Kinder, Jugendliche und Menschen ab 60 Jahren sind häufiger zu Fuß unterwegs als andere Altersgruppen. Sie nutzen auch stärker das Fahrrad und den ÖPNV. Die Jüngsten und die Ältesten legen damit ein umweltfreundliches Mobilitätsverhalten an den Tag. Gleichzeitig sind sie als zu Fuß Gehende und Radfahrende häufiger von Verkehrsunfällen betroffen. Ziel muss es sein, sie durch eine an ihren Bedürfnissen orientierte Straßenraumgestaltung besser zu schützen. Die Broschüre zeigt, wie der Straßenraum an die Fähigkeiten und Anforderungen der Kinder und älteren Menschen angepasst werden kann und alle Altersgruppen davon profitieren. Sie inspiriert mit guten Praxisbeispielen aus deutschen Kommunen.
<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist ein Maß für die Wirtschaftsleistung einer Volkswirtschaft. Es spiegelt jedoch nicht die gesellschaftliche Wohlfahrt wider.</li> <li>Der Nationale Wohlfahrtsindex (NWI) berücksichtigt insgesamt 21 wohlfahrtsstiftende und wohlfahrtsmindernde Aktivitäten.</li> <li>Der NWI zeigt einen anderen Verlauf als das BIP. Er schwankt phasenweise. In den letzten Jahren ist ein Zuwachs erkennbar.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Das BIP bildet die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft ab und ist als international vergleichbare statistische Kenngröße anerkannt. Jedoch ist das BIP alleine als Maß für die gesellschaftliche Wohlfahrt nicht geeignet. Wichtige Kritikpunkte sind: Das BIP berücksichtigt nicht die Verteilung des Einkommens sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Hausarbeit. Das BIP erfasst keine Folgekosten durch Umweltschäden. Eine Verringerung des Naturkapitals wird daher nicht abgebildet. Sogenannte Defensivausgaben zur Bekämpfung von Kriminalität, Drogenkonsum oder die Folgekosten von Verkehrsunfällen oder Naturkatastrophen wirken sich tendenziell sogar positiv auf das BIP aus.</p> <p>Mit dem NWI wurde ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> entwickelt, der diese Kritikpunkte berücksichtigt. Ausgehend von den Konsumausgaben enthält der NWI Zu- und Abschläge, je nachdem ob es sich um wohlfahrtssteigernde oder wohlfahrtsmindernde Kategorien handelt. Zunehmende Ungleichverteilung verringert den Wert des Index. Umweltkosten und Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen sind Beispiele für negative Kategorien, Ehrenamt und Hausarbeit für positive Kategorien. Der NWI kommt auch in den Bundesländern zunehmend zum Einsatz.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Die Entwicklung des NWI seit 1991 zeigt unterschiedliche Phasen. Bis 1999 ist parallel zum BIP eine kontinuierliche Steigerung zu beobachten. Danach zeigt sich eine Schere: Während das BIP weiter steigt, sinkt der NWI. Ursache war vor allem die zunehmende Einkommensungleichheit. Von 2005 bis 2013 zeigten sich kaum Schwankungen beim Wohlfahrtsindex. Ab 2014 entwickelte sich der NWI positiv. Die Konsumausgaben stiegen, die Ungleichheit stagnierte und die Umweltkosten nahmen leicht ab. Im Pandemiejahr sind jedoch sowohl das BIP als auch der NWI abrupt gefallen. Während sich das BIP 2021 erholte, sorgte insbesondere die Flutkatastrophe an Ahr und Erft für ein weiteres Absinken des NWI. 2022 kam es zu einem starken Anstieg, durch die ansteigenden Konsumausgaben (auch wegen der Entlastungspakete), durch Energieeinsparungen und geringere Schäden durch Naturkatastrophen im Vergleich zum Vorjahr.