Baustellen im öffentlichen Straßenland sind in Berlin keine Seltenheit. Der Verkehrsteilnehmer bekommt sie durch Sperrungen und Einschränkungen direkt zu spüren. Gebaut wird aus den unterschiedlichsten Gründen, so müssen: Straßen in verkehrssicherem und benutzungsfähigem Zustand gehalten, die Straßeninfrastruktur ausgebaut, Arbeiten an Leitungen für Gas, Wasser, Abwasser u. Strom ausgeführt, Gleise der Tram und U-Bahnen saniert oder neu gebaut, oder Hochbauten errichtet werden. Für die Einrichtung von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenland ist neben der nach Berliner Straßengesetz notwendigen Erlaubnis zur Sondernutzung – Berliner Straßengesetz §§ 11 und 12 – eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung von Arbeitsstellen nach § 45 StVO einzuholen. Die Die Abt. VI (Verkehrsmanagement) erteilt die verkehrsrechtliche Anordnung für das übergeordnete Straßennetz in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger. Übergeordnetes Straßennetz Berlin (Karte im Geoportal) Für alle anderen Straßen wird die Anordnung von der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Bezirke erteilt. Die Anordnung regelt im Einzelfall: wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet wird, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind und ob und wie der Verkehr zu regeln ist. Sie enthält: Verkehrszeichenpläne, ggf. Umleitungspläne sowie evtl. Pläne für Lichtsignalanlagen, und berücksichtigt: die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten, die für das Bauverfahren und den Verkehr erforderlichen Platzverhältnisse und unterschiedliche Bauphasen. Alle für die Erteilung erforderlichen Pläne und Erläuterungen hat der Bauherr rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Abt. VI (Verkehrsmanagement) vorzulegen. Hier finden Sie Online-Formulare zur Beantragung von Nutzung öffentlichen Straßenlandes für Ihre Baumaßnahme. Formulare im Bereich Mobilität
Auf aggregiertem Niveau werden die Determinanten der Verkehrsunfaelle in einem dreistufigen Modell untersucht. Zunaechst wird die Personenverkehrsnachfrage in Abhaengigkeit von ueber zwanzig relevanten Determinanten modelliert und geschaetzt. Bei gegebener Verkehrsnachfrage und gegebener Unfallwahrscheinlichkeit wird die Hoehe der Unfallschwere (geringer, grosser Sachschaden; geringer oder grosser Personenschaden sowie Todesfolge) modelliert und geschaetzt. Eine besondere Bedeutung im Rahmen dieser Untersuchung hat die Entwicklung spezifischer oekonometrischer Software, insbesondere zur Einbeziehung sehr allgemeiner stochastischer Komponenten.
Das Projekt EDDY wurde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr über das mFund Programm gefördert. Hochaufgelöste, dynamische Karten bilden eine wichtige Voraussetzung für die Optimierung des urbanen Verkehrs mit dem Ziel der Reduktion von Emissionen, dem Schutz von vulnerablen Verkehrsteilnehmern sowie der Ermöglichung höherer Stufen des automatisierten Fahrens. EDDY liefert die Grundlagen, damit Städte und Kommunen statische und dynamische Daten gemeinwohlorientiert und diskriminierungsfrei in einer Urban Dynamic Map bereitstellen können. In EDDY werden die Anforderungen an offen zugängliche Kartendaten unter Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen im europäischen Kontext erfasst und evaluiert. Für die exemplarische Umsetzung werden statische Daten und dynamische Daten aufbereitet und fusioniert. Hier werden die im Projekt erarbeiteten Ergebnisse zur Verfügung gestellt. Unter Verweise finden sich die bei den Projektpartnern gehosteten Ressourcen.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) wird im kommenden Jahr die Infrastruktur in Berlin weiter entschlossen stabilisieren, sanieren und ausbauen. Dafür stehen im Jahr 2026 insgesamt rund 2,83 Milliarden Euro zur Verfügung, die sich aus Mitteln des Berliner Doppelhaushalts sowie des Sondervermögens des Bundes zusammensetzen. Im Jahr 2027 sind weitere 2,92 Milliarden Euro vorgesehen. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Wir wissen um den Zustand der Infrastruktur und nehmen den Unmut der Bürgerinnen und Bürger ernst. Wir setzen bewusst andere Prioritäten als der Vorgängersenat und machen Berlin wieder mobil auf der Straße, auf der Brücke, auf der Schiene, auf den Gewässern. 2026 forcieren wir den Investitionshochlauf und investieren weiter in Infrastruktur und Innovation. Diese Investitionen wollen wir auch in den Folgejahren fortsetzen und Verkehrspolitik für alle Menschen in Berlin machen.“ Besonders großen Handlungsbedarf gibt es im Jahr 2026 bei den Brücken. Für Sanierungsarbeiten, Ersatzneubauten sowie Neubauten stehen ab Januar inklusive der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes knapp 108 Millionen Euro bereit. Im Jahr darauf sind es knapp 122 Millionen Euro. Mit dem Masterplan Brücken wird die SenMVKU im neuen Jahr konkrete Vorschläge vorlegen, wie Gesetzgebung, Planung und Umsetzung substantiell beschleunigt werden können. „Wie schnell Umsetzungen möglich sind, haben die Entwicklungen bei der Brücke An der Wuhlheide sowie Westend- und Ringbahnbrücke gezeigt“, so Bonde „Mit dem Masterplan rollen wir das neue Berlin-Tempo auf das ganze Stadtgebiet aus.“ Konkret stehen im Jahr 2026 unter anderen folgende Brücken im Fokus: Ende Januar wird das nordwestliche Teilbauwerk der Elsenbrücke für den Verkehr freigegeben, an der Mühlendammbrücke wird weiter mit Hochdruck gearbeitet. Der Verkehrsknoten Marzahn wird weiter Gestalt annehmen, die Tunnel-Überbauung Schlangenbader Straße wird von Grund auf instandgesetzt, die Brücken am Breitenbachplatz werden rückgebaut. Auch auf vielen Straßen Berlins gibt es Handlungsbedarf. So werden im Jahr 2026 u.a. auf der Petersburger Straße und auf der Krausenstraße die Baumaßnahmen fortgeführt. Auch für mehr Ordnung im öffentlichen Raum wird die SenMVKU im neuen Jahr sorgen: Eine Sharingstrategie wird das Abstellen von Leihrädern, E-Scootern und Mietwagen neu regeln. Aktuelle Zahlen der Bundesregierung belegen: Berlin bedient immer mehr Fahrgäste auf der Schiene. Dazu haben ergriffene Umbau- und Sanierungsarbeiten maßgeblich beigetragen. Das gilt insbesondere für das Ostkreuz: Hier wurde durch verschiedene Maßnahmen der Umstieg erleichtert. Das Ostkreuz mit seinen S-Bahnen sowie Regional- und Fernzugangeboten liegt laut der Bundes-Erhebung gleich hinter den Hauptbahnhöfen von Hamburg, Frankfurt am Main und München. Im Jahr 2024 wurden am Ostkreuz pro Tag durchschnittlich mehr als 250.000 Reisende gezählt – im Vergleich zu 2015 waren das fast 20 Prozent mehr. Auf Platz fünf folgt der Bahnhof Friedrichstraße. Der Berliner Hauptbahnhof verzeichnet sogar ein Passagierplus von rund 31 Prozent und liegt im bundesweiten Vergleich auf Platz sechs. Auf Platz neun steht der Bahnhof Gesundbrunnen, auf Platz 13 das Südkreuz, direkt dahinter rangiert der Bahnhof Alexanderplatz. Dieser erfreuliche Trend wird sich fortsetzen: Bereits im Bereich des ÖPNV ermöglicht seit Mitte Dezember die Nutzung der wiedereröffneten Dresdner Bahn eine spürbar schnellere Anbindung an den BER. Voraussichtlich ab Ende März 2026 geht die S15, der erste fertiggestellte Teil der S21-Strecke, in Betrieb: Die neue S-Bahn-Linie verkehrt zwischen dem Nordring und dem Hauptbahnhof, womit Fahrgäste zum Beispiel von den S-Bahnhöfen Wedding und Westhafen aus zum Hauptbahnhof fahren können. Für die Stabilität des BVG-Verkehrs haben wir bereits im Dezember entscheidende Weichen gestellt: Im Rahmen einer Revision des Verkehrsvertrags investiert das Land Berlin ab 2026 mit mehr als 1,3 Milliarden Euro pro Jahr so viel wie noch nie zuvor in den Nahverkehr Berlins. Hinzu kommen rund 680 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Damit gibt es für die nächsten Jahre eine stabile Basis für ein modernes und starkes Mobilitätsangebot