in Spalte 6 angezeigt, ist auch ein alternatives Verfahren, z. B. Aufspritzen auf die Lagerhaltung, möglich. Vor dem Waschen ist auch bei Sonderbehandlung des Waschwassers - sofern technisch möglich - mindestens der Entladungsstandard A (besenrein oder nachgelenzt) einzuhalten. Spalte 6: Hinweise zu Anmerkungen in den Fußnoten. Die Abgabe des Waschwassers in Anwendung der Entladungsstandards erfolgt entsprechend der Angaben in den Spalten 3 bis 6. Ein "X" in Spalte 3 oder 4 bedeutet, dass es verboten ist, Waschwasser auf diesem Weg zu entsorgen. Ist in Spalte 4 keine Angabe vorhanden, kann die Abgabe des Waschwassers dennoch auf diesem Weg erfolgen, sofern mindestens der in Spalte 3 angeführte Entladungsstandard eingehalten wird (ein strengerer Entladungsstandard ist immer erlaubt). Weitere Hinweise zur Anwendung der Tabelle Entsprechen die Laderäume oder Ladetanks vor dem Waschen nicht mindestens dem geforderten Entladungsstandard A oder B, ist eine Abgabe des Waschwassers zur Sonderbehandlung S erforderlich. Liegen Ladungsrückstände aus verschiedenen Gütern vor, richtet sich die Entsorgung nach dem Gut mit der strengsten Abgabe-/Annahmevorschrift in der Tabelle. Hierbei sind auch die dem Waschwasser zugesetzten Hilfsstoffe (z. B. Reinigungsmittel) zu berücksichtigen. Waschwasser, das Reinigungsmittel enthält, darf nicht ins Gewässer eingeleitet werden. Für die in Anhang III aufgeführten Güter, die mit Mineralöl oder anderen Stoffen verunreinigt sind, die eine Sonderbehandlung nach Anhang III erfordern, ist bei der Reinigung der Ladetanks oder der Laderäume eine Sonderbehandlung S des Waschwassers erforderlich. Bei Beförderung von Versandstücken wie zum Beispiel Fahrzeugen, Containern, Großpackmitteln, palettierter und verpackter Ware richtet sich die Abgabe-/Annnahmevorschrift nach den in diesen Versandstücken enthaltenen losen oder flüssigen Gütern, wenn infolge von Beschädigungen oder Undichtigkeiten Güter ausgelaufen oder ausgetreten sind. Niederschlagswasser und Ballastwasser aus waschreinen Laderäumen und Ladetanks kann in das Gewässer eingeleitet werden. Niederschlagswasser und Ballastwasser aus nicht waschreinen Laderäumen und Ladetanks kann in das Gewässer eingeleitet werden, wenn der in Spalte 3 geforderte Entladungsstandard nach dem Entladen des zuletzt beförderten Produkts eingehalten worden ist. Waschwasser von besenreinen Gangborden und von sonstigen leicht verschmutzten Oberflächen wie z. B. Lukendeckeln, Dächern usw. darf in das Gewässer eingeleitet werden. Die Abgabe von Waschwasser zur Sonderbehandlung ist, auch wenn in Spalte 5 nicht gefordert, grundsätzlich möglich. Vor dem Waschen ist auch bei Sonderbehandlung des Waschwassers - sofern technisch möglich - mindestens der Entladungsstandard A (besenrein oder nachgelenzt) einzuhalten. Tabelle 0 Land-, forstwirtschaftliche und verwandte Erzeugnisse ( einschl. lebende Tiere) Tabelle 1 Andere Nahrungs- und Futtermittel Tabelle 2 Feste mineralische Brennstoffe Tabelle 3 Erdöl, Mineralöl, -erzeugnisse, Gase Tabelle 4 Erze und Metallabfälle Tabelle 5 Eisen, Stahl und NE -Metalle (einschl. Halbzeug) Tabelle 6 Steine und Erden (einschl. Baustoffe) Tabelle 7 Düngemittel Tabelle 8 Chemische Erzeugnisse Tabelle 9 Fahrzeuge, Maschinen, sonstige Halb- und Fertigwaren, besondere Transportgüter 1) Beachte bezüglich der Anwendung der Entladungsstandards: Zum Waschwasser gehört auch das Niederschlags- oder Ballastwasser, das aus dem jeweiligen Laderaum oder Ladetank stammt (siehe Begriffsbestimmung in Artikel 5.01 Buichstabe l). Stand: 28. Dezember 2022