</p> <p>In 2023 und 2024 stieg der NWI an. Es gab einen weiteren Rückgang der Umweltbelastungen, insbesondere durch zurückgehende Energieverbräuche und den Ausbau erneuerbarer Energien und die damit verbundenen geringeren Emissionen. Auch beim Konsum gab es leichte Zugewinne. Erste Schätzungen der Entwicklungen im ersten Halbjahr zeigen für 2025 einen weiteren Anstieg des Konsums. Allerdings steigt auch der Energieverbrauch und die damit verbundenen negativen Umweltwirkungen. Insgesamt erscheint eine leichte Erhöhung des NWI wahrscheinlich. Weitere Informationen findet man in einer <a href="https://www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-009291">detaillierten aktuellen Auswertung des NWI</a>.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Der NWI stellt die Summe von 21 monetär bewerteten Komponenten dar. Der größte Posten ist der mit der Einkommensverteilung (Gini-Index) gewichtete private Konsum. Darüber hinaus fließen weitere wohlfahrtssteigernde Komponenten wie Hausarbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten und Ausgaben für Bildung und Gesundheit positiv in den NWI ein. Wohlfahrtsmindernd wirken sich z.B. Kosten für verschiedene Umweltschäden oder auch Kriminalität aus. Eine ausführliche Beschreibung der Berechnungsweise findet sich in <a href="https://www.imk-boeckler.de/fpdf/HBS-008250/p_imk_study_78_2022.pdf">NWI 3.0 Methodenbericht Nationaler Wohlfahrtsindex 3.0</a>. Auf der <a href="https://www.fest-heidelberg.de/forschung/nachhaltige-entwicklung/forschungsfelder/wohlfahrts-und-nachhaltigkeitsmessung/wohlfahrtsindizes-nwi-rwi/">Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft</a> findet sich eine umfangreiche und aktuell gehaltene Liste von Veröffentlichungen zum NWI und zu Regionalen Wohlfahrtsindizes verschiedener Bundesländer.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Polizei Berlin stellten die Senatorinnen Iris Spranger und Ute Bonde sowie Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik Meisel und die Leiterin des Fachbereichs Verkehr der Landespolizeidirektion, Katrin Stojanoff, die Verkehrssicherheitslage Berlin für das Jahr 2025 vor. Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport: „Berlin wächst – und mit der Stadt wachsen auch Mobilitätsanforderungen und Verkehrsaufkommen. Trotz der zusätzlichen Herausforderungen ist es der Polizei Berlin gelungen, die Verkehrssicherheitsarbeit konsequent fortzuführen. Rund 12.800 Verkehrsüberwachungseinsätze, mehr als vier Millionen festgestellte Ordnungswidrigkeiten und über 27.000 Verkehrsstraftaten sind ein klares Zeichen: Wir handeln sichtbar und entschlossen. Mehr Verkehrssicherheit erreichen wir aber nur gemeinsam. Jede und jeder Einzelne trägt Verantwortung – durch Rücksicht, durch Regelkonformität und durch Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Besonders schwächere Personen im Straßenverkehr stehen dabei in unserem Fokus. Mein Dank gilt den Einsatzkräften für ihr großes Engagement. Und ich appelliere an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer: Schützen Sie sich und andere, damit Berlin sicher mobil bleibt.“ Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Jeder Unfalltod ist Mahnung und Auftrag zugleich. Wir müssen und werden unsere Anstrengungen kontinuierlich weiter verstärken. Das vom Senat beschlossene und in der Umsetzung befindliche Verkehrssicherheitsprogramm 2030 leistet dabei einen entscheidenden Beitrag. Verkehrssicherheit ist kein Zustand, sondern eine dauerhafte Aufgabe. Und sie gelingt nur gemeinsam. Dafür müssen Planungsinstrumente ineinandergreifen. Verwaltungen, Bezirke und Behörden müssen entschlossen handeln: mit einer klaren Strategie – und mit dem tief verwurzelten Bewusstsein, dass jedes Menschenleben zählt.“ Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik Meisel: „Die Verkehrsstatistik für das Jahr 2025 zeigt eine deutlich gesunkene Anzahl von Schwerverletzten und Todesopfern trotz einer Zunahme von Fahrzeugen in Berlin. Jeder Mensch, der im Straßenverkehr zu Schaden kommt, ist und bleibt ein Mensch zu viel. Aber der Rückgang macht dennoch deutlich, dass unsere gemeinsame Arbeit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in unserer Stadt greift. Maßnahmen zum Schutz derjenigen, die im Straßenverkehr am verletzlichsten sind, zum Beispiel Kinder und Senioren, haben weiterhin die höchste Priorität. Denn nur wenn diese Verletzlichkeit allen Verkehrsteilnehmenden bewusst ist und dazu führt, ihre Mobilität vorausschauend, mitdenkend und rücksichtsvoll zu leben, können wir die Gefahren im Straßenverkehr weiter minimieren.“ Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 verzeichnete die Polizei Berlin 137.373 Verkehrsunfälle und somit 4.009 Unfälle mehr als im Vorjahr. Dem Anstieg liegt eine Zunahme der Verkehrsunfälle mit Sachschäden auf 123.212 (+ 3.636 Fälle) zugrunde. Gleichzeitig ist die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden um 373 auf 14.161 Fälle gestiegen. Im Jahr 2025 wurden von 17.005 Verunglückten 1.840 Personen schwerverletzt und 37 Personen getötet. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies bei den schwerverletzten Personen einen Rückgang um 80 und bei den Getöteten um 18. Bei den Opfern, die ums Leben kamen, handelte es sich mit Blick auf die Altersgruppen erneut in knapp 60 Prozent der Fälle um Senioren und Seniorinnen und nach Art der Verkehrsbeteiligung in 60 Prozent um Radfahrende (5) und zu Fußgehende (17). Die Rangfolge der Hauptunfallursachen blieb im Vergleich zu den Vorjahren unverändert: Fehler beim Abbiegen (11.230 Fälle), Nichtbeachten der Vorfahrt (5.044 Fälle), nicht angepasste Geschwindigkeit (2.704 Fälle) sowie Alkoholeinfluss (1.205 Fälle). In der Verkehrsüberwachung richtete die Polizei Berlin ihren Fokus unter anderem auf Abbiege- sowie Vorfahrtsdelikte. Von den insgesamt 12.784 mobilen und stationären schwerpunktorientierten Verkehrskontrollen mit Bezug zum Fließverkehr wurden zu Abbiegevorgängen 1.553 Kontrollen, zu Radfahrsicherheit 1.063 Kontrollen und zu Nutzung von Mobiltelefonen 1.558 Kontrollen durchgeführt. Hinzu kamen 1.562 Kontrollen wegen des Verdachts auf Beeinflussung durch Alkohol oder berauschende Mittel. Im ruhenden Verkehr wurden insgesamt 68.254 regelwidrig abgestellte Kraftfahrzeuge umgesetzt. Die Polizei Berlin führte ganzjährig zahlreiche Maßnahmen zur Verkehrsunfallprävention durch, viele davon kiezorientiert. Stadtweite Relevanz entfalteten 2025 unter anderem die Präventionsmaßnahmen zur Schulwegsicherheit im Zeitraum vom 8. bis 19. September parallel zum Schulstart. Mit über 440 Verkehrsunfallpräventionsmaßnahmen sicherten die Beamtinnen und Beamten einen sicheren Start in die Schulzeit für die Berliner ABC-Schützen. Darüber hinaus fand am 5. Juli 2025 zum vierten Mal in Folge der Verkehrssicherheitstag der Polizei Berlin statt. An mehr als 30 Themenständen informierten Dienstkräfte unter anderem zu den Bereichen Seniorensicherheit, Fahrradsicherheit, Schulwegsicherheit und verbotene Kraftfahrzeugrennen. Am 3. Juni 2025 fand die bundesweite Verkehrssicherheitsaktion „sicher.mobil.leben“ statt. Bei 127 Verkehrssicherheitsaktionen sensibilisierten Dienstkräfte unter anderem zum Thema „Kinder im Blick“ die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Ein weiterer Schwerpunkt der Präventionsarbeit stellte die Gruppe der Seniorinnen und Senioren dar. Angesichts steigender Unfallzahlen wurden Seniorensprechstunden, Seniorensicherheitstage sowie medienwirksame Präventionsaktionen durchgeführt. Im Oktober fanden stadtweit 260 Aktionen zum Thema Sichtbarkeit im Straßenverkehr statt.
