The EU Bathing Waters Directive requires Member States to identify popular bathing places in fresh and coastal waters and monitor them for indicators of microbiological pollution (and other substances) throughout the bathing season which runs from May to September
Aktuell sind sechs Badeseen in Rheinland-Pfalz von Blaualgen-Massenentwicklungen betroffen. Vier befinden sich in der 1. Warnstufe und zwei Seen in der 2. Warnstufe. Aktuell ist der Schwellenwert für die Warnstufe 1 an sechs Badeseen überschritten: Waldsee Argenthal, Stadtweiher Baumholder, Bärenlochweiher, Krombachtalsperre (Warnstufe 1). Ab einem Schwellenwert von 12 Mikrogramm Blaualgen-Chlorophyll a pro Liter Wasser werden Warnhinweise im Internet veröffentlicht und an den Badegewässern selbst aufgehängt. Der Postweiher im Westerwald und der Nachtweideweiher Lambsheim in der Vorderpfalz befinden sich in der 2. Warnstufe (>24 Chlorophyll-a μg/l), so dass vom Baden dringend abgeraten wird. Blaualgen zeigen sich als grüne Schlieren oder schwimmende, grüne Teppiche. Blaualgen können Giftstoffe (Cyanotoxine) ins Wasser absondern. Gewässer- und Uferbereiche mit deutlich grüner Färbung und geringer Sichttiefe sind zu meiden, auch Hunde sind von den Gewässern fernzuhalten. Gesundheitsrisiken gehen vom Schlucken größerer Wassermengen aus. Hautkontakt mit Cyanobakterien kann bei manchen Personen zu (Schleim)Hautreaktionen führen. Informationen zu den einzelnen rheinland-pfälzischen Badeseen finden Sie im Badegewässeratlas unter www.badeseen.rlp.de . Weitere ausführliche Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Blaualgen finden Sie in den FAQ . Vor und während der gesetzlich festgelegten Badesaison vom 1. Juni bis 31. August werden die 66 in Rheinland-Pfalz ausgewiesenen EU-Badegewässer von den Gesundheitsämtern der Kreisverwaltungen und dem Landesamt für Umwelt (LfU) untersucht. Die Überwachung der Gewässer erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen der Proben. Während die Gesundheitsämter die Keimbelastung messen, kontrolliert das LfU die chemische, physikalische und biologische Beschaffenheit, darunter auch auf Blaualgen-Massenentwicklungen.
Landesamt für Umwelt untersucht Wasserqualität in Badeseen in Rheinland-Pfalz / 3 Fälle von Blaualgen / Alle Ergebnisse werden laufend online aktualisiert „Angesichts der Wasserqualität steht einem Sprung in einen kühlen Badesee nichts im Weg. Fast allen 68 EU-Badeseen in Rheinland-Pfalz bescheinigt die EU eine „ausgezeichnete“ Wasserqualität. In diesem Jahr sind außerdem mit dem Pfarrwiesensee und dem Wammsee zwei neue Badeseen aus der Pfalz hinzugekommen“, sagt Christine Schneider, Ministerin für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten, anlässlich des Beginns der Badesaison. Auf Grundlage von Werten der vergangenen vier Jahre sind 59 Badeseen mit „Ausgezeichnet“ und fünf Seen mit „Gut“ bewertet worden. Nur ein EU-Badesee (Steinhäuserwühlsee) wurde als „ausreichend“ eingestuft. „Aktuelle Untersuchungsergebnisse und Hinweise zu den Badeseen werden zudem stets online aktuell gehalten. So kann man sich vor dem Badevergnügen über den Gewässerzustand informieren und etwa gesundheitliche Risiken vermeiden“, sagt Schneider mit Verweis auf den rheinland-pfälzischen „Badegewässeratlas“ ( www.badeseen.rlp.de ). Hier werden die aktuellen Untersuchungsergebnisse durch das Landesamt für Umwelt (LfU) veröffentlicht. Vor und während der Badesaison kontrollieren die Gesundheitsämter die Keimbelastungen, während das LfU die Badegewässer unter anderem auf potenziell toxinbildende Cyanobakterien überprüft, die sogenannten Blaualgen. Dr. Dirk Grünhoff, Präsident des LfU, erläutert: „Durch die regelmäßigen Kontrollen des Landesamtes für Umwelt können bei einer Massenvermehrung von Blaualgen potenzielle Gesundheitsrisiken für Badende frühzeitig erkannt werden. Die erhobenen Messwerte werden im Online-Badegewässeratlas veröffentlicht; zugleich informiert das Landesamt die zuständigen Behörden, die bei Bedarf entsprechende Einschränkungen veranlassen.