der BVG. Bei den Straßenbahnen wird es im neuen Jahr ganz konkrete Innovationen geben: Für die künftige Straßenbahnstrecke Turmstraße II in Moabit wird im neuen Jahr das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, die Straßenbahn-Neubauvorhaben Urban Tech Republic und Elisabeth-Aue starten in die Vorplanung. Für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste des ÖPNV wird es auch weiterhin eine barrierefreie Beförderungsalternative geben, sollten Aufzüge an U- und S-Bahnstationen defekt sein. Es ist sichergestellt, dass Betroffene wie gehabt ab dem 1. Januar zum nächstmöglichen barrierefreien Bahnhof gefahren werden. Im Bereich des Radverkehrs beginnt Anfang des neuen Jahres erstmals in Berlin ein Planfeststellungsverfahren für eine Radschnellstrecke: die RSV 3 „Königsweg – Kronprinzessinnenweg“. Die 14 Kilometer lange Strecke wird von Wannsee nach Charlottenburg-Wilmersdorf führen. Entsprechende Planfeststellungsunterlagen werden schon bald öffentlich ausgelegt. Daneben wird es u.a. folgende Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs geben: An der Berliner Straße in Charlottenburg-Wilmersdorf entstehen neue Radstreifen, ebenso in der Hansastraße (Pankow und Lichtenberg). Die Hufelandstraße (Pankow) und das Nordufer (Mitte) werden im Jahr 2026 zu Fahrradstraßen. Die SenMVKU investiert im Jahr 2026 deutlich in den ÖPNV und in die Infrastruktur. Im Fokus steht eine pragmatische Verkehrspolitik, die sich an realistischen Zielen orientiert, die Berlin am Laufen hält – und die alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Berlin im Blick hat. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches neues Jahr!
DE. Ostsee. GDWS. Allgemeinverfügung zur Regelung des Befahrens der Sicherheitszone um den Offshore‐Windpark „EnBW Baltic 2“ vom 30. September 2025 DE. Baltic Sea. GDWS. General order on navigation in the safety zone around the „EnBW Baltic 2“ offshore wind farm of 30 September 2025 Remark: The German version remains the authoritative version. I.I. Die Allgemeinverfügung vom 14. Juni 2016 zur Regelung des Befahrens der Sicherheitszone des Offshore‐Windparks „EnBW Baltic 2“ (NfS 25/2016) wird aufgehoben.The general order of 14 June 2026 concerning access to the respective safety zone of the “EnBW Baltic 2” offshore wind farm (NtM 25/2016) is revoked. II.II. Gemäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 13. Juni 1977 (BGBl. I S. 813), die zuletzt durch Artikel 1 der Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 07. Dezember 2021 (BGBl. I Seite 5188) geändert worden ist, ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie folgende Verfügung:Pursuant to section 7 (3) of the Ordinance on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea of 1972 of 13 June 1977 (Federal Law Gazette I p. 813), as last amended by Article 1 of the Sixth Ordinance Amending the Ordinance on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea of 1972 of 07 December 2021 (Federal Law Gazette I p. 5188), the following order is issued in agreement with the Federal Maritime and Hydrographic Agency. 1. Die um den Offshore‐Windpark „EnBW Baltic 2“ eingerichtete Sicherheitszone (siehe Nachrichten für Seefahrer NfS 24/2013) darf nicht befahren werden. Die Sicherheitszone erstreckt sich 500 m gemessen vom äußeren Rand um die Anlagen des Offshore‐Windparks auf den Positionen (WGS 84):1. The safety zone established around the offshore wind farm “EnBW Baltic 2” (see Notices to Mariners NtM 24/2013) may not be navigated. The safety zone extends 500 m measured from the line connecting the outer edge around the facilities of the offshore wind farm on the positions (WGS 84): WEA 79 WEA 80 WEA 78 WEA 74 WEA 51 WEA 43 WEA 35 WEA 6 WEA 3 55° 00’ 30,856’’ N 55° 00’ 07,688” N 54° 59’ 36,530” N 54° 59’ 06,704” N 54° 58’ 09,340” N 54° 57’ 55,845” N 54° 57’ 44,966” N 54° 57’ 07,048” N 54° 57’ 01,216” N Gemessen vom äußeren