1. Monatlich: Unfälle nach Ortslagen, Straßenarten, Datum, Wochentag und Unfallfolgen. Beteiligte nach Art des Verkehrsmittels. Verunglückte nach Alter, Geschlecht, Unfallfolgen, Art der Beteiligung. Fehlverhalten der Beteiligten und technische Mängel. Allgemeine Unfallursachen. 2. Jährlich: weitergehende Auswertungen. 3. Detallierte Aussagen erst ab 1990
Die Datensammlung "Stadtteil-Profile" enthält Strukturdaten für 105 Hamburger Stadtteile, sieben Bezirke und Hamburg insgesamt zu den Themenbereichen Bevölkerung, Wohnen, Bürgerschaftswahlen, Sozialstruktur, Infrastruktur, und Verkehr. Die Daten ermöglichen eine Standortbeschreibung eines Stadtteils und den Vergleich mit dem zugehörigen Bezirk und der Stadt Hamburg. Die Datensammlung enthält Angaben seit 1987 und wird jährlich fortgeschrieben. Eine aktuelle Fassung der "Stadtteil-Profile" erscheint einmal im Jahr in der Reihe "HAMBURG.regional" und enthält seit 2002 auch Daten für ausgewählte Hamburger Quartiere.
Kinder, Jugendliche und Menschen ab 60 Jahren sind häufiger zu Fuß unterwegs als andere Altersgruppen. Sie nutzen auch stärker das Fahrrad und den ÖPNV. Die Jüngsten und die Ältesten legen damit ein umweltfreundliches Mobilitätsverhalten an den Tag. Gleichzeitig sind sie als zu Fuß Gehende und Radfahrende häufiger von Verkehrsunfällen betroffen. Ziel muss es sein, sie durch eine an ihren Bedürfnissen orientierte Straßenraumgestaltung besser zu schützen. Die Broschüre zeigt, wie der Straßenraum an die Fähigkeiten und Anforderungen der Kinder und älteren Menschen angepasst werden kann und alle Altersgruppen davon profitieren. Sie inspiriert mit guten Praxisbeispielen aus deutschen Kommunen.
Eine Auflistung aller Verkehrsunfälle mit Personenschäden an der Kreuzung Fennstraße / Tegeler Straße in Berlin-Wedding für die Jahre 2024 sowie das laufende Jahr 2025. Ich bitte um eine anonymisierte Darstellung, aus der jeweils Folgendes hervorgeht: - Datum und Uhrzeit des Unfalls - Art der Verkehrsbeteiligten (z. B. Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer etc.) - Art und Schwere der Verletzungen - kurzer Unfallhergang bzw. vermutete Unfallursache (z. B. Vorfahrtsverletzung, Abbiegeunfall, falsches Verhalten beim Überqueren der Fahrbahn etc.) - soweit verfügbar: Angabe, von welchem Verkehrsteilnehmer die Verletzung verursacht wurde Darüber hinaus bitte ich um Übersendung aller Unterlagen, Stellungnahmen, Protokolle, Konzepte oder Planungsunterlagen in der Senatskanzlei oder den nachgeordneten Behörden, die sich seit dem 1. Januar 2024 mit der Verkehrssicherheit oder geplanten bzw. umgesetzten Maßnahmen an der genannten Kreuzung beschäftigen. Bitte teilen Sie mir außerdem den aktuellen Planungsstand und eventuelle Maßnahmen mit, die zur Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung vorgesehen oder bereits umgesetzt wurden.
Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Polizei Berlin stellten die Senatorinnen Iris Spranger und Ute Bonde sowie Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik Meisel und die Leiterin des Fachbereichs Verkehr der Landespolizeidirektion, Katrin Stojanoff, die Verkehrssicherheitslage Berlin für das Jahr 2025 vor. Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport: „Berlin wächst – und mit der Stadt wachsen auch Mobilitätsanforderungen und Verkehrsaufkommen. Trotz der zusätzlichen Herausforderungen ist es der Polizei Berlin gelungen, die Verkehrssicherheitsarbeit konsequent fortzuführen. Rund 12.800 Verkehrsüberwachungseinsätze, mehr als vier Millionen festgestellte Ordnungswidrigkeiten und über 27.000 Verkehrsstraftaten sind ein klares Zeichen: Wir handeln sichtbar und entschlossen. Mehr Verkehrssicherheit erreichen wir aber nur gemeinsam. Jede und jeder Einzelne trägt Verantwortung – durch Rücksicht, durch Regelkonformität und durch Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Besonders schwächere Personen im Straßenverkehr stehen dabei in unserem Fokus. Mein Dank gilt den Einsatzkräften für ihr großes Engagement. Und ich appelliere an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer: Schützen Sie sich und andere, damit Berlin sicher mobil bleibt.“ Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Jeder Unfalltod ist Mahnung und Auftrag zugleich. Wir müssen und werden unsere Anstrengungen kontinuierlich weiter verstärken. Das vom Senat beschlossene und in der Umsetzung befindliche Verkehrssicherheitsprogramm 2030 leistet dabei einen entscheidenden Beitrag. Verkehrssicherheit ist kein Zustand, sondern eine dauerhafte Aufgabe. Und sie gelingt nur gemeinsam. Dafür müssen Planungsinstrumente ineinandergreifen. Verwaltungen, Bezirke und Behörden müssen entschlossen handeln: mit einer klaren Strategie – und mit dem tief verwurzelten Bewusstsein, dass jedes Menschenleben zählt.“ Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik Meisel: „Die Verkehrsstatistik für das Jahr 2025 zeigt eine deutlich gesunkene Anzahl von Schwerverletzten und Todesopfern trotz einer Zunahme von Fahrzeugen in Berlin. Jeder Mensch, der im Straßenverkehr zu Schaden kommt, ist und bleibt ein Mensch zu viel. Aber der Rückgang macht dennoch deutlich, dass unsere gemeinsame Arbeit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in unserer Stadt greift. Maßnahmen zum Schutz derjenigen, die im Straßenverkehr am verletzlichsten sind, zum Beispiel Kinder und Senioren, haben weiterhin die höchste Priorität. Denn nur wenn diese Verletzlichkeit allen Verkehrsteilnehmenden bewusst ist und dazu führt, ihre Mobilität vorausschauend, mitdenkend und rücksichtsvoll zu leben, können wir die Gefahren im Straßenverkehr weiter minimieren.“ Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 verzeichnete die Polizei Berlin 137.373 Verkehrsunfälle und somit 4.009 Unfälle mehr als im Vorjahr. Dem Anstieg liegt eine Zunahme der Verkehrsunfälle mit Sachschäden auf 123.212 (+ 3.636 Fälle) zugrunde. Gleichzeitig ist die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden um 373 auf 14.161 Fälle gestiegen. Im Jahr 2025 wurden von 17.005 Verunglückten 1.840 Personen schwerverletzt und 37 Personen getötet. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies bei den schwerverletzten Personen einen Rückgang um 80 und bei den Getöteten um 18. Bei den Opfern, die ums Leben kamen, handelte es sich mit Blick auf die Altersgruppen erneut in knapp 60 Prozent der Fälle um Senioren und Seniorinnen und nach Art der Verkehrsbeteiligung in 60 Prozent um Radfahrende (5) und zu Fußgehende (17). Die Rangfolge der Hauptunfallursachen blieb im Vergleich zu den Vorjahren unverändert: Fehler beim Abbiegen (11.230 Fälle), Nichtbeachten der Vorfahrt (5.044 Fälle), nicht angepasste Geschwindigkeit (2.704 Fälle) sowie Alkoholeinfluss (1.205 Fälle). In der Verkehrsüberwachung richtete die Polizei Berlin ihren Fokus unter anderem auf Abbiege- sowie Vorfahrtsdelikte. Von den insgesamt 12.784 mobilen und stationären schwerpunktorientierten Verkehrskontrollen mit Bezug zum Fließverkehr wurden zu Abbiegevorgängen 1.553 Kontrollen, zu Radfahrsicherheit 1.063 Kontrollen und zu Nutzung von Mobiltelefonen 1.558 Kontrollen durchgeführt. Hinzu kamen 1.562 Kontrollen wegen des Verdachts auf Beeinflussung durch Alkohol oder berauschende Mittel. Im ruhenden Verkehr wurden insgesamt 68.254 regelwidrig abgestellte Kraftfahrzeuge umgesetzt. Die Polizei Berlin führte ganzjährig zahlreiche Maßnahmen zur Verkehrsunfallprävention durch, viele davon kiezorientiert. Stadtweite Relevanz entfalteten 2025 unter anderem die Präventionsmaßnahmen zur Schulwegsicherheit im Zeitraum vom 8. bis 19. September parallel zum Schulstart. Mit über 440 Verkehrsunfallpräventionsmaßnahmen sicherten die Beamtinnen und Beamten einen sicheren Start in die Schulzeit für die Berliner ABC-Schützen. Darüber hinaus fand am 5. Juli 2025 zum vierten Mal in Folge der Verkehrssicherheitstag der Polizei Berlin statt. An mehr als 30 Themenständen informierten Dienstkräfte unter anderem zu den Bereichen Seniorensicherheit, Fahrradsicherheit, Schulwegsicherheit und verbotene Kraftfahrzeugrennen. Am 3. Juni 2025 fand die bundesweite Verkehrssicherheitsaktion „sicher.mobil.leben“ statt. Bei 127 Verkehrssicherheitsaktionen sensibilisierten Dienstkräfte unter anderem zum Thema „Kinder im Blick“ die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Ein weiterer Schwerpunkt der Präventionsarbeit stellte die Gruppe der Seniorinnen und Senioren dar. Angesichts steigender Unfallzahlen wurden Seniorensprechstunden, Seniorensicherheitstage sowie medienwirksame Präventionsaktionen durchgeführt. Im Oktober fanden stadtweit 260 Aktionen zum Thema Sichtbarkeit im Straßenverkehr statt.