Modellintegration des Transport-Visualisierungsmodells (TraViMo) und dem Transport Emission Model (TREMOD)

Das Emissionsberechnungsmodell "TREMOD" (Transport Emission Model) bildet den motorisierten Verkehr in Deutschland bzgl. seiner Fahr- und Verkehrsleistung, Energieverbräuche und den resultierenden Schadstoffemissionen für Realjahre ab 1960 (bis aktuell 2020) und für Szenarienjahre bis 2050 ab. Im Auftrag des Umweltbundesamts wurde es vom ifeu entwickelt und kontinuierlich fortgeschrieben. Hierbei werden die Verkehrsmengen sowie Emissionen nach unterschiedlichen Kriterien differenziert, wie bspw. nach Straßentyp oder Verkehrsmittel. Eine geographische Lokalisierung der Emissionen innerhalb Deutschlands erfolgt indes nicht. Das Transport-Visualisierungsmodell "TraViMo" wurde vom Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) entwickelt, um ein Verständnis zu räumlich und sachlich differenzierten Verkehrsströmen und den hierdurch verursachten Belastungen der Verkehrsinfrastruktur zu schaffen. TraViMo beinhaltet komplexe und umfangreiche Datenbestände zu regional und sachlich differenzierten Verflechtungsdaten des Güterverkehrs in Deutschland. Diese können mit TraViMo ausgewertet und analysiert werden. Der Schwerpunkt liegt insb. auf der flexiblen und anschaulichen grafischen Darstellung der Verkehrsströme. Erstellt wurde TraViMo mit der Business Intelligence Software "Tableau". Das aktuelle Vorhaben dient der Zusammenführung von TraViMo und TREMOD, um die räumlich und sachlich differenzierten Verkehrsstatistiken aus TraViMo mit den Umweltwirkungen des Güterverkehrs aus TREMOD zu kombinieren. Daraus wird eine verbesserte Grundlage für die Beantwortung relevanter Fragestellungen (z. B. Zentralitätskonzept, Ableitung von SAQ-Kurven, Infrastrukturangebot) in Hinblick auf Verlagerungsstrategien erwartet. Es wird beschrieben wie Schnittstellen zwischen den beiden Modellen geschaffen werden. In einem weiteren Arbeitspaket wird überprüft, welche Alternativen es zu Tableau gibt und für die Umsetzung des Vorhabens am geeignetsten ist. Abschließend werden unterschiedlich Nutzungskonzepte vorgeschlagen und ein Tutorial zu der Bedienung von TraViMo mitsamt den neuen Funktionen gegeben. Quelle: Forschungsbericht

Aktualisierung der Modelle TREMOD/TREMOD-MM für die Emissionsberichterstattung 2020 (Berichtsperiode 1990-2018)

Im Rahmen des Projekts Nr. 123 135 „Aktualisierung TREMOD für die Berichterstattung 2020“ wurden aktuelle Daten (u.a. Verkehrsstatistiken, Emissionsfaktoren, Kraftstoffabsätze) zur Berechnung der Verkehrs-Emissionen bis zum Bezugsjahr 2018 in das Modell TREMOD aufgenommen und die Version TREMOD 6 erstellt. Die Verbrauchs- und Emissionszeitreihen 1990-2018 des Verkehrssektors wurden neu berechnet sowie das Trendszenario „2019-2050“ fortgeschrieben. Die dargestellten Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen sind Grundlage der deutschen Emissionsberichterstattung. Sie können darüber hinaus als Grundlage für die Bewertung umweltpolitischer Maßnahmen im Verkehrssektor dienen. Veröffentlicht in Texte | 116/2020.

