s/verordnung (eg) nr. 1121/2009/Verordnung (EG) Nr. 1221/2009/gi
With this report the Federal Environment Ministry and the Federal Environment Agency present the findings of an extensive survey among German organisations concerning their usage of the European environmental management system, EMAS (Eco-Management and Audit Scheme). The experiences of EMAS users detailed here are important for recognising possible areas for optimisation, and for forming suggestions of improvements to be considered in negotiations for the next amendment of the EMAS Regulation. This report summarises the results of the survey, and gives an overview of problems encountered in using EMAS in day-to-day operations. Veröffentlicht in Broschüren.
Am 10. April 2008 erhielt das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau die EMAS-Registrierungsurkunden aus der Hand vom Präsidenten der Industrie- und Handelskammer (IHK) Halle-Dessau, Albrecht Hatton. Für sein umfangreiches Umweltmanagement nach dem europäischen Umweltaudit-Systems „EMAS” (Eco Management and Audit Scheme) ist das UBA jetzt mit seinem Dienstsitz in Dessau-Roßlau sowie drei weiteren Standorten in Berlin-Grunewald, Berlin-Marienfelde und Langen bei Frankfurt a.M. offiziell im EMAS-Register der IHK Halle-Dessau eingetragen. Das bestätigt offiziell, dass das UBA die hohen Anforderungen der EMAS-Verordnung erfüllt. Damit darf das UBA das EMAS-Logo tragen, die höchste europäische Auszeichnung für betrieblichen Umweltschutz. „Das Umweltbundesamt ist seit 1996 die 119. Organisation und die erste Behörde überhaupt, die in unserem IHK-Bezirk nach EMAS validiert wurde. Damit erfüllt das Umweltbundesamt nicht nur formale selbst gestellte Verpflichtungen, sondern stärkt gleichzeitig seine Rolle als Vorreiter in Sachen Umweltschutz und setzt sich erneut auch regional, wie hier in Sachsen-Anhalt, für die gewerbliche Wirtschaft ein und unterstützt die Umweltallianz.”, so IHK-Präsident Albrecht Hatton. „Wir verwirklichen Umweltschutz konsequent auch im eigenen Haus. Unser Umweltmanagement erfüllt bereits seit Jahren die EMAS-Anforderungen. Das trägt erheblich zur Glaubwürdigkeit des UBA bei und stärkt unsere Position in der umweltpolitischen Diskussion”, sagte UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge bei der Übergabe der IHK-Urkunden. „Systematisches Umweltmanagement tut nicht nur Unternehmen gut, auch Behörden sollten mit gutem Beispiel vorangehen”, so Troge. Eine wesentliche Voraussetzung für das erfolgreiche Umweltmanagement des UBA sei, dass es vollständig in die Aktivitäten, Abläufe und Zuständigkeiten innerhalb des Amtes integriert ist. Dies schließt eine an Energie- und Ressourcenschutz orientierte Liegenschaftsbewirtschaftung ebenso ein wie eine umweltverträgliche Beschaffung und Veranstaltungsorganisation. In den letzten Jahren kümmerte sich das UBA besonders um ein umweltorientiertes Mobilitätsmanagement. Dies zielt darauf, Umweltbelastungen bei Dienstreisen, Arbeitswegen, dem Besucherverkehr sowie Dienstwagen zu verringern. Vor allem Video- und Telefonkonferenzen an Stelle von Dienstreisen sowie die Unterstützung von Mitfahrgelegenheiten tragen bisher dazu bei.