Dieses seit dem Monitoringjahr 2021/22 bestehende Territorium bildete sich zunächst aus Gebietsteilen der Nachbar-Rudel CLH und HDL heraus. Inzwischen ist es als eigenständiges Territorium erkannt. Genetische Beziehungen bestehen auch zum Zichtauer-Klötzer Forst (ZKF), denn eine Tochter von dort ist hier die territoriale Fähe. Zusammen mit dem Rüden, welcher im Dezember 2024 von Dr. N. Stier und V. Meißner-Hylanova´von der TU Dresden ein Senderhalsband erhielt, wurde die Ausdehnung des Territoriums sichtbar. Da sich im Nachbargebiet ZKF die alte elterliche Verpaarung der Fähe auflöste, konnte sie mit ihrem Partner den südlichen Teil des elterlichen Gebiets zu ihrem Territorium hinzufügen. Der nördliche Teil des Territoriums ZKF ging an ihre jüngere Schwester und deren Partner. Vor allem durch den besenderten Rüden GW2056m wurden die räumlichen Verschiebungen der Territorien erkannt und sichtbar. Das Rudel zog insgesamt sieben Welpen auf und wurde von einem vorjährigen Tier dabei unterstützt. Das aktive Monitoring wird vom WZI durchgeführt, unterstützt vom Bundesforstbetrieb (D. Riesner) und Landesforstbetrieb (D. Schulz) und von den ehrenamtlich Aktiven R. Lembke, L. Stövesand und J. Weber. Ein weiblicher Welpe wurde bei einem Verkehrsunfall getötet, dieser muss von der Gesamtbilanz abgezogen werden. Erstmaliger Nachweis Im Monitoringjahr 2021/22 Nachbarterritorien Drömling (DRÖ), Zichtauer-Klötzer Forst (ZKF), Colbitz-Letzlinger Heide (CLH), Haldensleben (HDL), Flechtinger Höhenzug (FHZ) Aktuelle Verpaarung GW2524f x GW2056m Monitoring Bundesforstbetrieb, Landesforstbetrieb, WZI, Ehrenamt Besonderheiten Spürbar veränderte Ausdehnung des Territoriums per Telemetrie bestätigt adult subadult juvenil adult oder subadult Alter unbekannt Abgänge Summe 2 1 7 (-1) - - 1 10 (-1) Im unmittelbaren Umfeld des Territoriums wurden im Monitoringjahr keine Nutztierrisse ge-meldet die per DNA Wölfen zugeordnet (C1) werden konnten. Es gab aber einen weiteren Nutztierriss, bei dem ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte (C3). Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Die trockenen und heißen Sommer der vergangenen Jahre mit viel Hitze, hoher Strahlung und großer Trockenheit haben die Berliner Stadtbäume stark in Mitleidenschaft gezogen. Sie brauchen heute mehr Pflege denn je. Hitze und Trockenheit / Wer kümmert sich? Bewässern – Wie ist es richtig? Zuständigkeiten Baumarten der Zukunft Weitere Informationen Innerstädtische Straßenbäume leiden besonders unter dem Klimawandel, denn ihre Standorte sind trockener und heißer als anderswo. Ferner ist der ihnen zur Verfügung stehende Raum oft nicht ausreichend, Verdichtungen und Versiegelungen des Wurzelbereichs wirken sich negativ auf die Vitalität der Bäume aus und mechanische Verletzungen durch Bauarbeiten oder Autounfälle führen zu zusätzlichen Beeinträchtigungen. Starke Schäden an Bäumen werden auch durch das Streusalz des Winterdienstes verursacht. Dazu kommt noch die ätzende Wirkung von Hundeurin. Für die Unterhaltung und Pflege der Bäume auf öffentlichen Flächen sind grundsätzlich die Berliner Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke zuständig. Das beinhaltet auch die Wässerungen der Jungbäume. Diese sind auf eine regelmäßige Wässerung angewiesen. Wässerungen sind mindestens in den ersten 5 Standjahren erforderlich, da die jungen Bäume am neuen Standort noch kein weitläufiges Wurzelsystem zur Versorgung mit Wasser, Sauerstoff und Nährstoffen ausbilden konnten. Die Wässerungen der Bäume auf öffentlichen Flächen erfolgen durch die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter – beziehungsweise durch die von ihnen beauftragten Firmen des Garten- und Landschaftsbaus. In besonders langen Phasen von Hitze und Trockenheit können Anwohnende per Wasserschlauch einen Beitrag zur Wässerung der Stadtbäume leisten. Es wird darum gebeten, die folgenden Hinweise zu beachten, um Schäden am Baum zu verhindern und Wasserverschwendung zu vermeiden. In der Regel wird für die Bewässerung von Straßenbäumen Trinkwasser