Rand um die WEA bzw. auf den Positionen: WEA 1 WEA 2 WEA 22 WEA 36 WEA 44 WEA 59 WEA 79 013° 13’ 42,802’’ E 013° 13’ 53,640” E 013° 13’ 27,979” E 013° 13’ 01,459” E 013° 10’ 46,083” E 013° 10’ 12,501” E 013° 09’ 37,542” E 013° 06’ 27,538” E 013° 05’ 46,276” E Measured from the outer boundary, with the turbines located at: 54° 56’ 58,621“ N 013° 54° 57’ 26,827“ N 013° 54° 59’ 32,104“ N 013° 55° 00’ 19,194“ N 013° 55° 00’ 25,632“ N 013° 55° 00’ 27,670“ N 013° 55° 00’ 30,856“ N 013° endet die Sicherheitszone auf der Außengrenze der deutschen AWZ. 2. Von dem Befahrensverbot sind Fahrzeuge, die der Forschung sowie der Errichtung, Wartung, Versorgung, dem Betrieb und evtl. Rückbau der Anlagen des OWP „EnBW Baltic 2“, der 013° 05’ 01,921“ E 013° 05’ 33,931“ E 013° 08’ 06,308“ E 013° 09’ 05,915“ E 013° 09’ 42,922“ E 013° 11’ 03,082“ E 013° 13’ 42,802“ E the safety zone ends at the boarder of the German EEZ 2. Prohibition of navigation pursuant to No. 1 does not apply for vessels used for the purpose of research, construction, maintenance, supply and/or operation or, where applicable, 1/3 Forschungsplattform „FINO 2“ und der stromabführenden Einrichtungen / Kabel dienen oder zu Bergungs‐ und Rettungszwecken eingesetzt werden, ausgenommen. dismantling of the installations located in the “EnBW Baltic 2” offshore wind farm”, the research platform “FINO 2” and its power transmission facilities/cables or used for salvage and/or rescue purposes. 3. In der Sicherheitszone sind das Ankern, Angeln und jegliche Art der Fischerei, insbesondere unter Einsatz von Schleppnetzen, Treibnetzen, Stellnetzen oder ähnlichen Geräten untersagt.3. Anchoring, angling and any kind of fishing, in particular using trawls, driftnets, gillnets or similar devices, are prohibited in the safety zone. 4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben. Sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt bis auf Widerruf.4. This general order shall be deemed to have been published on the day following its publication. It shall enter into force on the day after publication and shall remain in force until revoked. 55 Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet. The immediate enforcement of this general order is ordered. III.III. BegründungReasons Zu den Nummern 1 bis 4:Regarding numbers 1 to 4: Das Befahrensverbot in der Sicherheitszone ist gemäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See zur Gewährleistung der Sicherheit der Schifffahrt sowie zum Schutz der Servicefahrzeuge und der baulichen Anlagen erforderlich, da mit dem Befahrensverbot gewährleistet wird, dass zur Vermeidung gefährlicher Annäherungen die vorstehend genannten Windparkvorhaben in ausreichendem Abstand umfahren werden.The prohibition of navigation in the safety zone is necessary in accordance with section 7 (3) of the Ordinance on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea of 1972 to ensure the safety of shipping and to protect vessels and structures, as the prohibition of navigation ensures that the above‐mentioned wind farm projects are circumnavigated at a sufficient distance to avoid dangerous approaches. Zu der Nummer 5:Regarding number 5: Gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse besonders angeordnet.Pursuant to Section 80(2)(4) of the Administrative Court Rules, immediate enforcement is ordered in the public interest. Mit dieser Allgemeinverfügung wird grundsätzlich ein Befahrensverbot für Fahrzeuge in der Sicherheitszone des Offshore‐Windparks „EnBW Baltic 2“ ausgesprochen.This general order essentially imposes a ban on vehicles entering the safety zone of the “EnBW Baltic 2” offshore wind farm. Ein eventueller Rechtsbehelf gegen diese Maßnahme hätte grundsätzlich aufschiebende Wirkung.Any appeal against this measure would, in principle, have suspensive effect. Das würde bedeuten, dass die getroffene Regelung bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens gegenüber dem Widerspruchsführer nicht durchgesetzt werden könnte. Daraus ergibt sich, dass der gefahrverursachende Zustand, welcher die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt stört oder gefährdet, bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens nicht zwangsweise beseitigt werden könnte. Zudem würden für vergleichbare Verkehrsteilnehmer unterschiedliche Befahrensregelungen gelten. Allein aus diesem Umstand leitet sich bereits eine gefahrenabwehrrechtliche Notwendigkeit für die Anordnung der sofortigen Vollziehung ab.This would mean that the regulation adopted could not be enforced against the appellant until the appeal proceedings had been concluded. As a result, the dangerous situation, which disrupts or endangers the safety and ease of navigation, could not be forcibly remedied until the appeal proceedings had been concluded. In addition, different navigation regulations would apply to comparable traffic participants. This circumstance alone already gives rise to a necessity under hazard prevention law for ordering immediate enforcement. Die sofortige Beseitigung dieses Zustands steht im öffentlichen Interesse, da die hiervon ausgehendeThe immediate elimination of this situation is in the public interest, as the danger it poses to the safety 2/3 Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt im Interesse der Allgemeinheit an der Aufrechterhaltung eines sicheren und leichten Verkehrsflusses effektiv beseitigt werden muss.and ease of navigation must be effectively eliminated in the interest of the general public in maintaining a safe and smooth flow of traffic. Das Interesse der Allgemeinheit an der effektiven Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt und des störungsfreien Betriebs überwiegt hierbei das Interesse eines Beteiligten an der aufschiebenden Wirkung eines eventuellen Rechtsbehelfes deutlich.The public interest in effectively averting dangers to the safety and ease of navigation and the smooth running of operations clearly outweighs the interest of a party involved in the suspensive effect of a possible legal remedy. RechtsbehelfsbelehrungInformation on legal remedies Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Am Propsthof 51, 53121 Bonn, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.An appeal against this general order may be lodged within one month of public notification. The objection must be lodged with the Federal Waterways and Shipping Authority, Am Propsthof 51, 53121 Bonn, Germany, in writing or for record. Bonn, den 30. September 2025Bonn, 30 September 2025 Az.: 3800S21‐332.16/0004‐OA/011/3File ref.: 3800S21‐332.16/0004‐OA/011/3 Im AuftragBy order of Mersmann Generaldirektion Wasserstraßen und SchifffahrtMersmann Federal Waterways and Shipping Authority 3/3
Die Stadt Konstanz beabsichtigt den Bereich des Bahnhofplatzes neu zu gestalten. Dabei sollen alle Anforderungen verkehrlicher, funktionaler und gestalterischer Art Berücksichtigung finden. Gleichzeitig besteht großes Interesse diese vielschichtigen Anforderungen durch den Entwurfsansatz 'Shared Space' oder den der Schweizer 'Begegnungszonen' zu integrieren und damit zu einem überzeugenden funktionalen und gestalterischen Gesamtkonzept zu gelangen. In diesem Zusammenhang wird zunächst eine verkehrliche Analyse durchgeführt. Dabei werden auch die Aspekte des Verkehrsverhaltens bzw. des auftretenden Längs- und Querverkehrs durch Fußgänger und Radfahrer Berücksichtigung finden. Die vorgesehenen Entwurfsprinzipien basieren auf einem Miteinander von Fußgänger-, Rad- und Kfz-Verkehr. Daher ist es für eine Beurteilung zwingend erforderlich für alle Verkehrsteilnehmergruppen entsprechende Daten vorliegen zu haben. Solche Daten sind für den Untersuchungsbereich und die Verkehrsmittel Fußgänger und Radfahrer bis dato nicht verfügbar und werden durch imove im Rahmen einer Verkehrserhebung ermittelt.
