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Statistik der Straßenverkehrsunfälle

1. Monatlich: Unfälle nach Ortslagen, Straßenarten, Datum, Wochentag und Unfallfolgen. Beteiligte nach Art des Verkehrsmittels. Verunglückte nach Alter, Geschlecht, Unfallfolgen, Art der Beteiligung. Fehlverhalten der Beteiligten und technische Mängel. Allgemeine Unfallursachen. 2. Jährlich: weitergehende Auswertungen. 3. Detallierte Aussagen erst ab 1990

Stadtteil-Profile Hamburg

Die Datensammlung "Stadtteil-Profile" enthält Strukturdaten für 105 Hamburger Stadtteile, sieben Bezirke und Hamburg insgesamt zu den Themenbereichen Bevölkerung, Wohnen, Bürgerschaftswahlen, Sozialstruktur, Infrastruktur, und Verkehr. Die Daten ermöglichen eine Standortbeschreibung eines Stadtteils und den Vergleich mit dem zugehörigen Bezirk und der Stadt Hamburg. Die Datensammlung enthält Angaben seit 1987 und wird jährlich fortgeschrieben. Eine aktuelle Fassung der "Stadtteil-Profile" erscheint einmal im Jahr in der Reihe "HAMBURG.regional" und enthält seit 2002 auch Daten für ausgewählte Hamburger Quartiere.

Sichere Fahrradstädte durch Datenwissenschaft und intelligente Fahrräder, Teilvorhaben: Entwicklung von Fahrrad-Sensorik zur Verbesserung der Sicherheit im Radverkehr

Sichere Fahrradstädte durch Datenwissenschaft und intelligente Fahrräder, Teilvorhaben: Data-Mining von Fahrradtrajektorien zur Verbesserung der Sicherheit im Radverkehr

Indikator: Nationaler Wohlfahrtsindex

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist ein Maß für die Wirtschaftsleistung einer Volkswirtschaft. Es spiegelt jedoch nicht die gesellschaftliche Wohlfahrt wider.</li><li>Der Nationale Wohlfahrtsindex (NWI) berücksichtigt insgesamt 21 wohlfahrtsstiftende und wohlfahrtsmindernde Aktivitäten.</li><li>Der NWI zeigt einen anderen Verlauf als das BIP. Er schwankt phasenweise. In den letzten Jahren ist ein Zuwachs erkennbar.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Das BIP bildet die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft ab und ist als international vergleichbare statistische Kenngröße anerkannt. Jedoch ist das BIP alleine als Maß für die gesellschaftliche Wohlfahrt nicht geeignet. Wichtige Kritikpunkte sind: Das BIP berücksichtigt nicht die Verteilung des Einkommens sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Hausarbeit. Das BIP erfasst keine Folgekosten durch Umweltschäden. Eine Verringerung des Naturkapitals wird daher nicht abgebildet. Sogenannte Defensivausgaben zur Bekämpfung von Kriminalität, Drogenkonsum oder die Folgekosten von Verkehrsunfällen oder Naturkatastrophen wirken sich tendenziell sogar positiv auf das BIP aus.</p><p>Mit dem NWI wurde ein ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ entwickelt, der diese Kritikpunkte berücksichtigt. Ausgehend von den Konsumausgaben enthält der NWI Zu- und Abschläge, je nachdem ob es sich um wohlfahrtssteigernde oder wohlfahrtsmindernde Kategorien handelt. Zunehmende Ungleichverteilung verringert den Wert des Index. Umweltkosten und Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen sind Beispiele für negative Kategorien, Ehrenamt und Hausarbeit für positive Kategorien. Der NWI kommt auch in den Bundesländern zunehmend zum Einsatz.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Die Entwicklung des NWI seit 1991 zeigt unterschiedliche Phasen. Bis 1999 ist parallel zum BIP eine kontinuierliche Steigerung zu beobachten. Danach zeigt sich eine Schere: Während das BIP weiter steigt, sinkt der NWI. Ursache war vor allem die zunehmende Einkommensungleichheit. Von 2005 bis 2013 zeigten sich kaum Schwankungen beim Wohlfahrtsindex. Ab 2014 entwickelte sich der NWI positiv. Die Konsumausgaben stiegen, die Ungleichheit stagnierte und die Umweltkosten nahmen leicht ab. Im Pandemiejahr sind jedoch sowohl das BIP als auch der NWI abrupt gefallen. Während sich das BIP 2021 erholte, sorgte insbesondere die Flutkatastrophe an Ahr und Erft für ein weiteres Absinken des NWI. 2022 kam es zu einem starken Anstieg, durch die ansteigenden Konsumausgaben (auch wegen der Entlastungspakete), durch Energieeinsparungen und geringere Schäden durch Naturkatastrophen im Vergleich zum Vorjahr.</p><p>In 2023 und 2024 stieg der NWI an. Es gab einen weiteren Rückgang der Umweltbelastungen, insbesondere durch zurückgehende Energieverbräuche und den Ausbau erneuerbarer Energien und die damit verbundenen geringeren Emissionen. Auch beim Konsum gab es leichte Zugewinne. Erste Schätzungen der Entwicklungen im ersten Halbjahr zeigen für 2025 einen weiteren Anstieg des Konsums. Allerdings steigt auch der Energieverbrauch und die damit verbundenen negativen Umweltwirkungen. Insgesamt erscheint eine leichte Erhöhung des NWI wahrscheinlich. Weitere Informationen findet man in einer <a href="https://www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-009291">detaillierten aktuellen Auswertung des NWI</a>.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Der NWI stellt die Summe von 21 monetär bewerteten Komponenten dar. Der größte Posten ist der mit der Einkommensverteilung (Gini-Index) gewichtete private Konsum. Darüber hinaus fließen weitere wohlfahrtssteigernde Komponenten wie Hausarbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten und Ausgaben für Bildung und Gesundheit positiv in den NWI ein. Wohlfahrtsmindernd wirken sich z.B. Kosten für verschiedene Umweltschäden oder auch Kriminalität aus. Eine ausführliche Beschreibung der Berechnungsweise findet sich in <a href="https://www.imk-boeckler.de/fpdf/HBS-008250/p_imk_study_78_2022.pdf">NWI 3.0 Methodenbericht Nationaler Wohlfahrtsindex 3.0</a>. Auf der <a href="https://www.fest-heidelberg.de/forschung/nachhaltige-entwicklung/forschungsfelder/wohlfahrts-und-nachhaltigkeitsmessung/wohlfahrtsindizes-nwi-rwi/">Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft</a> findet sich eine umfangreiche und aktuell gehaltene Liste von Veröffentlichungen zum NWI und zu Regionalen Wohlfahrtsindizes verschiedener Bundesländer.</p>