“ Bei einer Massenentwicklung nimmt die Sichttiefe deutlich ab und das Wasser verfärbt sich grünlich. Auffällig gefärbte Bereiche mit grünen Schlieren sollten von den Badegästen gemieden und Hinweise beachtet werden. Da die Massenentwicklung von Blaualgen wetterbedingten Schwankungen unterworfen ist, kann sich die Situation nach kurzer Zeit auch wieder ändern.“ Aktuell sind drei Badeseen von Massenentwicklungen betroffen: Im Stadtweiher Baumholder, im Bärenlochweiher und im Badeweiher Neuhofen. Bei allen drei Badeseen sind die Grenzwerte der ersten Warnstufe überschritten. Die betroffenen Badeseen werden aufgrund der überschrittenen Grenzwerte engmaschig vom LfU überwacht. Baden nur an ausgewiesenen Badestellen Die Hinweise der vor Ort jeweilig zuständigen Kreisverwaltungen sowie die Hygienekonzepte der Betreiber der jeweiligen Badegewässer sind zu befolgen, denn Badegewässer sind auch wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Deshalb sollten Abfallreste ordnungsgemäß entsorgt werden. Auch sollten weder Fische noch Wasservögel gefüttert werden. Schwimmen ist nur an den ausgewiesenen Badestellen zugelassen. Flusswasser ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich als gesundheitlich bedenklich anzusehen, daher ist in Rheinland-Pfalz kein Fluss oder größerer Bach als Badegewässer ausgewiesen. Wegen der nicht auszuschließenden Infektionsgefahr und den Gefahren durch Schiffsverkehr sowie der zum Teil starken Strömung auf den großen Flüssen rät die Landesregierung generell vom Baden in Fließgewässern ab. Hintergrund Zu den offiziellen Badeseen in Rheinland-Pfalz zählen zahlreiche kleinere Stehgewässer, aber auch der 331 Hektar große Laacher See. Weiträumige Naherholungsgebiete mit mehreren Baggerseen befinden sich entlang des Rheins. Die EU-Badegewässer werden in vier Kategorien (ausgezeichnet, gut, ausreichend, mangelhaft) eingestuft. Vor und während der Badesaison werden die EU-Badegewässer jedes Jahr von den Gesundheitsämtern der Kreisverwaltungen und dem LfU untersucht. Die Überwachung der Gewässer erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen der Proben. In Ausnahmesituationen und bei unerwartet hohen Einzelwerten der mikrobiologischen Parameter werden Maßnahmen, wie zum Beispiel ein befristetes Badeverbot, erlassen. Zusätzlich zu den Keimbelastungen kontrolliert das LfU die Badegewässer auf Algenblüten. Insbesondere Cyanobakterien (Blaualgen) stehen hierbei im Fokus, da sie beispielsweise Hautreizungen oder Durchfall auslösen können. Gewässer mit einem großen Potenzial für das Auftreten von Blaualgenblüten werden regelmäßig vom LfU untersucht, um Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Entsprechende Informationen und Warnhinweise vor Ort sind unbedingt zu beachten. Übersichtskarten, Steckbriefe, aktuelle Messwerte und etwaige Warnhinweise zu den rheinland-pfälzischen Badegewässern finden Sie im „Badegewässeratlas“ unter www.badeseen.rlp.de .
Nr.: 12/2021
Halle (Saale), 20.07.2021
Wenn ausreichend Lüften nicht geht: Ventilatorgestützte
Fensterlüftungssysteme sorgen für mehr Frischluft und
weniger Keime
Zentrale raumlufttechnische Anlagen oder regelmäßige Fensterlüftung in
Aufenthalts-, Arbeits- und Klassenräumen sind die effektivste Art für frische
und keimarme Luft zu sorgen.