Verkehrszählstellen Hamburg

Der Datensatz enthält alle Verkehrszählstellen in Hamburg für den Kfz-, Rad- und Fußverkehr. Hierbei wird unterschieden zwischen Dauerzählstellen, jährlichen Zählstellen, Pegeln und Bedarfszählstellen. An „Dauerzählstellen“ wird der Kfz-Verkehr mittels Induktionsschleifen automatisch 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr erfasst. An „Jährlichen Zählstellen“ wurde bis einschließlich 2020 der Verkehr mindestens einmal im Jahr in der Regel von 6-19 Uhr meist durch eine manuelle Verkehrszählung erfasst. Seit dem Jahr 2021 wurden diese manuellen Verkehrszählungen durch den Einsatz von Infrarotsensoren weitgehend abgelöst. Aus den Dauerzählstellen und aus den Jährlichen Zählstellen werden „Pegel“ abgeleitet, an denen die für jedes Jahr ermittelten durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV, DTVw) in die Verkehrsstatistik einfließen (Beobachtung der langjährigen Verkehrsentwicklung). An „Bedarfszählstellen“ wird der Verkehr unregelmäßig und ausschließlich anlassbezogen (z.B. im Zusammenhang mit verkehrlichen Planungen oder Untersuchungen), meist durch eine manuelle Verkehrszählung, in der Regel von 6-19 Uhr erfasst. Inhalt der Daten ist die Zählstellennummer, die Lagebezeichnung und das Datum der letzten Zählung. Die Ergebnisse der Zählungen (Verkehrsstärken) werden über diesen Dienst nicht veröffentlicht. Für die Recherche von Verkehrsstärken können die Dienste unter der Schlagwortsuche "Verkehrsstärke" genutzt werden. Mit dem Übergang der Bundesautobahnen und Bundesstraßen Freie Strecke an die Autobahn GmbH des Bundes am 01.01.2021 werden die Zähldaten für diese Strecken nicht mehr durch die BVM veröffentlicht.

Archiv - Neuigkeiten aus dem Jahr 2014

Archiv - Neuigkeiten aus dem Jahr 2014 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 Datum Link / Rubrik Beschreibung 22. August 2014 Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung - GGAV ) 21. August 2014 Fährenbetriebsverordnung (FäV) (Interner Link) / Schifffahrtsrecht Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen (Fährenbetriebsverordnung - FäV ) 17. März 2014 Verkehrsstatistik Um die Informationsqualität für die Nutzer zu steigern, werden die Inhalte von ELWIS auf "schifffahrtsrelevante Informationen" konzentriert. In diesem Zusammenhang wurden folgende Daten verschoben: Statistische Daten zum Durchgangsverkehr an ausgewählten Schleusen, zum Binnenschiffsverkehr in Deutschland, die Verkehrsberichte der Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sowie die Veränderungen des Schiffsbestandes der deutschen Binnenflotte finden Sie ab sofort ausschließlich auf den Seiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ( WSV ) über folgenden Link: www.gdws.wsv.bund.de/DE/service/statistik/statistik-node.html (Externer Link) . 26. Februar 2014 RIS s , Telematik Um die Informationsqualität für die Nutzer zu steigern, werden die Inhalte von ELWIS auf "schifffahrtsrelevante Informationen" konzentriert. In diesem Zusammenhang wurden folgende Daten verschoben: Die Übersicht der von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes veröffentlichten Inland- ENC ist ab sofort über folgenden Link zu erreichen: www.elwis/Service/Inland-ENC-der-WSV/index.html (Interner Link) . Informationen zu Telematikanwendungen in der Binnenschifffahrt sowie zur Öffentlichkeitsarbeit sind ab sofort über Service > Telematikanwendungen (Interner Link) zu erreichen. Stand: 26. März 2024

Erhebung des Quer - und Längsverkehrs Rad und Fuß im Bereich Bahnhofplatz Konstanz - Evaluation und wissenschaftliche Dokumentation

