Der Datensatz enthält die Infrastrukturdaten zum PrioBike-Projekt. Grüne Welle Der bisherige Fokus auf die Priorisierung des motorisierten Individualverkehrs wird aufgebrochen und um den nichtmotorisierten Individualverkehr erweitert. Mit der Hinterlegung verkehrsmittelscharfer Progressionsgeschwindigkeiten und Verkehrsmengen erfolgt eine multimodale Koordinierung der LSA-Steuerung entlang bestimmter Strecken. Eigens für den Radverkehr wurde an ausgewählten Streckenabschnitten eine Koordinierung aufeinander folgenden Ampeln/Ampelphasen geschaltet (auch Grüne Welle genannt). Hierbei wird der Fokus auf stark frequentierte Radfahrrouten gelegt, sodass diese Verbindungsrouten komfortabler und möglichst ohne Stopps durchfahren werden können. Für jede Grüne Welle gelten zum Teil unterschiedliche Geschwindigkeiten und zeitliche Gültigkeiten die in den Attributen des jeweiligen Streckenabschnitts hinterlegt sind. Geschwindigkeitsempfehlung Geschwindigkeitssäule Dammtor Anhand der Geschwindigkeit der Radfahrenden und der Zeit, die vergeht bis die Ampelanlage auf "Grün" schaltet, ermittelt die Säule eine individuelle Geschwindigkeitsempfehlung für jeden Radfahrenden. Das System berechnet die individuelle Ankunftszeit an der Ampelanlage, vergleicht dies mit der aktuellen Ampelphase und spiegelt die Information an die Säule zurück. Anhand von vier Symbolen informiert die Säule Radfahrenden, ob die nächste grüne Ampel rechtzeitig erreicht werden kann oder nicht. Der Anzeiger soll das Fahrradfahren spürbar komfortabler und flüssiger gestalten sowie helfen, Wartezeiten an roten Ampeln zu vermeiden. Visualisierung der Geschwindigkeitsempfehlungen: - Grüner Haken: Geschwindigkeit halten - Gelber Pfeil nach oben/unten: Geschwindigkeit steigern/reduzieren (senken) - Rotes Kreuz: Ampel wird bei Rot erreicht Geschwindigkeitsempfehlung Lauflichter Grün-leuchtende Bodenleuchten zur Geschwindigkeitsempfehlung: Auf dem Pergolenradweg geben 18 Lauflichter Radfahrenden optisch eine Geschwindigkeitsempfehlung, damit sie möglichst bequem und kraftsparend die Grünphase der nächsten Ampel über die Saarlandstraße erreichen können. Durch die in einer Reihe eingelassenen Bodenleuchten entsteht der Eindruck eines durchgehenden grünen Lichtbandes, das sich mit der üblichen Durchschnittsgeschwindigkeit von Radfahrenden (hier 20 km/h) auf die Lichtsignalanlage zu bewegt. Befinden sich Radfahrende innerhalb des leuchtenden „Grünbandes“ (zwischen der ersten und letzten grün-strahlenden Bodenleuchte) und folgen diesem mit entsprechender Geschwindigkeit, erreichen sie die Ampel bei Grün. Das grüne Leuchtband visualisiert somit die Grünphase für Radfahrende. Sicherheitshinweis für Radfahrende Um die Verkehrssicherheit, vor allem für vulnerable Verkehrsteilnehmer:innen (vulnerable road users – VRU) wie Radfahrer:innen oder Fußgänger:innen, zu erhöhen werden die VRUs im Knotenbereich durch Sensorik (z.B. Radare, Lidare oder Kameras) erfasst und als anonyme Objekte an die vernetzten Verkehrsteilnehmer:innen übermittelt. Diese können mit den zusätzlichen Informationen ihr Fahrverhalten anpassen, um Kollisionen zu vermeiden. Um nicht-vernetzten Radfahrenden einen Schutz vor abbiegendem Kfz und Lkw zu bieten, wurde diese Kreuzung mit Radarsensorik ausgerüstet. Die Sensorik detektiert Radfahrende sowie Kfz/Schwerlastverkehr und sendet bei erkannter, bevorstehender Kollision ein Signal an Bodeneinbaulichter die sofort aufleuchten und den Fokus auf die erkannte Gefahr lenken. Optimierte Ampelschaltung für den Radverkehr Die knotenpunktspezifische LSA-Steuerung ermöglicht es Radfahrenden kraftsparender ans Ziel zu kommen, da für Radfahrende in der Grundstellung ein Dauergrün sowie eine variable Freigabezeit je nach Bedarf zur Verfügung gestellt wird. Somit muss seltener am Knoten gebremst werden. Je nach Tag und Tageszeit werden daher verschiedene „Dauergrün-Programme“ geschaltet. Die Steuerung erfolgt verkehrsabhängig und ist mit einer sogenannten Busvorrangschaltung ausgestattet (d.h. der Bus hat oberste Priorität und Vorrang). Das Dauergrün für den Fuß- und Radverkehr besteht solange, bis eine MIV-Anforderung eintritt. Diese liegt dann vor, sobald ein Kfz in den Erfassungsbereich der Ampel einfährt und durch die dortige Wärmebildkamera detektiert wird. Ist dies der Fall, behält der Fuß-/Radverkehr noch eine Freigabezeit. Besonderheiten der einzelnen Standorte sind in den Attributtabellen der jeweiligen Standorte zu finden.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) lädt zur Informationsveranstaltung zum geplanten Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke in Berlin-Pankow ein. Datum: Donnerstag, 10. April 2025 Uhrzeit: 17:00 Uhr Ort: SenMVKU, Großer Saal, Brunnenstraße 110 D–111, 13355 Berlin Themen: Ersatzneubau der Brücke Gleiserneuerung an der Schönhauser Allee Verkehrsplanung während der Bauzeit Das Projektteam stellt die Planungen vor und beantwortet Ihre Fragen. Hinweis: Anmeldung erforderlich unter der E-Mail info-tiefbau@senmvku.berlin.de (bitte Personenzahl angeben). Der Einlass ist nur mit bestätigter Anmeldung garantiert. Planungsphase Die Schönhauser Allee Brücke ist Teil der gleichnamigen Hauptverkehrsstraße, die zum Straßennetz der Stufe II (übergeordnete Straßenverbindung) gehört und Teil der Bundesstraße 96a ist. Die Brücke liegt im Ortsteil Prenzlauer Berg des Bezirkes Pankow. Das Bauwerk liegt in einem dicht bebauten