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Touristische Radrouten und Alltagsnetz im Landkreis Nienburg/Weser

Radverkehrsnetz zum Thema Touristische Radwege im Landkreis Nienburg/Weser

Verfahren der Ländlichen Neuordnung - Bund

Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der Ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.

Verfahren der Ländlichen Neuordnung

Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der Ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.

Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Delitzsch-Südwest/Breitenfeld

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebaubereich Delitzsch-Südwest/Breitenfeld Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 02.12.1999 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebaugroßgeräten und mobiler Erdbautechnik zur Gestaltung standsicherer und für die Flutung vorbereiteter Restlochböschungen ist weitestgehend abgeschlossen. Sowohl im Tagebaubereich Delitzsch-Südwest (DSW) als auch im Tagebaubereich Breitenfeld (BRF) konzentrieren sich die laufenden Sanierungsarbeiten auf die Wiederherstellung eines weitgehend nachsorgefreien Gebietswasserhaushalts mit der Flutung der Restlöcher, die Grunderschließung (Wegebau), die Sanierung von Oberflächengewässern (Lober) und den Rückbau vorhandener bergbaulicher Anlagen (Tagesanlagen DSW). * Die Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung sind zu großen Teilen beendet und werden mit der Grobgestaltung und Erschließung der im Plangebiet ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Erholung in den Bereichen DSW und BRF abgeschlossen. Am Werbeliner See wurden und werden asphaltierte Rad- und Wanderwege zur Grunderschließung des zukünftigen Sees hergestellt. * Im Zuge der Restlochflutung entstehen der Werbeliner See, der Zwochauer See, der Grabschützer See (DSW) und der Schladitzer See (BRF), wobei mit dem Werbeliner See das größte Gewässer entsteht (4,4 km²). Die Flutung des Werbeliner Sees erfolgt seit Dezember 1998 (Einleitung von Luppewasser) und ist nahezu abgeschlossen. Die zur Verbesserung der Wasserqualität über eine bestehende Rohrleitung vorgesehene Fremdflutung des Zwochauer Sees mit Wasser aus dem Schladitzer See wurde aus naturschutzfachlichen Versagungsgründen nicht begonnen. Die Flutung der übrigen Restlöcher erfolgt durch den natürlichen Grundwasserwiederanstieg. Die Vorflutgestaltung beider Tagebaubereiche schließt die Anbindung des Werbeliner und des Schladitzer Sees ein. Die Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern konzentrieren sich auf die Rückverlegung des Lobers, die naturnahe Umgestaltung des Haynaer Ableiters und die Wiederherstellung von Ostergraben und Freirodaer Graben. * Die im nördlichen Bereich der Kippe DSW sowie auf den an die Bereiche DSW und BRF angrenzenden unverritzten Flächen etablierte Landwirtschaft wird fortgeführt. Durch den verstärkten Flurholzanbau sollen diese Flächen jedoch strukturiert und landeskulturell aufgewertet werden. Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Beseitigung von Pflanzausfällen (Nachpflanzungen) und in der Pflege (Verbissschutz, Bekämpfung von Kleinnagern) der in den letzten Jahren im Rahmen der bergbaulichen Wiedernutzbarmachung angepflanzten Bestände. * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt das gezielte Belassen von Sukzessionsflächen (Beschränkungen für die öffentliche Nutzung) ein. Als besonders wertvoll für diese Vorgänge gilt das Umfeld des Grabschützer Sees. Große Teile des Plangebiets sind Bestandteil des SPA-Gebiets DE 4439-452 "Agrarraum und Bergbaufolgelandschaft bei Delitzsch". * Freizeit und Erholung sollen sich am Nordostufer des Werbeliner Sees (Bootshafen, Fischereistützpunkt) und am Südostufer des Schladitzer Sees (Schladitzer Bucht, Hayna) sowie für den örtlichen Bedarf südlich der Ortslage Wolteritz konzentrieren. Im Bereich der Schladitzer Bucht konnte nach erfolgter verkehrstechnischer Anbindung die Nachnutzung durch das Engagement eines privaten Investors (all-on-sea) bereits vorzeitig beginnen. Schwerpunkt der weiteren Arbeit sind die medientechnische Erschließung des Standorts und die Erweiterung der Parkplatzkapazitäten. Am Südufer des Zwochauer Sees ist ein Badestrand vorprofiliert worden. * Der bestehende und in das überregionale Projekt "Straße der Braunkohle" eingebundene Aussichts- und Informationspunkt (Schaufelradbagger SRs 6300) soll über das Rad- und Wanderwegenetz an das Sanierungsgebiet DSW angebunden werden. Im Rahmen von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wird der ehemalige Montageplatz Breitenfeld umgestaltet. * Die infrastrukturellen Maßnahmen sind auf die Herstellung regional vernetzter Rad- und Wanderwege (Schwerpunkt Radweg Leipzig-A 14-Schladitzer See), die Anbindung der Erholungsbereiche DSW und BRF an das vorhandene lokale Verkehrsnetz sowie die Herstellung der erforderlichen Parkmöglichkeiten ausgerichtet. Mit der Fertigstellung eines Parkplatzes (nordöstlich der Ortslage Zwochau) wurden die Voraussetzungen für die Nachnutzung bereits geschaffen (Badestrand am Zwochauer See, Naturlehrpfad am Grabschützer See). * Die Gewerbefläche im Bereich BRF ist fast vollständig belegt. Im Bereich DSW wird die Entwicklung und Ansiedlung fortgeführt. Im Bereich der ehemaligen Tagesanlagen DSW wird eine vorhandene Kieshalde aufbereitet und vermarket. Der am Südufer des Restlochs DSW im Rahmen der Wiedernutzbarmachung begonnene Einbau bergbaufremder, nicht kontaminierter Erdstoffe wird fortgeführt.

