Die nachhaltige Jagd basiert auf einem glaubwürdigen Nutzungsethos unter Berücksichtigung anderer Nutzngsinteressen. Sie beinhaltet die Regulierung von Wilddichten zur Abwendung von Wildschäden, die Fleisch- und Pelzgewinnung, die Sicherung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes, die Erhaltung artenreicher und gesunder Wildbestände, wowie über regulative Eingriffe den Schutz gefährdeter Tiere und Pflanzen. Entsprechende Leitbilder wurden entwickelt.
Der in Friedersdorf angelegte Lehr - und Demonstrationsackers umfasst: Anlage einer Streuobstwiese einschließlich Beschilderung, Anpflanzung alter regionaler Sorten Angebot später Baumschnittseminare und Workshops zur Verarbeitung des Obstes Aufbau von Hochbeeten auf dem Schau- und Lehrgelände Friedersdorf, welche im Rahmen der Umweltbildung genutzt werden sollen Anlage einer ein- bis zweireihigen Hecke standortheimischer Arten Schaffung eines Lebens-, Brut- und Nahrungsraum u.a. für den Raubwürger, Neutöter Grasmückenarten, Grünfink, Insektenarten und kleine Wirbeltiere
Das MAB-Programm schreibt vor, dass innerhalb von 3 Jahren, ab der Anerkennung des Biosphärenreservates als UNESCO-Reservat, das Rahmenkonzept, als Planung für modellhafte Lösungen zum Erhalt, zur Pflege und für die Entwicklung des ausgewiesenen Schutzgebietes, erarbeitet werden muß. Nach § 5 Abs. (2) BRVO sind für das Biosphärenreservat ein fachliches Rahmenkonzept sowie sechs Fach-Planungswerke zu erstellen. Dies sind: 1. Pflege- und Entwicklungspläne als Naturschutz-Fachplanung im Sinne des § 15 Abs. (2) SächsNatSchG für die Schutzzonen I und II, 2. Konzeption zur Regenerierung der Schutzzone IV, 3. Konzeption zur Tourismus- und Erholungsnutzung, 4. Konzeption zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Schutzzonen III und IV, 5. Konzeption zur Verkehrslenkung, 6. Empfehlungen zur Siedlungsentwicklung.
Erfassung aller für das Gebiet bedeutsamen Nachweise von Pflanzen- und Tierarten (z.Z. noch keine Pilze). Erfassung von Kartierungs- und Monitoringdaten aller Pflanzen- und Tierarten.
Ziel eines Konzeptes zur Verkehrslenkung ist es, einen umweltverträglichen Transport von Gütern und Personen im Gebiet zu unterstützen bzw. zu gewährleisten. Es geht a) um die Vermeidung von zusätzlichen motorisierten Individual-Verkehr, d.h. insbeson-dere Strukturen (Arbeitsplätze, Einkaufsmöglichkeiten) zu erhalten bzw. zu schaffen, b) um Angebote für den nichtmotorisierten Verkehr (Rad- und Wanderwege, aber auch Parkplätze) c) um die Verlagerung von Verkehr, um damit Ressourcen zu schonen, d) um die Stärkung des ÖPNV, insbesondere zur sanften touristischen Erschließung, e) die nachhaltige Verkehrsanbindung des Biosphärenreservates an Ballungsräume im weiteren Umfeld, f) darum, negative Einflüsse des motorisierten Verkehrs zu minimieren. Die Konzeption zur Verkehrslenkung stellt die Grundlage für eine zukunftsfähige Realisierung der wirtschaftlichen und individuellen Anforderungen an den Transport von Personen und Gütern dar. Dazu wurden die Prinzipien und Vorgehensweisen für eine nachhaltige Verkehrsplanung am Beispiel des Biosphärenreservates "Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" erarbeitet sowie Untersuchungen über den zu erwartenden Bedarf von straßenbegleitenden Radwegen im Biosphärenreservat "Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft".
abiotische Daten (Boden, Wasser, Luft, Klima)
Zu den Aufgaben der Biosphärenreservatsverwaltung gehört gemäß § 15 (2) der Verordnung die Erstellung einer Planung mit folgenden Inhalten: Pflege- und Entwicklungspläne als Naturschutzfachplanung im Sinne des § 15 (2) SächsNatSchG für die Schutzzonen I und II. In Pflege- und Entwicklungsplänen wird flächenscharf die Pflege und Nutzung für die Naturschutzgebiete festgelegt. Diese Pläne sind mit allen Nutzern abzustimmen (PEPL - Pflege- und EntwicklungsPLan). Der Pflege- und Entwicklungsplan beinhaltet Leitbilder zur Gebietsentwicklung, d.h. für die Schutzzone I (Kernzone) sowie die Schutzzone II (Pflegezone mit den Kippenteichen Lohsa, der Außenkippe Bärwalde, der Spreeaue bei Bärwalde) u.a. bzgl. der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, der Jagd, Freizeit, Erholung, Besucherlenkung. Die Regenerierungs- und Nutzungsplanung beinhaltet die Entwicklung von Leitbildern zur Gebietsentwicklung, die Konzeption zur nachhaltigen Nutzung (Land-, Forst- und Teichwirtschaft, zu Fließgewässern, zur Jagd, Freizeit, Erholung, Siedlungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung; Verkehr) sowie Empfehlungen für die Ausweisung von Schutzgebieten, Flächenkauf, Forschung und Monitoring.
Wirtschaften im Biosphärenreservat muss dem Modellcharakter des Gebietes Rechnung tragen und beispielhaft natur- und sozialverträglich sein. Wirtschaftsformen und Produkte mit schonender Nutzung natürlicher Potenziale sollen gefördert werden, während durch Verzicht auf Großprojekte eine ausgeglichene wirtschaftliche Entwicklung gesichert werden soll.
Fachliche Durchführung von regionalen Arten- und Biotopschutzprojekten; fachliche Begleitung lokaler Arten- und Biotopschutzprojekte; Biotopfeststellungen, insbesondere besonders geschützter Biotope gemäß §26 SächsNatSchG; naturschutzfachliche Beratung der unteren Naturschutzbehörden und der höheren Naturschutzbehörde; Mitwirkung in der Landschaftsplanung und an der Biotopkartierung; naturschutzfachliche Stellungnahmen im Rahmen von Fördermittelverfahren zur Landschaftspflege, zur Biotopgestaltung und zum Artenschutz, Effizienzkontrollen; naturschutzfachliche Stellungnahmen zu Eingriffsvorhaben.
Projekte und Maßnahmen zur Gebietsentwicklung werden im Rahmen des regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft mit folgenden Zielen durchgeführt: - Stärkung des Arbeitsmarktes - Ausbau der Wirtschaftsstruktur, Einführung innovativer Unternehmen, Technologien und Produkte - Ausbau der Infra- und Siedlungsstruktur - Nachhaltige Landnutzung (Erhaltung der Kulturlandschaft) - Entwicklung des Tourismus und der Naherholung - Bewahrung und Unterstützung der kulturellen Traditionen - Naturschutz und Landschaftspflege Diese Projekte zur Förderung der regionalen/ lokalen Wirtschaft sowie des Klein- und Mittelstandes umfassen z.B. das jährliches Abfischen der Schwarzen Lache oder den jäjhrlich im September stattfindenden Naturmarkt, der den regionalen Klein- und Kleinsterzeugern landwirtschaftlicher, gärtnerischer und handwerklicher Produkte eine Präsentations- und Vermarktungsmöglichkeit bietet und gleichzeitig die Erhaltung und Förderung der sorbischen Kultur unterstützt.