Mischgebiet. Im Umfeld befinden sich die Schönhauser Allee Arcaden, sowie eine Vielzahl von Geschäften, Restaurants und medizinischen Einrichtungen. Das Umfeld der Schönhauser Allee Brücke stellt mit seinen vielfältigen Verknüpfungen des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Straßenbahn, S-Bahn und U-Bahn einen wichtigen Knotenpunkt zwischen den einzelnen Verkehrsträgern dar. Die Besonderheit an diesem Knotenpunkt sind die unterschiedlichen Ebenen, in denen die Verkehrsträger verkehren und die Vernetzung dieser Ebenen miteinander: Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Unter Berücksichtigung einer Vielzahl an Randbedingungen, u.a. aus den bestehenden Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern (Straßenbahn, S-Bahn, U-Bahn und Fernbahn), dem Berliner Mobilitätsgesetz sowie den beengten Platzverhältnissen aufgrund der vorhandenen Bebauungen wird derzeit der Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke geplant. Die Planungsleistungen für die Erstellung der Entwurfsplanung sind beauftragt und in Bearbeitung. Mit den daraus resultierenden Ergebnissen werden anschließend in enger Abstimmung mit allen Beteiligten die weiteren Planungs- und Genehmigungsprozesse eingeleitet und durchgeführt. Für die Aufrechterhaltung der Versorgung mit Medien während der Bauzeit, ist eine temporäre Leitungsbrücke westlich der Schönhauser Allee in Planung. Die Planungen werden in enger Abstimmung mit den Versorgungsunternehmen, den unmittelbar Betroffenen und den zuständigen Behörden durchgeführt. Der vorhandene Fußgängertunnel, der eine wichtige Verknüpfung zwischen dem S- und U-Bahnhof darstellt, wird auch nach dem Ersatzneubau erhalten bleiben. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten untersucht, um die Qualität dieser Wegebeziehung für die Fahrgäste bestmöglich zu gestalten. Der Umfang der Planungen wird zwischen den Beteiligten, der DB InfraGo, der BVG und der SenMVKU abgestimmt. Die Gründung des vorhandenen Hochbahnviadukts, auf dem die U-Bahnlinie 2 der BVG verkehrt, muss im Rahmen des Ersatzneubaus erneuert werden. Die Planungsleistungen für die Erstellung der Vor- und Entwurfsplanung sind beauftragt und in Bearbeitung. Mit den daraus resultierenden Ergebnissen werden anschließend in enger Abstimmung mit allen Beteiligten die weiteren Planungs- und Genehmigungsprozesse eingeleitet und durchgeführt. Im Zuge des Ersatzneubaus werden auch die Haltestellen der Straßenbahn barrierefrei ausgebaut und in die Mittelpromenade unter das Hochbahnviadukt verlegt. Damit werden die Verknüpfungen zwischen der S-Bahn, der Straßenbahn und der U-Bahn verbessert. Im Rahmen des Ersatzneubaus wird der entlang der Schönhauser Allee bereits teilweise errichtete geschützte Radverkehrsstreifen auch über die erneuerte Brücke geführt. Voraussichtliche Bauzeit: 2027 bis 2032 Aufgrund der komplexen Randbedingungen sowie der baulichen, terminlichen und baulogistischen Abhängigkeiten muss das Bauvorhaben in mehrere Bauphasen, mit mehreren Bauabschnitten und einzelnen Baulosen untergliedert werden. Insgesamt sind für den Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke 4 Hauptbauphasen vorgesehen: Vorbereitend werden alle Maßnahmen für den Ersatzneubau des westlichen Teils der Schönhauser Allee Brücke durchgeführt. Als erste vorlaufende Baumaßnahme wird westlich neben der Schönhauser Allee die temporäre Leitungsbrücke errichtet. Die Leitungsbrücke wird während der gesamten Bauzeit die Versorgungsleitungen aufnehmen, die derzeit über die Schönhauser Allee Brücke verlaufen. Die Versorgungsunternehmen verlegen dazu Ihre Leitungen aus dem vorhandenen Brückenbauwerk auf die temporäre Leitungsbrücke. In der Hauptbauphase 1 wird der westliche Teil der Schönhauser Allee Brücke zurückgebaut und an gleicher Stelle neu errichtet. Nach Abschluss dieser Hauptbauphase ist der westliche Teil der Schönhauser Allee Brücke wieder für den Verkehr nutzbar. In der Hauptbauphase 2 werden alle vorbereitenden Maßnahmen für den Ersatzneubau des östlichen Teils der Schönhauser Allee Brücke und der Mittelpromenade unter dem Hochbahnviadukt durchgeführt. Einzelne Versorgungsunternehmen werden in dieser Bauphase Ihre Leitungen von der temporären Leitungsbrücke in das neu errichtete westliche Brückenbauwerk verlegen. In der Hauptbauphase 3 wird der östliche Teil der Schönhauser Allee Brücke zurückgebaut und an gleicher Stelle neu errichtet. Nach Abschluss dieser Hauptbauphase ist der östliche Teil der Schönhauser Allee Brücke wieder für den Verkehr nutzbar. In der Hauptbauphase 4 werden die Ausstattungen errichtet bzw. komplettiert und die Arbeiten abgeschlossen. Nachdem die Versorgungsunternehmen Ihre Leitungen von der temporären Leitungsbrücke in das neu errichtete östliche Brückenbauwerk verlegt haben, wird die Leitungsbrücke zurückgebaut. Weitere Bauphasen ergeben sich aus den noch abzustimmenden Baumaßnahmen zum Ersatzneubau des Fußgängertunnels und möglicher weiterer Baumaßnahmen im Bahnsteigbereich. Zeitplan Ziel ist es, Ende 2025 / Anfang 2026 mit dem Bau der temporären Leitungsbrücke zu beginnen, um 2027 mit den Hauptbauphasen für den Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke beginnen zu können. In Abhängigkeit von den erarbeiteten und abgestimmten Bautechnologien sollen innerhalb von fünf Jahren die Bauleistungen für den Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke durchgeführt werden: 2025 / 2026 vorbereitende Maßnahmen für das westliche Brückenbauwerk und Errichtung der temporären Leitungsbrücke einschließlich Leitungsverlegungen ab 2027 Hauptbauphase 1 (Rückbau und Neubau des westlichen Brückenbauwerkes) Hauptbauphase 2 (vorbereitende Maßnahmen für das östliche Brückenbauwerk) Hauptbauphase 3 (Rückbau und Neubau des östlichen Brückenbauwerkes) Hauptbauphase 4 (Ausstattung, Finalisierung und Rückbau temporäre Leitungsbrücke) Um die verkehrlichen Auswirkungen durch den Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke auf den Kreis der Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten, wird unter Einbeziehung aller Verkehrsträger ein Gesamtverkehrskonzept entwickelt und mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Die Verkehrsführungen orientieren sich an den Hauptbauphasen. Während der Errichtung der Leistungsbrücke wird es zu temporären Einschränkungen, insbesondere in der Dänenstraße und während der Leitungsverlegungen der Versorgungsunternehmen abschnittsweise in der Schönhauser Allee, kommen. Während des Ersatzneubaus der Schönhauser Allee Brücke wird der motorisierte Individualverkehr (MIV), der Radverkehr und der Fußgängerverkehr in beiden Richtungen über die jeweils befahrbare Seite der bestehenden Brückenseite geführt. Für den Radverkehr werden eigenständige Radfahrstreifen angelegt. Der durchgängige Straßenbahnverkehr muss während der Baumaßnahme unterbrochen werden. Südlich der Schönhauser Allee Brücke wird die Straßenbahnlinie M1 enden. Nördlich der Schönhauser Allee Brücke wird ein Schienenersatzverkehr zum U-Bahnhof Vinetastraße eingerichtet. Während der einzelnen Hauptbauphasen lassen sich temporäre Unterbrechungen des S- und U-Bahnverkehrs nicht vermeiden. Die Einschränkungen werden so gering wie möglich gehalten und mit den betroffenen Verkehrsträgern abgestimmt. Während der temporären Unterbrechungen werden Ersatzverkehre eingerichtet. Die Schönhauser Allee Brücke besteht aus drei Teilbauwerken, die seit 1886 in mehreren Baustufen errichtet worden sind: 1913 erfolgte die Eröffnung der U-Bahnlinie A (heute U2) 1927 erfolgte eine große Erweiterung der U-Bahnlinie, die auch das heutige Erscheinungsbild prägt 1962 wurde der Verbindungstunnel zwischen der S-Bahn und der Mittelpromenade der U-Bahn errichte In den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts erfolgte eine umfangreiche Grundinstandsetzung der U-Bahn-Station sowie der Neubau der Schönhauser Allee Arcaden mit einem Fußgängerbereich über den Gleisen der Bahn. Die Baumaßnahme wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit Bundes- und Landesmitteln gefördert.
Baustellen im öffentlichen Straßenland sind in Berlin keine Seltenheit. Der Verkehrsteilnehmer bekommt sie durch Sperrungen und Einschränkungen direkt zu spüren. Gebaut wird aus den unterschiedlichsten Gründen, so müssen: Straßen in verkehrssicherem und benutzungsfähigem Zustand gehalten, die Straßeninfrastruktur ausgebaut, Arbeiten an Leitungen für Gas, Wasser, Abwasser u. Strom ausgeführt, Gleise der Tram und U-Bahnen saniert oder neu gebaut, oder Hochbauten errichtet werden. Für die Einrichtung von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenland ist neben der nach Berliner Straßengesetz notwendigen Erlaubnis zur Sondernutzung – Berliner Straßengesetz §§ 11 und 12 – eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung von Arbeitsstellen nach § 45 StVO einzuholen. Die Die Abt. VI (Verkehrsmanagement) erteilt die verkehrsrechtliche Anordnung für das übergeordnete Straßennetz in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger. Übergeordnetes Straßennetz Berlin (Karte im Geoportal) Für alle anderen Straßen wird die Anordnung von der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Bezirke erteilt. Die Anordnung regelt im Einzelfall: wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet wird, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind und ob und wie der Verkehr zu regeln ist. Sie enthält: Verkehrszeichenpläne, ggf. Umleitungspläne sowie evtl. Pläne für Lichtsignalanlagen, und berücksichtigt: die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten, die für das Bauverfahren und den Verkehr erforderlichen Platzverhältnisse und unterschiedliche Bauphasen. Alle für die Erteilung erforderlichen Pläne und Erläuterungen hat der Bauherr rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Abt. VI (Verkehrsmanagement) vorzulegen. Hier finden Sie Online-Formulare zur Beantragung von Nutzung öffentlichen Straßenlandes für Ihre Baumaßnahme. Formulare im Bereich Mobilität
Grundhafte Erneuerung der Petersburger Straße Am Montag, dem 16.09.2024, beginnt mit der Einrichtung der bauzeitlichen Verkehrsführung das Bauvorhaben zur Erneuerung der Petersburger Straße. Diese Baumaßnahme umfasst den grundhaften Ausbau der Petersburger Straße, auf einer Länge von ca. 880 m, im Bereich zwischen Bersarinplatz und Landsberger Allee, im Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Der Bauanfang befindet sich unmittelbar am Anschlussbereich der Petersburger Straße an den signalisierten Knotenpunkt Landsberger Allee. Pressemitteilung vom 05.09.2024 Ausführungsphase Das Vorhaben „Erneuerung der Petersburger Straße“ umfasst den grundhaften Ausbau der Petersburger Straße, auf einer Länge von ca. 880 m, im Bereich zwischen Bersarinplatz und Landsberger Allee, im Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. Die