09.02.2026, 20:28 Uhr Fahrtrichtung Niedersachsen auf Höhe der Ortslage Blankenburg Am Montagabend ereignete sich gegen auf der A36 ein Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Gefahrguttransporters. Personen kamen nicht zu Schaden, auch kam es zu keiner Umweltgefährdung. Der 53‑jährige Fahrer befuhr die Autobahn in Richtung Niedersachsen, als er zwischen den Anschlussstellen Blankenburg-Ost und Blankenburg-Mitte die Kontrolle über seinen mit Gefahrstoffen beladenen LKW verlor. Das Fahrzeug kam nach rechts von der Fahrbahn ab und im Grünstreifen zum Stehen. Der Anhänger des Gespanns kippte dabei auf die rechte Fahrzeugseite. Der Fahrer blieb unverletzt. Im Anhänger wurden unter anderem Essigsäure und Chromsäure transportiert. Die Transportbehältnisse, darunter 1.000‑Liter‑Fässer, blieben unbeschädigt. Es trat zu keinem Zeitpunkt Gefahrgut aus. Kräfte der Feuerwehr aus Blankenburg, Kattenstedt und Börnecke führten die notwendigen Maßnahmen der Gefahrenabwehr durch. Eine Gefahr für Umwelt oder Einsatzkräfte bestand nicht. Ein ortsansässiges Bergungsunternehmen übernahm die Sicherung und den Abtransport des verunfallten LKW. Für die Verkehrsunfallaufnahme sowie die Rettungs‑, Bergungs‑ und Aufräumarbeiten musste die Autobahn im Bereich der Unfallstelle in beiden Fahrtrichtungen bis 00:30 Uhr voll gesperrt werden. Die Richtungsfahrbahn Niedersachsen konnte erst gegen 04:30 Uhr und damit nach rund achtstündiger Sperrung wieder freigegeben werden. Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Zentraler Verkehrs- und Autobahndienst 39326 Hohenwarsleben Tel: +49 39204 - 72-0 Fax: +49 39204 - 72-210 Mail: za.zvad.pi-md@polizei.sachsen-anhalt.de
Das Mobilitätsgesetz (MobG BE) sieht in § 21 vor, dass die Unfallkommission bei allen Unfällen mit Todesfolge und mit Schwerverletzen über eventuell zu ergreifende bauliche Maßnahmen berichtet. So stellt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ein hohes Maß an Transparenz über das Handeln der Behörden her. Zunächst konzentriert sich die Darstellung auf die Unfälle mit Todesfolge. Die Berichterstattung wird kontinuierlich fortgesetzt und künftig auch auf Unfälle mit Schwerverletzten ausgeweitet. Wie schnell bei einem Änderungsbedarf der Infrastruktur Maßnahmen umgesetzt werden, liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie der Bezirke. Im Unfallbericht der Polizei ist der jeweilige Unfallhergang beschrieben. Unfälle mit Todesfolge mit Unfallberichten ab 2026 Diese Seite listet alle Unfälle mit Todesfolge von 2026 auf. Die Übersicht zu den Verkehrsunfällen mit Todesfolge wird anhand der Prüfergebnisse der einmal im Monat stattfindenden Unfallkommissionssitzung aktualisiert. (Stand: 06.02.2026) Weitere Informationen Tabelle Unfälle mit Todesfolge im Jahr 2025 mit Unfallberichten Tabelle Unfälle mit Todesfolge im Jahr 2024 mit Unfallberichten Tabelle Unfälle mit Todesfolge im Jahr 2023 mit Unfallberichten Tabelle Unfälle mit Todesfolge im Jahr 2022 mit Unfallberichten Tabelle Unfälle mit Todesfolge im Jahr 2021 mit Unfallberichten Tabelle Unfälle mit Todesfolge im Jahr 2020 mit Unfallberichten Tabelle Unfälle mit Todesfolge im Jahr 2019 mit Unfallberichten Tabelle Unfälle mit Todesfolge im Jahr 2018 mit Unfallberichten
Kinder, Jugendliche und Menschen ab 60 Jahren sind häufiger zu Fuß unterwegs als andere Altersgruppen. Sie nutzen auch stärker das Fahrrad und den ÖPNV. Die Jüngsten und die Ältesten legen damit ein umweltfreundliches Mobilitätsverhalten an den Tag. Gleichzeitig sind sie als zu Fuß Gehende und Radfahrende häufiger von Verkehrsunfällen betroffen. Ziel muss es sein, sie durch eine an ihren Bedürfnissen orientierte Straßenraumgestaltung besser zu schützen. Die Broschüre zeigt, wie der Straßenraum an die Fähigkeiten und Anforderungen der Kinder und älteren Menschen angepasst werden kann und alle Altersgruppen davon profitieren. Sie inspiriert mit guten Praxisbeispielen aus deutschen Kommunen. Veröffentlicht in Broschüren.