Der Straßenverkehr kann auf unterschiedlichen Ebenen untersucht werden. Die im folgenden beschriebenen Forschungsvorhaben betrachten das System Straßenverkehr aus einer mikroskopischen Sicht, also die der einzelnen Verkehrsteilnehmer und ihrer Fahrzeuge. Ein Schwerpunkt liegt in der Unterstützung der Koordination von Mobilität im individuellen Personenverkehr, da sich hier häufig eine geringe Effizienz der eingesetzten Ressourcen. Dies ist bspw. am durchschnittlichen Besetzungsgrad von Pkw im Berufsverkehr zu beobachten. Hier liegt also ein erhebliches Potenzial für den Einsatz von rechnerbasierten Vermittlungs- und Optimierungsverfahren vor. Dazu wird ein Modell der Mobilität im individuellen Personenverkehr als ganzzahliges lineares Programm erstellt, das sich als Grundlage für die Anwendung von Optimierungsverfahren eignet. Ziele der Optimierung sind global betrachtet die Steigerung der Effizienz, ausgedrückt etwa durch die Reduzierung der gefahrenen Kilometer, und individuell gesehen die Erfüllung des eigenen Mobilitätswunsches. Als Verfahren werden zum einen exakte Optimierungsmethoden, hier speziell Branch-und-Cut-Verfahren mit Spalten-Erzeugung, zum anderen praktisch einsetzbare, heuristische Online-Algorithmen verwendet. Dieser duale Ansatz erlaubt die Bewertung der entwickelten Heuristiken. Um das Vermittlungssystem auch praktisch einsetzen zu können, entsteht derzeit eine Internet-basierte Benutzungsoberfläche. Ein anderer Schwerpunkt liegt auf der simulativen Untersuchung von Straßenverkehr mittels individuenorientierter Modelle. Zur Erstellung derartiger Simulationsmodelle entsteht derzeit ein Framework, das die elementaren Modellbestandteile abstrakt enthält und für spezielle Fragestellungen weiterentwickelt und mit einer graphischen Benutzungsoberfläche versehen wird.
Gegenwärtig wird CarSharing in über 200 Städten und Gemeinden der BRD angeboten. In kleinen und mittleren Gemeinden ist diese Dienstleistung eher eine Ausnahme. Daher scheint es sinnvoll, entsprechende Initiativen bei der Gründung von CarSharing mit Hilfe eines Handbuches zu unterstützen. Die Forschungsarbeit soll diese Unterstützung leisten, wobei auch andere Formen flexibler Autonutzung in die Überlegungen einbezogen werden. Grundlage der Untersuchung ist eine Literatur- und Internetrecherche sowie eine standardisierte Fragebogenaktion bei Verbänden und Anbietern von CarSharing in kleinen und mittleren Gemeinden. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Wirtschaftlichkeit, der Firmenphilosophie, der Angebotspolitik sowie der Organisations- und Kooperationsform. Anschließend werden ca. 15 Fallbeispiele im Rahmen von Expertengesprächen hinsichtlich ihrer Angebotsstruktur untersucht. Anhand der Erkenntnisse wird ein Handbuch entworfen, das im Rahmen eines Workshops mit Vertretern von Kommunen, CarSharing-Anbietern und Autohäusern diskutiert und verabschiedet wird.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 522 |
| Kommune | 1 |
| Land | 96 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 461 |
| Text | 110 |
| Umweltprüfung | 27 |
| unbekannt | 21 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 109 |
| offen | 506 |
| unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 603 |
| Englisch | 40 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 5 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 51 |
| Keine | 360 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 219 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 284 |
| Lebewesen und Lebensräume | 545 |
| Luft | 360 |
| Mensch und Umwelt | 620 |
| Wasser | 152 |
| Weitere | 512 |