Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen
Das FÖJ startet jährlich zum 1. September mit 360 Freiwilligen in Berlin und endet am 31. August. Ein späterer Einstieg und die Verlängerung über den August hinaus sind möglich (siehe Teilnahme und Bewerbung ). Die Trägerorganisationen sind für die inhaltliche und organisatorische Umsetzung des Freiwilligen Ökologischen Jahrs verantwortlich. Mit jahrelanger Erfahrung und durch qualifiziertes pädagogisches Personal begleiten sie die Freiwilligen vom ersten Kennenlernen, über spielerische Wissensvermittlung in den Seminaren bis zur persönlichen Unterstützung auf ihrem Weg zur Berufsausbildung oder zum Studium. In Berlin sind zurzeit drei Organisationen als Träger für das FÖJ anerkannt: Bild: JAO gGmbH JAO gGmbH Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) Weitere Informationen Bild: Vereinigung Junger Freiwilliger e.V. Vereinigung Junger Freiwilliger e.V. (VJF) Weitere Informationen Für das FÖJ in Berlin stehen rund 250 unterschiedliche Einsatzstellen für die Freiwilligen zur Auswahl. Das Spektrum reicht von wissenschaftlicher Labortätigkeit bis zu landwirtschaftlicher Arbeit und von ökologischer Landschafts- und Tierpflege bis zur Medienarbeit in Pressestellen von Umweltorganisationen (weitere Infos siehe Einsatzstellen und Tätigkeitsfelder ). Die Auswahl der Einsatzstelle erfolgt in Absprache zwischen Freiwilligen und Trägerorganisation. Die Freiwilligen sind in den Einsatzstellen in feste Arbeitsprozesse eingebunden und haben eine feste Ansprechperson vor Ort. Die 25 Seminartage sind grundlegender Bestandteil des FÖJs. Die gemeinsam gestalteten Seminare finden entweder als Seminarfahrt von 5 Tagen oder als einzelne Seminartage in Berlin und Umgebung statt. Alle Seminartage gelten grundsätzlich als Arbeitszeit. Die Teilnahme ist für alle Freiwilligen verpflichtend. Die Seminargruppen bestehen aus rund 25 Teilnehmenden. Unterschiedliche Referierende bringen den Freiwilligen die praktischen Kenntnisse in methodisch abwechslungsreichen Seminaren nahe. Der Fokus liegt dabei auf erfahrungs- und erlebnisorientiertem Lernen (z.B. Natur-Exkursionen und Planspiele). Das notenfreie Lernen ermöglicht den jungen Freiwilligen einen ganz eigenen Zugang zu Wissen und neuen Fähigkeiten. Die Themenauswahl entspricht den vielfältigen Aufgaben in den Arbeitsfeldern des Natur- und Umweltschutzes inkl. der Bildung zur nachhaltigen Entwicklung. Mit der Vermittlung von ökologischen Sach- und Fachkenntnissen sollen naturkundliche Grundlagen weiterentwickelt, aber auch gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Aspekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes ins Blickfeld gerückt werden. Positionen und Probleme der Umweltpolitik und -technik, der Klimaanpassung und -gerechtigkeit, der Energie- und Mobilitätswende sowie Forderungen an nachhaltige Entwicklung und deren wirtschaftliche Umsetzung stehen auf dem Themenplan. Persönliche Kompetenzen wie Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit, Teamgeist, Offenheit, Toleranz und ganzheitliches Denken werden durch das pädagogische Rahmenprogramm gezielt gefördert. Neben der Mitgestaltung des Seminarprogramms gibt es pro Seminargruppe zwei Freiwillige, die als Gruppensprechende die Interessen der jeweiligen Seminargruppe vertreten. Während einer Fortbildung für die Sprecherinnen und Sprecher lernen diese sich kennen und bilden Arbeitskreise, zum Beispiel um gemeinsame Ausflüge zu planen oder über bestimmte Herausforderungen zu diskutieren. Diese rund 26 Gruppensprechenden wählen unter sich ca. sechs Landesdelegierte, die das Berliner FÖJ vertreten und mit den Landesdelegierten der anderen Bundesländer zusammenkommen. Mit dem Sprechendensystem im FÖJ kann das eigene politische Engagement und der Einsatz für die Interessen der Freiwilligen geübt werden. Selbstverständlich können sich alle Freiwilligen unabhängig von Sprechendenfunktionen in den Arbeitskreisen engagieren.