verwendet. Trinkwasser ist allerdings ein so hohes Gut, dass sein Einsatz wohl überlegt und zielgenau zu erfolgen hat. Wässerungen sind demnach auf das Nötigste zu beschränken und auf die örtliche Situation und den Feuchtegehalt des Bodens abzustimmen. Bäume, die über 10 Jahre am Standort stehen, müssen grundsätzlich selbst in der Lage sein, sich mit Wasser zu versorgen. Altbäume mit kleinen Wassergaben zu gießen, ist Trinkwasserverschwendung, denn diese benötigen 200 bis 400 Liter Wasser pro Tag. Ein Jungbaum, Stammumfang 25 cm, benötigt von April bis August zweimal im Monat rund 100 Liter Wasser. Der Bedarf kann jedoch aufgrund der Größe der Baumscheibe, der Unterpflanzung und der Bodenbeschaffenheit im Einzelfall stark abweichen. Eine effektive Wässerung bei einem neu gepflanzten Baum muss sich gezielt auf den Ballen konzentrieren. Die Eigenarten des jeweiligen Ballensubstrates sind hierbei zu berücksichtigen. Wird zu häufig mit sehr kleinen Wassermengen gegossen, bilden sich die Wurzeln oberflächlich aus und wachsen nicht in die Tiefe. Eine tiefgründige Bewurzelung ist aber wichtig, damit sich der Baum später selbst mit Wasser versorgen kann. Wird zu viel gegossen, vernässt der Standort. In der Folge leiden die Wurzeln unter Sauerstoffmangel und sterben ab. Die Wurzeln dürfen nicht durch einen harten Wasserstrahl freigespült werden. Während anhaltender heißer und trockener Witterung sind insbesondere Jungbaumbestände an innerstädtischen Straßen von zusätzlichen Wassergaben abhängig. Von der Verwendung von Wassersäcken wird zwingend abgeraten. Es ist zu beachten, dass im Falle einer konstanten Feuchte im oberen Bodenbereich die Wurzelentwicklung nicht in die Tiefe gelenkt wird und sich teilweise Pilzbewuchs unter den Säcken bilden kann. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass oftmals nicht der gesamte Ballen befeuchtet wird. Hinzu kommt, dass die Säcke im Herbst abgeräumt, gesäubert und gelagert werden müssen. Junge Bäume mit einer Standzeit von 5 bis 10 Jahren sollten in Zeiten von hoher Trockenheit, Strahlung und Hitze zusätzlich bewässert werden. Die Wassergaben sollten zwischen 50 und 75 Liter/Monat liegen und zweimal verabreicht werden. Je nach Standort und Witterung können Wässerungen bis zum 10. Standjahr erforderlich werden. Das Ziel sollte es aber sein, Stadtbäume möglichst früh in die Lage zu versetzen, ohne zusätzliche Wassergaben zurechtzukommen. Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke Das Wässern von Bäumen auf öffentlichen Flächen ist Aufgabe der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter. Die Bezirke bekommen für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Straßenbäume Finanzmittel im Rahmen des bezirklichen Globalsummenhaushaltes. Diese Finanzmittel wurden mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 nahezu verdoppelt (derzeit rund 37 Mio. Euro pro Jahr). Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Hinsichtlich der Pflege und Unterhaltung werden die Berliner Straßen- und Grünflächenämter durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unterstützt. Die Senatsverwaltung hat allerdings keine Fachaufsicht, sie stellt den Bezirken aber zweckgebundene Sondermittel zur Verfügung. Pflanzenschutzamt Berlin Seit 2018 stellt das Berliner Pflanzenschutzamt mit Hilfe des Deutschen Wetterdienstes eine Bewässerungsempfehlung für Stadtbäume bereit. Die „Bodenfeuchteampel“ zeigt am Beispiel der Baumart Winterlinde die Bodenfeuchte bis in eine Tiefe von 85 Zentimeter an. Diese Daten werden jede Woche aktualisiert. Bewässerungsempfehlung für Stadtbäume Die Bäume auf sonstigen öffentlichen Flächen (keine Straßenbäume, keine öffentlichen Grünanlagen) werden von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) gepflegt. BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Immer mehr zu wässern, ist auf Dauer keine Lösung wegen des hohen Wasser- und Finanzbedarfs. Deswegen setzt Berlin auf eine bessere Pflege, klimarobuste Arten und mehr Raum für das Stadtgrün. Für die Zukunft werden Baumarten benötigt, die