Unzureichend belüftete Räume werden auch durch mobile Luftreiniger
nicht nutzbar
Räume, deren Fenster sich nicht ausreichend öffnen lassen und die auch
nicht über geeignete gebäudetechnische Belüftungsanlagen verfügen sind
grundsätzlich nicht als Aufenthalts-, Arbeits- oder Klassenräume geeignet.
Müssen diese aus zwingenden Gründen dennoch dafür genutzt werden, hat
eine raumlufttechnische Ertüchtigung, die mit baulichen Veränderungen
verbunden ist, absoluten Vorrang gegenüber anderen Versuchen, die
Luftqualität zu beeinflussen.
Minimierung der baulichen Eingriffe mit FLS
Für eine Verbesserung der Lüftungseffizienz bei gleichzeitiger Minimierung
der baulichen Eingriffe hat das Max-Planck-Institut für Chemie (MPIC)
sogenannte ventilatorgestützte Fensterlüftungssysteme (FLS) im Sinne
einer Brückentechnologie entwickelt. In der einfachsten technischen
Ausführung der FLS wird ein Abluftventilator möglichst hoch in ein Fenster
oder in die Außenwand eingebaut. Die Frischluftzufuhr erfolgt durch ein
anderes geöffnetes Fenster. Bei den benötigten Bauteilen ist ein Rückgriff
auf sehr preisgünstige, leichte und transparente Materialien möglich.
Erläuterung des Max-Planck-Instituts für Chemie zu FLS
Pressemitteilung
Die Präsidentin
praesidentin@
lau.mlu.sachsen-anhalt.de
Ergänzende mobile Luftreiniger nur in Einzelfällen
Nur in Einzelfällen kann unter bestimmten Rahmenbedingungen der
Einsatz eines mobilen Luftreinigers in Betracht gezogen werden. Zum einen
ist zu beachten, dass deren Wirksamkeit von technischen Spezifikationen
Landesamt für Umweltschutz
06116 Halle (Saale)
Tel.: 0345 5704-101
Fax: 0345 5704-190
www.lau.sachsen-anhalt.de
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abhängt, die individuell auf die Raumnutzungsbedingungen abgestimmt
sein müssen. Außerdem sind die Mindestanforderungen nach der SARS-
CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
einzuhalten:
1. ausschließlicher Einsatz als Ergänzung zu Lüftungsmaßnahmen
2. Gewährleistung einer sachgerechten Aufstellung, eines
bestimmungsgemäßen Betriebs und einer sachgerechten regelmäßigen
Wartung/Instandhaltung (Reinigung, Dichtsitzprüfung, Filterwechsel
usw.) durch zu beteiligende Fachfirmen
3. Sicherstellung bestimmter technischer Produktspezifikationen, z. B.
Verwendung von Hepa-Filtern in Geräten, deren Wirkungsweise auf
einer reinen Aerosolabscheidung beruhen
4. Gewährleistung, dass durch den Betrieb der Geräte keine
gesundheitsgefährdenden Stoffe oder Reaktionsprodukte (z. B. Ozon,
Stickstoffoxide) in nennenswerten, die Innenraumluftqualität
beeinträchtigenden Mengen, freigesetzt werden.
Überprüfung der Raumluftqualität
Da die Keimbelastung der Luft nicht ohne weiteres messbar ist, kann
stellvertretend die CO2-Konzentration als leicht messbarer indirekter
Indikator für die Luftqualität herangezogen werden: Wenn eine CO2-
Konzentration von 1000 ppm - die sogenannte Pettenkofer-Zahl - dauerhaft
unterschritten wird, sind nach derzeitigem Kenntnisstand auch die
virenbelasteten Aerosole hinreichend verdünnt. CO2-Sensoren für alle
Arbeits-, Aufenthalts- und Klassenräume sowie die Vorhaltung eines
leistungsstärkeren, digitalen CO2-Messgerätes pro Gebäude für
Detailanalysen werden daher empfohlen.
Fachliche Beurteilung von Handlungsoptionen von Lüftungs-/
Luftreinigungsmaßnahmen in Aufenthaltsräumen (insbesondere
Klassenräume) vor dem Hintergrund der Vermeidung und Begrenzung der
Infektionsübertragung durch Aerosole
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