Petersburger Straße, ein Teilabschnitt der Bundesstraße B96a, ist Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes der Bundeshauptstadt und hat im Netz eine maßgebliche Verbindungsfunktion zu erfüllen. Damit hat sie eine große Bedeutung für den motorisierten Individualverkehr. Sie nimmt die Verkehre des nord-süd-gerichteten Durchgangsverkehrs auf und stellt eine Verbindung zwischen den Stadtteilen Prenzlauer Berg und Friedrichshain dar. Gleichzeitig ist sie, aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung und vielen, darin integrierten Gewerberäumen, mit einem hohen Anteil an Erschließungs- und Lieferverkehr belegt. Der Bauanfang befindet sich unmittelbar am Anschlussbereich der Petersburger Straße an dem signalisierten Knotenpunkt Landsberger Allee. Die Ausbaustrecke endet im Bereich des Anschlusses der Petersburger Straße an die Kreisfahrbahn des Bersarinplatzes. siehe Lagepläne zur Ausführungsplanung Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Die Erneuerung der Petersburger Straße ist auf Grund des baulichen Zustandes der Fahrbahnen, der Geh- und Radwege sowie aufgrund von Defiziten hinsichtlich der Verkehrssicherheit dringend erforderlich. Der vorhandene Zustand der Verkehrsanlagen erfüllt bereits heute nicht mehr die verkehrlichen Anforderungen. Aus diesen Gründen wird bei der Erneuerung der Verkehrsanlagen der Petersburger Straße, ein neu geordneter Straßenquerschnitt umgesetzt, der die Anforderungen und Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer auf angemessene Weise berücksichtigt. Dies beinhaltet den grundhaften Ausbau der beiden Richtungsfahrbahnen, einschließlich ihrer Seitenräume sowie die Wiederherrichtung der Freianlagen im Mittelstreifen (ausschließlich Gleisanlagen der BVG). In diesem Zusammenhang werden 123 Baumneupflanzungen in den Seitenräumen, 13 Ergänzungspflanzungen im Mittelstreifen und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung sowie der Lichtsignalanlagen umgesetzt. Der ruhende Verkehr wird künftig in Längsaufstellung entlang der beiden Richtungsfahrbahnen angeordnet. Der Radverkehr verläuft, auf zwei baulich getrennt angelegten Radwegen, in den jeweiligen Seitenräumen. Die Trennung zwischen Fuß- und Radverkehr erfolgt durch die Anordnung eines Grünstreifens mit eine Breite von 2,50 m. Zur besseren Erreichbarkeit der Haltestellen der Straßenbahn in Mittellage, sind in Abstimmung mit der BVG, zusätzliche Querungshilfen an den Haltestellen vorgesehen. Voraussichtliche Bauzeit: III. Quartal 2024 bis III. Quartal 2027 Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2024 vorgesehen. Mit dem Umbau erfolgen umfangreiche Arbeiten der Ver- und Entsorgungsunternehmen zur Erneuerung und Erweiterung ihrer Netze. Durch die Vielzahl der Bauaktivitäten ist von einer Bauzeit von ca. drei Jahren auszugehen. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Straßenbau, Baumpflanzungen, Verkehrszeichenbrücke, Straßenausstattung, Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen) betragen rund 15 Mio. Euro , hinzukommen die Kosten für den Aus-, Um- und Neubau der Ver- und Entsorgungsanlagen. Die Straßenbauausführung erfolgt in mehreren Bauphasen. Der Durchgangsverkehr sowie der Anlieger- und Lieferverkehr wird zwischen Bersarinplatz und der Landsberger Allee während der gesamten Bauzeit gewährleistet. Die Straßenbahntrasse (MetroTram-Linie M10) der BVG, einschließlich der Haltestellen („Straßmannstraße“ und „Bersarinplatz“), bleiben während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt in Betrieb. Die Durchführung der Straßenbauarbeiten erfolgt unter Vollsperrung einer Richtungsfahrbahn. Der motorisierte Fahrzeugverkehr wird in dieser Zeit, jeweils auf der gegenüberliegenden Richtungsfahrbahn im Gegenverkehr, mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung, geführt. Im unmittelbaren Baubereich wird ein mindestens 1,50 m breiter Gehweg für den Fußverkehr angeboten und Querungsmöglichkeiten vorgesehen. Für den Radverkehr wird ebenfalls bauzeitlich ein Radweg von mindestens 1,50 m je Richtung angelegt. Für die Baudurchführung wird die Gesamtmaßnahme, in Abhängigkeit von Funktionalität und Verkehrsführung, in 3 Bauphasen unterteilt, welche zeitversetzt ausgeführt werden. So kann die Petersburger Straße während der gesamten Bauzeit weiterhin in beiden Fahrtrichtungen befahren werden. 1. Bauphase: Bauarbeiten auf der Ostseite (Herstellung Fahrbahn einschl. Gehweg und Einmündungen) 2. Bauphase: Umbauphase zwischen 1 und 3 3. Bauphase: Bauarbeiten auf der Westseite (Herstellung Fahrbahn einschl. Gehweg und Einmündungen) Am 16.09.2024 wurde die 1. Bauphase eingerichtet und die Verkehrsführung in Betrieb genommen. Der Verkehr beider Fahrtrichtungen wurde auf die westliche Fahrbahn verschenkt. Es erfolgte ein Fahrstreifenreduzierung von zwei auf einen Fahrstreifen je Richtung. Parallel hierzu wird auch der Radverkehr geführt. Ab der Kochhannstraße wird der Radverkehr in Fahrtrichtung Landsberger Allee durch das Baufeld geführt. Der Gehweg ist weiterhin auf beiden Seiten nutzbar. Die Anliegerstraßen (Matternstr., Kochhannstr. , Ebelingstr.) sind in beide Richtungen abgebunden, nur die westliche Mühsamstraße ist frei. Der Abschluss der Arbeiten und Überführung in die 2. Bauphase erfolgt in rd. 18 Monaten. Wir bitten um Verständnis für die durch die Baumaßnahme einhergehenden Einschränkungen und empfehlen das Baugebiet zu umfahren.