Umweltbundesamt wirbt für betrieblichen Umweltschutz und geht mit gutem Beispiel voran Für ein stärkeres Engagement der Unternehmen und Behörden im betrieblichen Umweltschutz setzt sich die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger, ein. Zur Veröffentlichung der neuen EMAS-Umwelterklärung, in der das UBA das Umweltmanagementsystem an seinen insgesamt 15 Standorten beschreibt, erklärt Maria Krautzberger: „Langfristig sollten alle Organisationen, deren Tätigkeiten sich auf die Umwelt auswirken, ein transparentes und überprüfbares Umweltmanagementsystem einführen“. Hierfür seien jedoch mehr Anreize notwendig. „EMAS-Unternehmen, die ihre Umweltauswirkungen systematisch, transparent und nachprüfbar minimieren, sollten von Vollzugs- und Berichtspflichten entlastet werden und Fördermittel einfacher in Anspruch nehmen können“, so die UBA-Präsidentin. Außerdem sollte die öffentliche Beschaffung die rechtlichen Spielräume stärker nutzen und EMAS-Unternehmen bevorzugt berücksichtigen. Um seine Umweltauswirkungen dauerhaft zu minimieren, betreibt das UBA an allen Standorten ein anspruchsvolles Umweltmanagementsystem nach der europäischen EMAS -Verordnung. Seit Jahren ist es für das UBA selbstverständlich, an seinen Standorten Ökostrom zu beziehen, umweltfreundliche und ressourcenschonend hergestellte Produkte zu beschaffen, erneuerbare Energie selbst zu erzeugen sowie Dienstreisen und Arbeitswege möglichst umweltverträglich durchzuführen. Maria Krautzberger: „EMAS hilft uns, konsequent unsere eigenen Empfehlungen zum Umweltschutz einzuhalten. Das stärkt nicht nur unsere Glaubwürdigkeit, wir gewinnen auch praktische Erfahrungen beim Umweltschutz.“ Das Umweltbundesamt setzt sich selbst weiterhin anspruchsvolle Ziele: Künftig sollen alle Veranstaltungen des UBA klimaneutral durchgeführt werden. Der Gesamtenergieverbrauch soll bis 2017 um weitere drei Prozent sinken, von derzeit 13.400 auf knapp 13.000 Megawatt. Die Menge selbst erzeugter und genutzter erneuerbarer Energie will das UBA im gleichen Zeitraum um zwei Drittel, das heißt von derzeit 270 auf 500 Megawatt, steigern. Bei der Mobilität will das UBA seinen hohen Anteil umweltfreundlich zurückgelegter Arbeitswege – knapp 70 Prozent der Beschäftigen kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Rad oder zu Fuß zur Arbeit – stabilisieren und den CO 2 -Ausstoß seiner Dienstwagen bis 2017 von derzeit gut 73 Tonnen pro Jahr auf 70 Tonnen senken. In Deutschland haben derzeit rund 1.200 Organisationen an 1.900 Standorten ein Umweltmanagement nach EMAS; in Europa sind es knapp 3.400 Organisationen an 10.500 Standorten. UBA-Präsidentin Krautzberger glaubt, dass die Zahl der EMAS-Organisationen in den nächsten Jahren erheblich steigen könnte, sofern bestehende Anreize mehr genutzt und mehr Anreize geschaffen werden. Als Beispiele nennt sie die Berücksichtigung der Umwelterklärung im Rahmen der Emissionsberichterstattung, längere Inspektionsintervalle oder geringere Verwaltungsgebühren. Darüber hinaus hält sie eine Koppelung staatlicher Vergünstigungen an die Einführung eines Umwelt- bzw. Energiemanagementsystems nach dem Vorbild der Ausnahmeregelungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz oder günstigere Kredit- und Versicherungskonditionen für EMAS-Unternehmen für sinnvoll. „Wenn Unternehmen durch EMAS belegen, dass sie ihre Nachbarschaft und die Umwelt weniger belasten, sollten sie auch ökonomisch davon profitieren", so die UBA-Chefin. Damit im Gegenzug auch die Umweltverwaltung von EMAS profitieren könne, sei es sinnvoll, EMAS stärker mit dem Vollzug von Umweltrechtsvorschriften abzustimmen. Die 2016 geplante Novellierung der Europäischen EMAS-Verordnung bietet die Gelegenheit, EMAS attraktiver zu machen. „Wir werden der EU-Kommission hierzu Vorschläge vorlegen“, kündigt Krautzberger an. EMAS – Eco-Management and Auditsystem – ist die englische Abkürzung für ein Umweltmanagement- und Auditsystem, das konkrete Zuständigkeiten und Abläufe im betrieblichen Umweltschutz sowie die Einhaltung aller Umweltrechtsvorschriften vorschreibt. Inwieweit diese eingehalten werden, überprüft jährlich ein zugelassener Umweltgutachter. Zudem verlangt EMAS, dass die Entwicklung aller relevanten Umweltaspekte anhand nachprüfbarer Kennzahlen in einer Umwelterklärung veröffentlicht wird.