Walderschließung

Die Aufgaben beinhalten im wesentlichen folgende Schwerpunkte: - Beratung in Grundsatzfragen zur Walderschließung und dem forstlichen Wegebau - Beratung und Mitarbeit bei der Ausarbeitung regionaler und mittelfristiger Erschließungspläne im Landeswald unter Beachtung von Vorgaben aus der Umweltgesetzgebung.

Vereinfachte Flurbereinigung Despetal, Landkreis Hildesheim

Das ArL Leine-Weser hat dem ML einen Auszug aus dem Entwurf des Plans nach § 41 FlurbG für die vereinfachte Flurbereinigung Despetal, Landkreis Hildesheim, vorgelegt. Auf Grundlage des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG erfolgt der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen. U.a. sind folgende Maßnahmen geplant: Ländlicher Wegebau vorwiegend auf vorhandener Trasse, Rekultivierung von nicht mehr benötigten Wegen, Erneuerung von Durchlässen, geringfügige Umlegung eines Gewässers 3.Ordnung zur Vermeidung von Überflutungsschäden, Anlage einer Sukzessionsfläche und eines Ruderalgebüschs, Anlage mehrerer Saumstreifen in Ackerlagen, Gewässern sowie an einem Weg

Flurbereinigungsverfahren Mockrehna

Nachtrag zum Plan nach § 41 FlurbG Die Teilnehmergemeinschaft Mockrehna (TG) beim Landratsamt Nordsachsen hat gemäß § 41 Abs. 4 FlurbG den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) für das Flurbereinigungsverfahren Mockrehna mit dem 7. Nachtrag geändert. Die TG fügt dem Plan nach § 41 FlurbG den Ausbau der Wurzener Straße außerhalb der Ortslage Mockrehna auf einer Länge von 695 m in 2 Teilabschnitten hinzu. Der grundhafte Ausbau erfolgt 3,0 m breit in Asphaltbauweise mit beidseitig 0,5 m befestigten Seitenstreifen entsprechend dem geltenden Regelwerk der Richtlinie Ländlicher Wegebau. Im Bestand befindet sich ein gewidmeter öffentlicher Feld- und Waldweg mit ca. 4 m breiter schadhafter Asphalttragdeckschicht. Der Weg wird im Bereich eines gebunden befestigten Lagerplatzes mit einer Ausweichstelle in Asphaltbauweise versehen. Der Kreuzungsbereich und Bahnübergang mit der Bahnlinie Eilenburg - Torgau bleibt von der Maßnahme unberührt.

Einsatz von RC-Beton (Recyclingbeton) bei öffentlichen Hochbaumaßnahmen im Land Berlin