Ziel der Berliner Verkehrspolitik ist es, die Verkehrssicherheit für die Menschen in der Stadt zu erhöhen. Außerdem soll das Miteinander auf den Straßen Berlins verbessert werden. Dies wird nur gelingen, wenn wir den Bedürfnissen möglichst aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gerecht werden. Dabei geht es beispielsweise um Schulwegsicherheit und um einen guten Verkehrsfluss. Vor diesem Hintergrund hat die Senatsverwaltung in den ersten Wochen nach Antritt des neuen Senats Radverkehrsprojekte überprüft. Insgesamt 19 Radwegeplanungen, bei denen der Baustart in den nächsten 3 Monaten vorgesehen war, wurden noch einmal auf den Prüfstand gestellt. Eine eigens eingesetzte Task Force nahm dabei eine ganzheitliche Betrachtung des Verkehrsgeschehens vor. Damit ist die Überprüfung der Planungen für Radwege im Hauptverkehrsnetz beendet. Die damit einhergegangene temporäre, kurzfristige Aussetzung der Mittelzusagen ist aufgehoben. Alle betroffenen Planungen und Haushaltsmittel (3 Ausnahmen) sind damit wieder freigegeben. Die bisherigen Planungen wurden auf ihre Verkehrssicherheit und mit Blick auf alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie den Verkehrsfluss hin untersucht. Es handelte sich um Hauptstraßen in zehn Bezirken (Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Mitte, Treptow-Köpenick, Pankow, Reinickendorf). Die Task-Force sieht beispielsweise Handlungsbedarf bei der Ampelschaltung in der Hauptstraße in Schöneberg. Die Ampelanlagen werden modernisiert, so dass die Verkehrsflüsse optimiert, ein sicheres Miteinander von Fußgängern, Radfahrern, ÖPNV und Autos gewährleistet wird. Die Umsetzung der aktuellen Planungen wird mit Blick auf eine notwendige Leistungsfähigkeit der Hauptstraße im Rahmen eines Monitorings mit Evaluation untersucht. Betrachtet wird, ob die wegfallende Fahrspur zu überstauten Knotenpunkten, Rückstauungen des fließenden Verkehrs und einer Verdrängung in die Nebenstraßen führt. Die Haupt- und Grunewaldstraße werden mit den genannten Anpassungen freigegeben. Folgende weitere Hauptstraßen wurden mit Anpassungen freigegeben – hier entstehen nach Überprüfung optimierte Radwege: Hansastraße (Pankow) 1,55 km Grellstraße (Pankow) 2,47 km Köpenicker Landstraße , Baumschulenweg, Bulgarische Straße nördlicher Teil (Treptow- Köpenick) 3,6 km Hermannstraße (Neukölln) 1,42 km Hellersdorfer Straße Anschluss Ernst-Bloch-Straße (Marzahn-Hellersdorf) 50 m Siegfriedstraße (Lichtenberg) 495 m Sonnenallee (Neukölln) 1,13 km Adlergestell (Treptow-Köpenick) 2,64 km Folgende Hauptstraßen wurden nach Überprüfung ohne Änderungen freigegeben: Opernroute (Wilmersdorf-Charlottenburg) 4,1 km Michaelbrücke (Friedrichshain-Kreuzberg) 120 m Scharnweberstraße (Friedrichshain-Kreuzberg) 1,1 m Schlesische Straße , Köpenicker Straße, Bethaniendamm, Obere Freiarchenbrücke (Friedrichshain-Kreuzberg) 3,8 km Scheffelstraße , Möllendorfstraße, S-Bahnbrücke (Lichtenberg) 1 km Gülzower Straße , Gutenberg-, Hellersdorfer Straße (Marzahn-Hellersdorf) 327 Meter Folgende Hauptstraßen werden vorerst noch nicht freigegeben. Hier ist eine Neubetrachtung der Planungen notwendig. Stubenrauchstraße (Neukölln) 1,2 km Roedernallee (Reinickendorf) 790 Meter Blankenfelder Chaussee (Pankow) 1,9 km
Planungsphase Die östliche Bucher-Straßen-Brücke (ÖBS) befindet sich im Stadtbezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz und überführt die Bucher Straße über je 2 S-Bahn und Fernbahngleise der Deutsche Bahn (DB) AG. Über Rampen / Dammbauwerke grenzt die ÖBS in südöstlicher Richtung an die Straße Am Brendegraben sowie an die Hauptanschlussstelle (HAS) Bucher Straße der A 114 und in nordwestlicher Richtung an die LSA (Lichtsignalanlagen) gesteuerte Pankgrafenstraße. Die Bucher Straße / Hobrechtsfelder Chaussee ist mit 23.000 Kfz/Werktag im Querschnitt (Stand 03/2014) verkehrlich belastet und nimmt nördlich der A 114 eine übergeordnete Verbindungsfunktion (Stufe ll) für die Ortsteile Französisch Buchholz, Karow und Buch wahr. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Die östliche Bucher-Straßen-Brücke (BW 19209, kurz ÖBS) überquert im Zuge der Bucher Straße die Gleisanlagen der DB AG (Fernbahnstrecke 6087 und S 8 [S Zeuthen/Grünau S Hohen Neuendorf]). Das Brückenbauwerk wurde 1974 mit vorgespannten Fertigteilträgern errichtet. Bei der Herstellung der Fertigteile wurde Hennigsdorfer Spannstahl der Sorte St140/160 verwendet. Der verwendete ölschlussvergütete Spannstahl des VEB(Volkseigener Betrieb) Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf gilt als stark gefährdet gegenüber wasserstoffinduzierter Spannungsrisskorrosion. Durch regelmäßige Brückenprüfungen konnten schwerwiegende Schäden am Brückenbauwerk festgestellt werden, welche in Summe zu einer schlechten Zustandsnote des Bauwerks geführt haben. Neben der Verkehrssicherheit ist die Situation im Berliner Nordost-Raum und den angrenzenden Brandenburgischen Landkreisen geprägt von einer ständigen Zunahme der Stadt-Umland-Verflechtungen. Dieser Zuwachs ergibt sich u. a. durch anhaltende Suburbanisierungsprozesse sowohl bezogen auf die Wohnbevölkerung als auch auf gewerbliche Standorte und zudem infolge verändertem Verkehrsverhalten. Der nordöstliche Verflechtungsraum, speziell der Bezirk Pankow von Berlin ist auch bezogen auf die Entwicklung neuer Flächen für Wohn- und Gewerbegebiete besonders aktiv. Da diese Prozesse noch nicht abgeschlossen sind, muss mit weiteren Zuwächsen im Verkehr gerechnet und damit grundsätzlich eine Zunahme der Verkehrsbelastung gegenüber den heutigen Bestandszahlen prognostiziert werden. Zur Erhaltung und Verbesserung der Verkehrssicherheit und der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit ist es zwingend erforderlich, die östliche Bucher-Straßen-Brücke durch einen Neubau zu ersetzen. Im Planungsprozess des Ersatzneubaus ist neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit auch die Verkehrsentwicklung zu berücksichtigen. Damit der Ersatzneubau dem zukünftigen Verkehrsaufkommen der östl. Bucher Straße gerecht werden kann, ist vorgesehen, den neuen Straßenquerschnitt der östlichen Bucher-Straßen-Brücke auf drei Fahrbahnstreifen à 3,25 m mit beidseitig anschließenden Gehweganlagen à 2,00 m sowie Radwegen einschl. Sicherheits-, Beleuchtungsstreifen à 3,00 m zu erweitern. Der neue Straßenquerschnitt wird von der Straße Am Brendagraben bis zur Pankgrafenstraße geführt. Nördlich der östlichen Bucher-Straßen-Brücke ist zur Weiterentwicklung und Engpassbeseitigung im Berliner S-Bahnnetz eine Wendeanlage mit Abstellkapazitäten zu errichten. Weiterhin ist es erforderlich, einen zusätzlichen S-Bahnhof im Bereich der Brücke zu errichten, um den Bedarf aus dem Flächennutzungsplan sowie der Bedarfsplanung des Berliner Nahverkehrs gerecht zu werden. Der S-Bahnhof wird durch Zugänge auf dem Brückenbauwerk mit einer Bushaltestelle auf, vor oder hinter der Brücke an das Straßennetz angeschlossen. Voraussichtliche Bauzeit: noch in Planung Das Brückenbauwerk besteht aus einem Überbau, weshalb es erforderlich wird zunächst eine Behelfsumfahrung zu errichten, um den Verkehr auf der Bucher Straße aufrecht zu erhalten. Im Nachgang der Errichtung der Behelfsbrücke erfolgt der Rückbau des Bestandsbauwerkes inklusive 30 m Rampe und der Bau des Ersatzneubaus. Der Ersatzneubau überspannt stützenfrei mit rund 60 m die zweigleisige S-Bahnstrecke 6009 (S-Bahnlinie S 8 [S Zeuthen/Grünau S Hohen Neuendorf]), den Bahnhof Bucher Straße mit weiteren zwei Gleisen sowie die Fernbahnstrecke 6087 (Regionalexpresslinie RE 5 [Rostock/Stralsund Lutherstadt Wittenberg/Falkenberg (Elster)], Regionalbahnlinie RB 12 [Templin Berlin-Lichtenberg]). Neben der Verlängerung der lichten Weiten um ca. 30 m aufgrund des neuen Bahnhofs unterhalb der Brücke, ist es erforderlich, das Brückenbauwerk und die Rampen für den neuen Regelquerschnitt um rund 10 m zu verbreitern. Die Gradiente der Bauwerke wird an den Bestand angepasst und für den zukünftigen Verkehr optimiert, um allen Verkehrsteilnehmern eine möglichst angenehme Nutzung zu ermöglichen. Ergänzend zu den Verbreiterungen der Verkehrswege wird eine Straßenbeleuchtung für den gesamten Streckenabschnitt vorgesehen. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist nach dem aktuellen Planungsstand für das Jahr 2026 vorgesehen. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Bucher Straße wird vor Beginn der Rückbauarbeiten eine Behelfsbrücke errichtet, um eine Umfahrungsstrecke einzurichten. Ziel und Inhalt der Planungsaufgabe ist es, die Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich zu halten. Konkrete Angaben zur Verkehrsführung können erst nach Abschluss der Vorplanung erfolgen.