EMAS-Award 2014 für erstes Nullenergie-Bürogebäude des Bundes Das Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau gewinnt den diesjährigen EMAS-Award für herausragende innovative Projekte im betrieblichen Umweltmanagement. Als „große Organisation der öffentlichen Verwaltung“ zeichnete EU-Umweltkommissar Janez Potočnik das UBA auf der Hannover-Messe für sein „Haus 2019“ aus. Dieses Haus ist das erste Bürogebäude der Bundesverwaltung, das bereits heute die Anforderungen der EU-Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einhält. Diese gelten erst ab 2019. Thomas Holzmann, der amtierende UBA-Präsident: „Der EMAS-Award würdigt unseren Anspruch, Vorreiter im Umweltschutz zu sein. Außerdem hilft er uns, andere davon zu überzeugen, dass fortschrittliches Bauen nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich ist“. Das „Haus 2019“ ist ein Netto-Nullenergiehaus, das sich über ein Jahr mittels Fotovoltaik und einer Wärmepumpe komplett selbst mit Energie versorgen soll. Der barrierefreie Holztafelbau beherbergt 31 Büroarbeitsplätze und besteht weitgehend aus umweltverträglichen Materialien, unter anderem aus Holz aus der nachhaltigen Forstwirtschaft und aus Zellulosefasern aus recyceltem Altpapier für die Wärmedämmung. Eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach liefert den elektrischen Strom. Eine Wärmepumpe entzieht dem Grundwasser Wärme oder Kühle für die Temperierung des Gebäudes. In Zukunft soll das Gebäude den „Gold“-Standard nach dem Bewertungssystem „Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude“ erreichen. Der EMAS -Award wird jährlich von der Europäischen Kommission an Unternehmen und andere Organisationen vergeben, die ein anspruchsvolles Umweltmanagementsystem nach der sogenannten EMAS-Verordnung betreiben. EMAS steht dabei für Eco-Management and Auditing Scheme, ein Umweltmanagement- und Betriebsprüfungssystem, das durch einen unabhängigen zugelassenen Umweltgutachter überprüft und validiert wird. In Deutschland erfüllen etwa 1500 Unternehmen und sonstige Organisationen an knapp 2000 Standorten die Anforderungen der EMAS-Verordnung. Nach 2009 erhält das Umweltbundesamt zum zweiten Mal den EMAS-Award. Die größte Umweltschutzbehörde Deutschland hat EMAS bereits 2001 als erste Bundesbehörde eingeführt. Mittlerweile haben 12 Standorte des UBA EMAS, darunter auch die über ganz Deutschland verteilten Luftmessstationen.
Die hiermit vorgelegte aktualisierte Umwelterklärung 2012 fasst die wichtigsten Änderungen im Umweltmanagement des UBA seit der Veröffentlichung der validierten EMAS -Umwelterklärung 2011 zusammen und enthält die Umweltkennzahlen für das Jahr 2011. Damit erfüllen wir die Anforderung nach Artikel 6 (2) b) sowie des Anhangs IV der EMAS-Verordnung. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.
Seit Juli 1993 ist in der EU die EMAS-Verordnung (Verordnung (EWG) Nr. 1836/93) in Kraft. EMAS steht für "Eco-Management and Audit Scheme". Alle gewerblichen Unternehmen und andere Organisationen und Einrichtungen der EU-Mitgliedstaaten können sich an dem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung beteiligen. Ziel dieses Systems ist die Förderung der kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes.
Das Projekt "EG-Oeko-Audit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schiele und Prieser durchgeführt.
Immer mehr Unternehmen und Organisationen entscheiden sich für ein Klimamanagement, schlagen den Weg zur Klimaneutralität ein oder ergreifen eine Klimastrategie. Bislang fehlt es jedoch an einer einheitlichen Prüfgrundlage z.B. in Form eines Anforderungskatalogs, um Vergleichbarkeit, Transparenz, Glaubwürdigkeit und ein Mindestmaß an Wirksamkeit des Klimamanagements in Unternehmen sicherzustellen. In den vergangenen Jahren hat sich das unternehmerische Klimamanagement zudem stark weiterentwickelt. Wenngleich diese Entwicklungen noch nicht in die EMAS-Verordnung eingegangen sind, eignet sich EMAS in besonderem Maße für eine Festschreibung dieser Elemente als Mindestanforderungen an ein glaubwürdiges Klimamanagement. Im Forschungs- und Entwicklungsvorhabens "Weiterentwicklung der EG-EMAS-Verordnung und deren nationaler Umsetzung" wurden von den Forschungsnehmern Arqum und adelphi daher konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung und Umsetzung eines "EMAS-Bausteins Klimamanagement" angestellt. Im vorliegenden Konzeptpapier (Abschnitt 1) sind die Ergebnisse zusammengefasst, und zwar in Form konkreter Vorschläge zur inhaltlichen Ausgestaltung eines solchen Bausteins als auch in Form von Optionen zur Einbettung des Bausteins in das EMAS Prüf- und Registrierungssystem. Das Konzeptpapier wird ergänzt durch Hilfestellungen zur praktischen Umsetzung eines solchen Bausteins in Unternehmen, die bereits ein Umweltmanagementsystem betreiben (Abschnitt 2). Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "EG-Oeko-Audit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von JV Carbox Carl Bellinger durchgeführt. Unterstuetzung der Teilnahme an der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29.6.1993 ueber die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem fuer das Umweltmanagement und die Umweltbetriebspruefung (kurz Oeko-Audit-Verordnung).
Das Projekt "EG-Oeko-Audit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Danapak Faltschatelsysteme durchgeführt. Unterstuetzung der Teilnahme an der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29.6.1993 ueber die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem fuer das Umweltmanagement und die Umweltbetriebspruefung (kurz Oeko-Audit-Verordnung).
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