Die Architektenkammer Berlin und die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (damals Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz) haben am 25.08.2022 zum Online-Fachdialog „Zirkuläres Bauen am Beispiel ressourcenschonender Beton“ eingeladen. Insgesamt haben rund 140 Teilnehmer:innen aus dem Kreise der Planer:innen, Architekt:innen, Bauherr:innen, Rezyklathersteller:innen, Bauunternehmen und Betonhersteller:innen sich über konkrete Möglichkeiten informiert und ausgetauscht, welche Möglichkeiten zum Einsatz ressourcen- und klimaschonenden Recyclingbetons in Bauwerken bestehen. In Begrüßungs-Keynotes ordneten die Präsidentin der Architektenkammer Berlin, Theresa Keilhacker, sowie die Staatssekretärin für Umwelt und Klimaschutz der ehemals Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Frau Dr. Silke Karcher die Veranstaltung in den aktuellen politischen und gesellschaftlichen Kontext ein und setzten ein deutliches Signal für zirkuläres, umweltschonendes Bauen in Berlin und darüber hinaus. Ein nachfolgender Vortrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung verdeutlichte die Aktivitäten auf Bundesebene zur Förderung des Einsatzes ressourcenschonenden Betons im Rahmen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) sowie des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG). Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren in Deutschland und setzt jährlich über 500 Mio. t an mineralischen Baurohstoffen ein. Dadurch ist in Gebäuden und Infrastrukturen mittlerweile ein anthropogenes Sekundärrohstofflager von weit über 30 Mrd. t entstanden, welches nach Nutzungsende wieder dem Recycling zugeführt werden könnte. Die Sicherung der Materialkreisläufe ist ein zentraler Baustein, um die Ziele zur Steigerung der Ressourceneffizienz beim nachhaltigen Planen und Bauen zu erreichen. Dazu ist es notwendig, dass die anfallenden Abfallmassen ihren wertgebenden Eigenschaften entsprechend hochwertig aufzubereiten und so in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen, damit in möglichst großem Umfang primäre Rohstoffe substitutiert werden können. Dies gelingt dadurch, dass unter Rückgriff auf den Materialkreislauf Baustoffe entsprechend den allgemeinen Regelwerken für den Straßenbau produziert oder aber Baurohstoffe anstelle primärer Rohstoffe in der Baustoffindustrie verwendet werden können. Klassische Lösung ist hier insbesondere der Transportbeton, der in Anteilen auf eine Gesteinskörnung zurückgreift, die aus gebrochenem Altbeton hergestellt wurde und den Bedarf an Kies und Splitt zu senken hilft. Dieser R-Beton ist bis dato die einzige Möglichkeit, Altmaterialien aus dem Hochbau wieder als Baustoff in den Hochbau zurück zu führen. Der Fachdialog “Zirkuläres Bauen am Beispiel ressourcenschonender Beton” gab zunächst einen Überblick über den aktuell erreichten Stand. Mit dem derzeitigen Regelwerk und der aktuellen Fortschreibung der Betonproduktnorm DIN 1045-2 stehen viele Betonsorten dem R-Beton offen. Entsprechend sind bereits heute von vielen Betonwerken im Berliner Raum R-Betone in das Portfolio aufgenommen und Baustellen beliefert worden, die ausgewählt auch über ein begleitendes Exkursionsprogramm vorgestellt werden. RC-Gesteinskörnung wird vermehrt auch in der Produktion von Betonfertigteilen eingesetzt und das über ein großes Spektrum an Bauteilen hinweg. Wie mit dem Fachdialog aber auch aufgezeigt werden konnte, ist die Entwicklung im Bereich Beton damit aber nicht abgeschlossen. So zeigte eine Innovation aus der Schweiz die Möglichkeit auf, CO 2 auf der Oberfläche der RC-Gesteinskörnung zu binden und damit mit dem R-Beton nicht nur ein Schritt in Richtung Ressourcenschonung sondern auch in Richtung Klimaschutz zu erreichen. RC-Gesteinskörnung lässt sich zudem nicht nur aus Altbeton herstellen, sondern auch aus altem Mauerwerk, was für diese Baustoffe ebenfalls Möglichkeiten aufzeigt, Materialkreisläufe hochwertig im Hochbau zu schließen. Neben den klassischen mineralischen Bauabfällen stellen auch Bodenaushubmassen eine wertvolle Rohstoffquelle dar, wie am Beispiel eines Betonwerkes aus dem Stuttgarter Raum deutlich wird. Hier wird für den Zuschlag nahezu vollständig nur auf Materialien aus sekundären Rohstoffquellen zurückgegriffen, indem Körnung wie auch Sand aus einer Klassieranlage für Bodenaushub eingesetzt wird. Dass auch sekundäre Rohstoffquellen außerhalb des Bausektors erschlossen werden können, zeigt die Verwendung von Hochofenstückschlacke aus der Eisenproduktion. Abschließend wurden Konzepte vorgestellt, wie