Bei Havarien wie Überfüllschäden bei der Heizölbetankung, Leckagen an ölführenden Rohrleitungen oder Verkehrsunfällen entstehen plötzlich gefährliche Abfälle, die schnell entsorgt werden müssen. Die üblichen Nachweispflichten gemäß der Nachweisverordnung sind in solchen Situationen oft schwer oder gar nicht umsetzbar. Die Senatsumweltverwaltung erleichtert die Entsorgung von Havarieabfällen, indem sie spezielle Sammelentsorgungsnachweise für Boden- und Bauschuttabfälle mit Öl- oder Benzin-/Dieselverunreinigungen ermöglicht. Das Verfahren zielt darauf ab, die zeitlich und logistisch angespannte Situation nach Havarien zu erleichtern und gleichzeitig den Vorgaben der Nachweisverordnung zu entsprechen. Ziel ist, eine effiziente und rechtssichere Entsorgung von Havarieabfällen zu gewährleisten. Auch in Folge eines Brandereignisses ist die korrekte und rechtssichere Entsorgung der Brandabfälle zu gewährleisten. Dies umfasst die Einstufung der Abfälle, notwendige Analytik, einstweilige Sicherstellung der Abfälle, Informationen zum Brandereignis und die Auswahl geeigneter Entsorgungsmöglichkeiten. Durch die Bereitstellung klarer Richtlinien und Verfahren wird sichergestellt, dass die Abfälle ordnungsgemäß und umweltverträglich entsorgt werden. Abfallentsorgung in Folge einer Havarie Abfallentsorgung in Folge eines Brandereignisses
Das Radiologische Lagezentrum des Bundes ( RLZ ) Kommt es zu einem radiologischen Notfall, tritt ein besonderer Krisenstab zusammen: das Radiologische Lagezentrum des Bundes. Fachleute aus unterschiedlichen Bundesbehörden und der GRS arbeiten in diesem Krisenstab unter der Leitung des Bundesumweltministeriums auf Bundesebene Hand in Hand. Das Radiologische Lagezentrum stellt unter anderem Bundes- und Länderbehörden ein einheitliches Lagebild zur radiologischen Situation zur Verfügung. Zudem koordiniert es radiologische Messungen, empfiehlt Schutzmaßnahmen und informiert die Bevölkerung. Einsatzorganisationen, die vor Ort arbeiten, sind nicht Teil des Radiologischen Lagezentrums, sondern unterstehen den Innenministerien von Bund und Land sowie Landkreisen, Städten und Gemeinden. Kommt es zu einem radiologischen Notfall , arbeiten je nach Art des Notfalls Bundes- und Länderbehörden, Anlagenbetreiber und/oder Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen wie zum Beispiel das Technische Hilfswerk ( THW ) der das Deutsche Rote Kreuz (DRK) im In- und Ausland eng zusammen. Bei radiologischen Notfällen mit überregionalen Folgen für die Umwelt ist der Bund zuständig – dann tritt das Radiologische Lagezentrum des Bundes (kurz: RLZ ) unter Führung des Bundesumweltministeriums als besonderer Krisenstab zusammen. Überregionale Notfallszenarien wären zum Beispiel Unfälle in Kernkraftwerken sowohl im Inland (sofern diese noch nicht frei von Brennstäben sind) als auch im grenznahen oder fernen Ausland Unfälle in sonstigen kerntechnischen Anlagen im In- und Ausland, die keine Kernkraftwerke sind – beispielweise Zwischen- oder Endlager Satellitenabstürze, wenn radioaktives Material beteiligt ist. Anders ist dies bei lokalen und regionalen radiologischen Notfällen. Hier ist das Bundesland zuständig, in dem der Notfall eingetreten ist – wobei je nach Entwicklung der radiologischen Lage das Radiologische Lagezentrum des Bundes Zuständigkeiten übernehmen kann. Lokale/regionale Notfallszenarien , mit in der Regel regional begrenzten Folgen für die Umwelt innerhalb des Bundeslandes, in dessen Hoheitsbereich der Notfall geschieht, wären zum Beispiel