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Kennnummern nach Verordnung (EG) Nr. 767/2009 für Futtermittelunternehmen in Brandenburg

Eine Kennnummer kann vom einem nach VO (EG) Nr. 183/2005 registrierten FM-Unternehmen bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Diese besondere Regelung soll z.B. die Rückverfolgbarkeit in den Fällen unterstützen, in denen das Futtermittel nicht vom Hersteller selbst vermarktet wird.

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