während langanhaltender Hitze und Trockenheit überleben können. Dieses erfordert aber noch langjährige Forschungen. Auch in Berlin werden dazu bereits Straßenbaumtests durchgeführt, unter anderem im Rahmen der Testreihe des Arbeitskreises Stadtbäume der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK). Das Ziel ist es, keine Natur am Tropf zu erhalten, sondern einen resilienten Straßenbaumbestand zu entwickeln, der eigenständig die zunehmende Hitze, Trockenheit und Strahlung übersteht. Durch „Abhärten statt Verwöhnen“ und Verwendung von standortgerechten Baumarten soll dieses Ziel erreicht werden. In Zukunft werden insbesondere für innerstädtische Straßenstandorte immer mehr Baumarten Verwendung finden, die für die Bedingungen im Klimawandel besser geeignet und damit standortgerechter sind. Ferner werden im Hinblick auf die Straßenstandorte gezüchtete Sorten, die widerstandsfähiger gegen Hitze, Strahlung und Trockenheit sowie Schaderreger sind, immer wichtiger. Im Rahmen der Berliner Stadtbaumkampagne wurden bislang über 270 Gattungen und Arten sowie Sorten gepflanzt und damit eine enorme Vielfalt geschaffen. Allerdings ist die natürliche Heimat der Bäume grundsätzlich der Wald. Daher ist keine Baumart – ob heimisch oder nicht – an die extremen Bedingungen eines innerstädtischen Straßenstandortes voll und ganz angepasst, sondern immer nur „mehr oder weniger“. Berliner Pflanzenschutzamt: Bewässerungsempfehlung für Stadtbäume Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz / Arbeitskreis Stadtbäume: Positionspapier zu Wässerungen des Stadtgrüns Zukunftsbäume für die Stadt – Broschüre von GALK und BdB Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz / Arbeitskreis Stadtbäume
Methode CIR Straßenbaum-Zustandsbericht 2025 Ursachen der Straßenbaumschäden Straßenbaum-Zustandsberichte 2025, 2020, 2015, 2010 Unsere Straßenbäume sind vielfältigen Schadfaktoren ausgesetzt, die in Kombination auftreten und sich teilweise durch Wechselwirkungen verstärken. Um Erkenntnisse über den Zustand der Straßenbäume in der Berliner Innenstadt zu erhalten, wird seit fast 50 Jahren turnusmäßig alle 5 Jahre die Bewertung anhand von Colorinfrarot (CIR) – Luftbildaufnahmen von dem Berliner Senat beauftragt. Die Ergebnisse werden im „Straßenbaum-Zustandsbericht Berliner Innenstadt“ zusammengefasst. Dieser Bericht stellt den Zustand der Straßenbäume nach den untersuchten innerstädtischen Bereichen sowie nach den Baumgattungen Linde, Ahorn und Platane (bis 2020 auch Rosskastanie) dar. Ferner enthält der Bericht einen Vergleich mit den Ergebnissen der vorhergehenden Auswertungen. Nun liegt die Auswertung der Befliegung im Sommer 2025 vor. Der Vergleich der Straßenbaum-Zustandsberichte von 2020 und 2025 offenbart hinsichtlich der Kronenvitalität der Innenstadt-Straßenbäume einen deutlichen Trend zur Zustandsstabilisierung. Genaue Aussagen über die Ursachen der Schädigungen und über die Verkehrssicherheit von Bäumen können mit der Methode der Color-Infrarot-Luftbildauswertung allerdings nicht gewonnen werden. Die Methode, den Zustand der Straßenbäume anhand von Colorinfrarot-Luftbildern zu erfassen und zu bewerten, basiert darauf, dass die Bilder den jeweiligen Vitalitätszustand der Kronen durch Reflexionsunterschiede abbilden. Die unterschiedlichen Reflexionen werden beispielsweise durch Laubschädigungen und Laubverluste hervorgerufen. Um die Vitalität der Bäume anhand eines Luftbildes bewerten zu können, ist der Vergleich von Laubfarbe, Blattmasse, Kronenform und Verzweigung mit sogenannten Referenzbäumen notwendig. Diese Referenzbäume werden zum Zeitpunkt der Befliegung vor Ort vom Boden aus auf ihren Kronenzustand hin untersucht und im Hinblick auf Schadenssymptome und Besonderheiten beschrieben. Dieser sogenannte Interpretationsschlüssel dient dem folgenden Abgleich des vor Ort festgestellten Erscheinungsbildes mit dem des Luftbildes. Nur mit Hilfe dieses Abgleiches kann der Vitalitätszustand der Bäume anhand des CIR-Luftbildes bewertet werden. Für die CIR- Methode werden Stichproben-Bäume