Unfälle in inländischen kerntechnischen Anlagen Terroristische Akte Unfälle mit radioaktiven Quellen Transportunfälle Das BfS ist Teil des Radiologischen Lagezentrums des Bundes. Was ist das Radiologische Lagezentrum des Bundes? Das Radiologische Lagezentrum des Bundes ist ein besonderer Krisenstab, der nur temporär im Notfall vom Bundesumweltministerium einberufen und geleitet wird. Dieser Krisenstab ist dabei nicht an einem konkreten Ort anzutreffen. Er ist vielmehr ein Netzwerk der daran beteiligten Behörden und der GRS , die räumlich über Deutschland verteilt sind. Im Radiologischen Lagezentrum wird das Bundesumweltministerium bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ), von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit ( GRS ) und vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ( BBK ) unterstützt. In einem Notfall greifen alle beteiligten Behörden sowie die GRS auf ihre eigenen Infrastrukturen zurück. Das Bundesumweltministerium führt das Netzwerk technisch und organisatorisch im Krisenstab "Radiologisches Lagezentrum des Bundes" zusammen. Wie arbeitet das Radiologische Lagezentrum des Bundes? Das Radiologische Lagezentrum des Bundes ist rund um die Uhr einsatzbereit. Dies wird über Rufbereitschaften sichergestellt. Nach einer Alarmierung des Radiologischen Lagezentrums arbeitet dieses rollenbezogen in einer Stabsstruktur. Die Fachleute des Radiologischen Lagezentrums erledigen ihre Aufgaben im Krisenfall von ihren jeweiligen Arbeitsorten aus in speziell dafür geschaffenen Stabsräumen, in denen der Krisenstab zusammen kommt, sowie in Lageräumen, in denen die Fachleute beispielsweise die Lage analysieren und das Lagebild erstellen. Der virtuelle Austausch untereinander erfolgt über elektronische Kommunikationsmedien. Die Zusammenarbeit mit beteiligten Behörden und Institutionen auf Bundes- und Landesebene übt das Radiologische Lagezentrum regelmäßig, damit das Zusammenspiel in einem Notfall bestmöglich funktioniert. Einsatzorganisationen, die vor Ort arbeiten, sind nicht Teil des Radiologischen Lagezentrums, sondern unterstehen den Innenministerien von Bund und Land sowie Landkreisen, Städten und Gemeinden. Häufig stellen hier besondere Krisenstäbe die Einsätze sicher. Welche Aufgaben hat das Radiologische Lagezentrum des Bundes? In einem überregionalen radiologischen Notfall beruft das Bundesumweltministerium das Radiologische Lagezentrum ein. Das Radiologische Lagenzentrum übernimmt dann folgende Aufgaben: Gesetzliche Grundlage des Radiologischen Lagezentrums Das Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) vom 27. Juni 2017 regelt in § 106 die Einrichtung des Radiologisches Lagezentrums. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Wie funktioniert Notfallschutz? Welche Szenarien gibt es für den radiologischen Notfall ? Wer macht im Ernstfall was? Das BfS klärt auf - in Videos, Grafiken und Broschüren. Stand: 11.02.2026
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 51 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 3 |
| Land | 87 |
| Weitere | 13 |
| Wissenschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 10 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 25 |
| Taxon | 1 |
| Text | 82 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 24 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 99 |
| Offen | 46 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 147 |
| Englisch | 17 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 14 |
| Dokument | 43 |
| Keine | 57 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 66 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 51 |
| Lebewesen und Lebensräume | 136 |
| Luft | 50 |
| Mensch und Umwelt | 128 |
| Wasser | 57 |
| Weitere | 148 |