die Fahrpläne zur klimaneutralen Zement- und Betonherstellung z. T. mit der Zielmarke 2030 konkret angegangen werden. Exkursionsprogramm Im Anschluss zum Fachdialog wurde ein Exkursionsprogramm angeboten, bei dem sich Interessierte an den Orten des Geschehens informieren und von der Machbarkeit zirkulären Bauens in Berlin überzeugen konnten. Die in diesem Rahmen angebotenen Termine wurden am 25.08.2022 beim Fachdialog vorgestellt. Exzellent fachlich unterstützt und moderiert wurde die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung durch das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu gGmbH). Eine erste Exkursion zum Fachdialog fand direkt im Anschluss am Betonmischwerk der SCHWENK Beton Berlin-Brandenburg GmbH statt. Dort wurden die technischen Details der Verwendung von RC-Beton weiter vertieft und die Umsetzung vorgestellt. Anschließend wurde ein Einsatzort besichtigt – ein Neubau an der Berliner Hochschule für Technik. Es wurde deutlich, dass die Qualität technisch als auch visuell mindestens der der konventionellen Bauweise entspricht, bei aktuell noch leichten Mehrkosten, die sich jedoch bei stärkerer Verbreitung zunehmend erübrigen werden. Die zweite Exkursion zum Fachdialog fand am 16.09.2022 im Zementwerk Rüdersdorf der CEMEX Deutschland AG statt. Sie begann mit einer Werksführung im Zementwerk, bei der die Phasen der Zementherstellung und geplante Maßnahmen zur Emissionsminderung erläutert wurden. Über neue Zementarten und den Einsatz von Sekundärrohstoffen in Zement und Beton wurde anschaulich berichtet. Als Masterplan der CEMEX am Standort Rüdersdorf bis 2030 nur noch CO 2 -neutralen Zement zu produzieren, wurde schließlich die „Carbon Neutral Alliance“ vorgestellt. Die dritte Exkursion zum Fachdialog fand am 29.09.2022 auf dem Gelände der teils mit Recycling-Beton erbauten Gustav-Heinemann-Oberschule in Tempelhof-Schöneberg statt. Ein Vertreter des Betonherstellers Berger Beton SE erläuterte die im Bauwerk eingesetzten Recycling-Betonsorten. Bei der Besichtigung der Einsatzorte des Recycling-Betons im Bauwerk wurde den Teilnehmern im Dialog zwischen Planung und Transportbetonhersteller Problemstellungen und fallbezogene Lösungen dieser R-Beton Baustelle erläutert. Darüber hinaus hatten die Beteiligten die Möglichkeit hier eigene Fragen, Anmerkungen und Erfahrungen zu diskutieren, was rege in Anspruch genommen wurde. Einmal mehr zeigte sich, dass der Einsatz von Recycling-Beton sich ebenso gut realisieren lässt wie der konventioneller Betonsorten. Bauherr:innen und Planer:innen sollten von dieser Möglichkeit, natürliche Ressourcen zu schonen, vermehrt Gebrauch machen und haben dabei weder technische noch nennenswerte ökonomische Hürden zu überwinden. Die vierte Exkursion zum Fachdialog fand am 07.10.2022 auf einem Bauabschnitt der Quartiersentwicklung Friedenauer Höhe in Berlin-Friedenau statt, die im Joint Venture mit der OFB Projektentwicklung und Instone Real Estate realisiert wird. Die Exkursion fand im Rahmen des durch die SenUMVK gemeinsam mit den Unternehmen Heim Recycling, neustark, Berger Beton und dem ifeu Institut durchgeführten Projekts „CORE“ (CO2-REduzierter Beton) statt. Mehr Informationen dazu sind der Pressemitteilung zur Exkursion sowie der Projektwebsite zu entnehmen. Pressemitteilung vom 07.10.2022 Fachseite zum Transportbeton Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat mit dem vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept 2030 unter dem Leitbild Zero Waste entscheidende Vorgaben für eine zukunftsorientierte Kreislaufwirtschaft unter Klimaschutz- und Ressourcenschutzaspekten festgelegt. So sollen insbesondere durch die Wiederverwendung und das Recycling ökologische Stoffkreisläufe geschlossen werden. Bild: Claus Schulte Erstmalige Zulassung zum Einsatz eines ressourcenschonenden und klimaverträglicheren Transportbetons in einem Bauvorhaben in Berlin Um die hohen Treibhausgas-Emissionen und Ressourcenverbräuche im Bausektor zu reduzieren, setzt das Land Berlin auf den Einsatz von nachhaltigen Baustoffen sowie auf zirkuläres Bauen. Weitere Informationen Die öffentliche Verwaltung kann bei der Beschaffung von Bauleistungen einen nachhaltigen Beitrag für den Ressourcenschutz leisten, indem sie entsprechende Produkte oder ressourceneffiziente Verfahren konsequent bevorzugt. Hierdurch können kommunale Einrichtungen zum Motor für notwendige Innovation werden. Jährlich fallen im Land Berlin über 1.000.000 Tonnen Recyclingbeton (RC-Beton) zur Verwertung an. Der Einsatzbereich von RC-Beton beschränkte sich bisher auf die Verwendung im Straßen- und Wegebau. Um die Nachfrage nach RC-Beton im Land Berlin auch für den Hochbau zu wecken, wurde im Rahmen von Ausschreibungen für ein größeres öffentliches Bauvorhaben ( Neubau Forschungs- und Laborgebäude Lebenswissenschaften Humboldt-Universität , Investitionssumme 33,8 Mio. Euro) der Einsatz von RC-Beton (Gesamtmenge rund 5.400 m³) sowohl für die Herstellung der Schlitzwand (Trogbaugrube) als auch für die Bauhauptarbeiten (Gebäude) gefordert. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung dieses Projektes wurde der Nachweis erbracht werden, dass die Recycler in der Lage sind, eine qualitativ hochwertige rezyklierte Gesteinskörnung für den Einsatz im Beton zu produzieren, die rezyklierte der natürlichen Gesteinskörnung qualitativ in keinem Punkt nachsteht, die Transportbetonproduzenten problemlos RC-Beton mit den geforderten Anforderungen (u.a. Festigkeitsklasse, Konsistenz) herstellen können und der RC-Beton beim Einbau genauso gehandhabt werden kann wie Normalbeton. Im Rahmen der Fortschreibung der Berliner Verwaltungsvorschrift “Beschaffung und Umwelt – VwVBU” hat der Berliner Senat im Jahr 2019 beschlossen, bei öffentlichen Hochbauvorhaben (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäuden) grundsätzlich RC-Beton einzusetzen, um dadurch eine relevante Umwelt- und Ressourcenschonung zu erzielen. Beton kann dann ressourcenschonend produziert werden, wenn die Gesteine in den Betonrezepturen nicht nur aus Kies oder Splitt bestehen, sondern in Anteilen aus dem Materialkreislauf bezogen werden. Dies ist nach dem Regelwerk, der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, möglich. Dieser Transportbeton verfügt über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Das Regelwerk lässt als Typ 1 eine RC-Gesteinskörnung im Transportbeton zu, die aus der Aufbereitung von altem Beton gewonnen wird. Zuglassen ist aber auch eine Gesteinskörnung Typ 2, die in Anteilen auf gebrochenes Mauerwerk zurückgreift. Dieser Mauerwerksbruch wird derzeit kaum recycelt und in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt, sondern in großem Umfang außerhalb der Grenzen Berlins abgelagert. Im Sinne der Zero Waste Strategie des Landes Berlin sollen diese Massen zukünftig als hochwertige Ressource nutzen. Auch Mauerziegel oder Kalksandsteine weisen als Mauerbildner analoge Eigenschaften zum Beton auf und eignen sich daher auch als gebrochene Gesteinskörnung im Zuschlag von Betonrezepturen. Bislang werden in Berlin zur Produktion von RC-Beton jedoch ausschließlich Gesteinskörnungen des Typs 1 verwendet. Statt dieser rezyklierten Gesteinskörnung können auch zugelassene Stoffe aus industriellen Prozessen (u.a. Hochofenschlacke) bei RC-Beton eingesetzt werden. Im Rahmen eines Projektes der SenMVKU wurden 2021 qualifizierte Aufbereiter mineralischer Bauabfälle aus Berlin und seinem Umland angesprochen und über die technischen Möglichkeiten sowie das Regelwerk zur Produktion einer Gesteinskörnung Typ 2 informiert. Ziel ist es, die Rohstoffversorgung von Transportbetonwerken durch den Einsatz von gütegesicherten Sekundärrohstoffen zu optimieren und dadurch den umweltschädlichen Abbau von Primärrohstoffen zu verringern. Im Austausch mit dem Recyclingunternehmen Feess aus Baden-Württemberg, welches bis dato bundesweit als einziges diese RC GK Typ 2 produzierte, wurden konkrete Wege aufgezeigt, die erwarten lassen, dass weitere Aufbereiter im Laufe des nächsten Jahres in die Produktion dieses ressourcenschonenden Baustoffes einsteigen werden. Damit wird mittelfristig abgezielt auf eine Umstellung in der Aufbereitung mineralischer Bauabfälle u. a. durch die Akquise von Bauschutt und Durchführung von Aufbereitungsversuchen, der Durchführung entsprechender Zertifizierung nach DIN EN 12620. Das oben auf dieser Seite referenzierte Fachgespräch zum Themenkomplex RC-Beton zeigte erfolgreich den Stand der Entwicklungen auf dem Berliner Markt in 2022 auf. In einigen Werken der Transportbetonbranche im Großraum Berlin soll dies zur Erweiterung des Produktportfolios führen, so dass zukünftig vermehrt auf eine ressourcenschonende Variante des Transportbetons zurückgegriffen werden kann. Berlin: Einsatz von Recycling-Beton im Hochbau Verfasser: Schwenk-Zement KG Ulm und Trabet Transportbeton Berlin GmbH in der Zeitschrift Bau (Seite 22): Das Baumagazin 5/2014 Bauindustrieverband Ost e. V. Bauen mit RC-Beton CEMEX: Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung für den Hochbau Deutsches Architektenblatt am 29.04.2015: Kreislauf aus Beton