Aktiv mobil - Wirksame Voraussetzungen für eine nachhaltige Mobilitätswende in Kommunen: TV 3 - Kinder und ältere Menschen als Maßstab für Anforderungen der aktiven Mobilität an den Straßenraum

Ziel des Teilvorhabens ist es, Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Anforderungen von Kindern und älteren Menschen an die Gestaltung des Straßenraums zu gewinnen und zusammen zu tragen. Es ist die Frage zu beantworten, wie der Straßenraum gestaltet sein müsste und welche Elemente hilfreich sind, damit er für die aktive Mobilität von Kindern und älteren Menschen sicher ist und als attraktiv wahrgenommen wird. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden zu einer anschaulichen Fachbroschüre verdichtet, die Kommunen und Politik als Handlungsempfehlung dient und auch für die Allgemeinheit von Interesse ist. Fuß- und Radverkehr sind die umweltfreundlichsten und aktivsten Arten der Fortbewegung. Die Verkehrsstatistik zeigt, dass besonders Kinder und Jugendliche, aber auch Menschen ab 60 Jahren deutlich häufiger zu Fuß unterwegs sind als andere Altersgruppen. Kinder nutzen auch stärker das Rad und den ÖPNV als andere. Menschen im Rentenalter nutzen gegenüber Jüngeren den ÖPNV auch etwas mehr und fahren vergleichsweise häufig mit dem Rad. Die jüngste und die älteste Altersgruppe nutzen demnach in hohem Maße den Umweltverbund im Nahverkehr und legen damit ein entsprechend umweltfreundliches Mobilitätsverhalten an den Tag. Gleichzeitig sind gerade diese Altersgruppen als zu Fuß Gehende und Radfahrende besonders häufig von Verkehrsunfällen betroffen. Ziel muss es daher sein, Menschen, die sich umweltfreundlich fortbewegen, durch eine an ihren Bedürfnissen orientierte Straßenraumgestaltung besser zu schützen und die aktive Mobilität damit insgesamt zu unterstützen. Die "Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie", die das Umweltbundesamt 2018 vorgelegt hat, empfehlen, die Rahmenbedingungen für den Fußverkehr zu verbessern, um eine sozial- und geschlechtergerechte Mobilität zu unterstützen, die Teilhabe aller Altersgruppen und der Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu fördern und einen Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit zu leisten.

Folgen der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen nach Unfallbereichen in Sachsen-Anhalt

Teil der Statistik "Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen" Raum: Sachsen-Anhalt Gesamt Bezeichnung der Statistik Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (EVAS-Nr. 32311). Periodizität Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. Daten liegen ab 2007 vor. Erläuterung Erfasst werden: 1.) Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Hierzu zählen Lagerunfälle und Unfälle, die sich beim übrigen Umgang (z. B. Abfüllung, Herstellung, Verwendung) ereignen. Zum Umgang zählen auch Übernahme und Ablieferung, Ver- und Auspacken sowie Be- und Entladen wassergefährdender Stoffe. 2.) Unfälle bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe. Hierzu zählen Transportunfälle und Unfälle mit Betriebsstofftanks. Beförderung wassergefährdender Stoffe bezeichnet den Vorgang der Ortsveränderung einschließlich zeitweiliger Aufenthalte (Zwischenlagerung). Nicht zur Beförderung, sondern zum Umgang zählen die Übernahme und Ablieferung sowie das Ver- und Auspacken und das Be- und Entladen wassergefährdender Stoffe. Berichtspflichtig sind in Sachsen-Anhalt die Unteren Wasserbehörden sowie das Landesamt für Geologie und Bergwesen. Rechtsgrundlagen in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen Fassung Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446)in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565). Erhoben werden die Angaben zu § 9 Absatz 1 bis 3 Umweltstatistikgesetz. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG.