der Hauptbaumgattungen Linde, Ahorn und Platane (bis 2020 auch Rosskastanie) in Stichprobengebieten bewertet und die Ergebnisse anschließend auf den Gesamtbestand aller bis zum Jahr 1990 gepflanzten Straßenbäume der Berliner Innenstadt statistisch hochgerechnet. Die Bewertung des Zustands der Bäume nimmt eine Einteilung in Kronenvitalitätsstufen vor. Die untersuchten Hauptbaumgattungen bilden zusammen den überwiegenden Teil des Innenstadt-Straßenbaumbestandes. Weitere Gattungen konnten aufgrund ihrer geringen Bestandsanteile nicht berücksichtigt werden. Als Berliner Innenstadt gilt hierbei das Gebiet innerhalb des S-Bahn-Ringes, erweitert um die geschlossenen bebauten Bereiche der Alt-Bezirke Steglitz, Weißensee, Pankow und den kompletten Alt-Bezirk Wedding. Im Ergebnis der Auswertung der Befliegung des Jahres 2025 ist bei den Straßenbäumen eine durchschnittliche Stabilisierung des Zustandes im Vergleich der Straßenbaum-Zustandsberichte 2015 und 2020 nachzuweisen. Damit ist festzustellen, dass sich der schon mit dem Straßenbaum-Zustandsbericht des Jahres 2015 aufgezeigte negative Trend überraschenderweise nicht fortgesetzt hat. Während im Jahre 2020 insgesamt rund 44% der untersuchten Bäume als nicht geschädigt eingestuft wurden, sind es für 2025 rund 47%. Im Einzelnen zeigen die Linden mit einem Anteil von rund 54% nicht geschädigter Bäume wieder die beste Kronenvitalität (2020: rund 56%). Die Platane folgt mit einem Anteil von 40% nicht geschädigter Bäume (2020: rund 30%), was auf einen wesentlich verbesserten Zustand hinweist. Der Zustand des Ahornbestandes hat sich ebenfalls mit rund 33% nicht geschädigter Exemplare im Vergleich zu 2020 mit rund 29% verbessert. Die Bewertung der Rosskastanie ist entfallen, da die Blatt-Schäden durch die Kastanien-Miniermotte das Ergebnis der CIR-Luftbildauswertung verfälscht hätten. Diese Schädigungen sind nämlich nicht dauerhaft, da sich die Bäume wieder regenerieren. Die jeweiligen Ursachen der Straßenbaumschäden sind durch das Luftbild nicht zu ermitteln. Ferner wirken verschiedene Schadfaktoren zusammen, so dass eine eindeutige Ursache ohne eine vorherige genaue Analyse nicht festgestellt werden kann. Die Stabilisierung des Kronenzustandes der innerstädtischen Berliner Straßenbäume zeigt aber, dass zumindest die Summe der schädigenden Einflüsse nicht zugenommen hat. Das Niveau der Schädigungen ist aber immer noch hoch. Die Ursachen der Schädigungen dürften eine Mischung sein aus den Hauptfaktoren Stadtklima mit erhöhter Hitze, Trockenheit und Strahlung, verstärkt durch die Auswirkungen des Klimawandels, mechanische Schäden durch Bauarbeiten im Wurzelbereich und durch allgemeine Bautätigkeiten, Schädigungen durch Tausalz Beeinträchtigungen durch Bodenversiegelung und -verdichtung, Schäden durch Verkehrsunfälle und Verätzungen durch Hunde-Urin. Die Wetterextreme der letzten Jahre haben zwar insbesondere durch die trocken-heiße Witterung mit zunehmender Strahlung die Bäume sehr gestresst und die sonstigen negativen Einflüsse verstärkt, das Niveau der Schädigung hat sich aber stabilisiert. Das darf aber kein grund sein, um die bemühungen um unseren Straßenbaumbestand einzuschränken. Ein Schädigungsgrad von fast 50% ist nicht zufriedenstellend. Auch das Tausalz ist ein bedeutender Schadfaktor für die Straßenbäume der Berliner Innenstadt. Zwar wird nur bei bestimmten Wetterlagen Feuchtsalz auf bestimmten Straßen ausgebracht, doch dieses lagert sich im Boden an. Auch von privater Seite wird auf Gehwegen Tausalz gestreut, obwohl dieses verboten ist. Als Folge werden in den letzten Jahren – und besonders in den Sommern seit 2010 – wieder vermehrt tausalzbedingte Blattschadens-Symptome beobachtet, auch an jüngeren Straßenbäumen. Das Tausalz entfaltet seine negative Wirkung auf die Straßenbäume insbesondere bei hohem Wassermangel im Sommer, was wiederum durch die Auswirkungen des Klimawandels verstärkt wird. Die Schäden durch die kurzzeitige Ausbringung von Salz durch Private im letzten Winter werden vermutlich in den nächsten Jahren sichtbar sein.