FFH-Verträglichkeitsprüfung

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist ein Instrument zum Schutz des europäischen Naturerbes. Wie bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden mit ihm Umweltauswirkungen von Projekten ermittelt. Während sich die Umweltverträglichkeitsprüfung auf vorhabenbezogene Auflagen bezieht, beurteilt die FFH-Verträglichkeitsprüfung alle Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu maßgeblichen Veränderungen des Erhaltungszustands von NATURA 2000-Gebiete führen können. Das heißt, die FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt anhand der für das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele. Damit soll den einzelnen Lebensraumtypen und Arten aus den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie und dem Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) hinsichtlich ihrer Erhaltungsziele ein wirksamerer Schutz zuteil werden. Flächennutzung Wie wird die FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt? Wer ist in Berlin für die Umsetzung der FFH-RL und der VSchRL zuständig? Rechtmäßig bestehende Nutzungen und abgeschlossene Planungen genießen in der Regel Bestandsschutz. Sie können fortgesetzt werden, wenn sie dem Erhaltungsziel des betreffenden Gebiets nicht entgegenstehen und es in seiner Qualität nicht verschlechtert wird. Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bleiben weitestgehend in ihrem bisherigen Umfang möglich. Oft ist der ökologische Wert eines FFH-Gebietes oder eines europäischen Vogelschutzgebiets eng mit traditionellen Wirtschaftsweisen verbunden. Die Mahd und die Beweidung sind für das Freihalten vieler wertvoller Biotope eine wichtige Maßnahme. Sie dienen der Erhaltung konkurrenzschwacher und sonnenliebender Tier- und Pflanzenarten. Für diese Gebiete kann es erforderlich sein, eine bestehende Bewirtschaftung beizubehalten oder gar zu fördern, um den schützenswerten Zustand zu sichern. Die Mitgliedstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung der Lebensräume und Arten treffen. Neue Planungen, Vorhaben und Projekte, die möglicherweise zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes eines NATURA 2000-Gebietes und der dort geschützten Lebensraumtypen und Arten führen, müssen hinsichtlich ihrer Auswirkungen geprüft werden (§ 34 Abs. 1, § 36 BNatSchG) . Geht von ihnen eine erhebliche Beeinträchtigung aus, unterliegen sie der Pflicht zur Verträglichkeitsprüfung (FFH-Verträglichkeitsprüfung). Der strenge Vorsorgegrundsatz bewirkt, dass bereits eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung das Prüfverfahren auslöst. Dabei ist es unerheblich, ob der Eingriff innerhalb des Schutzgebietes stattfindet oder ob er von außen schädigend einwirkt (z.B. Schadstoffeinträge, Lärm, Grundwasserabsenkung, Zerschneidung von Flug- und Wandertrassen). Auch die kumulierende Wirkung von Plänen und Projekten muss dabei beachtet werden. Geregelt wird die FFH-Verträglichkeitsprüfung im § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes . Sie soll sicherstellen, dass die für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungsziele berücksichtigt werden. Zunächst wird auf Grundlage vorhandener Unterlagen in einer Prüfung nach § 35 Absatz 1 Satz 2 NatSchG Bln geklärt, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter in einem Natura 2000-Gebiet zu erwarten sind. Kann dies ausgeschlossen werden, ist eine weiterführende FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Die