Mit Anfang März steigen die Temperaturen spürbar und viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer holen ihre Zweiräder aus dem Winterquartier. Gerade nach einigen Monaten Fahrpause sind eine gute Vorbereitung und besonnene Fahrweise hilfreich, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Hinzu kommt, dass sich auch die übrigen Verkehrsteilnehmer erst einmal wieder darauf einstellen müssen, dass wieder vermehrt Motorräder unterwegs sind. Um schwere Motorradunfälle zu verhindern, sensibilisiert die Landespolizei alljährlich u. a. mit ihrer Verkehrspräventionsaktion „Sicher durch den Harz“ alle Verkehrsteilnehmenden. Dabei kommen die Polizistinnen und Polizisten bei Veranstaltungen in der Harzregion mit den Motorradfahrenden ins Gespräch, klären über die Gefahren im Straßenverkehr auf und geben Verhaltensempfehlungen für sicheres Fahren. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang appelliert zu rücksichtsvollem und vorsichtigem Fahren: „Mit dem Beginn der Motorradsaison geht es nicht nur um den Fahrspaß, sondern auch um Verantwortung für sich und andere. Die Bikerinnen und Biker sind bei einem Unfall nahezu ungeschützt. Es gibt weder Gurt noch Airbag oder Knautschzone, die im Ernstfall vor Verletzungen schützen können. Außerdem trägt jede und jeder einzelne dazu bei, dass die Straßen sicherer werden – durch Aufmerksamkeit, Rücksichtnahme und eine vorausschauende Fahrweise.“ Der technisch einwandfreie Zustand der Maschinen sollte Grundvoraussetzung dafür sein, dass die Motorräder wieder auf die Straße kommen. Die Landespolizei wird daher bei den verschiedensten Maßnahmen die Kräder genauer in den Blick nehmen. Dazu gehört auch die Einhaltung der Verkehrsregeln sowie die Kontrolle von unzulässigen und viel zu lauten Anlagen. Hintergrund : Motorradfahren kann gefährlich sein. Das zeigt ein Blick auf die Verkehrsunfallbilanz für das Jahr 2023: 887 Verkehrsunfälle, mit 585 verletzten Personen und 17 tödlich Verunglückten. Dabei waren, wie in den Vorjahren, in 65 Prozent dieser Fälle die Kradfahrenden auch Unfallverursacher. Die Verkehrsunfallbilanz für das Jahr 2024 wird Ende April veröffentlicht. Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Voraussichtlich am 24. Februar beginnen im Burgenlandkreis umfangreiche Bauarbeiten an der Bundesstraße (B) 91. Für rund 2,7 Millionen Euro werden die Ortsdurchfahrten Deuben und Naundorf ausgebaut. „Wenn alles fertig ist, entspricht die vielbefahrene Straße modernsten Regelwerken. Über die komfortabel ausgebauten Fahrbahnen kann der Verkehr die Orte flüssiger und vor allem sicherer passieren als zuvor. Davon profitieren Autofahrer und Anlieger gleichermaßen“, erklärte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, vor dem Baustart. Die Vorbereitungen für das umfangreiche Vorhaben laufen bereits seit November 2024. Nachdem die provisorischen Umfahrungen für die Busse des öffentlichen Personennahverkehrs und Fahrzeuge der Rettungsdienste fertig sind, können nun in Kürze die eigentlichen Bauarbeiten in Angriff genommen werden. Es ist geplant, in Deuben (672 m) und Naundorf (280 m) die Ortsdurchfahrten grundhaft auszubauen, dabei teilweise zu verbreitern und in den Kurven fahrdynamisch anzupassen. Besonderes Augenmerk liegt auf den Knotenpunkten mit der Karl-Liebknecht-Straße (K 2207) in Deuben sowie mit der Dimitroffstraße in Naundorf, die künftig sicherer passierbar sind. Teil der Maßnahme sind auch ein Fußgängerüberweg in Deuben und eine Querungshilfe in Naundorf. Hier (Naundorf) wird außerdem eine Abbiegespur in Richtung Ortskern geschaffen. Darüber hinaus ist vorgesehen, eine Böschung am Graben Nödlitz zu sichern und die Regenwasserkanäle neu zu bauen sowie alle vorhandenen Schächte in der Höhe anzupassen. Die freie Strecke der B 91 zwischen Naundorf und Deuben bekommt auf 285 Metern eine neue Asphaltdecke. Neben umfangreichen Arbeiten an den Leitungssystemen durch die örtlichen Versorgungsunternehmen werden im Zuge des Straßenbaus auch Leerrohre für ein Breitbandkabel entlang der B 91 neu verlegt. Anlieger und Verkehrsteilnehmer müssen sich planmäßig bis Ende April nächsten Jahres (2026) auf Einschränkungen einstellen und sollten mehr Zeit für die unvermeidliche Umleitung einplanen. Während der Bauarbeiten muss die B 91 (voraussichtlich ab 24. Februar) voll gesperrt werden. Der Verkehr wird derweil großräumig zwischen den Anschlussstellen Weißenfels und Naumburg über die A 9 umgeleitet. Von hier aus führt die Alternativroute über die B 180 bis zur B 2, Grana-Theißen (Gegenrichtung analog). „Mobilität bedeutet Freiheit. Zur Freiheit gehört auch eine echte Auswahl des Verkehrsmittels. Wir wollen, dass die Menschen in unserem Sachsen-Anhalt alle Formen der Mobilität frei wählen können. Dafür braucht es gut ausgebaute Infrastrukturen: sichere Straßen, mitsamt den Brücken, Radwege und natürlich auch Angebote des öffentlichen Nahverkehrs. Daran arbeiten wir. Jeden Tag. Die Investition in den umfassenden Ausbau der beiden Ortsdurchfahrten hier im Süden unseres Landes ist ein gelebtes Beispiel dafür“, sagte Lydia Hüskens abschließend. Impressum: Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel.: +49 391 / 567 - 7504 E-Mail: presse-mid@sachsen-anhalt.de
Heute wurde in Seyda (Landkreis Wittenberg) die grundhaft sanierte Ortsdurchfahrt im Zuge der Landesstraße (L) 39 wieder vollständig für den Verkehr freigegeben. „Die nach modernsten Standards ausgebaute Straße bedeutet für alle Verkehrsteilnehmer ein Plus an Sicherheit und für die Bürgerinnen und Bürger im Ort natürlich deutlich mehr Lebensqualität“, sagte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute bei der feierlichen Freigabe. Insgesamt seien knapp sechs Millionen Euro in das gemeinschaftliche Vorhaben des Landes (rd. 4,9 Mio. Euro) mit der Stadt Jessen (rd. 1 Mio. Euro) sowie dem regionalen Wasserverband und dem Stromversorger (150.000 Euro) investiert worden. „Durch das gute Zusammenspiel aller Beteiligten konnte das anspruchsvolle Vorhaben sogar gut ein halbes Jahr eher fertiggestellt werden, als ursprünglich geplant“, hob die Ministerin hervor. Seit Mai 2023 wurde an dem gut einen Kilometer langen Abschnitt der Neuen Straße