Berichtszeitraum der Bilanzen 2020 bis 2021; Factsheet, 1. Einleitung, 2. Ziele der Energiepolitik, 3. Umsetzung der Energiepolitik: u.a. Kommunale Klimaoffensive, Erneuerbare Ernergiequellen, Grüner Wasserstoff, Netzausbau und Entwicklung der Energieinfrastruktur, Energieeffizienz und Energieeinsparung, Flexibilisierung des Energieversorgungssystems, Mobilitätswende, Energieforschung, Förderprogramme, 4. Entwicklung von Energieerzeugung und - verbrauch, 5. Entwicklung der Treibhausgasemissionen 1990 bis 2021, 6. Entwicklung der energiebedingten Emissionen von SO2 und NOx; Anhang zum Bericht
Berichtszeitraum der Bilanzen 2018 bis 2019; Factsheet, 1. Einleitung, 2. Ziele der Energiepolitik, 3. Umsetzung der Energiepolitik: u.a. Erneuerbare Ernergiequellen, Netzausbau und Entwicklung der Energieinfrastruktur, Energieeffizienz und Energieeinsparung, Flexibilisierung des Energieversorgungssystems, Mobilitätswende, Energieforschung, Förderprogramme, 4. Entwicklung von Energieerzeugung und - verbrauch , 5. Entwicklung der energiebedingten Emissionen von Schwefeldioxid und NOx, Anhang zum Bericht
Der öffentliche Straßenraum in Kommunen wird überwiegend durch den fließenden und ruhenden motorisierten Individualverkehr sowie durch die Stadtlogistik in Anspruch genommen. Dies geht mit zahlreichen Umwelt- und Gesundheitsbelastungen einher. Für andere zentrale Funktionen des Straßenraums stehen häufig nicht ausreichend Flächen zur Verfügung, insbesondere für den Umweltverbund, für Aufenthalt und soziale Interaktion. Vor dem Hintergrund des Klimawandels gewinnt die Nutzung des Straßenraums für Klimaanpassungsmaßnahmen, etwa mehr Straßenbäume und urbanes Grün zur Kühlung sowie Versickerungsflächen, um Starkregenereignissen zu begegnen, weiter an Bedeutung.
Die Umverteilung von Straßenraum stellt einen wichtigen Ansatz dar, um nachhaltige Mobilität zu fördern, Umwelt- und Gesundheitsbelastungen zu reduzieren und die Aufenthalts- und Lebensqualität in Städten zu verbessern. Entsprechende Maßnahmen erfordern jedoch komplexe kommunale Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse zwischen verschiedenen Fachämtern sowie gegebenenfalls mit Landes- und Bundesbehörden. Die Novelle des Straßenverkehrsrechts im Jahr 2024/2025 eröffnet den Kommunen erweiterte Handlungsspielräume, indem Ziele des Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung nun gleichwertig einbezogen werden.
Das Forschungsvorhaben knüpft an das UBA-Projekt 'Maßnahmen zur Umwidmung von Verkehrsflächen – MUV' an und untersucht, welche Ansätze zur Umverteilung von Straßenraum unter der novellierten Rechtslage bestehen. Ziel ist es, Kommunen durch fachliche Workshops dabei zu unterstützen, bewährte Praxisbeispiele der Straßenraumumverteilung effizient zu skalieren. Ergänzend werden im Rahmen eines Planspiels konkrete kommunale Praxisfälle betrachtet, um verbleibende Hemmnisse im Straßenverkehrsrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten zu identifizieren. Auf dieser Grundlage werden Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens erarbeitet, um die Umsetzung von Maßnahmen zur Straßenraumumverteilung zugunsten nachhaltiger Mobilität, klimaangepasster Stadtentwicklung und öffentlicher Aufenthaltsqualität zu erleichtern. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dokumentiert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
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