Entscheidung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Erforderlich wird die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung, wenn ein NATURA 2000-Gebiet durch ein Projekt einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigt werden kann. Wenn das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen eines europäischen Schutzgebietes führen kann, ist es unzulässig. Die Beurteilung der Erheblichkeit erfolgt immer einzelfallbezogen, unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien, u.a. Dauer, Intensität, Umfang der Beeinträchtigung. Ausnahmen sind nur möglich, wenn es zwingende Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses, einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Art, erfordern und wenn es keine zumutbaren Alternativen gibt, die den verfolgten Zweck des Projektes an anderer Stelle oder mit einer anderen Ausführungsart – ohne oder mit geringerem Schaden – erfüllen. Werden prioritäre Lebensräume oder Arten maßgeblich beeinträchtigt, kann ein Projekt nur bei zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses zugelassen werden. Dabei sind nur solche Gründe gemeint, die sich positiv auf die Gesundheit des Menschen, auf die öffentliche Sicherheit bzw. auf die Umwelt auswirken. Andere zwingende Gründe des Gemeinwohls bedürfen einer Stellungnahme der Kommission der Europäischen Union, die über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingeholt wird. Wenn ein Vorhaben trotz Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes zugelassen wird, ist der Projektträger zur Durchführung geeigneter Maßnahmen, sog. Kohärenzmaßnahmen, verpflichtet. Ziel ist, die ökologische Funktionsfähigkeit des Europäischen Netzes NATURA 2000 aufrechtzuerhalten. Die Maßnahmen sind vor der Zulassung des Vorhabens verbindlich festzusetzen und noch vor Eintritt der Schädigung umzusetzen. Der Obersten Naturschutzbehörde bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt obliegt die Verantwortung zur Gebietsauswahl, Unterschutzstellung, Erstellung von Managementplänen und Monitoring des Zustandes der NATURA 2000-Gebiete. Sie führt unter Einbeziehung geeigneter, auf die jeweilige Situation eingehender Unterlagen, die Vorprüfung durch. Weiterhin prüft sie die Erfüllung der Kriterien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen von den europarechtlichen Vorschriften. Bezüglich der Berichtspflichten bedarf es der Mitarbeit weiterer Fachbehörden (z.B. Forsten, Fischerei, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft), Institute und ehrenamtlicher Naturschützer. Wird ein Natura 2000-Gebiet durch einen Plan beeinflusst, der einer Planfeststellung oder Plangenehmigung bedarf (Großprojekte, Verkehrswegebau, Bahntrassen) führt die Planfeststellungsbehörde die FFH-Verträglichkeitsprüfung durch. Aufgrund der konzentrierenden Wirkung bei Planfeststellungsverfahren entscheidet sie über alle Belange abschließend. Zu beachten ist, dass die Abwägung aller Belange untereinander nicht für die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung gilt. Mit der EG-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie besteht die Chance, im zusammenwachsenden Europa gemeinsam das Naturerbe für nachfolgende Generationen zu erhalten und zu sichern. Die EG-Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie sind im Rahmen der politischen und ökonomischen Einigung Europas das wesentliche Element einer europäischen Natur- und Umweltschutzpolitik. FFH-Richtlinie Bundesamt für Naturschutz (BfN): FFH-Richtlinie

