Die WEWA Windkraft 1 GmbH & Co. KG, An der Grotte 17, 33181 Bad Wünnenberg, beantragt gem. § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E-138 EP3 E2 in Bad Wünnenberg, Gemarkung Wünnenberg, Flur 3, Flurstücke 136 und 142. Die Windenergieanlage hat die folgenden technischen Merkmale: Typ Enercon E-138 EP3 E2 Leistung 4.200 kW Nabenhöhe 130,8 m Rotordurchmesser 138,25 m Gesamthöhe 199,93 m Weitere Angaben zu dem Vorhaben können dem ausgelegten Antrag und den zugehörigen Antragsunterlagen entnommen werden. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des § 4 BImSchG. Die Anlage ist im Anhang zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter Ziffer 1.6.2 aufgeführt. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist der Kreis Paderborn zuständig. Die UVP-Pflicht wurde gemäß § 5 i.V.m. § 9 UVPG mit Vorprüfung vom 22.07.2020 festgestellt. Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BIm-SchV) und § 19 UVPG wird das Vorhaben hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Die Bürgerwind Nordick GmbH & Co. KG, Forsthövel-Lohmannstraße 1, 59387 Ascheberg, hat mit Antrag vom 22.04.2021 eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs GE 5.5-158 mit einer Nennleistung von 5.500 kW, einer Nabenhöhe von 150 m bzw. 161 m und einer Gesamthöhe von 229 m bzw. 240 m auf den Grundstücken Gemarkung Herbern, Flur 9, Flurstück 18 (WEA 1) und Flurstück 28 (WEA 2) beantragt. Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß den Vorschriften der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Für das Vorhaben wird auf Antrag der Antragstellerin nach § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Ein entsprechender UVP-Bericht wurde vorgelegt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 und 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht. Die zwei Anlagen sollen in 2023 in Betrieb genommen werden, sofern die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb erteilt wird.
Die Bürgerwindpark Ondrup GbR, Ondrup 40, 59348 Lüdinghausen, hat mit Antrag vom 21.03.2023 eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen der Firma Nordex Typ N163/6.8 mit einer Nennleistung von 6,8 Megawatt, einer Nabenhöhe von 164 m (WEA 1 und WEA 3) bzw. 118 m (WEA 2) und einer Gesamthöhe von 245,5 m bzw. 199,5 m auf den Grundstücken Gemarkung Lüdinghausen-Kirchspiel, Flur 47, Flurstück 23 (WEA 1), Gemarkung Lüdinghausen-Seppenrade, Flur 54, Flurstück 17 (WEA 2), Flur 54, Flurstück 22 (WEA 3) beantragt. Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß den Vorschriften der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Für das Vorhaben wird auf Antrag der Antragstellerin nach § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Ein entsprechender UVP-Bericht wurde vorgelegt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 und 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) und § 19 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Die drei Anlagen sollen im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden, sofern die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb erteilt wird.
Die Windpark Fündling Entwicklungs GmbH & Co. KG, Auf der Schanze 4, 33181 Bad Wünnenberg, beantragt gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs Enercon E-138 EP3 E2 in Bad Wünnenberg - Haaren. Die Anlagen sollen auf folgenden Flurstücken errichtet werden: Gemeinde Bad Wünnenberg, Gemarkung Haaren WEA 09: Flur 3, Flurstück 42 WEA 10: Flur 3, Flurstücke 3, 67, 68, 74, 75 WEA 11: Flur 6, Flurstück 7 WEA 12: Flur 6, Flurstück 14 Die Windenergieanlagen haben die folgenden technischen Merkmale: Typ Enercon E-138 EP3 E2 Leistung 4.200 kW Nabenhöhe 160,00 m Rotordurchmesser 138,25 Gesamthöhe 199,93 m Weitere Angaben zu dem Vorhaben können dem ausgelegten Antrag und den zugehörigen Antragsunterlagen entnommen werden. Bei den beantragten Vorhaben handelt es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 4 BImSchG. Die Anlage ist im Anhang zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter Ziffer 1.6.2 aufgeführt. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist der Kreis Paderborn zuständig. Die Antragstellerin hat am 06.10.2020 gemäß § 16 Abs. 8 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) einen UVP-Bericht für die Vorhaben eingereicht und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird daher gemäß § 7 Abs. 3 UVPG von der Genehmigungsbehör-de als Zweckmäßig erachtet, die UVP-Pflicht des Vorhabens wurde nach § 5 Abs. 1 UVPG festgestellt. Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BIm-SchV) und § 19 UVPG werden die Vorhaben hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Die Windpark Fündling Entwicklungs GmbH & Co. KG, Auf der Schanze 4, 33181 Bad Wünnenberg, beantragt gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs Enercon E-138 EP3 E2 in Bad Wünnenberg - Haaren. Die Anlagen sollen auf folgenden Flurstücken errichtet werden: Gemeinde Bad Wünnenberg, Gemarkung Haaren WEA 09: Flur 3, Flurstück 42 WEA 10: Flur 3, Flurstücke 3, 67, 68, 74, 75 WEA 11: Flur 6, Flurstück 7 WEA 12: Flur 6, Flurstück 14 Die Windenergieanlagen haben die folgenden technischen Merkmale: Typ Enercon E-138 EP3 E2 Leistung 4.200 kW Nabenhöhe 160,00 m Rotordurchmesser 138,25 Gesamthöhe 199,93 m Weitere Angaben zu dem Vorhaben können dem ausgelegten Antrag und den zugehörigen Antragsunterlagen entnommen werden. Bei den beantragten Vorhaben handelt es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 4 BImSchG. Die Anlage ist im Anhang zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter Ziffer 1.6.2 aufgeführt. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist der Kreis Paderborn zuständig. Die Antragstellerin hat am 06.10.2020 gemäß § 16 Abs. 8 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) einen UVP-Bericht für die Vorhaben eingereicht und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird daher gemäß § 7 Abs. 3 UVPG von der Genehmigungsbehör-de als Zweckmäßig erachtet, die UVP-Pflicht des Vorhabens wurde nach § 5 Abs. 1 UVPG festgestellt. Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BIm-SchV) und § 19 UVPG werden die Vorhaben hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Die Windpark Fündling Entwicklungs GmbH & Co. KG, Auf der Schanze 4, 33181 Bad Wünnenberg, beantragt gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs Enercon E-138 EP3 E2 in Bad Wünnenberg - Haaren. Die Anlagen sollen auf folgenden Flurstücken errichtet werden: Gemeinde Bad Wünnenberg, Gemarkung Haaren WEA 09: Flur 3, Flurstück 42 WEA 10: Flur 3, Flurstücke 3, 67, 68, 74, 75 WEA 11: Flur 6, Flurstück 7 WEA 12: Flur 6, Flurstück 14 Die Windenergieanlagen haben die folgenden technischen Merkmale: Typ Enercon E-138 EP3 E2 Leistung 4.200 kW Nabenhöhe 160,00 m Rotordurchmesser 138,25 Gesamthöhe 199,93 m Weitere Angaben zu dem Vorhaben können dem ausgelegten Antrag und den zugehörigen Antragsunterlagen entnommen werden. Bei den beantragten Vorhaben handelt es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 4 BImSchG. Die Anlage ist im Anhang zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter Ziffer 1.6.2 aufgeführt. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist der Kreis Paderborn zuständig. Die Antragstellerin hat am 06.10.2020 gemäß § 16 Abs. 8 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) einen UVP-Bericht für die Vorhaben eingereicht und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird daher gemäß § 7 Abs. 3 UVPG von der Genehmigungsbehör-de als Zweckmäßig erachtet, die UVP-Pflicht des Vorhabens wurde nach § 5 Abs. 1 UVPG festgestellt. Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BIm-SchV) und § 19 UVPG werden die Vorhaben hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Die Equinix (Real Estate) GmbH hat gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (4. BImSchV) und Nr. 1.1 Verfahrensart A des Anhangs 1 der 4. BImSchV auf dem Grundstück Fl. Nr. 362 der Gemarkung Dornach (Dywidagstraße/ Karl-Hammerschmidt-Straße, 85609 Aschheim) die Errichtung und den Betrieb einer Notstromversorgung mit einer installierten Gesamtfeuerungswärmeleistung von 90 MW für das Rechenzentrum MU4 beantragt. Für das Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung der Anlage 3 zum UVPG durchzuführen, da das Vorhaben unter der Nr. 1.1.2 der Anlage 1 zum UVPG in der Spalte 2 jeweils mit dem Buchstaben „A“ aufgeführt ist