Das Projekt "Erhebung des Quer - und Längsverkehrs Rad und Fuß im Bereich Bahnhofplatz Konstanz - Evaluation und wissenschaftliche Dokumentation" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Institut für Mobilität & Verkehr - imove durchgeführt. Die Stadt Konstanz beabsichtigt den Bereich des Bahnhofplatzes neu zu gestalten. Dabei sollen alle Anforderungen verkehrlicher, funktionaler und gestalterischer Art Berücksichtigung finden. Gleichzeitig besteht großes Interesse diese vielschichtigen Anforderungen durch den Entwurfsansatz 'Shared Space' oder den der Schweizer 'Begegnungszonen' zu integrieren und damit zu einem überzeugenden funktionalen und gestalterischen Gesamtkonzept zu gelangen. In diesem Zusammenhang wird zunächst eine verkehrliche Analyse durchgeführt. Dabei werden auch die Aspekte des Verkehrsverhaltens bzw. des auftretenden Längs- und Querverkehrs durch Fußgänger und Radfahrer Berücksichtigung finden. Die vorgesehenen Entwurfsprinzipien basieren auf einem Miteinander von Fußgänger-, Rad- und Kfz-Verkehr. Daher ist es für eine Beurteilung zwingend erforderlich für alle Verkehrsteilnehmergruppen entsprechende Daten vorliegen zu haben. Solche Daten sind für den Untersuchungsbereich und die Verkehrsmittel Fußgänger und Radfahrer bis dato nicht verfügbar und werden durch imove im Rahmen einer Verkehrserhebung ermittelt.

Aktiv mobil - Wirksame Voraussetzungen für eine nachhaltige Mobilitätswende in Kommunen: TV 3 - Kinder und ältere Menschen als Maßstab für Anforderungen der aktiven Mobilität an den Straßenraum

Das Projekt "Aktiv mobil - Wirksame Voraussetzungen für eine nachhaltige Mobilitätswende in Kommunen: TV 3 - Kinder und ältere Menschen als Maßstab für Anforderungen der aktiven Mobilität an den Straßenraum" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Planersocietät Frehn Steinberg Partner GmbH durchgeführt. Ziel des Teilvorhabens ist es, Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Anforderungen von Kindern und älteren Menschen an die Gestaltung des Straßenraums zu gewinnen und zusammen zu tragen. Es ist die Frage zu beantworten, wie der Straßenraum gestaltet sein müsste und welche Elemente hilfreich sind, damit er für die aktive Mobilität von Kindern und älteren Menschen sicher ist und als attraktiv wahrgenommen wird. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden zu einer anschaulichen Fachbroschüre verdichtet, die Kommunen und Politik als Handlungsempfehlung dient und auch für die Allgemeinheit von Interesse ist. Fuß- und Radverkehr sind die umweltfreundlichsten und aktivsten Arten der Fortbewegung. Die Verkehrsstatistik zeigt, dass besonders Kinder und Jugendliche, aber auch Menschen ab 60 Jahren deutlich häufiger zu Fuß unterwegs sind als andere Altersgruppen. Kinder nutzen auch stärker das Rad und den ÖPNV als andere. Menschen im Rentenalter nutzen gegenüber Jüngeren den ÖPNV auch etwas mehr und fahren vergleichsweise häufig mit dem Rad. Die jüngste und die älteste Altersgruppe nutzen demnach in hohem Maße den Umweltverbund im Nahverkehr und legen damit ein entsprechend umweltfreundliches Mobilitätsverhalten an den Tag. Gleichzeitig sind gerade diese Altersgruppen als zu Fuß Gehende und Radfahrende besonders häufig von Verkehrsunfällen betroffen. Ziel muss es daher sein, Menschen, die sich umweltfreundlich fortbewegen, durch eine an ihren Bedürfnissen orientierte Straßenraumgestaltung besser zu schützen und die aktive Mobilität damit insgesamt zu unterstützen. Die "Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie", die das Umweltbundesamt 2018 vorgelegt hat, empfehlen, die Rahmenbedingungen für den Fußverkehr zu verbessern, um eine sozial- und geschlechtergerechte Mobilität zu unterstützen, die Teilhabe aller Altersgruppen und der Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu fördern und einen Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit zu leisten.

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