Rückstände aus der Trinkwasseraufbereitung

Rückstände aus der Trinkwasseraufbereitung Bei der Trinkwasseraufbereitung können zuvor im Rohwasser gelöste Radionuklide ungewollt in Aufbereitungsrückständen angereichert werden. Rückstände mit erhöhtem Radionuklidgehalt entstehen im Wesentlichen bei zwei der gängigen Aufbereitungsverfahren: Bei der "Entmanganung und Enteisenung" sowie bei der "Entsäuerung". Für Spülschlämme aus der Mangan- beziehungsweise Eisenentfernung sowie aus der Entsäuerung ist eine unzulässig hohe Strahlenexposition bei den derzeit praktizierten Verwertungs- und Deponierungsmethoden auch bei hohen Radionuklidgehalten nicht zu erwarten. Eisenschlämme aus der Trinkwasseraufbereitung Quelle: © Bayerisches Landesamt für Umwelt Bei der Trinkwasseraufbereitung können zuvor im Rohwasser gelöste Radionuklide ungewollt in Aufbereitungsrückständen angereichert werden. Je nach Aufbereitungsverfahren und Zusammensetzung des Rohwassers können Rückstände entstehen, deren Radionuklidgehalt ( spezifische Aktivität ) den natürlichen Hintergrundgehalt von Böden und Gesteinen um ein Vielfaches übersteigt. Rückstände mit einem erhöhten Gehalt natürlicher Radionuklide entstehen im Wesentlichen bei einigen Aufbereitungsverfahren zur Nutzung von Grundwasser zu Trinkwasserzwecken. Rückstandsart und spezifische Aktivität Grundwasser muss häufig erst aufbereitet werden, bevor es als Trinkwasser verwendbar ist. Entfernung von Mangan und Eisen, Entsäuerung Rückstände mit erhöhtem Radionuklidgehalt entstehen im Wesentlichen bei zwei der gängigen Aufbereitungsverfahren: Die beschriebenen Verfahren können auch in Kombination angewendet werden. In den Spülschlämmen treten dementsprechend die Nuklide Radium-226, Radium-228 und Blei-210 auf. Die spezifische Aktivität dieser Nuklide in Spülschlämmen beträgt, soweit bekannt, weniger als 0,5 bis 10 Becquerel pro Gramm, in Ausnahmefällen bis 20 Becquerel pro Gramm. Entfernung von Uran Bisher wenig verbreitet ist die gezielte Entfernung von Uran . In einigen wenigen Wasserwerken liegen die Uran -Konzentrationen oberhalb des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung von 10 Mikrogramm pro Liter. Um diesen Grenzwert einhalten zu können, werden spezielle Absorberharze (Austauscherharze) eingesetzt. Nach Gebrauch sind diese mit Uran belegt und können für Uran -238 beziehungsweise Uran -234 spezifische Aktivitäten von mehreren 100 Becquerel pro Gramm aufweisen. Beseitigung der Rückstände Nach abfallrechtlichen Vorgaben hat die Verwertung von Rückständen Vorrang gegenüber einer Deponierung. Bisher wurde etwa ein Drittel der Rückspülschlämme deponiert, der überwiegende Teil dagegen wieder verwertet. Je nach chemischer Zusammensetzung ist es nach den technischen Regeln aus dem Merkblatt W-221-3 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) möglich, die Rückstände in der Zement- und Ziegelindustrie, bei der Herstellung von Pflanzgranulat, im Straßen- und Wegebau, als Fällungsmittel in Abwasseranlagen sowie in der Land- und Forstwirtschaft (hier nur die Entsäuerungsschlämme) wieder zu verwerten. Die Wasserversorger setzten dies in der Vergangenheit auch um. Filterkiese Absorberharze (Austauscherharze) Filterkiese Filterkiese Filterkiese bleiben über mehrere Jahre bis Jahrzehnte im Wasserwerk im Einsatz. Ein Austausch erfolgt in der Regel nur bei Sanierungsarbeiten im Wasserwerk. Informationen zur Menge der verwerteten oder deponierten Rückstände sind nicht veröffentlicht und liegen auch dem DVGW nicht vor. Von Einzelfällen ist bekannt, dass die Kiese zur Inbetriebnahme neuer Filteranlagen in anderen Wasserwerken oder im Straßenbau eingesetzt wurden. Absorberharze (Austauscherharze) Absorberharze (Austauscherharze) Aktuell werden Absorberharze (Austauscherharze) üblicherweise regeneriert, indem man das Uran chemisch von den Absorberharzen entfernt. Die Harze können dann erneut bei der Trinkwasseraufbereitung eingesetzt werden. Absorberharze könnten zwar in herkömmlichen Müllverbrennungsanlagen thermisch verwertet werden, allerdings spricht der hohe Urangehalt dagegen. Die Deponierung der Absorberharze auf Deponien der Klasse 0 bis 3 ist aufgrund des hohen Brennwertes nicht möglich. Die Harze können deshalb nur untertage oder in Sondermüll-Verbrennungsanlagen beseitigt werden. Bei niedrigeren Urangehalten ist eine thermische Verwertung in konventionellen Müllverbrennungsanlagen leichter umsetzbar. Als Ausweg bietet sich die teilweise Belegung, das heißt eine kürzere Nutzung der Absorberharze, an. Strahlenexposition Für Spülschlämme aus der Mangan- beziehungsweise Eisenentfernung sowie aus der Entsäuerung liegen umfangreiche Daten zum Radionuklidgehalt sowie teilweise auch zur Verwertung beziehungsweise Beseitigung vor. Eine unzulässig hohe Strahlenexposition ist bei den derzeit praktizierten Verwertungs- und Deponierungsmethoden auch bei hohen Radionuklidgehalten nicht zu erwarten. Für Filterkiese und Absorberharze liegen nur wenige Informationen zur Menge, zum Radionuklidgehalt und zur Beseitigungspraxis vor. Filterkiese werden zwar nur selten ausgetauscht, beim Wechsel können jedoch mehrere Hundert Tonnen Rückstände anfallen. Beim Austausch von Filterkiesen mit hohen spezifischen Aktivitäten kann nach Einschätzung des BfS eine Überschreitung des Dosisrichtwertes von 1 Millisievert pro Jahr in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Stand: 20.03.2025

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