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen nach Unfallbereich und Menge in Sachsen-Anhalt

Teil der Statistik "Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen" Raum: Sachsen-Anhalt Gesamt Bezeichnung der Statistik Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (EVAS-Nr. 32311). Periodizität Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. Daten liegen ab 2007 vor. Erläuterung Erfasst werden: 1.) Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Hierzu zählen Lagerunfälle und Unfälle, die sich beim übrigen Umgang (z. B. Abfüllung, Herstellung, Verwendung) ereignen. Zum Umgang zählen auch Übernahme und Ablieferung, Ver- und Auspacken sowie Be- und Entladen wassergefährdender Stoffe. 2.) Unfälle bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe. Hierzu zählen Transportunfälle und Unfälle mit Betriebsstofftanks. Beförderung wassergefährdender Stoffe bezeichnet den Vorgang der Ortsveränderung einschließlich zeitweiliger Aufenthalte (Zwischenlagerung). Nicht zur Beförderung, sondern zum Umgang zählen die Übernahme und Ablieferung sowie das Ver- und Auspacken und das Be- und Entladen wassergefährdender Stoffe. Berichtspflichtig sind in Sachsen-Anhalt die Unteren Wasserbehörden sowie das Landesamt für Geologie und Bergwesen. Rechtsgrundlagen in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen Fassung Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446)in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565). Erhoben werden die Angaben zu § 9 Absatz 1 bis 3 Umweltstatistikgesetz. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG.

Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach Ursache in Sachsen-Anhalt

Teil der Statistik "Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen" Raum: Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Bezeichnung der Statistik Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (EVAS-Nr. 32311). Periodizität Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. Daten liegen ab 2007 vor. Erläuterung Erfasst werden: 1.) Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Hierzu zählen Lagerunfälle und Unfälle, die sich beim übrigen Umgang (z. B. Abfüllung, Herstellung, Verwendung) ereignen. Zum Umgang zählen auch Übernahme und Ablieferung, Ver- und Auspacken sowie Be- und Entladen wassergefährdender Stoffe. 2.) Unfälle bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe. Hierzu zählen Transportunfälle und Unfälle mit Betriebsstofftanks. Beförderung wassergefährdender Stoffe bezeichnet den Vorgang der Ortsveränderung einschließlich zeitweiliger Aufenthalte (Zwischenlagerung). Nicht zur Beförderung, sondern zum Umgang zählen die Übernahme und Ablieferung sowie das Ver- und Auspacken und das Be- und Entladen wassergefährdender Stoffe. Berichtspflichtig sind in Sachsen-Anhalt die Unteren Wasserbehörden sowie das Landesamt für Geologie und Bergwesen. Rechtsgrundlagen in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen Fassung Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446)in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565). Erhoben werden die Angaben zu § 9 Absatz 1 bis 3 Umweltstatistikgesetz. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG.

Unfälle bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen nach Ursache in Sachsen-Anhalt

Teil der Statistik "Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen" Raum: Unfälle bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen Bezeichnung der Statistik Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (EVAS-Nr. 32311). Periodizität Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. Daten liegen ab 2007 vor. Erläuterung Erfasst werden: 1.) Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Hierzu zählen Lagerunfälle und Unfälle, die sich beim übrigen Umgang (z. B. Abfüllung, Herstellung, Verwendung) ereignen. Zum Umgang zählen auch Übernahme und Ablieferung, Ver- und Auspacken sowie Be- und Entladen wassergefährdender Stoffe. 2.) Unfälle bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe. Hierzu zählen Transportunfälle und Unfälle mit Betriebsstofftanks. Beförderung wassergefährdender Stoffe bezeichnet den Vorgang der Ortsveränderung einschließlich zeitweiliger Aufenthalte (Zwischenlagerung). Nicht zur Beförderung, sondern zum Umgang zählen die Übernahme und Ablieferung sowie das Ver- und Auspacken und das Be- und Entladen wassergefährdender Stoffe. Berichtspflichtig sind in Sachsen-Anhalt die Unteren Wasserbehörden sowie das Landesamt für Geologie und Bergwesen. Rechtsgrundlagen in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen Fassung Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446)in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565). Erhoben werden die Angaben zu § 9 Absatz 1 bis 3 Umweltstatistikgesetz. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG.

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