Die DWP Holterfeld GmbH & Co. KG, Teichweg 10, 33100 Paderborn beantragt gem. § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E-147 EP5 (ehemals Lagerwey L-147) in Paderborn, Gemarkung Dahl, Flur 3, Flurstück 66. Gegenstand der Änderung ist eine Leistungserhöhung zur Nachtzeit auf dem Betriebsmodus 100,4 dB (A). Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Änderung im Sinne des § 16 BImSchG. Die Anlage ist im Anhang zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter Ziffer 1.6.2 aufgeführt. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist der Kreis Paderborn zuständig. Für dieses Vorhaben wurde gem. § 9 i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von der Ge-nehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Am 02.03.2020 wurde ein entsprechen-der UVP-Bericht durch die Antragstellerin vorgelegt. Das Vorhaben wird weiter gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) und § 19 UVPG hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Die MRA Wind GbR, Eggestraße 12, 33178 Borchen, beantragt gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windener-gieanlage des Typs Enercon E-138 EP3 E2 mit einer Nabenhöhe von 160,00 m, einem Rotordurchmesser von 138,25 m und einer Nennleistung von 4.200 kW. Die Windenergieanlage hat die folgenden technischen Merkmale: Typ Enercon E-138 EP3 E2 Leistung 4.200 kW Nabenhöhe 160,00 m Rotordurchmesser 138,25 m Gesamthöhe 229,13 m Weitere Angaben zu den Vorhaben können den ausgelegten Anträgen und den zugehörigen Antragsunter-lagen entnommen werden. Bei den beantragten Vorhaben handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des § 4 BImSchG. Die Anlage ist im Anhang 1 zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter Ziffer 1.6.2 aufgeführt. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist der Kreis Paderborn zuständig. Für die Vorhaben wurde gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfungen wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Am 06.04.2021 wurde ein entsprechender UVP-Bericht durch die Antragstellerin vorgelegt. Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BIm-SchV) und § 19 UVPG wird das Vorhaben hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Die Windpark Breunsdorf I GmbH, Glück-Auf-Straße 1, 06711 Zeitz, beantragte mit Datum vom 28.02.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274, 2021 I S. 123), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Juli 2022 (BGBl. I S. 1054), zur Errichtung und zum Betrieb von 15 Windkraftanlagen des Typs GE 6.0-164 mit einer Leistung von je 6,0 MW, Nabenhöhe 167 m, Rotordurchmesser 164 m, Gesamthöhe 249 m auf den Grundstücken - in 04539 Groitzsch, Gemarkung Pödelwitz, Flurstücke 154/2 und 155/2; Gemarkung Droßdorf, Flurstück 2/3; Gemarkung Schleenhain, Flurstück 1/9, - in 04575 Neukieritzsch, Gemarkung Breunsdorf, Flurstücke 141, 148, 149, 157, 167, 179, 180, 200, 211, 321. Die Standorte der Windkraftanlagen liegen innerhalb des Vorrang-und Eignungsgebietes zur Nutzung der Windenergie „Gebiet 08 Breunsdorf“. Die Inbetriebnahme der Windkraftanlagen ist für den Zeitraum März bis August 2024 vorgesehen. Die Windkraftanlagen werden in die Nummer 1.6.2 des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. IS. 69), eingestuft. Die Errichtung und der Betrieb einer Windfarm mit 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen sind der Nummer 1.6.2 (A) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), zugeordnet (allgemeine Einzelfallprüfung). Die allgemeine Einzelfallprüfung entfällt, da der Vorhabenträger gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG ein Verfahren mit freiwilliger UVP beantragt hat. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach den Vorschriften des BImSchG und wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428) sowie §§ 18 ff. des UVPG, öffentlich bekannt gemacht. Der Genehmigungsantrag sowie alle der zuständigen Genehmigungsbehörde bis zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen nach der Bekanntmachung einen Monat vom 16. August 2022 bis einschließlich 15. September 2022 für jedermann zur Einsicht bei den folgenden Stellen aus: 1. Landratsamt Landkreis Leipzig, Umweltamt, Zimmer 121 in 04668 Grimma, Karl- Marx- Straße 22, Haus 1 Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr, Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr 2. Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Bauamt, in 04575 Neukieritzsch, Schulplatz 1 Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr, Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:00 Uhr, Freitag 09:00 – 12:00 Uhr 3. Stadtverwaltung Groitzsch, Bauamt, in 04539 Groitzsch, Markt 1 Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr, Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr, Freitag 07:30 – 11:30 Uhr Diese Bekanntmachung ist während des o.g. Zeitraums auch auf der Internetseite des Landkreises Leipzig unter https://www.landkreisleipzig.de/bekanntmachungen.html unter Umweltamt und auf dem zentralen UVP-Portal der Länder (www.uvp-verbund.de) einsehbar. Die veröffentlichten Unterlagen enthalten im Wesentlichen: - Untersuchung zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP-Bericht) gemäß § 16 UVPG, GICON GmbH - Schallimmissionsprognose, GICON GmbH - Schattenwurfprognose, GICON GmbH - Untersuchungen zu Auswirkungen der Avifauna, Fledermäuse, FFH-und SPA-Gebiete, GICON GmbH; Biotopmanagement Schonert - Naturschutzrechtliche Eingriffs-und Ausgleichsplanung, GICON GmbH - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, GICON GmbH - Stellungnahme der Stadt Groitzsch, - Stellungnahme der Gemeinde Neukieritzsch, - Raumordernische Stellungnahme, Landesdirektion Sachsen, - Regionalplanerische Stellungnahme, Regionaler Planungsverband Leipzig Westsachsen, - Gutachterliche Stellungnahme zur Nachlaufströmung, 50Hertz Transmission GmbH, - Richtfunkauskunft des Polizeiverwaltungsamtes Sachsen, SG Netzplanung. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 16. August bis einschließlich 14. Oktober 2022 gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV schriftlich bei einer der vorgenannten Stellen oder elektronisch durch Übermittlung eines mit einer qualifizierten Signatur versehenen Dokuments, welches an das besondere Behördenpostfach /beBPo) des Landratsamtes des Landkreises Leipzig, Umweltamt, zu richten ist, erhoben werden. Der Zugang für elektronische Dokumente ist auf die Dateiformate docx und pdf beschränkt. Es gilt das Eingangsdatum. Die Einwendungen müssen leserlich neben dem Vor- und Familiennamen auch die volle Anschrift des Einwenders tragen. Unleserliche Namen und Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen unberücksichtigt gelassen. Darüber hinaus können nur solche Einwendungen berücksichtigt werden, die angeben, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Des Weiteren bleiben gemäß § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechtes für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG - Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts) vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl, S. 142), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl, S. 503), gleichförmige Einwendungen unberücksichtigt, die nicht auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite deutlich Name und Anschrift des Vertreters der übrigen Unterzeichner erkennen lassen oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist. Einwendungsschreiben werden an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 10 Abs. 6 BImSchG, § 12 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 der 9. BImSchV), ob ein Erörterungstermin gemäß § 10 Absatz 6 BImSchG durchgeführt wird, in dem dann die form- und fristgemäß erhobenen Einwendungen erörtert werden. Diese Entscheidung wird öffentlich bekannt gemacht. Sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, findet dieser am 22. November 2022, um 10.00 Uhr im Restaurant Auszeit-Restaurant & Cafe am Schwanenpark in 04575 Neukieritzsch, Badstaße 6 und falls nicht alle Einwendungen abschließend erörtert werden können, am darauffolgenden Tag ebenfalls ab 10:00 Uhr statt. Die Erörterung ist öffentlich. Das Recht, sich an der Erörterung zu beteiligen, haben jedoch neben den Vertretern der beteiligten Behörden und der Antragstellerin und deren Beauftragten nur diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben. Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin ergeht nicht. Die Zustellung der Entscheidung der Genehmigungsbehörde über den Antrag mit Ausnahme an die Antragstellerin erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt nach Maßgabe des § 10 Abs. 8 BImSchG.
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