gebaut. Neben der neuen, jetzt sechs Meter breiten Asphaltfahrbahn sind die gesamte Straßenentwässerung sowie Gehwege und Zufahrten entsprechend angepasst und teilweise erneuert worden. Auch die Brücke am Ortsausgang in Richtung Mellnitz wurde umfangreich instandgesetzt und hat einen neuen Belag aus Gussasphalt erhalten. Die örtlichen Versorgungsunternehmen haben die Baumaßnahme genutzt, um Leitungen neu- oder umzuverlegen. Der Tiefbau fand unter archäologischer Begleitung statt. Dabei konnten 45 relevante Funde dokumentiert werden. Bereits vor Beginn der Arbeiten an der Straße selbst sind zum Ausgleich und Ersatz der Bäume, die aufgrund der Fahrbahnverbreiterung weichen müssen, andernorts exakt 97 Allee-Bäume entlang der L 37, der L 39 und der L 123 gepflanzt worden. „Mobilität bedeutet Freiheit. Zur Freiheit gehört auch eine echte Auswahl des Verkehrsmittels. Wir wollen, dass die Menschen in unserem Sachsen-Anhalt alle Formen der Mobilität frei wählen können. Dafür braucht es gut ausgebaute Infrastrukturen: sichere Straßen, mitsamt den Brücken, Radwege und natürlich auch Angebote des öffentlichen Nahverkehrs. Daran arbeiten wir. Jeden Tag. Die Investition in den umfassenden Ausbau der Landesstraße hier in Seyda ist ein gelebtes Beispiel dafür“, betonte Lydia Hüskens abschließend. Impressum: Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel.: +49 391 / 567 - 7504 E-Mail: presse-mid@sachsen-anhalt.de
Meldungen aus dem Saalekreis vom Montag: Unfallflucht in Merseburg – Polizei sucht Zeugen Am gestrigen Abend, gegen 19:00 Uhr, kam es zu einem Verkehrsunfall im Bereich des Rudolf-Breitscheid-Platzes, bei dem ein Fußgänger an einem Fußgängerüberweg von einem Auto schwer verletzt wurde. Der Unfallverursacher flüchtete unerlaubt von der Unfallstelle. Der 27-jährige Fußgänger wurde in eine Klinik eingeliefert. Das Fahrzeug, eine dunkle Limousine, setzte seine Fahrt widerrechtlich in Richtung Leuna fort. Die Polizei hat daraufhin umfangreiche Ermittlungen aufgenommen und sucht nun nach Zeugen, die Hinweise zum flüchtigen Fahrzeug oder zum Fahrzeugführer geben können. Besonders interessiert sind die Ermittler an möglichen Beobachtungen in der Nähe der Teichstraße und dem Bereich um Leuna. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Merseburg unter 03461 446 293 in Verbindung zu setzen. E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz – Mann in Merseburg erwischt Am Sonntagabend wurde ein 25-jähriger Mann in Merseburg, Klobikauer Straße, von der Polizei gestoppt, als er mit einem E-Scooter unterwegs war, der ein Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr trug. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass für den E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz für das laufende Jahr bestand. Die Polizei wies den Tatverdächtigen darauf hin, dass das Fahren eines E-Scooters ohne einen aktuellen Versicherungsschutz eine Straftat darstellt und entsprechende rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wird nun ermittelt. Präventionstipps für E-Scooter-Fahrer: Versicherungsschutz prüfen: Stellen Sie jederzeit sicher, dass Ihr Elektrokleinstfahrzeug über ein gültiges Versicherungskennzeichen für das aktuelle Jahr verfügt. Rechtliche Bestimmungen einhalten: Fahren Sie mit versicherten E-Scootern und achten Sie auf die Verkehrsregeln und die Verkehrssicherheit in Bezug auf Bremsen, Reifen und die Beleuchtung. Sicher unterwegs: Tragen Sie immer einen Helm und fahren Sie vorausschauend, um Unfälle und ein etwaiges Verletzungsrisiko zu minimieren beziehungsweise zu vermeiden. Die Polizei appelliert an alle E-Scooter-Nutzer, sich an die geltenden Vorschriften zu halten, um sowohl sich selbst als auch andere Verkehrsteilnehmer zu schützen. Zivilcourage verhindert möglichen Vorfall – 41-Jährige sicher aufgefunden Am Sonntagnachmittag wurde die Polizei nach Jüdendorf gerufen. Eine aufmerksame Bürgerin hatte eine Frau auf einer Brücke nahe der Bahngleise entdeckt und befürchtete aufgrund der Situation, dass eine gefährliche Situation vorliegen könnte. Die Meldende zeigte ein großes Verantwortungsbewusstsein und verständigte umgehend die Polizei.Die eingesetzten Beamten trafen die 41-Jährige kurze Zeit später an den Bahngleisen an. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei der Frau jedoch nicht um eine Person in akuter Gefahr. Sie erklärte, dass sie „ Trainspotting“ betreibe. Eine Gefährdung konnte nun ausgeschlossen werden. Dank des umsichtigen Handelns der aufmerksamen Zeugin konnte eine etwaige Gefahr frühzeitig verhindert werden. Die Polizei bedankt sich für die schnelle Reaktion der Bürgerin und betont die Bedeutung von Zivilcourage in solchen Situationen. Präventionstipps: • Achten Sie auf ungewöhnliche Verhaltensweisen oder besorgniserregende Situationen und zögern Sie dabei nicht, bei Unsicherheiten den jeweiligen Notruf zu wählen. • Sorgen Sie für eine schnelle Kommunikation mit den zuständigen Behörden, insbesondere dann, wenn Sie der Meinung sind, dass jemand in Gefahr sein könnte. • Bei Verdacht auf Gefährdung anderer Menschen ist es besser, sich frühzeitig einzubringen, als später auf die möglichen Konsequenzen zurückzublicken. Die Polizei wird auch weiterhin betonen, wie wichtig die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung ist, um Gefahren schnell zu erkennen und effektiv darauf reagieren zu können. Hinweis zur „Trainspotting“- Erklärung: Ein Trainspotter ist eine Person, die sich für Züge und die Eisenbahn interessiert und häufig Züge beobachtet, aufnimmt und dokumentiert. Dies kann das Fotografieren oder Filmen von Zügen umfassen, aber auch das Aufzeichnen von technischen Details wie den Zugnummern, Typen oder Fahrplänen. Trainspotting ist eine Freizeitbeschäftigung, die besonders in England und auch in Deutschland sehr beliebt ist. Dabei geht es nicht nur um das Beobachten von Zügen, sondern auch um das Sammeln von Informationen und das Teilen von Erlebnissen mit anderen Eisenbahnfans. Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle (Saale) Tel: (0345) 224 1204 Fax: (0345) 224 111 1088 E-Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de
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