Teil der Statistik "Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen" Raum: Sachsen-Anhalt Gesamt Bezeichnung der Statistik Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (EVAS-Nr. 32311). Periodizität Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. Daten liegen ab 2007 vor. Erläuterung Erfasst werden: 1.) Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Hierzu zählen Lagerunfälle und Unfälle, die sich beim übrigen Umgang (z. B. Abfüllung, Herstellung, Verwendung) ereignen. Zum Umgang zählen auch Übernahme und Ablieferung, Ver- und Auspacken sowie Be- und Entladen wassergefährdender Stoffe. 2.) Unfälle bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe. Hierzu zählen Transportunfälle und Unfälle mit Betriebsstofftanks. Beförderung wassergefährdender Stoffe bezeichnet den Vorgang der Ortsveränderung einschließlich zeitweiliger Aufenthalte (Zwischenlagerung). Nicht zur Beförderung, sondern zum Umgang zählen die Übernahme und Ablieferung sowie das Ver- und Auspacken und das Be- und Entladen wassergefährdender Stoffe. Berichtspflichtig sind in Sachsen-Anhalt die Unteren Wasserbehörden sowie das Landesamt für Geologie und Bergwesen. Rechtsgrundlagen in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen Fassung Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446)in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565). Erhoben werden die Angaben zu § 9 Absatz 1 bis 3 Umweltstatistikgesetz. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG.
Die Datensammlung "Stadtteil-Profile" enthält Strukturdaten für 105 Hamburger Stadtteile, sieben Bezirke und Hamburg insgesamt zu den Themenbereichen Bevölkerung, Wohnen, Bürgerschaftswahlen, Sozialstruktur, Infrastruktur, und Verkehr. Die Daten ermöglichen eine Standortbeschreibung eines Stadtteils und den Vergleich mit dem zugehörigen Bezirk und der Stadt Hamburg. Die Datensammlung enthält Angaben seit 1987 und wird jährlich fortgeschrieben. Eine aktuelle Fassung der "Stadtteil-Profile" erscheint einmal im Jahr in der Reihe "HAMBURG.regional" und enthält seit 2002 auch Daten für ausgewählte Hamburger Quartiere.
Teil der Statistik "Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen" Raum: Sachsen-Anhalt Gesamt Bezeichnung der Statistik Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (EVAS-Nr. 32311). Periodizität Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. Daten liegen ab 2007 vor. Erläuterung Erfasst werden: 1.) Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Hierzu zählen Lagerunfälle und Unfälle, die sich beim übrigen Umgang (z. B. Abfüllung, Herstellung, Verwendung) ereignen. Zum Umgang zählen auch Übernahme und Ablieferung, Ver- und Auspacken sowie Be- und Entladen wassergefährdender Stoffe. 2.) Unfälle bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe. Hierzu zählen Transportunfälle und Unfälle mit Betriebsstofftanks. Beförderung wassergefährdender Stoffe bezeichnet den Vorgang der Ortsveränderung einschließlich zeitweiliger Aufenthalte (Zwischenlagerung). Nicht zur Beförderung, sondern zum Umgang zählen die Übernahme und Ablieferung sowie das Ver- und Auspacken und das Be- und Entladen wassergefährdender Stoffe. Berichtspflichtig sind in Sachsen-Anhalt die Unteren Wasserbehörden sowie das Landesamt für Geologie und Bergwesen. Rechtsgrundlagen in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen Fassung Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446)in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565). Erhoben werden die Angaben zu § 9 Absatz 1 bis 3 Umweltstatistikgesetz. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 44 |
| Kommune | 3 |
| Land | 81 |
| Weitere | 19 |
| Wissenschaft | 12 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 10 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 25 |
| Taxon | 1 |
| Text | 81 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 19 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 94 |
| Offen | 45 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 141 |
| Englisch | 17 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 2 |
| Datei | 12 |
| Dokument | 35 |
| Keine | 59 |
| Webseite | 58 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 52 |
| Lebewesen und Lebensräume | 130 |
| Luft | 51 |
| Mensch und Umwelt | 128 |
| Wasser | 56 |
| Weitere | 142 |